b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

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1 Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 1086/ Trinkwasserleitung Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus a.r. Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Am Ortsausgang liegt eine TW-Leitung im Straßenbereich und endet dort. Es erfolgt weiterhin eine Querung zum Anschluss Neuhäuser Straße. Die Leitung muss während der Baumaßnahme gesichert werden. Verlegungen werden nicht erforderlich. Die Kosten regeln sich nach dem bestehenden Rahmenvertrag Fernmeldekabel (Querung) Deutsche Telekom Die Kabelquerung zum Anschluss der Neuhäuser Straße muss während der Baumaßnahme gesichert werden. Verlegungen sind nicht erforderlich. Die Kosten trägt nach Telekommunikationsgesetzt die Deutsche Telekom Fernmeldekabel (Parallellage) Deutsche Telekom Das auf einer Länge von 1,4 km im bestehenden linksseitigen Bankett liegende Kabel muss aufgrund der Straßenbaumaßnahme auf gesamter Länge verlegt werden Gasleitung TEN GmbH Die bestehende Gasleitung zum Anschluss der Neuhäuser Straße muss im Zuge der Baumaßnahme gesichert werden. Verlegungen werden nicht erforderlich. Die Kosten regeln sich nach dem bestehenden Rahmenvertrag. Seite 1 von 12

2 Einmündung Neuhäuser Straße rechts Gemeinde Steinheid Die bestehende Einmündung wird im Zuge des Ausbaus der B 281 um ca. 15 m in Richtung Ortsausgang Steinheid verschoben. Auf etwa 30 m wird die bestehende Straße zurückgebaut. Die Erschließungsfunktion bleibt erhalten. Die Baukosten trägt nach 12 (3a) FStrG die Bundesrepublik Grundstückszufahrt Eigentümer Flurstück 2259 Die bestehende Zufahrt an die Neuhäuser Straße ( 6) im Bereich der Einmündung in die B 281 wird an gleicher Stelle Zufahrt ehemaliger Steinbruch links Zufahrt ehemaliger Steinbruch links Eigentümer Flurstück 2260 Eigentümer Flurstück 2260 Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Der Anschluss kann nicht als Ausfahrt genutzt werden, da die erforderlichen Sichtweiten nicht vorhanden sind Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 2261 Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Die bestehende Zufahrt wird nicht wieder hergestellt. Die Erschließung der Fläche erfolgt über die Zufahrt 10. Seite 2 von 12

3 Wegeanbindung Göritztalweg Freistaat Thüringen Forstverwaltung RiStWag-Anlage 1 a) - b) Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Waldweg Freistaat Thüringen Forstverwaltung Die bestehende Anbindung des Göritztalweges wird an gleicher Stelle wieder hergestellt. Die Baukosten trägt der Bund, die Unterhaltung liegt beim Eigentümer. Der Entwässerungsabschnitt 2 liegt in der TWSZ II. Die entsprechende Behandlung des anfallenden Straßenwassers erfolgt in der RiStWag-Anlage 1. Die Anlage wird unterirdisch im Göritztalweg angeordnet. Das Bauwerk wird unter der ASB geführt. Bau- und Unterhaltungskosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Der Zugang zu Unterhaltungszwecken muss vom Eigentümer des Weges gewährleistet werden. Durch den Ausbau der B 281 wird ein bestehender Waldweg (kein Fahrweg) unterbrochen. Die Verbindung wird nicht wieder hergestellt und wird zukünftig über den Göritztalweg verlaufen Wegeanbindung Steinheider Hütte /Sandwieschen Freistaat Thüringen Forstverwaltung Der bestehende Anschluss wird an gleicher Stelle wieder hergestellt. Es erfolgt eine Anpassung an die abgerückte B 281. Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, die Unterhaltung liegt beim Eigentümer Fernmeldekabel Deutsche Telekom Die B 281 wird im Querungsbereich des bestehenden Kabels verlegt. Das Kabel muss in Lage und Höhe angepasst werden. Seite 3 von 12

4 Trinkwasserleitung 200 GGG bis Versickeranlage 1 einschließlich Rohrleitung (Göritztalweg) Wasserwerke Sonneberg a) - b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Versickeranlage 2 a) - b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung RiStWag-Anlage 2 a) - b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Die bestehende Querung der Trinkwasserleitung muss infolge der Trassenverschiebung der B 281 geändert werden. Es erfolgt eine Anpassung in Lage und Höhe. Die Kosten werden nach dem bestehenden Rahmenvertrag 11 (2) durch den Eigentümer und die Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Unterhaltung liegt beim Eigentümer. Die Anlage dient der Entwässerung des über die RiStWag- Anlage 1 anfallenden, gereinigten Straßenwassers. Die Anlage liegt unter dem Göritztalweg. Der Zugang zu Unterhaltungszwecken muss vom Eigentümer des Weges gewährleistet werden. Bau- und Unterhaltungskosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Anlage dient der Entwässerung des über die RiStWag- Anlage 2 anfallenden, gereinigten Straßenwassers. Die Anlage liegt im Grundeigentum der Bundesrepublik Deutschland. Bauund Unterhaltungskosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Der Entwässerungsabschnitt 3 liegt in der TWSZ II. Die entsprechende Behandlung erfolgt in der RiStWag-Anlage 2. Das Bauwerk wird unter der ASB geführt. Bauund Unterhaltungskosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Seite 4 von 12

