Euer Bürgermeister: Amtliche Mitteilung. Liebe Dimbacherinnen und Dimbacher! Liebe Jugend!

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1 Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at Ausgabe Nr. 2/2017 Liebe Dimbacherinnen und Dimbacher! Liebe Jugend! Am Faschingssonntag, den 26. Februar 2017 fand der traditionelle große Faschingsumzug in Dimbach statt. R F 2017 Angeführt vom Musikverein Dimbach, welche als Minions verkleidet waren, zeigten neben dem Kindergarten Dimbach auch so manche andere Kleingruppen bzw. Einzelpersonen ihre närrische Seite. Zahlreiche Zuschauer am Straßenrand haben sich das bunte Treiben nicht entgehen lassen. (Fotos: Eletzhofer Hermann) Euer Bürgermeister:

2 Bürgermeister-Information Seite 2 G P Ä G Im Jahr 2016 führte ein Prüfungsorgan der Bezirkshauptmannschaft Perg eine Gebarungsprüfung in der Marktgemeinde Dimbach durch. Zur Prüfung wurden die Jahre 2013 bis 2015 und der Voranschlag für das Jahr 2016 herangezogen. Der Prüfungsbericht wurde im Jänner 2017 an die Marktgemeinde Dimbach übermittelt und in der Sitzung am vom Gemeinderat behandelt. Die Prüfung beinhaltete die Feststellung in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung und der öffentlichen und sozialen Einrichtungen. Im Zeitalter knapper Budgets und hinsichtlich der ab 2018 gültigen Gemeindefinanzierung Neu sieht sich das Amt der Oö. Landesregierung darüber hinaus aber immer stärker als Berater der (Abgangs-) Gemeinden. Aus diesem Grund werden neuerdings anhand der Prüfungsgebiete auch monetäre Vorschläge für eine nachhaltige Budgetkonsolidierung abgeleitet. Vom Amt der OÖ. Landesregierung (Gemeindeaufsicht) wird nun erwartet, dass die im Prüfungsbericht dargestellten Maßnahmen und Vorschläge umgesetzt werden, damit Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2016/2017 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Dieser beträgt EUR 152,00 bei Unterschreitung der festgesetzten Einkommensgrenze. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu maximal EUR 50,00 beträgt der Heizkostenzuschuss EUR 76,00. Am Dienstag, den 18. April 2017, findet für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Kindergarteneinschreibung von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Kindergarten der Marktgemeinde Dimbach statt. die Marktgemeinde Dimbach ihren Beitrag zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses leistet und somit auch zukünftige Abgangsdeckungen und Projektfinanzierungen möglich sind. Die Gebarungsprüfung wird sohin zu nachfolgenden Änderungen im Gebührenhaushalt führen. Nachdem die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung negative Betriebsergebnisse ausweisen (Zersiedelung, Anschlussgrade: 33 % Wasserversorgung, 40 % Abwasserentsorgung, altes Fördermodell) ist die Marktgemeinde Dimbach nun dazu angehalten worden, die Gebühren für Wasser und Kanalbenützungsgebühren zu erhöhen. Weiters soll auch der Beitrag Kindergartenbusbegleitung erhöht werden. Laut Empfehlung des Prüfberichtes soll eine Erhöhung auf zumindest EUR 25,00 netto (vorher EUR 8,67 netto) vorgenommen werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. März 2017 eine Erhöhung des Beitrages für die Kindergartenbusbegleitung auf EUR 13,00 (exkl. USt.) und ab auf EUR 17,00 (exkl. USt.) beschlossen. H 2016/2017 Einkommensgrenzen: Alleinstehende: EUR 889,84 Ehepaar/Lebensgemeinschaft: EUR 1.334,17 je Kind: Euro 166,37 Die Antragsfrist beim Marktgemeindeamt läuft bis 14. April Zur Antragstellung sind sämtliche Einkommensnachweise vom Jahr 2016 und wenn nötig Übergabeverträge mitzubringen. K - Wenn Ihr Kind ab September 2017 den Kindergarten in Dimbach besuchen möchte, laden wir Sie ein, gemeinsam mit Ihrem Kind zur Einschreibung zu kommen. Die empfohlenen Tariferhöhungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden ebenfalls in zwei Etappen durchgeführt. Der Tarif für die Wassergebühr beträgt für das Jahr 2017 EUR 1,85/m³ netto bzw. ab 2018 EUR 2,00/m³ netto. Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt ab EUR 4,20/m³ netto bzw. EUR 4,60/m³ netto ab Weiters ist laut dem Amt der Oö. Landesregierung bei jenen Bürgern, die nicht an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, die Kanalbenutzungsgebühr (Pauschalbetrag) ab 2017 auf 40m³/ Person und Jahr anzupassen. In diesem Zusammenhang werden auch zukünftig (ab 2017) die Poolbefüllungen inklusiv Kanalbenutzungsgebühr (für jene die an der Kanalisation angeschlossen sind) verrechnet. Wir bitten um Verständnis für die oben angeführten Maßnahmen, welche uns seitens des Amtes der Oö. Landesregierung mit Nachdruck empfohlen wurden, um den Haushalt zu konsolidieren und zukünftige Ausgleichszahlungen und Projektfinanzierungen abzusichern. Weitere Infos: Bitte zur Einschreibung mitbringen: Impfkarte vollständig ausgefüllter Aufnahmebogen und Erhebungsbogen (dieser wird ca. 2 Wochen vor der Einschreibung zugeschickt)

