FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Baden-Württemberg Unterlage 11 A8 Karlsruhe - München 6streifiger Ausbau AS Ulm-West AK Ulm/Elchingen PROJIS-Nr.: / FESTSTELLUNGSENTWURF - Regelungsverzeichnis - Aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten Gez. Dr.-Ing. Weller, Baudirektor Kempten, den Einverstanden: Regierungspräsidium Tübingen Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung Gez. Kunze, Ltd. Baudirektor Tübingen, den

2 Unterlage 11 Inhaltsverzeichnis zum Regelungsverzeichnis - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen RVZ-Nr.: Anlagen Seite 0. Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis I - IX I Verkehrsanlagen BAB 1-6 II Straßen und Wege 7-17 III Brücken, Bauwerke IV Entwässerung V Lärmschutzmaßnahmen VI Ver- und Entsorgungsträger VII Landespflege VIII Sonstiges I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx

3 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite I 0 - VOR ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS 0. Allgemeines Das Regelungsverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, welche getroffen werden und durch den Planfeststellungsbeschluss rechtsverbindlich werden. 1. Kostentragung Die führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt sämtliche Kosten der Maßnahme, soweit im nachstehenden Regelungsverzeichnis nicht ausdrücklich eine andere Regelung beschrieben ist oder Dritte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendiger Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG (in Bayern) bzw. 30 StrG (in Baden-Württemberg) von Kreuzungen mit Gewässern nach 12 a FStrG bzw. Art. 32 a BayStrWG (in Bayern) bzw. 32 StrG (in Baden-Württemberg). I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite I von IX

4 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite II 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht 2.1. Teilabschnitt im Freistaat Bayern Straßenbaulastträger für die Bundesautoahn sowie für Bundesstraßen einschließlich aller Nebenanlagen ist die ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). Straßenbaulastträger für die Staatsstraßen ist grundsätzlich der Freistaat Bayern, für Gemeindestraßen jeweils die betroffene Gemeinde (hier: Elchingen. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Abs. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Abs. 3 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, beschränkt öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG) Teilabschnitt in Baden-Württemberg Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn sowie für Bundesstraßen einschließlich aller Nebenanlagen ist die ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite II von IX

5 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite III Straßenbaulastträger für die Landesstraßen ist grundsätzlich das Land Baden-Württemberg und für die Gemeindestraßen jeweils die betroffenen Städte Ulm und Langenau. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Landesstraßen: das Land Baden-Württemberg ( 43 Abs. 1 StrG), soweit nicht 43 Abs. 3 StrG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und Stadtkreise ( 43 Abs. 2 StrG) Gemeindestraßen (incl. öffentliche Feld- und Waldwege und beschränkt öffentliche Wege): die Gemeinden ( 44 StrG) Kreuzungen Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13 a, 13 b FStrG i. V. m. der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR) Gewässer Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht (Art. 43 BayWG in Bayern, 32 WG in Baden-Württemberg). Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite III von IX

6 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite IV 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Bei Änderungen von Verkehrsflächen werden die im Regelungsverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen mit folgender Maßgabe verfügt. 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG in Bayern bzw. 5 Abs. 1 und 6 StrG in Baden-Württemberg). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird. ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 7 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 6 StrG in Baden-Württemberg). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 8 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 7 StrG in Baden-Württemberg). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6 a FStrG sowie Art. 6 Abs. 7 Art. 8 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 5 Abs. 7, 7 Abs. 5 StrG in Baden-Württemberg). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite IV von IX

7 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite V 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Flächen für die Baustelleneinrichtung u. ä. nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen. Bei öffentlichen Straßen und Wegen sind die Flächen, die vorübergehend in Anspruch zu nehmen sind, in den Grunderwerbsunterlagen nicht gesondert ausgewiesen, soweit die Benutzung nicht über den Gemeingebrauch nach Art. 14 BayStrWG hinausgeht. In allen anderen Fällen, z. B. bei neuer Bepflanzung, sind die Flächen ausgewiesen. 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gem. 8, 9, 10, 15 und 19 WHG und Art. 15 BayWG in Bayern bzw. 14 WG in Baden-Württemberg. Der Ausbau von Gewässern im Sinne der 67 und 68 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlagen von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Erzsatzmaßnahmen. Der Ausbau von Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung bedarf keiner Planfeststellung (Art. 1 Abs. 2 BayWG, 2 Abs. 3 WG). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite V von IX

8 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VI 7. Ver- und Entsorgungsleistungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gem. Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes (Verkehrsblatt 2002, S. 111 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Bundesstraßenverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um die Gestaltung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VI von IX

9 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VII - Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung (Ersatzmaßnahmen im Sinne des Artikels 6 a, Abs. 3 BayNatSchG) werden durch die angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. - Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. - Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt die im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. 9. Verwendete Abkürzungen Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSChG Bayer. Naturschutzgesetz (BayRS U) BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayRS 91-1-I) BayWG Bayer. Wassergesetz (BayRS I) BlmSchG Bundes-Immisionsschutzgesetz (BGBI. I, 2019, S. 1274) BlmSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) BW Bauwerk db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz (BGBI. I, 1971, S. 337) FR Fahrtrichtung FStrG Bundesfernstraßengesetz (BGBI. I, 2007, S 106) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VII von IX

10 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VIII FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (VkBI 1976 H. 2) Fl.-Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde Gmkg. Gemarkung GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HW Hochwasser kv Kilovolt kw Kilowatt KrW Kreuzungswinkel L Landesstraße Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen ü. NN (Höhe) über Normalnull NBr. Nutzbreite (Breite zwischen den Geländern) NW Nennweite öfw öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante Plafe Planfeststellung PlafeR Planfeststellungsrichtlinien 2015 (ARS Nr. 10/2015) RAA2008 Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (Ausgabe2008) RAL2012 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (Ausgabe2012) RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung (Ausgabe 2005) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VIII von IX

11 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite IX teilweise Planungsgrundlage, jedoch überholt mit RAA und RAL: RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-L Teil: Linienführung (Ausgabe 1995) - RAS-Q Teil: Querschnitte (Ausgabe 1996) - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte (Ausgabe 1988, Berichtigter Nachdruck November 2001) - RAL-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte mit Ergänzungen AH-RAL-K-2 (Ausgabe 1993) RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) Rifa Richtungsfahrbahn RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten; Grundlage für die Planung: Ausgabe 2002; derzeit gültiger Stand: Ausgabe Juli 2016 RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (DWA-A 904); Grundlage für die Planung: Stand: Oktober 2005; derzeit gültiger Stand August 2016 RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009 St Staatsstraße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (MABI 1976, 441) StraWakR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (VkBI 1976, 31) StrG Straßengesetz für Baden-Württemberg TKG Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBI. I S 1190) WG Wassergesetz für Baden-Württemberg Zufahrten-Richtlinien Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen (VkBI 1992, 709 MABI 1978, 199) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite IX von IX

12 Seite 1 I.) Verkehrsanlagen BAB 1. A und A streifiger Ausbau der Autobahn A 8 -innerhalb des Landes Baden-Württemberg 6-streifiger Ausbau der Autobahn A 8 -innerhalb des Landes Freistaat Bayern Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen innerhalb des Landes Baden-Württemberg zwischen Strecken-(Str.-)km 122,434 und 118,690 (BY 118,915) entsprechend sowie zwischen Str.-km 111,979 und 111,383 entsprechend Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36 gem. RAA. Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte: I : grundhafte Erneuerung mit Gradientenoptimierung bei weitest gehender Beibehaltung der Lage. II : Verbreiterung der Richtungsfahrbahn München der vorhandenen BAB auf den erforderlichen Querschnitt unter Beibehaltung der Lage und Höhe Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze eines festgesetzten Wasserschutzgebietes (WSG) Zone III; ab östlich des AK Ulm/Elchingen innerhalb des WSG Zone II. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten nach Schutzzone II gemäß RiStWag vorgesehen. Hierzu gehört die Abdichtung der Seitenbereiche in Einschnitten. Außerhalb von Einschnittsbereichen wird dazu u. a. durchgehend ein 1,20 m hoher Spritzschutzwall geführt. Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen innerhalb des Landes Freistaat Bayern zwischen Str.-km 118,915 (BW 118,690) und 111,979 entsprechend Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36 gem. RAA. Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte: III : grundhafte Erneuerung mit Gradientenoptimierung bei IV. weitest gehender Beibehaltung der Lage : Verbreiterung der vorhandenen BAB auf den erforderlichen Querschnitt unter Beibehaltung der Lage und Höhe Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze sowie innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes (WSG) Zone III; im AK innerhalb einer geplanten WSG Zone II. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten nach Schutzzone II gemäß RiStWag vorgesehen. Hierzu gehört die Abdichtung der Seitenbereiche in Einschnitten. Außerhalb von Einschnittsbereichen wird dazu u. a. durchgehend ein 1,20 m hoher Spritzschutzwall geführt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 1 von 83

13 Seite 2 3. A Rückbau Rastplatz a) b) - Ein vorhandener Rastplatz an der Richtungsfahrbahn Karlsruhe ist derzeit bereits stillgelegt. Er wird im Zuge des Ausbaus der A 8 überbaut und die Restflächen vollständig zurück gebaut. 4. A Umbau der AS Ulm- Ost Die Rampen der Anschlussstelle (AS) Ulm-Ost werden der neuen Geometrie der A 8 in Lage und Höhe angepasst. Hierzu erfolgt auf der Nordseite die Verlegung der Rampen an die Rifa Karlsruhe näher an das Kreuzungsbauwerk mit Überführung der Bundesstraße (B) 19. Die südlichen Rampen an die Rifa München werden nur geringfügig durch Optimierung der Trassierung verändert. Hinweis: Die AS Ulm-Ost wurde in den Jahren 2012/13 in einer separaten Maßnahme durch Verlegung der B 19, Herstellung eines neuen Überführungsbauwerkes und Umgestaltung der Rampenfußpunkte zu Kreisverkehrsplätzen ausgebaut. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt. 5. A Neubau einer PWC- Anlage, Nordseite Der vorhandene Parkplatz an der Rifa Karlsruhe wird zur Parkplatz- und WC-Anlage (PWC) Nord an gleicher Stelle ausgebaut. Die Anlage wird ausgelegt auf: - 24 Pkw-Stellplätze (Bestand ca. 18 Pkw) und - 36 Lkw-Stellplätze (Bestand ca. 3 Lkw) Die Anlage wird durch die Herstellung eines Erdwalles von ca. 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand BAB von der durchgehenden BAB abgesetzt. Weitere Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachtruhe des Lkw-Verkehrs sind nicht vorgesehen. Die Gestaltung der PWC- Anlage erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken. Die Erschließung der Anlage mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt über die ebenfalls neu herzustellende PWC-Anlage Südseite. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 2 von 83

