Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften"

Transkript

1 Fortbildungsseminar Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften Laufbahnverordnung Personalbedarfsplanung allgemeine Hinweise Einsatzplanung als Basiselement Fw-DklVO Auflösung und Zusammenlegung von Feuerwehren Allgemeine Informationen 1

2 Historie Verordnung über den Dienst, die Übertragung von Funktionen und die Gliederung nach Dienstgraden bei den Freiwilligen Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt Laufbahnverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren Laufbahnverordnung Änderung Verordnung über die Wieder-In-Kraftsetzung der Laufbahnverordnung Laufbahnverordnung Änderung (neues Hauptmerkmal: Tabelle ) Änderung (Anpassung Tabelle an Lehrgangsplan IBK) Änderung vorrangig Änderung der Anlagen (Ersatz der Tabelle) Änderung Korrektur von Schreibfehlern (Bezugsziffern für Beschreibung Dienstgrade, aktualisierte Norm) 2

3 Beweggründe Bildung von 122 Einheits- und Verbandsgemeinden führt zu neuen Feuerwehrstrukturen Gemeindewehrleiter haben erheblich mehr Führungsverantwortung Funktion stellv. Abschnittsleiter sind entbehrlich Anzahl Abschnittsleiter in den Landkreisen kann angepasst werden (Wahrnahme Anleitung und Rechtsaufsicht über Gemeindefeuerwehr) Wunsch nach Überführung von funktionsgebundenen Dienstabzeichen in Dienstgrade Wunsch nach Stärkung der Rolle der Gemeindewehrleiter Festigung der Basiskenntnisse von Lehrgangsteilnehmern in Führungslehrgängen vor Lehrgangsbesuch zur Reduzierung der Durchfallquoten Reduzierung von teilweise inflationären Lehrgangsbeschickungen zur besseren Abdeckung des tatsächlichen Ausbildungsbedarfs 3

4 Neue Regelungen Anpassung der Befähigung eines Wehrleiters an die vorgesehene (und nicht mehr tatsächliche) Einsatzstärke Anpassung der Ausbildung Jugendfeuerwehrwart (in Abstimmung mit LFV) Truppführer an Stelle Truppmann Teil 1 (Altersgrenze, fachliche Sicherheit) Jugendfeuerwehrwart als IBK-Lehrgang an Stelle Juleica-Ausbildung neu für Führungskräfte in Aufsichtsbehörden: zusätzlich Einführung in die Stabsarbeit Beförderungsmöglichkeit durch Aufsichtsbehörde Wiederaufnahme der Untergliederung in Einsatz- und Führungsdienst, technischen Dienst sowie Nachwuchsarbeit an Stelle der Tabelle Einführung neuer Dienstgrade 4

5 unbefristet übertragene Funktionen (Einsatzaufgaben): Truppmann Truppführer Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Einsatz- und Führungsdienst: befristet übertragene Funktionen (Managementaufgaben): Stv. Ortswehrleiter Ortswehrleiter Stv. Gemeindewehrleiter Gemeindewehrleiter Abschnittsleiter Kreisbrandmeister technischer Dienst: Maschinist Gerätewart Atemschutzgerätewart Nachwuchsarbeit: Ortsjugendfeuerwehrwart Gemeindejugendfeuerwehrwart Kreisjugendfeuerwehrwart Funktionsübertragung: Funktion muss gem. Personalbedarfsplan vorhanden sein Befähigung muss vorliegen erfolgt schriftlich durch den Träger der Feuerwehr 5

6 Mögliche Entwicklungsmöglichkeiten in einer Gemeindefeuerwehr Fwm-Anw. Fwm Ofwm Hfwm 1. Hfwm Lm Olm Hlm Bm Obm Hbm BI OBI HBI Stv. OWL OWL Zugführer Stv. OWL OWL Truppmann Truppführer Gruppenführer Verbandsführer Maschinist Gerätewart Atemschutzgerätewart Jugendfeuerwehrwart Stv. OWL OWL Stv. GWL GWL 6

