Verein Kärntner Holzstraße Region Nockberge Holzstraßenbüro Gnesau

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1 Verein Kärntner Holzstraße Region Nockberge Holzstraßenbüro Gnesau 9563 Gnesau 77, 04278/ Fax / Obmann: DI. Günter Sonnleitner Gnesau, Österreichische Waldarbeitsmeisterschaften 2013 beim 19. Holzstraßenkirchtag am Samstag, Deutsch-Griffen in Kärnten in nachfolgenden Wertungen: 13. Bundesentscheid Berufsforstarbeiter, Bundesentscheid FORST der Landjugend Österreich 14. Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft Husqvarna-Cupwertung Deutsch-Griffen Waldarbeitsmeisterschaften 2013 am Samstag, in Deutsch-Griffen/Kärnten; Info:

2 2 Hauptsponsoren: Weitere Sponsoren:

3 3 Veranstalter und Organisationskomitee Kontaktadresse: Verein Kärntner Holzstraße Region Nockberge Holzstraßenbüro Gnesau 9563 Gnesau 77, 04278/ Fax / Obmann: DI. Günter Sonnleitner Bankverbindung: Raika Gnesau, BLZ 39461, Kto.Nr Organisationskomitee zusammengesetzt aus: - Prof. DI Günter Sonnleitner, Kärntner Holzstraße, 9563 Gnesau 77 - KAD Dr. Rudolf Dörflinger, Landarbeiterkammer Kärnten, Bahnhofstr.44/III, 9020 Klagenfurt - DI Karin Ch. Taferner, Landjugend Kärnten, Schloss Krastowitz, 9020 Klagenfurt - KR Ing. Werner Mattersdorfer, LK Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt - DI Hans Zöscher, Leiter der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach des BFW, 9570 Ossiach - Dr. Andreas Duller, Regionalmanager der Region kärnten:mitte, Hauptplatz 23, 9300 St. Veit/Glan - Bgm. Hans Prodinger, Gemeinde Deutsch-Griffen, 9572 Deutsch-Griffen 23 - Brigitte Mlekusch, Holzstraßenbüro, 9563 Gnesau 77

4 4 Ausschreibung der Waldarbeitsmeisterschaften 2013 Die Kärntner Holzstraße veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Österreichischen Landarbeiterkammern, der Landjugend Österreich, der Landwirtschaftskammer Kärnten, der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach des BFW, der Region kärnten:mitte und der Holzstraßen-Gründungsgemeinde Deutsch-Griffen in Kärnten den 13. Bundesentscheid der Berufsforstarbeiter Bundesentscheid FORST der Landjugend Österreich 14. Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft Husqvarna-Cupwertung 1. Termin Wettbewerbstag: Samstag, 13. Juli Ort Deutsch-Griffen in Kärnten Wettkampfgelände: Pfarrhofwiese Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, nach Ausfolgung einer Parkkarte im Wettkampfbüro, auf der Pfarrhofwiese, für die Dauer des Wettkampfes ihr Fahrzeug mit dem benötigten Wettkampfequipment zu parken. Die Parkerlaubniskarte ist vom Wettbewerbsteilnehmer deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

5 5 3. Programm Freitag, 12. Juli 2013 Bundesentscheid Berufsforstarbeiter und Landjugend bis 17:00 Uhr ab 17:00 Uhr Anreise der Wettkampfteilnehmer und Beziehen der Quartiere Gästeprogramm: Kugelwerfen 17:00 Uhr Jurybesprechung am Wettkampfgelände Uhr Mannschaftsbetreuerbesprechung 19:00 Uhr Begrüßung Kulturprogramm mit gemeinsamen Abendessen im Kultursaal der Gemeinde Deutsch-Griffen und Startnummernvergabe Samstag, 13. Juli :00 Uhr Startnummernausgabe und Mannschaftsbesprechung für die Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft 08:30 Uhr Jurybesprechung 09:00 Uhr Beginn der Wettbewerbe 10:00 Uhr Eröffnung der Waldarbeitsmeisterschaften 16:00 Uhr Finalwettbewerb - Entasten 18:00 Uhr Showprogramm (geplant): Asten der Weltbesten; Kettenwechseln; Timbersports, Axtwerfen; Baumwerfen, Trachtenmodenschau 20:00 Uhr Siegerehrung im Festzelt mit Festveranstaltung zum 19. Kärntner Holzstraßenkirchtag Anschließend Tanzparty mit Die Rosentaler aus Kärnten

