intern Effektive Seminare fürs Ehrenamt Gesetz zur Pflegeversicherung SOZIALAKADEMIE SOZIALRECHT

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1 intern 4. Quartal 2007 Der Informationsdienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter SOZIALAKADEMIE Effektive Seminare fürs Ehrenamt SOZIALRECHT Gesetz zur Pflegeversicherung FINANZEN Die neue Ehrenamtspauschale: Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements

2 INHALT 03 JAHRESWECHSEL Dank ans Ehrenamt 04 SOZIALAKADEMIE Jahresprogramm INFOTELEFON PFLEGE Oberbayerisches Pilotprojekt 06 OSTEOPOROSE-AKTION VdK setzt auf Prävention 26 NEUE MEDIEN Wie Bilder wirken (Teil 2) 07 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Werbematerial für die Verbandsstufen 28 SPENDENBETREUUNG Armut ist keine Altersfrage 10 SOZIALRECHT Gesetz zur strukturellen Erweiterung der Pflegeversicherung 12 FINANZEN Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements 13 VdK-VERSICHERUNGSSERVICE Der neue Tarif: Schutz für die Zähne 14 DIE AKTUELLE SATZUNG In der Fassung gemäß Beschluss des 18. Ordentlichen Landesverbandstags 23 HEIM + HANDWERK VdK präsentiert Wohnformen für mehr Lebensqualität 30 VdK-REISEDIENST Udo-Jürgens-Musical in Hamburg 31 VdK-ERHOLUNGSWERK Schöner Reisen zu Pauschalpreisen 32 MESSE b_free Fachmesse widmet sich der Barrierefreiheit 33 MESSE66 Ideen für die Generation 50plus 34 BEHINDERTENWERKSTÄTTEN Zu Gast beim BMW-Weihnachtsbasar 35 IMPRESSUM

3 JAHRESWECHSEL Dank ans Ehrenamt DIE EHRENAMTLICHEN DES VdK BAYERN SIND DIE SEELE DES VERBANDS Im zu Ende gehenden Jahr 2007 feierten viele VdK-Ortsund Kreisverbände ihr 60-jähriges Bestehen. Bei diesen zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnten sich Politiker und Journalisten ein Bild machen von einem Verband, der es geschafft hat, sich konsequent zu modernisieren, ohne dabei seine historischen Wurzeln und die Verdienste seiner Gründer zu vergessen. Der VdK ist traditionsbewusst und fortschrittlich zugleich, er ist parteipolitisch neutral, aber nicht unpolitisch, und er ist finanziell unabhängig. Das festigt seinen guten Ruf und seine Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Wir unterstützen die Menschen individuell durch eine kompetente Sozialrechtsberatung, die ihnen zu ihrem Recht verhilft. In der politischen Auseinandersetzung nehmen wir kein Blatt vor den Mund. Wir sind einzig und allein den Interessen und Bedürfnissen unserer Mitglieder verpflichtet. Dass die Bevölkerung dies zu schätzen weiß, dokumentiert die anhaltend positive Mitgliederentwicklung des VdK Bayern, die, mit Ausnahme des ADAC, kein anderer Verband in Deutschland in den letzten Jahren in diesem Ausmaß aufzuweisen hat. Auf unsere Zahl von über Mitgliedern dürfen wir zurecht stolz sein. Haupt- und Ehrenamt bilden im VdK ein unschlagbares Team. Dass der VdK so erfolgreich ist, ist dieser besonderen Symbiose zu verdanken. Unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind anerkannte Experten im Sozialrecht. Auf diese Weise helfen wir unseren Mitgliedern, zu ihrem Recht zu kommen. Die Seele und das Rückgrat unseres Verbands bilden jedoch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Ortsund Kreisverbänden wertvolle Betreuungs- und Organisationsarbeit leisten. Durch Besuche bei Kranken und Pflegebedürftigen schenken sie den Menschen das, wonach sich diese am meisten sehnen: Zeit, Aufmerksamkeit, Ansprache und Zuwendung. Durch das Organisieren von Ausflügen und Informationsveranstaltungen oder geselligen Runden wird älteren und behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht. Gemeinsam statt einsam lautet seit jeher die Devise des VdK. Es kommt nicht von ungefähr, dass viele anerkennend von der großen VdK-Familie sprechen. Dank des unermüdlichen bürgerschaftlichen Engagements unserer Ehrenamtlichen gilt der VdK als die größte Selbsthilfeorganisation für ältere, behinderte, chronisch Kranke und pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Um den Schwächsten der Schwachen zu helfen, hat der VdK 1947, kurz nach seiner Gründung, die Spendenhilfsaktion Helft Wunden heilen ins Leben gerufen. Diese Sammlung wurde heuer von 9. bis 18. November zum 61. Mal veranstaltet. Bei Kälte,Wind und Wetter gingen auch in diesem Jahr wieder tausende von ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammlern von Tür zu Tür, um die Bevölkerung um Spenden für Not leidende Menschen zu bitten. Unsere Sammlung mit dem traditionellen, aber nach wie vor zutreffenden Namen Helft Wunden heilen ist heute genauso bedeutsam wie in der Nachkriegszeit. Gerade in diesem Jahr hat der VdK in den Medien auf die wachsende Altersarmut aufmerksam gemacht. Anfang des Jahres führten wir eine Unterschriftenaktion zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent durch. Allein in Bayern unterschrieben 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger auf unseren Listen. Auch wenn die Politik bis heute unsere Forderung noch nicht erfüllt hat, ist zumindest Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Das Bundesfinanzministerium, das Gesundheitsministerium und der Finanzausschuss im Bundestag befassen sich seit Monaten mit unserem Anliegen. Auch hier ein Dank an unsere Ehrenamtlichen, die fleißig Unterschriften sammelten. Zukunft braucht Menschlichkeit ist das Leitmotiv unserer Arbeit. Dafür werden wir auch 2008 kämpfen. Gemeinsam sind wir stark. Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest sowie Glück, Erfolg und Gesundheit im Jahr Ihre Ulrike Mascher VdK-Landesvorsitzende Ihr Albrecht Engel VdK-Landesgeschäftsführer VdK intern

4 SOZIALAKADEMIE Effektive Seminare fürs Ehrenamt DIE VON PETRA DACHS UND EBERHARD GRÜNZINGER SOZIALAKADEMIE SOLL DEN BEDÜRFNISSEN DER EHRENAMTLICHEN GERECHTER WERDEN: NEUE EINTEILUNG IN GRUND- UND AUFBAUKURSE Das Miteinander wird im VdK groß geschrieben. Ehrenamtliche können schon 2008 genau aufeinander abgestimmte Seminare besuchen. DREIGEGLIEDERTES KONZEPT Schon im nächsten Jahr wird es beim VdK Bayern das Konzept einer Sozialakademie geben, die vor allem den Bedürfnissen unserer ehrenamtlich tätigen Mitglieder gerecht wird. Das bisherige Konzept Bildung und Freizeit ist nun dreigegliedert in die Themen Integration, Ehrenamt und Pflege mit insgesamt mehr Gewicht auf die Ausbildung des Ehrenamts. So entstand das Gesamtkonzept Sozialakademie, das sich insbesondere durch Seminare und Information auszeichnet. Mit der neuen Einteilung in Grund- und Aufbaukurse bei den Seminaren für Ehrenamtliche werden diese noch effektiver, weil sie genau aufeinander abgestimmt sind. Völlig neu ist die Einführung des Grundkurses, in denen der Landesverband alle neu gewählten Vorstandsmitglieder schult. Im Anschluss daran werden Spezialkurse angeboten. Die meisten Kurse werden im VdK-Max-Peschel-Haus auf der Buchenhöhe angeboten, das VdK-Haus ist sozusagen Hauptschulungsort. Die Sozialakademie ist aber auch ein ideelles Haus, das sich aus verschiedenen Angeboten zusammensetzt. Mit den Angeboten der Abteilung Familie und Jugend werden in bewährter Weise Familien mit Kindern unterstützt. Für die Integration von Menschen mit Behinderung wird in Zusammenarbeit mit dem Infocenter und den Seminaren für die Vetrauenspersonen der Schwerbehinderten in den Betrieben ein wichtiger Beitrag geleistet. Die Akademie für pflegende Angehörige in Neuburg an der Donau ist schon etabliert, auch wenn sie noch relativ neu ist. Dort werden neben Kursen für pflegende Angehörige, die sich um ältere Menschen kümmern, auch Kurse für Eltern, die ihre behinderten Kinder pflegen, angeboten. Insgesamt kümmert sich die Sozialakademie also um die Integration von Menschen mit Behinderung, die Pflege und das Ehrenamt. Das sind die drei großen Säulen, aus denen dieses Haus besteht. Um diese vielfältigen Angebote des VdK Bayern konzeptionell unter ein Dach zu bringen, gibt es Miteinander die VdK- Sozialakademie. INTEGRATION Eine Vielzahl an Angeboten führt Menschen mit und ohne Behinderung im VdK zusammen. Seminare, Freizeiten, Sportveranstaltungen und vieles mehr können genutzt werden. 04 VdK intern

5 SOZIALAKADEMIE EHRENAMT Durch die Einführung eines Grundkurses für ehrenamtliche Mitarbeiter soll künftig eine bessere Ausbildung und Begleitung gewährleistet sein.an diesen Grundkurs schließen sich Aufbaukurse an, die Spezialwissen für die Praxis vermitteln. Die Schulungen sind für Vorstandsmitglieder gedacht. Der Grundkurs vermittelt Aufgaben und Ziele im Ehrenamt, die Aufbaukurse richten sich etwa an Vertreterinnen der Frauen der Orts- Kreis- und Bezirksverbände, an Vertreter jüngerer Mitglieder, Vorsitzende, Kassierer, Schriftführer oder Beisitzer. Bislang dürfen also nur gewählte Vertreter der Vorstandschaft diese Kurse machen. Langfristig soll allerdings auch über einen VdK-Sozialdienst im Ehrenamt nachgedacht werden. Dann könnten in Zukunft auch Ehrenamtliche eingebunden werden, die sich sozial engagieren wollen, aber nicht in der Vorstandschaft sind. PFLEGE Um die Angehörigen zu entlasten und in ihrer Pflegetätigkeit zu fördern, hat der Sozialverband VdK Bayern die Akademie für pflegende Angehörige in Neuburg an der Donau geschaffen. Zusammen mit der Reha- und Hilfsmittelberatung des Infocenters des VdK-Landesverbands erfahren Pflegebedürftige und deren Angehörige effiziente Unterstützung. Kontakt/Fragen: VdK Bayern Abteilung Familie & Jugend Schellingstraße München Eberhard Grünzinger Das bisherige Konzept Bildung und Freizeit ist nun dreigegliedert in die Themen Integration, Ehrenamt und Pflege, mit insgesamt mehr Gewicht auf die Ausbildung des Ehrenamts. So entstand das Gesamtkonzept Miteinander Sozialakademie des VdK Bayern. Das erste Jahresprogramm der Sozialakademie liegt bereits in gedruckter Form vor. Telefon: 089/ Fax: 089/ VdK intern

6 mobil und stabil Bayernweite Mitglieder-Aktion 1. Dezember 2007 bis 31. März 2008 Vergünstigte Knochendichtemessung für VdK-Mitglieder Die Kosten für eine Knochendichtemessung werden von den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht übernommen, sofern kein Knochenbruch vorliegt. Mit der Aktion mobil und stabil hat der VdK Bayern für seine Mitglieder eine einmalige Möglichkeit geschaffen: Für nur 15,- Euro können Sie eine Knochendichtemessung nach Goldstandard (DVO-Leitlinien) durchführen lassen, wenn Ihr Knochenbruchrisiko erhöht ist. Nähere Informationen zur Teilnahme und Einzelheiten zur Aktion erhalten Sie in Ihrer VdK-Geschäftsstelle und der VdK-Zeitung.