7 Erfahrungszeiten vor Übertragung einer höherwertigen Funktion Truppmann unter Anleitung: abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 1 Truppmann (selbständig): nach Truppmann Teil 1 mind. 80 h Standortausbildung mit Prüfung abgeschlossene Ausbildung SpreFu, AGT Truppführer: mind. 1 Jahr Dienst als Truppmann (selbständig) Gruppenführer: mind. 3 Jahre Dienst als Truppführer (=6 Jahre) Zugführer: mind. 3 Jahre Dienst als Gruppenführer Verbandsführer: mind. 3 Jahre Dienst als Zugführer Dauer: mind. 2 Jahre Stv. OWL/OWL: mind. 1 Jahr Dienst GrFü Stv. OWL/OWL: mind. 1 Jahr Dienst ZFü Stv. WL/WL: mind. 1 Jahr Dienst VFü Personalbedarfsplan und strategische Personalentwicklung erforderlich! 7

8 Jugendfeuerwehrwart Hauptaufgabe: Leitung der Nachwuchsabteilung(en) der Orts- bzw. Gemeindefeuerwehr, Mitglied der jeweiligen Wehrleitung (beachte bisherige Regelung: Truppmann Teil 1 = Dienstanfänger) Ausbildung in der Jugendfeuerwehr durch: Jugendfeuerwehrwart dauerhaft eingesetzte Betreuer (z. B. Personen mit Juleica-Befähigung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wie Betreuer Jugendfeuerwehr oder Lehrgangsabschluss Jugendfeuerwehrwart) nach Bedarf geeignete Kameraden aus allen Abteilungen der Feuerwehr Ausbildung in der Kinderfeuerwehr durch: dauerhaft eingesetzte Betreuer (z. B. Personen mit Juleica-Befähigung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wie Betreuer Kinderfeuerwehr oder anderer geeigneter Befähigung) nach Bedarf geeignete Kameraden aus allen Abteilungen der Feuerwehr 8

9 Senioren eine wertvolle Quelle - vs. Altersgrenze 65 nach BrSchG Hauptproblem: Anforderungen des Einsatzdienstes an Gesundheit und Leistungsfähigkeit Einsatzmöglichkeiten außerhalb des Einsatzdienstes (Beispiele): Unterstützung Pflege und Wartung der Fahrzeuge, Geräte und Gebäude, Verwaltung und Pflege der Einsatz- und Dienstkleidung, Einbindung in die Verwaltungsarbeit, Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr, Mitwirkung bei der Ausbildung, Mithilfe bei der Kinder- und Jugendarbeit in der Feuerwehr, Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und aufklärung, Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreuung in Schulen, logistische Unterstützungen (z. B. Verpflegung, Personentransport), Öffentlichkeitsarbeit (Kultur, Presse, andere Medien, Tag der offenen Tür), Dokumentation der Feuerwehrgeschichte, Pflege historischer Technik und Ausrüstung 9

10 Funktionsbesetzung wenn die Ausbildung fehlt 3 (4) Für die Befähigung zur Ausübung der Funktion sowie die Besetzung gelten im Übrigen die Regelungen der FwDV 2, insbesondere Teil I Nr Auszug FwDV 2: Die befristete Wahrnehmung einer Führungsfunktion soll nur Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion* erfolgreich abgeschlossen haben. Die befristete Wahrnehmung einer Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfür erforderlichen Ausbildung soll auf zwei Jahre begrenzt werden, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist. * Führungsfunktionen sind ausschließlich Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer (gilt nicht für Funktion Truppführer!) 10

11 Funktionsbesetzung wenn keiner will (oder kann) Ursachen prüfen, z. B. Personalpool und Ausbildungsstand (Angst vor Überforderung?), Attraktivität der Führungsarbeit (Verwaltungsaufwand, Zusammenarbeit), Aufgabenumfang und Aufgabenverteilung in der (Orts)Feuerwehr, persönliche Stärken und Schwächen der möglichen Führungskräfte, Akzeptanz und Unterstützung in der (Orts)Feuerwehr, private Verhältnisse (Situation Arbeitsplatz, Familie), bestehende Probleme möglichst beseitigen, Attraktivität schaffen ehrenamtliche Führungskräfte entlasten durch Bildung von größeren Personalpools (feuerwehrübergreifende Ausbildungsund Ausrückegemeinschaften), befristete Mitverwaltung anderer OFw und sukzessive Heranführung an Führungsaufgaben (Teilnahme als Beauftragte/r an Wehrleitungssitzungen), organisatorische Zusammenführung bislang selbständiger Ortsfeuerwehren bei Beibehaltung der Standorte oder bei Zusammenlegung der Standorte 11