14 Seite 3 6. A Neubau einer PWC- Anlage, Südseite Der vorhandene Parkplatz an der Rifa München wird zur Parkplatz- und WC-Anlage (PWC) Süd an gleicher Stelle bzw. geringfügig weiter östlich ausgebaut. Die Anlage wird ausgelegt auf: - 24 Pkw-Stellplätze (Bestand ca. 18 Pkw) und - 30 Lkw-Stellplätze (Bestand ca. 3 Lkw) Die Anlage wird durch die Herstellung eines Erdwalles von ca. 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand BAB von der durchgehenden BAB abgesetzt. Weitere Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachtruhe des Lkw-Verkehrs sind nicht vorgesehen. Die Gestaltung der PWC-Anlage erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken. Die Erschließung der Anlage mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt von vorhandener Infrastruktur im Weitfelder Weg südlich. Nähere Regelungen werden im Kap. VI RegVz getroffen. 7. A Umbau der AS Oberelchingen Die AS Oberelchingen wird vollständig an gleicher Stelle umgestaltet. Durch die vorgesehene Neuordnung wird der derzeit überführte öfw nördlich und südlich der A 8 abgehängt. Die Ersatzführung ist in lfd. Nr. 119 beschrieben. Die Rampenfahrbahnen der nördlichen Rifa Karlsruhe werden als durchgehende Hauptrampe umgestaltet. Die bestehende Einmündung untergeordnet in den Wirtschaftsweg entfällt. Südlich wird die bestehende Kreuzung zu einem 3-armigen Kreisverkehrsplatz umgestaltet. Die Anschlussrampen der BAB sowie der Ast der GVS werden den neuen Gegebenheiten angepasst. Der südliche Anschuss eines öfw aus Oberelchingen entfällt. Für fußläufigen und Radverkehr wird ein kombinierter Rad- und Gehweg in einer regelgerechten Breite von 2,50 m, um 1,75 m abgesetzt von der Fahrbahn, zur Erreichbarkeit der nördlich der A 8 gelegenen Naherholungsgebiete hergestellt (s. lfd. Nr. 120). Das bestehende Überführungsbauwerk bleibt unverändert. Für den Rad- und Gehweg wird ein separates Bauwerk erstellt. Der bestehende öfw nördlich wird bis zur nächstfolgenden Wegekreuzung nördlich bedarfsgerecht zurück gebaut und aufgelassen. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 3 von 83

15 Seite 4 8. A Umbau des AK Ulm/Elchingen (A 8/A 7) Das Autobahnkreuz (AK) Ulm/Elchingen verbindet die A 8 mit der A 7. Es hat die Grundform eines sogenannten Kleeblattes mit der Modifikation einer halbdirekten Rampe für den starken Eckstrom A 7, Füssen A 8, Karlsruhe. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Herstellung einer durchgehenden Parallelfahrbahn südlich zur A 8 an die Rifa München vorgesehen. Damit wird der durchgehende Verkehr der A 8 künftig nur noch an zwei Verknüpfungspunkten tangiert Ein- und Ausfahrt der Parallelfahrbahn. Die Zu- und Abfahrten der Abbiegebeziehungen von / zur A 7 werden an der Parallelfahrbahn abgewickelt. Zwischen und ist die Parallelfahrbahn einschließlich des Überführungsbauwerkes über die A 7 (BW41-1) bereits vorhanden. Sie wird nach Westen um rd. 450 m und nach Osten um rd. 550 m verlängert. Die nördliche Richtungsfahrbahn Karlsruhe wird im Kreuzungsbereich mit der A 7 inklusive des Teil-Kreuzungsbauwerkes (BW41-3) zum Mittelstreifen hin um 2 m verbreitert. Grund hierfür ist das Fehlen eines Standstreifens zwischen und Die nördliche Einfahrt (Rampen A 7 aus Richtung Füssen und Würzburg) in die A 8, Fahrtrichtung Karlsruhe, wird durch die Herstellung einer 2-streifigen Einfahrt modifiziert. Hinweis: an der nördlichen Rifa Karlsruhe wurde im Rahmen einer separaten Maßnahme im Jahr 2010 bereits eine Parallelfahrbahn mit neuen Überführungsbauwerk (BW41-4) über die A 7 hergestellt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch der endgültige 6-streifige Ausbau der Rifa Karlsruhe zwischen dem - Kreuzungsbauwerk und etwa durchgehend 3-streifig ohne Standstreifen und zwischen und dem Ende des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes nach RQ36 mit Standstreifen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 4 von 83

16 Seite 5 9. A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Herstellung einer Betriebsumfahrt BU Langenau a) b) Erstmalige Herstellung einer Betriebsumfahrt (BU) für den Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie als Zufahrt für Not- und Rettungsdienste. Beidseitige Verbreiterung der Standstreifen der A 7 auf einer Länge von jeweils 50 m vor und nach der Anbindung als Behelfs-Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrstreifen;. Anbindung über beidseitig vorhandene, zum Ausbau vorgesehene öfw am Böschungsfuß der A 7. Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St Fahrbahnbreite: 6,00 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet 10. A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Ausbau eines öfw infolge Herstellung einer Betriebsumfahrt Gemeinde Elchingen Ausbau eines bestehenden wassergebunden befestigten öfw westlich am Böschungsfuß der A 7 mit Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St 2021 einschließlich der unbefestigten Entwässerungsmulden und erforderlicher Anpassungen im angeschlossenen Wegenetz. Der Ausbau dient der Erschließung der neu geplanten Betriebsumfahrt an die A 7. Das Wirtschaftswegenetz wird weiterhin hierüber erschlossen. BU Langenau Mit Verkehrsfreigabe erfolgt die Widmung als öfw zwischen dem bestehenden Wirtschaftsweg entlang der St2021 und der Einmündung der BU (Einmündungstrichter). Fahrbahnbreite: 4,50 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Übertragung Sonderbaulast nach Art. 56 Abs. 2 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG: I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 5 von 83

17 Seite A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Ausbau eines öfw infolge Herstellung einer Betriebsumfahrt BU Langenau Gemeinde Elchingen Ausbau eines bestehenden unbefestigten öfw östlich am Böschungsfuß der A 7 mit Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St 2021 einschließlich der unbefestigten Entwässerungsmulden und erforderlicher Anpassungen im angeschlossenen Wegenetz. Der Ausbau dient der Erschließung der neu geplanten Betriebsumfahrt an die A 7. Das Wirtschaftswegenetz wird weiterhin hierüber erschlossen. Mit Verkehrsfreigabe erfolgt die Widmung als öfw zwischen dem bestehenden Wirtschaftsweg entlang der St2021 und der Einmündung der BU (Einmündungstrichter). Fahrbahnbreite: 4,50 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Übertragung Sonderbaulast nach Art. 56 Abs. 2 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG: I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 6 von 83

18 Seite 7 II.) Straßen und Wege 101. A Ersatzherstellung eines öfw (nicht ausgebaut) Stadt Ulm Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Ulm 102. A Anpassung eines Pendlerparkplatzes P+M-Platz Der vorhandene P+M (Parken + Mitnehmen)-Parkplatz liegt südlich der A 8 unmittelbar am neuen Böschungsfuß der überführten, im Zuge des Um- und Ausbaus der AS Ulm-Ost verlegten B 19. Er ist von der B 19, Anschlussstelle Ulm-Ost, südlicher Teilknotenpunkt her erschlossen. Der Parkplatz wurde im Jahr 2015 durch die Stadt Ulm auf der durch den Um- und Ausbau der AS Ulm-Ost verlassenen Fläche der bisherigen B 19 hergestellt. Die Unterhaltung liegt beim Träger der Straßenbaulast. Der P+M-Platz ist auf die Belange der Ausbauplanung für die A 8 abgestimmt. Die hergestellte Böschung/Verwallung wird der geplanten Autobahnböschung angepasst. Während der Bauphase für den Autobahnausbau muss der Parkplatz teilweise seiner Nutzung für das erforderliche Baufeld entzogen werden. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt A Ersatzherstellung öfw mit Wendeanlage Stadt Ulm Der vorhandene Wirtschaftsweg verläuft nördlich parallel der A 8 und wird mit dem bestehenden Bauwerk ÜF der B 19 (BW32) unterführt. Er dient bislang der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen im Innenbereich der AS-Rampen Rifa Karlsruhe westlich der B 19. Diese Flächen werden künftig nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Damit wird kein Erschließungsweg mehr benötigt. Der Weg wird angepasst und endet östlich der ÜF B 19 mit einer Wendeplatte. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Stadt Ulm I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 7 von 83

19 Seite A Ersatzherstellung öfw 105. ENTFÄLLT Stadt Ulm Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Ulm 106. A Ersatzherstellung eines Grünweges - öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 107. A Ersatzherstellung öfw (ausgebaut) Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Der vorhandene Wirtschaftsweg ist an den Weitfelder Weg von Westen her angebunden und erschließt die landwirtschaftlichen Flächen. Er wird durch die geplanten Verlegung des Weitfelder Weges und den Ausbau der A 8 den neuen Gegebenheiten angepasst wieder angebunden. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 8 von 83

20 Seite A Ersatzherstellung GVS Thalfingen Seligweiler, Weitfelder Weg Gemeinde Elchingen Im Kreuzungsbereich mit der A 8 erfolgt der Neubau der GVS zwischen Seligweiler und Thalfingen als Unterführung um ca. 20 m östlich vom derzeitigen Kreuzungspunkt versetzt, als Ersatz für die durch den Ausbau entfallende Unterführung; einschließlich erforderlicher Anpassung bestehender Anbindungen im Feldwegenetz. Der vorhandene Weg wird in seiner bisherigen Lage vollständig zurück gebaut und der Einschnitt verfüllt. Die nördlich der A 8 von Westen bestehende Feldzufahrt entfällt ersatzlos. Die Flächen sind über rückwärtige Anbindungen bzw. über den neu herzustellenden Grünweg nördlich parallel der A 8 ausreichend erschlossen. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 4,75m zzgl. Bankette und Entwässerungseinrichtungen entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Gemeinde Elchingen 109. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der östlichen Böschungsoberkante des verlegten Weitfelder Weges Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 110. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 9 von 83

21 Seite A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 112. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der westlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Göttinger Weges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 113. A Anpassung GVS Weitfelder Höfe (Göttinger Weg nördlich, Leiliweg südlich) Gemeinde Elchingen Die vorhandene GVS genügt nicht mehr den Anforderungen an die ausgebaute A 8. Der Weg wird in gleicher Lage tiefer gelegt. Aufgrund der Höhenlage der A 8 und der Streckenentwässerung muss die Straße um rd. 3,0 m abgesenkt werden. Anpassungen des auf der Nordseite der A 8 von Osten einmündenden öfw sind erforderlich. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite und Entwässerungseinrichtungen entsprechend RLW 99 in zwei Abschnitten aufgrund der Längsneigung >8% von Süden her auf einer Länge von 100 m: bituminös befestigt Restausbau: wassergebunden ausgebildet Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 10 von 83

22 Seite A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der westlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Leiliweges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 115. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der östlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Leiliweges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 116. A A Ersatzherstellung öfw Ausbau öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der auszubauenden PWC-Anlage Nord. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges mit Anbindung an das bestehende Wirtschaftswegenetz. Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von rd. 320 m und endet an der südlichen BAB-Böschung. In dem Weg werden die Ver- und Entsorgungsleitungen der PWC-Anlagen verlegt. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 11 von 83

