Der ÖREB-Kataster nimmt Gestalt an
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- Gisela Fleischer
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1 3. Workshop / Erfahrungsaustausch ÖREB-Kataster und Nutzungsplanung: Konsequenzen im Planungsalltag Der ÖREB-Kataster nimmt Gestalt an Die Umsetzung des ÖREB-Katasters aus Sicht von swisstopo Christoph Käser, Projektleiter ÖREP-Kataster, swisstopo 21. November 2017, Hotel Kreuz, Bern
2 Einführung ÖREB-Kataster Stand 21. November 2017 Christoph Käser Projektleiter Inhalt 1. Ziel und Zweck 2. Stand Einführung 3. Ausblick 2
3 Das Schweizerische Katastersystem Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bildet nebst der amtlichen Vermessung (AV) und dem Grundbuch einen der drei Eckpfeiler des Schweizerischen Katastersystems. Amtliche Vermessung ÖREB-Kataster Grundbuch Die AV dient als Grundlage für die Anlage und Führung des Grundbuchs und der Sicherung des Eigentums. Der ÖREB-Kataster zeigt pro Grundstück die geltenden Beschränkungen durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und erhöht dadurch die Rechtssicherheit. Durch das Schweizerische Katastersystem werden Hypotheken im Wert von über CHF 900 Mia. gesichert. Einfacher Zugang zu ÖREB-Informationen Abfragesystem, das die Informationssuche wesentlich vereinfacht Informationen aus ganz unterschiedlichen Bereichen werden darin zusammengeführt: vollständig, zuverlässig und verständlich Zugang zu den ÖREB-Informationen 4
4 Verständliche digitale Informationen dank Plan und Text Eine ÖREB besteht aus: Rechtsvorschriften Verfügung, welche die Einschränkung und deren Auswirkungen definiert Plan Festlegen für welches Gebiet eine ÖREB gilt gesetzliche Grundlagen Rechtserlasse auf denen die Verfügung basiert zusätzliche Informationen wie Namen und Adressen der für weitere Auskünfte zuständigen Stellen 5 Verbindliche Daten und Prozesse 6
5 Inhalt 1. Ziel und Zweck 2. Stand Einführung 3. Ausblick 7 11 Kantone haben Katasterportal Folgende Kantone haben das ÖREB-Katasterportal in Betrieb und den Kataster ganz oder in Teilgebieten eingeführt: Die anderen Kantone sollen den Kataster bis spätestens Ende 2019 ebenfalls einführen. 8
6 Stand des Projektes per Projekt fertig System abgenommen System in Betrieb Konzept genehmigt Konzept erhalten Konzept ausstehend 9 Neue Weisungen und Empfehlungen Empfehlung «ÖREB-Kataster Rechtsvorschriften und Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen» Weisung «Einführung ÖREB-Kataster Abnahmeprotokoll zur Systemabnahme» Aktualisierungen Weisung «ÖREB-Kataster ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)» Weisung «ÖREB-Kataster DATA-Extract» Weisung «ÖREB-Kataster Inhalt und Darstellung des statischen Auszugs» 10
7 Evaluation ÖREB-Kataster Auftrag aus GeoIG: Notwendigkeit Zweckmässigkeit Wirksamkeit Wirtschaftlichkeit Nullmessung 2016/17 Wiederholung 2021 mit Bericht an Bundesrat und Parlament 11 Evaluation 2016/17 - Nullmessung Der ÖREB-Kataster ist in Kanton und Gemeinden in Betrieb (5): GE, JU, NW, OW, TG im Teilbetrieb (2): BE, ZH noch nicht vorhanden (6): AG, AR, BS, SO, VD, VS Methode Online-Befragungen Telefonische Befragung Erläuterung Total Teilnehmende (8 Zielgruppen) Total Teilnehmende (Bevölkerung), Nettostichprobe von 591 Personen Auswertung Angaben Kantone zu Zugriffen und Kosten
8 Evaluation: Gesamtbeurteilung Die Notwendigkeit für eine zentrale Zurverfügungstellung von ÖREB-Daten im Geoportal der Kantone ist bei den Zielgruppen vorhanden. Der Kataster ist dort, wo er bereits genutzt werden kann, als zweckmässig zu bezeichnen. Für den allergrössten Teil der Nutzenden des Katasters aus den professionellen Zielgruppen lassen sich Effizienzgewinne erzielen. Eine Gegenüberstellung von Kosten und Einsparungen erlaubt unterschiedliche Beurteilungen zur Wirtschaftlichkeit: Bspw. lässt sich bereits bei der Berücksichtigung von drei ausgewählten Zielgruppen (Gemeinden, Notare, Geometer) den Betriebskosten der Pilotkantone ein höherer jährlicher Nutzen für diese Zielgruppen gegenüber stellen. Insbesondere ein Quervergleich zwischen Zielgruppen aus Kantonen mit und ohne ÖREB-Kataster illustriert, dass der Kataster bereits Wirkungen entfaltet. Inhalt 1. Ziel und Zweck 2. Stand Einführung 3. Ausblick 14
