Regelungsverzeichnis
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- Charlotte Ritter
- vor 8 Jahren
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1 Unterlage Nr. 7.2 sverzeichnis A 96 Lindau München Planfeststellung Aufgestellt: Kempten, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Dienststelle Kempten Rodehack Baudirektor
2 - 0 - PLANFESTSTELLUNG Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen V 1 - V 5 Abkürzungen 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten Neubau 7 2. Bauwerke und Anlagen 2.1 Brückenbauwerke Lärmschutz Stützwand Entwässerung 3.1 Freie Strecke Leitungen 4.1 Telekommunikationseinrichtungen Elektrizitätsanlagen Abwasserbeseitigung Wasserversorgung 25-26
3 - V 1 - PLANFESTSTELLUNG AS Inning AS Wörthsee Vorbemerkungen zum sverzeichnis 0. Allgemeines Das sverzeichnis enthält die wesentlichen technischen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche en, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. Der Umfang der Planfeststellung wird durch die en Baubeginn, Bauende und/oder durch die farbige Darstellung in den Plänen der Unterlage 7.1 festgelegt. Die Maßnahme umfasst die Verkehrsumlegung der BAB A 96 von bis Kostentragung Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im sverzeichnis keine andere getroffen ist oder nicht Dritte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher en zur Kostentragung verpflichtet sind. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach 12 a FStrG bzw. Art. 32 a BayStrWG. 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn A 96 einschl. aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im sverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Bundesstraßen: die Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG), Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Abs. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Abs. 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG),
4 - V 2 - PLANFESTSTELLUNG AS Inning AS Wörthsee soweit ausgebaut: die Gemeinden, soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. beschränkt öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Bundesstraßen mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13 a, 13 b FStrG i. V. m. der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung FStrKrV), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Gemeindestraßen sowie der öffentlichen Feld- und Waldwege richtet sich nach Art. 33 bzw. 33 a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht ( 40 WHG/Art. 22 ff. BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Die im sverzeichnis dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im sverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung (Straßenklasse) gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG/Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 4 und 6 FStrG / Art. 7 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 4 und 6 FStrG / Art. 8 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6 a FStrG, Art. 6 Abs. 8, Art. 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam (Art. 7 Abs. 6 BayStrWG). Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken sind beschrieben bzw. kenntlich gemacht. 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen
5 - V 3 - PLANFESTSTELLUNG AS Inning AS Wörthsee Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erhält mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit die Möglichkeit, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen (Besitzüberlassung oder Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde). 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. der Art. 15 und Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Soweit nicht im sverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser von Straßen und Wegen großflächig über Bankette und Böschungen erlaubnisfrei versickert. 7. Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der "Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes" (Verkehrsblatt 2009, S. 346 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), sofern bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend den "Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen" (MABl Nr. 19/1981 S ). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Straßenbauverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer en im Einzelfall, folgendes: Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in
6 - V 4 - PLANFESTSTELLUNG AS Inning AS Wörthsee das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. Abkürzungen A Autobahn (z. B. A 96) Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle AZ Asbestzement B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSchG Bayer. Naturschutzgesetz BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz BayWG Bayer. Wassergesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Br. Kl. Brückenklasse BW Bauwerk BWV sverzeichnis db Dezibel db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Fl.Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde gebr. gebrochen(es) Gem. Gemarkung Gew. % Gewichtsprozent GG Grundgesetz GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HW Hochwasser Kr.< Kreuzungswinkel Kr. Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MLuS 02 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen ü. NN über Normalnull