6 6 4. Besprechung der Mannschaftsbetreuer Am Freitag, dem 12. Juli 2013, Uhr (Vorabend des Wettbewerbs), findet am Wettkampfgelände eine Besprechung für alle Mannschaftsbetreuer mit der Wettbewerbsleitung statt. Sie hat den Zweck, offene Fragen und etwaige Unklarheiten zu klären. 5. Teilnahmeberechtigung Österreichische Berufsforstarbeiter Jede Landarbeiterkammer darf bis zu 4 Teilnehmer entsenden. Der regierende Bundessieger ist zusätzlich als Titelverteidiger in der Einzelwertung startberechtigt. Landjugend: Jedes Bundesland darf bis zu 4 Teilnehmer entsenden. Die Entsendung erfolgt durch die jeweilige Landjugendorganisation. Höchstalter: Geburtsjahrgang Eine mehrmalige Teilnahme auf Bundesebene ist möglich. Insgesamt sind sechs Teilnahmen in der Landjugendklasse möglich. Der regierende Bundessieger ist als Titelverteidiger in der Einzelwertung jedenfalls startberechtigt. Nach dem dritten Bundessieg ist ein Start in der Landjugendklasse nicht mehr möglich. Sollten weniger als sechs Bundesländer am Bundesentscheid teilnehmen, kann jedes Land einen Teilnehmer nachnominieren. Die Teilnehmer müssen sich über einen Landesentscheid qualifizieren. Ein Teilnehmer pro Bundesland muss Jahrgang 1990 oder jünger sein. Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft Teilnahmeberechtigt sind alle Kärntner Waldbauern, Waldarbeiter und SchülerInnen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen Österreichs. In der Gästeklasse können alle Wettkämpfer starten, die in den vorgenannten Wertungsgruppen nicht erfasst sind. Die Ergebnisse zählen für die Husqvarnacupwertung Mannschaftsbetreuer und fachkundige Schiedsrichter Die Organisation und Durchführung aller Bewerbe erfolgt nach dem Waldarbeitsregelwerk Deutsch-Griffen 2013 (erarbeitet vom Jurorenteam Info unter oder durch die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach des BFW. Jede entsendende Landarbeiterkammer bzw. jede entsendende Landjugendlandesorganisation kann einen fachkundigen Schiedsrichter und einen Mannschaftsbetreuer entsenden. Darüber hinaus kann ein Beobachter entsandt werden.

7 7 7. Meldung der Teilnehmer; Mannschaftsbetreuer und fachkundige Schiedsrichter a) Berufsforstarbeiter: Die Landarbeiterkammer Kärnten ersucht um die Meldung der Teilnehmer sowie um die Meldung der Mannschaftsbetreuer und Beobachter bis spätestens 22. Juni 2013 unter Landarbeiterkammer Kärnten, 9020 Klagenfurt, Bahnhofstrasse 44/III. Tel.: +43(0)463/ , Fax: +43(0)463/ ; Änderungen bei den Teilnehmern sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Landarbeiterkammer bis spätestens bei der Anmeldung vor Ort möglich b) Landjugend: Die Arbeitsgemeinschaft für Landjugendfragen in der Landwirtschaftskammer Österreich ersucht bis 22. Juni 2013 um die Meldung der Teilnehmer über die Datenbank der Landjugend Österreich sowie um die Meldung der Mannschaftsbetreuer und Beobachter bis spätestens 22. Juni 2013 mit Namen und Adressen per Landjugend Kärnten, Bildungshaus Schloss Krastowitz, 9020 Klagenfurt Tel.: +43(0)463/ , Fax: +43(0)463/ , Änderungen bei den Teilnehmern sind ausschließlich nach Rücksprache mit dem Landjugendreferat der Landjugend Österreich bis spätestens bei der Anmeldung vor Ort möglich c.) Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft mit Gästeklasse und Husqvarnacup Die Teilnehmer werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 22. Juni 2013 mittels Anmeldeformular (erhältlich unter unter folgender Adresse anzumelden: Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach des BFW, A-9570 Ossiach 21, Tel. +43(0) , Fax +43(0) , 8. Unterbringung Die Unterkünfte für alle Teilnehmer, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter und Fans sind bis 10. Mai 2013 vorreserviert. Verbindliche Buchungen sind von den Teilnehmern selbst unter folgender Adresse durchzuführen: Gästehaus JUFA Nockberge Almerlebnisdorf, Zirbenweg 8, 9571 Hochrindl, Tel: +43(0)5/ ; Fax: +43(0)5/ ; Für zusätzliche Buchungen wenden Sie sich bitte an: Landjugend Kärnten, Bildungshaus Schloss Krastowitz, 9020 Klagenfurt Tel.: +43(0)463/ ; Fax: +43(0)463/ ktn@landjugend.at Weitere Buchungen nimmt der Tourismusverein Mittelkärnten, 9300 St. Veit an der Glan, Hauptplatz 23, office.tourismus@kaernten-mitte.at gerne entgegen.

