Anlagen 2018 der ÖBB-Infrastruktur AG
|
|
- Erika Becker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Produktkatalog Netzzugang Anlagen 2018 der ÖBB-Infrastruktur AG ANLAGEN Produktkatalog Anlagen Foto: ÖBB/Roland Steinberger
2 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines... 4 II Leistungsbeschreibung Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc) Längerfristige Abstellkapazitäten Manipulationsgleise zur Be- und Entladung Nutzung sonstiger Anlagen Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren Verwiegeanlagen Gleisbrückenwaagen Fahrtwiegeanlagen Außenreinigungsanlagen Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen Autoreisezuganlagen Eisschutzanlage III Anlagenentgelte Anhang Anlagenstandorte der ÖBB-Infrastruktur AG Abkürzungsverzeichnis Produktkatalog Anlagen 2018
3 Änderungen Produktkatalog Anlagen 2018 Version Datum Kapitel Inhalt der Änderung Version Dezember 2016 Erstfassung Version November Aufnahme Leistungsbeschreibung inkl. Entgelt Produktkatalog Anlagen
4 I Allgemeines Die ÖBB-Infrastruktur AG bietet die im Produktkatalog Netzzugang angeführten Leistungen (Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie Inanspruchnahme von Serviceleistungen) den Zugangsberechtigten (im Folgenden kurz EVU genannt) zwecks Durchführung ihrer Eisenbahnverkehrsdienste gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Infrastrukturnutzungsvertrag (AGB) jeweils im Rahmen der Verfügbarkeit und soweit vorhanden an. Der Produktkatalog Netzzugang ist Bestandteil der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) und besteht aus folgenden Teilen: Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen Stationen Anlagen Verschub Der Produktkatalog Anlagen beinhaltet die Leistungen und Entgelte für den Zugang zu bestimmten Anlagen (Serviceeinrichtungen, einschließlich dem Schienenzugang und Serviceleistungen) der ÖBB-Infrastruktur AG (z.b. Abstellgleise für Fahrzeuge, Ladegleise für das Be- und Entladen von Wagen). Der örtliche Gültigkeitsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf die Betriebsstellen der ÖBB-Infrastruktur AG (siehe Betriebsstellenbeschreibungen). Die Standortlisten zu den angebotenen Leistungen und die Verfügbarkeit der Anlagen gemäß den Kapiteln 5.1 bis 5.6 sind in den Anhängen der SNNB veröffentlicht (siehe auch Informationen im Anhang dieses Produktkatalogs). Leistungen, die im Produktkatalog Anlagen nicht angeführt sind, sind gesondert zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet. Bei den in diesem Produktkatalog angeführten Leistungen und Anlagenentgelten ist die Nutzung der Oberleitung und der für das Vorheizen/Klimatisieren von Reisezugwagen vorgesehenen Stromleitungen bis einschließlich Unterwerk zwecks Traktionsenergieversorgung und/oder Vorheizen/Klimatisieren enthalten. Nicht enthalten sind jedoch die Versorgung mit Traktionsenergie und/oder mit Energie für Vorheizen/Klimatisieren, sowie die Nutzung der hierfür erforderlichen Stromversorgungsanlagen über das Unterwerk hinaus. Punkt 32 AGB bleibt jedenfalls unberührt. Die in diesem Produktkatalog beschriebenen Leistungen zur Nutzung von Anlagen inkludieren nicht die Stellung von Bedienpersonal zur Bedienung dieser Anlagen. Bedienpersonal kann durch die ÖBB-Infrastruktur AG je nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vereinbarung gestellt werden. Für die Stellung von Bedienpersonal gelangen die Entgelte samt Zuschlägen für sonstige Leistungen aus dem Produktkatalog Verschub zur Anwendung. Bestellsystem Auch für die in diesem Produktkatalog aufgelisteten Leistungen ist die Implementierung des modularen Auftragsmanagement-Systems (kurz M-AMA) als zentrales Bestell-, Angebots- und Zuweisungssystem der ÖBB-Infrastruktur AG geplant, über das die EVU online über Web oder elektronische Standardschnittstellen ihre Jahresbestellungen, Änderungen und Abbestellungen abgeben und verwalten sollen. Hinsichtlich der Entgeltregelungen für die Nutzung von M-AMA sowie für Anlagenbestellungen, die nicht über M-AMA erfolgen, gelten ab der Implementierung die Bestimmungen zum Bestellsystem auf Seite 4 im Produktkatalog Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen Weitere Informationen zum Bestellsystem M-AMA sind im Internet verfügbar. 4 Produktkatalog Anlagen 2018
