TU Bergakademie Freiberg Forschungs- und Lehrbergwerk. Arbeitsanweisung Grubenunterhaltung und Ausbautechnologie

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1 TU Bergakademie Freiberg Forschungs- und Lehrbergwerk Arbeitsanweisung Grubenunterhaltung und Ausbautechnologie AAW Nr. 16/2012 vom Gegenstand Die vorliegende Arbeitsanweisung regelt Grundsätze zur Ausbautechnologie im Rahmen der Grubenunterhaltung und bei Neuauffahrungen sowie Regelquerschnitte bei Neuauffahrungen. Die Anweisung begründet sich auf den Forderungen des 15 Abs. 4 der Allgemeinen Bundesbergverordnung ( ABBergV ). 2 Regelungen o Die Anlage 1 zur vorliegenden Arbeitsanweisung bildet die Grundlage zur Dimensionierung von Grubenbauen bei Neuauffahrungen. o Ausbau ist in Grubenbauen entsprechend der Anlage 1 zur vorliegenden Arbeitsanweisung zu dimensionieren und einzubauen. o Über Art und Umfang des Ausbaues entscheidet der Leiter Grubenbetrieb des FLB. o Beim auftreten schwieriger geologischer Bedingungen, die eine Gefährdung des Personales bewirken kann, ist ein schriftlicher Auftrag über Art und Umfang des Ausbaues zu erteilen. In diesen Fällen erfolgen Ausbauarbeiten unter Aufsicht einer verantwortlichen Person des FLB. o Ausbau darf grundsätzlich nicht von einer Einzelperson eingebaut werden. 3 Inkrafttreten Die vorliegende Arbeitsanweisung tritt am in Kraft. Anlage 1 Betriebsstandard Grubenausbau

2 TU Bergakademie Freiberg Forschungs- und Lehrbergwerk Betriebsstandard Grubenausbau Inhaltsverzeichnis Anlage 1 zur AAW 16/2012 Stand: Neuauffahrungen 1.1 Strecken Profile für ausbaulose Auffahrungen Strecke 1 trümig Strecke 2 trümig Profile für ausgebaute Auffahrungen Ankerausbau Spritzbetonausbau Holzausbau Kappenausbau Deutscher Türstock Polnischer Türstock Druckkasten Stahlausbau Kappenausbau Türstockausbau Starrer Bogenausbau 1.2 Streckenkreuze Ankerausbau Kappenausbau 2 Rekonstruktion 2.1 Strecken Strecken mit Regelprofil des BHK Strecken des Altbergbaus Getriebezimmerung 2.2 Überhauen und Steigorte Überhauen, Abbaurollen und Steigorte Rollenstühle und Verschlüsse 2.3 Abbaue Ausbau in Abbaustrecken Bruchkantensicherung 3 Normenverzeichnis 1

3 Neuauffahrungen Strecke 1-trümig Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil: 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 2

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5 Strecke 2-trümig Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 4000 x 2100 mm 2. Auffahrung mit 2 Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 4

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7 Ankerausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Gebirgsanker gilt: DIN Teil 1-2 DIN Gebirgsanker für den Berg- und Tunnelbau Ankerplatten für den Gruben- und Tunnelausbau 6. Beim Einbau der Anker ist deren Lage zu Schieferungsflächen und Klüften zu beachten. 7. Bei gewölbten Strecken sind die Anker orthogonal zur Wölbung einzubringen. 8. Als Verzug ist der Einsatz von Stahldrahtgeflechten möglich. 6

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9 Spritzbetonausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Gebirgsanker gilt: DIN Teil 1-2 DIN Gebirgsanker für den Berg- und Tunnelbau Ankerplatten für den Gruben- und Tunnelausbau 8

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11 Holzausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! Die Zeichnungen geben 1-trümige Auffahrungen wieder. Für 2-trümige Auffahrungen sind die Dimensionen so zu erweitern, dass ein Lichtraumprofil von 4100 x 2100 mm gewährleistet ist. 1. Ausbruchprofil siehe Zeichnung 2. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm (siehe Zeichnung) 3. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 5. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 6. Für die eingesetzten Ausbauelemente gilt: DIN Teil 1-5 Ausbau für den Bergbau 7. Für das Ausbauholz gilt: DIN DIN DIN Grubenrundholz-Stempel, Kappen Grubenrundholz-Bolzen Grubenrundholz-Technische Güte- und Lieferbedingungen 8. Für den Verzug gilt: DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN Grubenrundholz-Knüppel, Spitzen Grubenschnittholz-Kantholz Grubenschnittholz-Schwarten Grubenschnittholz-Bretter, Bohlen Grubenschnittholz-Technische Güte- und Lieferbedingungen Grubenschnittholz-Pfeilerklötze Grubenschnittholz-Laufbretter, Standbohlen und Kanthölzer für Bühnen 9. Für die statische Berechnung des Ausbaues gilt: DIN DIN 1052 Grubenrundholz-Tragfähigkeit von Stempeln und Kappen- Berechnung Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken, Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau 10. Bei gemischtem Ausbau gilt: DIN Schienen für den Grubenausbau 10

