Unterweisung Gerüstbau. 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen
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- Karsten Maus
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1 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 1
2 1. Gesetzliche Grundlagen Unterweisung Gerüstbau Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren des Gefährdungskataloges A 017 der BG RCI: Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 2
3 1. Gesetzliche Grundlagen Anforderungen an Gerüste vor der Benutzung Ordnungsgemäße Montage Freigabe für die Benutzung Eignung für den Verwendungszweck Keine augenscheinliche Mängel Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 3
4 1. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit BetrSichV TRBS 2121, Teil1 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (z. B. auch Gerüste) Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 1 Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 4
5 2. Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen (1 2) Arbeitsgerüste (feststehend oder fahrbar) tragen: beschäftigte Personen Werkzeuge Arbeitsmaterial Schutzgerüste sichern und schützen als: Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen tieferen Sturz Schutzdächer Personen, Maschinen, Geräte u. a. vor herabfallenden Gegenständen Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 5
6 2. Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen (2 2) BetrSichV Gerüstersteller Baut mit fachlich geeigneten Beschäftigten unter Aufsicht einer befähigten Person das Gerüst (BetrSichV Anh.5, Abs ), z. B. die Gerüstbaufirma oder der eigene Betrieb (Eigenerstellung) Gerüstnutzer Nutzer eines Gerüstes zur Ausführung, z.b. handwerklicher Arbeiten Gerüstfreigabe (Dokument am Gerüst) Bescheinigung über Prüfung und Freigabe des Gerüsts von Gerüstersteller einen Plan für die Nutzung des Gerüstes Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 6
7 3. Schutzmaßnahmen Auf- und Abstiege Nur vorgesehene Auf- und Abstiege benutzen! Nicht vom Gerüst, auf Beläge springen oder etwas auf sie abwerfen! Gefahr der Überlastung! Klappen von Durchstiegsbelägen während Arbeiten auf der Arbeitsebene geschlossen halten! Absturzgefahr! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 7
8 3. Schutzmaßnahmen Veränderungen an Gerüsten Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst durch den Gerüstnutzer, z. B. Entfernen von Verankerungen Veränderungen der Beläge (Dielen) Ausbau des Seitenschutzes Montage von Schuttrutschen, Transportrollen oder anderer Hilfsmittel! Änderungen grundsätzlich nur durch Gerüstersteller! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 8
9 3. Schutzmaßnahmen Übereinander arbeiten Arbeiten auf Gerüstlagen übereinander vermeiden! Erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände! Arbeitsebenen geschlossen halten Beenden der Arbeiten Nach Fertigstellung der täglichen Arbeiten Gerüste in sauberem Zustand verlassen! Keine Gegenstände hinterlassen! Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 9
10 Arten erforderlicher Prüfungen (1 4) 1. Prüfung nach Montage durch Ersteller Ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion des Gerüstes Dokumentation dieser Prüfung auf dem Dokument Gerüstfreigabe durch Befähigte Personen: Gerüstbaumeister, -obermonteure, -kolonnenführer, Poliere und Personen mit entsprechender Qualifikation Befähigte Personen (Eigenerstellung): Handwerksmeister oder - Facharbeiter mit spezieller Unterweisung für Gerüstaufbau Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers ist beachtet und beim Gerüstersteller einsehbar Formular Gerüstfreigabe mit Plan für die Nutzung sichtbar an allen Zugängen des Gerüstes BetrSichV TRBS 2121, Teil Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 10
11 Arten erforderlicher Prüfungen (2 4) Hinweise für Gerüste bei Nutzung nur im eigenen Unternehmen (Eigenerstellung): Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vorliegen Ergebnisse der Prüfung des Gerüstes sind aufzuzeichnen Aushang des Nachweises der Prüfung nur bei Verwendung außerhalb des Unternehmens Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 11
12 Arten erforderlicher Prüfungen (3 4) 2. Prüfung nach der Gerüstfreigabe vor erster Nutzung (Eignungsprüfung) durch Gewerk zur Ausführung handwerklicher Tätigkeiten Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, z. B. Arbeits- oder Schutzgerüst, Belastungsgrenzen, Gerüstbreite Augenscheinliche Mängel Dokumentation dieser Prüfung z. B. im Gerüstprüfbuch* Befähigte Personen: Handwerksmeister oder Facharbeiter mit spezieller Unterweisung zur Prüfung von Gerüsten vor erster Nutzung BetrSichV TRBS 2121, Teil1 3. Prüfung auf augenscheinliche Mängel arbeitstäglich durch jeden, der das Gerüst betritt keine Dokumentation erforderlich * zu beziehen über den GUS-Medienshop Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 12
13 Arten erforderlicher Prüfungen (4 4) 4. Weitere Prüfungen nach wesentlichen Änderungen an Gerüsten durch Gerüstersteller mit neuer Gerüstfreigabe nach längeren Standzeiten ohne Nutzung evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller nach Witterungseinflüssen, z. B. Sturm evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller! Achtung: Alle Änderungen an Gerüsten ausschließlich durch Gerüstersteller! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 13