5 Anlagenbestellung und -zuweisung Die Bestelltermine und -fristen für die folgende Netzfahrplanperiode sind grundsätzlich, sofern diese in Zusammenhang mit einem Fahrwegkapazitätsbegehren stehen, mit jenen für das Fahrwegkapazitätsbegehren ident und sind in den Anhängen der SNNB enthalten. Die ÖBB-Infrastruktur AG entscheidet über die Zuweisung von Anlagen in der Reihenfolge der nachstehenden Grundsätze: 1. Fristgerechte vor nicht fristgerechten Bestellungen 2. Vorrang für Nutzung der Anlagen im Sinne ihrer Zweckbestimmung (Ausrüstung/Eigenschaften, z.b. Gleise mit Vorheizanlage) 3. Anlagenbestellungen in Verbindung mit einer Fahrwegkapazität vor Bestellungen ohne Bindung an eine Fahrwegkapazität 4. Anlagenbestellungen mit längerer Laufzeit vor Bestellungen mit kürzerer Laufzeit Zuweisungen für Anlagenbestellungen innerhalb der laufenden Netzfahrplanperiode außerhalb des oben beschriebenen Bestellprozesses (mit oder ohne Fahrwegkapazitätsbegehren) erfolgen in der Reihenfolge ihres Einlangens und nach Wirtschaftlichkeit für die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Standorte, in denen sonstige Anlagen gemäß Kapiteln 5.1 bis 5.6 angeboten werden, sind in den SNNB aufgelistet. Dieses Angebot wird nach Eingang der Bestellungen zum Netzfahrplan 2018 überprüft und dem Bedarf, sowie den verfügbaren Ressourcen angepasst. Produktkatalog Anlagen
6 II Leistungsbeschreibung 4. Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen 4.1 Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc) Verrechnet wird die Nutzung von Abstellkapazitäten für die Abstellung von Fahrzeugen (Wagen, Triebfahrzeuge, Triebwagen), die länger als 24 Stunden auf Gleisen der ÖBB-Infrastruktur AG abgestellt sind (z.b. Leerwagendeponie, Fahrzeuge eines abgespannten Zuges). Die Verrechnung erfolgt aufgrund der Bekanntgabe von Fahrzeugabstellungen (kürzerfristige bzw. Ad-hoc-Abstellung) monatlich im Nachhinein je angefangenem Tag (nach den ersten vollendeten 24 Stunden). Für die Berechnung werden für Reisezugwagen pauschal 22 Meter und für Güterwagen und Triebfahrzeuge pauschal 16 Meter zu Grunde gelegt. Das EVU ist verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der genutzten Abstelltage für Fahrzeuge mit Differenzierung nach Fahrzeugart (Reisezugwagen, Güterwagen, Triebfahrzeug) und Betriebsstelle 4.2 Längerfristige Abstellkapazitäten Die Zuweisung von Abstellkapazitäten ist für die längerfristige bzw. regelmäßige Abstellung von Fahrzeugen vorgesehen und umfasst sowohl die dauerhafte, als auch die wiederkehrende Nutzung von Gleiskapazitäten. Regelmäßig ist eine Abstellung dann, wenn sie an zumindest 14 Tagen je Kalendermonat erfolgt, auch wenn die einzelnen Abstellungen jeweils kürzer als 24 Stunden dauern. Abstellungen, die nicht mindestens 6 Stunden durchgehend dauern, bleiben hiervon jedoch unberührt. Bei der Bestellung ist der Kapazitätsbedarf in Metern für die jeweilige Betriebsstelle bekannt zu geben. Die Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit und maximal für die Dauer einer Netzfahrplanperiode. Es wird mindestens ein Monat verrechnet, ab einer Bestellung von einem Monat erfolgt eine taggenaue Abrechnung gemäß Kapitel der Entgelttabelle für die an eine Monatsbestellung anschließenden Tage. Die Abrechnung erfolgt gemäß den bestellten und zugewiesenen Kapazitäten für die längerfristige bzw. regelmäßige Abstellung von Fahrzeugen in den Betriebsstellen. Anlagenentgelte für die Nutzung besonderer Einrichtungen oder/und für gesonderte Ausstattungsmerkmale auf den Gleisen (z.b. Wiegeanlage, Ladegleis, Vorheizanlage) sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet. Die ÖBB-Infrastruktur AG wird periodische Überprüfungen der Inanspruchnahme von zugewiesenen Kapazitäten