3 Bürgermeister-Information Seite 3 N O D. A - D. L Liebe Dimbacherinnen und Dimbacher! Mit dem Start in den Frühling gibt es in unserer Ordination eine Veränderung der Öffnungszeiten. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab 1. April 2017 neue Öffnungszeiten in unserer Ordination für Allgemeinmedizin gültig sind. Wir sind zukünftig Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und in unserer Abendordination am Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr und Donnerstag von 18:00 bis 20:00 Uhr für Sie da. Die Abendordination am Montag wird zukünftig entfallen. Besuchen Sie uns auch zukünftig auf unserer neuen Homepage im Internet. Wir informieren Sie hier laufend über aktuelle Aktionen und Informationen zu unserer Ordination. Wir freuen uns sehr über einen Besuch. Öffnungszeiten ab 1. April 2017 Montag: 8:00-12:00 Dienstag: 8:00-12:00 Mittwoch: 17:00-19:00 Donnerstag: 8:00-12:00, 18:00-20:00 Freitag: 8:00-12:00 Ihr Ordinationsteam, Dr. Altzinger - Dr. Leonhartsberger M Die nächste Mutterberatung findet am 6. April 2017 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr in den Mutterberatungsräumen statt. F H P Der Umweltausschuss der Marktgemeinde Dimbach veranstaltet, in Zusammenarbeit einiger Dimbacher-Vereine, am Samstag, den 8. April 2017 die Flurreinigungsaktion Hui statt Pfui. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Marktplatz Dimbach. Auf zahlreiche freiwillige HelferInnen freuen sich der Umweltausschuss sowie die Vereine. B Die nächste Bauverhandlung findet am 3. April 2017 von 13:00 bis 15:00 Uhr am Marktgemeindeamt Dimbach statt. Voranmeldung bei Rudolf Freinschlag: (07260) freinschlag@dimbach.ooe.gv.at ARGE F.X. M V Für all jene Vereine die noch nicht Mitglied in der ARGE F.X. Müller Vereinshaus sind, besteht noch bis 1. Juni 2017 die Möglich, dieser beizutreten. Ein Beitritt nach dem genannten Datum ist mit einem Kostenbeitrag verbunden. Z - M B P Die Bezirkshauptmannschaft Perg verfügt seit Juli 2016 über keine/n Amtsarzt/Amtsärztin, weil die bisherige Amtsärztin, Frau Dr. Karin Bardeau, in Karenz ist. Trotz intensivster Bemühungen ist es bis heute leider nicht gelungen, eine Karenzvertretung für sie zu finden. Aus diesem Grund werden leider weiterhin die Aufgaben auf die absoluten Kernbereiche reduziert, sodass in diesem Jahr leider die FSME -Impfungen nicht angeboten werden. Wir weisen darauf hin, dass FSME-Impfungen auch von niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen, der OÖ. Gebietskrankenkasse und der Bezirksbauernkammer angeboten werden. Für das Jahr 2018 werden wieder alle Anstrengungen unternommen, dass FSME Impfungen wieder auf der Gemeinde statt finden. Wir bitten um Verständnis.