5 Wegeanbindung Brockenweg rechts Forstverwaltung Die bestehende Anbindung des Brockenweges wird an gleicher Stelle wieder hergestellt. Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, die Unterhaltung liegt beim Eigentümer Ferngasleitung VNG Verbundnetz Gas AG Wegeanbindung rechts Forstverwaltung Wegeanbindung links Forstverwaltung Die querende Ferngasleitung muss während der Baumaßnahme gesichert werden. Die vorhandene Tiefenlage ist zu prüfen. Eine Anpassung der Höhenlage ist eventuell erforderlich. Die Kosten werden nach dem bestehenden Rahmenvertrag 11 (2) von der Verbundnetzgas AG und der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Unterhaltung liegt beim Eigentümer. Seite 5 von 12

6 Fernmeldekabel links Deutsche Telekom Fernmeldekabel rechts Deutsche Telekom Wegeanbindung rechts Forstverwaltung Wegeanbindung links Forstverwaltung Das parallel liegende Telekom-Kabel muss in folgenden Abschnitten - von bis 4+390, - von bis auf einer Länge von insgesamt ca m aus dem Fahrbahnbereich und der Entwässerungsmulde in das linke Bankett verlegt werden. Auf gesamter Länge ist das Kabel während der Bauphase zu sichern. Das parallel liegende Fernmeldekabel muss in folgenden Abschnitten - von bis von bis aufgrund der Lage im Straßenkörper verlegt werden. Bei Näherung an den Straßenkörper ist es während der Bauzeit zu sichern. Seite 6 von 12

7 Wegeanbindung Glücksthal Forstverwaltung Wegeanbindung (Rennsteig) a) Forstverwaltung b) Geh- und Radweg (außerorts) a) - b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Grundstückszufahrt Parkplatz Bernhardsthal Bushaltestelle (Busbucht) beidseitig Bushaltestelle (Wartebereich) beidseitig a) Stadt Neuhaus b) - a) + b) Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung a) - b) Stadt Neuhaus a. R. Im Bestand führt eine Verbindung vom parallel verlaufenden Rennsteig über die B 281 zur gegenüberliegenden Wegezufahrt ( 29). Die Querung der B 281 entfällt hier und wird bei gebündelt über eine Querungshilfe geführt. Parallel der B 281 wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m angelegt. Die Baukosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Unterhaltung übernimmt nach der Verwaltungsvereinbarung die Stadt Neuhaus. Die südliche Anbindung an den Parkplatz Bernhardsthal entfällt. Sie wird durch eine Zu- und Abfahrt im Bereich der bestehenden nördlichen Zufahrt ersetzt. ( 35). Die Bushaltestelle wird neu als beidseitige Busbuchten angelegt. Sie ersetzen die bestehenden Haltestellen bei Baukm Die Bau- und Unterhaltungskosten für die Busbucht trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Wartebereiche zu den Bushaltestellen ( 33) werden neu angelegt. Die Bau- und Unterhaltungskosten für den Wartebereich übernimmt nach Verwaltungsvereinbarung die Stadt Neuhaus a. R. Seite 7 von 12

8 Einmündung Parkplatz Bernhardsthal Bundesrepublik Deutschland Straßenbauverwaltung Zur Regelung der Abbiegevorgänge wird im Zuge der B 281 ein Linksabbiegestreifeen angeordnet und der Einmündungsbereich verkehrsgerecht ausgebaut. Die Bau- und Unterhaltungskosten trägt nach 12 (3a) FStrG die Bundesrepublik Deutschland Stein Stadt Neuhaus Stadt Neuhaus a. R. Der Stein liegt im geplanten Straßenraum und muss umgesetzt werden. Die Kosten für die Umsetzung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland Gehweg links Stadt Neuhaus a. R. Der bestehende Gehweg wird zwischen Zufahrt Parkplatz und Wegezufahrt nördlich des Rasthauses wieder hergestellt. Die Breite beträgt 1,80 m+ 1,00 m Sicherheitsstreifen. Die Baukosten für den Gehweg trägt die Stadt Neuhaus a. R., die Baukosten für den Sicherheitsstreifen übernimmt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltungskosten trägt, nach der Verwaltungsvereinbarung, die Stadt Neuhaus a. R Grundstückszufahrt Gasthaus Rennsteigbaude Eigentümer Flurstück 299/1 Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle Grundstückszufahrt rechts Eigentümer Flurstück 302/17 Das vorhandene Gebäude wird im Zuge des Ausbaus der B 281 wieder erschlossen und erhält eine Zufahrt. Die Baukosten werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Unterhaltung liegt beim Eigentümer Seite 8 von 12