für Abstellungen gemäß 4.1 und 4.2 durchführen. Bei Inanspruchnahme von Abstellkapazitäten über 10 % der vereinbarten Kapazitäten und der gemeldeten Fahrzeugabstellungen je Betriebsstelle wird seitens der ÖBB-Infrastruktur AG diese Mehrnutzung im Nachhinein verrechnet. Falls bei einer Betriebsstelle Abstellungen getätigt werden, aber weder Kapazitäten vereinbart noch Fahrzeugabstellungen gemeldet wurden, wird die Mehrnutzung seitens der ÖBB-Infrastruktur AG in voller Höhe im Nachhinein verrechnet. Die Berechnung des Anlagenentgeltes für die Mehrnutzung erfolgt nach Kapitel Produktkatalog Anlagen 2018
7 4.3 Manipulationsgleise zur Be- und Entladung Die Leistung beinhaltet neben der Nutzung der Gleise auch die Benützung der zugehörigen Ladestraße inkl. Umschlagflächen, soweit sich diese im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG befinden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Flächen für die (Zwischen-)Lagerung von Gütern. Diese Flächen können gesondert bei der ÖBB- Immobilienmanagement GmbH bestellt werden. Die Nutzung der nachstehend angeführten Gleisanlagen zwecks Be- und/oder Entladung von Schienenfahrzeugen ist nur nach Bestellung möglich. Bei Nutzung von Ladegleisen Terminal- und ROLA-Gleisen sowie Gleisen in Anlagen für den Umschlag von Mineralöl- und Flüssiggasprodukten wird das Entgelt je beigestelltem Wagen gemäß Entgelttabelle (Kapitel 4.3) in Rechnung gestellt. Zusätzlich können je nach Aufenthaltsdauer Anlagenentgelte gemäß Kapitel 4.1 (bzw. Kapitel 4.2) anfallen. Die Reinigung der Manipulationsgleise (einschließlich der zugehörigen Ladestraßen und Umschlagflächen) von allfälligen Ladungsrückständen usw. und Entsorgung derselben obliegt dem EVU auf eigene Kosten. Dies gilt unabhängig von der Art des Ladegutes. Mit Ablauf der Nutzung hat das jeweilige EVU die Anlage in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand zu übergeben. Erfolgt keine bzw. nur eine unzureichende Reinigung durch das EVU oder eines durch das EVU hierfür beauftragten Dritten, wird die ÖBB-Infrastruktur AG die Reinigung und Entsorgung auf Kosten und Gefahr des EVU veranlassen. Produktkatalog Anlagen
8 5. Nutzung sonstiger Anlagen 5.1 Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren Die Leistung umfasst die Nutzung von Anlagen zur Vorheizung bzw. Klimatisierung. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Bestellung. Änderungsbestellungen werden jeweils zum nächsten Monatsersten verrechnungstechnisch wirksam. Im Anlagenentgelt ist die Versorgung der Anlagen mit Energie nicht enthalten. Die Bedienung der Anlagen ist im Anlagenentgelt ebenfalls nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Informationen zum Energiebezug finden sich unter folgendem Link. 5.2 Verwiegeanlagen Für die Gewichtsermittlung eines Zuges stellt die ÖBB-Infrastruktur AG Verwiegeanlagen bereit. Das Personal für die gegebenenfalls nötige Bedienung der Verwiegeanlagen ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten Gleisbrückenwaagen Die Leistung umfasst die Benützung von Gleisbrückenwaagen (statische Gleiswaagen) zur Feststellung von Fahrzeuggewichten (auf Verlangen des EVU inklusive Erstellung des Wiegeprotokolls) Fahrtwiegeanlagen Die Leistung umfasst die Benützung von Fahrtwiegeanlagen (dynamische Gleiswaagen) zur Feststellung von Fahrzeuggewichten (auf Verlangen des EVU inklusive Erstellung des Wiegeprotokolls). 5.3 Außenreinigungsanlagen Diese Leistung umfasst die Benützung von Waschanlagen für die Außenreinigung von Triebfahrzeugen, Triebwagen und Reisezugwagen. Im Anlagenentgelt ist das Entgelt zur Nutzung der Anlage und das Entgelt für die Versorgung der Außenreinigungsanlage mit Energie, Wasser und Waschmittel, d.h. die mit der Reinigung verbundenen variable Kosten inklusive Abfallentsorgung und Abwasserentsorgung, enthalten. Die Bedienung der Außenreinigungsanlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Angaben über den konkreten Umfang der Außenreinigung, d.h. welche Flächen im Rahmen der Benützung