VIEHBESTANDSREGISTER (Anlagen I Ministerieller Erlass vom Belgisches Staatsblatt vom )

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1 VIEHBESTANDSREGISTER (Anlagen I Ministerieller Erlass vom Belgisches Staatsblatt vom ) R1 : VERWALTUNGSANGABEN DATUM / / VIEHBESTAND BESTANDSADRESSE GEOGRAFISCHE KOORDINATEN Straße Nr. X-Koordinate : _ - _ Postleitzahl Ort Y-Koordinate : Gemeinde Sprache : DE/FR/NL Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und Identifizierung V.O.G. TÄTIGKEIT DES BESTANDES Bestand aktiv in folgender(n) Tierart(en) : Typ und Rasse der angegebenen Tierart(en) : TYP 1 Fleisch Milch RASSE 2 SCHAFE ZIEGEN HIRSCHE Association Régionale de Santé et d'identification Animales a.s.b.l.. Gesellschaftssitz: Allée des Artisants, CINEY VERANTWORTLICHER Tel. : GSM. : Fax : Name Vorname Geschlecht: Straβe Nr. Gebursdatum : Bankkonto : MWSt-Nummer : Ort Gemeinde 1 Pro Tierart das Entsprechende ankreuzen: Milch = Milchproduktion // Fleisch = Fleischproduktion ; sollten innerhalb einer Art Tiere beiden Typs vorkommen (Milch + Fleisch), kreuzen Sie Milch an. 2 Falls mehrere Rassen gehalten werden, geben Sie jeder Rasse einen Kode.

2 R2 : 15. DEZEMBER - ZÄHLUNG VIEHBESTAND : _ -

3 R3 : REGISTER ZUCHTTIERE Seite... VIEHBESTAND: _ - _ DIESES REGISTER BETRIFFT : O SCHAFE O ZIEGEN O HIRSCHE IDENTIFIZIERUNG NUMMER OHRMARKE 1 A NEU-KENNZEICHNUNG 2 B 1. /. /.. /. /.. 2. /. /.. /. /.. 3. /. /.. /. /.. 4. /. /.. /. /.. 5. /. /.. /. /.. 6. /. /.. /. /.. 7. /. /.. /. /.. 8. /. /.. /. /.. 9. /. /.. /. / /. /.. /. /.. EINGÄNGE AUSGÄNGE DATUM DATUM KODE KODE EINGANG HERKUNFT IN 5 AUSGANG BESTIMMUNG ( IN) 3 4 OUT 8 ( OUT) 6 7

4 R4 : REGISTER BEI ANWENDUNG VON BESTANDSOHRMARKEN (Markierung junge Schlachttiere) Seite... VIEHBESTAND: _ - _ DIESES REGISTER BETRIFFT : O SCHAFE O ZIEGEN O HIRSCHE EINGÄNGE AUSGÄNGE NUMMER(N) OHRARKE(N) 1 ANZAHL DATUM IN 2 KODE IN 3 ANZAHL DATUM OUT 4 KODE OUT 5 BESTIMMUNG

5 VIEHBESTANDSREGISTER Jeder Halter von kleinen Wiederkäuern muss ein Bestandsregister halten Das Bestandsregister besteht aus zwei Teilen: Register der Zuchttiere: Jeder kleine Wiederkäuer, mit Ausnahme der jungen Schlachttiere, ist in diesem Register eingetragen. Diese Eintragung erfolgt entweder beim Anbringen der Ohrmarke, oder beim Ankauf. Für jede Tierart sollte ein spezifisches Zuchttierregister ( R3) geführt werden. Die verschiedenen Seiten sind nummeriert. KORREKTE FÜHRUNG DES REGISTERS Pro Tierart sollte ein Register geführt werden. Geben Sie auf jeder Seite die Nummer der Herde und der Seite an. Am Anfang des Registers ist die Tierart vermerkt ( Schafe, Ziegen, Hirsche), die dieses Register betrifft. Die Eintragung in das Register erfolgt: o chronologisch o ohne freie Linien zu lassen o ohne Streichungen Bei einem Fehler, bitte die ganze Linie streichen und eine neue beginnen, mit Vermerk auf die fehlerhafte Linie. Register der jungen Schlachttiere Die jungen Schlachttiere sind in diesem Register eingetragen. Unter jungen Schlachttieren versteht man die Tiere, die vor dem Alter von 12 Monaten direkt von der Geburtsherde in einen Schlachthof in Belgien gebracht werden. Für jede Tierart sollte ein spezifisches Register der jungen Schlachttiere ( R4) geführt werden. Die verschiedenen Seiten sind nummeriert. Der Verantwortliche muss das Register während mind. 5 Jahren im Betrieb aufbewahren ( auch nach der Aufgabe der Aktivität). Es muss auf Anfrage der zuständigen Behörde vorgelegt werden können. Die Eintragung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis erfolgen ( Kennzeichnung, Tod, Abgang, ) Register der Zuchttiere: o Pro Tier wird eine Linie benutzt o Identifizierung: die Nr. der Ohrmarke notieren o Eingänge: Datum, Kode IN und Herkunft notieren o Ausgänge: Datum, Kode OUT und Bestimmung notieren o Bemerkung: bei der Ohrmarke, das Datum und die Nr. der Bestandsohrmarke angeben, oder nur das Datum der Neukennzeichnung ( siehe Kode) Register junge Schlachttiere: o Eingänge: die Nr. der Ohrmarke angeben; sollten die Nr. sich folgen, so kann auch nur eine Linie für mehrere Tiere benutzt werden ( Nummer von. bis.), die Anzahl, das Datum und den Kode IN. o Ausgänge: Anzahl Abgänge notieren, Datum, Kode OUT und die Bestimmung. o Bemerkung: unter Eingänge die neue Bestandsohrmarke angeben, Datum und Kode IN.

