Übersicht. Recht der Hausschlachtung & Aktuelle Rechtsentwicklungen. Definitionen HAUSSCHLACHTUNGEN. Rechtsgrundlagen Hausschlachtung EU-Recht
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- Eugen Becke
- vor 8 Jahren
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1 Recht der & Aktuelle Rechtsentwicklungen Nina Langkabel Fortbildung für amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten 12. und Übersicht en Überblick über Neuerungen im Recht 2013 & Tierschutzschlacht-VO Tuberkulose-VO BSE-Untersuchungspflicht Tiergesundheitsgesetz vs. Tierseuchengesetz Definitionen HAUSSCHLACHTUNGEN (Tierschutzschlacht-VO) Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtbetriebe Fleisch ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch kein Verkauf / in Verkehr bringen an Dritte Kleinbetrieb Abgabe kleiner Mengen direkt an Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsunternehmen Zulassung erforderlich Schlachtung geringer Menge bzw. unregelmäßig entspricht kleinem Schlachtbetrieb Rechtsgrundlagen EU-Recht VO (EG) 853/2004 gilt nicht für: privaten häuslichen Bereich direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsunternehmen direkte Abgabe kleiner Mengen von Fleisch (Geflügel / Hasentiere), im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet wurde, an den Endverbraucher oder lokale Einzelhandelsunternehmen Jäger, die kleine Mengen von Wild oder erlegtem Wild direkt an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben VO gilt also nur für den Großhandel Rechtsgrundlagen EU-Recht VO (EG) 854/2004 gilt nur für Personen & Tätigkeiten im Anwendungsbereich der VO (EG) 853/2004 lokaler Bereich wird über kleine Menge bzw. Schlachtbetrieb, der nicht durchgehend schlachtet definiert im EU-Recht keine Regelung! nationale Vorschriften nötig 1
2 Rechtsgrundlagen national Durchführungs-VO zur Umsetzung des gemeinschaftlich LM-Rechts (2007) nationale Umsetzung zu Grundhygiene und Überwachung der LM liefernden Nutztiere Tier-LMHV Tier-LMÜV Rechtsgrundlagen national Tier-LMHV weitere Anforderungen, die an Abgabe kleiner Mengen gestellt werden Definition kleine Mengen nicht mehr als Stück Geflügel oder Hasentiere jährlich für Wild: Strecke eines Jagdtages Angaben zur Angaben zur Zulassung von Betrieben Angaben zur Beibringung von Lebensmittelketteninformationen Angaben zur Notschlachtung Tier-LMÜV Anforderungen an AFA national Angaben zur Schlachttieruntersuchung von Geflügel und Hasentieren bei Abgabe kleiner Mengen mindestens 2x jährlich ante mortemuntersuchung in Form einer regelmäßigen Gesundheitsüberwachung des Bestandes Tier-LMHV 2a & 2c Haustiere oder Farmwild: Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung, wenn der Verfügungsberechtigte Störung des Allgemeinbefindens feststellt, das nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist Anmeldung zur Fleischuntersuchung Anmeldung zur Trichinenuntersuchung, sofern vorgeschrieben Angabe des Zeitpunktes der Schlachtung nicht entsprechend untersuchtes Fleisch darf nicht zubereitet oder weiter be- oder verarbeitet werden Tier-LMÜV 7a Tiere, die nach 2a Tier-LMHV geschlachtet wurden: Schlachttieruntersuchung nach VO(EG) 854/2004 (Inspektionsaufg., Überprüfungsaufg.) Fleischuntersuchung nach VO (EG) 854/2004 (Inspektionsaufg., Überprüfungsaufg., Maßnahmen im Anschluss an die Kontrollen) Trichinenuntersuchung nach VO (EG) 2075/2005 Tier-LMÜV 7a Tiere, die nach 2a Tier-LMHV geschlachtet wurden: Schlachttieruntersuchung nach VO(EG) 854/2004 (Inspektionsaufg., Überprüfungsaufg.) Fleischuntersuchung nach VO (EG) 854/2004 (Inspektionsaufg., Überprüfungsaufg., Maßnahmen im Anschluss an die Kontrollen) Trichinenuntersuchung nach VO (EG) 2075/2005 Aufgabenverteilung nach EU-Recht können AFA amtlichen TA unterstützen Entscheidungsgewalt liegt beim amtlichen TA amtlicher TA muss Arbeit der AFA kontrollieren und überwachen Untersuchungsaufgaben im Rahmen der liegen beim amtlichen TA mehrere Landkreise erlauben Untersuchung bei en durch AFA 2
