Richtlinien zur Abgabe Ihrer Bachelorarbeit

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1 Richtlinien zur Abgabe Ihrer Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit muss innerhalb der vorgegebenen Frist im Optoelektronik/Lasertechnik Sekretariat in folgender Form abgegebenen werden: 1 Exemplar für den Erst- bzw. Zweitbetreuer 1 Exemplar in elektronischer Form (PDF-Datei auf CD/DVD) zur Archivierung Des Weiteren müssen alle anhängenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben mit der Bachelorarbeit abgegeben werden. Auszug aus SPO 29 allgemeiner Teil, 3 Absatz 1 3 Abgabe und Bewertung (1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt/Sekretariat des Studienganges abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen, als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Stand 04/16

2 Formular drucken ANTRAG AUF EXMATRIKULATION Studiengang Studienschwerpunkt Name, Vorname Geburtsdatum, -ort, -land Staatsangehörigkeit Matrikelnummer Anschrift Telefon, Exmatrikulationsgrund Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Aalen (WI) Aufgabe des Studiums (AU) Hochschulwechsel (WE) Nicht erfolgte Rückmeldung (NR) Verlust des Prüfungsanspruchs (ST) Überschreitung Grundstudium/Regelstudienzeit (ST) Fehlender Krankenversicherungsnachweis (SO) Prüfung nicht abgeschlossen (KP) Beendigung Studium nach Prüfung (SE) Exmatrikulation zum Wir informieren Sie darüber, dass wir mit Ihnen als ehemaligem Mitglied der Hochschule auch weiterhin in Verbindung bleiben möchten und die zu diesem Zweck erforderlichen Daten weiter verarbeiten. Ihre Daten werden nach Exmatrikulation intern in eine Alumni-Datenbank übernommen. Ihre Daten werden nach Exmatrikulation in das Alumniportal der Hochschule Aalen übernommen. (Das Alumniportal der Hochschule Aalen wird 2014 online geschaltet. Sie werden hierüber zeitnah via informiert.) Gem. 12 Abs. 1 S. 3 Landeshochschulgesetz können Sie jederzeit widersprechen. Sofern Sie dies bereits jetzt tun möchten, streichen Sie diesen Absatz bitte deutlich durch. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Von den umseitig abgedruckten Rechtsvorschriften habe ich Kenntnis genommen. (Datum, Unterschrift) Löschung der Verbindlichkeiten: Chipkarte eingezogen Bibliothek ja Akademisches Auslandsamt Studiengang (ggf. separater Laufzettel) Sofern Sie im Rahmen eines Kooperationsstudienganges an einer weiteren Hochschule eingeschrieben sind benötigen Sie zusätzlich den Entlastungsvermerk der Bibliothek der Kooperationshochschule Datum, Unterschrift und Stempel der Bibliothek der Kooperationshochschule Zurück an das Studiengangsekretariat zur Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung. Formular drucken

3 Rechtsvorschriften zur Exmatrikulation 62 Landeshochschulgesetz (LHG) vom (1) Die Mitgliedschaft Studierender in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag der Studierenden oder von Amts wegen. (2) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn 1. ihnen das Abschlusszeugnis ausgehändigt worden ist, bei Staatsprüfungen spätestens einen Monat nach Bestehen der Abschlussprüfung, es sei denn, dass sie noch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind, einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule absolvieren oder beabsichtigen, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen und das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen, 2. in zulassungsbeschränkten Studiengängen die Rücknahme des Zulassungsbescheids unanfechtbar geworden oder sofort vollziehbar ist oder die Zulassung aus einem anderen Grund erloschen ist oder nicht besteht und sie in keinem anderen Studiengang mehr eingeschrieben sind, 3. sie den Prüfungsanspruch verloren haben, 4. sie Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nach Ablauf der für die Zahlung gesetzten Frist nicht gezahlt haben,. sie nicht innerhalb einer von der Hochschule bestimmten Frist nachweisen, dass ihre gegenüber der zuständigen Krankenkasse bestehende Verpflichtung nach 24 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt wurde, es sei denn, die Nichterfüllung ist nicht von der oder dem Studierenden zu vertreten, 6. das Ausbildungsverhältnis beim Studium an der DHBW rechtswirksam beendet und nicht innerhalb von acht Wochen ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen worden ist oder 7. sie ihre Pflichten nach 29 Absatz Satz 3 wiederholt oder schwer verletzen. (3) Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn 1. ein Immatrikulationshindernis nach 60 nachträglich eintritt, 2. eine Abschlussprüfung bis zum Ablauf von 20 Semestern aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht abgelegt worden ist, 3. sie vorsätzlich im Bereich der Hochschule durch sexuelle Belästigung im Sinne von 3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Würde einer anderen Person verletzen oder ihr im Sinne des 238 des Strafgesetzbuches nachstellen oder 4. sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Grundsätze des 3 Absatz Sätze 1 bis 3 verstoßen. Im Falle des Satzes 1 Nummer 3 ist mit der Exmatrikulation eine Frist bis zur Dauer von zwei Jahren festzusetzen, innerhalb derer eine erneute Immatrikulation an einer Hochschule ausgeschlossen ist. (4) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. () Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation und die Ausgabe des Prüfungszeugnisses setzen voraus, dass Studierende die Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt haben. Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Aalen vom (1) Die Mitgliedschaft als Studierender in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag des Studierenden oder von Amts wegen ( 62 Abs. 1 LHG). Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. (2) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden ( 62 Abs. 4 LHG). (3) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn ihnen das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist, jedoch spätestens einen Monat nach Bestehen der Abschlussprüfung ( 62 Abs. 2 LHG). (4) Studierende können von Amts wegen exmatrikuliert werden, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß nach 4 Abs. 1 dieser Satzung rückgemeldet oder keine Beurlaubung beantragt haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Studierende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der gesetzen Frist nachkommt. () Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation und die Ausgabe des Prüfungszeugnisses setzen voraus, dass der Studierende Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt hat ( 62 Abs. LHG). Stand:

4 A N T R A G A U F B A C H E L O R Z E U G N I S (SPO 29) Name der(s) Studierenden:... Matrikel-Nr.:... Ich beantrage hiermit die Ausstellung des BACHELORZEUGNISSES mit Bachelorurkunde nach 38 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO 29) der Hochschule Aalen vom A N T R A G In dieses Bachelorzeugnis müssen gemäß 7 Abs. der Studien- u. Prüfungsordnung Module aus dem Wahlbereich im Gesamtumfang von mindestens Credit Points ausgewählt werden. Bei geeigneter Kombination von bestandenen Modulen aus dem Wahlbereich soll folgende Vertiefungsrichtung im Zeugnis aufgenommen werden: 1) V E R T I E F U N G S R I C H T U N G mit den dazugehörigen Wahlpflichtmodulen Es kann nur eine Vertiefungsrichtung gewählt werden! Vertiefungsrichtung Wahlpflichtmodule CP Note Ja Optisch-elektronische Systeme Systemtechnik Systemtheorie 10 Laser und Biomedizin 6090 Lasertechnik Laser Anwendungen Biomedizinische Optik Produktmanagement Marketing und Controlling Innovationsmanagement Supply Chain Management 2) Weitere W A H L P F L I C H T M O D U L E Nr. des Wahlmoduls Name des Wahlmoduls CP Note Gesamt CP: Seite 1 von 2

5 A N T R A G A U F B A C H E L O R Z E U G N I S (SPO 29) 3) A N T R A G Z U S A T Z M O D U L E In dieses Bachelorzeugnis sollen gemäß 37 in Verbindung mit 38 Abs. 4 der Studien- u. Prüfungsordnung neben den aufzunehmenden Studienergebnissen auch die Noten der für die nachstehend aufgeführten Zusatzfächer erbrachten Prüfungsleistungen aufgenommen werden. Nr. des Prüfungsfaches Name des Prüfungsfaches (Modul) Note Aalen,... Unterschrift... Seite 2 von 2

6 3, Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO 29) der Hochschule Aalen vom : Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt/Sekretariat des Studiengangs abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen, als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. E R K L Ä R U N G Ich versichere hiermit, dass ich meine Abschlussarbeit bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit über das Thema: selbständig verfasst und keine anderen, als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ausgabe der Bachelorarbeit:... Abgabe der Bachelorarbeit:... Betreuender Professor:... Aalen, den (Unterschrift)

7 Bachelorarbeitsdatenbank Für die Bachelorarbeitsdatenbank werden folgende Informationen benötigt: Verfasser (Name und Vorname) Betreuer (beide!) Erstellungszeit (z. B.: WS 201/16) Ort der Erstellung (Firma, Institut bzw. Hochschule) Thema der Bachelorarbeit Zusammenfassung der Bachelorarbeit (bis maximal DIN A4) Stichwörter / Schlagwörter (bis maximal 12 Stück) Diese Informationen sollten vorzugsweise in eine unter Windows lesbare Text- oder Winword-Datei geschrieben und an folgende -Adresse Sekretariat.Optoelektronik@hs-aalen.de übermittelt werden (keine PDF-Datei!). Achtung: Die Abgabe dieser Informationen ist Voraussetzung zum Erhalt eines Zeugnisses!

8 Vereinbarung über Nutzungsrechte an der Bachelorarbeit / Projektarbeit Die Studentin/der Student... räumt der Hochschule Aalen, vertreten durch den betreuenden Professor, das Nutzungsrecht an ihrer/seiner Bachelorarbeit ein, insbesondere 1. das Recht zur Eingliederung der Bachelorarbeit in die Bibliothek, 2. das Recht zur Vervielfältigung zum Gebrauch für die Lehre durch Professoren der Hochschule ( 16 Urheberrechtsgesetz), 3. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht für Lehrzwecke durch Professoren der Hochschule ( 19 Urheberrechtsgesetz), 4. das Recht der Wiedergabe durch Bild oder Tonträger ( 21 Urheberrechtsgesetz),. das Recht auf Nutzung des gesamten Inhalts der Bachelorarbeit / Projektarbeit für Zwecke der Forschung. Hiervon nicht betroffen ist das Nutzungsrecht des Betriebes, in dem die Bachelorarbeit durchgeführt wird. 6. Sperrvermerk: Die Arbeit hat einen Sperrvermerk bis.... Unterschrift Student/-in

9 Stand: November 2014 Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stabstelle Kommunikation senden (Postfach Foyer Gebäude Beethovenstraße BS1) Abschluss an der Hochschule Aalen Veröffentlichung in der Presse Frau Vorname Nachname wohnhaft in: PLZ Ort Herr Studiengang Titel (Bachelor of Engineering, Master of Arts, etc.) Name, Ort und -Adresse der Zeitungen, in denen eine Veröffentlichung erfolgen soll: Name Ort Name Ort Name Ort Mit der Veröffentlichung der Absolventenmeldung bin ich einverstanden. Aalen, den Unterschrift Absolvent Unterschrift betreuender Professor

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