23 Seite A und Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der auszubauenden PWC-Anlage Süd und der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 119. A Abhängen öfw (AS Oberelchingen) Gemeinde Elchingen Die vorhandene Wegeverbindung über die A 8 wird für den Landwirtschaftsverkehr aufgegeben. Der Weg wird südlich der Autobahnrampe, Richtungsfahrbahn München, vor dem geplanten Kreisverkehrsplatz am bisherigen Kreuzungspunkt mit der GVS ( Alte Autobahn ) abgehängt. Die Anbindung eines Forstweges von Westen bleibt erhalten. Eine Ersatzanbindung an die GVS erfolgt durch einen auszubauenden öfw mit Anbindung an die GVS ( Alte Autobahn ) etwa 120 m östlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes. Er dient im Abschnitt kreuzend die A 8 nur noch dem BAB-Verkehr und nördlich der BAB künftig nur noch als Rad- und Gehweg zur Erschließung für den nichtmotorisierten Naherholungsverkehr. Die Ersatzwegeführung für die entfallende Wegeverbindung über die A 8 für den motorisierten Verkehr erfolgt über die GVS Oberelchingen Göttingen südlich und kreuzend zur A 8 und über einen nördlich vorhandenen und zum Ausbau vorgesehenen Wirtschaftsweg etwa im Abstand von 320 m parallel zur A 8; die Mehrlänge beträgt ab Einmündung Klostersteige/Göttinger Weg rd m; I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 12 von 83

24 Seite A Herstellung Rad- und Gehweg (AS Oberelchingen) a) - b) im Bereich der Autobahnrampe: nördlich außerhalb der Autobahnrampe: Gemeinde Elchingen Die bislang auch für den Naherholungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern genutzte Wirtschaftswegeverbindung über die A 8 entfällt (s. lfd. Nr. 119) und wird künftig nur noch für den BAB-Verkehr genutzt. Als Ersatz für den nichtmotorisierten Verkehr wird ein Radund Gehweg entlang der zur BAB-Rampe umgestalteten Fahrbahn der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 7) hergestellt. Der Rad- und Gehweg wird teilweise auf Flächen des entfallenden Wirtschaftsweges geführt. Mit Verkehrsfreigabe wird der Weg als Rad- und Gehweg gewidmet. Baulastträger für den Rad- und Gehweg auf der gesamten Länge wird die Gemeinde Elchingen; Eigentümer der Flächen im Autobahnbereich bleibt die, Bundesstraßenverwaltung. Fahrbahnbreite: 2,50 m Trennstreifenbreite zur Rampenfahrbahn: 1,75 m Fahrbahnbefestigung: bituminöse Bauweise Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 13 von 83

25 Seite A Umstufung öfw zum Rad- und Gehweg (AS Oberelchingen) Gemeinde Elchingen Die vorhandene Wegeverbindung wird für den Landwirtschaftsverkehr aufgegeben. Er dient im Abschnitt nördlich der BAB künftig nur noch als Rad- und Gehweg zur Erschließung für den nichtmotorisierten Naherholungsverkehr. Die Ersatzwegeführung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die GVS Oberelchingen Göttingen südlich und kreuzend zur A 8 und über einen nördlich vorhandenen und zum Ausbau vorgesehenen Wirtschaftsweg etwa im Abstand von 320 m parallel zur A 8; die Mehrlänge beträgt ab Einmündung Klostersteige/Göttinger Weg rd m (s. lfd. Nr. 122); Die vorhandene Überführung wird künftig nur noch für die Abwicklung des Autobahnverkehrs der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 7) und als Querungsmöglichkeit für nichtmotorisierten Verkehr (s. lfd. Nr. 120) genutzt und entsprechend umgestaltet. Der Weg wird zwischen der BAB-Rampe (=Einmündungsbereich der Rampe Richtungsfahrbahn Karlsruhe) und der nördlich folgenden Wegekreuzung bedarfsgerecht im Querschnitt zurück gebaut. Mit Verkehrsfreigabe wird er als Rad- und Gehweg gewidmet. Die nicht mehr genutzten Wegeflächen werden vollständig zurück gebaut und eingezogen. Eigentümer außerhalb des künftigen Autobahngrundstückes wird die Gemeinde Elchingen. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 2,50 m bituminöse Bauweise (Bestand) Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 14 von 83

26 Seite A Ausbau öfw Stadt Langenau Ausbau eines bestehenden Wirtschaftsweges nördlich parallel der A 8 im Abstand von rd. 320 m, als Ersatz für die durch den Ausbau entfallende Wegeverbindung an der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 119); einschließlich der verkehrsgerechten Umgestaltung des Einmündungsbereiches in die GVS Göttingen Oberelchingen (Göttinger Weg) und erforderlicher Anpassung bestehender Anbindungen im Feldwegenetz. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. befahrbarer Bankette von jeweils 1,25 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Stadt Langenau 123. A Herstellung öfw a) - b) Gemeinde Elchingen Herstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der GVS, Alte Autobahn, als Ersatz für die entfallene Anbindung des vorhandenen befestigten Wirtschaftsweges im bisherigen Kreuzungsbereich an die GVS. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen 124. A Herstellung einer privaten Feldzufahrt a) b) Herstellung einer Feldzufahrt für Betriebs- und Unterhaltungszwecke. Die Zufahrt wird Gegenüber einer bestehenden Wirtschaftswegeanbindung an die GVS, Zubringer AS Oberelchingen hergestellt. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 15 von 83

27 Seite A und Einziehung öfw a) Gemeinde Elchingen b) Der bisherige öfw wird für den öffentlichen Verkehr eingezogen. Er dient künftig als Unterhaltungs- und Wartungsweg für den Straßenbetriebsdienst und erschließt die rückwärtigen Flächen des BAB-Dammes mit dem geplanten Lärmschutzwall und dem geplanten Entwässerungsgraben. Die Anbindung an die GVS (Alte Autobahn) in Höhe südlich verbleibt als Privatzufahrt der Straßenbauverwaltung A und , , , A A Einziehung und Rückbau öfw a) Gemeinde Elchingen b) - Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Die bisherigen öfw Flst.-Nr. 1209, 1217/1, 1215, 1213, und werden für den öffentlichen Verkehr eingezogen und ersatzlos zurück gebaut. Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB mit Herstellung eines Lärmschutzwalles und Entwässerungsanlagen. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 16 von 83

28 Seite A und A 7[Str.-km] 835, ,820 Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Wiederherstellung eines Grünweges südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB mit teilweiser Herstellung eines Lärmschutzwalles und durchgehenden Entwässerungsanlagen westlich parallel der A 7. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen 130. A Ersatzherstellung öfw Stadt Langenau Wiederherstellung eines durch den Ausbau der BAB verdrängten öfw (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Langenau I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 17 von 83

29 Seite 18 III.) Brücken und Bauwerke 201. A BW 29, UF L 1165 Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk; die neue Straße liegt nach Ausbau um ca. 2,2m höher als die bestehende A 8; die lichte Weite des Bauwerks bleibt unverändert. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 16,80 m 4,70 m 47,00 m 202. A BW 30, UEF HWW67/83 Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Hauptwirtschaftsweges wurde im Jahr 1985 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 2 x 23,00 m 4,70 m 6,00 m 203. A BW 31, UEF FW Buckenhof Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Wirtschaftsweges wurde im Jahr 1995 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 2 x 23,00 m 4,70 m 6,00 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 18 von 83

30 Seite A BW 32, UEF B 19, AS Ulm-Ost Das vorhandene Bauwerk im Zuge der B 19 wurde im Jahr 2012 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Veränderungen sind nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 49,00 m 4,70 m 13,30 m 205. A BW 33, UF (FW399) GVS Weitfelder Weg Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk um ca. 20 m nach Osten versetzt zum bestehenden Bauwerk; die neue Straße liegt nach Ausbau um ca. 3,0 m höher als die bestehende A 8. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Während der Bauzeit wird der Kreuzungsverkehr weitestgehend aufrechterhalten. Unvermeidbare temporäre Sperrungen des Weges werden frühzeitig mit dem Baulastträger abgestimmt. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 7,00 m 4,50 m 48,40 m 206. A BW 34, UF GVS Weitfelder Höfe (Göttinger Weg, Leiliweg) Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk in gleicher Lage; die neue Straße liegt nach etwa auf Niveau der bestehenden A 8. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Während der Bauzeit wird der Kreuzungsverkehr weitestgehend aufrechterhalten. Unvermeidbare temporäre Sperrungen des Weges werden frühzeitig mit dem Baulastträger abgestimmt. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 5,50 m 4,50 m 50,80 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 19 von 83

31 Seite A BW 35a, UEF Radund Gehweg (AS Oberelchingen) a) b) Zur Überführung des geplanten Rad- und Gehweges im Bereich der AS Oberelchingen wird eine Radwegeüberführung neu hergestellt. Die Lage folgt dem westlichen Bauwerksrand und die lichte Weite der des bestehenden Bauwerks BW 35 (BW ). Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 28, ,20 m 4,70 m 3,50 m 208. A BW 35, UEF AS Oberelchingen Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Wirtschaftsweges wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind sonstige Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 28, ,20 m 4,70 m 12,00 m 209. A BW 36, UEF GVS Oberelchingen - Göttingen Das vorhandene Bauwerk im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Oberelchingen - Göttingen wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 29, ,50 m 4,70 m 10,00 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 20 von 83

32 Seite A BW 37, UF St 2021 Das vorhandene Bauwerk im Zuge der A 8 wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Die Staatstraße S 2021 und ein westlich parallel verlaufender Wirtschaftsweg werden unterführt. Es besteht aus 3 Teilbauwerken (TBW): - TBW 2 und 3 bleiben unverändert - TBW 1 (Rifa MÜ) wird verbreitert: künftige Breite zwischen Geländern = 18,00 m Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind sonstige Veränderungen nicht erforderlich. Ergänzend dazu wird ein zusätzliches Teilbauwerk zur Überführung der Parallelfahrbahn neu hergestellt; auf der südlichen Kappe wird eine Lärmschutzwand hergestellt; TBW4 - NEU: Lichte Weite: 18,00 m Lichte Höhe: 4,70 m Breite zwischen Geländern: 11,60 m 211. A BW 39, UF DB-Strecke Aalen Ulm Das vorhandene Bauwerk im Zuge der A 8 wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Die Bahnstrecke Aalen - Ulm und ein östlich parallel verlaufender Wirtschaftsweg werden unterführt. Es besteht aus 4 Teilbauwerken (TBW): - TBW 1 (Rampe FÜ) bleibt unverändert - TBW 2 (Verteiler-Fb) wird verbreitert: künftige Breite zwischen Geländern = 9,50 m - TBW 3 (Rifa MÜ) wird verbreitert: Breite zwischen Geländern = 18,25m - TBW 4 (Rifa KA) bleibt unverändert, Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind sonstige Veränderungen nicht erforderlich. Ergänzend dazu wird ein zusätzliches Teilbauwerk zur Überführung der geplanten Lärmschutzwand neu hergestellt; TBW5 - NEU: Lichte Weite: 19,20 m Lichte Höhe: 4,70 m Breite zwischen Geländern: 1,50 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 21 von 83

