Landesschulrat für Tirol

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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau-Mediendesign Anlage A/8/8 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus Rahmenlehrplan: BGBl. II -234/2007 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: / /08 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 39

2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3.3 Fachunterricht Informatik und Datentechnik Multimediatechnik Konzeption und Gestaltung Projektmanagement Projektstudio 3.4 Fachbereichsunterricht Designstudio 3.5 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 3.6 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 3.7 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 39

3 1 Stundentafel Stundentafel - Medienfachmann/Medienfachfrau-Mediendesign aufsteigend eingeführt im Schuljahr 2007/08 Lehrzeit: 3,5 Jahre Jahresorganisation: Ein voller Unterrichtstag pro Woche, zusätzlich 13 Unterrichtstage in der ersten Schulstufe (Sst.) Allgemeinbildender Unterricht 1. Sst. T1 1. Sst. T2 2. Sst. T1 2. Sst. T2 3. Sst. 4. Sst. SUM Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 0, Rechnungswesen Fachunterricht Informatik und Datentechnik 1-0,5-0,5-100 Multimediatechnik 1, Konzeption und Gestaltung 2-0, Projektmanagement - - 0,5-0, Projektstudio Fachbereichsunterricht Designstudio Gesamtstundenanzahl ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen 6 Module zu je 20 Stunden Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 39

4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Designstudio werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Rechnungswesen und Multimediatechnik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Im Pflichtgegenstand Deutsch und Kommunikation sind in allen Schulstufen je zwei Schularbeiten zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr ist in der ersten Schulstufe eine Schularbeit zu schreiben, in der 2. Schulstufe sind zwei Schularbeiten zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Rechnungswesen sind in allen Schulstufen je zwei Schularbeiten zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 39

5 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwend barkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegen stände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisig keiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Die Layouts sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze der Gesundheit, des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 39

6 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 39

7 3.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugend schutz. Die Jugendliche bzw. der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 39

8 Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartner schaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 39

9 3.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die für ihren Lehrberuf notwendigen Inhalte der Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Sie sollen Wörterbücher und andere Nachschlagewerke adäquat verwenden können. Sie sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln und ihren Kommunikationsstil verbessern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Wortlehre: Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und Zusammenschreibung. Korrektur: Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch von Wörterbüchern und anderen Nachschlagwerken. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Abfassen von Notizen, Berichten und Darstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken. Lehrstoff für die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 39

10 berufsbezogenen Literatur. 2. Schulstufe Wortlehre: Groß- und Kleinschreibung. Fremdwortschreibung. Satzlehre: Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre. Korrektur: Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch von Wörterbuchern und anderen Nachschlagwerken. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen und Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Telefongespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung. Lehrstoff für die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen Literatur. 3. Schulstufe Korrektur: Korrekturlesen. Gebrauch von Wörterbüchern und anderen Nachschlagewerken. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Mündliche Kommunikation: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 39

11 Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Gespräche mit Kundinnenund Kunden: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung. Lehrstoff für die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen Literatur. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum sicheren Umgang mit den schriftlichen Regeln der deutschen Sprache sowie zur Kommunikations- und Kooperations fähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff "Rechtschreibung" soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere "Politische Bildung" hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie "Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema "Gespräch mit Kundinnen und Kunden" hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Schularbeiten: siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 39

12 3.1.4 Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. Für die ersten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungs hilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rück fragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Für die zweiten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teil nehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Für die dritten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können; LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 39

13 ... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. 1. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. Entwürfe und Designs. Arbeitsverfahren und -techniken. Alltag- und Aktuelles: Selbstdarstellung. Wohnen. Essen und Trinken. Persönliche Interessen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 39

14 Entwürfe und Designs. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Spezielle Berufe. Ausbildung. Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Kennenlernen. Familie und Freundinnen und Freunde. Reisen und Tourismus. Persönliche Interessen. Freizeit. Gesundheit. Ortsangaben. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung von komplexen Texten). 3. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. Entwürfe und Designs. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen im Beruf. Berufliche Auslandsbeziehungen. Alltag und Aktuelles: Zukunftspläne. Gesundheit und Sozialdienste. Nationale und internationale Ereignisse. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellen studium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 39

15 Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparatur anleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 39

