DPA 2252 Kommerzieller Transport von Nutztieren Identifizierung und Registrierung [2252] v1

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1 Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 2252 Kommerzieller Transport von Nutztieren Identifizierung und Registrierung [2252] v1 C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig, regelwidrig NA : nicht anwendbar H : Kapitel B : Anlage A : Artikel : Paragraph L : Absatz P : Punkt 1. Während des Transports vorliegende Dokumente 1. Die Genehmigung des Transporteurs liegt im Transportmittel vor. Europäische Verordnung : 1/25 A6 (1*) 2. Der Zulassungsnachweis liegt im Transportmittel vor. Europäische Verordnung : 1/25 A6 (1*). Die Angaben bezüglich der zuletzt durchgeführten Reinigungs- /Desinfektionstätigkeiten liegen vor und sind dem betreffenden Transport entsprechend ausgefüllt. Königlicher Erlass : 9/7/1999 A16 (2*) 4. Für Rinder: die Pässe der transportierten Rinder liegen vor. Königlicher Erlass : 8/8/1997 H1A1 (*) 5. Für Schweine: die Ver- und Entladescheine oder die Angaben des Psion sind dem Ministerieller Erlass : 27/6/25 A6 1 (4*) 6. Für Schafe, Ziegen und Hirsche: das Begleitdokument liegt vor und ist dem Europäische Verordnung : 21/24 A6 (5*) 7. Für Kälber: das Transportdokument der Kälber von der Sammelstelle zum Mastbetrieb liegt vor und ist dem Ministerieller Erlass : 29/1/1998 A6 (6*) 8. Für Pferde: des Pass liegt vor und ist vorschriftsmäßig. Europäische Verordnung : 21/24 A4 (5*) 9. Für alle Tierarten liegen die Angaben über den laufenden Transport vor. Europäische Verordnung : 1/25 A4 (1*) 1. Bei langen Transporten : das Fahrtenbuch liegt vor und ist dem betreffenden Transport entsprechend ausgefüllt. Europäische Verordnung : 1/25 B2-e (1*) 11. Für Rinder und Schweine: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem C NC Gewichtung NA Königlicher Erlass : /4/1999 A6 (7*)

2 12. Für Schafe und Ziegen: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem Königlicher Erlass : 1/8/25 A5 (8*) 1. Für Pferde: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem Ministerieller Erlass : 29/9/1992 A5 2 (9*) 1 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 2. Identifizierung der Rinder 1. Anzahl der physisch kontrollierten Rinder. 2. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern mit verschiedenen Ohrmarkennummern gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*). Es hat keine Feststellung der Verwendung einer selben Ohrmarkennummer bei mehreren Rindern gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 4. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern (einschließlich Kälbern) MIT 1 einzigen Ohrmarke und MIT Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 5. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern MIT 1 einzigen Ohrmarke und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 6. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern OHNE Ohrmarken und MIT Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 7. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern MIT 2 Ohrmarken und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 8. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern OHNE Ohrmarken und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*)

3 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :. Identifizierung der Schweine 1. Es hat keine Feststellung von nicht identifizierten Schweinen gegeben. Königlicher Erlass : 15/2/1995 A18 1 (1*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 4. Identifizierung der Schafe und Ziegen Königlicher Erlass : 1/8/25 A2 1 (8*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :

4 5. Identifizierung Hirsche Königlicher Erlass : 1/8/25 A2 1 (8*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 6. Identifizierung Pferde Königlicher Erlass : 16/6/25 A8&12 (11*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : Anmerkungen über die Artikel der Gesetze : 1. Verordnung (EG) Nr. 1/25 des Rates vom 22. Dezember 24 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/42/EWG und 9/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/ Königlicher Erlass vom 9/7/1999 über den Schutz der Tiere beim Transport und die Bedingungen für die Registrierung von Transporteuren und die Zulassung von Händlern, Aufenthaltsorten und Sammelstellen.. Königlicher Erlass vom 8/8/1997 über die Identifizierung, die Registrierung und die Modalitäten für die Anwendung der epidemiologischen Überwachung von Rindern. 4. Ministerieller Erlass vom 27/6/25 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung von Tierbewegungen bei Händlern, an Sammelstellen, an Aufenthaltsorten und bei Transporteuren. 5. Verordnung (EG) Nr. 21/24 des Rates vom 17. Dezember 2 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2 sowie der Richtlinien 92/12/EWG

5 und 64/42/EWG. 6. Arrêté ministériel du 29/1/1998 portant application de l'art de l'ar 8/8/97 relatif à l'identification, à l'enregistrement et aux modalités de l'épidémiosurveillance des bovins. 7. Arrêté royal du /4/1999 relatif aux conditions de police sanitaire régissant les échanges intracommunautaires de bovins et de porcins 8. Königlicher Erlass vom 1/8/25 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr von und den Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen. 9. Arrêté ministériel du 29/9/1992 relatif aux conditions de police sanitaire régissant les mouvements, l'importation et les échanges d'équidés 1. Arrêté royal du 15/2/1995 relatif à l'identification des porcs 11. Königlicher Erlass vom 16/6/25 über die Identifizierung und die Speicherung von Pferden in einer zentralen Datenbank. Kommentar Kontrolleur : Kommentar Betreiber : Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig Ausgestellt zu... Unterschrift und Stempel des Beamten :

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