8 8 9. Kostendeckung für Aufenthalt und Reise Die Aufenthalts- und Reisekosten sind von den Teilnehmern oder den entsendenden Organisationen zu tragen. 10. Einhaltung der Sicherheitsregeln Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das Regelwerk/Sicherheitsregeln bei den Wettbewerben streng einzuhalten. Sicherheitsverstöße werden von den Juroren nach Art und Anzahl im jeweiligen Protokoll vermerkt und gemäß Regelwerk geahndet. B E S O N D E R S W I C H T I G E SICHERHEITSREGELN BEI WALDARBEITSMEISTERSCHAFTEN ) Beim Arbeiten mit oder an der Motorsäge sowie beim Tanken ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer verboten. 2) Der fliegende Start ohne Fixieren der Motorsäge ist grundsätzlich verboten. 3) Beim Starten der Motorsäge sowie beim Warmlaufen und beim Schneiden darf sich im Umkreis von 2m um den Motorsägenführer keine weitere Person befinden. 4) Zum Nachprüfen der Kettenspannung, zum Nachspannen, zum Kettenwechsel und zur Beseitigung von Störungen sowie zum Auftanken muss der Motor abgestellt werden. 5) Beim Schneiden mit der Motorsäge ist immer auf guten Stand zu achten und die Motorsäge muss mit beiden Händen im geschlossenen Griff festgehalten werden. 6) Beim Arbeiten mit der Axt ist diese immer mit beiden Händen zu führen. 7) Bei den Motorsägenbewerben ist die komplette persönliche Schutzausrüstung zu tragen. 8) Einhaltung der Absperrungen: Während des Wettkampfes dürfen sich bei den Einzelbewerben innerhalb der Absperrungen nur die Schiedsrichter, Bewerter und ein Mannschaftsbetreuer oder Beobachter aufhalten. 9) Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen jeglicher Art keine Haftung.

9 9 11. Wettbewerbsausrüstung Für die Teilnehmer am Wettbewerb ist die Verwendung der persönlichen Arbeits- und Sicherheitskleidung (PAS) sowie Ausrüstung zwingend vorgeschrieben. a) Motorsägenwettbewerbe Festes, über die Knöchel reichendes Schuhwerk mit griffiger Sohle und Zehenschutzkappe oder Forstarbeiterstiefel mit Zehenschutzkappe und griffiger Profilsohle, Arbeitshose mit Schnittschutzeinlage und Arbeitsbluse, Arbeitshandschuhe, Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Verbandspäckchen. Es dürfen nur handelsübliche, serienmäßige Motorsägen-Modelle verwendet werden, die dem jeweiligen Stand der Sicherheitstechnik (Handschutz mit Kettenbremse) entsprechen. Die Ausstattung der Motorsäge mit unüblichen Zusatzeinrichtungen ist verboten. Alle Motorsägenbewerbe müssen mit derselben Säge durchgeführt werden. Die Schwertlänge kann für jede Übung beliebig gewählt werden. Bei allen Motorsägenwettbewerben erfolgt der Start hinter der vorgesehenen Startlinie, wobei die Motorsäge bereits mit laufendem Motor und ruhender Kette auf einem vom Wettkämpfer gewählten Startplatz steht. Der so genannte fliegende Start ist verboten! Beim Schneiden ist die Motorsäge stets mit beiden Händen im geschlossenen Griff zu halten. Der Gehör- und Gesichtsschutz ist vor jedem Start in Funktion zu bringen. b) Axtwettbewerbe und Sappelbewerbe Für das Durchhacken darf jede handelsübliche Axt verwendet werden. Beim Blochrollen ist ein handelsüblicher Sappel zu verwenden. Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt dasselbe wie bei den Motorsägenwettbewerben, jedoch brauchen Arbeitshandschuhe, Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz und Schnittschutzhose nicht getragen werden. 12. Überprüfung der Ausrüstung Vor jedem Start kann der für die jeweilige Disziplin zuständige Schiedsrichter die Wettkampfausrüstung (MS, Axt, Sappel und PSA) des Wettkämpfers im Hinblick auf die geforderte Handelsüblichkeit und die Sicherheitsvorschriften kontrollieren. Der Wettkämpfer darf zu einem Bewerb nur mit vorschriftsmäßiger Ausrüstung und Bekleidung antreten.