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg

Mehr

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September (GVBl. LSA S. 640)

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September (GVBl. LSA S. 640) Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445). Auf Grund des 33

Mehr

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr 1 Gliederung 1. System der Aus- und Fortbildung 2. Ausbildung in der Gemeinde oder auf Kreisebene 3. Führungsausbildung an der Landesfeuerwehrschule 4. ABC-Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule 5. Technische

Mehr

Auf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes vom 6. Juli 1994 GVBl. LSA S. 786) wird verordnet: 1 Geltungsbereich

Auf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes vom 6. Juli 1994 GVBl. LSA S. 786) wird verordnet: 1 Geltungsbereich Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 5. Oktober 1999. (geändert durch die Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren vom

Mehr

Dienstgrade der Feuerwehr

Dienstgrade der Feuerwehr e der Feuerwehr Die e sind alle der Reihenfolge nach zu durchlaufen Die Bezeichnungen werden bei weiblichen Kameraden entsprechend angepasst Die e Erster Haupt müssen nicht durchlaufen werden Die Verleihung

Mehr

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...

Mehr

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der

Mehr

Bürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71)

Bürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71) Organisation Organigramm Bürgermeister Herr Harald Zillikens Dezernentin Annette Gratz Leiter der (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels Stellv. GBI Michael Schröder Fachberater Seelsorge Dechant Ulrich Clancett

Mehr

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 19.01.2016 Lehrgangsangebot 2017 101E Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen Bemerkungen 6 Mon. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Lesefassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Görzig

Lesefassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Görzig Lesefassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Görzig Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit geltenden

Mehr

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.

Mehr

Jahresdienstberatung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Herzlich Willkommen in Förderstedt!

Jahresdienstberatung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Herzlich Willkommen in Förderstedt! Jahresdienstberatung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2015 Herzlich Willkommen in Förderstedt! Salzlandkreis, Fachdienst 33 1 Jahresdienstberatung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Mehr

Ministerium des Innern

Ministerium des Innern Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreise und kreisfreien Städte Potsdam, 11. März 1994 des Landes Brandenburg Gesch.Z.: III/8.23

Mehr

Veranstaltungsplan 2017

Veranstaltungsplan 2017 Stand N:\Web\Veranstaltungsplan\Veranstaltungsplan_2017.pdf Veranstaltungsplan 2017 www.lfs-bw.de LANDESFEUERWEHRSCHULE HINWEISE: Zusätzliche Veranstaltungen der werden gesondert bekannt gegeben. Dies

Mehr

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 1 Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung

Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung Anlage 1 (zu 4 Abs. 1 und 2) Dienstgrade, Funktionen und damit verbundene Mindestausbildungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren Lfd. Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion

Mehr

Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer

Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 Kapazität 2: Landkreis Merzig-Wadern Regionalverband Saarbrücken Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 36 Unterrichtsstunden (5 Tage) Voraussetzungen Erfolgreicher

Mehr

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.1 Gruppenführer Teil 1 2 1.2 Gruppenführer Teil 2 4 2.1 Zugführer Teil 1 6 2.2 Zugführer Teil 2 8 3. Verbandsführer 10 4. Leiter einer Feuerwehr 12 5. Einführung in die Stabsarbeit

Mehr

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr )

Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern

Mehr

1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1

1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 2: Landkreis Merzig-Wadern Werk- und Betriebsfeuerwehren 37 Unterrichtsstunden (5 Tage) Erfolgreicher abgeschlossener Lehrgang Truppführer nach FwDV 2 Die Ausbildung Gruppenführer

Mehr

KENNZEICHNUNG VON EINSATZ- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN MTM