16 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Unionkennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen als Konsumentin bzw. Kosument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie). Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung. Produkthaftung. Normen in der EU. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht der Konsumentin bzw. des Konsumenten. 2. Schulstufe Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs. Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen. Betriebswirtschaft: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 39

17 Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und - organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnenmarkt. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft. Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft ua. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung der Schülerin und des Schülers als Konsumentin bzw. Konsument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen wirt schaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referentinnen und Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 39

18 3.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben. Sie sollen über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Unternehmens Bescheid wissen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 39

19 Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU. Umrechnungen. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Privater Einkauf. Fremdfinanzierung (Ratengeschäft). 2. Schulstufe Grundzüge der Buchführung: Mindestaufzeichnungen. Bestandsverrechnungen (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bilanz- und Erfolgskennzahlen. 3. Schulstufe Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Leasing: Arten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 39

20 Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagssätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing). Kostenrechnung. Kalkulation. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sollen - vom persönlichen Erleben ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 39

21 3.3 Fachunterricht Informatik und Datentechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Infor mationsverarbeitungsanlagen der Multimediatechnik kennen und diese Geräte bedienen können. Sie sollen Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können, über Webseiten Bescheid wissen und mit dem Datenhandling und der Datenträgertechnologie vertraut sein. Sie sollen Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Hardwareplattformen. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirken der Komponenten. Standardsoftware: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Datenbankanwendungen. Datenhandling: Anwendung von Dateiformaten. Umsetzen von analogen und digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten. Datenträgertechnologie: Laufwerke. Bänder. Cartridges. Speichertechnologie. Formatierungen. Gerätetreiber. Organisation und rechtliche Bestimmungen: Datenorganisation und verwaltung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz Informationsverarbeitungssysteme: Einsatzmöglichkeiten. Hardwareplattformen. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirken der Komponenten. Produktmarkt. Entwicklungstrends. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 39

22 Standardsoftware: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Datenbankanwendungen. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Funktion von Servern und Serverclients in Netzwerken. Text-, Bild- und Grafikübernahme über elektronische Netze. Datenhandling: Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Anwendungen von Dateifor maten. Umsetzen von analogen und digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten. Datenträgertechnologie: Laufwerke. Speichertechnologie. Formatierungen. Gerätetreiber. Organisation und rechtliche Bestimmungen: Datenorganisation und verwaltung. Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Ergono mie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Informationsverarbeitungssysteme: Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirken der Komponenten. Produktmarkt. Entwicklungs trends. Standardsoftware: Datenbankanwendungen. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Funktion von Servern und Serverclients in Netzwerken. Text-, Bild- und Grafikübernahme über elektronische Netze. Planung und Integration von Webseiten. Datenhandling: Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Umsetzen von analogen und digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten. Datenträgertechnologie: Laufwerke. Gerätetreiber. Organisation und rechtliche Bestimmungen: Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Ergonomie. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 39

23 Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 39

24 3.3.2 Multimediatechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes und insbesondere der Medien Bescheid wissen. Sie sollen einen Überblick über multimediale Bereiche haben und deren spezifische Einsatzmög lichkeiten kennen. Sie sollen insbesondere die technischen Grundbegriffe, die Geräte und Maschinen sowie die Arbeitsverfahren und techniken für digitale Fotografie, Video, Audio und für die Text- und Bilderstellung sowie für die Druckvorstufe und den Druck kennen. Sie sollen die notwendigen fachlichen Rechenaufgaben lösen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Kulturgeschichte der Medien: Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der Repro- und Druckverfahren. Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten. Medienprodukte: Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht. Digitale Fotografie: Elektronische Grundbegriffe. Text- und Bilderstellung: Textverfassung. Textübernahme und erstellung. Umbruch. Seitenaufbau. Scannertech nologie. Farbenlehre. Tonwerkkorrektur. Gradationsveränderungen. Fachspezifische Software. Druckvorstufe: Fotooptische Grundbegriffe. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Kopierver fahren. Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen sowie Druck- und Kopiervorlagen. Druck formen. Ausschießen. Druck: Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken. Fachliches Rechnen: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 39