10 Einsprüche Einsprüche gegen die Bewertung sind durch den jeweiligen Teilnehmer oder Mannschaftsbetreuer unmittelbar nach Beendigung der einzelnen Disziplin beim Schiedsgericht schriftlich einzubringen. Einsprüche gegen die Wettbewerbsergebnisse sind spätestens 15 Minuten nach Aushang derselben beim Schiedsgericht vorzutragen. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind endgültig und unanfechtbar. 14. Wettbewerbsleitung und Schiedsrichter DI Martin Huber, Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach des BFW, Ossiach DI Johannes Kröpfl, SVB Kärnten, Klagenfurt Ing Armin Graf, LFS Litzlhof, Lendorf Die Wettbewerbsleitung gibt Beginn und Ende der Disziplinen bekannt. Aufgrund des gesamten Bewerbsfortschrittes können die Zeiten verändert werden. Wettbewerbsstände, an denen alle Teilnehmer ihre Disziplin absolviert haben, werden sofort geschlossen. Die Schiedsrichter werden von der Wettbewerbsleitung rechtzeitig nominiert. Das Schiedsgericht besteht aus: 15. Schiedsgericht Dir. DI Johann Zöscher, Leiter FAST Ossiach Ing. Harald Sucher, Präsident der Landarbeiterkammer, Michael Hell, Landjugend Österreich Fö Ing. Werner Mattersdorfer, KR Landwirtschaftskammer Kärnten Prof. DI Günter Sonnleitner, Obmann Kärntner Holzstraße Ing Armin Graf; LFS Litzlhof FI Dir. DI Johannes Leitner, LFS Stiegerhof DI Johannes Kröpfl, SVB Kärnten DI Martin Huber, FAST Ossiach Jedem Teilnehmer werden auf Wunsch vor jedem Wettbewerb die Aufgaben nochmals erläutert. Die Leistung der Teilnehmer wird durch Punkte bewertet, die entweder als Leistungspunkte zuerkannt oder als Abzugspunkte abgezogen werden. Leistungspunkte werden für Zeit, Genauigkeit und Qualität der ausgeführten Arbeit vergeben. Abzugspunkte werden für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen und bei Stammschäden erteilt und werden für jede einzelne Aufgabe von der Gesamtpunktezahl abgezogen. Ist das Ergebnis dabei 0 Punkte, werden keine weiteren Punkte abgezogen.

11 Unfallverhütungsmaßnahmen und Haftungsausschluss Sicherheitszonen sind zum Schutz der Wettbewerbsteilnehmer, Mannschaftsbetreuer, Beobachter und Gäste markiert. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden jeglicher Art. Dies gilt insbesondere für alle Personen, die bei der Waldarbeitsmeisterschaft mitwirken und sich am Wettkampfgelände aufhalten. Den Wettbewerbsteilnehmern sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Jeder TeilnehmerIn hat bei der Starnummernausgabe eine schriftliche Erklärung (Formblatt) über den Haftungsausschluss des Veranstalters zu unterzeichnen. 17. Werbeverpflichtung Die Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung als Werbeträger des Veranstalters aufzutreten. Die dem Organisator von Sponsoren zur Verfügung gestellten Werbeträger sind von den Wettbewerbsteilnehmern bei den mit den Sponsoren vereinbarten Anlässen zu tragen bzw. zu verwenden. 18. Reihung der Teilnehmer Für jede einzelne Wettbewerbsdisziplin wird die Reihung der Teilnehmer nach ihrer Leistung ermittelt. Die Endplatzierung wird dann nach der erreichten Gesamtpunktezahl aller im Wettbewerb durchgeführten Aufgaben ermittelt. Falls zwei Teilnehmer die gleiche Gesamtpunktezahl erreichen, gilt derjenige als Gewinner, der die wenigsten Abzugspunkte erhalten hat. Wenn die Ergebnisse dann noch immer identisch sind, gewinnt der Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl bei Fallkerb- und Fällschnitt. 19. Wertung 1) Berufsforstarbeiter: Einzelgesamtwertung aller Bewerbe (Punktesieger = Bundessieger) Einzelwertung pro Disziplin Länderwertung aller Bewerbe (ohne Entastung) Wertung der gemeldeten Mannschaften der Bundesländer (für die Mannschaftswertung werden die drei jeweils besten Wettkämpfer der jeweiligen Bundesländerteams herangezogen)