KENNZEICHNUNG VON EINSATZ- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN MTM KENNZEICHNUNG VON EINSATZ- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN MTM Marco Zerweiss Leiter der Feuerwehr 23.01.2017 1. Qualifikation / Funktion Um eine einheitliche Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften zu erzielen,

Mehr

Beratungsvorlage zu TOP 3

Beratungsvorlage zu TOP 3 Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501). Auf Grund des

Mehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrentschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bischofswerda Feuerwehrentschädigungssatzung Der Stadtrat von Bischofswerda

Mehr

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der freiw.. Feuerwehren in Niedersachsen

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der freiw.. Feuerwehren in Niedersachsen Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der freiw.. Feuerwehren in Niedersachsen 2010 Ingolf Wolter Ziel Dienstgrad- und Funktionsabzeichen kennen Voraussetzungen kennen 2 Rechtliche Grundlagen Verordnung über

Mehr

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,

Mehr

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640)

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Auf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Truppführerausbildung

Truppführerausbildung Truppführerausbildung Rechtliche Grundlagen Stand 2009 Gesetze / Verordnungen / Erlässe Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und den Katastrophenschutz im Saarland ( SBKG ) zuletzt

Mehr

Anlage 1 (zu Nummern 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg

Anlage 1 (zu Nummern 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg Anlage 1 (zu n 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg A U S B I L D U N G Feuerwehrfrau- bzw. Feuerwehrmann-Ausbildung für Freiwillige

Mehr

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r

TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise

Mehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr 1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb Kapazität 26 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer

Mehr

Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud

Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud Lehrgangsplan 2016 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640)

Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445). Auf Grund des 33

Mehr

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Möser

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Möser Gemeinde Möser Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Möser Auf der Grundlage der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt

Mehr

Feuerwehrverordnung (FwVO)

Feuerwehrverordnung (FwVO) Feuerwehrverordnung (FwVO) Vom 21. März 1991 (GVBl. S. 89). Erster Abschnitt Organisation der Feuerwehr 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen

Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften 6 Dietmar Wichmann Leiter der Feuerwehr 01.01.2011 Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen 1.

Mehr

Jahreshauptversammlung der. Ortsfeuerwehr Tangermünde

Jahreshauptversammlung der. Ortsfeuerwehr Tangermünde Jahreshauptversammlung der Berichtsjahr 2014 Tagesordnung Jahreshauptversammlung der 1.Begrüßung 2. Tagesordnung 3. Totenehrung 4. Jahresrückblick 5. Bericht der Jugendfeuerwehr 6. Bericht der Kinderfeuerwehr

Mehr

Feuerwehrsatzung der Stadt Wolmirstedt

Feuerwehrsatzung der Stadt Wolmirstedt Feuerwehrsatzung der Stadt Wolmirstedt Auf Grund der 5, 8, 9 und 45 (2) Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zur Zeit gültigen

Mehr

1. Technische Hilfeleistung TH

1. Technische Hilfeleistung TH 1. Technische Hilfeleistung TH 18 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern Werk- und Betriebsfeuerwehren - Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann nach FwDV 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten

Mehr

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 (GVBl.

Mehr

Lesefassung - Satzung vom (Beschluss-Nr.: ) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Lesefassung - Satzung vom (Beschluss-Nr.: ) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz Lesefassung - Satzung vom 17.11.2014 (Beschluss-Nr.: 128-2014) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz Aufgrund des 8 i.v.m. 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 Abs. 1 bis 3 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Mehr

Lehrgangsplan 3. Änderung

Lehrgangsplan 3. Änderung 1 Lehrgangsplan 3. Änderung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 Alle Änderungen sind farblich markiert! 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen

Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen Vom 21. September 1993 (Nds. GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen v. 18.08.05 (Nds. GVBl. S. 266) Auf Grund

Mehr

AG Uniform. Ergebnisse

AG Uniform. Ergebnisse AG Uniform Ergebnisse Inhalt Einführung... 3 1. Umfrage unter den Lehrgangsteilnehmern an der LFS Sachsen... 4 1.1. Grundlagen... 4 1.1.1. Verteilung der Teilnehmerzahlen nach Lehrgangsarten... 4 1.1.2.