der Waschanlage gereinigt werden, sind in der jeweiligen Betriebsanweisung angeführt. Für jede Anlage ist in den Anhängen der SNNB eine Betriebsanweisung verfügbar, welche u.a. verbindliche Benützungsregeln (insbesondere betreffend Bedienung, Reinigungsumfang, Geschwindigkeit des Wagenzuges, Verfügbarkeit der Waschanlage, Verantwortungsbereich) enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass das Reinigungsergebnis bei älteren Anlagetypen mangelhaft sein kann und aus diesem Titel weder Entschädigungsansprüche noch Rückvergütungen gewährt werden können. Daher werden diese Anlagen zu deutlich niedrigeren Anlagenentgelten angeboten (im Vergleich zu Neuanlagen). Im Anhang der SNNB Außenreinigungs- und Fäkalentsorgungsanlagen sind weitergehende Informationen zum vorgesehenen Bestellprozedere (Bestelltermine und -formulare, Ansprechpersonen etc.) und zu den Anlagen selbst (Bedienungsanleitungen etc.) angeführt. 8 Produktkatalog Anlagen 2018
9 Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Gesamtlänge der gewaschenen Fahrzeuge. Bei der Nutzung von Außenreinigungsanlagen, welche nicht über das System VEBSys erfasst werden, ist das EVU verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der gewaschenen Fahrzeuge und deren Länge (Gesamtlänge in Meter) mit Differenzierung nach Fahrzeugtyp und Standort der Außenreinigungsanlage 5.4 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen Die Leistung umfasst die Nutzung von ortsfesten Anlagen zur Fäkalentsorgung und Wasserbefüllung. Es gibt folgende Entgeltbestandteile: Leistung Nr : Entgelt für Nutzung der Anlage abhängig vom bestellten Nutzungszeitraum Leistung Nr : Entgelt für Betriebsmittel (variable Kosten wie Energie, Wasser, Abwasser, etc.) abhängig von der Zahl der Absaug-/Befüllvorgänge Die Leistung umfasst die Nutzung von Anlagen für die Fäkalentsorgung geschlossener WC-Systeme von Reisezug- und Triebwagen sowie zur Trinkwasserversorgung. Dabei bilden das Anlagenentgelt zur Nutzung der Anlage und das Entgelt für die Versorgung der Anlage mit Energie und Wasser inklusive damit verbundener variabler Kosten (Abwasserentsorgung) die beiden Entgeltkomponenten. Die Bedienung der Fäkalentsorgungsund Wasserversorgungsanlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Die Bestellung erfolgt analog zur Leistung 5.3 Außenreinigungsanlagen. Die Verrechnung erfolgt für auf Basis der Bestellungen, für gemäß der getätigten Absaug-/Befüllvorgänge. Wenn jedoch mehr oder andere Anlagen vom EVU genutzt werden als ursprünglich bestellt, kommt es zu einer Nachverrechnung der zusätzlich in Anspruch genommenen Leistung durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Bei der Nutzung von Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen, welche nicht über das System VEBSys erfasst werden, ist das EVU verpflichtet, bis 5. des Folgemonates folgende Daten an die ÖBB- Infrastruktur AG bekannt zu geben oder im Voraus anzumelden: Zahl der durchgeführten Ver-/Entsorgungen mit Differenzierung nach Standort der Fäkalentsorgungs- bzw. Wasserversorgungsanlage 5.5 Autoreisezuganlagen Diese Leistung umfasst die Nutzung von Autoreisezuganlagen für die Be- und Entladung von Personenkraftwagen und Motorrädern auf/von Autoreisezügen. Das Entgelt beinhaltet neben der Nutzung der Gleise und der Autoreisezuganlage (Rampe etc.) auch die Nutzung der zugehörigen Zufahrtsstraße inkl. Wartebzw. Aufstellflächen und allfällig vorhandener zugehöriger Anlagenteile (Warteräume für Fahrgäste etc.). Die Bedienung der Autoreisezuganlagen erfolgt durch das jeweilige EVU und ist im Anlagenentgelt nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der beund entladenen Autoreisezüge gemäß Bestellung. Produktkatalog Anlagen
