gemeinsam sicher arbeiten 13 Lebenswichtige Grundlagen
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- Barbara Melsbach
- vor 6 Jahren
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1 gemeinsam sicher arbeiten 13 Lebenswichtige Grundlagen
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3 LEITSATZ Das Leben und die Gesundheit unserer Mitarbeiter haben absolute Priorität. Für uns als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich bin für die Sicherheit meines Arbeitsplatzes verantwortlich. Unser Vorgesetzter koordiniert alle Sicherheitsmassnahmen. Er erklärt uns die Sicherheitsregeln und stellt uns die nötige Ausrüstung zur Verfügung. Bei Unklarheiten zögere ich nicht ihn zu fragen. Für die mit zur Verfügung gestellte PSA bin ich selber verantwortlich und ich trage sorge dazu. Ich halte die Sicherheitsregeln konsequent ein. Entdecke ich einen Sicherheitsmangel, behebe ich ihn wenn möglich sofort oder melden ihn unverzüglich dem Vorgesetzten. Wenn Gefahr für Leben und Gesundheit droht, sage ich STOPP und informiere den Vorgesetzen. In solchen Fällen habe ich das Recht und die Pflicht, meine Arbeit zu unterbrechen. Für uns als Vorgesetzte heisst das: Wir sind für die Sicherheit der uns anvertrauten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich. Wir koordinieren und planen die Sicherheitsmassnahmen in unserem Arbeitsbereich. Wir sorgen dafür, dass geeignetes Sicherungsmaterial und geeignete Arbeitsmittel zur rechten Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Wir lassen gemeldete Mängel sofort beheben. Wir kontrollieren die angeordneten Sicherheitsmassnahmen, erstmals nach deren Ausführung und danach regelmässig wenn immer möglich täglich. Wenn Gefahr für Leben und Gesundheit droht, sagen wir STOPP. In solchen Fällen haben wir das Recht und die Pflicht die Arbeit zu unterbrechen.
4 Sanktionierungsverfahren bei einer Zuwiderhandlung gegen die 13 Regen: Eine Zuwiderhandlung gegen die 13 Regeln wird disziplinarisch abgehandelt. Erste Verfehlung: Mündliche Mahnung Schulung der verletzten Regel vor Ort Zweite Verfehlung: Schriftliche Abmahnung Schulung der verletzten Regel vor Ort. Dritte Verfehlung: Sofortiger Verweis von der Baustelle. Persönliche Aussprache mit der Geschäftsleitung. Die Lebenspartnerin ist für diese Aussprache auch eingeladen. Androhung einer fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.
5 REGEL 1 Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung. Foto von Blerti mit PSA
6 Die Persönliche Schutz Ausrüstung (PSA), ist eine persönliche Ausrüstung. Wir tragen dazu sorge. Die PSA muss funktionstüchtig sein, defekte oder abgenutzte Teile müssen umgehend ersetzt werden. Auf jeder Baustelle sind Sicherheitsschuhe/-stiefel und Handschuhe zu tragen. Je nach Einsatzgebiet, sind die Handschuhe den Gegebenheiten anzupassen. Bei Abbrucharbeiten gilt Helmtragepflicht. Im gleichen Arbeitsbereichen ist die gleiche PSA zu tragen. Wir machen unsere Arbeitskollegen bei Verfehlungen darauf aufmerksam. Die PSA ist baustellenspezifisch definiert und auf die zu erwartenden Gefahren abgestimmt. Anordnungen der Bauleitung, der Bauführung und dem direkten Vorgesetzten bezüglich PSA sind strikte zu befolgen.
7 REGEL 2 Wir informieren uns über mögliche Schadstoffe und schützen uns richtig.
8 GRUNDSATZ: Was wir nicht kennen, fassen wir nicht an. Vor jedem Abbruch klären wir mit dem Vorgesetzten ab, ob allfällige Schadstoffe zu erwarten sind. Im Umgang mit Schadstoffen schützen wir uns. Im gleichen Arbeitsbereich müssen alle die gleiche PSA tragen; der Bereich ist gegen Dritte abzusperren und zu kennzeichnen. In Arbeitsbereichen mit Schadstoffen darf nicht gegessen und getrunken werden. Vor Pausen oder nach Arbeitsende ist das Gesicht, und die Hände zu reinigen und mit pflegender Creme zu behandeln. Der Atemschutz ist ebenfalls gründlich zu reinigen. Overall und Einwegmaske sind zu entsorgen, damit eine Verschleppungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Asbest: Gefahr durch Einatmen Kann zu Lungenkrankheiten bis hin zu Krebs führen! PCB/PAK/FCKW: Gefahr durch Einatmen, /-nehmen und Hautkontakt kann zu schweren Erkrankungen des Nervensystems und der Haut führen. Ist Umweltbelastend/Bereich abdecken
9 REGEL 3 Wir sicheren Absturzkanten ab einer Absturzhöhe von 2 m.
10 GRUNDSATZ: Wenn sich durch meine Arbeit eine Absturzkante ergibt, ist meine Arbeit erst abgeschlossen, wenn ich die Absturzkante den Vorschriften entsprechend gesichert habe. Wir sicheren die Absturzkanten in unserem Arbeitsbereich. Im Bedarfsfall PSAgA einsetzen. (nur mit Instruktion) Bei der Absturzsicherung montieren wir 3 Querverbindungen. a: Die Gesamthöhe einer Absturzsicherung muss mindestens 1 m betragen. e: Der Abstand zwischen den Ständern darf max 2,50 m betragen. Wandöffnungen versehe ich mit einem Seitenschutz. zu Der Seitenschutz ist der Arbeitshöhe anzupassen.