Mehr

Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten

Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten Ausbildungskonzept Sachsen gemäß Ziffer III VwV KatS-Einheiten 1 Gliederung 1. Grundlagen für die Ausbildung 2. Lehrgänge mit Voraussetzungen 3. Lehrinhalte 4. Empfehlungen für Standortausbildungen 2 1.

Mehr

1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb

1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb 1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb 2: Landkreis Merzig-Wadern 12 Unterrichtsstunden (2 Tage) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Teilnahme an den entsprechenden Fachlehrgängen: Fachlehrgang

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark

Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes

Mehr

Satzung über den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna

Satzung über den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna Satzung über den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna Auf Grund der 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl LSA S. 568), zuletzt geändert

Mehr

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST

Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST aus Datenschutz-Gründen kann nur ein gekürzter Bericht veröffentlicht werden Bericht des Ortswehrleiters zum Jahr 2010 1 Mitglieder zum 31.12. 16

Mehr

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO)

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Vom 10. Oktober 2008 (GVBl. I S. 896) Aufgrund des 69 Nr.

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Raschau-Markersbach

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Raschau-Markersbach Feuerwehrsatzung der Gemeinde Raschau-Markersbach Präambel Der Gemeinderat der Gemeinde Raschau-Markersbach hat am 05.03.2008 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Ausbildungsplan für die. Kreisausbildung. der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises

Ausbildungsplan für die. Kreisausbildung. der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises Ausbildungsplan für die Kreisausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises Ausbildungsjahr 2016 2 Allgemeine Hinweise 1. Grundlagen: Die Organisation und Durchführung der Lehrgänge für

Mehr

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 28. Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung und des 15 Abs.

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums. über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen. in Baden-Württemberg. (VwV-Feuerwehrausbildung)

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums. über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen. in Baden-Württemberg. (VwV-Feuerwehrausbildung) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung) Vom 09.01.2004 - Az.: 5-1511.1/1 - INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeine

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gohrisch

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gohrisch Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gohrisch Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs- GVBl. S. 55, ber.

Mehr

(4) Für den nach Absatz (1) bis (3) nötigen Finanzbedarf stellt die Stadt nach Maßgabe des Haushaltes ein Budget zur Verfügung.

(4) Für den nach Absatz (1) bis (3) nötigen Finanzbedarf stellt die Stadt nach Maßgabe des Haushaltes ein Budget zur Verfügung. Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 22.04.2013 Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat mit Beschluss-Nr.: 008 / 2011 am 23.02.2011 in öffentlicher Sitzung auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Ausbildungsplan für die. Kreisausbildung. der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises

Ausbildungsplan für die. Kreisausbildung. der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises Ausbildungsplan für die Kreisausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises Ausbildungsjahr 2017 2 Allgemeine Hinweise 1. Grundlagen: Die Organisation und Durchführung der Lehrgänge für

Mehr

Lesefassung nach erster Änderung

Lesefassung nach erster Änderung Inkrafttreten am 19.03.2015 Lesefassung nach erster Änderung Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kalbe (Milde) (Feuerwehrsatzung) Aufgrund der 5 und 8 KVG LSA vom 17.06.2014 in der derzeit

Mehr

Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST

Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST Freiwillige Feuerwehr BAUTZEN Ortsfeuerwehr SALZENFORST Bericht des Ortswehrleiters zum Jahr 2011 Aus Datenschutz-Gründen kann nur eine gekürzte Fassung veröffentlicht werden! 1 Mitglieder am 31.12. 16

Mehr

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V - Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK Einsatzanlässe für das DRK Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - den Unterschied zwischen

Mehr

Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg

Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Arbeitskreis Modulare Truppausbildung Truppausbildung bisher besteht aus: Truppmannausbildung - Truppmann Teil 1 - Truppmann

Mehr

Herzlich Willkommen. Infoabend Infoabend Mitgliederwerbung Referent: Dirk Wiesner, 1. Kommandant