33 Seite A BW 40, UEF Rampe Füssen - Karlsruhe Das vorhandene Bauwerk im Zuge der halbdirekten Rampenfahrbahn Füssen Karlsruhe wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 414,73 m 4,70 m 11,50 m 213. A BW 41, UF A 7 Das vorhandene Bauwerk im Zuge der A 8 wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Es besteht aus 4 Teilbauwerken (TBW): - TBW 1 und 4 bleiben unverändert, - TBW 2 und 3 (Rifa MÜ u. Rifa KA) werden verbreitert: künftige Breite zwischen Geländern = 18,10 m Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind sonstige Veränderungen nicht erforderlich. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 22 von 83

34 Seite 23 IV.) Entwässerung 301. A Straßenentwässerung A 8 a) b) Für die A 8 wird ein vollständig geschlossenes Entwässerungssystem hergestellt. Mit dem Ausbau nach RiStWag wird alles anfallende Straßenoberflächenwasser in Rinnen und Straßenabläufen gesammelt und in einem geschlossenen System abgeleitet. Mulden, Einläufe, dichte Rohrleitungen und Schächte im Mittelstreifen, sowie links und rechts der Fahrbahn entlang der gesamten Ausbaustrecke. Im Bereich der Anschlussstellen, der PWC-Anlagen und des AK Ulm/Elchingen zusätzlich Entwässerungsleitungen im Bereich der Ein-/ Ausfädelspuren sowie Anschluss der ggfs. vorhandenen Entwässerungsleitungen der Tangenten u. ä. Der Ausbau der Entwässerung erfolgt gemäß den Vorgaben der RiStWag für ein Wasserschutzgebiet der Zone II auch in Bereichen, wo die A 8 außerhalb des WSG liegt, wo aber die Gefährdung von für die GW-Versorgung wichtigen Räumen zu vermeiden ist. Abweichend von den Vorgaben der RiStWag werden zum Schutz der Seitenbereiche vor Spritzwasser Spritzschutzwälle in einer Höhe von 1,20 m hergestellt, in den Bereichen, in denen die A 8 nach dem geplanten Ausbau in Dammlage bzw. in sehr flachen Einschnittsbereichen verläuft. Am Fahrbahnrand ist ein Tiefbord mit Abläufen in die Streckenentwässerung vorgesehen. Die daneben liegende Mulde ist entsprechend zum Untergrund gedichtet auszubilden. Durchdringungen dieser Dichtung durch Schächte u.ä. sind vorschriftsmäßig dicht auszubilden. Die Streckenentwässerung ist als zentrale Entwässerung konzipiert. Dies bedeutet, dass das Wasser entlang der gesamten Strecke gesammelt, in insgesamt 4 Rückhaltebecken (RRB 8 11) seitlich der A 8 zwischengespeichert und dann im Bereich der A 7 vom zentralen letzten RRB-11 über eine gemeinsame Ableitung mit einer Entwässerungsmaßnahme der Gemeinde Elchingen zur Einleitung in die Donau abgeleitet wird. Auf die vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis der gemeindlichen Maßnahme wird verwiesen. Das gesammelte Fahrbahnwasser wird vor Ableitung in Regenwasserbehandlungsanlagen gem. DWA-Merkblatt M153 behandelt. Vom westlich vorangehenden Ausbauabschnitt der A 8, Hohenstadt Ulm-West sowie Teilen der geplanten Doppelanschlussstelle Ulm-West/Ulm-Nord wird am Beginn der Planungsstrecke eine Ableitungswassermenge von ca. 347 l/s in die Streckenentwässerung des vorliegenden Ausbauabschnittes zur endgültigen Einleitung in die Donau mit übernommen. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 23 von 83

35 Seite A A Straßenentwässerung L 1165 Rückbau Versickerungsbecken Land Baden-Württemberg, (Landesstraßenverwaltung) a) b) - Im Zuge des Ersatzneubaus des BW29 werden die seitlichen Entwässerungsmulden wieder gemäß Bestand hergestellt. Im Zuge des Um- und Ausbaus der AS Ulm-Ost wurde zur Behandlung und Versickerung von Straßenoberflächenwasser der B 19 südlich des neuen Kreuzungsbauwerks und des südlichen Rampenfußpunktes ein Versickerungsbecken mit Regenwasserbehandlungsanlage im Innenohr der südlichen AS-Rampenanschlüsse, Rifa München interimsweise hergestellt. Mit dem Ausbau der A 8 wird das gesammelte Fahrbahnwasser der B 19 in die südliche Streckenentwässerung der A 8 eingeleitet. Damit wird das Versickerungsbecken einschließlich der Behandlungsanlage künftig nicht mehr benötigt und im Rahmen der Baumaßnahme einschließlich der bestehenden Wartungszufahrt von der AS-Rampe, Rifa München her zurück gebaut A Herstellung Regenrückhaltebecken RRB8 a) b) Regenrückhaltebecken mit Dauerstau, ca cbm Nutzvolumen (für das 10-jährliche Regenereignis). RiStWag-gemäße Ausbildung. Die Abschlagswassermenge beträgt ca. 190 l/s. Die Entleerung erfolgt über ein Auslaufbauwerk im freien Gefälle in die Streckenentwässerung der A 8. Bei größeren als dem 10-jährlichen Regenereignis springt der Notüberlauf an und schlägt das nicht im Becken speicherbare Regenwasser in das angrenzende Gelände innerhalb des Anschlussohres ab und wird in einem Wegedurchlass unter der AS-Rampe, Rifa München, in einen Wald südlich der Autobahn flächig abgeleitet. Die Zufahrt für den Betriebs- und Wartungsdienst erfolgt über das vorhandene Wirtschafswegenetz ab dem Kreisverkehrsplatz Rampenfußpunkt Süd und weiter durch bestehende Wegedurchlässe in den Straßenrampen. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 24 von 83

36 Seite A Rückbau Versickerungsbecken a) b) - Im Zuge des Um- und Ausbaus der AS Ulm-Ost wurde zur Behandlung und Versickerung von Straßenoberflächenwasser der B 19 nördlich des neuen Kreuzungsbauwerks und des nördlichen Rampenfußpunktes ein Versickerungsbecken mit Regenwasserbehandlungsanlage im Innenohr der nördlichen AS-Rampen, Rifa Karlsruhe interimsweise hergestellt. Mit dem Ausbau der A 8 wird das gesammelte Fahrbahnwasser der B 19 in die Streckenentwässerung der A 8 eingeleitet. Damit wird das Versickerungsbecken einschließlich der Behandlungsanlage künftig nicht mehr benötigt und im Rahmen der Baumaßnahme zurück gebaut. Mit dem Rückbau ist eine Verbindungshaltung herzustellen. Der Ableitungskanal zur nördlichen Streckenentwässerung der A 8 wurde bereits mit dem Um- und Ausbau der AS Ulm-Ost hergestellt A Rückbau Durchlass DN500 a) b) - Der vorhandene Durchlass DN500 zur Ableitung von derzeit am nördlichen Böschungsfuß gesammelten Straßen- und Außengebietswassers wird künftig nicht mehr benötigt. Der Durchlass wird ersatzlos zurück gebaut. Das Straßenwasser wird künftig über die Streckenentwässerung abgeleitet. Für anfallendes Außengebietswasser wird am Böschungsfuß ein Graben nördlich der Straßennebenflächen hergestellt A Graben herstellen a) - b) Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Für anfallendes Außengebietswasser nördlich der A 8 wird am Böschungsfuß ein Graben hergestellt. Entsprechend dem natürlichen Geländeverlauf fließt das Wasser, das nicht versickert, dem neu geplanten Durchlass in (s. lfd. Nr. 308) zu Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 308. A Wiederherstellung Durchlass DN800 Der vorhandene Durchlass DN500 zur Ableitung von derzeit am nördlichen Böschungsfuß gesammelten Straßen- und Außengebietswassers sowie eines vorhandenen Entwässerungsgrabens nördlich der A 8 wird durch einen neuen Durchlass DN800 gem. RAS-Ew um ca. 5m westlich ersetzt. Das Straßenwasser wird künftig über die Streckenentwässerung abgeleitet. Mit dem Durchlass wird das nördlich der A 8 gesammelte Außengebietswasser unter der A 8 unterführt und dort in einem neu herzustellenden Graben (s. lfd. Nr. 309) abgeleitet. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 25 von 83

37 Seite A Graben herstellen a) - b) Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Zur Ableitung gesammelten Außengebietswassers von nördlich der A 8 wird am Böschungsfuß südlich der A 8 ein Graben zwischen Wiesenfahrt und geplanter BAB-Böschung hergestellt. Der Graben wird höhenmäßig so modelliert, dass das Wasser, das nicht versickert, in den im Zuge der Verlegung des Weitfelder Weges anzupassenden bestehenden Graben eingeleitet werden kann. Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 310. A Weitfelder Weg Ersatzherstellung der Entwässerungsmulden Gemeinde Elchingen Der Weitfelder Weg wird in Einschnittslage ca. 20 m östlich zum Bestand wieder hergestellt. Zur Ableitung von Straßen- und Außengebietswasser werden straßenbegleitend Entwässerungsmulden hergestellt. Die Mulden sind ausreichend, dass im Bedarfsfall ab Beginn der Planungsstrecke auch Oberflächenwasser von der Biogas-Anlage im Umfang von maximal 22 l/s (gem. Einleitungserlaubnis LRA NU vom ; Az ) optional mit abgeleitet werden kann. Im Falle dieser Variante werden durch die Gemeinde Elchingen die baurechtlichen und technischen Voraussetzungen zwischen Baubeginn des Weges und bestehendem Ausleitungspunkt auf einer Länge von rd. 100 m geschaffen. Im Bereich des Kreuzungsbauwerks und der Wegeeinmündungen werden die Mulden verrohrt. Die Ableitung erfolgt durch Angleichung in beidseitig vorhandene Mulden und Grabensysteme talseits gemäß Bestand. Gemeinde Elchingen 311. A Wiederherstellung Durchlass DN800 Der vorhandene Durchlass DN500 zur Ableitung von derzeit am nördlichen Böschungsfuß gesammelten Straßen- und Außengebietswassers nördlich der A 8 wird durch einen neuen Durchlass DN800 gem. RAS-Ew in gleicher Lage ersetzt. Das Straßenwasser wird künftig über die Streckenentwässerung abgeleitet. Mit dem Durchlass wird das nördlich der A 8 gesammelte Außengebietswasser unter der A 8 durchgeführt und dort in einem bestehenden Kanal bis zum Weitfelder Weg und weiter in vorhandene Grabensysteme wie im Bestand abgeleitet. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 26 von 83