7 Info-Material des VdK-Landesverbandes - Ihre Bestellung Bitte Zutreffendes ausfüllen und an unten stehende Adresse schicken oder bestellen Sie per Fax unter 09421/ Bestellung für KV * *OV-Bestellungen müssen gebündelt über den KV abgewickelt werden. Adresse Anlass/Veranstaltung Datum Plakate: NEU NEU Zu Recht finden. Wetterfest. Mitziehen. Einspruch. Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphen-Dschungel. Auch in sozialpolitisch stürmischen Zeiten lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Durch Gemeinschaft gewinnen. Zusammen Stärke zeigen. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Zukunft braucht Menschlichkeit. Hilfestellung. Wir lassen Sie in sozialrechtlichen Fragen nicht allein. Zu Recht. Im Zweifelsfall bestens beraten. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Plakat Format Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl A4 A3 A2 A1 Fax-Bestellung 09421/ Telefon 09421/ Bestell-Adresse siehe 3. Seite

8 Info-Material des VdK-Landesverbandes - Ihre Bestellung Blanko-Plakat: Blanko-Briefpapier: Format Anzahl A4 A3 A2 A1 Plakat für Ihre individuellen Aushänge Anzahl Info-Material: Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflege zu Hause Kreisverband Nürnberg Akademie für pflegende Angehörige Allgemeinbroschüre Anzahl Kreisverbands-Flyer Anzahl Flyer VdK-Pflegeakademie Neuburg Anzahl Infoblätter (mit Beitrittserklärung/Format A4): Checkliste z. Rentenantrag Anzahl Pflege Anzahl Ihr Weg zur Kur Anzahl Ihre Rechte Anzahl Fax-Bestellung 09421/ Telefon 09421/ Bestell-Adresse siehe 3. Seite

9 (Beitrittserklärung siehe Rückseite.) (Beitrittserklärung siehe Rückseite.) (Beitrittserklärung siehe Rückseite.) (Beitrittserklärung siehe Rückseite.) (Beitrittserklärung siehe Rückseite.) Info-Material des VdK-Landesverbandes - Ihre Bestellung Flugblätter (mit Beitrittserklärung/Format A4): NEU NEU Aktiv bleiben. Osteoporose-Selbsthilfegruppen. Zu Recht finden. Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphen-Dschungel. Wetterfest. Auch in sozialpolitisch stürmischen Zeiten lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Was ist Osteoporose? Osteoporose - die Abnahme der Knochenmasse - ist eine weitverbreitete Volkskrankheit. Über 7 Millionen Menschen leiden allein vom Betroffenen unbemerkt! Erst langfristig führen diese sogegelenke. Ein Großteil der Wirbelkörperbrüche bleibt zunächst in Deutschland daran. nannten stummen Brüche bei den Betroffenen zu Schmerzen Wörtlich übersetzt heißt Osteoporose poröser Knochen. Die und Einschränkungen der Beweglichkeit. Abnahme der Knochenmasse führt dazu, dass die Knochen an Stabilität verlieren. Im fortgeschrittenen Stadium sind die Knochen Eine sichtbare Spätfolge im Bereich der Brustwirbelsäule ist z.b. so porös, dass bereits ein kleiner Sturz, aber auch alltägliche Handgriffe zu einem Knochenbruch führen können. Besonders anfällig geschädigte Brustwirbelkörper einbrechen, weil sie der Belastung der sogenannte Witwenbuckel. Er entsteht, wenn mehrere für Brüche sind Wirbelkörper, Oberschenkelhälse und die Hand- nicht mehr standhalten. Kommen Sie zu uns, und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Hartz IV und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht und zwar durch alle Instanzen. Wir kämpfen für Ihre Interessen Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Humanität und Solidarität nicht auf der Strecke bleiben. Aber der VdK bietet noch viel mehr: Kur und Erholung, Reisen, Einkaufsvorteile, günstige Telefontarife, Versicherungsschutz um nur einiges zu nennen. Allein in Bayern vertrauen über Mitglieder dem VdK. Nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft. Werden auch Sie Mitglied im VdK. Kommen Sie zu uns, und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Hartz IV und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht und zwar durch alle Instanzen. Wir kämpfen für Ihre Interessen Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Humanität und Solidarität nicht auf der Strecke bleiben. Aber der VdK bietet noch viel mehr: Kur und Erholung, Reisen, Einkaufsvorteile, günstige Telefontarife, Versicherungsschutz um nur einiges zu nennen. Allein in Bayern vertrauen über Mitglieder dem VdK. Nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft. Werden auch Sie Mitglied im VdK. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Osteoporose Anzahl Zu Recht finden Anzahl Wetterfest Anzahl Mitziehen. Durch Gemeinschaft gewinnen. Hilfestellung. Wir lassen Sie in sozialrechtlichen Fragen nicht allein. Zukunft braucht Menschlichkeit. Zukunft braucht Menschlichkeit. Kommen Sie zu uns, und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Hartz IV und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht und zwar durch alle Instanzen. Wir kämpfen für Ihre Interessen Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Humanität und Solidarität nicht auf der Strecke bleiben. Aber der VdK bietet noch viel mehr: Kur und Erholung, Reisen, Einkaufsvorteile, günstige Telefontarife, Versicherungsschutz um nur einiges zu nennen. Allein in Bayern vertrauen rund eine halbe Million Mitglieder dem VdK. Nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft und das für nur 5 Euro im Monat. Werden auch Sie Mitglied im VdK. Kommen Sie zu uns, und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Hartz IV und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht und zwar durch alle Instanzen. Wir kämpfen für Ihre Interessen Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Humanität und Solidarität nicht auf der Strecke bleiben. Aber der VdK bietet noch viel mehr: Kur und Erholung, Reisen, Einkaufsvorteile, günstige Telefontarife, Versicherungsschutz um nur einiges zu nennen. Allein in Bayern vertrauen über eine halbe Million Mitglieder dem VdK. Nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft. Werden auch Sie Mitglied im VdK. Kommen Sie zu uns, und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Hartz IV und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht und zwar durch alle Instanzen. Wir kämpfen für Ihre Interessen Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Humanität und Solidarität nicht auf der Strecke bleiben. Aber der VdK bietet noch viel mehr: Kur und Erholung, Reisen, Einkaufsvorteile, günstige Telefontarife, Versicherungsschutz um nur einiges zu nennen. Allein in Bayern vertrauen über eine halbe Million Mitglieder dem VdK. Nutzen Sie die Vorteile einer starken Gemeinschaft. Werden auch Sie Mitglied im VdK. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Jetzt Mitglied werden. Mitziehen Anzahl Hilfestellung Zukunft braucht Menschlichkeit (hoch bzw. quer) Anzahl Anzahl Anzahl Fax-Bestellung / Telefon / Bestell-Adresse VdK-Dimetria ggmbh Rennbahnstr Straubing

10 SOZIALRECHT Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) VON RAINER STRAUCH ENTWURF EINES GESETZES ZUR STRUKTURELLEN WEITERENTWICKLUNG DER PFLEGEVER- SICHERUNG Das Gesetz soll noch in diesem Jahr durch den Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden und im Wesentlichen zum 1. August 2008 in Kraft treten. Die zum mit dem SGB XI eingeführte gesetzliche Soziale Pflegeversicherung wurde seither, bis auf geringe Änderungen, nicht reformiert. In den vergangenen 12 Jahren des Bestehens der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich in vielen Bereichen erheblicher Nachbesserungsbedarf gezeigt. Hierzu zählt u.a. der Wunsch vieler Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen nach einer ambulanten Versorgung in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung insbesondere im Hinblick auf die niedrigen Pflegesätze in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Des weiteren besteht ein dringender Bedarf an Dynamisierung der seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Wesentlichen unverändert gebliebenen Leistungen. Handlungsbedarf besteht darüber hinaus auch bei der Berücksichtigung des allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarfs von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfes sind: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird ab dem um 0,25 % von gegenwärtig 1,7 % auf 1,95 % (2,2 % für Kinderlose) angehoben. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums reicht dieser Beitrag aus, die Leistungen der Pflegeversicherung jedenfalls bis zum Jahr 2015 zu finanzieren, ohne die Mindestreserve von einer Monatsausgabe in Anspruch nehmen zu müssen. Weiterhin werden die Leistungsbeträge angehoben: Erklärtes Ziel ist dabei die Stärkung des Grundsatzes des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege. So werden insbesondere die Leistungen im ambulanten Bereich zunächst stufenweise angehoben und danach alle drei Jahre dynamisiert (2015). Das Pflegegeld soll wie folgt angehoben werden: Pflegestufe Bisher Stufe I Stufe II Stufe III Die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen wie folgt angehoben werden: Pflegestufe Bisher Stufe I Stufe II Stufe III Während die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bis zum Beginn der Dynamisierung unverändert bleiben, werden die Leistungen der Stufe III (mit und ohne Härtefall) wie folgt angehoben: Pflegestufe Bisher Stufe III Stufe III Härtefall Darüber hinaus wird auch der mit dem Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz zum eingeführte zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu Euro jährlich angehoben. Dies soll insbesondere Demenzkranken zugute kommen Diesen Betrag können nämlich künftig auch Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz 10 VdK intern

11 SOZIALRECHT beanspruchen, die einen das Ausmaß der Pflegestufe I noch nicht erreichenden Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben. Der MDK soll künftig in jedem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine Aussage darüber treffen, ob und welche geeigneten, notwendigen und zumutbaren Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Einzelfall geboten sind. Die Pflegekassen werden gemäß 31 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, die Versicherten und mit deren Zustimmung den zuständigen Rehabilitationsträger sowie den Hausarzt über die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zu unterrichten. Stimmt der Versicherte zu, wird unmittelbar das Verfahren zur Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme in Gang gesetzt. Durch einen zusätzlichen finanziellen Anreiz sollen die Anstrengungen stationärer Pflegeeinrichtungen gefördert werden: Gelingt es diesen durch verstärkt aktivierende und rehabilitative Bemühungen, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, sollen sie einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von Euro erhalten. Die Krankenkassen werden demgegenüber verpflichtet, der Pflegekasse einen Betrag in Höhe von Euro für diejenigen Pflegebedürftigen zu erstatten, für die innerhalb von sechs Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind. Die Prüfberichte des MDK zur Darstellung der in den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie daraus abzuleitender Anforderungen sollen künftig in verständlicher Sprache aufbereitet und sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden. Zum Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung sollen die Pflegekassen auf stationäre Pflegeeinrichtungen einwirken, dass diese Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten eingehen oder eigene Heimärzte einstellen. Die ambulante Versorgung und damit die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen soll je nach persönlichem Bedarf gestärkt werden. Hierfür sollen wohnortnahe Pflegestützpunkte geschaffen werden. Innerhalb der Regierungsparteien ist diese Regelung jedoch umstritten. Zweck der Stützpunkte soll es sein, auf der wohnortnahen Ebene die vorhandenen Versorgungsangebote so zu vernetzen, dass eine abgestimmte Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger im Rahmen eines Gesamtkonzepts ermöglicht wird und dabei die starren Grenzen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, der öffentlichen örtlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden werden. Die Initiative zur gemeinsamen Errichtung von Pflegestützpunkten liegt bei den Kranken- und Pflegekassen; in der Regel soll pro Einwohner ein Pflegestützpunkt errichtet werden. Die Aufgabe der Pflegestützpunkte besteht in erster Linie in der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie der Koordination aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote. Darüber hinaus sollen die Pflegestützpunkte aber auch selbst gezielt aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote bereitstellen. Eng damit verknüpft ist die Einführung eines Pflegeberaters ab dem für Pflegebedürftige sowie Personen, die einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI gestellt haben. Dieser ist an den jeweiligen Pflegestützpunkt angegliedert. Aufgabe des Pflegeberaters soll sein, Pflegebedürftigen individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundesoder landesrechtlichen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind, zu geben. Zusätzliche Qualität erhofft sich die Bundesregierung zudem durch für alle Beteiligten verbindliche Expertenstandards. Diese sollen schrittweise entwickelt und von der Selbstverwaltung beschlossen werden. In ihnen soll Expertenwissen für den pflegerischen Einsatz konkret definiert, und so den professionell Pflegenden Unterstützung und Expertise im Alltag an die Hand gegeben werden. Diese Art Leitfaden für die unterschiedlichsten Bereiche, wie etwa bei der Behandlung von Dekubitus oder die Vorgehensweise zu dessen Vermeidung, soll auf anerkannt hohem wissenschaftlichem Niveau erstellt werden. VdK intern

12 FINANZEN Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements NEUE EHRENAMTSPAUSCHALE: STEUERFREI SIND 500 EURO VON MATTHIAS OTTO Am 15. Oktober ist das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In Kraft ist es offiziell seit dem 10. Oktober Damit kommt es noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2007 zur weitreichendsten Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts seit Gegenüber unserer ersten Veröffentlichung zu diesem Thema im VdKintern I/2007 gab es noch einige Modifizierungen des Gesetzentwurfes. DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK Die Änderungen betreffen zum einen das Gemeinnützigkeitsrecht und zum anderen das Spendenrecht. Nachfolgend stellen wir Ihnen die geänderten Vorschriften vor, die unsere Arbeit im VdK Bayern unmittelbar betreffen. Der Übungsleiterfreibetrag ( 3 Nummer 26 EStG) wird von Euro auf Euro erhöht. Die Spendenhaftung wird auf 30 Prozent des Spendenbetrags (bisher 40 Prozent) begrenzt. Die Obergrenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis wird auf 200 Euro (bisher 100 Euro) erhöht. Ganz neu eingeführt wird eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 Euro für Tätigkeiten im Auftrag von gemeinnützigen Körperschaften. DIE NEUE EHRENAMTSPAUSCHALE Letztere Änderung ist mit die wichtigste Neuerung, die das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vorsieht. Steuerfrei sind danach Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit im Auftrag des VdK bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr. Der entscheidende Vorteil des neuen Freibetrags ist, dass er nicht wie der Übungsleiterfreibetrag auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. Er kann also für die Vorstandsarbeit genauso bezahlt werden wie für Leistungen von Reinigungskräften. Nicht begünstigt ist die Tätigkeit in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, zum Beispiel Helfer bei einem Vereinsfest, die Speisen und Getränke verkaufen. KEINE GELDGESCHENKE Auch für die Ehrenamtspauschale gilt der Mittelbindungsgrundsatz. Das heißt Folgendes: Die Pauschale gilt nur für Tätigkeiten im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke des VdK. Es darf sich um keine unentgeltliche Zuwendung handeln. Der Zahlung muss also eine Gegenleistung des Empfängers für den VdK vorausgehen bzw. gegenüberstehen. Die Zahlung darf nicht überhöht sein. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur Arbeitsleistung im Dienst des VdK stehen. Beachten Sie: Sie dürfen die Pauschale auf keinen Fall dazu nutzen, um faktisch Geldgeschenke an Mitglieder und ehrenamtliche Mitarbeiter zu verteilen. Hier gilt nach wie vor die 40-Euro-Grenze für Annehmlichkeiten und eine strenge Beschränkung auf Sachgeschenke. 12 VdK intern

