Lärmaktionsplan Duisburg. Bezirk Mitte. Belastungsschwerpunkt 52: Karl-Lehr-Straße / von Wegnerstraße bis Sternbuschweg Basisdaten zur Lärmminderung
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- Theresa Busch
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1 Bezirk Mitte Belastungsschwerpunkt 52: von Wegnerstraße bis Sternbuschweg Basisdaten zur Lärmminderung Bezirk Mitte Hauptlärmquelle: von bis Durchschnittlicher täglicher Verkehr Lkw-Anteil zul. Geschwindigkeit Wegnerstraße Kfz/24h 4% 50 km/h Sternbuschweg Lärmminderungspotenziale Bestandsbeschreibung Anmerkungen weitere Fußgängerüberwege als Querungshilfen vorgesehen Straßeninfrastruktur Fahrbahn 2-streifig mit Asphaltbelag Aufweitung auf 3 Fahrstreifen an der Einmündung durch zusätzlichen Linksabbiegefahrstreifen sowie an der Einmündung Sternbuschweg durch Rechtsabbiegefahrstreifen Mittelinseln für Fußgängerquerung auf Höhe Wegnerstraße und Landesstraße (L237) als Vorfahrtsstraße, mit Ausnahme an Kreuzung Sternbuschweg / LSA an Einmündung Sternbuschweg teilweise absolutes Haltverbot auf der nördlichen Fahrbahn vor abmarkierten Parkstreifen Straßenschäden auf der gesamten Länge Straße in der Baulast der Gemeinde Nebenanlagen beidseitiger Radweg im Seitenraum ohne Benutzungspflicht neuer Radweg im Kreuzungsbereich / südlich der zwischen Sternbuschweg und Quer bzw. Schrägparken auf dem Gehweg, Wegnerstraße Längsparken auf dem Gehweg nördlich der zwischen Akazienstraße und abmarkierter Parkstreifen auf der Fahrbahn beidseitiger lückenhafter Baumbestand Radweg ist sehr schmal, Defizit bei den Seitenräumen Radwegeschäden, mit Ausnahme im Bereich der Einmündung ungeordnetes und unstrukturiertes Parken auf dem südlichen Gehweg zwischen Sternbuschweg und Parken auf dem südlichen Gehweg zwischen Häuserfront und Geh- bzw. Radweg 1
2 Lärmminderungspotenziale ÖPNV Luftschadstoffe Realnutzung / Bebauungspläne Bebauung Bemerkungen Sonstiges Bestandsbeschreibung kein ÖPNV vorhanden PM 10 NO 2 nördlich der zwischen Wegnerstraße und Gewerbegebiet mit Einzelhandel und Wohnen, Sternbuschweg Wohnen mit vereinzelt Gastronomie und Dienstleistung südlich der Mischnutzung mit vorwiegend Wohnen, im Bereich Karl-Lehr- Straße / Sternbuschweg mit Gewerbe nördlich der im Bereich Wegnerstraße Supermarkt mit Parkplatz, anschließend bis 3-geschossiges Wohngebäude, im folgenden 4-geschossige Wohngebäude vereinzelt mit Gastronomie oder Dienstleistung im Erdgeschoss, im Bereich Sternbuschweg / Akazienstraße kleine Grünfläche südlich der am Sternbuschweg zunächst Autohandel mit angrenzender Fläche für Autoausstellung, daran anschließend 3- geschossige von der Fahrbahn abgerückte Wohngebäude mit davorliegenden Kfz- Abstellständen, östlich der Einmündung Supermarkt mit Parkplatz, Wegnerstraße 3-geschossige von der Fahrbahn abgerückte Wohngebäude mit davorliegenden Grünflächen bereits auf Höhe Hinweisschild auf zulässige Brückendurchfahrt von 3,8m für die weiter westlich in 200m befindlichen Eisenbahnbrücken weiteres Hinweisschild auf Höhe für die in 500 m beginnende Umweltzone in Zusatzbelastung durch Schienenanlagen der DB! Anmerkungen Grenzwerte werden unterschritten Grenzwerte werden unterschritten lärmbelastete Einwohner befinden sich nur nördlich der direkt an der Kreuzung / Grenzwert tagsüber nicht erreicht: L den > 65 db(a) Richtung Osten abnehmend bis L den > 55 db(a), Grenzwert nachts erreicht: L night > 60 db(a) Richtung Osten abnehmend bis L night > 50 db(a) Lärmrelevante Besonderheiten Neben dem Seniorenheim ist die nördliche Blockbebauung durch ihre Nähe zu den Fahrspuren besonders betroffen. 2
3 Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung Erstmaßnahmen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachts und ggf. auch tagsüber von 50 auf 30 km/h nach Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben (DVG) und der Straßenverkehrsbehörde, im Zusammenhang mit dem Belastungsschwerpunkt 51 prüfen. Lärmminderung 2-3 db(a) Im Rahmen des Lkw-Routennetzes sollte geprüft werden ob und in welchem Umfang ein Lkw- Fahrverbot auf der eingerichtet werden kann. Folgemaßnahmen Prüfung einer neuen ÖPNV-Anbindung mit neuem Haltestellenstandort auf Höhe Seniorenheim zur Förderung des Umweltverbundes. (Die detaillierte Ausarbeitung von Buslinien liegt im Aufgabenbereich des Nahverkehrsplans) Lärmminderung < 1 db(a) Anlage einer Querungshilfe (Mittelinsel) auf Höhe des Seniorenheims prüfen, ggf. Verschiebung der vorhandenen Querungshilfe auf Höhe. Lärmminderung < 1 db(a) Sicherung der Geh- und Radwegflächen durch Markierung senkrechter Parkstreifen auf dem südlichen Gehweg und Längsparken im nördlichen Bereich vor dem Seniorenheim. Lärmminderung < 1 db(a) Langfristige Strategie Sanierung der Fahrbahn, Einbau von lärmoptimiertem Asphalt. Lärmminderung belagsabhängig 2-4 db(a) ggf. Errichtung einer Lärmschutzwand auf der westlich in ca. 100 m Entfernung verlaufenden Bahnbrücke über die prüfen Lärmminderung hoch 3
4 Karl-Lehr Lehr-Straße, Höhe Akazienstraße Karl-Lehr Lehr-Straße, Höhe (rechts Seniorenheim) Erläuterungen und Empfehlungen Die Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr verfolgt mehrere Ansätze. Ein Ansatz ist auch die Stärkung des Umweltverbundes z.b. durch die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Erschließung des Seniorenheims auf der mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte dementsprechend geprüft werden. Die detaillierte Ausarbeitung von Buslinien liegt im Aufgabenbereich des Nahverkehrsplans. Bei einer Einführung eines neuen Haltestellenstandortes sind auf beiden Straßenseiten Haltestellen vorzusehen. 4
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