38 Seite A Wirtschaftsweg Weitfelder Höfe Anpassung Entwässerungsmulden Gemeinde Elchingen Der Wirtschaftsweg wird in Einschnittslage in vorhandener Lage abgesenkt und den neuen Gegebenheiten angepasst. Zur Ableitung von Straßen- und Außengebietswasser werden straßenbegleitend Entwässerungsmulden hergestellt. Im Bereich des Kreuzungsbauwerks und Wegeeinmündungen werden die Mulden verrohrt. Die Ableitung erfolgt durch Angleichung in beidseitig vorhandene Mulden und Grabensysteme talseits gemäß Bestand. Gemeinde Elchingen 313. A Rückbau Durchlass DN500 a) b) - Der vorhandene Durchlass DN500 zur Ableitung von derzeit innerhalb der nördlichen Parkplatzanlage gesammelten Straßenwassers wird künftig nicht mehr benötigt. Der Durchlass wird ersatzlos zurück gebaut. Das Straßenwasser wird künftig über die Streckenentwässerung abgeleitet A Herstellung Regenrückhaltebecken RRB9 a) b) Regenrückhaltebecken mit Dauerstau, ca cbm Nutzvolumen (für das 10-jährliche Regenereignis). RiStWag-gemäße Ausbildung. Die Abschlagswassermenge beträgt ca. 230 l/s. Die Entleerung erfolgt über ein Auslaufbauwerk im freien Gefälle in die Streckenentwässerung der A 8. Bei größeren als dem 10-jährlichen Regenereignis wird das Wasser über einen Notüberlauf im Unterhaltungsweg (gepflasterte Furt) und weiter mit einem neu herzustellenden Durchlass in der bestehenden Rampe in einen herzustellenden Graben östlich, am südlichen Böschungsfuß des geplanten Lärmschutzwalles schadlos abgeleitet (s. lfd. Nr. 316 ff). Die Flächen befinden sich im Eigentum der Straßenbauverwaltung. Die Zufahrt für den Betriebs- und Wartungsdienst erfolgt über eine direkte untergeordnete Anbindung vom geplanten Kreisverkehrsplatz A Herstellung einer Böschungssickerwasserfassung a) b) Zur Sammlung und separaten Ableitung von unbelastetem Sickerwasser (Schichtenwasser) aus den bestehenden und teilweise anzupassenden Einschnittsböschungen der A 8 wird beidseitig eine Sickerleitung hergestellt. Die Leitungen werden im Bereich des Übergangs von der Einschnitts- in Dammlage zusammen geführt und in nach Süden aus dem Verkehrsraum zur Ableitung in den geplanten Graben am südlichen Böschungsfuß der A 8 heraus geleitet. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 27 von 83

39 Seite A Graben herstellen a) b) Am südlichen Rand der Einschnittsböschung-Oberkante wird zur Ableitung von Außengebietswasser der Flächen zwischen der GVS Alte Autobahn und der südlichen Flanke der BAB-Böschung ein Abfanggraben mit Böschungskaskade zur GVS Göttingen Oberelchingen hergestellt. Die Ableitung des Grabens erfolgt in einen bestehenden Durchlass unter der GVS und weiter über eine geplante Kanalleitung in den am südlichen Böschungsfuß der A 8 bis zur St 2021 wieder herzustellenden Graben A Herstellung einer Kanalleitung a) - b) Die Ableitung aus der Straßenüberführung der GVS Göttingen Oberelchingen (BW36) erfolgt derzeit in die Autobahnentwässerung. Die Ableitung über eine Kaskade wird zurück gebaut. Die Ausleitung aus der GVS erfolgt künftig über eine neu herzustellende Kanalleitung an der südlichen Böschungsoberkante der A 8 in den am südlichen Böschungsfuß der A 8 bis zur St 2021 wieder herzustellenden Graben. Künftig soll das weitgehend unbelastete Fahrbahnwasser der gering frequentierten Straße (DTV2025 = 800 Kfz/24h) unmittelbar in die Außengebietsentwässerung abgeleitet werden A Graben herstellen a) b) Am südlichen Rand der Einschnittsböschung-Oberkante und weiter am Böschungsfuß des geplanten Lärmschutzwalles wird zur Ableitung von Außengebietswasser der Flächen zwischen der GVS Alte Autobahn und der südlichen Flanke der geplanten BAB-Böschung mit Lärmschutzwall ein Abfanggraben hergestellt. Die Ableitung des Grabens erfolgt in den bestehenden Durchlass der Deisenbachverrohrung unter der Staatsstraße (St) A Graben wiederherstellen Am südlichen Böschungsfuß der A 8 verläuft derzeit ein Graben, der den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Zur Ableitung von Außengebietswasser aus der Sickerwasserfassung der BAB-Einschnittsböschungen, der Flächen zwischen der GVS Alte Autobahn und der südlichen Flanke der geplanten BAB-Böschung mit Lärmschutzwall wird der Graben wieder hergestellt. Die Ableitung des Grabens erfolgt in den bestehenden Durchlass der Deisenbachverrohrung unter der Staatsstraße (St) I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 28 von 83

40 Seite A Kanal stilllegen a) b) - Unter der Sohle des Grabens am südlichen Böschungsfuß verläuft derzeit ein Kanal, in dem das Straßenwasser zusammen mit dem gefassten Sickerwasser aus dem Einschnitt abgeleitet wird. Das Straßenwasser wird künftig separat in der Streckenentwässerung der A 8 gesammelt und abgeleitet. Das Sickerwasser wird im offenen Graben abgeleitet. Der Kanal wird nichtmehr benötigt A Herstellung Regenrückhaltebecken RRB10 a) b) Regenrückhaltebecken mit Dauerstau, ca cbm Nutzvolumen (für das 10-jährliche Regenereignis). RiStWag-gemäße Ausbildung. Die Abschlagswassermenge beträgt ca. 260 l/s. Die Zulaufleitung DN1200 von der A 8 erfolgt vom westlichen Rand der St 2021 in Baukm mit einer neu herzustellenden Querung der St Die Entleerung erfolgt über ein Auslaufbauwerk im freien Gefälle in einen separat herzustellenden Kanal in Richtung der A 7. Bei größeren als dem 10-jährlichen Regenereignis springt der Notüberlauf an und schlägt das nicht im Becken speicherbare Regenwasser in einen neu herzustellenden Kanal mit Vorflut in den verrohrten Deisenbach ab. Der Notüberlauf ist in das Auslaufbauwerk integriert. Die Zufahrt für den Betriebs- und Wartungsdienst erfolgt über eine direkte untergeordnete Anbindung vom einem bestehenden Rad-/Geh- und Wirtschaftsweg im Einmündungsbereich der gemeindlichen Hauptstraße in die St Die neue Querung wird in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger als Sondernutzung geregelt A Kanal verlegen Gemeinde Elchingen Der vorhandene Regenwasserkanal wird vom geplanten Lärmschutzwall überbaut. Er wird den neuen Gegebenheiten angepasst in einer neuen Trasse geführt und in einem neu herzustellenden Durchlass unter der St 2021 unterführt. Die Ableitung erfolgt wie im Bestand in den anzupassenden Deisenbach. Die neue Querung wird in Abstimmung mit dem in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger als Sondernutzung geregelt. Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 29 von 83

41 Seite A Kanal herstellen als Entflechtungsmaßnahme Der bestehende Regenwasserkanal kreuzt die A 8. Er führt das gesammelte Oberflächenwasser der Außengebiete nördlich des Autobahnkreuzes und westlich der DB-Strecke Aalen-Ulm sowie Fahrbahnwasser der Verbindungsrampen Füssen/Würzburg Karlsruhe im AK Ulm/Elchingen (unmittelbar westlich BW 38) ab. Zur Entflechtung des Autobahnwassers vom unbelasteten Außengebietswasser wird ein neuer Kanal DN400 hergestellt. Er führt künftig das Autobahnwasser und schlägt es in die geplante Streckenentwässerung der A 8 und von dort weiter in die geplante Abschlagsleitung von RRB10 nach RRB11 ab. Das im bestehenden Kanal verbleibende Außengebietswasser wird künftig in den vorhandenen Durchlass des unter der DB-Strecke verrohrten Deisenbaches und weiter in den angepassten Deisenbach eingeleitet. Bis zur Einleitungsstelle in die neu herzustellende Deisenbachverrohrung verbleibt der Kanal in der Unterhaltung der A Kanal herstellen als Entflechtungsmaßnahme Der bestehende Regenwasserkanal kreuzt die A 8 in Parallellage zur DB-Strecke Aalen Ulm und dem befestigten Wirtschaftsweg. Er führt das gesammelte Oberflächenwasser der Außengebiete nördlich des Autobahnkreuzes und östlich der DB-Strecke Aalen-Ulm sowie Fahrbahnwasser der halbdirekten Verbindungsrampe Füssen Karlsruhe im AK Ulm/Elchingen (unmittelbar bei BW 38-2) ab. Zur Entflechtung des Autobahnwassers vom unbelasteten Außengebietswasser wird ein neuer Kanal DN400 hergestellt. Er führt künftig das Außengebietswasser und schlägt es nach Zusammenführung mit dem Außengebietskanal nach lfd. Nr. 323 mit einem ebenfalls neu herzustellenden Kanal DN600 in den angepassten Deisenbach ab. Bis zur Einleitungsstelle in die neu herzustellende Deisenbachverrohrung verbleibt der Kanal in der Unterhaltung der. Das im bestehenden Kanal verbleibende Autobahnwasser wird künftig in die geplante Abschlagsleitung von RRB10 nach RRB11 eingeleitet. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 30 von 83

42 Seite A A 7[Str.-km] 835, ,245 Ableitung Deisenbach als Entflechtungsmaßnahme a) b) Gemeinde Elchingen für den Ableitungskanal für den Durchlass A 7 Der Deisenbach ist derzeit zwischen der Unterführung der A 8 mit der St 2021, entlang der südlichen A 8- und westlichen A 7-Böschung bis zur Querung der A 7 südlich der GVS und Betriebsumfahrt Weißinger Straße mit Einleitung in den sogenannten Autobahnsee verrohrt. Im gesamten Abschnitt wird Fahrbahnwasser der A 8, des Autobahnkreuzes und der A 7 in diese Verrohrung mit eingeleitet. Im Zuge der vorliegenden Maßnahme erfolgt die Entflechtung des Straßenwassers vom Außengebietswasser. Hierzu wird zunächst ein Kanal für den Deisenbach entlang der St 2021 neu hergestellt und bis südlich der geplanten Böschung der A 8 mit Lärmschutzwall geführt. Die bestehende Querung der St 2021 bleibt unverändert erhalten. Folgend wird ein neuer Kanal entlang der geplanten südlichen Böschung der A 8 mit Lärmschutzwall bis zum Ende des geplanten Lärmschutzwalles an der Rampe Karlsruhe Füssen hergestellt. Im Bereich der Unterquerung der DB-Strecke Aalen-Ulm wird eine neue Querung hergestellt. Am Ende des Lärmschutzwalles wird der neue Kanal in die Trasse des bestehenden Deisenbachkanals verschwenkt. Auf einer Länge von rd. 208 m wird die bestehende Verrohrung in gleicher Lage wieder hergestellt (3 Haltungen). Ab der heutigen Zulaufleitung von Osten aus dem AK Ulm/Elchingen DN 1200 in A 7-Str.- km 837,0 wird der Deisenbach unverändert in seinem bestehenden Rahmenprofil (2.200/1.800) am westlichen Böschungsfuß der A 7 geführt und wie im Bestand, jedoch unbelastet von Fahrbahnwasser in den Autobahnsee eingeleitet. Mit der vorgesehenen Entflechtungsmaßnahme wird der Deisenbach zum Gewässer in der Baulast der Gemeinde. Vor Übergabe der Baulast wird die bestehend bleibende Ableitungsstrecke saniert. Die neue Querung der DB-Strecke wird in Abstimmung mit dem Baulastträger und Unterhaltungspflichtigen des Gewässers in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Baulastträger der Anlage als Sondernutzung geregelt für: - Bahnquerung: Leitungsdienstbarkeit zu Gunsten des Unterhaltungspflichtigen, Kostenträger für die Herstellung eines Durchlasses unter der DB-Strecke Aalen-Ulm; die bestehende Querung des derzeit verrohrten Deisenbaches bleibt zur Ableitung von Außengebietswasser (s. lfd. Nr. 323) unverändert erhalten. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 31 von 83