3 en Aufgabenverteilung & mögliche Probleme sofern keine Beanstandungen, im Rahmen problematisch bei Beanstandungen: denn Entscheidung über Untauglichkeit hat der amtliche TA zu treffen REICHE (2010)/BTK: Für Erkennung von Zusammenhängen eines Krankheitsgeschehens bedarf es Kenntnissen, die nur Tierärzte durch Studium haben Bei Beanstandungen müsste also amtlicher TA zum Betrieb Doppelkosten en möglich Probleme Wurst & Fleisch aus en darf nur im Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden Abgabe (kostenlos oder gegen Geld) an Dritte ist verboten! Abgabe von Fleisch nur, wenn es in nach VO (EG) 853/2004 zugelassenen Betrieben gewonnen wurde. Verwandte & Mitarbeiter, die nicht im Familienverbund des Tierbesitzers leben, gehören nicht zum eigene Haushalt Auswahl Neuerungen im Recht ÜBERSICHT ÜBER RECHTLICHE NEUERUNGEN IN AUSWAHL - VO (EU) Nr. 1190/2012 über ein EU-Ziel zur Verringerung von Salmonella Enteritidisund Salmonella Typhimuriumbei Truthühnerherdengemäß der VO (EG) Nr. 2160/2003 Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung VO (EU) Nr. 56/2013 Änderung der VO (EG) Nr. 999/2001 Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissiblerspongiformerenzephalopathien VO (EU) Nr. 101/2013 über die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern VO (EU) Nr. 122/2013 zur Erstellung eines Verzeichnisses von für die Behandlung von Equidenwesentlichen Stoffen Verordnungen zur Tilgung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen und der Notimpfung VO (EU) Nr. 209/2013 zur Änderung der VO (EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf mikrobiologische Kriterien von Probenahmevorschriftenfür Geflügelschlachtkörper und frisches Geflügelfleisch Änderung der Tuberkulose-Verordnung VO über die Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch Durchführungsbeschluss zur VO (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transportund damit zusammenhängenden Vorgängen Erste VO zur Änderung der Geflügelpest-VOund Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-VO Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz-TierGesG) Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches und Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung Dritte Verordnung zur Änderung der BSE- Untersuchungsverordnung & TIERSCHUTZSCHLACHT-VO VO zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung zusätzlich zum EU-Recht auch nationales Recht beachten, meist schärfere Regelungen momentan Erarbeitung von Auslegungshinweisen als Handbuch Tierschutzüberwachung ei der Schlachtung & Tötung (über FIS-VL verfügbar) 3
4 Standardarbeitsanweisungen(Art. 6) in schriftlicher Form im Betrieb, Personal entspr. eingewiesen Form nicht festgelegt: Fließtext Tabellen Schemata Comics Mindestanforderungen Geltungsbereich verantwortliche Person Beschreibung der Arbeitsabläufe Festlegung kritischer Punkte Überwachungshäufigkeit Maßnahmen bei Überschreitung / Unterschreitung von Grenzwerten für Betäubung: Angaben der Hersteller zu Betäubungsgeräten Mindestwerte für Schlüsselparameter(Parameter, die kritisch für Betäubungserfolg sind, z.b. Stromstärke, Spannung) der Betäubungsverfahren nach Anh. I stichprobenartige Überwachungsverfahren für die Betäubung für alle Unternehmen (Art. 5) & speziell für Schlachtung (Art. 16) Festlegung von Stichprobengröße & Häufigkeit risikoorientiert tägl. Kontrolle 2 x (vor Beginn, zwischendurch) TS-Beauftragter kontrolliert Betäubungserfolg an Hand Indikatoren regelmäßig (z.b. nach Standards des bsi Betäubungserfolg jedes Tieres muss gewährleistet sein! Sachkundenachweise des Personals (nur für Schlachtbereich (Art. 21)) umfasst folgende Bereiche: Handhabung & Pflege (neu) Ruhigstellen Betäuben Entbluten(neu) Hochziehen (neu) Tierschutzbeauftragten (neu) Prüfung zum Sachkundenachweis muss von jedem, der in den Bereichen eingesetzt wird, abgelegt werden Sachkunde auf Grund der Berufsausbildung ist weggefallen! Tierschutzbeauftragter(Art. 17) in Schlachtbetrieben > 1000 GVE jährlich unterstützt LMU bei Umsetzung /Einhaltung der Vorgaben der VO / Berichterstattung an LMU Aufzeichnung der Maßnahmen zur Verbesserung des TS ist dem Personal weisungsbefugt Aufgaben in Standardarbeitsanweisungen festgelegt Was ist neu? Tierschutz bei der Bestandsräumung(Art. 18) Aufgabenverteilung zuständige Behörde Landwirt / Unternehmer Dienstleister Anordnung der Tötung Überwachung des Tierschutzes Sicherstellung der Tötung Übernahme / Durchführung der Tötung 4