4 Bürgermeister-Information Seite 4 JUGENDTAXI-Ausweise beantragen! JUGENDTAXI-Gutscheine abholen! Die Jugendtaxi-Gutscheine werden für jeweils ein Quartal (30 km) ausgegeben. Die Hälfte des Fahrpreises kann mit diesen Gutscheinen beglichen werden. Jeder Jugendliche ab 14 bis einschließlich 20 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Dimbach kann sich am Gemeindeamt einen Jugendtaxiausweis aus läuft die Gültigkeit von vielen Reisepässen ab. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit und beantragen Sie schon jetzt Ihren neuen Reisepass! Rechtzeitiger Antrag vermeidet Stress in letzter Minute! Für Fragen rund um den Reisepass steht Ihnen gerne das Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Perg telefonisch zur Verfügung ( ), ebenso wie auch das Bürgerservice der Marktgemeinde Dimbach. 1 (1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. (2) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. 2 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen ( 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975). S J -C stellen lassen (bitte Passfoto mitnehmen). Mit Nachweis haben Studenten, Präsenz- und Zivildiener, sowie Lehrlinge bis 25 Jahre die Möglichkeit, einen Jugendtaxiausweis zu beantragen. Die Jugendtaxi-Gutscheine können von Berechtigten jederzeit am Gemeindeamt abgeholt werden. Seit dem gibt es, lt. einer Änderung des Landes OÖ, für alle Jugendtaxi-TeilnehmerInnen 1/3 Selbstbehalt. Bei der Abholung von 30 Kilometer S -P -J 2017 Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Den Antrag können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Perg oder am Marktgemeindeamt Dimbach persönlich stellen. Bitte mit Frau Enengl ( ) einen Termin für die Beantragung W 3 Übertretungen des 1 werden nach 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. 4 (1) Diese Verordnung wird in der Amtlichen Linzer Zeitung und durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg sowie der Gemeindeämter des Bezirkes Perg kundgemacht. (2) Sie tritt mit 1. April 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2017 außer Kraft. Jugendtaxi-Coupons sind ab Jahresanfang 7,50 zu bezahlen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 1 Kilometer = 0,75 x 30 Kilometer = 22,50 davon 1/3 = 7,50 des Reisepasses vereinbaren, damit auch eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden kann. Verordnung des Bezirkshauptmannes von Perg betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk Perg. Gemäß 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.f. BGBl. I Nr. 56/2016, wird verordnet:

5 Bürgermeister-Information Seite 5 Auch im Frühjahr 2017 findet, in Dimbach, wieder eine Sammlung für Alttextilien statt. TERMINE: Freitag, 7. April 2017 (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) Montag, 10. April 2017 (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) T F 2017 SAMMELSTELLE: Altes Feuerwehrzeughaus Dimbach Die Textiliensäcke, die am Marktgemeindeamt Dimbach kostenlos erhältlich sind, bitte gut verschnüren und an den Sammelterminen zum Alten Feuerwehrzeughaus bringen. Eine Abgabe außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich, da das Alte Feuerwehrzeughaus zugesperrt ist! Was wird gesammelt: tragbare und saubere KLEIDUNG tragbare und saubere SCHUHE, paarweise gebündelt unbeschädigte TASCHEN und GÜRTEL BETTZEUG, BETTFEDERN im Inlett Vorhänge, Tischwäsche Was darf NICHT hinein: KAPUTTE, VERSCHMUTZTE, NASSE oder SCHIMMELIGE KLEIDUNG/SCHUHE STOFFRESTE/PUTZLAPPEN SKI-, SNOWBOARD- und EISLAUFSCHUHE SCHUHEINLAGEN Der Bezirksabfallverband Perg organisiert im Frühjahr 2017 wieder eine kostenlose Agrarfoliensammlung. Folgende Termine werden für die Sammlung von Agrarfolien angeboten: ASZ Pabneukirchen Montag, 3. April :00-14:00 Uhr Bauhof St. Georgen am Walde Mittwoch, 5. April 2017, 8:00-12:00 Uhr Bauhof Waldhausen Mittwoch, 5. April 2017, 13:00 Uhr - 16:30 Uhr ASZ Grein, Donnerstag, 6. April 2017, 8:00-12:00 Uhr Die Marktgemeinde Dimbach, in Zusammenarbeit mit dem Imkerverein und der Ortsbauernschaft Dimbach, führt das im letzten Jahr ins Leben gerufene Projekt Bienenweiden fort. Jeder Gemeindebürger kann dieses Projekt unterstützen. Mit der Aussaat von Bienenweiden helfen wir den Bienen, indem wir neuen Lebensraum schaffen. A F 2017 Sämtliche Agrarfolien müssen sauber, besenrein und frei von jeglichen Fremdkörpern aller Art sein. Nasse Folien können keiner Wiederverwertung zugeführt werden. Deshalb müssen die Agrarfolien trocken angeliefert werden. Rundballenfolien nicht mit Netzen, Schnüren und Fahrsilofolien vermischen. Die Wickelfolien stellen eine eigene Sammelkategorie dar! Bei Nichteinhaltung dieser Sammelkriterien, können die Silofolien nicht angenommen werden. B Saatgutmischungen für Bienenweiden stellt das Marktgemeindeamt Dimbach kostenlos zur Verfügung.