43 Seite 32 Die vorhandene Verrohrung am südlichen Böschungsfuß der A 8 und der Rampe Karlsruhe Füssen wird von dem geplanten Lärmschutzwall überschüttet und im Rahmen der Maßnahme bis Höhe jedoch mit Ausnahme der bestehenden Kreuzung mit der DB-Strecke Aalen-Ulm - zurück gebaut. Gemeinde Elchingen für den künftig separat abgeleiteten Deisenbach ab Beginn der Verrohrung bei nördlich der A 8 bis zum bestehen bleibenden Durchlass in Str.-km 837,245, westlich der A 7 für den Durchlass DN RE2200/1800 unter der A 7 in den Autobahnsee 326. A A 7[Str.-km] 836,520 Einleitung des Seegrabens in den Deisenbach Gemeinde Elchingen Der Seegraben ist ein offener Graben nördlich des vorhandenen öfw, der in Str.-km über die A 7 geführt wird. Er führt das Oberflächenwasser aus der Trennkanalisation von Teilen des Gemeindeteils Unterelchingen ab. Für diese Einleitungen in den Seegraben liegen der Gemeinde wasserrechtliche Einleiterlaubnisse vor. Der Seegraben wird derzeit in den verrohrten Deisenbach mit einem Einlaufbauwerk am nördlichen Böschungsfuß der Wegeüberführung eingeleitet. Die Einleitung bleibt unverändert. Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 32 von 83

44 Seite A A 7[Str.-km] 835, ,080 Ableitungskanal zwischen RRB10 und RRB11 a) b) Das im RRB10 behandelte Straßenwasser wird mit einem separaten, neu herzustellenden Ableitungskanal in Richtung RRB11 geleitet. Hierzu wird zwischen ein neuer Kanal zwischen dem angepassten Deisenbach und dem geplanten südlichen Böschungsfuß der A 8 und der Rampe Karlsruhe Füssen mit Lärmschutzwall bis zum Ende des Lärmschutzwalles und weiter entlang der Verbindungsrampe Karlsruhe Füssen bis zum bestehenden Zulauf der A 7- Entwässerung in Str.-km 836,000 neu hergestellt. In Höhe von wird eine neue Querung der Bahnstrecke Aalen Ulm hergestellt. Die neue Querung wird in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Baulastträger der Anlage als Sondernutzung für die Herstellung eines Durchlasses geregelt. Abhängig von der Zulaufleitung der A 7-Entwässerung in Höhe und Dimension wird ein neuer Kanal für das gesammelte Straßenoberflächenwasser im Seitenbereich der A 7 (Bankett) hergestellt. Der Neubau des Kanals erstreckt sich bis unmittelbar südlich des Überführungsbauwerks der GVS Weißinger Straße an der Betriebsumfahrt (sog. Moser- Umfahrt, West) und weiter bis zur Einleitung über Pumpwerk in RRB11. Die vorhandenen Anschlussleitungen aus dem Mittelstreifen der A 7 sowie der Zuleitung aus dem Autobahnkreuz in A 7-Str.-km 836,000 werden an den neuen Kanal angeschlossen. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 33 von 83

45 Seite A A 7[Str.-km] 837, ,240 Herstellung Regenrückhaltebecken RRB11 a) b) Regenrückhaltebecken mit Dauerstau, ca cbm Nutzvolumen (für das 10-jährliche Regenereignis). RiStWag-gemäße Ausbildung. Zulauf über ein Hebewerk. Die Abschlagswassermenge beträgt ca. 305 l/s. Die Entleerung erfolgt über ein Auslaufbauwerk im freien Gefälle in den geplanten Mischwasserentlastungskanal der Gemeinde Elchingen mit Ableitung in Richtung Donau. Bei größeren als dem 10-jährlichen Regenereignis springt der Notüberlauf an und schlägt das nicht im Becken speicherbare Regenwasser in einen neu herzustellenden Kanal mit Vorflut in die Deisenbachverrohrung und weiter in den Autobahnsee ab. Der Notüberlauf ist in das Auslaufbauwerk integriert. Die Zufahrt für den Betriebs- und Wartungsdienst erfolgt über eine herzustellende Anbindung zur bestehenden Rampe der Betriebsumfahrt A A 7[Str.-km] 837, ,290 Herstellung Mittelstreifenkanal als Entflechtungsmaßnahme a) b) Das im Mittelstreifenkanal der A 7 südlich der bestehenden Unterquerung des Deisenbaches bis zur Donaubrücke gesammelte Fahrbahnwasser wird bislang in den verrohrten Bachdurchlass direkt abgeschlagen. Als Entflechtungsmaßnahme wird für die Ableitung des im Mittelstreifenkanal gesammelten Fahrbahnwassers der A 7 ein neuer Kanal hergestellt. Der neue Mittelstreifenkanal wird unmittelbar südlich der Unterführung der GVS Weißinger Straße nach Westen aus der A 7 heraus- und in die Zulaufleitung zum RRB11 eingeleitet A A 7[Str.-km] 836,000 Ableitung östlich AK Ulm/Elchingen Richtung A 7, Donau Das im Streckenabschnitt östlich des Autobahnkreuzes - Rifa Karlsruhe und Rifa München bis (301 l/s) - Rifa München bis ( 87 l/s) gesammelte Fahrbahnwasser wird in einem bestehenden Ableitungskanal am südlichen Böschungsfuß der A 8 und der Rampe Füssen München zugeführt. In Höhe A 7-Str.-km 836,000 wird das Straßenwasser über einen vorhandenen Durchlass unter der A 7, der Hauptabschlagsleitung aus dem Autobahnkreuz, und weiter der geplanten Abschlagsleitung RRB10 RRB11 zugeführt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 34 von 83

46 Seite A Ableitung östlich AK Ulm/Elchingen Richtung A 8, Leipheim Das im Streckenabschnitt östlich des Autobahnkreuzes - Rifa Karlsruhe ab (108 l/s) - Rifa München (einschließlich Mittelstreifen) ab ( 52 l/s) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnittes gesammelte Fahrbahnwasser wird in den östlichen Folgeabschnitt weitergeleitet. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den 6-streifigen Ausbau der A 8 östlich des AK Ulm/Elchingen ist für den Abschnitt zwischen der Landesgrenze Bayern und Baden- Württemberg und der jetzigen Planfeststellunggrenze bei ein überschlägig ermittelter Niederschlagswasseranfall von rund 180,8 l/s berechnet. Nach den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen wird am eine kleinere Wassermenge von 160 l/s in den anschließenden Abschnitt der A 8 geleitet A A 7[Str.-km] 834,520 Anpassung Muldenablauf Der bestehende Muldenablauf liegt innerhalb der geplanten unbefestigten Mulde, die im Zuge des Ausbaus des öfw zum Straßendamm der A 7 von Westen her neu hergestellt wird. Der Schacht ist Teil der bestehenden Ableitung des Straßenwassers aus der A 7 und wird einschließlich des Muldenablaufes an die neuen Gegebenheiten angepasst. Das gesammelte Straßenwasser der Mulde wird künftig über die bestehende Kanalleitung mit abgeleitet A A 7[Str.-km] 834, ,550 Bestehenden Straßenwasserkanal sichern Die vorhandene Entwässerung der A 7 mit Querung und Ausleitung an den westlichen Böschungsfuß zur Ableitung unter der St 2021 nach Süden wird von der Herstellung der Betriebsumfahrt Langenau sowie von den auszubauenden öfw am westlichen Böschungsfuß gekreuzt. Die Leitung wird im Baufeld gesichert. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 35 von 83

47 Seite 36 V.) Lärmschutzmaßnahmen 401. A Lärmschutzwall Oberelchingen a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Oberelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der A 8 ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 10,00 m über Fahrbahn. Die A 8 verläuft in diesem Abschnitt zunehmend in Einschnittslage. Der geplante Lärmschutzwall wird über die Einschnittsoberkante hinaus auf die erforderliche Endhöhe ergänzend angeschüttet. Die Ausbildung erfolgt mit Regelböschungsneigung von 1:1,5 vorder- und rückseitig. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert A Lärmschutzwall Unterelchingen 1 a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Unterelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der A 8 ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 10,00 m über Fahrbahn. Die A 8 verläuft in diesem Abschnitt abnehmend in Einschnittslage. Der geplante Lärmschutzwall wird über die Einschnittsoberkante hinaus auf die erforderliche Endhöhe ergänzend angeschüttet. Ab ca verläuft die A 8 in Dammlage. Die Dammschulter wird um das erforderliche Maß zur Herstellung des Lärmschutzwalles verbreitert. Ab ca folgt der Lärmschutzwall der geplanten südlichen Parallelfahrbahn im Autobahnkreuz Ulm/Elchingen. Die Ausbildung erfolgt mit Regelböschungsneigung von 1:1,5 vorder- und rückseitig. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 36 von 83

48 Seite A Lärmschutzwand BW 37-4 Unterelchingen a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Unterelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der geplanten Prallelfahrbahn im Autobahnkreuz Ulm/Elchingen eine Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 7,00 m über Fahrbahn. Die A 8 mit der Parallelfahrbahn verlaufen in diesem Abschnitt in Dammlage. Die Lärmschutzwand wird in die anschließenden Lärmschutzwälle eingebunden. Die Ausbildung erfolgt auf einem Überführungsbauwerk über die St Das Bauwerk wird den Erfordernissen entsprechend ausgebildet. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert A Lärmschutzwall Unterelchingen 2 a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Unterelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der A 8 ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 10,00 m über Fahrbahn. Die A 8 mit der geplanten Parallelfahrbahn verläuft in diesem Abschnitt in Dammlage. Die Dammschulter wird um das erforderliche Maß zur Herstellung des Lärmschutzwalles verbreitert. Ab ca folgt der Lärmschutzwall der abgehenden Verbindungsrampe Karlsruhe - Füssen im Autobahnkreuz Ulm/Elchingen. Die Ausbildung erfolgt mit Regelböschungsneigung von 1:1,5 vorder- und rückseitig. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert A Verbindungsrampe KA-FÜ Lärmschutzwand BW 39-5 Unterelchingen a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Unterelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der A 8, der Verbindungsrampe Karlsruhe - Füssen im Autobahnkreuz Ulm/Elchingen folgend eine Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 7,00 m über Fahrbahn. Die A 8 sowie die Verbindungsrampe verlaufen in diesem Abschnitt in Dammlage. Die Lärmschutzwand wird in die anschließenden Lärmschutzwälle eingebunden. Die Ausbildung erfolgt auf einem separaten Überführungsbauwerk BW 39 T 5 über die DB-Strecke Aalen-Ulm. Das Bauwerk wird den Erfordernissen entsprechend ausgebildet. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 37 von 83

