Verkehrsentwicklung in Deutschland

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2 Verkehrsentwicklung in Deutschland

3 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Luftverkehrs- Entwicklung in Europa 2000 Ein Luftverkehrstag in Deutschland 2010

4 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum IFR flights (thousend) STATFOR Forecast Germany growth rate in % 6,0% 5,2% 4,7% ,0% 1,6% 4,0% 3,1% 2,0% 4,1% 4,2% 3,6% 3,7% 3,4% 2,9% 3,0% 2,5% 2,7% 1,8% 1,7% 1,8% 1,8% 1,8% 4,0% 2,0% Growth 2010/03 Total Average p.a. High growth scenario: 33,5% 4,2% Baseline scenario: 22,5% 2,9% Low growth scenario: 13,1% 1,8% High growth scenario Baseline scenario Low growth scenario High growth scenario Baseline scenario Low growth scenario ,0% -2,0% -4,0% -6,0%

5 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Flugverkehrsentwicklung in Deutschland in den Jahren 1986 bis 2006

6 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Aktuelle Verkehrsentwicklung Januar - Oktober 2006 / 2007: + 4,4%

7 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Vorgaben der ICAO: - Weltweite Standardisierung der einzelnen Lufträume durch ein vorgegebenes Menü von 7 verschiedenen Luftraumklassen mit vorgegebenen Regeln und Diensten Freie Auswahl der Luftraumklassen für jeden Staat - Veröffentlichung durch ICAO zum Einführung in Deutschland zum

8 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Rechtsgrundlage in Deutschland Luftverkehrsordnung ( 10 Abs. 2 LuftVO): "Innerhalb der Fluginformationsgebiete legt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung die kontrollierten und die unkontrollierten Lufträume je nach dem Umfang der dort vorgehaltenen Flugsicherungsbetriebsdienste auf der Grundlage der in Anlage 4 beschriebenen Klassifizierung fest."

9 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Forderungen der Luftraumnutzer: Gewerbliche Großluftfahrt: - größtmöglicher Schutz gegenüber anderen Luftraumnutzern Allgemeine Luftfahrt: - größtmögliche Freiheit im Luftraum - keine Beschränkungen Militärische Luftfahrt: - größtmögliche Flexibilität - Schutzräume für Sonderflüge - Tiefflüge in niedrigsten Höhen

10 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Problem: Gegensätzliche Anforderungen der Luftraumnutzer an die Luftraumstruktur Folgerung: Luftraumgestaltung bedeutet immer einen Kompromiß bei der Berücksichtigung der Forderungen aller Nutzergruppen.

11 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Vorgehensweise bei der Luftraumplanung: Auftrag des BMVBS an die DFS zur Durchführung vorbereitender Arbeiten: Erarbeitung von Luftraumentwürfen Abstimmung mit den Interessenvertretern der Luftraumnutzer Gewerbliche Luftfahrt (Vereinigung Cockpit, Lufthansa) Militärische Luftfahrt (AFSBw, Luftwaffenamt) Allgemeine Luftfahrt (DAeC, AOPA, Länder) Entscheidung über neue Luftraummaßnahme durch BMVBS

12 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Planungsrahmen: Kriterienkatalog des BMVBS Planung der Luftraumstruktur anhand allgemein gültiger, objektiver von allen Nutzern akzeptierter Kriterien zur Einrichtung von Lufträumen Erzeugung einer modularen Luftraumstruktur unter Mitbenutzung neuer Luftraumelemente wie Luftraum D (nicht CTR) Transponder Mandatory Zone (TMZ) Vorteil: Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Umsetzung aller Luftraummaßnahmen

13 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen 1) Flugsicherheitsrelevante Vorfälle 2) IFR-Verkehrsaufkommen a) Schwellenwerte für IFR-Starts u. Landungen b) Verkehrsentwicklung 3) Verkehrszusammensetzung a) Anteil von Jet-Flugbetrieb b) Anzahl der VFR-Flugbewegungen c) IFR-Trainingsflüge 4) Verkehrskonzentration a) Anzahl/Lage von Flugplätzen in Umgebung b) S/L-Bahn-Konstellation c) Flugverfahren/Verkehrsströme d) Gebiete intensiver Luftraumnutzung