9 Kandidaten für neue ÖREB Raumplanung Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) Planungszonen (K) Strassen Projektierungszonen Nationalstrassen Baulinien Nationalstrassen Baulinien Kantonsstrassen (K) Baulinien Gemeindestrassen (K) Eisenbahnen Projektierungszonen Eisenbahnanlagen Baulinien Eisenbahnanlagen Flughäfen Projektierungszonen Flughafenanlagen Baulinien Flughafenanlagen Sicherheitszonenplan Leitungsanlagen Rohrleitungen (K) Sicherheitsabstände und Schutzbereiche Rohrleitungsanlagen (B) Belastete Standorte Allgemein im Bereich des Militärs im Bereich der zivilen Flugplätze im Bereich des öffentlichen Verkehrs Gewässerschutz Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Gewässerschutzbereiche (K) Gewässerraum (K) Lärm Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Wald Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien Waldreservate (K) Landschaft Pärke von nationaler Bedeutung (K) Kultur Kantonales Inventar der Kulturgüter von regionaler und lokaler Bedeutung (K) 15 Recht Zweck Art. 2 ÖREBKV Zweck des Katasters Der Kataster soll zuverlässige Informationen über die von Bund und Kanton bezeichneten rechtgültigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthalten und diese Informationen zugänglich machen. 2 Er soll zusätzlich zu seiner gesetzlichen Stammfunktion ermöglichen: a. projektierte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen darzustellen; b. über die rechtlichen Vorwirkungen von projektierten öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu informieren; c. als kantonales Publikationsorgan genutzt zu werden. 16
10 Recht Beglaubigung löschen Art. 14 ÖREBKV Beglaubigter Auszug 1 Der Kanton bezeichnet die für die Erstellung und Abgabe beglaubigter Auszüge zuständigen Stellen. 2 Beglaubigte Auszüge werden auf Antrag abgegeben. 3 Mit der Beglaubigung wird amtlich bestätigt: a. dass die wiedergegebenen Daten dem mit Datum bezeichneten Stand des Katasters entsprechen; b. dass die Informationsebene Liegenschaften dem mit Datum bezeichneten Stand entspricht. 4 Der Kanton regelt die Einzelheiten des Beglaubigungsverfahrens. Art. 15 Nachträgliche Beglaubigung Die Kantone können vorsehen, dass für Auswertungen von Geobasisdaten des Katasters nachträgliche Beglaubigungen ausgestellt werden. 17 Recht Finanzierung und PV Art. 20 Bundesbeitrag 1 Von den Bundesbeiträgen werden im Rahmen der bewilligten Kredite: a. höchstens 10 Prozent als Globalbeiträge für Schwergewichtsprojekte verwendet; a bis. höchstens 20 Prozent als Globalbeiträge für die Weiterentwicklung in den Kantonen verwendet; b. mindestens 70 Prozent als Globalbeiträge an die Betriebskosten der Kantone ausgerichtet. Art. 21 Programmvereinbarung 1 Gegenstand der Programmvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Landestopografie und den Kantonen sind 18
11 Recht Begleitgremium und/oder Koordinationsgremium Art. 24a Koordinationsgremium 1 Der Bundesrat setzt auf Antrag des VBS das Koordinationsgremium für den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen ein. 2 Das Koordinationsgremium berät Bundesrat und Bundesverwaltung hinsichtlich Umsetzungsfragen des Katasters und nimmt Aufgaben der gesamtschweizerischen Koordination sowie der Weiterentwicklung des Katasters wahr. 3 Der Bundesrat legt die Aufgaben in der Einsetzungsverfügung im Einzelnen fest. 19 Recht Zeitplan Revision ÖREBKV Anmeldung Rechtsetzungsprojekt (Vorprüfung GS/VBS) November 2017 Start Vernehmlassungsverfahren (C VBS) Antrag an Departement Inkraftsetzung Vernehmlassung + Vorentwurf AG Konsultationen Publikation Ämterkonsultation Beschluss BR 20
12 ÖREB-Kataster Evaluation 2. Etappe Auftrag durch GeoIG und ÖREBKV mit Bericht an Bundesrat und Parlament bis 2021 Anfang 2021 Wiederholung der Umfrage 2016/17 (Erfolgskontrolle) mit Bericht an Bundesrat und Parlament 1. Etappe: BE, GE, JU, NW, OW, TG, ZH 2. Etappe: AG, AR, BS, SO, VD, VS online-umfrage bei folgenden Zielgruppen Kantonen und Gemeinden (Bauverwaltungen) Immobilienbranche, Banken, Notaren Architekten, Planer, Geometern Telefonbefragung bei Grundstücksbesitzern und Interessenten 21 Fazit zum ÖREB-Kataster Wir sind auf dem richtigen Weg! Evaluation Die Instrumente (Vorgaben, Komponenten) sind da und sind gut. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten gut zusammen. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Unterstützung. Vollziehen Sie die Digitalisierung auch bei Ihnen.
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