14 Anforderungen an prüfende Personen BetrSichV Befähigte Personen, BetrSichV 2, Abs. 7 Verfügen über erforderliche Fachkenntnisse zur Prüfung eines Arbeitsmittels durch: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit! Eine befähigte Person unterliegt bei der Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 14
15 Dokument Gerüstfreigabe Freigabeformular, nummeriert mit Einzelauftragsnummer (AVISOR) Enthält Dokumentation der Prüfung nach Montage mit Unterschrift Plan für die Nutzung Verbleibt am Gerüst Bei Abmeldung des Gerüstes Freigabeformular entfernen = Gerüst gesperrt Betreten verboten! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 15
16 Hinweise für den Prüfer (1 10) Bei folgenden kleineren Arbeiten auf dem Gerüst kann auf die Dokumentation der Prüfung durch den Gerüstnutzer verzichtet werden Ablesen von Messgeräten Probenahmen Ausmessen und Tätigkeiten geringen Umfanges ohne nennenswerte Belastung des Gerüstes Arbeiten mit Schraubendreher, Schraubenschlüsseln kleiner Schlüsselweite, Akkuschrauber Arbeiten, verbunden mit geringem Kraftaufwand ohne Zwangshaltung und gut zugänglicher Arbeitsstelle Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 16
17 Hinweise für den Prüfer (2 10) Gesamtlast des Gerüstes Die Lastklasse gibt die zulässige Belastung pro m 2 im Gerüstfeld (Feld zwischen zwei Stützen) an Das Gerüst kann nur Lasten entsprechend der Gesamtnutzlast (Lastklasse) tragen Bei mehrlagigen Gerüsten Gesamtnutzlast entweder nur auf eine Lage oder verteilt auf mehrere Lagen! Achtung: Kein Material auf Fanggerüsten und Schutzdächern lagern! ^ Gesamtnutzlast (Tragfähigkeit) = Summe aller Lasten durch Personen + Werkzeugen + Material 1 kn = 100 kg/m Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 17
18 Hinweise für den Prüfer (3 10) Gesamtlast pro Gerüstfeld: 200 kn/m kn/m kn/m kn/m kn/m 2 Falsche Belastung 200 kn/m kn/m kn/m kn/m kn/m kn/m 2 Richtige Belastung Jedes Gerüstfeld darf mit der Gesamtnutzlast in nur einer Lage oder verteilt auf mehrere Gerüstfelder belastet werden Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 18
19 Hinweise für den Prüfer (4 10) Beispiele für zulässige Arbeiten in den verschiedenen Lastklassen Lastklasse Lastklasse 2 Breitenklasse W06 Lastklasse 3 Breitenklasse W06 Lastklasse 4 Lastklasse 5 Lastklasse 6 Breitenklasse > W09 Gleichmäßig verteilte Last ^ Lagern von Materialien 1,5 kn = 150 kg/m 2 nein Inspektionen 2,0 kn = ^ 200 kg/m 2 kleinere Mengen 3,0 kn = ^ 300 kg/m 2 4,5 kn = ^ 450 kg/m 2 6,0 kn = ^ 600 kg/m 2 größere Mengen Zulässige Arbeiten (beispielhaft) Putz- und Stuckarbeiten, Dachdecken, Fassadenbekleiden, Maler- und Beschichtungsarbeiten, Verfugen, Ausbesserungen, Bewehrungs- und Montagearbeiten Mauer- und Putzarbeiten, Fliesen- und Natursteinarbeiten, Bewehrungs- und Montagearbeiten Breitenklasse: W06 = 0,60 m 0,90 m breit W09 = 0,90 m 1,20 m breit Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 19
20 Hinweise für den Prüfer (5 10) Gerüstbelastung Gerüstabmessungen: 2,50 x 0,60 m = 1,50 m 2 Zulässige, gleichmäßig verteilte Last: 2,0 kn/m 2 = 200 kg/m 2 (Lastklasse 3, gemäß Gerüstfreigabe) Zulässige Feldlast: 1,50 m 2 x 2,00 kn/m 2 = 300 kg Vorhandene Last: Pro Person Eimer Kiste Werkzeug 300 kg 100 kg 100 kg 50 kg 50 kg Gerüstfeld Vorhandene Last im Gerüstfeld: 300 kg Zulässige Feldlast: 300 kg Gerüstbau zulässig! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 20
21 Hinweise für den Prüfer (6 10) Seitenschutz Auf Arbeitsbereichen (genutzte Gerüstlagen) erforderlich. Besteht aus: Geländerholm Zwischenholm Bordbrett Nicht erforderlich, wenn Arbeitsbereich weniger als 2,0 m über sicherem Untergrund, Abstand zwischen der Kante der Belagfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m Geländerholm Zwischenholm Bordbrett Neu: 0,15 m Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 21
22 Hinweise für den Prüfer (7 10) Augenscheinliche Mängel Gerüstfreigabe an den Zugängen des Gerüstes fehlt Lage und Größe der Gerüstbeläge ungeeignet Beläge: nicht vollständig, nicht dicht beieinander (Abstände mehr als 25 mm), können verrutschen und/oder wippen, Belagsicherung fehlt Abstand des Gerüstes zum Arbeitsobjekt (Anlagenteil) größer als 30 cm Seitenschutz oder Bordbrett: fehlt, großer Abstand zum Belag Beschädigte Gerüstbauteile Leiter bzw. Zugang fehlt oder defekt Sicherung, Standfestigkeit der Leiter nicht vorhanden oder ungenügend Unsicherer Ankerpunkt Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 22
23 Hinweise für den Prüfer (8 10) Augenscheinliche Mängel > 30 cm Belag (beschädigt)! Belag und Seitenschutz (Innenseite) (zw. Wand und Belag > 30 cm) Bei augenscheinlichen Mängeln Gerüst nicht betreten! Dokument Gerüstfreigabe an allen Zugängen sofort entfernen! Mängelbeseitigung nur durch den Gerüstersteller! Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 23
24 Hinweise für den Prüfer (9 10) Augenscheinliche Mängel Fußpunkt Seitenschutz, Verankerung, Belag Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 24
25 Hinweise für den Prüfer (10 10) Augenscheinliche Mängel Seitenschutz, Eckausbildung Belag-Wand Abstand > 30 cm Rev. 01 GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Unterweisung Gerüstbau Folie 25
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