6 Bürgermeister-Information Seite 6 G 15. M 2017 Bericht des Prüfungsausschusses Der Bericht des Prüfungsausschussobmannes wurde zur Kenntnis genommen. Rechnungsabschluss 2016 Der Rechnungsabschluss 2016 wurde vom Gemeinderat beschlossen. Es ergibt sich ein Soll-Fehlbetrag von EUR ,24 im ordentlichen Haushalt (Voranschlag 2016: EUR ,00). Gegenüber dem Voranschlag 2016 entspricht dies einer Verbesserung in Höhe von EUR ,76. Im außerordentlichen Haushalt wurde ein Soll-Überschuss von EUR ,84 erreicht. Der Schuldenstand pro Kopf beträgt EUR 1.816,37. Gebarungsprüfung 2016, Prüfungsbericht & Stellungnahme Der Prüfbericht der Direktion Inneres und Kommunales (IKD)/Land OÖ. - Gebarungsprüfung vom 31. März bis 24. Mai 2016 wurde vorgetragen. Eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten wurde beschlossen. Dienstpostenplanänderung, Herabsetzung um 0,5 PE, Handwerkl. Dienst Die Personalreserve von 0,5 Personaleinheiten (PE) beim Handwerklichen Dienst ist gemäß Gebarungsprüfung 2016 aufzulassen. Der Dienstpostenplan wurde dahingehend abgeändert. Kanalgebührenordnung, Abänderung Die Kanalgebührenordnung wurde im 3 Kanalbenützungsgebühren abgeändert. Ab wird der Pauschalbetrag für nicht an die gemeindeeigene Wasserversorgung angeschlossene Liegenschaften von 35 m³/person auf 40 m³/person und Jahr angehoben. Kindergartentarifordnung, Abänderung Die Kindergartentarifordnung wurde aufgrund der Gebarungsprüfung 2016 im Punkt VII. Sonstige Beiträge abgeändert. Der Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport wurde ab von EUR 8,67 excl. USt./Monat auf EUR 13,00 excl. USt./Monat und Kind angehoben. Ab erfolgt eine weitere Anhebung auf EUR 17,00 excl. USt./Monat und Kind. FF Dimbach, Beschaffung Einsatzbekleidung Neu, Vergabe Darlehen und Beschluss Krediturkunde Das Darlehen für die Beschaffung der Einsatzbekleidung Neu in Höhe von EUR 8.244,00 wurde an die Raiffeisenbank Dimbach vergeben. Die Krediturkunde wurde beschlossen. Franz-Xaver-Müller-Haus, Finanzierungsplan, Beschluss Der Finanzierungsplan für die Sanierung/ Revitalisierung des Franz-Xaver-Müller-Hauses wurde beschlossen. Franz-Xaver-Müller-Haus, Ankauf Tische und Sitzmöbel, Vergabe Der Ankauf der Tische und Sitzmöbel wurde an die Tischlerei Hofer Johann vergeben. Franz-Xaver-Müller-Haus, Tarifordnung und Hausordnung Die Tarifordnung bzw. die Hausordnung für das Franz-Xaver-Müller-Haus wurde beschlossen. Franz-Xaver-Müller-Haus, Übertragung Vergabe Bauarbeiten an Gemeindevorstand Es wurde beschlossen, dass die Vergabe der Bauarbeiten für die Sanierung/Revitalisierung des Franz- Xaver-Müller Hauses an den Gemeindevorstand übertragen wird. Bauhof & Müllsammelplatz, Zufahrt und Containerplatz, Finanzierungsplan, Beschluss Der Finanzierungsplan für die Errichtung der Zufahrt zum Bauhof und Müllsammelplatz wurde beschlossen. Lehrerwohnhaus Dimbach 46, Vergabe Wohnung Erdgeschoß West und Abschluss Mietvertrag Die Vergabe der Erdgeschosswohnung West und der Mietvertrag wurden beschlossen. Vergabe Gemeindegrundstücke Parz. Nr. 382/4 & Parz. 382/5, beide KG Dimbach, Lumetsberger/ Brunner, Vorvertrag Der Vorvertrag für den Verkauf der Gemeindegrundstücke Parz. 382/4 & 382/5 wurde beschlossen. Flächenwidmungsplanänderung Nr Siedlung West, Schwaiger, Beschluss Nach positiver fachlicher Stellungnahme von Ziviltechniker Norbert Haderer wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes 2.24 beschlossen. Flächenwidmungsplanänderung Nr. 2.25, Angerweg/Gattringer, Einleitungsbeschluss Für die Umwidmung der Parz. 382/2 und 382/5 beide KG Dimbach von Grünland-Land und Forstwirtschaft in Bauland-Gemisches Baugebiet sowie die Parz. 382/4 KG Dimbach von Bauland-Wohngebiet in Bauland-Gemischtes Baugebiet wurde der Einleitungsbeschluss für die Flächenwidmungsplanänderung 2.25 im Bereich Angerweg/Gattringer beschlossen. Bebauungsplan Nr. 10 Änderung Teil 2, Änderung Nr. 2 Der Einleitungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Änderung Teil 2, Änderung Nr. 2 im Bereich des Angerweges wurde beschlossen. Leader Region Perg-Strudengau, Nachbesetzung Vertreter Frau Andrea Ebner wird Frau Andrea Nenning als Vertreterin bei der Leader Region Perg-Strudengau folgen. Anmerkung: Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