13 Für gute Zähne kräftig zuzahlen? VersicherungsService Hier bin ich sicher. Es geht auch anders. ARAG DentalPro: Optimal versorgt. Schützen Sie sich ab sofort mit geringen Beiträgen vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich. Der Moment ist günstig. Denn egal, welche Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung folgen, mit ARAG DentalPro Z100 und Z70 sind Ihnen die tariflichen Prozentsätze sicher. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie beim Zahnersatz nur noch Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Selbst bei der kassenärztlichen Grund- oder Regelversorgung müssen Sie zwischen 35 % und 50 % der Kosten selbst aufbringen. Bei zahnärztlichen Maßnahmen, die über die Regelversorgung hinausgehen, werden Sie sogar noch stärker zur Kasse gebeten. Doch es geht auch anders. Was Sie beispielhaft mit ARAG DentalPro sparen: Befund Einzelzahnlücke Zahnersatzversorgung Brücke Voll verblendete Brücke durch (Regelversorgung) (Hochwertige Ausführung) Gesamtkosten 700 Euro Euro Festzuschuss GKV 350 Euro 350 Euro Ihre Kosten ohne ARAG DentalPro Z Euro 850 Euro Ihre Kosten mit ARAG DentalPro Z Euro Ihre Ersparnis mit ARAG DentalPro Z Euro 610 Euro ARAG DentalPro bis zu 100 % Kostendeckung. * Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung,Versiegelung der Kauflächen DentalPro Z % DentalPro Z70 % Zahnersatz (Rechnungen ohne Anteile Gebührenordnung für Zahnärzte) Prothesen, Brücken, Kronen etc. im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung DentalPro Z % DentalPro Z70 70 % Zahnersatz extra Über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung, z. B. mit Implantaten, Onlays, vollverblendeten Kronen etc. DentalPro Z % DentalPro Z70 70 % Inlays Einlagefüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik DentalPro Z % DentalPro Z70 70 % Kieferorthopädie medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen, wenn die GKV keine Leistungen erbringt DentalPro Z % DentalPro Z70 70 % * inklusive Leistungen der GKV Was Sie ARAG DentalPro kostet: Beiträge monatl., ARAG DentalPro ARAG DentalPro Stand Z100 Z70 Mann 25 / 45 Jahre 14,92 / 22,17 Euro 9,02 / 13,40 Euro Frau 25 / 45 Jahre 20,58 / 29,92 Euro 12,41 / 18,04 Euro Kinder 0 bis 15 Jahre 6,97 Euro 5,55 Euro Beiträge gültig im Rahmen des bestehenden Kollektivvertrages. Service- und Info-Coupon 3 Ja, bitte schicken Sie mir Informationsmaterial über ARAG DentalPro Z100 und Z70. Mitglied:! Titel und Vorname Familienname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorwahl, Rufnummer Geburtsdatum Mitgliedsnummer Partner: Titel und Vorname Familienname Geburtsdatum Hier bin ich sicher. VdK-VersicherungsService GmbH Türkenstraße 27, München Tel. 0 89/ Fax 0 89/ versicherungsservice. bayern@vdk.de Ihr Vorteil als VdK-Card-Inhaber: 20,- Wertgutschein bei Vertragsabschluss

14 DIE AKTUELLE SATZUNG Die aktuelle Satzung Satzung des Sozialverbandes VdK Bayern e.v. In der Fassung gemäß Beschluss des 18. Ordentlichen Landesverbandstages am 19. und A) Allgemeines 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verband führt den Namen Sozialverband VdK Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland (VdK), Landesverband Bayern e.v.. Der Kurzname des Landesverbandes lautet Sozialverband VdK Bayern e.v.. (2) Der Sitz des Landesverbandes ist München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Wesen des Verbandes (1) Der Verband ist eine soziale und sozialpolitische Organisation auf gemeinnütziger Grundlage. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral und bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat. (2) Der Verband lehnt den Krieg als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab. (3) Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Verbandszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (5) Soweit durch Unternehmungen des Verbandes Gewinne erzielt werden, sind diese den gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken des Verbandes zuzuführen. 3 Zweck des Verbandes Zweck des Verbandes ist es, auf eine optimale soziale Eingliederung der von ihm vertretenen Personenkreise hinzuwirken. Er vertritt die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Interessen von allen, die sich mit den Zielen des Verbandes einverstanden erklären, insbesondere a) Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Kriegshinterbliebene und Angehörige von Vermissten, b) Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalt, sowie Berechtigte nach Gesetzen, auf die das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, und deren Hinterbliebene, c) Rentnerinnen und Rentner, d) Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftige, Patienten, e) Unfallverletzte, f) Personen, die durch einen anerkannten Umweltschaden gesundheitlich beeinträchtigt sind, g) die Hinterbliebenen der in den Buchstaben c) bis f) aufgeführten Personengruppen, h) jede Vollwaise von Hinterbliebenen im Sinne der Buchstaben a) bis g), i) die Angehörigen der in den Buchstaben a) bis g) genannten Personengruppen, j) Sozialversicherte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 4 Verwirklichung des Zweckes (1) Der Verbandszweck soll insbesondere erreicht werden durch: a) Beratung, Vertretung und Betreuung des in 3 Satz 2 genannten Personenkreises in entschädigungs-, sozialversicherungs-, behinderten-, sozialhilfe-, und anderen sozialrechtlichen Angelegenheiten, sowie der Altenhilfe und Altenarbeit und Hilfestellung für Mitglieder und Nichtmitglieder in Gesundheitsfragen, b) Einflussnahme, gegebenenfalls durch Einsatz von Rechtsmitteln, auf Gesetzgebung und Verwaltung, zur Umsetzung gesetzgeberischer Vorhaben, c) kulturelle Betreuung, d) Förderung der Prävention und Rehabilitation von Rehabilitationseinrichtungen und Werkstätten für Behinderte, e) Erholungsmaßnahmen, Jugend- und Altenbetreu- 14 VdK intern

15 DIE AKTUELLE SATZUNG ung sowie den Reise- und Feriendienst unter Beachtung der Abgabenordnung, f) Interessenvertretung der schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Förderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sowie der Beauftragten der Arbeitgeber, g) Förderung von Maßnahmen in der Geriatrie und Gerontologie, h) Förderung des behinderten- und altengerechten Wohnungswesens, sowie Herstellung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen einschließlich des Einsatzes geeigneter Kommunikationshilfen zur Teilhabe und Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben, i) Durchführung von Bildungs- und Schulungsveranstaltungen, j) Förderung des Behinderten- und Versehrtensports, k) Beteiligung an Sozialversicherungswahlen als Arbeitnehmerorganisation, l) Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. (2) Der Verband unterhält die dazu notwendigen Einrichtungen in eigener Verantwortung, u. a. Kurund Erholungshäuser sowie ein Bildungszentrum. (3) Zur Förderung seiner Ziele gibt der Verband ein Verbandsorgan und andere Schriften heraus. Zur Erreichung seiner Ziele pflegt er die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. B) Mitgliedschaft 5 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Ordentliche und fördernde Mitglieder des Verbandes können natürliche und juristische Personen werden. (2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft durch eine natürliche Person ist die Unbescholtenheit der Person und die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung. Die Mitgliedschaft von natürlichen Personen soll bei der Verbandsstufe des Wohnortes erworben werden; die Mitgliedschaft von juristischen Personen beim Landesverband. (3) Der Ortsverbandsvorstand hat innerhalb eines Jahres die Möglichkeit, die Mitgliedschaft rückwirkend aufzuheben, wenn schwerwiegende Gründe gegen den Erwerb der Mitgliedschaft sprechen. Diese Entscheidung ist unangreifbar. Bei juristischen Personen entscheidet der Landesverbandsvorstand. (4) Durch die Aufnahme einer juristischen Person als ordentliches Mitglied erwerben deren Mitglieder ohne besonderes Aufnahmeverfahren auch die Mitgliedschaft beim VdK Landesverband Bayern e.v. (5) Der Verband kann die Mitgliedschaft in anderen sozialen Verbänden und Organisationen erwerben. (6) Durch die Aufnahme in den VdK Landesverband Bayern e.v. wird die Mitgliedschaft beim VdK Deutschland erworben. 6 Ordentliche Mitglieder (1) Als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden: Alle, die sich zu den Zielen des Verbandes bekennen ( 3 Satz 2 Buchstabe a)-j)). (2) Ordentliche Mitglieder sollten ihren Wohnsitz in Bayern haben. (3) Juristische Personen können aufgenommen werden, wenn sie Mitglieder betreuen, die zu den in Absatz (1)bezeichneten Personen gehören. 7 Fördernde Mitglieder Als fördernde Mitglieder können aufgenommen werden: Personen und Personengemeinschaften, die in besonderem Maße die Ziele und Bestrebungen des Verbandes fördern und unterstützen wollen. 8 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Tod, Austritt oder Ausschluss, oder wenn ein Mitglied mir seiner Beitragszahlung, nach erfolgter schriftlicher Mahnung, länger als drei Monate im Rückstand bleibt. Die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Verbandsstufe wirkt für alle Verbandsstufen, sie beendet auch die Mitgliedschaft im VdK Deutschland (s. 5 Abs. 6). Bei juristischen Personen erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt oder bei deren Auflösung; die Einzelmitgliedschaft ihrer Mitglieder (s. 5 Abs. 4) wird davon nicht berührt. (2) Der Austritt bedarf der Schriftform. Er kann frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden und ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres, unter Wahrung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist, möglich. (3) Gründe für einen Ausschluss sind: a) verbandsschädigendes Verhalten, b) Verurteilung wegen einer ehrenrührigen Handlung oder bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 9 Monaten. (4) Zum Ausschluss berechtigt ist der Vorstand des Ortsverbandes, in besonderen Fällen der Vorstand der übergeordneten Verbandsstufe. Der Beschluss ist dem Betroffenen mit den Gründen schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene kann den Beschluss mit der Beschwerde nach den Bestimmungen dieser Satzung anfechten. VdK intern

16 DIE AKTUELLE SATZUNG C) Beiträge, Rechte und Pflichten 9 Beiträge (1) Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Wird zum Mitgliedsbeitrag ein Beitrag für die Sterbegeldversicherung erhoben, ist dieser an den Landesverband abzuführen. (2) Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Diese sind zum 02. Januar im Voraus fällig. Es besteht aber die Möglichkeit, mittels einer Einzugsermächtigung den Beitrag viertel-, halb- oder jährlich abbuchen zu lassen. Diese Abbuchungen erfolgen zu Beginn der jeweiligen Abbuchungsperiode. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verband dadurch durch Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen. Beginnt die Mitgliedschaft während des Jahres, wird der Beitrag in diesem Jahr am 2.Tag des Eintrittsmonats fällig. Wenn der Beitrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim VdK eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen in Zahlungsverzug. Der VdK ist berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen. (3) Der Mitgliedsbeitrag und die Beitragsanteile der Verbandsstufen werden grundsätzlich vom Landesverbandstag mit einfacher Mehrheit festgesetzt. Zwischen den Verbandstagen können der Mitgliedsbeitrag und die Beitragsanteile durch gemeinsamen Beschluss des Landesverbandsausschusses und des Landesverbandsvorstandes festgesetzt werden. Die Gründe, die dazu geführt haben, sind beim nächstfolgenden Landesverbandstag bekannt zu geben und zur Aussprache zu stellen. (4) Fördernde Mitglieder leisten einen angemessenen Beitrag; er muss mindestens die Höhe des Beitrages eines ordentlichen Mitgliedes erreichen. Die Höhe des Beitragsanteils, der an den Landesverband abzuführen ist, regelt die Geschäftsordnung. 10 Verwendung der Beiträge (1) Die Verbandsstufen erhalten einen Beitragsanteil, der vom Landesverbandstag festgesetzt wird. Sie bestreiten daraus die laufenden Kosten ihrer Verwaltung. (2) Den Kreisverbänden kann der Landesverband Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes geben. Die Ausgaben für die Vergütung der Angestellten trägt der Landesverband nach dem jeweils beschlossenen Stellenplan. 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht auf Inanspruchnahme der Verbandseinrichtungen und Beteiligung an Mitgliederversammlungen und Wahlen. Grundsätzlich können nur ordentliche Mitglieder in jedes Organ des Verbandes als auch in die Vorstandschaften der Verbandsstufen gewählt werden. Ausnahmen regelt die Satzung. a) In den in 4 Abs. 1 Buchstabe a) bezeichneten Angelegenheiten haben die ordentlichen Mitglieder das Recht auf Beratung und grundsätzlich auf Vertretung vor den zuständigen Behörden und Gerichten der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. b) Die Leistungen, die sich aus dieser Satzung ergeben, werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gewährt. Ein klagbares Recht hierauf besteht nicht. Ein Hilfeanspruch besteht nicht, wenn das Hilfsbegehren offensichtlich unbegründet ist, oder ihm deshalb nicht entsprochen werden kann, weil dem VdK die Vertretungsbefugnis fehlt. c) Ein Recht auf weitergehende Hilfe als in 11 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Buchstabe a) festgelegt, insbesondere in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und bei Strafverfolgung, besteht nicht. d) Die Kosten trägt das Mitglied; die Höhe der Kosten bestimmt der Landesverbandsausschuss; bedürftigen Mitgliedern können die Kosten teilweise erlassen werden. e) Alle Mitglieder erhalten die Verbandszeitung kostenlos. (2) Fördernden Mitgliedern stehen die oben bezeichneten Rechte nicht zu. (3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Verbandes zu wahren, seine Ziele zu unterstützen und die Beschlüsse der Verbandsorgane zu beachten. (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft enthebt nicht von den bereits entstandenen Verpflichtungen. Ansprüche auf das Verbandsvermögen entstehen nicht. (5) Verträge mit verschiedenen Versicherungsunternehmen geben den Mitgliedern die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen Versicherungen zur Absicherung von allgemeinen Lebensrisiken abzuschließen. Auch Reisen, Telekommunikationsangebote etc. werden durch VdK-Partnerunternehmen bzw. eigene Gesellschaften angeboten. Deshalb werden Name, Anschrift und Geburtsdatum der Mitglieder an Unternehmen, mit denen der Sozialverband VdK Bayern zusammenarbeitet (z. B.Versicherungen, Reiseunternehmen etc.) zum Zwecke der Werbeansprache übermittelt. Mitglieder, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, können dieser Datenübermittlung schriftlich widersprechen. 16 VdK intern

