Spurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich

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1 Spurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich Dr. Norbert Inreiter AGES-Gespräch, 10. Juni Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Anthropogene Spurenstoffe im Wasserkreislauf Organische Substanzen, die zivilisatorisch bedingt in geringen (µg/l) bis sehr geringen Konzentrationen (ng/l) in der aquatischen Umwelt vorkommen in der EU sind zur Zeit über Chemikalien zugelassen (5-10 fache Anzahl von Transformationsprodukten) unterschiedliche Eintragspfade, je nach Mobilität und Persistenz -> Auftreten im Wasserkreislauf Mit der Verbesserung der analytischen Techniken -> auch im Grund- und Trinkwasser messbar Non-Target-Analytik 2

3 Woher stammen diese Spurenstoffe? (Human-, Veterinär-) Arzneimittelrückstände Röntgenkontrastmittel Industriechemikalien Perfluorierte Tenside Korrosionsschutzmittel, Flammschutzmittel Haushaltschemikalien und Körperpflegeprodukte Waschmittelinhaltsstoffe und Komplexbildner Lebensmittelzusatzstoffe (künstliche Süßstoffe) Pflanzenschutzmittel (Wirkstoffe und Metaboliten) 3

4 Situation in Österreich Trinkwassergewinnung in Österreich je zur Hälfte aus Grund- und Quellwassser Oberflächenwasser spielt keine Rolle Lokale Belastungen können nicht ausgeschlossen werden Diffuse Einträge (undichte Kanalnetze, flächenhafte Einträge aus Landwirtschaft) Punktquellen (kommunale und Industrie-Kläranlagen) Uferfiltrate? jedes Auftreten von anthropogenen Schadstoffen wird einer Einzelfall- Bewertung unterzogen Verbesserung der Datenlage erforderlich 4

5 Messprogramme zur Verbesserung der Datenlage im Trinkwasser Indikatorentest des Umweltbundesamtes richtet sich an Wasserversorger Ziel: Erkennen der Beeinflussung von Grundwasser durch Kommunalabwasser 8 Leitsubstanzen Arzneimittelwirkstoffe + Metaboliten (Carbamazepin, Betablocker) Zuckerersatzstoffe (Acesulfam, Sucralose) Korrosionsinhibitoren (Benzotriazole) Trinkwasser-Monitoringaktion für 2014 geplant (persistente Antibiotika und Leitsubstanzen) 5

6 Spurenstoffe im lebensmittelrechtlichen Kontext Wasser für den menschlichen Gebrauch (=Trinkwasser) unterliegt den lebensmittelrechten Normen Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit LMSVG sieht Regelungen zum Schutz des Konsumenten vor (Verantwortung der Trinkwasserversorger, amtliche Kontrolle) Trinkwasserverordnung und Lebensmittelcodex legen die Mindestanforderungen (Parameterwerte) unter Berücksichtigung der WHO- Empfehlungen und des Vorsorgeprinzips fest 6

7 Nationale Rechtsvorschriften 1) LMSVG 5 stellt den Bezug zu VO (EG) Nr. 178/2002 her 2) Trinkwasserverordnung 3. (1) Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Das ist gegeben, wenn es 1. Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jedweder Art nicht in einer Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potentielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen und 2. den in Anhang I Teile A und B festgelegten Mindestanforderungen entspricht. 3) Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel B1 (Trinkwasser) Trinkwasser ist Wasser, das in nativem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit verzehrt zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist. 7

8 Rechtslage und Folgerungen Lebensmittelrechtlicher Rahmen im Sinne des Verbraucherschutzes ist gegeben kein expliziter Grenzwert in der TWV ( nicht geregelter Fremdstoff ) -> Risikobewertung aus gesundheitlicher Sicht ist erforderlich! Initiative der Codex-UK Trinkwasser : Leitlinie Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser in Diskussion Systematische Vorgangsweise für die Bewertung, Ursachenabklärung und Setzen von Maßnahmen Vorgangsweise für eine Expositionsabschätzung und Berechnung von theoretischen Höchstgehalten in Trinkwasser 8

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