Herzlich Willkommen. Infoabend Infoabend Mitgliederwerbung Referent: Dirk Wiesner, 1. Kommandant Herzlich Willkommen Infoabend 28.06.2010 Infoabend 2010 1. Freiwillige Feuerwehr Gramschatz 2. Ausbildung bei der Freiw. Feuerwehr 3. Ausblick 4. Grußworte der Gäste 1. Freiwillige Feuerwehr Gramschatz

Mehr

1. Jugendfeuerwehrbeauftragter JFW

1. Jugendfeuerwehrbeauftragter JFW 1. Jugendfeuerwehrbeauftragter JFW 18 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 37 Unterrichtsstunden (5 Tage) - Funktion des Beauftragten für die Jugendfeuerwehr - Abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer

Mehr

Ausbildung der. Freiwilligen Feuerwehren. im Eifelkreis. Bitburg Prüm

Ausbildung der. Freiwilligen Feuerwehren. im Eifelkreis. Bitburg Prüm Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Eifelkreis Bitburg Prüm 2012 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...4 VORBEREITUNGSSEMINAR GRUPPENFÜHRER...6 LEHRGANG SPRECHFUNK...7 LEHRGANG ATEMSCHUTZGERÄTETRÄGER...8

Mehr

Satzung. über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden

Satzung. über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen. der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden Feuerwehrentschädigungssatzung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) vom

Mehr

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten.

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten. Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 17.12.2008-31.21-10041, geändert durch RdErl. 30.10.2009-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 33 der

Mehr

Die Jugendfeuerwehr als Teil der Feuerwehr der Gemeinde. Seminar Rechtsstellung der Jugendfeuerwehren StBI Ralf Fischer

Die Jugendfeuerwehr als Teil der Feuerwehr der Gemeinde. Seminar Rechtsstellung der Jugendfeuerwehren StBI Ralf Fischer Die Jugendfeuerwehr als Teil der Feuerwehr der Gemeinde Seminar Rechtsstellung der Jugendfeuerwehren StBI Ralf Fischer Die Jugendfeuerwehr ist ein Teil der Freiwilligen Feuerwehr also öffentlich-rechtlich

Mehr

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren Lehrgangskatalog 2015 Liebe Feuerwehrkamerdinnen, Liebe Feuerwehrkameraden, auch für das Jahr 2015 konnten wir durch die gute Zusammenarbeit aller Ausbilder im wieder einen Ausbildungskatalog

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Truppführer 27. April 2016 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 Hilfeleistung 1.2 Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 Gliederung 2.2 Aufgaben 3. Geräte 3.1 Fahrzeuge

Mehr

Satzung. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen

Satzung. Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.

Mehr

ABC-Einsatz/Gefährliche Stoffe und Güter

ABC-Einsatz/Gefährliche Stoffe und Güter ABC-Einsatz Teil 1 und Teil 2 ABC I/1 ABC I/II 2: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer Stadtverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren ABC-Einsatz Teil 1 ABC I/1 07/24 11.06.07 15.06.07

Mehr

Landesfeuerwehrschule Sachsen Stand:

Landesfeuerwehrschule Sachsen Stand: Landesfeuerwehrschule Sachsen Stand: 13.01.2011 Lehrgangsangebot 2012 Lehrgangsarten, -dauer und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Landesfeuerwehrschule Sachsen 24 Mon. G 26.3, Verpflichtungserklärung

Mehr

Kostenübernahme der Lehrgänge die im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland durch die Gemeinden

Kostenübernahme der Lehrgänge die im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland durch die Gemeinden Initiative Mitteldeutschland Stand: 10.11.2008 Kostenübernahme der Lehrgänge die im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland durch die Gemeden lfd. Durch- Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen 1 TH Technische

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Januar Aktuelle Situation der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Januar Aktuelle Situation der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/702 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Januar 2009 Aktuelle Situation der Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blankenburg (Harz) - (vorläufige Feuerwehrsatzung). Vom 10. Dezember 2009.