12 11. Art des Ausbaues, Bauabstände, Verbolzung, Materialdimensionen und Materialart wird von der Aussicht festgelegt! 12. Für eine dauerhafte Sicherung des Ausbaues erfolgt eine Verbindung von Kappen und Stempeln, sowie evt. weiterer Elemente mittels Bauklammern. 13. Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen! 11

13 Kappenausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Kappschuhe gilt der betriebseigene Standard. 12

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15 Deutscher Türstock Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm (rechnerisch) 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Kappschuhe gilt der betriebseigene Standard. 14

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17 Polnischer Türstock Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Die an der Kappe dargestellte Spreize kann auch durch Bauklammern ersetzt werden. 16

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19 Druckkasten Anlage 1 AAW 16/ Druckkästen werden bei Mehrausbruch, z.b. in Gangbereichen eingebaut. 2. Der Einbau erfolgt im Gebirgswinkel, bei Gängen im Einfallen. 3. Die Ausführung als Bergekasten ist zulässig. 18

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21 Stahlausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die eingesetzten Ausbauelemente gilt: DIN Teil 1-2 Starrer Bogenausbau DIN Schienen für den Grubenausbau DIN Teil 1-5 Ausbau für den Bergbau 6. Bei Verwendung von Holz gelten zusätzlich die unter Holzausbaugenannten Normen. 7. Art des Ausbaues, Bauabstände, Materialdimensionen und Materialart werden von der Aufsicht festgelegt! 8. Nicht dargestellte Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen! 20

22 Kappenausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Kappschuhe gilt der betriebseigene Standart. 21

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24 Türstockausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Die Verbindung von Kappe und Stempel kann aus den Detailzeichnungen entnommen werden. 23

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27 Starrer Bogenausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 26

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29 Streckenkreuz, Ankerausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Für die Gebirgsanker gilt: DIN Teil 1-2 DIN Gebirgsanker für den Berg- und Tunnelbau Ankerplatten für den Gruben- und Tunnelausbau 6. Als Verzug ist der Einsatz von Stahldrahtgeflechten möglich. 28

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31 Streckenkreuz, Kappenausbau Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Lichtraumprofil 2300 x 2100 mm 2. Auffahrung mit Wurfschaufellader PML Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 5. Bei der Verwendung von Holz gelten zusätzlich die unter Holzausbaugenannten Normen. 30

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35 2 Rekonstruktion Anlage 1 AAW 16/ Es werden innerhalb der Standards Maße angegeben, die bei der Rekonstruktion von Grubenbauen eingehalten werden sollten. 2. Ist eine Umsetzung der Forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht oder nur teilweise möglich, so entscheidet die Aufsicht über die weitere Ausführung der Arbeiten. 3. Dabei sollen die unter -1. Neuauffahrungen- festgelegten Rahmentechnologien als Grundlage verwendet werden. 34

36 2.1.1 Strecken mit Regelprofil des BHK Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Die angegeben Verhältnisse sind Grundlage für eine technologisch gleichwertige Rekonstruktion von Grubenbauen. Dabei wird von einer ausbaulosen Strecke ausgegangen. Bei Änderung der Ausbauart oder beim Einsatz hier nicht genannter Technik findet der Abschnitt -1. Neuauffahrungen- Anwendung! 2. Lokförderung mit Akkulok EL-9, B-360; Spurweite 600 mm 3. Einsatz eines Wurfschauffelladers PML Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 35

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39 2.1.2 Strecken des Altbergbaues Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Es ist kein Einsatz von selbstfahrender Lade-, Förder- oder Bohrtechnik vorgesehen. 2. Der Einsatz von Fördertechnik wie Grubenbahn oder Schrapper ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig und nicht unmittelbare Bedingung für die Ausgestaltung des Grubenausbaues. 3. Die Einhaltung einer Fahrwegsbreite von 800 mm sowie einer Fahrwegshöhe von 1800 mm ist anzustreben. 4. Für die Ausführung von Ausbauten ist der Abschnitt -1. Neuauffahrungenheranzuziehen und die geometrischen Verhältnisse an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Diese werden von der Aufsicht festgelegt. 5. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 38