17 DIE AKTUELLE SATZUNG D) Gliederung des Verbandes 12 Verbandsstufen (1) Der Landesverband ist in Orts- und Kreisverbände ohne eigene Rechtsfähigkeit gegliedert. (2) Die Orts- und Kreisverbände haben die Aufgabe, auf ihrer Ebene die Mitglieder zu betreuen und den Verband nach außen zu vertreten. (3) Ortsverbände sollen in allen politischen Gemeinden gebildet werden. Sie können durch Zusammenfassung der Mitglieder benachbarter Gemeinden entstehen. In größeren Städten und Gemeinden können mehrere Ortsverbände bestehen. (4) Die Ortsverbände eines politischen Landkreises bilden in der Regel einen Kreisverband. Benachbarte Kreisverbände können aus zwingenden Gründen zu einem Kreisverband zusammengelegt werden. Ein Kreisverband soll nicht weniger als Mitglieder haben. (5) Über die Bildung und Zusammenlegung von Ortsverbänden entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes; über die Bildung und Zusammenlegung von Kreisverbänden entscheidet der Vorstand des Landesverbandes und zwar jeweils nach Anhörung der betroffenen Orts- bzw. Kreisverbände. 13 Ortsverbände (1) Der Ortsverband wird vom Ortsverbandsvorstand geleitet. (2) Der Ortsverbandsvorstand besteht aus a) dem/der Vorsitzenden, b) dem/der oder den stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem/der Schriftführer/-in, d) dem/der Kassier/-erin, e) der Vertreterin der Frauen. Der Ortsverbandsvorstand kann für die Dauer der Amtszeit um einen oder mehrere Beisitzer/-innen erweitert werden. Einzelne Vorstandsmitglieder können mit besonderen Aufgaben betraut werden, z. B. mit der Vertretung der jüngeren Mitglieder. (3) Die Mitglieder des Ortsverbandsvorstandes nicht jedoch der/die Kassier/-erin werden von der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes gewählt. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über die Erweiterung des Vorstandes und die Anzahl der Beisitzer. Der/die Kassier/-erin wird vom Ortsverbandsvorstand nach seiner/ihrer persönlichen und fachlichen Eignung gewählt. Der/die Kassier/-erin soll nicht gleichzeitig Vorsitzende/r oder Stellvertreter/-in sein. Auf jeden Fall muss das Vier-Augen- Prinzip gewahrt werden. (4) Der Ortsverbandsvorstand ist in seinem Bereich verantwortlich für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere für die rechtzeitige und vollständige Erhebung der Mitgliedsbeiträge; beim Beitragseinzug trifft ihn die Verantwortung zusammen mit dem Vorstand der einziehenden Verbandsstufe. (5) Kann ein Ortsverbandsvorstand nicht gebildet werden und ist der Anschluss an einen benachbarten Ortsverband nicht möglich, kann der zuständige Kreisverbandsvorstand ein geeignetes Mitglied übergangsweise mit der Betreuung des Ortsverbandes beauftragen. (6) Sofern die Zahl der Vorstandsmitglieder sich auf weniger als zwei reduziert hat, ist zwingend innerhalb eines Halbjahres eine Neuwahl des gesamten Vorstandes durchzuführen. 14 Kreisverbände (1) Der Vorstand des Kreisverbandes wird von den Delegierten der Ortsverbände am Kreisverbandstag gewählt. Der/die Kassier/-erin wird von den Vorstandsmitgliedern gewählt und muss die persönliche und fachliche Eignung haben. Der/die Kassier/ -erin soll nicht gleichzeitig Vorsitzende/r oder Stellvertreter/-in sein. Auf jeden Fall muss das Vier- Augen-Prinzip gewahrt werden. Sofern die Zahl der Vorstandsmitglieder sich auf weniger als zwei Personen reduziert hat, ist zwingend innerhalb eines Halbjahres eine Neuwahl des gesamten Vorstandes durchzuführen. (2) Jeder Ortsverband entsendet pro angefangene 200 Mitglieder eine/n Delegierte/n. Durch Beschluss des Kreisvorstandes kann diese Zahl auf 100 gesenkt oder bis auf 400 erhöht werden. (3) Der Vorstand besteht aus: a) dem/der Vorsitzenden, b) dem/der oder den stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem/der Schriftführer/-in, d) dem/der Kassier/-erin, e) der Vertreterin der Frauen, f) dem/der Vertreter/-in der jüngeren Mitglieder. Der Kreisverbandsvorstand kann um einen oder mehrere Beisitzer/-innen erweitert werden. Einzelne Vorstandsmitglieder können mit besonderen Aufgaben betraut werden. Besteht ein erweiterter Vorstand, bilden die unter Buchstaben a) bis f) Genannten den Geschäftsführenden Vorstand; er ist für die laufenden Geschäfte verantwortlich. (4) Mindestens je ein Mitglied des Vorstandes soll dem Kreis der Rentner und der Behinderten angehören. (5) Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können keine ehrenamtlichen Positionen im Verband bekleiden, die oberhalb der Ortsverbandsebene liegen. Der/die Kreisgeschäftsführer/-in nimmt an allen Sitzungen des Kreisvorstandes mit beratender Stimme teil. (6) Die Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes haben VdK intern

18 DIE AKTUELLE SATZUNG auf allen Kreisverbandstagungen und bei Neuwahlen Sitz und Stimme. (7) Der Kreisverbandsvorstand wählt für seinen Bereich mindestens zwei Revisoren/-innen. Ein/e Revisor/-in darf einen Ortsverband nicht revidieren, dessen Ortsverbandsvorstand er/sie angehört. (8) Der Kreisverbandsvorstand ist in seinem Bereich verantwortlich für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. 15 Ehrenvorsitzende (1) Durch Beschluss des Ortsverbandsvorstandes kann eine/ein ehemalige/r Vorsitzende/r des Vorstandes dieser Verbandsstufe wegen besonderer Verdienste um den Ortsverband zum/zur Ehrenvorsitzenden ernannt werden. (2) In gleicher Weise kann der/die ehemalige Vorsitzende eines Kreisverbandsvorstandes durch Beschluss des Kreisverbandsvorstandes zum/zur Ehrenvorsitzenden des Kreisverbandes ernannt werden. 16 Abberufung von Vorstandsmitgliedern (1) Die Vorstände aller Verbandsstufen sind berechtigt, in dringenden Fällen die Vorstandsmitglieder nach geordneter Verbandsstufen abzuberufen, über Mitglieder der Kreisvorstandschaft entscheidet der jeweilige Bezirksausschuss. (2) Bei Streit entscheidet auf Antrag der Beschwerdeund Schlichtungsausschuss des jeweiligen Bezirkes. Im übrigen wird auf 27 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 verwiesen. 17 Bezirke (1) Die Kreisverbände eines Regierungsbezirkes werden unter einer Bezirksgeschäftsstelle zusammengefasst. An ihrer Spitze steht ein/e vom Landesverbandsvorstand bestellte/r, hauptamtliche/r Bezirksgeschäftsführer/-in. Vor seiner/ihrer Bestellung sind die Kreisverbandsvorsitzenden zu hören. Der/die Bezirksgeschäftsführer/-in ist verantwortlich für die reibungslose Organisation innerhalb des Bezirkes. Er/sie unterstützt und berät die Orts- und Kreisverbände und hält die Kontakte zu den Bezirksverwaltungen. (2) Dem/der Bezirksgeschäftsführer/-in steht der Bezirksausschuss beratend zur Seite, an dessen Sitzungen er/sie teilnimmt. Mitglied des Bezirksausschusses kann er/sie nicht sein. Der Bezirksausschuss besteht aus den Vorsitzenden der Kreisverbände und einer Vertreterin der Frauen sowie einem/einer Vertreter/-in der jüngeren Mitglieder (VjM) mit vollem Stimmrecht; diese werden aus dem Kreis der Vertreterinnen der Frauen bzw. der Vertreter der jüngeren Mitglieder der Kreisverbände von diesen gewählt. Er wählt aus seiner Mitte die/ den Bezirksausschussvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/-in. Im Falle der Verhinderung des/der Kreisverbandsvorsitzenden hat der Kreisverband eine/n Stellvertreter/-in zu entsenden. (3) Der Bezirksausschuss hat die Zusammenarbeit der Kreisverbände zu fördern und aufeinander abzustimmen. (4) Er tagt mindestens einmal jährlich oder auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung. (5) Die Kreisverbandsvorsitzenden eines Bezirkes wählen den Beschwerde- und Schlichtungsausschuss ihres Bezirkes. (6) Zur Vorbereitung des Landesverbandstages ( 19 ff) ist eine Bezirkskonferenz einzuberufen. Sie besteht aus dem jeweiligen Bezirksausschuss und den von den Kreisverbänden für den Landesverbandstag gewählten Delegierten, den Mitgliedern des Landesverbandsvorstandes und des Landesverbandsausschusses aus dem jeweiligen Bezirk. Diese haben auf der Bezirkskonferenz Sitz und Stimme. 18 Verbandsorgane Die Organe des Verbandes sind a) der Landesverbandstag b) der Landesverbandsausschuss c) der Landesverbandsvorstand. E) Der Landesverbandstag 19 Einberufung und Zusammensetzung (1) Der Landesverbandstag findet alle vier Jahre statt und wird durch den Landesverbandsvorstand einberufen. Die Einberufung der Delegierten muss spätestens drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen. Nach Möglichkeit sind alle Beratungs- und Beschlussunterlagen- der Tagesordnung beizufügen. (2) Sitz und Stimme auf dem Landesverbandstag haben: a) die Mitglieder des Landesverbandsausschusses, b) die Mitglieder des Landesverbandsvorstandes, c) die von den Kreisverbänden gewählten Delegierten; wobei pro angefangene 4000 Mitglieder ein/e Delegierte/r zu wählen ist. Stichtag für die Ermittlung der maßgeblichen Mitgliederzahlen ist der 30. Juni des Jahres, das dem Landesverbandstag unmittelbar vorausgeht. 18 VdK intern

