Verpflichtungserklärung zur freiwilligen Mitwirkung im Katastrophenschutz
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- Elmar Baum
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1 Erklärender (Name, Vorname, Anschrift) Eingangs- und Zustimmungsvermerk des Verbands- bzw. Zugführers Telefon tagsüber: Bitte in Druckschrift ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen An den Landkreis über den Einheitsführer! Landkreis Eichsfeld Rechts- und Ordnungsamt - Katastrophenschutz - Friedensplatz Heilbad Heiligenstadt Datum, Stempel, Handzeichen Verpflichtungserklärung zur freiwilligen Mitwirkung im Katastrophenschutz (VPflE-KatS-Frei mit Personalbogen und Merkblatt ) Ich bin seit: Hilfsorganisation Freiwilligen Feuerwehr Mitglied der Ich verpflichte mich gegenüber dem Landkreis Eichsfeld - Untere Katastrophenschutzbehörde freiwillig auf unbestimmte Zeit zum Dienst im Katastrophenschutz in der Einheit Bezeichnung der Einheit In der von mir abgebenden Erklärung zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichte ich mich, an allen angeordneten Ausbildungen, Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Art und Umfang der angeordneten Veranstaltungen werden von der Hilfsorganisation bzw. der Einheit festgelegt. Das Fehlen an angeordneten Veranstaltungen ist ein Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung und zieht eine Rücknahme der durch die Untere Katastrophenschutzbehörde erlassenen Zustimmung zum Dienst im Katastrophenschutz nach sich. Ich wurde über die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) und den landesrechtlichen Vorschriften zum Katastrophenschutz sowie über meine Rechte und Pflichten als freiwilliger Helfer unterrichtet (Anlage: Merkblatt). Ich stimme zu, dass die Untere Katastrophenschutzbehörde meinen Arbeitsgeber zu meiner Verfügbarkeit und Mitwirkung im Katastrophenschutz anhören wird. Ich bin bereit bei Erfordernis Führungsfunktionen innerhalb der Einheit zu übernehmen sowie an erforderlichen Lehrgängen auf Landes- und Bundesebene teilzunehmen. Ich bin bei Erfordernis mit einer ärztlichen Untersuchung einverstanden. Ja Nein Ort, Datum Unterschrift des Verpflichtenden Wird durch die Untere Katastrophenschutzbehörde ausgefüllt Der Verpflichtung wurde zugestimmt: Geschäftszeichen: KS... Datum und Handzeichen des Mitarbeiter Formblatt: VPflE-KatS-Frei LANDKREIS EICHSFELD 2016
2 PERSONALBOGEN Angaben zur Person Name, Vorname Geburtstag Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.) Telefonische Erreichbarkeit (privat u. dienstlich) ggf. 2. Wohnsitz Familienstand: ledig verheiratet/lebenspartnerschaft Name und Anschrift der/des nächsten Angehörigen Erlernter Beruf z.z. ausgeübte Tätigkeit Arbeitgeber (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) Angaben zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen/Spezialausbildungen Besuchte Lehrgänge im Rahmen der Mitwirkung in der Hilfsorganisation / Katastrophenschutzeinheit Datum oder Jahr Art des Lehrganges Ausbildungseinrichtung/Schule Angaben zu bisher ausgeübten Führungsfunktionen von - bis (Jahr) Führungsfunktion in Einheit Wenn nicht ausreichend, Zusatzblatt verwenden. Wenn nicht ausreichend, Zusatzblatt verwenden. Formblatt: PersBog-KatS-Frei Seite 2 LANDKREIS EICHSFELD 2016
3 Angaben zu ärztlichen Untersuchungen Art Letzter Termin Art Letzter Termin G 26.2 Belehrung nach IfSG G 26.3 Angaben zum Wehrdienstverhältnis/Zivildienstverhältnis Ich war WEHRPFLICHTIGER ZIVILDIENSTLEISTENDER KEINS VON BEIDEN und habe in der Zeit vom bis meinen Dienst abgeleistet. Zuständige Wehrbehörde war/ist (Datum oder Jahr) (Datum oder Jahr) Kreiswehrersatzamt Bundesamt für den Zivildienst (Ort) Personen-Kennziffer (sofern bekannt) Ergänzende Angaben (z.b. Begründung für die ständige Verfügbarkeit bei Helfern mit Tätigkeiten, die eine häufige Abwesenheit vom Wohnort zur Folge haben) Ort, Datum Unterschrift des Helfers Formblatt: PersBog-KatS-Frei Seite 3 LANDKREIS EICHSFELD 2016
4 LANDRATSAMT LANDKREIS EICHSFELD BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ Untere Katastrophenschutzbehörde Merkblatt für die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz Bevor Sie sich gegenüber Ihrer Organisation oder der zuständigen Behörde mit beiliegender Erklärung zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über die wichtigsten Voraussetzungen für Ihre künftige Mitarbeit unterrichten. Die nachfolgenden Ausführungen, die für Ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz wichtig sind, bitten wir mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen. Für den Fall, dass noch Fragen offen sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Trägerorganisation oder an den Landkreis Eichsfeld, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für den Katastrophenschutz ist das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) vom 5. Februar 2008 sowie die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) vom 12. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung. Entsprechend 27 ThürBKG sind die unteren Katastrophenschutzbehörden für den Katastrophenschutz zuständig. Auf Grund dieser Zuständigkeit setzen sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz in erster Linie die öffentlichen und privaten Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes ein. Hierzu zählen die Freiwilligen Feuerwehren sowie die anderen Hilfsorganisationen, wie z.b. DRK, JUH, ASB, MHD und DLRG, insoweit sie sich zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in den Ortsverbänden des Technischen Hilfswerkes mitzuwirken. Merkblatt KatS-Verpflichtung 2016 Seite 1 von 4