7 - V 5 - PLANFESTSTELLUNG AS Inning AS Wörthsee NB NW NutzungsRL ODR öfw OK PLF PlafeR RAA RAS Nettobreite Nennweite Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten öffentlicher Feld- und Waldweg Oberkante Planfeststellung Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben Richtlinien für die Anlage von Autobahnen Richtlinien für die Anlage von Straßen (siehe Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) - RAS-Q Teil: Querschnitte - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte - RAS-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RiStWag Richtlinien für bautechn. Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RQ Regelquerschnitt St Staatsstraße Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien TKG Telekommunikationsgesetz UNB Untere Naturschutzbehörde WWA Wasserwirtschaftsamt ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzanlagen an Straßen V-RL Vogelschutzrichtlinie
8 - 1 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: bis Öffentlicher Feld- und Waldweg (öfw) a)+b) E + U Gemeinde Wörthsee Von bis wird der öfw von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die Wegbreite beträgt 3,50 m. Der Weg erhält auf beiden Seiten je ein 0,75 m breites Bankett. Der Oberbau wird mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt. Der Weg ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Wegverlauf wieder hergestellt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
9 - 2 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: Staatsstraße St 2348 (Geh-/Radweg) a)+b) E + U Freistaat Bayern Von wird der Geh- /Radweg der St 2348 von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die Wegbreite beträgt 2,50 m. Der Weg erhält auf beiden Seiten je ein 0,50 m breites Bankett. Der Oberbau wird mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Wegverlauf wieder hergestellt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
10 - 3 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: Staatsstraße St 2348 a)+b) E + U Freistaat Bayern Von wird die Staatsstraße von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die Wegbreite beträgt 6,00 m. Der Weg erhält auf beiden Seiten je ein 1,50 m breites Bankett. Die Kurvenbereiche werden entsprechend den fahrgeometrischen Erfordernissen aufgeweitet. Der Oberbau wird mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Wegverlauf wieder hergestellt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
11 - 4 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: bis Öffentlicher Feld- und Waldweg (öfw) a)+b) E + U Gemeinde Wörthsee Von bis wird der öfw von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die westliche Anbindung an das vorhandene Straßennetz wird von der Staatsstraße 2348 an den Joachim-Königbauer-Weg verlegt. Die Wegbreite beträgt 3,50 m. Der Weg erhält auf beiden Seiten je ein 0,75 m breites Bankett. Der Oberbau wird mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt. Der Weg ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Wegverlauf wieder hergestellt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
12 - 5 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: bis Gehweg Inninger Straße a)+b) E + U Gemeinde Wörthsee Von bis wird der Gehweg von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gehweg ist als Ersatz für den sicheren Schulweg Unterbrechung Joachim-Königbauer-Weg- notwendig. Die Wegbreite beträgt 1,50 m. Der Weg ist als öffentlicher Gehweg gewidmet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
13 - 6 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.1 Änderung bestehender Straßen, Wege und Zufahrten A 96: Geh- und Radweg Joachim-Königbauer- Weg a)+b) E + U Gemeinde Wörthsee Von wird der Geh- und Radweg von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die Unterbrechung des Joachim-Königbauer-Weg während der Bauzeit ist baulich notwendig. Als Ausgleich wird der Gehweg an der Inninger Straße (1.1.5) hergestellt. Die Beschilderung ist den geänderten Verhältnissen anzupassen. Der Weg ist als öffentlicher Geh- und Radweg gewidmet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
14 - 7 - PLANFESTSTELLUNG 1. Straßen, Wege und Zufahrten 1.2 Neubau A 96: bis Behelfsfahrbahn provisorische Richtungsfahrbahn München (Baustellen Verkehrsführung) a) --- b) E + U Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung - Von bis wird die Richtungsfahrbahn München der A 96 aus dem Tunnel genommen und mit einer Behelfsfahrbahn neben dem Tunnel geführt. Die Straßenbreite beträgt 7,50 m. Der Oberbau wird gemäß der RStO 12 befestigt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das in Anspruch genommene Gelände wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht. Die Unterhaltung der provisorischen Richtungsfahrbahn obliegt der Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung
15 - 8 - PLANFESTSTELLUNG 2. Bauwerke und Anlagen 2.1 Brückenbauwerke A 96: Behelfsbrücke Geh- und Radweg (St 2348) a) --- b) E + U Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Bei kreuzt der parallel geführte Geh- und Radweg der St 2348 die Behelfsfahrbahn mittels eines Behelfsbrückenbauwerkes mit folgenden Abmessungen: Art des Bauwerks und Abmessung: Lichte Weite: Lichte Höhe: Kreuzungswinkel: 15,25 m 4,50 m 100,00 gon Brückenklasse gemäß DIN Fachbericht 101 Während der Bauzeit der Behelfsbrücke kann es zu kürzeren Unterbrechungen der Wegebeziehung kommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das Bauwerk zurückgebaut. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
16 - 9 - PLANFESTSTELLUNG 2. Bauwerke und Anlagen 2.1 Brückenbauwerke A 96: Behelfsbrücke Brücke der St 2348 über provisorische Richtungsfahrbahn a) --- b) E + U Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Bei kreuzt der parallel geführte Geh- und Radweg der St 2348 die Behelfsfahrbahn mittels eines Behelfsbrückenbauwerkes mit folgenden Abmessungen: Art des Bauwerks und Abmessung: Lichte Weite: Lichte Höhe: Kreuzungswinkel: 16,00 m 4,50 m 100,00 gon Brückenklasse gemäß DIN Fachbericht 101 Während der Bauzeit der Behelfsbrücke kann es zu kürzeren Unterbrechungen der Wegebeziehung kommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das das Bauwerk zurückgebaut. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
17 PLANFESTSTELLUNG 2. Bauwerke und Anlagen 2.2 Lärmschutz A 96: bis Lärmschutz Wall a) --- b) E + U Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung Zum Schutz der angrenzenden Bebauung von Waldbrunn südlich der Behelfsfahrbahn wird eine Lärmschutzanlage errichtet. Die Anlage besteht aus einem Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,00 m. Ausführung der Lärmschutzanlage: Lärmschutzwall: 2,00 m bis (Höhe über Fahrbahn) Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das in Anspruch genommene Gelände in den ursprünglichen Zustand gebracht. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
18 PLANFESTSTELLUNG 2. Bauwerke und Anlagen 2.3 Stützmauer A 96: bis Stützwand a) --- b) E + U Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung Bei bis ist zur Sicherung des bestehenden Wirtschaftsweges eine Stützwand erforderlich. Die Stützwand wird zur Abfangung der steilen Böschung notwendig. Die Stützwand verbleibt nach Bauende im Erdreich. Die Länge der Stützwand beträgt ca. 135,00 Meter, die Höhe beträgt bis zu 8,10 m über Fahrbahn. Die Unterhaltung der Stützwand obliegt der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung. Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
19 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde mit Mehrzweckrohr südlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in einer Straßenmulde (Breite = 1,0 m) am südlichen Fahrbahnrand aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Nach Beendigung der Tunnelnachrüstung werden die Entwässerungsanlagen zurückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
20 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde nördlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in der bestehenden Straßenmulde der A96 aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
21 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Sickermulde südlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Oberflächenwasser der Böschungen in einer Versickermulde (Breite = 1,0 m) am Fahrbahnrand versickert. Nach Beendigung der Tunnelnachrüstung werden die Entwässerungsanlagen zurückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
22 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde mit Mehrzweckrohr nördlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in einer Straßenmulde (Breite = 1,0 m) am nördlichen Fahrbahnrand aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Nach Beendigung der Tunnelnachrüstung werden die Entwässerungsanlagen zurückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
23 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde nördlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in einer Straßenmulde (Breite = 1,0 m) am nördlichen Fahrbahnrand aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Nach Beendigung der Tunnelnachrüstung werden die Entwässerungsanlagen zurückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
24 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde nördllicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in der bestehenden Straßenmulde der A96 aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
25 PLANFESTSTELLUNG 3. Entwässerung 3.1 Freie Strecke bis Entwässerungsmulde mit Mehrzweckrohr südlicher Fahrbahnrand Entwässerung während der prov. Verkehrsführung a) - b) E + U: Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung Während der provisorischen Verkehrsführung wird das Niederschlagswasser der Behelfsfahrbahn in einer Straßenmulde (Breite = 1,0 m) am südlichen Fahrbahnrand aufgenommen und der Streckenentwässerung der A 96 zugeführt. Nach Beendigung der Tunnelnachrüstung werden die Entwässerungsanlagen zurückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung.