11 REGEL 4 Wir sicheren Bodenöffnungen unverrückbar und durchbruchsicher.
12 GRUNDSATZ: Wenn sich durch unsere Arbeit eine Bodenöffnung ergibt, ist die Arbeit erst abgeschlossen, wenn wir die Bodenöffnung den Vorschriften entsprechend verschlossen haben. Faustregel: Bodenöffnungen ab Fusslänge sind zu sichern. Wir bringen Sicherung einer Bodenöffnung unverrückbar an. (keine Verschiebung möglich) Um Bodenöffnungen zu verschliessen verwenden wir die richtigen Mittel. (Schalbretter sind nicht gestattet.)
13 REGEL 5 Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen.
14 GRUNDSATZ: Wir begeben uns an den Arbeitsplatz nur dann, wenn er über einen sicheren Zugang verfügt. Wir stellen sicher, dass die Breite des Zugangs zum Arbeitsplatz mindestens 60 cm beträgt. (Der Hauptzugang zur Baustelle mindesten 1 m) der Zugang frei von Hindernissen und Stolperfallen und auch rutschsicher ist. ab einer Absturzhöhe von 2 m auf beiden Seiten ein dreiteiliger Seitenschutz angebracht ist. an Treppen mit mehr als fünf Stufen ein Handlauf angebracht ist. Auf den Einsatz von Leitern ist wenn immer möglich zu verzichtet. Der Zugang über Treppen oder Gerüste ist sicherer.
15 REGEL 6 Wir verwenden für Arbeiten in unterschiedlichen Höhen in erster Priorität eine Arbeitsbühne.
16 GRUNDSATZ: Ohne Instruktion bedienen wir keine Arbeitsbühne. Vor dem Einsatz überprüfen wir, ob die Bodenbelastung den Einsatz zulässt. Vor Arbeitsbeginn kontrollieren wir die Hebebühne auf Schäden und Mängel. Ein möglicher Mangel beheben wir umgehend oder, wenn das nicht möglich ist, melden wir den Mangel dem Vorgesetzten. Auf schiefen Ebenen und glitschigem Untergrund setzen wir keine Arbeitsbühne ein. Wir überrollen keine Arbeitsmittel (Schläuche, Kabel Werkzeuge). WARTUNG Die Hebebühne ist regelmässig zu warten. (Wir konsultieren dazu die Wartungsvorschriften des Herstellers.) Wir stellen täglich die Ladung der Batterie sicher und sorgen für ausreichend Dieseltreibstoff. Wir überprüfen den Batteriesäurestand regelmässig (mindestens 1 mal pro Woche). Wir tragen dazu immer eine Schutzbrille.
17 REGEL 7 Wir verwenden für Arbeiten in der Höhe nur dann ein Gerüst, wenn eine Arbeitsbühne nicht zum Einsatz gebracht werden kann.
18 Wir bauen ein Arbeitsgerüst nach den Herstellervorschriften auf. Vor dem Einsatz prüfen wir das Rollgerüst auf technisch einwandfreien Zustand. An Gerüsten dürfen wir keine Veränderungen vornehmen; weder technisch noch funktionell. Wir sichern das Rollgerüst mittels Feststellbremse vor dem wegrollen. Beim Verschieben des Rollgerüsts darf sich niemand auf dem Gerüst aufhalten. Ab 2 m Arbeitshöhe und einer Distanz von mehr als 30 cm von der Wand ist ein Seitenschutz vorgeschrieben. Ein Gerüst darf nur über den dafür vorgesehenen Zugang betreten werden. Feststellbremse betätigen Beim Verschieben nicht auf dem Gerüst bleiben Das Gerüst von innen besteigen
19 REGEL 8 Wir wählen die geeignete Leiter und benützen diese richtig. Dies als letzte Option für Arbeiten in der Höhe.
20 Eine Leiter darf nur für leichte Arbeiten eingesetzt werden. (Keine schweren Gegenstände oder Arbeitsmittel im Einsatz.) Vor dem Einsatz prüfen wir, ob die Leiter in einwandfreiem Zustand ist und regelmässig technisch gewartet wird. Wenn eine Anstellleiter zum Betreten einer erhöhten Ebene genutzt werden muss, muss der Überhang am Anschlagpunkt mindestens 1 m betragen. Die letzten drei Stufen am oberen Ende einer Leiter dürfen nicht betreten werden. Eine Leiter ist vor dem Wegrutschen oder Umstürzen zu sichern. Wir sichern unseren Arbeitsbereich ab. Beim Einsatz einer Anstellleiter ist auf den richtigen Anstellwinkel zu achten. Eine Bockleiter ist nicht als Anstellleiter zu benutzen. 70 Anstellwinkel Anstellleiter mit Überhang Bockleiter im gesicherten Bereich