49 Seite A Verbindungsrampe KA-FÜ Lärmschutzwall Unterelchingen 3 a) b) Zur Abschirmung der Ortslage von Unterelchingen vor ausbaubedingten Auswirkungen von Verkehrslärm wird auf der Südseite der A 8, der Verbindungsrampe Karlsruhe - Füssen im Autobahnkreuz Ulm/Elchingen folgend ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe der lärmschutzwirksamen Abschirmung beträgt 10,00 m über Fahrbahn. Die A 8 sowie die Verbindungsrampe verlaufen in diesem Abschnitt in Dammlage. Die Dammschulter wird um das erforderliche Maß zur Herstellung des Lärmschutzwalles verbreitert. Die Ausbildung erfolgt mit Regelböschungsneigung von 1:1,5 vorder- und rückseitig. Die Maßnahme ist auf die weit überwiegende wirksame Abschirmung der Nachtgrenzwerte gem. Schalltechnischer Untersuchung hin dimensioniert A 8 Passiver Lärmschutz a) b) jeweilige Eigentümer Gebäude lt. Ergebnisliste Nach den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung verbleiben im Planfeststellungsabschnitt ausbaubedingte Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV im Tages- und Nachtzeitraum. Demnach ergibt sich an den nach Lage, Ausrichtung und Stockwerkszahl differenzierten Immissionsorten dem Grunde nach Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Umfang und Höhe der Überschreitungen sind in der Unterlage 1, Abschnitt 6.1 sowie in den Ergebnissen Schalltechnischer Untersuchungen Unterlage 17.1 mit detaillierten Ergebnistabellen Unterlage 17.2 in Verbindung mit den Immissionsschutzlageplänen in Unterlage 7 dargestellt. Die sich aus den Grenzwertüberschreitungen ergebenden Entschädigungen werden im Rahmen eines separaten Verfahrens geregelt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 38 von 83

50 Seite 39 VI.) Ver- und Entsorgungsleitungen 501. A Gasleitung mit Steuerkabel terranets Die vorhandene Ferngasleitung mit begleitendem Steuerkabel verläuft nördlich der A 8 und kreuzt bei Die Leitung wird im Rahmen der westlich angrenzenden Ausbaumaßnahme 6-streifiger Ausbau der A 8 mit Herstellung einer Doppelanschlussstelle auf die Südseite verlegt und bindet etwa in in die bestehende, in Richtung Südosten verlaufende Trasse ein. Die Verlegung der Leitung ist nicht mehr erforderlich. Ggf. notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 502. A Herstellung einer Sammelleerrohrtrasse a) b) jeweilige Zur gebündelten Führung der bislang sowohl nördlich als auch südlich der A 8 auf nahezu der gesamten Ausbaulänge durchgehend verlaufenden, vorhandenen Strom- und Fernmeldeleitungen sowohl privater Träger als auch der Straßenbauverwaltung wird im Zuge des Ausbaus eine Sammelleerrohrtrasse an der nördlichen Böschungsaußenseite neu hergestellt. Die Sammeltrasse wird am Böschungsfuß in Dammlagen sowie an der Böschungskrone in Einschnittslagen in einem gemeinsamen Graben geführt. Anzahl und Dimension der verlegten Leerrohre werden im Zuge der weiteren Planung mit den n auf den Bedarf hin abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach anteiligen Verlegelängen und querschnitten in Kostenteilung zwischen den n I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 39 von 83

51 Seite A Fernmeldekabel Interoute Die vorhandene Fernmeldeleitung verläuft nördlich der A 8 und ab nach Norden. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Ggf. notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Lichtwellenleiter in Kabelschutzrohr zusammen mit Interoutetrasse NGN Fiber Network KG, Vodafone Die vorhandene Fernmeldeleitung verläuft nördlich der A 8 und ab nach Norden. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Ggf. notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Lichtwellenleiter GLH, MTI Teleport Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 40 von 83

52 Seite A Rohrtrasse NGN Fibre Network, KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Lichtwellenleiter GasLine Die vorhandene Leitungstrasse beauskunftet durch Verizon, PleDoc, - verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Nebelwarnanlage Strom- und Datenkabel vertreten durch: RP Tübingen, Ref. 9, Landestelle für Straßentechnik Die vorhandene Leitungstrasse zur Versorgung und Steuerung der vorhandenen Nebelwarnanlage verläuft am südlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 41 von 83

53 Seite A A Fernmeldekabel (AUSA-Kabel) Fernmeldekabel Verizon im Abschnitt Baden-Württemberg vertreten durch: RP Tübingen, Ref. 9, Landestelle für Straßentechnik im Abschnitt Bayern vertreten durch: Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Die vorhandene Leitungstrasse verläuft durchgehend am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Die Leitung wird in Abstimmung mit dem künftig am geplanten nördlichen Böschungsfuß der A 8 in einer Sammelleerrohrtrasse neu verlegt. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Abwasserdruckleitung Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm Die vorhandene Leitungstrasse verläuft im Verkehrsraum der Landesstraße 1165, die von der A 8 mit einem Bauwerk (BW29) überspannt wird. Das Kreuzungsbauwerk wird erneuert. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 42 von 83

54 Seite A Gasleitung DN150 St Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Die vorhandene Leitungstrasse verläuft im Verkehrsraum der Landesstraße 1165, die von der A 8 mit einem Bauwerk (BW29) überspannt wird. Das Kreuzungsbauwerk wird erneuert. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 513. A Wasserleitung DA 225 PE100 Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Die vorhandene Leitungstrasse verläuft im Verkehrsraum der Landesstraße 1165, die von der A 8 mit einem Bauwerk (BW29) überspannt wird. Das Kreuzungsbauwerk wird erneuert. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 514. A Fernmeldeleitung (LWL 6*12E9/125) Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Die vorhandene Leitungstrasse verläuft im Verkehrsraum der Landesstraße 1165, die von der A 8 mit einem Bauwerk (BW29) überspannt wird. Das Kreuzungsbauwerk wird erneuert. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 43 von 83

55 Seite A Strom Mittelspannungskabel Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Die vorhandene Leitungstrasse verläuft im Verkehrsraum der Landesstraße 1165, die von der A 8 mit einem Bauwerk (BW29) überspannt wird. Das Kreuzungsbauwerk wird erneuert. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 516. A Freileitungstrasse 110kv Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Südlich der A 8 befindet sich ein Trägermast, der im Bereich der geplanten Böschung liegt. Notwendige Sicherungsmaßnahmen bzw. die Verlegung werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 517. A Freileitungstrasse 110kv EnBW Energie Baden-Württemberg AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 44 von 83

56 Seite A Fernmeldekabel Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 im Überführungsbauwerk des Feldweges (BW30). Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel Kabel BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 im Überführungsbauwerk des Feldweges (BW30). Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Freileitungstrasse 110kv (Bahnstromleitung) DB Energie GmbH Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Die Verlegung der Leitung ist nicht erforderlich. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 45 von 83

57 Seite A Fernmeldekabel b) und b) Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel Interoute Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Wasserleitung DN150GG Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 46 von 83

58 Seite A Drainageleitung a) GLH b) - Die vorhandene Leitungstrasse verläuft nördlich der A 8. Die Leitung ist ohne Funktion. Sie wird im Rahmen der Baumaßnahme ersatzlos zurück gebaut A Wasserleitung 2*DN100, 1*DN150 Zweckverband Landeswasserversorgung Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 526. A Fernmeldekabel LWL Interoute Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die vorhandene AS-Rampe, Fahrtrichtung Karlsruhe, und verläuft weiter südlich bis zur Querung der B19. Die Rampe wird im Rahmen der Maßnahme zurück gebaut und durch eine neue Rampe ersetzt. In Höhe entsteht ein neuer Kreuzungspunkt. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem im Kreuzungsbereich zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 47 von 83

59 Seite A Rohranlage NGN NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die vorhandene AS-Rampe, Fahrtrichtung Karlsruhe, und verläuft weiter südlich bis zur Querung der B19. Die Rampe wird im Rahmen der Maßnahme zurück gebaut und durch eine neue Rampe ersetzt. In Höhe entsteht ein neuer Kreuzungspunkt. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem im Kreuzungsbereich zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel LWL Vodafone Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die vorhandene AS-Rampe, Fahrtrichtung Karlsruhe, und verläuft weiter südlich bis zur Querung der B19. Die Rampe wird im Rahmen der Maßnahme zurück gebaut und durch eine neue Rampe ersetzt. In Höhe entsteht ein neuer Kreuzungspunkt. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem im Kreuzungsbereich zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 48 von 83

60 Seite A Fernmeldekabel Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Hinweis: Die Leitung verläuft am früheren westlichen Böschungsfuß der ehemaligen B19 und wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der AS Ulm-Ost mit Verlegung der B19 angepasst. Aktuelle Bestandsunterlagen liegen lt. Anfrage, Stand 07/2016, nicht vor. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel LWL Interoute Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Hinweis: Die Leitung verläuft am früheren östlichen Böschungsfuß der ehemaligen B19 und wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der AS Ulm-Ost mit Verlegung der B19 angepasst. Aktuelle Bestandsunterlagen liegen lt. Anfrage, Stand 07/2016, nicht vor. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem an den künftigen nördlichen Böschungsfuß in eine Sammelleerrohrtrasse zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 49 von 83

61 Seite A Rohranlage NGN NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am nördlichen Böschungsfuß der A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Hinweis: Die Leitung verläuft am früheren östlichen Böschungsfuß der ehemaligen B19 und wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der AS Ulm-Ost mit Verlegung der B19 angepasst. Aktuelle Bestandsunterlagen liegen lt. Anfrage, Stand 07/2016, nicht vor. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem an den künftigen nördlichen Böschungsfuß in eine Sammelleerrohrtrasse zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Hinweis: Die Leitung verläuft am früheren östlichen Böschungsfuß der ehemaligen B19 und wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der AS Ulm-Ost mit Verlegung der B19 angepasst. Aktuelle Bestandsunterlagen liegen lt. Anfrage, Stand 07/2016, nicht vor. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 50 von 83

62 Seite A Fernmeldekabel LWL Verizon Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Hinweis: Die Leitung verläuft am früheren östlichen Böschungsfuß der ehemaligen B19 und kreuzt diesen anschließend nach Westen und wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der AS Ulm-Ost mit Verlegung der B19 angepasst. Aktuelle Bestandsunterlagen liegen lt. Anfrage, Stand 07/2016, nicht vor. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Drainageleitung a) GLH b) - Die vorhandene Leitungstrasse verläuft nördlich der A 8. Die Leitung ist ohne Funktion. Sie wird im Rahmen der Baumaßnahme ersatzlos zurück gebaut A Gasleitung DN200 St mit Steuerkabel terranets Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern bzw. nach Erfordernis erneuern. Der Kreuzungswinkel wird beibehalten, die Länge des Mantelrohres wird entsprechend der neuen Gegebenheiten in Abstimmung mit dem auf ca. 80 m angepasst. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 51 von 83