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blankenburg (Harz) - (vorläufige Feuerwehrsatzung). Vom 10. Dezember 2009. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Blankenburg (Harz) - (vorläufige Feuerwehrsatzung). Vom 10. Dezember 2009. Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

Mehr

S a t z u n g über die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Colditz (Feuerwehrausbildungssatzung)

S a t z u n g über die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Colditz (Feuerwehrausbildungssatzung) S a t z u n g über die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Colditz (Feuerwehrausbildungssatzung) Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 und 2 i. V. m. 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

AusBildung. Führungskräfte im Rettungsdienst / Katastrophenschutz. Teil 3 Verbandsführer Grundlagen Stabsarbeit

AusBildung. Führungskräfte im Rettungsdienst / Katastrophenschutz. Teil 3 Verbandsführer Grundlagen Stabsarbeit AusBildung Führungskräfte im Rettungsdienst / Katastrophenschutz Teil 3 Verbandsführer Grundlagen Stabsarbeit DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Düsseldorf LANO - AusBildung profitieren! LANO - AusBildung

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen über die Struktur der Feuerwehr vom

Satzung der Stadt Dormagen über die Struktur der Feuerwehr vom 1.4/37.00 vom 20.12.2012 Präambel... 2 1 Feuerwehr Dormagen... 2 2 Freiwillige Feuerwehr. 2 3 Stadtbrandinspekteur... 3 4 Stellvertreter des Stadtbrandinspekteurs... 4 5 Personalauswahl Leiter Berufsfeuerwehr...

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt (Feuerwehrsatzung)

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt (Feuerwehrsatzung) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Südliches Anhalt (Feuerwehrsatzung) Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568),

Mehr

Satzung der Gemeinde Wachau über die Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrsatzung)

Satzung der Gemeinde Wachau über die Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrsatzung) Satzung der Gemeinde Wachau über die Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrsatzung) Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weinböhla

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weinböhla Gemeindeverwaltung Weinböhla Landkreis Meißen Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weinböhla mit eingearbeiteter 1. Änderungssatzung vom 27.06.2012, veröffentlicht im Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Weinböhla

Mehr

F e u e r w e h r s a t z u n g

F e u e r w e h r s a t z u n g F e u e r w e h r s a t z u n g der Stadt Pulsnitz Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den

Mehr

Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim

Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim S t a d t L a u p h e i m Landkreis Biberach Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Laupheim (Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Mehr

Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen 37.4 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergisch Gladbach

Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen 37.4 der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergisch Gladbach Satzung über Aufwandsentschädigung und Kostenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen Präambel Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Dienstgrade für die Steiermark

Dienstgrade für die Steiermark Dienstgrade für die Steiermark Branddienstes Dienstalter Funktion Probefeuerwehrmann (PFM) aktiver Dienst Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Dienst aktiver Dienst Oberfeuerwehrmann (OFM) 6 Jahre Dienst aktiver

Mehr

Organisation der Wehr

Organisation der Wehr Schulungsunterlagen - Dienstbetrieb OBI Podlisca R. Organisation der Wehr Organisation der eigenen Feuerwehr Schulung zum Dienstbetrieb der FF Buchschachen - Grundausbildung Abteilungen der Feuerwehr Ab

Mehr

Zöschen - Zweimen 2016

Zöschen - Zweimen 2016 Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Zöschen - Zweimen 2016 Foto: Martin Pochert Tagesordnungspunkte: Eröffnung und Begrüßung Bericht des Ortswehrleiters Bericht des Jugenfeuerwehrwartes Bericht der

Mehr

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 28.01.2015. Lehrgangsangebot 2016

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 28.01.2015. Lehrgangsangebot 2016 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 28.01.2015 101E 101A Brandmeistereinführungslehrgang gemäß der SächsFwAPO Lehrgangsangebot 2016 Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen Bemerkungen

Mehr

Satzung Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Allstedt

Satzung Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Allstedt Satzung Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Allstedt Auf der Grundlage der 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288)

Mehr

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht Landkreis Bautzen Satzung des Landkreises Bautzen über die Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Bautzen (Feuerwehrausbildungssatzung FwAusbS) Wustawki

Mehr

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Feuerwehrsatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree Feuerwehrsatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 15 Abs.

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 07. Oktober 1991 geändert am 11. Dezember 1995 geändert am 16. Juli 2001 geändert am 17. Dezember 2001 geändert am 17. Mai 2010 zuletzt geändert am 21. März 2016 1 Entschädigung für Einsätze... 1 2

Mehr