26 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.1 Telekommunikationseinrichtungen A 96: bis Telekommunika- tionslinie (Fernmeldekabel) a) + b) E + U Deutsche Telekom AG Von bis verläuft ein Kabel der Deutschen Telekom AG im Wirtschaftsweg parallel zur A 96 und wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung richtet sich nach 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
27 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.1 Telekommunikationseinrichtungen A 96: Telekommunika- tionslinie (Fernmeldekabel) a) + b) E + U Deutsche Telekom AG Bei kreuzt ein Kabel der Deutschen Telekom AG die Behelfsfahrbahn und wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen oder das Kabel ist ggfs. zu sichern. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung richtet sich nach 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
28 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.1 Telekommunikationseinrichtungen A 96: Telekommunika- tionslinie (Fernmeldekabel) a) + b) E + U Deutsche Telekom AG Bei kreuzt ein Kabel der Deutschen Telekom AG die Behelfsfahrbahn und wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen oder das Kabel ist ggfs. zu sichern. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung richtet sich nach 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
29 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.2 Elektrizitätsanlagen A 96: kv - Leitung a) + b) E + U Stadtwerke FFB Bei kreuzt ein Kabel der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die Richtungsfahrbahn und wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen oder das Kabel ist ggfs. zu sichern. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung regelt sich nach privatrechtlicher Vereinbarung bzw. nach bestehenden Straßenbenutzungsverträgen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
30 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.2 Elektrizitätsanlagen A 96: Stromleitung a) + b) E + U Stadtwerke FFB Bei kreuzt ein Kabel der Stadtwerke Fürstenfeldbruck die Richtungsfahrbahn und wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen oder das Kabel ist ggfs. zu sichern. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung regelt sich nach privatrechtlicher Vereinbarung bzw. nach bestehenden Straßenbenutzungsverträgen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
31 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.3 Abwasserbeseitigung bis Abwasserleitung DN 500 (Verbandssammler) a) + b) E + U: AWA Ammersee Von bis verläuft eine Abwassersammelleitung DN 600 des AWA Ammersee auf der Südseite der A 96. Bei kreuzt die Abwasserleitung die Bundesautobahn A 96 und die Behelfsverkehrsführung. Danach verläuft die Abwasserleitung parallel zur Richtungsfahrbahn bis über die St Durch die Baumaßnahme wird der Abwassersammler berührt und wird, soweit erforderlich, vorübergehend den neuen Verhältnissen angeglichen. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung regelt sich nach privatrechtlicher Vereinbarung bzw. nach bestehenden Straßenbenutzungsverträgen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
32 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.4 Wasserversorgung Wasserleitung DN 150 bestehend a) + b) E + U: AWA Ammersee Bei kreuzt die bestehende Trinkwasserleitung die provisorische Richtungsfahrbahn. Die vorhandene Wasserleitung wird an die neuen Verhältnisse angepasst. Die technischen Einzelheiten und erforderlichen Maßnahmen werden unmittelbar zwischen dem Leitungsträger und der Straßenbauverwaltung geregelt. Die Kostentragung regelt sich nach dem bestehenden bzw. neuen Gestattungsvertrag mit dem Leitungsträger. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
33 PLANFESTSTELLUNG 4. Leitungen 4.4 Wasserversorgung bis Wasserleitung DN 150 bestehend a) + b) E + U: AWA Ammersee Von bis verläuft eine Trinkwasserleitung DN 150 der AWA Ammersee unter der temporären Richtungsfahrbahn. Die bestehende Wasserleitung wird durch eine neue Wasserleitung ersetzt. Die Kostentragung regelt sich nach dem bestehenden bzw. neuen Gestattungsvertrag mit dem Leitungsträger. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger.
A 92 Landshut - Deggendorf Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar
Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: A92_480_4,627 bis B20_1560_0,301 PROJIS-Nr.: A 92 Landshut - Deggendorf Bau einer Direktrampe an der AS Landau / Isar FESTSTELLUNGSENTWURF
Regelungsverzeichnis
Unterlage 7.2 sverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesstraße B 85 Ausbau nördlich Eberhardsreuth und Erneuerung der Ohebrücke 0+000 0+790 Abschnitt
Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Unterlage 7.2. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen.
Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 3 / 480 / 1,857 4,357 BAB A 3 Frankfurt Nürnberg 6-streifiger Ausbau PROJIS-Nr.: 09 070200 60 Planfeststellung Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis
Feststellungsentwurf
Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: von B301_210_0,95 bis B301_210_2,60 B301, PROJIS-: Feststellungsentwurf - Regelungsverzeichnis - aufgestellt: Neupert, Bauoberrat München, den
Regelungsverzeichnis
A 8, Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 11 Bauvorhaben: 6 - streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle RFB Salzburg: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Straßenbauverwaltung: RFB München: A8_1120_0,686
Feststellungsentwurf
Unterlage 11 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 B 472 Peißenberg Miesbach 0+000 2+745 - sverzeichnis
Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke. und sonstiger Anlagen. Planfeststellung
Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St.Wolfgang) ED 18 0+000 0+577 Aufgestellt: München,
FESTSTELLUNGSENTWURF
Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Freising Straße / Abschnittsnummer / Station: B11 / 1000 / von 1,801 2,151 B 11 München Landshut B15 PROJIS-: FESTSTELLUNGSENTWURF
UNTERLAGEN. zur. Planfeststellung. Regelungsverzeichnis
Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Staatliches Bauamt Krumbach Straße / Abschnittsnummer / Station: B 10 / von A 200_1,140 bis A 260_0,630 PROJIS-: 09 007300 20 2-bahniger Ausbau der B 10 Neu-Ulm (St
REGELUNGSVERZEICHNIS
Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Bundesrepublik Deutschland Straße/Abschnittsnr./Station: B307, Abschnitt 300, Station 0,675 B 307 Verlegung Bahnübergang Hausham Süd REGELUNGSVERZEICHNIS aufgestellt:
Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km bis
Autobahndirektion Nordbayern BAB A 73 Nürnberg - Feucht Bau- km 162+750 bis 168+855 6-streifiger Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg-Süd PROJIS-Nr.: 0991009300 PROJIS-Nr.:
Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die. A 94 Simbach - Pocking (A 3)
Unterlage Nr. 7.2 Planfeststellung Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die A 94 Simbach - Pocking (A 3) Neubau der A 94 von Malching bis Kirchham 20+300
Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. Bundesstraße B 588 (Winhöring) B (Neuötting) Reischach B 20 (Eggenfelden) Ausbau nördlich Reischach
Unterlage 7.2 T Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen mit 1. Tektur Planfeststellung Bundesstraße B 588 (Winhöring) B 299 - (Neuötting) Reischach B 20 (Eggenfelden)
Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen. Planfeststellung
Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Staatsstraße Ortsumfahrung Geisenfeld Nord-West Neubau der ST2232neu von B300 bis St2232alt
Straßenbaulastträger für die Staatsstraße 2036 ist der Freistaat Bayern.
VORBEMERKUNGEN ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS Allgemeines Das sverzeichnis enthält die wesentlichen technischen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche en, die
Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn
Bauwerksverzeichnis Planfeststellung St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn 0+000-1+414 St 2665_425_1,297 - St 2665_435_1,297 Aufgestellt: Bayreuth, den 18.12.2012 S t a a t l i c h e s
FESTSTELLUNGSENTWURF
Unterlage 11 Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: St2580_140_4,357 B388_280_1,107 St 2331 / ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der Staatsstraße 2331 PROJIS-: FESTSTELLUNGSENTWURF
FESTSTELLUNGSENTWURF
Autobahndirektion Nordbayern Streckenabschnitt: A6 / 100 / 0,000 A6 / 140 / 0,869 Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg Landesgrenze BW/BY östl. AK Feuchtwangen/Crailsheim 6-streifiger Ausbau von 706+353
Bauwerksverzeichnis. B 2 neu Eschenlohe Garmisch-Partenkirchen
Unterlage 7.2 T2 Bauwerksverzeichnis B 2 neu Eschenlohe Garmisch-Partenkirchen Planfeststellung 2. Tektur vom 27.07.2018 1. Tektur vom 24.04.2017 Neubau der B 2 Eschenlohe Oberau-Nord 1+990 5+740 mit Verlegung