21 REGEL 9 Wir verwenden elektrische Geräte vorschriftsgemäss.
22 Vor dem Einsatz überprüfen wir, ob das Gerät in einwandfreiem Zustand ist: Kabel, Gehäuse, Werkzeug (Sägeblatt, Trennscheibe) etc. Defekte an Elektrogeräten melden wir dem Vorgesetzen. Wir überlassen Reparaturen ausschliesslich Fachpersonen. Manipulationen an sicherheitsrelevanten Einrichtungen sind zu unterlasen. Wir rollen Kabel immer komplett von der Kabelrolle ab. Wir verlegen Kabel so, dass sie nicht überrollt werden können und stellen sicher, dass sie keine Stolperfallen bilden. Wenn es der Einsatz erfordert, verwenden wir geeignete Kühlmittel/Schmiermittel
23 REGEL 10 Wir arbeiten mit funkenerzeugenden Arbeitsmitteln mit der nötigen Vorsicht.
24 Wir trennen, schneiden und schweissen nur mit Arbeitsbewilligung. Wir verwenden beim Trennen, Schneiden und Schweissen nur Werkzeuge, über die wir instruiert sind. Vor Arbeitsbeginn kontrollieren wir das Werkzeug auf sichtbare Mängel; Trennscheibe, Sägeblatt, Brenndüse, Schlauch, etc. Wir stellen Löschmittel bereit; Wassereimer, Feuerlöscher etc. Wir passen unsere PSA der zu verrichtenden Arbeit an; Handschuhe, Augenschutz, Lederschürze und Atemschutz. Wir sichern den Funkenwurfbereich und stellen sicher, dass weder Mensch noch Material zu Schaden kommen kann.
25 REGEL 11 Wir schlagen Lasten sicher an (inkl. Hebezeug)
26 Wir verwenden für das Heben von Lasten nur dafür vorgesehene und geprüfte Anschlagmittel. Wir unterziehen ein Anschlagmittel einer Sichtkontrolle; defekte Anschlagmittel sind zu ersetzen. Vor dem Hub sicherstellen, dass die Anschlagmittel frei und nicht eingeklemmt sind. Wir halten während des ganzen Hubvorganges Verbindung zum Bediener der Hubvorrichtung; Sicht- oder Sprechkontakt. Wir stellen sicher, dass sich während des Hubvorganges niemand im Schwenkbereich der Last befindet. Wir halten uns niemals unter einer hängenden Last auf. Wir stellen vor dem Losbinden der Last sicher, dass die Last einwandfrei steht und nicht umfallen kann.
27 REGEL 12 Wir sichern Abwurfstellen und sperren Bereiche vor der Gefahr herunterfallender Gegenstände.
28 Abwurfstellen sind mit der Bauleitung abzusprechen. Abwurfstellen sind jederzeit klar zu signalisieren und wenn nötig personell zu sichern. Abwurfstellen sind abzusperren. Absperrung mittels Absperrband sind personell zu sichern Als Absperrung geeignet sind: Gitter (nur ohne Splitterimmissionen) Gitter mit Sichtschutz als Splitterschutz Massive Bretterwand bei schweren Materialien Der Bereich einer Abwurfstelle ist gegen Kontamination durch Schadstoffe zu schützen.
29 REGEL 13 Wir halten Ordnung auf der Baustelle.
30 GRUNDSATZ: Die Baustelle ist jederzeit ordentlich und aufgeräumt. Ausgebautes Material umgehend in den dafür vorgesehenen Gebinden deponieren. Zwischengelagertes Material nur in dem dafür vorgesehenen Bereich deponieren. Stolperfallen verhindern; Kabel, Schläuche, Maschinen und Werkzeuge. Fluchtwege müssen ungehindert begehbar sein. Materialmagazin und Personalbereich sauber getrennt halten. Tägliche Reinigung der Sozialräume, Essbereich und Toiletten.
31 Schulungsnachweis / Baustelleninstruktion Mit der Unterschrift bestätigt der Mitarbeiter, dass er an der Unterweisung teilgenommen, den Skript erhalten und den Inhalt verstanden hat. Adresse / Stempel des geschulten Unternehmens: Datum: Name des Unterweisenden: Unterschrift: Name des Mitarbeiters: Unterschrift: * Regel Thema 1 Persönliche Schutzausrüstung 2 Mögliche Schadstoffe 3 Sichern von Absturzkanten 4 Bodenöffnungen abdecken 5 Sichere Zugänge zu den Arbeitsplätzen 6 Arbeiten mit Arbeitsbühne 7 Arbeiten mit Gerüsten 8 Arbeiten mit Leitern 9 Der Umgang mit Elektrowerkzeuge 10 Funken erzeugende Arbeiten 11 Anschlagen von Lasten 12 Abwurfstellen 13 Ordnung auf der Baustelle * = Geschulte Regel ankreuzen
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