5 Aufgaben im Katastrophenschutz Hauptaufgaben der Helfer im Katastrophenschutz sind der Brandschutz, das Sanitätswesen, die Betreuung, die Gefahrgutabwehr und die technische Hilfeleistung. Hierzu gehören beispielsweise: Rettung, Versorgung und Beförderung Verletzter, Bergung von Verstorbenen Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung Gefahrenabwehr bei Katastrophen und Großschadensereignissen, Versorgung der eingesetzten Helfer und der Bevölkerung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln Herstellung und Betrieb von Kommunikationssystemen. Verpflichtungen als Helfer im Katastrophenschutz Das Ehrenamt im Katastrophenschutz wird durch Verpflichtung bei einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation begründet. Diese muss rechtsverbindlich und freiwillig sein und führt zu einem Dienstverhältnis zwischen dem Helfer und der Organisation. Die Helferinnen und Helfer nehmen an dienstlichen Veranstaltungen, Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen des Trägers der Katastrophenschutzeinheit teil, der sie angehören. Die Dauer der Verpflichtung ist grundsätzlich unbefristet. Die Ausbildungszeiten sowie Art und Umfang der Ausbildung werden durch die jeweilige Organisation selbst bestimmt. In den meisten Fällen wird den ersten zwei Jahren der Verpflichtung eine Grundausbildung vorangestellt, die einer kurzfristigen Einsetzbarkeit der Helfer dient. Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Bestimmungen des ThürBKG entsprechend. Umfang der Mitwirkung Durch die von Ihnen abgegebene Erklärung zum Dienst im Katastrophenschutz sind Sie verpflichtet, die in den Ausbildungsplänen angesetzten Ausbildungsveranstaltungen zu besuchen sowie an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen teilzunehmen. Merkblatt KatS-Verpflichtung 2016 Seite 2 von 4
6 Arten der Ausbildung Innerhalb des Fachdienstes, in dem Sie künftig tätig sein werden, erhalten Sie eine Allgemeinausbildung, eine Ausbildung in Erster Hilfe, sowie eine fachbezogene Grundausbildung am Standort. Darüber hinaus werden Sie, soweit es im Rahmen des Fachdienstes erforderlich wird, auch an Ausbildungsstätten des Landes oder des Bundes eine lehrgangsmäßige Spezialausbildung erhalten. Ausbildungspläne Um persönliche Dispositionen treffen zu können und zur Sicherstellung einer geordneten Ausbildung erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum periodische Ausbildungspläne, in denen die Termine, an denen Sie Dienst zu leisten haben, bindend festgelegt sind. Sie sind verpflichtet, die hier festgelegten Ausbildungsveranstaltungen zu besuchen und diesen Ausbildungsplan jeweils rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber zu allenfalls erforderlichen innerbetrieblichen Dispositionen vorzulegen. Wir möchten an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass Beurlaubungen von der Teilnahme an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen aus privaten Gründen (Urlaub usw.) grundsätzlich dem Zug-/Gruppenführer mitzuteilen sind. Erstattungen und Ersatzleistungen Während der Dauer der Teilnahme an behördlich angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für den Helfer die Pflicht zur Arbeitsleistung (vgl. 14 ThürBKG). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für diesen Zeitraum unter Fortzahlung Ihrer Bezüge von der Arbeitspflicht/Arbeitsleistung zu entbinden; der Arbeitgeber hat auch die Beiträge zur Sozial - und Arbeitslosenversicherung sowie zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der Höhe weiter zu entrichten, in der sie ohne die Teilnahme zu entrichten gewesen wären. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag von der Unteren Katastrophenschutzbehörde erstattet. Helfer, die hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig sind, erhalten in der Regel Sonderurlaub (ohne Anrechnung auf den jährlichen Erholungsurlaub) zur Teilnahme an den genannten Veranstaltungen. Merkblatt KatS-Verpflichtung 2016 Seite 3 von 4
7 Unfallversicherung Insofern Sie nicht über Ihre Trägerorganisation unfallversichert sind, sind Sie während einer Dienstleistung im Katastrophenschutz gem. 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Ärztliche Untersuchung Zur Feststellung Ihrer Tauglichkeit für den Dienst im Katastrophenschutz haben Sie sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Feuerwehrleute können den Nachweis auch durch die Vorlage der G-26-Untersuchung für Atemschutzgeräteträger erbringen. Persönliche Ausrüstung Soweit Ihnen für Ihre Dienstleistung persönliche Ausrüstung übergeben wird, haben Sie diese pfleglich zu behandeln und bei vorsätzlichem Verlust bzw. vorsätzlicher Beschädigung entsprechenden Ersatz zu leisten. Nichtbesuch von Ausbildungsveranstaltungen Falls Sie Ihrer Verpflichtung zur Dienstleistung im Katastrophenschutz nicht im gebührenden Maße nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass die Zustimmung der Unteren Katastrophenschutzbehörde zu Ihrer Verpflichtung im Katastrophenschutz widerrufen wird. Im Falle Ihrer Verpflichtung bitten wir Sie, die beiliegenden Vordrucke (Verpflichtungserklärung) sorgfältig auszufüllen, zu unterschreiben und bei Ihrer künftigen Trägerorganisation bzw. dem Zugführer der Katastrophenschutzeinheit vorzulegen. Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an: Landkreis Eichsfeld Rechts und Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Feuerwehrzentrum Wintzingerode Buchmühle Leinefelde-Worbis Tel.: Fax: feuerwehrzentrum@kreis-eic.de Merkblatt KatS-Verpflichtung 2016 Seite 4 von 4
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