14 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen IFR-Verkehrsaufkommen: Schwellenwerte für IFR-Starts und Landungen Schwellenwerten zugeordnete Luftraummaßnahmen Kategorie 1: Alle nicht genannten IFR- Flugplätze Kategorie 2: Friedrichshafen, Paderborn, Hahn, Karlsruhe-Baden, Mönchengladbach* (Augsburg, Erfurt, Saarbrücken)* Kategorie 3: Bremen, Dortmund, Dresden, Leipzig, Münster-Osnabrück Kategorie 4: Hannover, Nürnberg Kategorie 5: Hamburg, Stuttgart Kategorie 6: Frankfurt, München, Flughafensysteme Berlin und Düsseldorf/Köln * Mönchengladbach abgedeckt durch Luftraum C Düsseldorf * Augsburg, Erfurt, Saarbrücken Transponderempfehlung Kategorie Anzahl der IFR- Starts/-Landungen pro Jahr 1 < ca ca ca ca > Vorgeschlagene Luftraummaßnahme Keine, über D (CTR), Luftraum E oder F hinausgehende, Maßnahme Transponder Mandatory Zone (TMZ) Luftraum D (nicht CTR) bis FL 60 + ggf. TMZ von FL 60 bis FL 100 Luftraum C bis FL 60 + Luftraum D (nicht CTR) oder TMZ von FL 60 bis FL 100 Luftraum C bis FL 60 + Luftraum D (nicht CTR) von FL 60 bis FL 100 Luftraum C bis FL 100

15 Planung und Veröffentlichung von Lufträumen Anwendung der Kriterien*: 1) Flugsicherheitsrelevante Vorfälle und 2) IFR-Verkehrsaufkommen Auslöser für Situationsanalyse, Ziel Neue Luftraummaßnahme 3) Verkehrszusammensetzung und 4) Verkehrskonzentration Ergänzende, qualitative Aussagen Jährliche Überprüfung der Luftraumstruktur anhand der Kriterien * Kriterienkatalog des BMVBS zur Einrichtung von Lufträumen - Luftraumkonzeption Deutschland

16 Beispiel Änderungen in 2005 Flugspurauswertungen DFS TMA Luftraumforderung skyguide TMA TMA TMA TMA TMA 12 temp 7500 TMA CTR TMA TMA TMA TMA TMA TMA Loggerauswertungen Segelflug TMA Planungsgrundsatz in Deutschland: TMA TMA 14 So TMA 7 groß wie 6500 nötig, so klein wie möglich 7500 (DVO 4500) TMA10 temp TMA - Forderung 11 temp skyguide Analyse DFS - Nutzerabstimmung

17 Beispiel Änderung in 2005

18 Änderungen der Luftraumstruktur Effective:

19 Luftraum C Köln/Bonn und Düsseldorf

20 Luftraum C Köln/Bonn und Düsseldorf

21 Weiter Änderungen Luftraum C Köln/Bonn Düsseldorf Luftraum D Dortmund CTR Friedrichshafen CTR Bitburg (kommt ggf. erst mit ICAO Karte 2009) Luftraum F Mengen Änderung der TMZ Paderborn (noch in der Abstimmung)

22 Nutzung des Luftraumes LuftVG 1 [Freiheit des Luftraums; Begriff des Luftfahrzeugs] (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

23 Nutzung des Luftraumes LuftVO 16a Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums (1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für 1.Fallschirmsprünge und den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen; (2) Verantwortlich für die Einholung der Flugverkehrskontrollfreigabe ist 1.im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 der Luftfahrzeugführer,

24 Nutzung des Luftraumes

25 Nutzung des Luftraumes Für die Erteilung einer Absetzfreigabe sind die folgenden Voraussetzungen zu er füllen: Sprungzone >2 NM LR C unter 100 im Nahverkehrsbereich Im aktiven LR D(CTR) oder D (nicht CTR) u.a. Vorlauf 8 Werktage Vorlauf 48 Stunden Antrag gemäß Formblatt

26 Nutzung des Luftraumes Bei häufig oder regelmäßigen Sprungvorhaben kann dieses Verfahren vereinfacht werden durch die Einrichtung einer Sprungzone. Diese wird auf den ICAO Karten entsprechend dargestellt und die entsprechenden Aktivierungszeiten veröffentlicht. Außerhalb dieser Zeiten kann zusätzlich über das oben genannte Verfahren die Aktivierung beantragt werden.

27 Nutzung des Luftraumes Aber:

28 Nutzung des Luftraumes Warum?

29 Nutzung des Luftraumes Sprechfunk:

30 Nutzung des Luftraumes Beispiel 1

31 Nutzung des Luftraumes Beispiel 2

32 Nutzung des Luftraumes Beispiel 3

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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