Unterlage 11. Regelungsverzeichnis
Straßenbauverwaltung: Straße / Abschnittsnummer / Station: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt B 286_520_0,189 B286_540_0,886 B 286, Schweinfurt Gerolzhofen 4-streifiger Ausbau Schweinfurt
Regelungsverzeichnis
Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern St 2091 von Abschnitt 240 Station 0,630 bis Abschnitt 280 Station 0,450 St 2352 von Abschnitt 200 Station 0,135 bis Abschnitt 220 Station 0,490 St 2091
Autobahndirektion Nordbayern BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt 620; Station 4,815 Abschnitt 640; Station 3,520
Autobahndirektion Nordbayern BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Abschnitt 620; Station 4,81 Abschnitt 640; Station 3,20 6-streifiger Ausbau der A 3 im Abschnitt Klebheim nördlich Tank- und Rastanlage Aurach PROJIS-Nr.:
Feststellungsentwurf
Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Straße: A 6 Heilbronn Nürnberg BAB-km 663+484,726 bis 673+500 A 6 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem AS Öhringen AS Kupferzell (PA
PLANFESTSTELLUNG. - Bauwerksverzeichnis -
Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N Straße / Abschnitt / Station: A3 von 500 / 8,382 bis 520 / 5,323 Unterlage 7.2 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt
B 26, AS Eltmann (A70) - AS Bamberg-Hafen (A70) Erneuerung der Regnitzbrücke Bischberg BW-Nr Unterlage 11
Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Bamberg Bundesstraße 26, Abschnitt_1620_Station_1,927 - Abschnitt_1640_Station_0,468 PROJIS-: -------------- FESTSTELLUNGSENTWURF - R e g e l
FESTSTELLUNGSENTWURF
Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Bamberg Bundesstraße 505, AS Pommersfelden (A 3) AS Bamberg-Süd (A 73) von 0+000 bis 3+660 von B 505_140_1,070 bis B 505_240_0,065
Feststellungsentwurf
Straßenbauverwaltung RP Stuttgart Referat 44 Straßenbau Straße: Bundesautobahn A 6 Station: BAB-km 633+760 bis BAB-km 635+400 AS Heilbronn/ Untereisesheim - AS Heilbronn/ Neckarsulm PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) KOMMENTAR begründet von Ministerialdirigent a. D. Dr. Josef Prandl und Landrat a. D. Dr. Joachim Gillessen, fortgeführt von Dr. Joachim Gillessen, Landrat
PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS
L A N D E S B E T R I E B M O B I L I T Ä T K A I S E R S L A U T E R N UNTERLAGE 11 PLANFESTSTELLUNG REGELUNGSVERZEICHNIS B420 Ausbau der OD Offenbach- aufgestellt: Kaiserslautern, den im Kaiserslautern,
Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Landesstraße Nr in der Gemeinde Weinbach, Gemarkung Gräveneck. Ersatzneubau der Lahnbrücke
Unterlage Nr.: 12.1 Erläuterungsbericht zum - Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Landesstraße Nr. 3452 in der Gemeinde Weinbach, Gemarkung Gräveneck Ersatzneubau der Lahnbrücke Widmungs-
FESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Baden-Württemberg Unterlage 11 A8 Karlsruhe - München 6streifiger Ausbau AS Ulm-West AK Ulm/Elchingen PROJIS-Nr.: 0891050220 / 0915990100 FESTSTELLUNGSENTWURF -
FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis -
Neubau des Radfernweges Lahn im Unterlage 11 Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1-56130 Bad Ems Nächster Ort: Laurenburg L 322 von NK 5613 008 nach NK 5613 022 K 23 von NK 5613 022 nach
Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau-km 0+847,78 Bau-km 1+900,71
Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau- 0+847,78 Bau- 1+900,71 Planfeststellung Unterlage 7.2T 1. Tektur vom 28.05.2014 Bauwerksverzeichnis
Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km bis
Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km 395+400 bis 400+500 PROJIS : BAB A9 Berlin München Brückenertüchtigung BW395b BW400a Ertüchtigungslos AS Allersberg
UNTERLAGE 11. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost
BAB A6 Heilbronn Nürnberg Unterlage 11 Regelungsverzeichnis Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-: 09
b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist.