6 REGISTER ZUCHTTIERE ( R3) 1 NUMMER DER OHRMARKE: Landeskode + 9 Zahlen 2 NEUKENNZEICHNUNG: (bei Verlust oder unleserlich gewordene Ohrmarke) - Schafe und Ziegen: o Wird die bestellte Ohrmarke sofort nach Erhalt eingezogen: das Datum der Anbringung notieren ( B). o Bei späterer Anbringung: sie bringen vorläufig eine Bestandsohrmarke an. Notieren Sie das Datum ( Tag/Monat/Jahr) der Anbringung der Bestandsohrmarke ( A), sowie die Nummer ( A). Nach Erhalt der Ersatzohrmarke: notieren Sie das Datum der Anbringung ( B). - Hirsche: o Bei Verlust oder unleserlich gewordener Ohrmarke, wird das Tier komplett neu identifiziert mit einem neuen Paar Ohrmarken aus dem Vorrat des Bestands. o Das Datum ( Tag/Monat/Jahr) der Anbringung und die Nummer werden im Register eingetragen. 3 DATUM IN : im Betrieb geborene Tiere: Monat/Jahr der Anbringung der Ohrmarke; jede andere Situation: Tag/Monat/Jahr. 4 KODE IN : geben Sie einen der nachstehenden Kodes an N = erste Kennzeichnung der im Betrieb geborenen Tiere A = Ankauf I = Import TI = interner Transfer von jungen Schlachttieren in die Kategorie Zuchttiere 5 HERKUNFT: nur ausfüllen für die Kodes A, I und TI bei Kode A = Nummer des Beförderungsdokuments bei Kode I: - aus einem Land der EWG stammend = Nr. Des Zertifikats - aus einem Drittland stammend = Nr. Zertifikat + Vermerk der Ohrmarkennummer des Herkunftslandes bei Kode TI = Folgenummer der Bestandsohrmarke 6 DATUM OUT : Tag/Monat/Jahr 7 KODE OUT: geben Sie einen der nachstehenden Kodes an D= normaler Abgang ( normaler Verkauf) VP = Verkauf Privatperson (in diesem Fall braucht kein Beförderungsdokument erstellt zu werden) M = tot ( Datum out = Todesdatum) E = Export 8 BESTIMMUNG: nur für die Kodes D und E ausfüllen: bei Kode D = Nummer des Beförderungsdokuments bei Kode E = Nr. Zertifikat REGISTER JUNGE SCHLACHTTIERE ( R4) NUR FÜR TIERE, DIE IM BETRIEB GEBOREN UND MIT BESTANDSOHRARKEN IDENTIFIZIERT SIND 1 NUMMER DER OHRMARKE: Vermerk der Folgenr. - bei fortlaufenden Nr.: Nummer von.bis.. 2 DATUM IN = bei Erstkennzeichnung: Monat/Jahr der Kennzeichnung bei Neukennzeichnung: Tag/Monat/Jahr 3 KODE IN: geben Sie einen der nachstehenden Kodes an N = 1. Kennzeichnung der Neugeborenen R = Neukennzeichnung 4 DATUM OUT = Tag + Monat + Jahr 5 KODE OUT : geben Sie einen der nachstehenden Kodes an D = Verkauf ( Abgang) zum Schlachthof M = tot ( Datum out = Todesdatum) TI = interner Transfer von jungen Schlachttieren in die Kategorie Zuchttiere 6 BESTIMMUNG: nur im Falle von Kode D und TI ausfüllen: - bei Kode D: Nummer des Verbringungsdokumentes - bei Kode TI = Vermerk der Nummer der neuen offiziellen Ohrmarke VERKAUF AN PRIVATPERSONEN. Dies ist ein Verkauf an eine Person: - von maximal 2 Tieren zur gleichen Zeit; - die bestätigt, keine Herde auf ihren Namen zu haben; - das Tier kauft, um es für den eigenen Verzehr schlachten zu lassen; - die das Tier mit seinem eigenen Transportmittel verbringt. = in diesem Fall, braucht kein Beförderungsdokument erstellt zu werden

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