Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

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1 Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am

2 2 Stromspeicher am

3 Anwendung/Einsatz Lastoptimierung innerhalb der Kundenanlage, Ertragsoptimierung der PV-Anlage für den Anlagenbetreiber Grundsätzlich gelten die bekannten technischen Anschlussbedingungen (z.b. TAB 2007, VDE-AR-N 4105, Technische Richtlinie Notstromaggregate usw.) Der sichere und zuverlässige Netzbetrieb muss wie bei allen übrigen Einspeiseanlagen gewährleistet werden so dass die Gefährdung für Personen oder Sachen ausgeschlossen sind 3 Stromspeicher am

4 Mögliche Auswirkungen auf das öffentliche Netz Reduzierung zusätzlicher Netzbelastung durch Lastmanagement in der Kundenanlage Verbesserte Integration von Erzeugungsanlagen ins öffentliche Netz Vergleichmäßigung von Lastflüssen Netzstützung z.b. Spannungshaltung durch geeignete Blindstromeinspeisung daraus resultierend ggf. Vermeidung von Netzausbau Erbringung von Systemdienstleistung (Frequenzhaltung usw.) 4 Stromspeicher am

5 Nutzungsmöglichkeiten der Stromspeicher (Eigenschaften und mögliche Kombinationen) Speicher ohne Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz Speicher mit Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz Speicher mit Lieferung in das öffentliche Netz 5 Stromspeicher am

6 Nutzungsmöglichkeiten der Stromspeicher (Eigenschaften und mögliche Kombinationen) dabei gilt: Elektrische Energie darf in keinem Fall aus dem Netz bezogen und anschließend wieder als gesetzlich vergütete Energie (EEG oder KWK-G) eingespeist werden der Nachweis ist vom Anlagenbetreiber bzw. Anlagenerrichter zu erbringen Ist es vorgesehen gespeicherte Energie in das Netz einzuspeisen und wird hierfür eine Vergütung beansprucht muss diese getrennt nach Primärenergieträgern und unterschiedlicher Einspeisevergütungen gespeichert werden 6 Stromspeicher am

7 Technische Anforderungen (1) Im Betriebsmodus Energiebezug (aus dem öffentlichen Netz bzw. aus der kundeneigenen Erzeugungsanlage) verhält sich der Speicher aus Netzsicht wie eine Bezugsanlage Im Betriebsmodus Energielieferung ( in das öffentliche Netz bzw.- in das Netz der Kundenanlage) verhält sich der Speicher aus Netzsicht wie eine Erzeugungsanlage Dementsprechend gelten die vorliegenden technischen Regelwerke für Bezugs- und Einspeiseanlagen (Anschluss und Betrieb) am Zusätzlich sind die TAB des Netzbetreibers sind zu beachten 7 Stromspeicher am

8 Technische Anforderungen (2) Speicher sind grundsätzlich als symmetrische dreiphasige Drehstrom-Einheiten auszulegen und an das Netz anzuschließen Einphasige Anschlüsse von Erzeugungsanlagen und Speichern sind grundsätzlich bis 4,6 kva möglich (Grenzwert gilt für die Gesamtheit von Einspeiseleistung und Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt) Die Einhaltung der maximal zulässigen Unsymmetrie von 4,6 kva zwischen 2 Außenleitern kann über verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden: - Kommunikative Kopplung zwischen Erzeugung und Speicher und Begrenzung Summenleistung auf max. zulässige Unsymmetrie - Messung und Regelung der Netzaustauschleistung am Netzanschlusspunkt an jeder Phase bezügl. max. zulässiger Unsymmetrie 8 Stromspeicher am

9 Nachweise der Erfüllung der Technischen Anforderungen Die Erfüllung der Anforderungen ist durch einen Konformitätsnachweis zu erbringen - Die Erfüllung der Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit PV-Anlagen ist durch eine Zertifizierung nachzuweisen Solang diese nicht am Markt verfügbar ist wird hierfür auf eine Herstellererklärung verwiesen Zusätzlich zu den Nachweisverfahren nach VDE-AR-4105 und DIN V muss ein Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des Energieflussrichtungssensors (EnFluRi) erbracht werden Die Anwendung eines PV-Speicherpasses" wird empfohlen 9 Stromspeicher am

10 Förderung von PV-Anlagen mit der kfw-bankengruppe (1) Förderung von PV-Neuanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen sowie ein Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem in Betrieb genommenen PV-Anlage installiert wird Max. Leistung der förderfähigen PV-Anlage darf 30 kwp nicht überschreiten Pro PV-Anlage ist nur ein Speichersystem zulässig Technisch darf die PV-Anlage max. 60% der installierten Leistung am Netzanschlusspunkt einspeisen (Einspeisemanagement) 10 Stromspeicher am

11 Förderung von PV-Anlagen mit der kfw-bankengruppe (2) Die Stromspeichersysteme sind mindestens 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben Die Leistungsbegrenzung muss für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage min. 20 Jahre auch nach Speicherausbau gewährleistet bleiben der Netzbetreiber kann dies auf eigene Kosten überprüfen Förderung über 30%igen Tilgungszuschuss für das Stromspeichersystem 11 Stromspeicher am

12 12 Stromspeicher am

13 13 Stromspeicher am

14 14 Stromspeicher am

15 15 Stromspeicher am

16 16 Stromspeicher am

17 Unterlagen im EDN - Internet 17 Stromspeicher am

18 Unterlagen im EDN - Internet 18 Stromspeicher am

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