Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung

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1 Kälte-Klima / Kühlung- Klimatisierung Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung I II III Die gesetzliche Verordnung Normen Empfehlungen R. Dumortier Ing Kältetechnik/ Klimakälte Zertifizierter Diplomierter Experte DIN-EN ISO/ IEC Technischer Berater des BAFU März/April 2017

2 I Gesetzliche Grundlagen Chemikalien Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.10 Kältemittel Kältemittel werden in der Schweiz durch die ChemRRV, Anhang 2.10 reguliert. Die Entwicklung dieser Verordnung spiegelt dabei den fortschreitenden Stand der Technik wieder. Daraus ergab sich eine Liste von Stoffen und Stoffgruppen, welche aufgrund ihrer Wirkung auf die Ozonschicht und das Klima verboten oder nur begrenzt zugelassen sind. Stand der ChemRRV für stationäre Anlagen Seit dem 1. Januar 2004, Abgabe- und Nachfüllverbot von Anlagen und Geräte mit FCKW. Seit dem 1. Januar 2016, Abgabe- und Nachfüllverbot von Anlagen und Geräte mit HFCKW. Seit dem 1. Januar 2013, Abgabeverbot von stationären Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln (HFKW), die bestimmte Kühlleistungen überschreiten. Seit dem 1. September 2015, Grenzwerte für Kältemittelmenge pro kw Kälteleistung für Anlagen mit luftgekühlten Verflüssigern.

3 I Gesetzliche Grundlagen Graphische Darstellung gültig seit März 2017

4 I Gesetzliche Grundlagen

5 I Gesetzliche Grundlagen

6 I Gesetzliche Grundlagen

7 I Gesetzliche Grundlagen Ausnahme Bewilligungen Wenn es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Normen SN EN 378-1:2008+A2:2012, SN EN 378-2:2008+A2:2012 und SN EN 378-3:2008+A1:2012 ohne Verwendung eines in der Luft stabilen Kältemittels einzuhalten, kann das BAFU auf der Grundlage eines detaillierten Gesuchs eine Ausnahmebewilligung erlassen (s. Gesuchsformular). Dichtigkeitskontrolle, Wartungsheft, Meldeverfahren Wegleitung 15/06 betreffend stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln Das Wartungsheft muss für sämtliche Geräte oder Anlagen mit mehr als 3kg Kältemittel geführt werden. Periodische Dichtigkeitskontrollen von Geräten und Anlagen, die mehr als 3kg ozonschichtabbauende oder in der Luft stabile Kältemittel enthalten Meldepflicht der Inhaber bei der Inbetriebnahme oder Ausserbetriebnahme von Anlagen mit mehr als 3kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln. Die Meldepflicht betrifft auch sich bereits im Betrieb befindliche Anlagen.

8 I Gesetzliche Grundlagen Übersicht über die wichtigsten Kältemittel, Neuerscheinung Ende April 2017 (Anhang A1der Vollzugshilfe)

9 I Gesetzliche Grundlagen

10 I Gesetzliche Grundlagen Sämtliche Informationen unter

11 II Normen Kälteanlagen und Wärmepumpen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen Die Entscheidungsgrundlagen und Anforderungskriterien an Kältemittel, Aufstellungsort, Bauliche Massnahmen, werden von der Schweizer Norm SN EN bis 3:2008+A1/A2:2012 geregelt. Neuerscheinung der SN EN :2017 in D und Engl bis 1. März 2017, somit umsetzbar in der EU und in der Schweiz. Erscheinung in der Schweiz ab Ende April Die Hauptkriterien 1) Kategorien der Zugangsbereiche a b c Allgemeiner Zugangsbereich (Krankenhäuser-Theater-Hotel-Wohnungen-Restaurant usw.) Überwachter Zugangsbereich (Büro-Laboratorien-Fabrikation) Zugang nur für befugte Personen (Produktion-Industrie-Schlachthöfe, nicht öffentliche Bereiche im Supermarkt) 2) Aufstellungsorte der Kälteerzeugung Klasse I Im Personen Aufenthaltsbereich Klasse II Verdichter im Maschinenraum oder im Freien. Rohrleitungen-Verdampfer im Personen Aufenthaltsbereich Klasse III Maschinenraum oder im Freien Klasse IV Belüftetes Gehäuse