10 5.6 Eisschutzanlage Die neu errichtete Eisschutzanlage in Wien Hbf geht mit 1. November 2018 in den Regelbetrieb über. Diese Pilotanlage soll den präventiven Vereisungsschutz für Schienenfahrzeuge im Bereich der Laufwerke/Drehgestelle und am Triebfahrzeug sicherstellen. Bei erstmaliger Bestellung eines EVU zur Nutzung der Eisschutzanlage oder bei Bestellungen für bisher nicht programmierte Fahrzeugtypen ist frühzeitig, spätestens jedoch 4 Monate vor dem gewünschten Beginn der Nutzung der Anlage mit dem One Stop Shop der ÖBB-Infrastruktur AG, Geschäftsbereich Netzzugang Kontakt unter oss.austria@oebb.at aufzunehmen um die nötige Programmierung, Tests und Probefahrten durchführen zu können. Im Entgelt beinhaltet ist, außer der Nutzung der Anlage, auch die Versorgung dieser mit Energie und der geeigneten Chemie um Vereisungen an den Fahrzeugen zu reduzieren. Die Bedienung der Eisschutzanlage erfolgt durch das jeweilige EVU und ist in der Leistung nicht enthalten, ebenso wenig wie allfällige Verschubtätigkeiten. 10 Produktkatalog Anlagen 2018
11 III Anlagenentgelte 2018 Alle Entgeltsätze sind exklusive 20% Umsatzsteuer angegeben. 4. Nutzung von Abstellkapazitäten und Manipulationsgleisen Nr. Leistung Kurzfristige Abstellkapazitäten (ad hoc) Leistungseinheit Entgelt in Euro 4.1 Je Meter Gleiskapazität, nach den ersten vollendeten 24 Stunden, je angefangenem Tag Tag 0,307 Langfristige Abstellkapazitäten Je Meter Gleiskapazität (je angefangenem Kalendertag, nur in Verbindung mit 4.2.2) Je Meter Gleiskapazität (bei Bestellung von mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen oder einem Kalendermonat) Tag 0,27 Monat 5, Je Meter Gleiskapazität (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 4,45 Manipulationsgleise zur Be- und Entladung Ladegleisnutzung Wagen 0, Terminal- und ROLA-Gleisnutzung Wagen 0, Gleisnutzung in Mineralöl- und Flüssiggasumschlaganlagen Wagen 0,52 Produktkatalog Anlagen
12 5. Nutzung sonstiger Anlagen Nr. Leistung Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren Leistungseinheit Entgelt in Euro 5.1 Heizständer je bestellter Belegungsstunde Stunden 0,924 Wiegeanlagen a Gleisbrückenwaage Tagesbestellung Tag 161, b Gleisbrückenwaage Monatsbestellung Monat 1.612, c Gleisbrückenwaage (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 1.343, a Fahrtwiegeanlage Tagesbestellung Tag 645, b Fahrtwiegeanlage Monatsbestellung Monat 6.455, c Fahrtwiegeanlage (bei Bestellung von mindestens 10 Monaten) Monat 5.379,17 Außenreinigungsanlagen Außenreinigungsanlage Villach Fzg-Meter 2, a Außenreinigungsanlage Linz (neue Anlage) Fzg-Meter 2, Außenreinigungsanlage Wolfurt Fzg-Meter 1, Außenreinigungsanlage Innsbruck Fzg-Meter 1, Außenreinigungsanlage Graz Fzg-Meter 2, Außenreinigungsanlage Wien Hbf. Fzg-Meter 2, Außenreinigungsanlage Floridsdorf Fzg-Meter 2,47 Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen a Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) Tagesbestellung Tag 99, b Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) Monatsbestellung Monat 996, c Fäkalentsorgungsanlage (T-Säule) (bei Bestellung von mind. 10 Monaten) Monat 830, Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlage: Absaug-/Befüll- Entgelt je Absaug-/Befüllvorgang (zusätzlich zu 5.4.1a bis 5.4.1c) vorgang 1,20 Autoreisezuganlagen Neue Autoreisezuganlagen (ab 2014 in Betrieb genommene Anlagen) Zug 83, Alte Autoreisezuganlagen Zug 17,51 Eisschutzanlage 5.6 Eisschutzanlage Laufmeter 1,83 Sonstige ergänzende Personalleistungen Sonstige ergänzende Personalleistungen sind im Produktkatalog Netzzugang Zugtrasse, Zugfahrt und sonstige Leistungen 2018 im Kapitel geregelt. 12 Produktkatalog Anlagen 2018
13 Anhang Anlagenstandorte der ÖBB-Infrastruktur AG Die Standorte, in denen Anlagen angeboten werden, werden jeweils in den SNNB veröffentlicht. Diese Angebote werden nach Eingang der Bestellungen zum Netzfahrplan überprüft und dem tatsächlichen Bedarf sowie den verfügbaren Ressourcen angepasst. Die endgültige Liste der angebotenen Standorte mit sonstigen Anlagen wird spätestens im Oktober 2017 in den Anhängen der SNNB veröffentlicht. Informationen zur Anlagenverfügbarkeit sind ausschließlich in den Anhängen der SNNB angeführt. Es sind in den Anhängen der SNNB folgende Standortlisten verfügbar: Anlagen zum Vorheizen/Klimatisieren von Zügen Gleisbrückenwaagen Fahrtwiegeanlagen Außenreinigungsanlagen Fäkalentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen Autoreisezuganlagen Eisschutzanlage Produktkatalog Anlagen