19 DIE AKTUELLE SATZUNG (3) Die Mitglieder des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses und die Revisoren nehmen mit beratender Stimme teil. 20 Leitung und Beschlussfähigkeit (1) Der Landesverbandstag wird durch das von ihm gewählte Präsidium gemäß der Geschäftsordnung geleitet. (2) Das Präsidium besteht aus: a) einem/er Vorsitzenden, b) zwei Stellvertretern/-innen, c) zwei Schriftführern/-innen. (3) Der Landesverbandstag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. 21 Aufgaben des Landesverbandstages (1) Der Landesverbandstag ist oberstes Organ des Landesverbandes. Ihm stehen alle Entscheidungsbefugnisse zu. (2) Er bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik, seine Beschlüsse sind für alle Verbandsstufen und Mitglieder verbindlich. (3) Der Landesverbandstag wählt a) den Landesverbandsvorstand, b) die/den Vorsitzende/n und die stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandsausschusses, c) die Mitglieder des Landesverbandsausschusses, d) die/den Vorsitzende/n und die Mitglieder des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses, e) drei Landesverbandsrevisoren/-innen sowie auch Ersatzrevisoren/-innen. 22 Außerordentlicher Landesverbandstag (1) Aus wichtigen Gründen kann der Landesverbandsvorstand einen Außerordentlichen Landesverbandstag einberufen. Dazu ist ein Beschluss des Landesverbandsausschusses Voraussetzung. (2) Die Bestimmungen über den Ordentlichen Landesverbandstag treffen zu. F) Weitere Verbandsorgane und ihre Aufgaben 23 Landesverbandsausschuss (1) Der Landesverbandsausschuss besteht aus: a) dem/der Vorsitzenden, b) zwei Stellvertretern/-innen, c) den Vertretern/-innen der Bezirke, d) drei Vertreterinnen der Frauen, je einem/einer Vertreter/-in der Arbeitnehmer, je einem/einer Vertreter/-in der Rentner, der Behinderten und dem/ der Vertreter/-in der jüngeren Mitglieder. (2) Jeder Bezirk benennt pro angefangene Mitglieder einen/eine Vertreter/-in und außerdem Ersatzleute, deren Zahl der Hälfte der benannten Vertreter/-innen entspricht. Die Ersatzleute nehmen an den Sitzungen des Landesverbandsausschusses teil, wenn ein/e vom Bezirk benannte/r Vertreter/-in verhindert ist, und zwar in der Reihenfolge der Stimmenzahl. Unter mehr als vier Vertretern/ -innen sollen wenigstens zwei Frauen sein; Gleiches gilt für die Ersatzleute. Die Vertreter/-innen der Bezirke und die Ersatzleute werden von der Bezirkskonferenz vorgeschlagen und vom Landesverbandstag gewählt. (3) Der Landesverbandsausschuss kann in allen Angelegenheiten des Verbandes beschließen, in denen die Satzung nicht ausdrücklich die Zuständigkeit eines anderen Verbandsorganes bestimmt. Er stellt die Jahresrechnung fest und entscheidet über die Entlastung des Landesverbandsvorstandes. Die Satzung kann der Landesverbandsausschuss nicht ändern. Den Haushalts- und Stellenplan kann er nur gemeinsam mit dem Landesverbandsvorstand beschließen. (4) Der Landesverbandsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse des Landesverbandsausschusses sind für alle Mitglieder und Verbandsstufen verbindlich. Sie haben Gültigkeit bis zur Aufhebung oder Änderung durch den Landesverbandstag. (5) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Landesverbandsausschuss aus seiner Mitte Fachausschüsse bilden, die aus sieben Mitgliedern bestehen sollen; jedem Fachausschuss soll wenigstens eine Frau angehören. In den Fachausschüssen müssen alle Bezirke vertreten sein. Die Fachausschüsse sollen in ihrem Fachbereich die Entscheidungen des Landesverbandsausschusses vorbereiten. (6) Der/die Vorsitzende des Landesverbandsauschusses führt auch den Vorsitz im beratenden Ausschuss. Er/sie hat im beratenden Ausschuss Stimmrecht. Die stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandsausschusses, die Vorsitzenden seiner Fachausschüsse und eine Vertreterin der Frauen bilden einen beratenden Ausschuss. Die Vertreterin der Frauen wird von den weiblichen Mitgliedern des Landesver- VdK intern

20 DIE AKTUELLE SATZUNG bandsausschusses vorgeschlagen und vom Landesverbandsausschuss bestätigt. Der beratende Ausschuss hat die/den Vorsitzende/n des Landesverbandsausschusses auf ihr/sein Verlangen bei der Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. In Zweifelsfällen kann der/die Vorsitzende des Landesverbandsausschusses vor der Einberufung des Landesverbandsausschusses wegen einer Angelegenheit von außergewöhnlicher Bedeutung im Sinne des 23 Abs. 7 Satz 1 die Entscheidung des beratenden Ausschusses herbeiführen. (7) Der Landesverbandsausschuss wird von seinem/r Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem/r seiner Stellvertreter/-innen in Angelegenheiten von außergewöhnlicher Bedeutung sowie zur Entscheidung über den Haushalts- und Stellenplan einberufen. Der Landesverbandsausschuss muss einberufen werden, a) wenn der beratende Ausschuss seine Einberufung beschließt, oder b) wenn ein Drittel der Mitglieder des Landesverbandsausschusses die Einberufung beantragt. (8) Angestellte des Landesverbandes können vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht Mitglied des Landesverbandsausschusses sein. (9) Der/die Vorsitzende des Landesverbandsausschusses oder bei dessen/deren Verhinderung eine/r seiner/ihrer Stellvertreter/-innen nimmt an allen Sitzungen des Landesverbandsvorstandes mit beratender Stimme teil. 24 Landesverbandsvorstand (1) Der Vorstand des Landesverbandes besteht aus: a) dem/der Vorsitzenden, b) vier Stellvertretern/-innen, davon mindestens eine Frau c) dem/der Schatzmeister/-in, d) dem/der Schriftführer/-in, e) der Vertreterin der Frauen, f) einem/einer Vertreter/-in der jüngeren Mitglieder, g) je einem/einer Vertreter/-in der Bezirke, in denen keines der von a) bis f) genannten Vorstandsmitglieder seinen Hauptwohnsitz unterhält. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, wählen der Landesverbandsvorstand und der Landesverbandsausschuss eine/n Nachfolger/-in für die restliche Amtsdauer. Vor der Nachwahl eines/r Bezirksvertreters/-in (vgl. Buchstabe g)) ist der jeweilige Bezirksausschuss zu hören. (2) Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Zur wirksamen Vertretung genügt das Handeln des/der Vorsitzenden (oder eines/einer Stellvertreters/-in) und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes in Übereinstimmung mit der Satzung und den Beschlüssen des Landesverbandstages und des Landesverbandsausschusses. Er entscheidet über die Errichtung der Geschäftsstellen und ist zuständig für die Einstellung und Entlassung der Angestellten. Für die Leitung der Landesgeschäftsstelle bestellt er eine/n Geschäftsführer/-in und bis zu zwei Stellvertreter/-innen; sie sind Angestellte des Verbandes. (3) Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit für bestimmte Angelegenheiten Ausschüsse oder Beiräte bestellen. (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (5) An den Sitzungen des Landesverbandsausschusses nimmt der Landesverbandsvorstand mit beratender Stimme teil. Mit Zustimmung der Vorsitzenden dieser beiden Verbandsorgane genügt die Teilnahme eines sachkundigen Vorstandsmitgliedes. (6) Angestellte des Landesverbandes können vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht Mitglied des Landesverbandsvorstandes sein. Der/die Landesgeschäftsführer/in und sein/e Stellvertreter/-innen nehmen jedoch an allen Sitzungen des Landesverbandsvorstandes mit beratender Stimme teil. Der/ die Vorsitzende des Landesverbandsvorstandes kann die Teilnahme weiterer Mitarbeiter/-innen an einzelnen Sitzungen oder während der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte anordnen. G) Sonstige Bestimmungen 25 Landesverbandsrevisoren/-innen Die vom Landesverbandstag gewählten Revisoren/-innen und Ersatzrevisoren/-innen sollen fachbezogene Erfahrung besitzen; sie sind nicht weisungsgebunden und nur dem Landesverbandstag verantwortlich. Die Landesverbandsrevisoren/-innen sind berechtigt, die Kassen aller Verbandsstufen zu überprüfen. Die Landesverbandsrevisoren/-innen können nicht Mitglied im Landesverbandsausschuss und Landesverbandsvorstand sein. 26 Beschwerde- und Schlichtungsausschuss Beim Landesverband und bei jedem Bezirk ist ein Beschwerde- und Schlichtungsausschuss zu wählen, der für Streitigkeiten in internen Verbandsangelegenheiten zuständig ist. Der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss besteht aus: a) fünf ordentlichen Mitgliedern b) fünf Stellvertretern/-innen. Wenigstens ein Mitglied soll eine Frau sein. Der/die Vorsitzende des Beschwerde- und Schlichtungsausschusses beim Landesverband soll die Befähigung zum Richteramt haben. 20 VdK intern

21 DIE AKTUELLE SATZUNG 27 Schlichtungsverfahren (1) Bei Streitigkeiten in Verbandsangelegenheiten entscheidet grundsätzlich in der ersten Instanz der Vorstand des Kreisverbandes, in zweiter Instanz der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss des jeweiligen Bezirkes, in letzter Instanz der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss beim Landesverband. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde oder Anrufung der nächst höheren Instanz beträgt einen Monat seit Eintritt der kritisierten Entscheidung bzw. nach Zustellung des Beschlusses. Zulässigkeitskriterium einer Beschwerde ist die persönliche Betroffenheit. (2) Zuständig für Streitigkeiten a) bei Aufnahme als Mitglied und beim Ausschluss in erster Instanz ist der Vorstand des Kreisverbandes, b) der Mitglieder oder Ortsverbände innerhalb eines Kreisverbandes in erster Instanz ist der Vorstand des Kreisverbandes, c) der Mitglieder oder einzelner Verbandsstufen verschiedener Kreisverbände innerhalb eines Bezirkes in erster Instanz ist der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss des jeweiligen Bezirks, d) der Mitglieder oder einzelner Verbandsstufen verschiedener Bezirke ist der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss beim Landesverband. (3) Vor jeder Beschlussfassung sind sämtliche Beteiligte mündlich oder schriftlich zu hören. Die Beschlüsse sind geheim zu fassen, schriftlich niederzulegen, zu begründen und den Beteiligten zuzustellen. (4) Der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss des Landesverbandes entscheidet als Schiedsgericht im Sinne von 1066 ZPO bei Ausschluss von Mitgliedern in den in 8 dieser Satzung bezeichneten Fällen. 30 Auflösung des Verbandes (1) Die Auflösung des Verbandes kann nur durch einen Ordentlichen oder einen für diesen Zweck einberufenen Außerordentlichen Landesverbandstag beschlossen werden. Die dahingehenden Anträge müssen mit einer Begründung und einer Stellungnahme des Vorstandes versehen sein. (2) Ein Beschluss zur Auflösung des Verbandes kann nur bei namentlicher Abstimmung mit drei Viertel der stimmberechtigten Delegierten gefasst werden. (3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes werden die zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Angelegenheiten durch den Landesverbandsvorstand abgewickelt. Das vorhandene Vermögen ist einem gemeinnützigen Verein zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Die Beschlussfassung hierüber obliegt dem Landesverbandstag, der den Auflösungsbeschluss gefasst hat, vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes. (4) Vom Absatz 3, Satz 2 sind ausgenommen die Mittel, die durch tarifliche Vereinbarungen, besonders durch die Betriebliche Zusatzversorgung, gebunden sind. Hinzu kommen die Teile des Verbandsvermögens, die zur Erfüllung der tariflichen Vereinbarungen notwendig sind. 28 Wahlbestimmungen (1) Die Wahlen auf Grund dieser Satzung finden statt in Zeitabständen von vier Jahren oder in Außerordentlichen Mitgliederversammlungen. (2) Die Durchführung der Wahlen regelt die Wahlordnung. 29 Protokolle (1) Von allen Mitgliederversammlungen der Verbandsstufen und den Sitzungen der Vorstände ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das der Vorsitzende und der Schriftführer unterzeichnen müssen. (2) Das gilt ebenso für den Landesverbandstag, den Landesverbandsausschuss sowie für die Ausschüsse dieser Gremien. VdK intern

22 DIE AKTUELLE SATZUNG Anlage zur Satzung: Wahlordnung Änderung zur Wahlordnung, beschlossen am 19. und A) Einberufung von Versammlungen bei den Ortsverbänden I. Die Mitgliederversammlung des Ortsverbandes wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung hat in geeigneter Form zeitgerecht zu erfolgen. II. Der Vorstand des Ortsverbandes muss Mitgliederversammlungen einberufen, 1. bei Ablauf der normalen Amtsdauer von Vorstandsmitgliedern, 2. auf Verlangen des Vorstandes einer übergeordneten Verbandsstufe. III. Zu allen Versammlungen, in denen 1. über Neuwahlen, 2. (gestrichen) 3. die Wahl von Delegierten zu einer übergeordneten Verbandstagung beschlossen wird, muss an alle Wahlberechtigten zeitgerecht eine persönliche Einladung ergehen. IV. Die Einladung gilt als zeitgerecht, wenn sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung ergangen ist. Mit der Einladung ist die vorläufige Tagesordnung bekanntzugeben. V. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. B) Einberufung von Versammlungen bei Kreisverbänden und Landesverband I. Die Delegiertenversammlungen werden vom zuständigen Vorstand der Verbandsstufe einberufen. II. Die Einladung muss an alle Teilnehmer zeitgerecht persönlich ergehen. Sie gilt als zeitgerecht, wenn sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Versammlung ergangen ist. Mit der Einladung ist die vorläufige Tagesordnung bekanntzugeben. III. Der zuständige Vorstand muss Delegiertenversammlungen einberufen, 1. bei Ablauf der normalen Amtsdauer von Vorstandsmitgliedern, 2. auf Verlangen des Vorstandes der übergeordneten Verbandsstufe. IV. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. das Vorschlagsrecht. II. Die Ausübung des Stimmrechts ist nicht übertragbar. D) Wählbarkeit zu Ämtern des Verbandes I. Wählbarkeit erfordert einen entsprechenden Wahlvorschlag, hierzu berechtigt ist der jeweilige Vorstand, bei Kreisverbänden zusätzlich jeder Delegierte, bei Ortsverbänden jedes anwesende Mitglied. Einzelheiten hierzu können über eine Geschäftsordnung geregelt werden. II. Mitglieder, die bei der Wahlversammlung nicht anwesend sind, sind nur dann wählbar, wenn ihr schriftliches Einverständnis für die Annahme der Wahl vorliegt. E) Durchführung der Wahl I. Wahlen sind von einem Wahlausschuss, dem mindestens drei Personen angehören müssen, durchzuführen. Er wird von den Stimmberechtigten gewählt und bestimmt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Diese/r leitet die Wahl. II. Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der erscheinenden Mitglieder ( 32 BGB). Ausnahmen sind in der Satzung und in den einschlägigen Bestimmungen des BGB festgelegt. III. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt. Unter einfacher Mehrheit wird eine Mehrheit verstanden, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen. IV. Das Ergebnis der Wahl ist in einem Wahlprotokoll festzuhalten und von den Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen. C) Wahlberechtigung I. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. In Delegiertenversammlungen sind nur die Delegierten und die ihnen gleichgestellten Mandatsträger der Verbandsorgane (vgl. Satzung) wahlberechtigt und haben 22 VdK intern