40 2.1.3 Getriebezimmerung Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Für die Verwendung von Grubenholz gelten die unter Abschnitt Holzausbau- aufgeführten Normen. 2. Für die Verwendung von Schienen gilt: DIN Schienen für den Grubenausbau 3. Die Baue sind gegeneinander zu verbolzen! 4. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 39

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43 2.2.1 Überhauen und Abbaurollen und Steigorte Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Der engste Querschnitt des Fahrtentrumes muss mindestens 0,6 m x 0,8 m sein. 2. Bei Einfallen bis 75 gon ist auf mindestens einer Seite ein Handlauf anzubringen. Die Fahrten sind fest miteinander zu verbinden und in Abständen von höchstens 20 m zu verlagern. 3. Bei Einfallen über 75 gon sind Ruhebühnen in höchstens 8 m Abstand einzubringen. Für deren Bemessung ist DIN 4118 zum Anhalt zu nehmen. Die Fahrten dürfen eine maximale Neigung von 90 gon nicht überschreiten. Ihr Einbau erfolgt so, dass die Fahrten die Durchsteigeöffnungen der Ruhebühnen überdecken. Ist dies nicht zu gewährleisten, ist ein wetterdurchlässiger Fahrtendeckel einzubauen. 4. Die Fahrten müssen die Ruhebühnen 1 m überragen oder es sind feste Griffe anzubringen. 5. Fahrten sind mit den Einbauten fest zu verbinden (Fahrtenhaken). 6. Der Zugang zu anderen Trümern ist durch den Einbau einer Vertonnung zu verhindern! 7. Für das verwendete Ausbauholz gelten die unter Abschnitt Holzausbauaufgeführten Normen. 8. Für die Verwendung von Schienen gilt: DIN Schienen für den Grubenausbau 9. Für den Einbau der Elektroleitungen gilt ElBergVO! 42

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50 2.2.2 Rollenstühle und Verschlüsse Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Für das verwendete Ausbauholz gelten die unter Abschnitt Holzausbauaufgeführten Normen. 2. Für die Verwendung von Schienen gilt: DIN Schienen für den Grubenausbau 3. Für den Einbau der Elektroinstallation gilt ElBergVO! 49

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53 2.3 Abbaue Anlage 1 AAW 16/2012 Die angegebenen Maße sind Mindestforderungen! 1. Für das verwendete Ausbauholz gelten die unter Abschnitt Holzausbauaufgeführten Normen. 2. Für die Verwendung von Schienen gilt: DIN Schienen für den Grubenausbau 3. Stempel auf Versatz sind mit einem Fußpfahl oder einer Grundkappe zu versehen. 4. Bei Seitendruck ist bei Türstockausbau eine Sohlenspreize einzubauen. 5. Bei Kappenspannweiten über 3,00 m sind Mittelstempel einzuziehen. 6. Für Stempel und Kappen sind berggerechte Auflagen von mindestens 5,00 cm Tiefe herzustellen. 7. Für den Einbau der Elektroinstallation gilt ElBergVO! 52

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58 3 Verzeichnis angeführter Normen Anlage 1 AAW 16/2012 DIN Teil 1-2 Gebirgsanker für den Berg und Tunnelbau DIN Ankerplatten für den Gruben- und Tunnelbau DIN Grubenrundholz-Stempel, Kappen DIN Grubenrundholz-Bolzen DIN Grubenrundholz-Technische Güte- und Lieferbedingungen DIN Grubenschnittholz-Kantholz DIN Grubenschnittholz-Schwarten DIN Grubenschnittholz-Bretter, Bohlen DIN Grubenschnittholz-Technische Güte- und Lieferbedingungen DIN Grubenschnittholz-Pfeilerklötze DIN Grubenschnittholz-Laufbretter, Standbohlen und Kanthölzer für Bühnen DIN Grubenrundholz-Tragfähigkeit von Stempeln und Kappen- Berechnung DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken, Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau DIN Schienen für den Grubenausbau DIN Teil 1-2 Starrer Bogenausbau DIN Teil 1-5 Ausbau für den Bergbau DIN 4118 Fördergerüste und Fördertürme für den Bergbau, Lastannahmen, Berechnungs- und Konstruktionsgrundlagen 57

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