12 12 2) Landjugend: Einzelgesamtwertung aller Bewerbe (Punktesieger = Bundessieger) Einzelwertung pro Disziplin Länderwertung aller Bewerbe (ohne Entastung) Wertung der gemeldeten Mannschaften der Bundesländer (für die Mannschaftswertung werden die drei jeweils besten Wettkämpfer der jeweiligen Bundesländerteams herangezogen) 3) Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft: Einzelgesamtwertung aller Bewerbe (Punktesieger = Landessieger) Einzelwertung pro Disziplin Mannschaftswertung (die drei jeweils besten Wettkämpfer einer Mannschaft werden herangezogen) Einzelwertung Gästeklasse 4) Husqvarna-Cupwertung 20. Aufnahme in den WM-Kader Die zwei bestplatzierten Berufsforstarbeiter des 13. Bundesentscheides werden in den Auswahlkader für die Beschickung der Weltmeisterschaft 2014 in der Schweiz aufgenommen. Der Bestplatzierte der Landjugend (Jahrgang 1990 oder jünger) des 13. Bundesentscheides qualifiziert sich für den Auswahlkader für die Beschickung der Weltmeisterschaft 2014 in der Schweiz. 21. Wettkampfdisziplinen A) 13. Berufsforstarbeitermeisterschaft B) Landjugend Entscheid Forst I. Fallkerb- und Fällschnitt I. Fallkerb- und Fällschnitt II. Kettenwechsel II. Kettenwechsel III. Kombinationsschnitt III. Kombinationsschnitt IV. Präzisionsschnitt IV. Präzisionsschnitt V. Blochrollen V. Blochrollen VI. Durchhacken VI. Durchhacken VII. Geschicklichkeitsschneiden VII. Geschicklichkeitsschneiden VIII. Entasten (Finalbewerb) VIII. Entasten (Finalbewerb) IX. Schwachholzfällung (2013 aus technischen Gründen nicht umsetzbar) X. Theorieteil C) 14. Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft I. Fallkerb- und Fällschnitt V. Blochrollen II. Kettenwechsel VI. Durchhacken III. Kombinationsschnitt VII. Geschicklichkeitsschneiden IV. Präzisionsschnitt Alle Wettkämpfe werden nach dem Waldarbeitsregelwerk Deutsch-Griffen 2013 gewertet. Download ist unter und möglich.

13 13 ERKLÄRUNG ÜBER DEN HAFTUNGS- AUSSCHLUSS EINZEL-/MANNSCHAFTSWERTUNG - GÄSTEKLASSE Österreichische Waldarbeitsmeisterschaften 2013 beim 19. Holzstraßenkirchtag, am Samstag, Deutsch-Griffen in Kärnten in nachfolgenden Wertungen: 13. Bundesentscheid Berufsforstarbeiter, Bundesentscheid FORST der Landjugend Österreich 14. Kärntner Waldarbeitsmeisterschaft Husqvarna-Cupwertung Name/Vorname:... Geb.Datum:... Adresse:... Dienstgeber:... Als Teilnehmer bei der Österreichischen Waldarbeitsmeisterschaft in Deutsch- Griffen, erkläre ich mit meiner Unterschrift verbindlich, an den vom Veranstalter ausgeschriebenen Waldarbeitsmeisterschaften 2013 freiwillig und auf eigene Gefahr und eigenes Risiko teilzunehmen, und die in der Ausschreibung und im Regelwerk erforderliche Qualifikation für die Wettkampfdisziplinen zu erfüllen. Ich habe die Sicherheitsregeln gelesen und verpflichte mich, das bestehende Wettkampfregelwerk einzuhalten, die persönliche Arbeits- und Sicherheitskleidung zu tragen, und den Weisungen der Schiedsrichter Folge zu leisten. Weiters verzichte ich, gegen die Veranstalter, gegen die Schiedsrichter oder gegen Personen des Schiedsgerichtes Ersatzforderungen betreffend meiner Person oder meines Vermögens geltend zu machen. Auch nehme ich zur Kenntnis, dass die Veranstalter keine Haftung für Sachschäden, für Diebstahl sowie für allfällige Unfälle jeglicher Art übernehmen. Deutsch-Griffen, am 13. Juli Unterschrift

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