23 HEIM + HANDWERK Wohnkonzepte für mehr Lebensqualität MAßGESCHNEIDERTE VON PETRA DACHS HILFSANGEBOTE BEI DER SONDERSCHAU ZU HAUSE BEIM VdK AUF DER 30. HEIM+HANDWERK Mobil bleiben: Ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug präsentierte die Firma Graf & Lipp am VdK-Stand. Küche und Auto präsentiert. Ein Treppenlift und Massagesessel rundeten das Angebot ab. Fotos: Seehuber Wohnideen mit Pfiff zeigte die 30. Heim+Handwerk, die vom 1. bis 9. Dezember in der Neuen Messe München stattfand.auf der großen Verkaufsausstellung rund ums Bauen, Einrichten und Wohnen präsentierte sich der Sozialverband VdK schon traditionell auf einem großen Stand mit seiner Sonderschau Zu Hause beim VdK barrierefrei und selbstbestimmt leben. Zusammen mit fünf Ausstellern informierte das VdK- Team auf 170 Quadratmetern in Halle B1 (Stand 413/514) über individuelle Lösungen für die Einrichtung von Wohnräumen, die Senioren und Menschen mit Handicap das Leben leichter machen sollen. Das alles in modernem und sogar futuristischem Ambiente. Der Besucher spazierte in eine offene Wohnwelt, die ganz auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist und bekam dabei zahlreiche Anregungen, wie er sein Heim verändern muss, um möglichst lange selbständig darin wohnen zu können. Denn Waschen, Duschen, Kochen, von einer Etage zur nächsten kommen, das alles sollte so einfach wie möglich zu bewerkstelligen sein. Zum zweiten Mal wurden heuer am VdK-Messestand Vorträge zum Thema Barrierefreies Leben angeboten: Am 1., 5. und 8. Dezember referierte Joachim F. Giessler vom Institut Wohnen im Alter jeweils um 11 und 15 Uhr. An allen Messetagen wurden Ideen rund um Bad, Frei nach dem Motto wir machen Möbel beweglich,technik unkompliziert und Bäder praktikabel bot Käfer-Bäder München seine Erfahrung an. Praktisch, funktionell und dabei auch schön soll das Badkonzept für barrierefreies Wohnen sein. Für Rollstuhlfahrer gut erreichbar war etwa das höhenverstellbare Waschbecken. Auf den ersten Blick sah die Quelle-Küche wie jede andere aus. Doch hier sind das Geheimnis höhenverstellbare Oberschränke und Arbeitsplatten. Mittels Liftautomatik sind diese verfahrbar und per Knopfdruck einfach auf jede benötigte Arbeitshöhe einzustellen, VdK intern

24 HEIM + HANDWERK Barrierefrei leben: Praktische Lösungen für die Wohnungseinrichtung von älteren und behinderten Menschen stellte der Sozialverband VdK Bayern bei der Sonderschau Zu Hause beim VdK auf der 30. Heim+Handwerk in München vor. selbst Spüle und Kochmulde. Die Geräte sind so platziert, dass sie auch von Rollstuhlfahrern bequem zu bedienen sind in günstiger Arbeits- und Sichthöhe. Es ist eine mit allen Raffinessen versehene Küchenzeile, die auch optisch besticht. Die Produktpalette der Kleindienst Garaventa Lifte GmbH war groß: Sitzlifte, Treppenlifte, Senkrechtaufzüge und Plattformlifte wurden angeboten. Der Treppenlift in der Diele garantiert gehbehinderten Menschen und Rollstuhlfahrern Mobilität. Per Knopfdruck können sie einfach und sicher jede Etage erreichen und gewinnen dadurch Unabhängigkeit und Lebensfreude zurück. Vital Tech aus Bad Grönenbach stellte zwei Modelle exklusiver Massagesessel mit Aufstehhilfe auf der VdK- Sonderschau aus. Der Sessel verfügte über eine automatische Sitzwinkelanpassung, Rücken- und Fußstütze, eine Fußteilverlängerung, Aufstehhilfe sowie Kabeloder Infrarot-Fernbedienung. Damit Besucher gleich in ihren eigenen Wellness & Wohlfühlbereich einsteigen können, wie die Aussteller warben. Selbst ein behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug stellte der VdK zusammen mit der Firma Graf&Lipp aus Peißenberg aus. Die Firma baut Autos, Motorräder, Traktoren und auch Lastwägen nach Kundenwünschen um. Das Fahrzeug, das vorgestellt wurde, ist unter anderem mit Handbedienungsgeräten, einem Rollstuhllift und auch einem Schwenksitz auf der Beifahrerseite ausgestattet. Bei sozialrechtlichen Fragen half das VdK-Team am Messestand gerne weiter. 24 VdK intern

25 INFOTELEFON PFLEGE Infotelefon Pflege als kostenloses Angebot OBERBAYERISCHES PILOTPROJEKT STARTETE IM OKTOBER Sigrid Kabis (links), Roland Nykiel und Elfriede Modest, Projektleiterin des Info-Telefons Pflege, stehen Hilfesuchenden mit Rat zur Seite. Foto: Dachs Der Sozialverband VdK Bayern erweitert sein Angebot rund um das Thema Pflege. Im Oktober startete das neue Infotelefon Pflege als Pilotprojekt im Bezirk Oberbayern. Ein Team von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern informiert Sie bei Fragen rund um die Pflege. Dieses kostenlose Angebot richtet sich an alle, die von Pflege betroffen sind. Sei es nun, dass Sie Ihren Partner, Ihre Eltern, Verwandte oder Freunde pflegen oder selbst pflegebedürftig sind. Rufen Sie uns an, wenn Sie Informationen zu folgenden Themen wollen: häusliche oder stationäre Pflege, Pflegestufe, Pflegedienste, Pflegetagebuch, Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Reha- und Hilfsmittel, Leistungen der Pflegekassen, Hospiz und Sterbebegleitung, Selbsthilfegruppen für Pflegende, die VdK-Pflegeakademie. Das Infotelefon Pflege ist montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 10 bis 12 Uhr von ehrenamtlichen VdK-Mitgliedern mit Pflege-Erfahrung besetzt und unter der Nummer 089/ erreichbar. Natürlich können Sie auch persönlich vorbeikommen: Infocenter des VdK Bayern, Schellingstraße 31, München. Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter besteht Schweigepflicht. VdK intern

26 NEUE MEDIEN Wie Bilder wirken FOTOS IM GROUPSYSTEM RICHTIG EINSETZEN (TEIL 2) VON DR. BETTINA SCHUBARTH Im ersten Teil des Beitrags (Intern 3/07) haben wir Ihnen einige allgemeine Regeln zur Wirkung von Bildern im Internet vorgestellt. Im zweiten Teil des Beitrags geht es um die Praxis.Welche technischen Voraussetzungen müssen Bilder fürs Web idealerweise erfüllen? Und wie lassen sich Bilder ins Groupsystem integrieren? WIE SIEHT DIE IDEALE BILDVORLAGE AUS? 1. Am besten digital: Bilder, die mit einer Digitalkamera aufgenommen wurden, sind für die Web-Bildbearbeitung am besten geeignet.wenn Sie mit einer Digitalkamera fotografieren, achten Sie bitte darauf, die Voreinstellung Qualität hoch zu wählen. Auf diese Weise erhalten Sie große Bilddateien im JPG-Format mit einer guten Auflösung, ab circa 500 KB lässt sich ein Bild fürs Web gut bearbeiten. Grundsätzlich gilt: Es ist für die Bearbeitung immer besser, ein großes Bild zu verkleinern, als ein zu kleines Bild aufblasen zu müssen, weil das immer zu einem Qualitätsverlust führt.wenn Ihnen Fotos oder Grafiken als Papiervorlagen zur Verfügung stehen, müssen Sie diese einscannen und in Bilddateien (Fotos in JPG-, Grafiken in GIF-Format) umwandeln. Auch hier gilt: Je besser der Scan, desto besser kommt das Bild in Ihrem Web-Auftritt zur Geltung.Wählen Sie deshalb falls Ihr Gerät dies ermöglicht bei den Scan- Einstellungen eine möglichst hohe Auflösung (zum Beispiel 200 dpi). 2. Scharf, hell, kontrastreich: Achten Sie bei der Auswahl der Bilder auch auf folgende Kriterien: möglichst große Schärfe, gute Ausleuchtung, natürliche Farben und viel Hell-Dunkel-Kontrast. Damit gewährleisten Sie, dass Ihre Bilder auf allen gängigen PC-Bildschirmen gut zur Geltung kommen. BILDER FÜRS WEB VORBEREITEN 1. Öffnen Sie die gewünschte Bilddatei in Ihrem Bildbearbeitungsprogramm auf dem PC. Bitte beachten Sie: Sie können Bilder nicht direkt im Groupsystem bearbeiten, sondern brauchen dafür eine spezielle Software, am bekanntesten ist Adobe Photoshop.Teilweise zum kostenlosen Download im Internet sind andere Programme erhältlich, zum Beispiel Irfanview. 2. Über Bild bearbeiten / Bildgröße stellen Sie die Auflösung 72 dpi ein und passen die Kantenlängen an die gewünschten Größen an.achten Sie darauf, dass das Endgewicht des Bildes nicht zu groß wird (maximal 50 KB). 3. Speichern Sie das fürs Web bearbeitete Foto im Format JPG (bei Grafiken im Format GIF) am besten in einem eigenen Ordner auf Ihrem PC, den Sie sich für Web-Bilder anlegen. BILDER INS GROUPSYSTEM EINFÜGEN 1. Rufen Sie nach dem Einloggen das Projekt Ihres Bezirks-, Kreis- oder Ortsverbands auf und klicken Sie auf eine bestehende Seite. In der rechten unteren Ecke erscheint das Feld Objekte, das wie ein Leuchtkasten alle bisher geladenen Dateien in Miniaturansicht anzeigt. 2.Klicken Sie auf das Feld Neues Bild, das Dialogfenster Bild bearbeiten erscheint. Füllen Sie alle Felder aus. Name : Diese Bezeichnung erscheint unter dem Bild im Leuchtkasten. Alttext : Verfassen Sie eine Bildbeschreibung für blinde oder sehbehinderte Menschen. Bildtext : Dies ist die eigentliche Bildunterschrift, die in einem Textkasten unterhalb des Bildes erscheint. Bild : Klicken Sie auf Durchsuchen.Wählen Sie aus 26 VdK intern

27 NEUE MEDIEN den Daten auf Ihrem PC eine vorbereitete Bilddatei durch Öffnen aus. Mit Speichern fügen Sie das Bild Ihrem Leuchtkasten hinzu. Das Groupsystem vergibt automatisch eine Bildnummer. Mit Klick auf den blauen Link unterhalb des kleinen Bildes im Leuchtkasten können Sie die Eingabefelder jederzeit ändern oder das Bild wieder löschen. L : Das Bild mit Bildunterschrift steht links, der Text umfließt rechts. 3. Setzen Sie die Eingabemarke (blinkender Textcursor) an die Textstelle, an der das Bild eingefügt werden soll. Wenn Sie einmal auf das Bild im Leuchtkasten klicken, erscheint zunächst ein Eingabefenster ( Explorer-Benutzereingabe ). R : Das Bild mit Bildunterschrift steht rechts, der Text umfließt links. 4.Wählen Sie im Eingabefenster einen Bildtyp: N : Das Bild steht oben, der Text beginnt unterhalb des Bildes und der Bildunterschrift. 5. Nach der Auswahl des Bildtyps fügt das Groupsystem das Bild an der gewünschten Position ein. Klicken Sie auf Speichern und überprüfen Sie Position und Größe in der Web-Vorschau. 6. Sollte Ihnen das Ergebnis Ihrer Bildbearbeitung in der Web-Vorschau noch nicht zusagen, müssen Sie das Bild nochmals in Ihrem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten und anschließend im Groupsystem als neues Bild hochladen und speichern. Löschen Sie dann das nicht mehr verwendete Bild aus dem Leuchtkasten. Eine Bildbearbeitung eines bereits hochgeladenen Bildes ist im Groupsystem nicht möglich. Für Fragen zum VdK-Groupsystem steht Ihnen unsere Online-Redaktion gerne zur Verfügung: Dr. Bettina Schubarth Tel. 089/ Fax: 089/ b.schubarth@vdk.de VdK intern