12 II Normen 3) Anforderungen an Maschinenräume Maschinenräume müssen dicht sein. (Durchführung von Luftkanälen, Rohrleitungen, Kabel usw. müssen abgedichtet werden) Be- und Entlüftung des Maschinenraumes ist erforderlich, wenn der praktische Grenzwert oder die Toxizität (Atel) des Kältemittels in kg/m3 überschritten wird. Es ist zu prüfen, welcher Wert höher ist. Maschinenräume für Kältemittel der Gruppen A2L, A2, A3, B2L, B2 und B3 müssen hinsichtlich der Brennbarkeit beurteilt werden. Wenn die Konzentration des Kältemittels den praktischen Grenzwert oder Toxizität (je nach dem welcher Wert höher ist) überschreitet kann, müssen nach SN EN 378-1: 2017, Detektoren Alarm auslösen und die mechanische Notlüftung in Gang setzen. 4) Notmassnahmen Je nach Kältemittel Notausgang oder Notausgangskorridor Not-Aus-Schalter innen und ausserhalb des Maschinenraumes Kältemitteldetektoren

13 II Normen 5) Anlagen im Freien Bei einer Undichte darf das Kältemittel nicht in das Gebäude eindringen. Bei Kältemittel-Füllmenge 25kg muss bei Aussenaufstellung das Verdichtergehäuse überwacht werden (BAFU).

14 II Normen Entscheidungsgrundlage noch gültig bis zur Neuerscheinung der SN EN :2017 Sonstige Informationen und Dokumentation SUVA EKAS - StFV

15

16

17 Kältemittel A2L (R1234ze-R32) mögliche Lösungen Die Stromversorgung für eine neue Kälteanlage ist elektrisch so einzurichten, dass sie im ganzen Raum abgeschaltet werden kann. «Die Alarmanlage ist mit einer separaten, sicheren Stromversorgung, ev. mit Batterieanschluss, anzuschliessen. Wenn die Gaskonzentration auf 25% der LFL bzw. 50% des ATEL/ODL ansteigt, wird Alarm ausgelöst und die Lüftung in Gang gesetzt. Gleichzeitig wird die ganze Kälteanlage stromlos gemacht». Es ist darauf zu achten, dass die Teile der Alarmanlage im Maschinenraum und der Ventilator (falls sich dieser im Kältemaschinenraum oder im Luftstrom befindet) explosionsgeschützt gebaut sind.

18 Mögliche Lösung - Neuanlage

19 Mögliche Lösung - Anlagesanierung

20 III Empfehlungen Empfehlungen zur Energie Effizienz von Kälte-Klima-Kälteanlagen SIA 382/1:2014 Lüftungs- und Klimaanlagen Allgemeine Grundlagen und Anforderungen Die Anforderungen dieser Norm gelten für neue Anlagen in Gebäuden mit Personenbelegung (Büro, Verwaltung, Schule, Wohnraum usw.)und Wassergekühlte Kältemaschinen. Bei luftgekühlte Kältemaschinen ab 12 kw Kälteleistung. Bei anderen Nutzungen und Umbauten von Anlagen oder Gebäuden ist die sinngemässe Einhaltung dieser Anforderungen im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Tragbaren anzustreben.

21 III Empfehlungen Bundesamt für Energie BFE Wie erhalte ich eine zuverlässige und sparsame Kälteanlage ( Verfügbare Dokumentationen D-F-I So einfach senken Sie Ihre Kosten für Kühlen Leistungsgarantie Abschätzungstool für effiziente Kälteanlagen (TEWI) Kältemittel Fibel (April 2017) Wartung von Klimakälteanlagen ( 2017) Kälte effizient Erzeugen (März 2017) Leitfaden mit Massnahmen zur Optimierung von Kälteanlagen (Temperaturdifferenz bei Wärmetauschern) Fischer KälteKlima

22 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Robert Dumortier April 2017

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