9 Grundstückszufahrt links Eigentümer Flurstück 598/2 Die bestehende Zufahrt wird an gleicher Stelle , 5+372, Amphibiendurchlässe mit beidseitiger Leiteinrichtung Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung Zur Gewährleistung der Straßenquerung durch Amphibien und Kleintiere werden zwischen bis auf beiden Seiten Amphibienleiteinrichtungen errichtet. Die Querung erfolgt über 3 Durchlässe (1100X1600). Die querenden Wege ( 42 und 44) sind im Zuge der Leiteinrichtung mit einer Rinne und Gitterrostabdeckung zu versehen. Die Kosten für Bau und Unterhaltung trägt die Bundesrepublik Deutschland Zugang zum Waldbad rechts Eigentümer Flurstück 302/14 (Stadt Neuhaus a.r.) Fernmeldekabel Deutsche Telekom Aufstellfläche Panoramaweg a) - b) Stadt Neuhaus a. R. Der bestehende Zugang zum Waldbad Neuhaus wird an den neuen Geh- und Radweg angeschlossen und an die B 281 zur Querung Panoramaweg herangeführt. Die Baukosten übernimmt die Bundesrepublik Deutschland und die Unterhaltungskosten trägt die Stadt Neuhaus a. R. Die B 281 wird im Querungsbereich des bestehenden Kabels verlegt. Das Kabel muss in Lage und Höhe angepasst werden. Zum Anschluss des bestehenden Weges an den neuen parallelen Geh- und Radweg mit Querung der B 281 wird eine Aufstellfläche gegenüber dem Zugang zum Freibad gelegt. Die Baukosten übernimmt die Bundesrepublik Deutschland und die Unterhaltungskosten trägt die Stadt Neuhaus a. R. Seite 9 von 12

10 Wegeanbindung rechts Freistaat Thüringen Forstverwaltung Einmündung der Straße zum Gewerbegebiet links Stadt Neuhaus a. R. Der bestehende Anschluss wird regelkonform ausgebaut. Die bisherige 2-streifige Zufahrt wird auf einen Fahrstreifen verengt. Es wird ein kleiner Tropfen angeordnet. Die vorhandene Gehbahn wird angepasst. Gegenüber dem Linksabbiegestreifen im Zuge der B 281 wird eine Querungshilfe angeordnet. Die Baukosten werden nach 12 (3a) FStrG durch die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Die Unterhaltung regelt sich nach 13 (1) FStrG. Die Unterhaltung des Gehweges obliegt der Stadt Neuhaus Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Das Telekom-Kabel (Querung der Anschlussstraße) muss während der Baumaßnahme gesichert werden. Das Telekom-Kabel (Querung der Anschlussstraße) muss während der Baumaßnahme gesichert werden. Seite 10 von 12

11 Trinkwasserleitung 400 St Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus Fernmeldekabel Deutsche Telekom Wegeanbindung rechts Forstverwaltung Die Trinkwasserleitung muss durch den Umbau der Einmündung Straße zum Gewerbegebiet verlegt werden. Die Kosten werden nach dem bestehenden Rahmenvertrag 11 (2+3) durch den Eigentümer und die Bundesrepublik Deutschland getragen. Die vorhandene Tiefenlage ist zu prüfen. Eventuell ist eine Verlegung erforderlich. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, die Unterhaltung liegt beim Eigentümer. Das Telekom-Kabel muss während der Baumaßnahme gesichert werden Geh- und Radweg (innerorts) a) - b) Stadt Neuhaus (E/U/ Parallel der B 281 wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m angelegt. Die Baukosten werden hälftig nach ODR zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Neuhaus a. R. geteilt. Die Unterhaltung übernimmt nach der Vereinbarung die Stadt Neuhaus. Seite 11 von 12

12 Trinkwasserleitungen Zweckverband Rennsteigwasser Neuhaus a.r. Die am Bauende querenden Trinkwasserleitungen müssen während der Bauzeit gesichert werden. Verlegungen sind nicht erforderlich. Die Kosten regeln sich nach 11 Rahmenvertrag. Die Unterhaltung liegt beim Eigentümer. Seite 12 von 12

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