5 Zusätze und Ausnahmen von Regelungen der präzisierende Regelungen in Bezug auf zulässige Betäubungsmethoden in Anlage 1 vs. penetrierender Bolzenschuss VO(EG) 1099/2009 Tierschutzschlacht-VO bei allen Tierarten zur Betäubung Bestandsräumung andere Fälle bei Schweinennur zur Nottötung Betäubung& Tötung bei Freilandschweinen bei en bei Reparatur der Elektrobetäubungsanlage nicht bei Pelztieren vs. Kugelschuss VO(EG) 1099/2009 Tierschutzschlacht-VO bei allen Tierarten zur Betäubung Bestandsräumung andere Fälle bei Einhufern,Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel & Kaninchen nur zur Nottötung mit Ausnahmegenehmigungzur Betäubung & Tötung ganzjährig im Freiland gehaltener Rinder nicht bei Pelztieren, Fischen, Krustentieren vs. Elektrobetäubung mit Kopf-oder Ganzkörperdurchströmung VO(EG) 1099/2009 Tierschutzschlacht-VO bei allen Tierarten zur Betäubung Bestandsräumung andere Fälle nicht bei Einhufern, Küken, Gatterwild, Pelztieren Vorliegen von Tuberkulose der Rinder VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE TUBERKULOSE DES RINDES VOM TB der Rinder lieg vor, bei bakteriologischen Nachweis von M. bovisoder M. caprae positiver molekularbiologischer Untersuchung positiver allergischer Reaktion mittels intrakutaner Tuberkulinprobe(Mono- oder Simualtantest) positivem Interferon-Gamma-Test nur in Verbindung mit positivem bakteriolog. oder molekularbiol. Befund 5
6 Verdacht auf Tuberkulose der Rinder Verdacht auf TB der Rinder liegt vor, wenn Ergebnis einer der genannten Untersuchungen einer klinischen Untersuchung einer pathologisch-anatomischen Untersuchung den Ausbruch von TB befürchten lässt. Schutzmaßnahmen Impfungen & Heilversuche sind verboten! zuständige Behörde führt bei allen > 24 Monate alten Kühen bis eine Stichprobenuntersuchung mittels intrakutanem Simultantest durch patholog. Veränderungen bei FLU PCR-Untersuchung Schutzmaßnahmen weitere Schutzmaßnahmen zum Schutz vor Verbreitung der Tuberkulose der Rinder sind gleichgeblieben Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten Absonderung und Tötung seuchenkranker, -verdächtiger und ggf. ansteckungsverdächtiger Rinder Maßnahmen zur Desinfektion Aufhebung der Schutzmaßnahmen NEUERUNGEN BEI DER BSE- UNTERSUCHUNG BSE-Untersuchungsalter angehoben EU ermöglicht systematische Testung auf BSE auszusetzen BfR& FLI: systematische Testpflicht in D beibehalten, um Fälle atypischer BSE zu erfassen um neue Epidemien frühzeitig erkennen zu können in Deutschland: Testalter für gesund geschlachtete Rinder auf 96 Monate (= 8 Jahre) angehoben TIERGESUNDHEITSGESETZ & TIERSEUCHENGESETZ 6
7 Tiergesundheitsgesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft löst das Tierseuchengesetz ab übernimmt bewährte Vorschriften der Tierseuchenbekämpfung soll v.a. der Erhaltung & Förderung der Tiergesundheit dienen vorbeugender Tiergesundheitsschutz Wichtige Neuerungen Zweckbestimmungnun vorbeugender Schutz, Erhaltung & Förderung der Tiergesundheit & der menschlichen Gesundheit vor Gefahr, die durch Tierseuche ausgeht Ermächtigung zum Erlass von Rechtsvorschriften Streichung bestimmter Vollzugsaufgaben der Amtstierarztes Wie soll Prävention umgesetzt werden? (I) Erweiterung der Personen, die anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen müssen (z.b. auch AFA, Bienensachverständige, Vet.- Ingenieure, Tiergesundheitsaufseher) Ermächtigung zum Erlass von Rechtsvorschriften (neben Bekämpfung auch Prävention) z.b. eigenbetriebliche Kontrollen, verpflichtende Hygienemaßnahmen Wie soll Prävention umgesetzt werden? (II) Möglichkeit eines generellen Tiergesundheitsmonitorings Möglichkeit der Einrichtung von Schutzgebieten (= Gebiete, in denen 2/3 der Tierbestände frei von bestimmter Tierseuche sind) Erweiterung der Aufgaben des FLI: Einrichtung einer Ständigen Impfkommission Veterinär (vergleichbar der STIKO in Humanmedizin) Unterstützung der Landesoberbehörden hinsichtlich epidemiologischer Untersuchungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Langkabel 7
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