28 SPENDENBETREUUNG Armut ist keine Altersfrage SCHICKSALE ÄNDERN: WIR IM VdK BAYERN HELFEN VON BETTINA SCHIRMEYER Wir erleben gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit viele schöne Momente, in denen die Vorfreude auf die Festtage anklingt. Geschäftige Menschen, eine Stadt voller Lichter, bunte Weihnachtsmärkte, der Duft nach Mandeln, Zimt und Nelken liegt in der Luft.Auch die Rundfunknachricht, dass der Weihnachtsbaum, den Berlin aus Bayern bekommen hat, eine Nummer zu groß war, trägt zur positiven Stimmung bei. Und Tag für Tag öffnet sich ein neues Fensterchen des Adventskalenders, bis das freudige Ereignis am 24. Dezember eintritt. Es gibt Kinder und ältere Menschen, die die Freuden nicht teilen dürfen. Sie stehen im Schatten der Ereignisse und sind von allem ausgeschlossen. Denn sie sind arm. Und ältere Menschen sind oft noch krank. Kinder manchmal armutsbedingt auch. ARMUT UND KRANKHEIT Kinder und ältere Menschen sind heute gleichermaßen durch Armut und Krankheit bedroht. Armut ist keine Altersfrage. Auf diese Seite des Lebens schauen nur wenige. Viele haben Angst, dass Armut und Krankheit ihr eigenes Leben angreifen könnte. So bleibt beides ein Tabu. Über etwas nicht reden, soll helfen, dass es einem selbst nicht passiert. Das ist der Grund für ein Tabu. Denn man hofft abergläubisch, dass man diese Schreckgespenster nicht auf sich lenkt, wenn man sie totschweigt. Und man hat Angst vor denen, die davon schon betroffen sind. So werden sie gemieden. Einsamkeit und Verzweiflung treten an die Seite von Armut und Krankheit. Die Betroffenen ziehen sich zurück. Schamgefühle, Verletzung, Selbstwertprobleme und Vertrauensverlust machen das sich-anderen-öffnen unmöglich. Still und leise schaukeln sich immer mehr armuts- und krankheitsbedingte Probleme auf. Und wenn dann etwas passiert, dann ist das entstandene Problem fünfmal größer, als wenn am Anfang nur einer hingeschaut und geholfen hätte ein Armutsdrama. WER REICHT DIE HAND? Viele ältere, chronisch kranke und behinderte VdK-Mitglieder erleben diese Situation. Sie fühlen sich schutzlos und resignieren vor ihrem belastenden Lebenshintergrund. Plötzliche schwere Krankheit löst bei vielen Betroffenen einen Schock aus. Die Armut verschlimmert die Krankheit. Müdigkeit, Erschöpfung und Depression stellen sich ein. Jetzt fehlt die eigene Kraft, um mit der Situation alleine fertig zu werden. Die in Gang gesetzte Problemspirale erdrückt den Betroffenen. Und was dann, wenn keiner da ist, der einem die Hand reicht, damit man wieder Mut fassen kann? Gerade das kommt bei älteren, allein lebenden Menschen oft vor. 28 VdK intern

29 SPENDENBETREUUNG INS ABSEITS GEDRÄNGT Auch Kinderarmut gehört in Deutschland zu den Tabuthemen. Sie steigt. Kinder werden durch Armut ins frühe Abseits gedrängt. Das hat lebenslange Folgen. Ihre Altersgenossen sind schonungslos, wenn es darum geht, ob ein Kind eine soziale Bedeutung für die Gruppe hat. In der sozialen Rangfolge sind Kinder ohne die nötigen Statussymbole schnell ausgeschlossen. Ohne die richtigen Klamotten und tolle Erlebnisurlaube bleibt das Kind in der untersten sozialen Rangstufe. Keine Teilnahme an Klassenfahrten gehören genauso zum Verzichtprogramm des Kindes wie das Fehlen von Spielaktivitäten nach der Schule. Mit einem armen Kind will kein Kind spielen. Zu Hause herrscht immer eine bedrückte Stimmung wegen der finanziellen Dauermisere. So hat das Kind eine deprimierende Jugend. Von keiner Seite gibt es richtigen Rückhalt oder Lebensfreude. Diese Kinder sind sehr oft krank, haben Sprach- und Lernstörungen. Ihre frühen Erlebnisse prägen ihr Weltbild, ihr Lebensgefühl und schaden ihrer Entwicklung. Wie soll das Kind Erfolg im Leben haben, wenn es kein Vertrauen in das Leben, in andere und in sich erlebt hat? Das schaffen nur ganz wenige.viele bleiben ganz auf der Strecke und wiederholen ihr trauriges Schicksal mit den eigenen Kindern. PROFESSIONELLE HILFE DURCH VdK-EHRENAMT UND LICHT INS LEBEN Wir vom Sozialverband VdK Bayern helfen bayernweit erfolgreich diesen Menschen. Licht ins Leben arbeitet bei ganz besonders schweren Härtefällen unter den älteren, chronisch kranken und behinderten VdK-Mitgliedern mit VdK-Ehrenamtlichen zusammen. Meist sind das Fälle, in denen sozialrechtlich schon alle Register gezogen wurden. Hilfe darüber hinaus muss anders gewährleistet werden. Sie ist inzwischen bei vielen dringenden Problemlagen notwendig. Es handelt sich z.b. um medizinische Hilfsmittel, medizinische Therapien, die von den Kassen trotz dringender Indikation nicht übernommen werden. Brillen, Hörgeräte und in schwersten Fällen Zahnersatz sind auch immer öfter ein Thema. Mobilitätshilfen bei Menschen mit Behinderung werden auch in vielen Fällen nicht von Kassen übernommen. Gerade bei Betroffenen mit Mehrfachkrankheiten kommt es immer wieder zu schweren finanziellen Engpässen, wenn sie sich zwischen nötigen Lebensmitteln und Medikamenten entscheiden müssen. Denn eine Krankheit verursacht hohe zusätzliche Kosten. Oft kommt es auch zu extremen Engpässen, wenn Energiekostennachzahlungen u.ä. in unerwarteter Höhe in das Haus flattern. Viele ältere Betroffene stehen ihrer Krankheit und den daraus resultierenden Kosten und Problemen hilflos ausgeliefert gegenüber. Die Krankheit hat ihren seelischen Zustand so geschwächt und sie in ihrer Lebenssicherheit so erschüttert, dass ernsthafte existenzielle Probleme nicht mehr bewältigt werden können. So rollen Probleme auf, die den Betroffenen überrumpeln. Auch im Jahr 2007 hatten wir in Bayern viele ältere Betroffene, die sich alleine nicht mehr helfen konnten. Ihre Lage war dramatisch zugespitzt. Es war einer optimalem Verzahnung der Zusammenarbeit von VdK-Ehrenamtlichen, Sozialrechtsberatern und der VdK-Existenzhilfe Licht ins Leben zu verdanken, dass die Betroffenen aus der akuten Gefährdungssituation befreit wurden und nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe wieder existentiell stabilisiert werden konnten. Jedem Fall konnte geholfen werden. Dabei kam es oft zu einer gelungenen Zusammenarbeit mit anderen Wohlfahrtsträgern wie der Caritas, den Johannitern u.ä. In der sozialen Vernetzung gelang es, eine optimale Einzelfalllösung anzuwenden. Das VdK-Ehrenamt spielte bei dieser Einzelfallhilfe eine entscheidende Rolle. Meistens begleitete der Ehrenamtliche den Betroffenen bei allem von Anfang bis Ende, nahm ihm vieles ab, was er im Moment nicht mehr bewältigen konnte, und gab ihm die nötige Sicherheit, dass eine Lösung für ihn gefunden werden wird. Für schwer Kranke ist das überlebenswichtig, denn jede Krankheit wird durch Existenzstress schubartig verschlimmert. Da Angehörige oder Freunde fehlen, hat der Kranke keine feste Bezugsperson im Sinne einer Vertrauensperson. Der VdK-Ehrenamtliche übernimmt in diesem Fall eine lebenswichtige Rolle bei dem Betroffenen. Er ist ein betreuender Begleiter im nicht juristischen Sinn. Das ist eine wichtige Rolle, denn viele Kranke sind geistig voll in der Lage, ihre Entscheidungen für sich zu treffen, sie haben kräftemäßig aber nicht mehr genug Reserven, um ihre Angelegenheiten bei den zuständigen Trägern einzuleiten oder durchzusetzen. Das übernehmen VdK-Ehrenamtliche. Diese Form der betreuenden Hilfe beweist die besondere Stärke in den Hilfen des Sozialverbandes VdK Bayern die vertrauensvolle Nähe zum betroffenen VdK- Mitglied. Unsere Sozialrechtsberater und Ehrenamtlichen haben über Vertrauen Zugang zur Not. Das ist gerade für alleinstehende ältere Menschen überlebenswichtig. Denn sie haben oft keine Lebenshilfe. Ein vertrauensvoller Kontakt zu einem Ehrenamtlichen kann als Dauerbeziehung der rote Faden für den Betroffenen sein. Im Sozialverband VdK Bayern bekommen besondere Härtefälle sichere Lebenshilfe. Dank dem VdK- Ehrenamt, dank der professionellen Sozialrechtsberater und dank Licht ins Leben. Jetzt ist auch das 24. Fenster im Adventskalender offen. Frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2008! Kontakt: Bettina Schirmeyer VdK-Nothilfe für ältere und behinderte Menschen (Hilfe für besondere Härtefälle unter den VdK-Mitgliedern). Telefon: 089/ VdK intern

30 Musicalreise Fahren Sie 2 08 Hamburg mit zum Udo-Jürgens-Musical nach Hamburg! Der VdK-Reisedienst bietet die Drei-Tage-Reise mit Hinund Rückfahrt im modernen Reisebus zum Preis von 199,- Euro pro Person im Doppelzimmer an (Musical: Preiskategorie 4). Im Preis enthalten sind zwei Übernachtungen mit Frühstück in guten Mittelklassehotels im Raum/Stadtgebiet Hamburg sowie eine Stadtrundfahrt mit Reiseleitung am Samstag, den 16. Februar, Reisebegleitung und Insolvenzversicherung. Ein Einzelzimmerzuschlag kostet 50,- Euro. Hamburg hat ein neues Musical. Am 2. Dezember feierte die Musical-Komödie Ich war noch niemals in New York im Operettenhaus an der Reeperbahn Weltpremiere. Das Stück ist eine romantische Komödie. Die erfolgreiche Fernsehmoderatorin Lisa Wartberg hat nur ein Ziel im Leben: Sie wünscht sich nichts lieber, als den Deutschen Fernsehpreis zu gewinnen. Doch dieser Traum scheint in weite Ferne zu rücken, als sich ihre Mutter Maria mit dem Rentner Otto heimlich auf ein Kreuzfahrtschiff begibt, um sich einen Lebenstraum zu erfüllen: nach Amerika fahren und unter der Freiheitsstatue heiraten. Als Lisa davon erfährt, nimmt sie mit Ottos Sohn Axel, einem Charmeur und Frauenhelden, die Verfolgung auf. Eine turbulente Reise auf hoher See beginnt. Aber bitte mit Sahne, Mit 66 Jahren, oder Vielen Dank für die Blumen : Solche Lieder von Udo Jürgens geben der Musical-Komödie überraschende und unvergessliche Momente und erzählen eine charmante Geschichte ganz nah am Leben. Weitere Infos erhalten Sie beim Veranstalter, dem VdK- Reisedienst in Feuchtwangen: Telefon / (Herr Reif), u.reif@vdk-reisedienst.de oder unter Sie erhalten als kleines Weihnachtsgeschenk heute ein besonderes Angebot für Ihre Unterstützung: Für Ihre Unterstützung übernehmen wir für Sie die Kosten der Eintrittskarte (Preiskategorie 1) im Wert von 99,- Euro. Sie bezahlen für diese 3-Tagesreise wie angeboten lediglich 99,- Euro pro Person im DZ. Dieses Angebot gilt bis zum wenn Sie für weitere 8 Reiseteilnehmer buchen. Für eine Gruppenbuchung ab 15 Personen erhalten Sie einen kompletten Freiplatz. Bitte fordern Sie mit dem untenstehenden Coupon Ihre Buchungsunterlagen an. Für Ihre Unterstützung im voraus vielen Dank. Bestellcoupon bitte ausschneiden und senden an:vdk Reisedienst GmbH, Industriestraße 9, Feuchtwangen BestellCoupon Bitte senden Sie mir das ausführliche Reiseprogramm und meine Buchungsunterlagen zu! Ich werde auch für weitere 8 Reisefreunde buchen. Ich werde für eine Gruppe mit mindestens 15 Reisefreunden buchen. Name,Vorname Straße, Hausnummer PLZ,Wohnort Telefon Kreis-/Ortsverband