7 Bürgermeister-Information Seite 7 D W BAV Mehrwegwindeln sind natürlich, gesund & umweltfreundlich! So einfach kommen Sie zur Förderung für ein modernes, waschbares Wickelsystem! Beim Kauf einer Grundausstattung waschbarer Windeln im Wert von EUR 250,00 erhalten Sie vom Bezirksabfallverband Perg bei Rechnungsvorlage, Zahlungsnachweis und Mutter-Kind-Pass eine Förderung in der Höhe von maximal EUR 40,00 (bzw. 20% der Rechnungssumme). Bezugsquellen von Mehrwegwindeln: Katrin Midl, Parkstraße 17/c/2, 4311 Schwertberg - Natürlich Baby, Goethestr. 7, 4020 Linz - Nähere Informationen: Bezirksabfallverband Perg Kickenau 7, 4320 Perg, Tel.Nr / Abfallberaterin Frau Astrid Panhofer V - S N In Oberösterreich wurden bisher bei Untersuchungen von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln 6 positive Fälle von Geflügelpest (Vogelgrippe) festgestellt. Die positiven Befunde der letzten 2 Wochen stammen aus Einsendung aus den Bezirken Linz-Land und Vöcklabruck. Darüber hinaus mussten erst Ende Februar aufgrund von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel in Tschechien und der Slowakei Sperrzonen für Nutzgeflügel in grenznahen Gebieten Niederösterreichs (pol. Bezirk Gmünd und Gänserndorf) eingerichtet werden. Daher ist nach wie vor von einem aktuell hohen Verschleppungsrisiko von Wildvogelgeflügelpest in heimische Nutzgeflügelbestände auszugehen und mit der Aufhebung der Stallpflicht daher keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen. An die Bestimmungen betreffend Stallpflicht für Nutzgeflügel darf erinnert werden: Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest- Risiko: Es gelten die Maßnahmen gemäß 8 der Geflügelpest-Verordnung Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten! Maßnahmen gemäß 8 der Geflügelpest-Verordnung sind unter anderem: Eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln. Das Gebot, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen ( Stallpflicht ) zumindest flüssigkeitsdichte Überdachung und vogelsichere seitliche Umzäunung. Das Verbot, Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind. Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat. A L Die Landespolizeidirektion OÖ beabsichtigt, im Jahr 2017 Frauen und Männer für den Polizeidienst aufzunehmen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Die Ausschreibungsfrist endet mit 31. Dezember Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind im Internet unter abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich. H Suche Nachmieter für Wohnhaus in Dimbach 82 mit einer Wohnfläche von 110 m², mit eigenem Garten. Zentrale Lage im Ort, Garage, Terrasse; Mietpreis auf Anfrage. Vermietung nur an NICHTRAUCHER!! Familie Barth (0664)