25 Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangsberechnungen. Maßstabberechnungen. Rechnungen zum Papierverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Text- und Bildbearbeitung. Druckvorstufe. Fachliches Rechnen. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Kulturgeschichte der Medien: Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten. Medienprodukte: Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht. Digitale Fotografie: Elektronische Grundbegriffe. Kameras, Geräte und Zubehör. Bildaufzeichnungen. Bildausgabe. Bildschirmkorrekturen. Video: Prinzip der Aufzeichnung bewegter Bilder. Kameras, Geräte und Zubehör. Text- und Bilderstellung: Umbruch. Seitenaufbau. Farbenlehre. Farbauszüge. Tonwertkorrektur. Gradationsveränderun gen. Farbkorrektur. Bildbearbeitung. Bilderstellung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software. Druckvorstufe: Fotooptische Grundbegriffe. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Kopierver fahren. Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen sowie Druck- und Kopiervorlagen. Druck formen. Ausschießen. Farbreihenfolge beim Druck. Druck: Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken. Fachliches Rechnen: Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangsberechnungen. Maßstabberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und übertragung. Rechnungen zum Papierverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Text- und Bildbearbeitung. Druckvorstufe. Fachliches Rechnen. 3. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 39

26 Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Medienprodukte: Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht. Digitale Fotografie: Kameras, Geräte und Zubehör. Bildaufzeichnungen. Bildschirmkorrekturen. Video: Prinzip der Aufzeichnung bewegter Bilder. Kameras, Geräte und Zubehör. Videomaterialien. Aufnahmetechnik. Schnitt. Produktion. Massenkopie. Audio: Prinzip der Tonaufzeichnung. Mikrofone. Aufnahmetechnik. Tonmischungen. Speichermedien. Text- und Bilderstellung: Farbkorrektur. Bildbearbeitung. Bilderstellung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software. Druckvorstufe: Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Kopierverfahren. Ausschießen. Druck: Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken. Fachliches Rechnen: Umwandlungsrechnungen. Maßstabberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und übertragung. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Text- und Bildbearbeitung. Druckvorstufe. Fachliches Rechnen. 4. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Medienprodukte: Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht. Digitale Fotografie: Kameras, Geräte und Zubehör. Video: Kameras, Geräte und Zubehör. Videomaterialien. Aufnahmetechnik. Schnitt. Produktion. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 39

27 Mas senkopie. Audio: Prinzip der Tonaufzeichnungen. Mikrofone. Aufnahmetechnik. Tonmischungen. Speicherme dien. Text- und Bilderstellung: Farbkorrektur. Bildbearbeitung. Bilderstellung. Fachspezifische Software. Druck: Alternative Vervielfältigungstechniken. Fachliches Rechnen: Umwandlungsrechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und übertragung. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Text- und Bildbearbeitung. Druckvorstufe. Fachliches Rechnen. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 39

28 3.3.3 Konzeption und Gestaltung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ausdrucksmöglichkeiten von Schrift, Bildern, Symbolen und Zeichen kennen sowie über die Grundbegriffe der Farbenlehre Bescheid wissen. Sie sollen Kenntnisse über die Gestaltungsgrundsätze haben und Skizzen und Layouts bis zu Multimedia- und Designprodukten entwickeln können. Lehrstoff 1. Schulstufe Gestaltungsgrundsätze: Form und Gestalt. Raum und Entfernung. Gestaltungsmittel. Gestaltungselemente. Schrift: Entwicklung der Schrift. Gestalten mit Schrift. Schriftmischungen. Typografische Regeln. Bild-Text- Kompositionen. Farbe: Physiologische und psychologische Aspekte. Farbkreise. Additive und subtraktive Farbmischungen. Charakteristik und Symbolistik der Farben. Farbkontraste. Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder: Einsatz als Kommunikationsmittel. Entwurfstechniken: Skizzen, Layouts. 2. Schulstufe Gestaltungsgrundsätze: Form und Gestalt. Raum und Entfernung. Perspektivische Darstellungen. Gestaltungsmittel. Gestaltungselemente. Bildaufbau. Schrift: Gestalten mit Schrift. Schriftmischungen. Typografische Regeln. Bild-Text-Kompositionen. Farbe: Physiologische und psychologische Aspekte. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbvergrauungen. Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder: Wirkung und Funktion. Einsatz als Kommunikationsmittel. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 39