14 Abkürzungsverzeichnis AGB Bf EisbG EVU Fzg GB lt. M-AMA SNNB Tfz z.b. Allgemeine Geschäftsbedingungen Bahnhof Eisenbahngesetz, Bundesgesetz über das Eisenbahnwesen Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Sinn des Eisenbahngesetz) Fahrzeug Geschäftsbereich (Organisationseinheit der ÖBB-Infrastruktur AG) laut Modulares Auftragsmanagement-System Schienennetz-Nutzungsbedingungen Triebfahrzeug zum Beispiel 14 Produktkatalog Anlagen 2018
AGB Wagenwaschanlage Wien Westbahnhof vom
AGB Wagenwaschanlage Wien Westbahnhof vom 01.12.2016 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Zugang zu der von der WESTbahn Management GmbH (im Folgenden WESTbahn) betriebenen
MehrNO TIDE. NO LIMITS. JWP-EGS
JWP-EGS Entgeltgrundsätze und Entgeltliste für die Serviceeinrichtungen der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Entgeltgrundsätze und Entgeltliste
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,
MehrVERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN
FM 0026 F VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN (Infrastrukturnutzungsvertrag) abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft Die Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiegesellschaft Georgenstraße 22, 10117 Berlin - nachfolgend NEB genannt
MehrAnhang 4 Trassenpreiskatalog für die Strecke Chemnitz/Zwönitzbrücke Stollberg
Anhang 4 Trassenpreiskatalog für die Strecke Chemnitz/Zwönitzbrücke Stollberg Gültig ab: 11.12. 2011 Vorbemerkungen Das Trassenpreissystem der City-Bahn Chemnitz GmbH (CBC) gliedert sich in drei Gruppen:
MehrEntgeltbestimmungen für ISDN = Entgeltbestimmungen für ISDN Kombiline (EB ISDN = EB ISDN Kombiline)
Entgeltbestimmungen für ISDN = Entgeltbestimmungen für ISDN Kombiline (EB ISDN = EB ISDN Kombiline) Diese Entgeltbestimmungen gelten ab 15. August 2004. Die am 22. Mai 2004 veröffentlichten EB ISDN werden
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG Die intermodal.sh GmbH & Co. KG, Brückenstraße 5, 24537 Neumünster - nachfolgend intermodal.sh genannt und das Eisenbahnverkehrsunternehmen/der
MehrLeistungskatalog Emmentalbahn
Leistungskatalog Emmentalbahn Herausgeber:.. ETBGmbH. Emmentalbahn GmbH Walkestrasse 55 CH 4950 Huttwil Tel: +41 62 511 38 40 E-Mail: netzzugang@etb-infra.ch Gültig: Ab 10.08.2015 Änderungsverzeichnis
MehrAnlage 3 Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag der Fluxys Deutschland GmbH
Anlage 3 Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag der Fluxys Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Registrierung und Zulassung als Transportkunde
MehrVERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)
VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch
MehrTransaktionen an der Eurex Bonds GmbH
Kapitel III der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) Stand 08.02.2016 Seite 1 Kapitel III Präambel Präambel Dieses Kapitel III bildet einen integralen
MehrMediation Hst. Lobau. Ergänzende Informationen zur Sitzung am Wien, am
Ergänzende Informationen zur Sitzung am 08.01.2014 Wien, am 03.03.2014 Inhaltsverzeichnis Fragen der BI (gem. Mediation vom 08.01.2014) 1) Fahrgastzahlen (Potenzialanalyse Haltestelle Lobau / Strukturdaten)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrWirecard CEE Integration Documentation
Wirecard CEE Integration Documentation () Created: 20170103 15:20 Online Guides Integration documentation 1/17 Bedienungsanleitung Wirecard Checkout Terminal Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die Bedienung
Mehr2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAccess Line Optical (ALO)
(ALO) Ausgabedatum 312010 Ersetzt Version Gültig ab 002011 Vertrag Vertrag betreffend Gültig ab 002011 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Leistungsübersicht... 3 3 Voraussetzungen und Limitierungen...
MehrVertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag)
Vertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag) Stand: 23.07.2013 Herausgeber: Stadtwerke Leer Anstalt öffentlichen
MehrBescheid. I. Spruch G 52/05 03
G 52/05 03 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. Dr. DI Gottfried Magerl als weitere Mitglieder über den Antrag
MehrWÜRZBURGER GRILLSCHULE
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise
MehrListe der Entgelte Liste der Entgelte Preise gültig ab Entgelte NBS Stand Version 2.0 In Kraft / gültig ab Liste der Entgelte
Liste der Entgelte Preise gültig ab 01.09.2012 Entgelte NBS Stand 05.07.2012 Version 2.0 In Kraft / gültig ab Liste der Entgelte 1 Allgemeine Festlegungen und Abkürzungen...3 1.1 Änderungshistorie...3
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,
Mehrentsprechend den Allgemeinen Bedingungen der Wiener Erdgasspeicher GmbH (WESp) für den Speicherzugang abgeschlossen zwischen
V E R T R A G entsprechend den Allgemeinen Bedingungen der Wiener Erdgasspeicher GmbH (WESp) für den Speicherzugang ÜBER DIE ABDECKUNG VON VERBRAUCHSSPITZEN VON PROGNOSEKUNDEN DER WESP abgeschlossen zwischen
MehrGemeinsame Interpretation der Sozialpartner
Gemeinsame Interpretation der Sozialpartner zur Berechnung der Taggelder im Kollektivvertrag für das Holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für die TISCHLER und HOLZGESTALTER geltenden Fassung
MehrARBEITSANLEITUNG FÜR DIE ZENTRALE VERRECHNUNG
Version: 1/2003 Seite: 1von 5 ARBEITSANLEITUNG FÜR DIE ZENTRALE VERRECHNUNG Gemäß Tiergesundheitsdienst-Verordnung Kapitel 1 Artikel 1 lit. e hat der Tiergesundheitsdienst die Betriebserhebungen zur Dokumentation
MehrNutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil Teil (NBS BT) Teil: OHE-Netz
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil Teil (NBS BT) Teil: OHE-Netz Stand: 02.12.2014 Anwendung ab: 12.12.2015 Bei der Osthannoverschen Eisenbahnen AG werden sieben Nutzungsbedingungen
MehrV e r o r d n u n g. 1. Anwendungsbereich. 2. Gebührenpflicht
V e r o r d n u n g des Gemeinderates der Stadt Villach vom 17.12.2004 Zahl:1LVL-6/52/04/Ra/Ko, über die Einhebung von Marktgebühren (Marktgebührenordnung der Stadt Villach). Gemäß 16 (3), Ziff. 4 des
Mehr(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5
Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld vom 19.12.2007 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 1
MehrAllgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH Die Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH (RBB) OT Bitterfeld Straße am Landgraben 5 06749 Bitterfeld-Wolfen nachfolgend
MehrRichtlinien zur Abrechnung
Richtlinien zur Abrechnung 1 ABRECHNUNG 2 1.1 Leistungen aus dem Bereich Unterhaltsreinigung 2 1.2 Abrechnung rapportpflichtiger Leistungen 2 2 MATERIALVERKÄUFE 3 3 BESTÜCKUNG UND BESTANDSÄNDERUNGEN VON
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP
1. Allgemeines ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop dieser Website durchgeführt werden.
Mehr2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung
MehrGleise in Serviceeinrichtungen
Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.01.7 DB Netz AG Zentrale I.NMK Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur Liste der Gleise
MehrDrucksache 5/7965. Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7965 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3107 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/7795 Flughafenasylverfahren
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG. IDR Bahn GmbH & Co. KG
Stand: 13./14.01.2009 IDR Bahn GmbH & Co. KG Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG Die IDR Bahn GmbH & Co. KG - nachfolgend IDR Bahn KG genannt - und das Eisenbahnverkehrsunternehmen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen
MehrAGB. 2) Vertragsschluss 2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen
AGB ------------------------------------------------------- Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen ------------------------------------------------------- Inhaltsverzeichnis ------------------
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )
Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DE Infrastruktur GmbH
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Die Speicherstraße 23 in 44147 Dortmund - nachfolgend DI genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt schließen folgenden
MehrVertragsbedingungen für die Erstellung von Software der Symonics GmbH
Vertragsbedingungen für die Erstellung von Software der Symonics GmbH Version 2.0, Stand: 11.08.2016, Symonics GmbH/Bitkom 1. Vertragsgegenstand 1.1 Der Anbieter erstellt gemäß der dem Vertragsabschluss
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrAufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
MehrFÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI
GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität
Ihre Personalabteilung informiert... diesmal zum Rückzahlungstatbestand von Abfertigungen bei Wiedereintritt in ein Dienstverhältnis zur Universität Betroffen sind hiervon o o aktive DienstnehmerInnen,
Mehr1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen
Mehrxdsl e-card Zusatzvereinbarung
xdsl e-card Zusatzvereinbarung Stand: 20.10.2006 UPC Austria GmbH Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG... 3 1.1 xdsl e-card umfasst die folgenden Leistungen:... 3 1.2 Folgende
MehrGleise in Serviceeinrichtungen Stand 13.06.2016
Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 13.06.2016 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: TremmelS NO_DOC_EXT: 2016-081113 SOFTWARE VERSION: 9.1.8 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: stefan.tremmel@muenchen.de
MehrLeistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss
Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 KVZ-AP-F... 3 2 SERVICE... 4 3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN... 4 4 WARTUNGSFENSTER... 5 5 TECHNISCHE ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN... 5 6 VERTRAGSLAUFZEIT
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden AGB als PDF downloaden Wir, Die Haushaltshelden betreiben die Webseite www.die-haushaltshelden.de. Über diese Seite vermitteln wir Arbeitnehmer für
MehrCopyright by it-basixs
! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender
Mehrvom unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsübersicht
- 1 - Satzung der Stadt Drolshagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern der Ganztagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztaggrundschule im Primarbereich (Elternbeitragsatzung
MehrZusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen
Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche
MehrBeispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren)
Anlage 3 Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren) Beispiel 1: Die/der Beschäftigte ist im Jahr 2002 durchgehend pflichtversichert. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt
MehrProduktkatalog Fahrzeugservice
Hinterstellung von Triebfahrzeugen und Triebwagen Wichtiger Hinweis: Sämtliche Fahrzeuge sind verschubbereit abzustellen, das heißt ein Umstellen der Fahrzeuge innerhalb des Stützpunktes muss möglich sein.