8 Bürgermeister-Information Seite 8 M H 1. Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister bei der Hauptwohnsitzgemeinde Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden: Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin; Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes; Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat. Der Meldung sind anzuschließen: Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis und der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht. Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt. 2. Ausgabe der Amtlichen Hundemarke bei der Hauptwohnsitzgemeinde Im Zuge der Anmeldung im oberösterreichischen Hunderegister wird auch die Amtliche Hundemarke ausgegeben. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Bei der Beendigung der Hundehaltung ist die Hundemarke der Gemeinde zurückzugeben. 3. Entrichtung der Hundeabgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde Binnen zwei Wochen nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe zu entrichten. 4. Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip UND Meldung der Chipnummer bei der Heimtierdatenbank des Bundes!! Achtung - es handelt sich immer um zwei Schritte die ein Hundehalter setzten muss!! Die Implantation des Mikrochips wird von einer Tierärztin/ einem Tierarzt Ihrer Wahl auf Ihre Kosten durchgeführt. Das Einsetzen des Chips erfolgt mittels einer Kanüle an der linken Halsseite, ähnlich einer Injektion und ist nahezu schmerzlos. Der Chip ist unzerbrechlich und liegt reaktionslos im Gewebe eingebettet. Der Nummerncode des Mikrochips muss nun noch in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert werden! Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen/ chipen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen BesitzerInnen, ohne langen Aufenthalt in einem Tierheim, zurückführen zu können. Ein Mikrochip ist nur dann sinnvoll, wenn der Zifferncode und die Daten des Hundes bzw. der Besitzerin/ des Besitzes in einer Datenbank gesammelt werden. Daher ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung/ Chipung, Einreise oder Übernahme zu melden; die Eingabe erfolgt in ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mit der Bürgerkarte), oder nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) durch diese, oder im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt (der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt); diese Variante ist kostenpflichtig, durch eine sonstige Meldestelle dies kann unter Umständen ein Tierheim sein oder eine andere private Datenbank, die auch eine Meldung gemäß 24a Tierschutzgesetz durchführt. Als Bestätigung der Meldung erhalten Sie eine Registriernummer. Diese Nummer ist Ihr Nachweis für eine erfolgreiche Meldung. Bestehen Sie auf eine Übergabe der Registriernummer an Sie! S Für den, nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002, geforderten Hundekunde-Kurs werden folgende Termine angeboten: 31. Mai 2017, 19:00 Uhr Vereinshaus ÖGV Hundeschule Perg Anmeldung und Infos (0650) Juni 2017, 19:00 Uhr Binderalm, Grein Anmeldung und Infos Anita Gaigg, (0650) office@tierarzt-grein.at

9 Bürgermeister-Information Seite 9 M D - E V

10 Bürgermeister-Information Seite 10 I A S

11 Bürgermeister-Information Seite 11 A S

12 Bürgermeister-Information Seite 12 G Die Marktgemeinde Dimbach gratuliert recht herzlich zum Hochzeitsjubiläum und wünscht noch viele weitere glückliche Jahre. W T Ü Bauverhandlungstermin Montag, 3. April :00 Uhr bis 15:00 Uhr Mutterberatungstermin Donnerstag, 6. April :30 Uhr bis 15:30 Uhr Textiliensammlung Freitag, 7. April 2017, Montag,10. April :00 Uhr bis 17:00 Uhr, Altes Feuerwehrzeughaus Agrarfoliensammlung Zwischen Montag, 3. April 2017 und Donnerstag, 6. April 2017 Genaue Zeiten - siehe aktuelle Ausgabe Bürgermeister-Information Marianne und Josef HADER, Großerlau 37 GOLDENE HOCHZEIT Hermine und Ferdinand RIEGLER, Dimbachreith 2 GOLDENE HOCHZEIT V 31. März :30 Uhr Generalprobe in der Stockhalle (Musikverein Dimbach) 1. April :00 Uhr Vereinskonzert in der Stockhalle (Musikverein Dimbach) 5. April :00 Uhr Halbtagswanderung (SPÖ-Pensionistenverband) 8. April :00 Uhr Jungscharheimstunde (Kath. Jungschar) 8. April :00 Uhr Saisonabschluss im Franz-Xaver-Haus (UNION Dimbach - Sektion Schi) 17. April :00 Uhr Osterkirtag (Marktgemeinde Dimbach) 18. April :00 Uhr Kindergarteneinschreibung (Kindergarten Dimbach) Ida und Franz WEISSINGER, Vorderdimbach 22 DIAMANTENE HOCHZEIT Impressum: Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeindeamt Dimbach, Bürgermeister ÖkR Josef Wiesinger, 4371 Dimbach 2 (07260) buergermeister@dimbach.ooe.gv.at Eigenvervielfältigung

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