Allgemeines Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist. Zuwegungen a) b) außerhalb der Grundstücksgrenze der Straße, die Anlieger Rechtmäßig angelegte Grundstückszuwegungen
b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)
1 0+775 Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 1086/7 2 0+775 Trinkwasserleitung Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus a.r. Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Am Ortsausgang liegt eine
A8 Rosenheim - (Salzburg)
Unterlage 7.2 A8 Rosenheim - (Salzburg) Planfeststellung Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg Nord Strecken-km 62,4 A 8_1140_1,035 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg St 2243, Abschnitt 280 Station 3,785 bis Abschnitt 280 Station 7,382
Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg St 2243, Abschnitt 280 Station 3,785 Abschnitt 280 Station 7,382 St 2243, 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern (BA450-07) MaViS-Projektdefinition:
Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck Anlage 14.1.1 Stand: 01.10.2013 Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis Planfeststellung
Regelungsverzeichnis
Unterlage 11 Planfeststellung für die Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlage Vierwinden Nord von Bau km 0+000 bis Bau km 0+884,502 Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Rhein Kreis- Neuss Stadt/ Gemeinde
UNTERLAGE 11 T. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg. Umbau AK Nürnberg-Ost. Änderungen und Ergänzungen sind rot dargestellt
BAB A6 Heilbronn Nürnberg Unterlage 11 T Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-: 09 080200 20 BAB A6 Heilbronn
Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I
Unterlage 5.2 Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von 1+480 bis 5+200 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Gütersloh ( nur LBP-Maßnahmen ) Stadt/Gemeinde
K 24n Nord, Ibbenbüren. Regelungsverzeichnis
Dezernat III / Regelungsverzeichnis Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage, Münster, den... Bezirksregierung Münster Dezernat 25 / Verkehr - Planfeststellungsbehörde - Satzungsgemäß ausgelegen:
Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751
1 1 1+490 1) L 751 2) Brücke im Zuge der L 751 über die L 712n 3) Anschlussstelle zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW ) zu 2) und 3) Die L 751 kreuzt die Trasse der
PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)
B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Kalenborn KVP Kalenborn von NK 5407 336
Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:
01 Achse L 1048 0+584,4 bis 0+893,4 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den
Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck Anlage 10.1 Stand: 01.10.2013 Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
Text zum Feststellungsentwurf Unterlage 12.3 zur Widmung, Umstufung, und Einziehung der Bundesstraße Nr. 4 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Thüringen Straße: B 4 Nächster Ort: Nordhausen-Steinbrücken B 4 Sundhäuser Berg Gemäß 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung
Straßenverkehrsbehörde
DER LANDKREIS AUGSBURG Straßenverkehrsbehörde Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Geltungsbereich BayStrWG Folgende Straßen werden vom BayStrWG erfasst und in bestimmte Straßenklassen eingeteilt
K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt
Dezernat III / K 7n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Regelungsverzeichnis Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage, Münster, den... Bezirksregierung Münster Dezernat 25 / Verkehr - Planfeststellungsbehörde
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1000_5,329
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1000_5,329 PROJIS-: PLANFESTSTELLUNG Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen
BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen)
Anlage 10 Ausbau der B 42 durch Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Kestert und Ehrenthal Von NK 5711/031-5812/022 Station 4,349 NK 5711/031-5812/022 Station 6,768 Landesbetrieb Mobilität Nächster Ort:
Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1.
1 1 Ersetzt durch 1.001 4 2 Ersetzt durch 1.002 5 2 Ersetzt durch 1.003 7 2 Ersetzt durch 1.004 / 2 Neu 1.005 11 2 Ersetzt durch 1.006 12 2 Ersetzt durch 1.007 13 2 Ersetzt durch 1.008 / 2 Neu 1.009 14
Stadt/Gemeinde : Höxter und Beverungen Gemarkung : Ottbergen und Godelheim sowie Amelunxen und Wehrden
Planfeststellung Unterlage 5 für den Neubau Teilabschnitt 1b Neubau B 64 Höxter/Ottbergen Höxter/Godelheim von 5,600 8,000 und Neubau B 83 Beverungen/Wehrden Höxter/Godelheim von -0,060 2,480 In dieser
Planfeststellung für den Neubau der B 65 Ic Südumgehung Minden. Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten
Unterlage 11 Planfeststellung für den Neubau der Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Minden-Lübbecke Stadt/Gemeinde : Minden, Porta Westfalica und Hille Gemarkung : Haddenhausen, Dützen, Häverstädt, Barkhausen
B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung:
B 316 - Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5 Von NK-Station 0,000 (8412 009) bis NK-Station 1,068 (8412 017) Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung: Baulänge:
Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.
Unterlage 8 Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330 Deckblatt I ohne Eigentümerangaben! Anonyme Ausfertigung!
Feststellungsentwurf
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Dillenburg Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 mit 6-streifigem Ausbau
Ausbau der B292 Planfreier Anschluss der K4281 bei Sinsheim Planfeststellung -Deckblatt- Bauwerksverzeichnis
Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Straße: B9 Nächster Ort: Sinsheim Unterlage b Ausbau der B9 Planfreier Anschluss der K8 bei Sinsheim Planfeststellung -Deckblatt- Bauwerksverzeichnis Aufgestellt:
FESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung BadenWürttemberg Straße: A 6 HeilbronnNürnberg Regierungspräsidium Stuttgart BABkm 62+000 bis 663+00 A 6 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) PROJISNr.:
Regelungsverzeichnis
Unterlage 11 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Im