31 Schöner Reisen zu Pauschalpreisen Ferien mit Herz bietet in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG Bahnfahrkarten an Ab November 2007 beginnen Ihre Ferien mit Herz schon bei der Anreise. Denn wer einen Aufenthalt in einem unserer 5 Kur- und Erholungshäuser bucht, hat dann die Möglichkeit, unsere RIT-Fahrkarten gleich mitzubestellen. Unsere RIT-Tickets erhalten Sie weder am Bahnhof, noch im Internet oder im Reisebüro, sondern direkt per Post. So können Sie in Zukunft Zeit und Kosten sparen und unnötigen Reisestress vermeiden. Ihre Vorteile im Überblick Bares Geld sparen: Sie zahlen für Hin- und Rückfahrt (2. Klasse) mit der Deutschen Bahn pauschal nur 90,-. Zusätzliche Ermäßigung: Als BahnCard-Inhaber sparen Sie weitere 15,-. Freie Bahn für entspanntes Verreisen Es soll Menschen geben, für die der Stau zum Urlaub gehört wie der Liegestuhl zum Swimmingpool. Allen anderen empfehlen wir die Bahn: Lassen Sie sich einfach an kilometerlangen Staus, schlecht ausgeschilderten Umleitungen und zahlreichen Dauerbaustellen vorbeifahren. Das schont die Nerven und gleichzeitig die Umwelt. Und über die steigenden Benzinpreise müssen Sie sich auf dem Weg in die wohlverdienten Ferien auch nicht mehr ärgern. Mit den RIT-Fahrkarten beginnt Ihr Urlaub entspannt und Ihre Erholung ist nicht schon bei der Heimreise wieder dahin. Alle Möglichkeiten der RIT-Fahrkarten nutzen Die RIT-Fahrkarten gelten auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG, in allen fahrplanmäßigen Regelzügen auch im ICE, EC oder IC. Die Geltungsdauer der Fahrkarten beträgt für Hin- und Rückfahrt je 2 Tage nach Fahrtantritt; Fahrtunterbrechungen sind möglich. In Begleitung der Eltern/Großeltern fahren Kinder (6-14 Jahre) auf DB-Strecken kostenfrei. Allein reisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhalten einen Rabatt von 50 %. Die Bahnfahrt ist nur in Verbindung mit einem Pauschalarrangement/Hotelübernachtung buchbar. Der Übernachtungsausweis (Buchungsbestätigung des Hotels) muss im Zug bei der Fahrkartenkontrolle vorgezeigt werden. Die RIT-Fahrkarten gelten nicht in Privatbahnen (nicht bundeseigene Eisenbahnen), im InterConnex, in DB-Autoreisezügen und Sonderzügen, auf nicht bundeseigenen Eisenbahnstrecken und innerhalb eines Verkehrsverbundes wenn Abfahrtsbahnhof und Zielbahnhof im selben Verbund liegen. BahnCard-Inhaber sparen übrigens weitere 15,-. Also bei der Abreise die BahnCard nicht vergessen! Abholen lassen statt selber tragen: Schicken Sie Ihr Gepäck einfach in den Urlaub Damit Sie während Ihrer Reise keine schweren Koffer, Taschen, Ski-Ausrüstungen oder Fahrrädern schleppen müssen, haben wir noch ein komfortables Angebot für Sie: Den Kurier-Gepäckservice der Deutschen Bahn AG. Lassen Sie Ihr gesamtes Gepäck einfach ein paar Tage vor Ihrer Abreise von zuhause abholen dann erwartet es Sie bei Ihrer Ankunft bereits im Hotel. Und bei Ihrer Abreise lassen Sie es ganz bequem wieder an Ihre Heimatadresse transportieren, wo Sie es dann wieder in Empfang nehmen. Die Kurier-Tickets für Ihre Gepäckstücke können Sie zusammen mit Ihren RIT-Fahrkarten bestellen. Freie Wahl der Reisetage: An- und Abreise können Sie individuell bestimmen. Freie Wahl Ihrer Bahnverbindung: Es besteht keine Zugbindung. Unterwegs aussteigen, wo Sie schon immer mal hinwollten: Fahrtunterbrechungen innerhalb von zwei Tagen in Richtung des Reisezieles sind möglich. Keine unnötigen Wege: Sie erhalten Ihre Bahnfahrkarten ganz bequem per Post. Kein Gepäck schleppen: Verschicken Sie Ihr Reisegepäck per Kurier. Für das 1. und 2. Gepäckstück zahlen Sie je 15,90. Für das 3. und 4. Gepäckstück nur noch je 9,90 (Preisstand 10/2007). Fragen Sie bei Ihrer Buchung unsere Rezeptionsmitarbeiter/innen einfach nach unseren RIT-Fahrkarten und dem Kurier- Gepäckservice und machen Sie sich die Anund Abreise richtig bequem. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

32 MESSE b_free Barrierefreiheit soll Standard werden NEUE MESSE STARTET IM SEPTEMBER 2008 IN AUGSBURG Barrierefreiheit wird zunehmend als Standard für Immobilien, Einrichtungen und für Produkte des täglichen Lebens gefordert. Diesem Thema widmet sich die neue Fachmesse b_free, die vom 24. bis 27. September 2008 in der Messe Augsburg stattfindet. Ideeller Träger ist der Sozialverband VdK Bayern. Der demografische Wandel stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Unter dem Stichwort Barrierefreiheit versteht man die grundsätzlich uneingeschränkte Nutzung von Immobilien, Produkten und Leistungen für alle Menschen. Und die Nachfrage nach diesen Angeboten wächst rasant. Experten gehen von bis zu 13 Millionen Wohnungen aus, die in den nächsten Jahren barrierefrei gebaut, umgebaut und eingerichtet werden. Ziel der b_free ist die repräsentative Abbildung des Marktes rund um barrierefreies Bauen, Wohnen und Leben, wie sie in dieser Vollständigkeit und Komplexität bislang nicht existiert. Die interdisziplinäre Zusammenfassung verschiedenster am Thema beteiligter Anbieter ist für die Fachbesucher höchst interessant: Architekten und Innenarchitekten, Planer Designer, Bauträger, Betreiber und Facility- Manager, Experten aus Bauämtern und der Verwaltung, Handwerker, Fach- und Baustoffhandel, Experten aus Wissenschaft und Forschung, Leiter von Heimen und Kliniken bis hin zu Fachberatern relevanter Verbände und Organisationen. In einem Fachforum diskutieren Experten aus dem Bereich barrierefreies Bauen und Design, Best Practice -Beispiele zeigen erfolgreiche Projekte. Weitere Informationen bei: Claudita Sommer Marketing Schellingstraße München Telefon: 089/ VdK intern

33 MESSE 66 Die 66 : Ideen für die Zukunft 50plus ERFOLGSMESSE FINDET 2008 WIEDER MIT DEM VdK BAYERN STATT VON DR. BETTINA SCHUBARTH Die jährlich im April stattfindende 66 ist die bundesweit größte Messe zum Thema 50plus. 400 Aussteller und Besucher werden 2008 vom 11. bis 13. April erwartet. Als Mitveranstalter wirkt wieder der Sozialverband VdK Bayern mit. VdK-Mitglieder dürfen sich auch diesmal über Ermäßigungen und Tagesfahrten freuen wollen die Veranstalter an den großen Erfolg der 66 von 2007 anknüpfen und haben sich sogar noch höhere Ziele gesteckt: Besucher zählte man 2007, werden 2008 erwartet, und statt 330 sollen es 400 Aussteller werden. Woher der Optimismus? Die Generation 50plus ist von allen maßgeblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräften längst als attraktive Zielgruppe entdeckt worden, so Doris Lulay, Organisatorin der 66, diesem Marktsegment kann sich kaum noch jemand verschließen. Im Frühjahr 2007 hatte sich die Messe auf dem Münchner M,O,C-Gelände der Generation 50plus auf Quadratmetern präsentiert. Die Besucher waren auf Deutschlands größter Seniorenmesse dazu eingeladen, sich Ideen für die eigene Zukunft zu holen. Der Sozialverband VdK Bayern informierte an drei Ständen und lud am so genannten Politischen Sonntag zu kritischen Diskussionen ein. 15 Prozent mehr Besucher als 2006 kamen zur Verbrauchermesse der aktiven Senioren nach München. Wir sind zufrieden mit dem Messeverlauf, 97 Prozent der Besucher planen auch 2008 wieder ihren Besuch, und 93 Prozent der Aussteller wollen wiederkommen, so Doris Lulay, und das große Medieninteresse zeigt, dass unsere Messe auch allgemein viel Aufmerksamkeit für unsere Thematik bringt. Wie punktgenau das Angebot war, zeigt folgende Zahl: 59 Prozent der Besucher waren bis 65 Jahre alt, gehören also zur umworbenen Generation 50plus.Wer kam, wollte sich vor allem über Trends und Neuerungen auf dem Seniorenmarkt informieren. Als Publikumsmagneten erwiesen sich die Bereiche Gesundheit/Wellness, Tourismus und Wohnen. Stark im Kommen ist der Bereich Sport, hier werden die Besucher im Jahr 2008 sicher noch mehr Angebote finden. Lulay: Die Aussteller, die durchdachte, qualitätsorientierte Produkte und eine gute Beratung anboten, konnten die höchste Zufriedenheit verzeichnen. Am Stand des VdK-Erholungswerks auf der Messe 66 konnten sich Besucher mit einer Massage verwöhnen lassen. Diesen Charakter wolle man auch im kommenden Jahr erhalten und keinesfalls in Richtung einer reinen Verkaufsmesse gehen: Die Information bleibt im Vordergrund. Dazu passt das für 2008 geplante Kompetenzforum des VdK Bayern an allen drei Messetagen. In Vorträgen und Podiumsgesprächen beraten und informieren ausgewiesene Experten zu sozialpolitisch brisanten Themen wie Rente, Pflege und Arbeitsmarkt. Der VdK Bayern wird darüber hinaus wieder mit drei Messeständen sein Leistungsspektrum darstellen. Am Info-Stand des Landesverbands erfahren Interessenten alles über die aktuellen sozialpolitischen Schwerpunkte des Verbandes, das VdK-Erholungswerk lädt wieder zu entspannenden Angeboten ein, und der VdK-Reisedienst weckt mit seinen Angeboten das Fernweh. Termine 2008: Vom 11. bis 13. April 2008 präsentieren sich auf dem M,O,C-Gelände in München Aussteller mit ihren Produkten und Dienstleistungen für die Generation 50plus, ein Rahmenprogramm verspricht neben Show und Unterhaltung wieder lebhafte politische Diskussionen. VdK-Mitglieder erhalten nach Vorlage ihres Mitgliedsausweises ermäßigten Eintritt. Der VdK Bayern bietet seinen Mitgliedern außerdem Tagesfahrten zu günstigen Konditionen an. Bei Interesse können Sie sich an den VdK-Reisedienst in Nürnberg wenden: Telefon (0911) , Fax (0911) (Frau Huber). Foto: Schubarth VdK intern

34 BEHINDERTENWERKSTÄTTEN OBERPFALZ Weihnachtsbasar mit vielen Geschenkideen VON ANGELIKA HABERL Seit vielen Jahren sind die Behindertenwerkstätten Oberpfalz, deren Gesellschafter der VdK Bayern ist, anerkannter Zulieferbetrieb von BMW. Am Weihnachtsmarkt der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Forschungsund Innovationszentrum der Bayerischen Motorenwerke AG München (FIZ), der seit 2002 regelmäßig stattfindet, waren die Oberpfälzer in diesem Jahr wieder groß vertreten. Insgesamt stellen dort fünf ausgewählte Werkstätten, die Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze ermöglichen, aus. Die Ausstellung war für die Behindertenwerkstätten Oberpfalz wieder sehr erfolgreich. Insgesamt 390 behinderte Menschen arbeiten in den Hauptwerkstätten Cham und den Zweigwerkstätten Kötzting. Sie sind in der Metallverarbeitung, im Fertigungsmittelbau, der Schreinerei, der Näherei, in der Montage, bei der Stempelfertigung, beim Gravieren und im Wertstoffhof eingesetzt. Zu den zufriedenen Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen, die Großindustrie und auch die Automobilindustrie, eben BMW. Auf dem BMW-Weihnachtsbasar konnten wertvolle Kontakte geknüpft werden. Das Interesse und die Resonanz der BMW-Mitarbeiter war groß. Präsentiert wurden von den Behindertenwerkstätten Oberpalz Gemälde in vielen Formaten auf Holz und Leinwand, handgemalte Weihnachtskarten auf Büttenpapier, Jahreskalender und Geschenkartikel wie Tischdecken, Kissen, Taschen, Kerzen und Weihnachtsschmuck. Mittlerweile haben die Behindertenwerkstätten Oberpfalz für Produkte wie Weihnachtskerzen, Holzdeko und Gemälde aus dem hauseigenen Kunstatelier schon eine richtige Fangemeinde. Fotos: Behindertenwerkstätten Oberpfalz Gemälde auf Holz oder Leinwand zeigen die kreative Seite der Mitarbeiter der Behindertenwerkstätten Oberpfalz. 34 VdK intern

35 IMPRESSUM: Informationsdienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erscheinungsweise: vierteljährlich Herausgeber: Sozialverband VdK Bayern e.v. Schellingstraße München Telefon: 089/ Fax: 089/ Verantwortlich für den Herausgeber: Albrecht Engel Chefredaktion: Michael Pausder Redaktion und Gestaltung: Petra Dachs VdK-Grafikabteilung Nürnberg Mitarbeiter dieser Ausgabe: Eberhard Grünzinger,Angelika Haberl (Behindertenwerkstätten Oberpfalz), Helmut Hornberger, Renate Kunert, Matthias Otto, Alexandra Romeo, Bettina Schirmeyer, Dr. Bettina Schubarth, Rainer Strauch Titelbild: Creativstudio Druck und Versand: Dimetria (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Rennbahnstr. 48, Straubing, Telefon: 09421/ Digitales Archiv: Bezugspreis: Entgelt ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

36 Zukunft braucht Menschlichkeit. Sozialverband VdK Bayern e.v. Schellingstraße München Telefon 089/ Fax 089/ Internet

Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom 23.05.2014

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