tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen
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- Joachim Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Qualitätsmanagementsystem tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen rwesen und die Lebensmittelüberwachung Birgit Neuking, Landes-QMB Tangermünde, den QMS Themenübersicht QMS - Warum? Audit FIS-VL 1
2 QMS Ist ein QMS in Behörden nicht überflüssig? Die amtliche Tätigkeit T orientiert sich an klaren Rechtsvorschriften. Was kann also ein QMS zusätzlich leisten? QMS - Rechtliche Grundlagen insbesondere Rechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 vom über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz AVV-RÜb vom (alt ) Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften 2
3 QMS- Rechtliche Grundlagen Artikel 8 der VO (EG) 882/2004 Kontroll- und Verifizierungsverfahren (1) Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen anhand von dokumentierten Verfahren durch. Diese Verfahren umfassen Informationen und Anweisungen für das Personal, das die amtlichen Kontrollen durchführt, unter anderem in Bezug auf die in Anhang II Kapitel II genannten Bereiche. QMS- Rechtliche Grundlagen Anhang II Kapitel II VO (EG) 882/2004 Anforderungen an die dokumentierten Verfahren Auszug 1. Aufbau der zuständigen Behörde und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden Beschreibung der zu erreichenden Ziele. 3. Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Mitarbeiter. 4. Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und techniken, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen. 5. Beobachtungs- und Überwachungsprogramme. 6. Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen 7. Verifizierung der Eignung von Probenahme-, Analysen- und Testmethoden. 8. Sonstige Tätigkeiten oder Informationen zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen. 3
4 QMS- Rechtliche Grundlagen 5 AVV RÜb Die zuständigen Behörden richten spätestens mit Ablauf des Qualitätsmanagementsysteme ein u. a. mit folgenden Bereichen Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben sachgerechte Entnahme von amtlichen Proben, Aufbewahrung, Weiterleitung an die Prüflaboratorien technische Mindestausrüstung der Kontrollbehörden Bearbeitung von Beschwerden Organisation der zuständigen Behörden QMS- Rechtliche Grundlagen Fazit EU-Recht: Die Mitgliedstaaten müssen ab ein Qualitätsmanagementsystem einführen (VO (EG) 882/2004) Deutsches Recht: Mit Ablauf des ist ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten (AVV RÜb) 4
5 QM - Warum? Was kann ein QMS zusätzlich leisten? Welchen Vorteil hat ein QMS? QM - Warum? Qualitätsmanagement tsmanagement fragt nach der Qualität t der Produkte, nach den Ansprüchen der Verbraucher und fragt vor allem nach den Prozessen der Arbeit. 5
6 QM - Warum? Verbraucher sowie Wirtschaftsbeteiligte erwarten von den Behörden: qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Überwachungstätigkeitentigkeiten QM - Warum? Ausgangssituation keinen einheitlichen Ansatz bei der Durchführung von Kontrollen (Checklisten und Prüfverfahren) keine einheitliche Nachbereitung von Kontrollen Dokumentation, Berichte und Weiterverfolgung nicht systematisiert keine einheitliche Ausrüstung steigende Anforderungen im Veterinär-LMÜ-Bereich zunehmende und häufige Änderungen der Rechtsvorschriften beschränkte Personalressourcen 6
7 QM - Warum? Das QMS gewährleistet Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch gleichartige, nachvollziehbare und transparente Vorgehensweise der Behörden Erhöhung der Effektivität und Effizienz der Überwachung durch Strukturierte Aufgabenerledigung, Verbesserung des Informationsflusses und der Kommunikation Verkürzung der Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter Geringer Aufwand bei externen Überprüfungen Audit Audit 7
8 Audit - Rechtliche Grundlagen Artikel 4 (6) der VO (EG) 882/2004 Die zuständigen Behörden führen interne Überprüfungen durch oder können externe Überprüfungen veranlassen... = interne Audits 5 AVV RÜb Durchführung von Überprüfungen (Audits) nach Artikel 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Audit Was bedeutet Auditierung? Vergleich zwischen den Regelungen in den QM- Dokumenten und den tatsächlichen Abläufen und Ergebnissen Prüfung, ob und in welchem Ausmaß festgelegte Anforderungen erfüllt sind QM-Audits werden partnerschaftlich und nicht im Stile einer Revision durchgeführt gemeinsame Ermittlung von Schwachstellen dient der Verbesserung des Systems und damit der Leistungsfähigkeit der Behörde niemand wird an gefundenen Schwachstellen gemessen 8
9 Audit Fazit Audits sind von den zuständigen Behörden als Mittel zur Überprüfung und Verbesserung der Qualität t der Kontrolltätigkeit tigkeit durchzuführen. hren. Das QMS in Sachsen-Anhalt heißt: I Q S T A R - Integriertes - QMS Sachsen- Anhalt - aller - Rechtsgebiete 9
10 FIS-VL FIS-VL Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit FIS-VL Was ist FIS-VL? Eine durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kostenlos zur Verfügung gestellte internetgestützte Plattform, die den schnellen Informationsaustausch und die fachliche Zusammenarbeit im Verbraucherschutz unterstützt. 10
11 FIS-VL Warum FIS-VL in Sachsen-Anhalt? Kostenneutrale Internetplattform, die allen am QMS beteiligten Behörden zur Verfügung steht 5 AVV RÜb: Die Länder stellen die Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen in das FIS-VL ein und aktualisieren diese anlassbezogen FIS-VL Welche Informationen finde ich im FIS-VL unter Sachsen-Anhalt? 11
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20 QMS Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! 20
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