MehrKundeninformationen. Inhaltsübersicht. 1. Vertragspartner: 2. Bestellablauf und Vertragsschluss
Kundeninformationen Diese Kundeninformationsseite dient der Erfüllung unserer Informationspflichten für Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. Bitte beachten Sie auch unsere AGB
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrTrassenzuweisung auf überlasteten Schienenwegen ( Sylt und kein Ende?)
Trassenzuweisung auf überlasteten Schienenwegen ( Sylt und kein Ende?) Deutsche Bahn AG Dr. Erik Staebe Kartellrechtliche Verfahren und Regulierungsrecht (CRC 1) Berlin 30. Juni 2016 Fall Sylt : Wettbewerb
MehrG e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel
G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 in der Fassung vom 01.05.2015
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrSatzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald
Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den
MehrPARTNERPROGRAMM GRIMMINGTHERME
PARTNERPROGRAMM GRIMMINGTHERME detaillierte Leistungsbeschreibung Beim Partnerprogramm der GrimmingTherme können die Betriebe zwischen folgenden Partnerschaften wählen: Gold Partner Silber Partner Bronze
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrMitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )
Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) 1. Einführung 1.1 Anspruch der Rehabilitationseinrichtungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de"
Allgemeine Geschäftsbedingungen "einfachverheiratet.de" I. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Hochzeitsportals einfachverheiratet.de durch Verbraucher, die
MehrM i e t v e r t r a g
(Mustervertrag) M i e t v e r t r a g für ein Spülmobil und Geschirrausstattung Vermieter: REHOLAND ggmbh, Greiwehof 1+2, 49811 Lingen (Ems), Tel. 0591/91248-10 Mieter/ Vertragspartner: Abholer: (Name,
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen
BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung
MehrVertrag. VII.100ü. Zwischen. und. wird folgender. geschlossen: INHALT ANLAGEN. Leistungsbeschreibung. Honorarermittlung. Vertrags-Nr.
Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Zwischen vertreten durch [Bauamt] in [Straße, Ort] - nachstehend Auftraggeber genannt - und in [Straße, Ort] - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender
MehrPflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt
Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Sehr geehrter Besitzer eines neu errichteten Gebäudes, ich nehme Bezug auf diverse Veröffentlichungen in den Amtsblättern
MehrDas Trassenpreissystem. Wer bezahlt wie viel an die Bahninfrastruktur?
Das Trassenpreissystem. Wer bezahlt wie viel an die Bahninfrastruktur? SBB Infrastruktur, Juli 2015 Der Trassenpreis deckt rund 40 Prozent der Infrastrukturkosten. Über das Entgelt zur Trassenbenutzung
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der die Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach - nachfolgend HTB genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt - nachfolgend EVU
MehrWiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung
MehrNICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT
NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige
MehrHunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de
MehrTele2 TV Leistungsbeschreibung
Tele2 TV Leistungsbeschreibung Stand Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anwendungsbereich... 2 2 Leistungen von Tele2... 2 2.1 Vertragsgegenstand... 2 2.2 Nicht-Leistungen... 2 2.3 Verschlüsselung und Zugriff
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe
MehrStand: F 7. Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt
Stand: 06.06.2011 F 7 Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rastatt Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19
MehrInfrastrukturnutzungsvertrag
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Ankum Bersenbrücker Eisenbahn GmbH Die Ankum Bersenbrücker Eisenbahn GmbH - nachfolgend ABE genannt vertreten durch die Betriebsführerin Verkehrsgesellschaft
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
Mehr25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG
25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung Wartungsservice 1.0 Übersicht - 1 - Advantage Plus-Service für USV/PDU Advantage Plus Service für USV & PDU Service Inhalt 1.0 Übersicht 2.0 Merkmale und 3.0 Servicebeschreibung 4.0
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
MehrArbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008
Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrLiebenswert lebenswert miteinander wohnen.
Waschküchenordnung Liebenswert lebenswert miteinander wohnen. Liebe Mieterin, lieber Mieter, die gemeinsame Waschküche trägt dazu bei, das Wohnen im Gemeindebau leistbar zu machen. Sie sorgt für mehr Platz
MehrIhre externen Datenschutzbeauftragten
netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind
MehrVierter Tarifvertrag
Vierter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus - 4. ÄndTV/TV-Ärzte/CTK - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh
Mehr2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3
Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen
MehrLieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite
Mehr