29 Entwurfstechniken: Skizzen. Layouts. Gestalten von Multimedia- und Designprodukten. 3. Schulstufe Gestaltungsgrundsätze: Kontrastphänomene. Gestaltungsmittel. Gestaltungselemente. Schrift: Bild-Text-Kompostionen. Farbe: Farbvergrauungen. Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder: Codierung. Einsatz als Kommunikationsmittel. Entwurfstechniken: Gestalten von Multimedia- und Designprodukten. 4. Schulstufe Gestaltungsgrundsätze: Gestaltungsmittel. Schrift: Bild-Text-Kompositionen. Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder: Codierung. Einsatz als Kommunikationsmittel. Entwurfstechniken: Gestalten von Multimedia- und Designprodukten. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 39

30 3.3.4 Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeitsabläufen in der Medienwirtschaft vertraut sein, Projekte für die Mediengestaltung planen können und die rechtlichen Grundlagen und die Institutionen der Medienwirtschaft kennen. Lehrstoff 2. Schulstufe Organisation von Arbeitsabläufen: Auftragsbearbeitung. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation. Produktmarkt und Trends. Rechtliche Grundlagen und Institutionen: Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Urheber- und Verwertungsrecht. Wettbewerbs recht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden. 3. Schulstufe Organisation von Arbeitsabläufen: Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Medienprodukten. Sachmittel-Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Dokumentation. Qualitätssicherung. Pro duktmarkt und Trends. Rechtliche Grundlagen und Institutionen: Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Urheberund Verwertungsrecht. Wettbewerbsrecht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden. 4. Schulstufe Organisation von Arbeitsabläufen: Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Medienprodukten. Zielgruppen_ analyse. Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation. Qualitätssicherung. Produktmarkt und Trends. Rechtliche Grundlagen und Institutionen: Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 39

31 3.3.5 Projektstudio Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung berufsspezifische Aufgaben als komplexe Arbeiten planen, durchführen, präsentieren und kontrollieren können. Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technisch-mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren, darstellen und evaluieren können. Lehrstoff 4. Schulstufe Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswählen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe sowie der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Beschaffen und Überprüfen der Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektkontrolle und darstellung: Dokumentieren, Evaluieren und Präsentieren der Ergebnisse. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 39

32 3.4 Fachbereichsunterricht Designstudio Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe handhaben, pflegen und instand halten können. Sie sollen Entwürfe und Zeichnungen mit verschiedenen Darstellungstechniken erstellen, Layouts und Mediendesigns entwickeln können und Methoden der Qualitätskontrolle beherrschen. Lehrstoff 1. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten. Entwurf und Layout: Scribbles. Layouts. Piktogramme. Icoms. Logos. Vom Bleistift zum Bildschirm. Bildbearbeitung: Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Skalieren. Screendesign: Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Kompositorisches Gestalten: Layouts- und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertigstellen von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren. 2. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten. Entwurf und Layout: Scibbles. Layout. Illustrationen. Piktogramme. Icoms. Logos. Bild-Text-Integration. Vom Bleistift zum Bildschirm. Bildbearbeitung: Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Masken- und Retuschetechniken. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 39

33 Fotomontage. Skalieren. Perspektive. Schattentechnik. Screendesign: Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Einbinden von Bild, Text und Grafik. 2D-Studien. Kompositorisches Gestalten: Layouts- und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertigstellen von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren. 3. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten. Entwurf und Layout: Illustrationen. Piktogramme.. Logos. Bild-Text-Integration. Bildbearbeitung: Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Masken- und Retuschetechniken. Fotomontage. Skalieren. Perspektive. Schattentechnik. Screendesign: Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Einbinden von Bild, Text, Ton und Grafik. 2D- und 3D-Bewegungs- und Durchdringungsstudien. Kompositorisches Gestalten: Layouts- und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertigstellen von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren. 4. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten. Entwurf und Layout: Logos. Bild-Text-Integration. Bildbearbeitung: Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Masken- und Retuschetechniken. Fotomontage. Skalieren. Perspetive. Schattentechnik. Screendesign: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 39

34 Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Einbinden von Bild, Text, Ton und Grafik. 2D- und 3D-Bewegungs- und Durchdringungsstudien. Kompositorisches Gestalten: Layout und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertigstellen von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 39

35 3.5 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 39

36 3.5.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 39

37 3.5.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 37 von 39

38 3.6 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 38 von 39

39 3.7 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 39 von 39

B 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit 10-10 -10-5 Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T

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