63 Seite A Stromkabel 0,4kV EnBW Ostwürttemberg Donau- Ries AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 und verläuft im Weiteren entlang des südlichen Böschungsfußes. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem im Kreuzungsbereich und weiter an den künftigen südlichen Böschungsfuß zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 537. A Fernmeldekabel Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem im Kreuzungsbereich und weiter an den künftigen südlichen Böschungsfuß zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel Vodafone Die vorhandene Leitungstrasse trifft von Norden auf die Ausbautrasse der A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 52 von 83

64 Seite A Wasserleitung (Privatleitung) Hotel & Rasthaus Seligweiler GmbH & Co KG Wasserversorgung des Weilers Selgenweiler, südlich A 8, vom Rasthaus Seligweiler her. Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 in einem still gelegten Durchlass. Sie ist in Abstimmung mit dem im Baufeld und im Kreuzungsbereich zu verlegen. Eine Verlegung wird im Kreuzungsbereich der A 8 sowie am Fuß der neuen Autobahnböschungen erforderlich. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen außerhalb deren Geltungsbereich: Kostenträger Bundesrepublik Deutschland 540. A Abwasserkanal (Privatleitung) Hotel & Rasthaus Seligweiler GmbH & Co KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft nördlich der A 8 und wird durch den Ausbau überbaut. Sie kreuzt in der bestehenden Unterführung Weitfelder Weg (BW 33) die A 8. Im Weiteren verläuft sie im Weitfelder Weg in Richtung Thalfingen. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Eine Verlegung wird im Kreuzungsbereich mit der A 8 sowie im Bereich der Verlegung des Weitfelder Weges erforderlich. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen außerhalb deren Geltungsbereich: Kostenträger Bundesrepublik Deutschland I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 53 von 83

65 Seite A Fernmeldekabel LWL Interoute Die vorhandene Leitungstrasse verläuft durch einen vorhandenen Grünweg und kreuzt anschließend den Weitfelder Weg. Mit der Verlegung des Weitfelder Weges wird die Leitungstrasse an die geplante westliche Böschung verlegt und eine neue Kreuzung mit dem Weg hergestellt. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Rohranlage NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft durch einen vorhandenen Grünweg und kreuzt anschließend den Weitfelder Weg. Mit der Verlegung des Weitfelder Weges wird die Leitungstrasse an die geplante westliche Böschung verlegt und eine neue Kreuzung mit dem Weg hergestellt. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft an der östlichen Böschungsoberkante des Weitfelder Weges und kreuzt die A 8. Sie ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 54 von 83

66 Seite A Fernmeldekabel LWL Interoute Die vorhandene Leitungstrasse verläuft in einem vorhandenen unbefestigten Wirtschaftsweg. Der Weg wird im Kreuzungsbereich mit der A 8 sowie nördlich etwa parallel der A 8 verlegt. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Rohranlage NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft in einem vorhandenen unbefestigten Wirtschaftsweg. Der Weg wird im Kreuzungsbereich mit der A 8 sowie nördlich etwa parallel der A 8 verlegt. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 55 von 83

67 Seite A Fernmeldekabel LWL Vodafone Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt in einem vorhandenen unbefestigten Wirtschaftsweg (Weitfelder Höfe) die A 8. Der Weg wird im Kreuzungsbereich mit der A 8 verlegt. Zusätzlich ist sie von der Herstellung der Versorgungstrasse für die PWC-Anlagen betroffen. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Wasserleitung herstellen a) b) Zur Versorgung der PWC-Anlagen Nord und Süd wird eine Wasserleitung hergestellt. Die Leitung schließt an das öffentliche Netz im Eigentum der Gemeinde Elchingen an, das im Weitfelder Weg vorhanden ist und das die Gebäude am Weitfelder Weg versorgt. Zum Anschluss wird ein Schacht für Zähleranschluss und Druckerhöhungsanlage hergestellt. Der Schacht liegt innerhalb der Flächen öffentlicher Wege. Die Stromversorgung erfolgt von der PWC-Anlage Süd her. Die Leitung wird im vorhandenen Wirtschaftsweg Weitfelder Höfe sowie weitere vorhandene Wirtschaftswege bis zur PWC-Anlage Süd in einem Sammelgraben geführt. Der Anschluss erfolgt gem. Art. 21 Gemeindeordnung i. V. m. der Satzung der Gemeinde Elchingen und für die Wegenutzung erfolgt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit, soweit keine entsprechenden Gestattungsverträge mit der Gemeinde Elchingen und der Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen abgeschlossen werden. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 56 von 83

68 Seite A Abwasserleitung herstellen a) b) Zur Entsorgung der PWC-Anlagen Nord und Süd wird eine Abwasserleitung hergestellt. Die Leitung schließt an den öffentlichen Kanal der Gemeinde Elchingen im Ortseingangsbereich von Thalfingen am Schacht TH1 an. Es ist ein Ableitungskanal innerhalb des Weitfelder Weges auf einer Länge von rd. 450 m herzustellen. Der Anschlussschacht, wird auf die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Leitung wird im vorhandenen Wirtschaftsweg Weitfelder Höfe sowie weitere vorhandene Wirtschaftswege bis zur PWC-Anlage Süd in einem Sammelgraben mit weiteren Verund Entsorgungsleitungen geführt. Der Anschluss erfolgt gem. Art. 21 Gemeindeordnung i. V. m. der Satzung der Gemeinde Elchingen und für die Wegenutzung erfolgt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit, soweit keine entsprechenden Gestattungsverträge mit der Gemeinde Elchingen und der Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen abgeschlossen werden A Stromleitung herstellen a) b) Zur Versorgung der PWC-Anlagen Nord und Süd wird eine Stromleitung hergestellt. Die Leitung schließt an die vorhandene Stromversorgung im Eigentum der Stadtwerke Ulm (Nachfolgerin der Netze NGO) an. Der erforderliche Leistungsbezug kann aus Kapazitätsgründen in Elchingen, Weitfelder Weg, Weitfelder Höfe, nicht bereitgestellt werden. Zum Anschluss wird ein Stromversorgungskabel im Weitfelder Weg bis zum Ortseingangsbereich von Thalfingen verlegt, wo ein Übergabeschrank mit Zähler hergestellt wird. Eine Unterverteilung von dem die Versorgung der PWC-Anlage Nord und der Druckerhöhungsanlage erfolgt, wird am PWC Süd eingerichtet. Die Leitung wird auf einer Länge von rd. 450 m innerhalb des Weitfelder Weges und weiter auf rd. 550 m im vorhandenen Wirtschaftsweg Weitfelder Höfe sowie weiteren vorhandenen Wirtschaftswege bis zur PWC-Anlage Süd in einem Sammelgraben mit weiteren Verund Entsorgungsleitungen geführt. Der Anschluss wird in einer Vereinbarung mit den Stadtwerken Ulm (Nachfolgerin der Netze NGO) geregelt und für die Wegenutzung erfolgt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit, soweit keine entsprechenden Gestattungsverträge mit der Gemeinde Elchingen und der Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen abgeschlossen werden. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 57 von 83

69 Seite A Fernmeldekabel LWL Vodafone Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am westlichen Böschungsfuß des bestehenden überführten Wirtschaftsweges, AS Oberelchingen, und kreuzt die A 8. Durch die Herstellung eines Rad- und Gehweges wird die Leitungstrasse überbaut. Im weiteren Verlauf südlich kreuzt sie den geplanten Kreisverkehrsplatz und ist von der Verlegung der GVS (Alte Autobahn) und der Herstellung des geplanten Grünweges betroffen. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fernmeldekabel LWL GLH Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am westlichen Böschungsfuß des bestehenden überführten Wirtschaftsweges, AS Oberelchingen, nördlich der A 8. Durch die Herstellung eines Rad- und Gehweges wird die Leitungstrasse überbaut. Die Leitung wird zurück gebaut und ersatzweise in die Sammelleerrohrtrasse verlegt. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 58 von 83

70 Seite A Rohranlage NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am westlichen Böschungsfuß des bestehenden überführten Wirtschaftsweges, AS Oberelchingen, nördlich der A 8. Durch die Herstellung eines Rad- und Gehweges wird die Leitungstrasse überbaut. Die Leitung wird zurück gebaut 553. A Fernmeldekabel LWL Interoute Die vorhandene Leitungstrasse verläuft von Norden kommend ab der AS-Rampe Oberelchingen Fahrtrichtung Karlsruhe am nördlichen Böschungsrand der A 8. In Abschnitten wird sie vom geplanten Böschungsverlauf überbaut. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Rohranlage NGN Fibre Network KG Die vorhandene Leitungstrasse verläuft ab der AS-Rampe Oberelchingen Fahrtrichtung Karlsruhe am nördlichen Böschungsrand der A 8. In Abschnitten wird sie vom geplanten Böschungsverlauf überbaut. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 59 von 83

71 Seite A Stromkabel 0,4 kv Netze NGO Die vorhandene Leitungstrasse verläuft am südlichen Fahrbahnrand der GVS, Alte Autobahn. Sie dient der Versorgung eines vorhandenen Funkmastes im Eigentum Telefonica Der Mast wird durch die Umgestaltung des Knotenpunktes zum Kreisverkehrsplatz sowie der straßenbaulichen Anpassungen verdrängt und etwa in Höhe von in der Fläche zwischen GVS und A 8 neu hergestellt. Die Stromleitung wird entsprechend verlegt. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 556. A und Funkmast versetzen Telefonica Der vorhandenen Funkmast wird durch die Umgestaltung des Knotenpunktes zum Kreisverkehrsplatz sowie der straßenbaulichen Anpassungen verdrängt und etwa in Höhe von in der Fläche zwischen GVS und A 8 neu hergestellt. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 557. A Mittelspannungskabel Netze NGO Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 auf einer Länge von derzeit 85m im Mantelrohr. Mit dem Ausbau verlängert sich die Kreuzungslänge auf rd. 130 m. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 60 von 83

72 Seite A Fm-Datenkabel NetCom BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 auf einer Länge von derzeit 85m im Mantelrohr. Mit dem Ausbau verlängert sich die Kreuzungslänge auf rd. 130 m. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A Fm-Datenkabel NetCom BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 derzeit in Parallellage zusammen mit der St2021, kreuzt die Staatsstraße und verläuft am südlichen Böschungsfuß der A 8 bis zur DB-Strecke Aalen-Ulm. Mit dem Ausbau wird die Leitungstrasse durch die geplante Böschung der A 8 überbaut. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die vorhandene Querung mit der DB-Strecke bleibt unverändert. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 61 von 83

73 Seite A Fernmeldeleitung Dt. Telekom AG Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 derzeit in Parallellage zusammen mit der St2021 und verläuft im Bereich des geplanten RRB10 am südlichen Baufeldrand in Richtung Ortslage Unterelchingen. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu verlegen und zu sichern. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A x Mittelspannungskabel 20kV Netze NGO Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 derzeit in Parallellage zusammen mit der DB-Strecke Aalen Ulm und dem befestigten Wirtschaftsweg. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 562. A x FM-Datenkabel NetCom BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 8 derzeit in Parallellage zusammen mit der DB-Strecke Aalen Ulm und dem befestigten Wirtschaftsweg. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 62 von 83

74 Seite A A A 7[Str.-km] 837,240 Nebelwarnanlage Strom- und Datenkabel Fernmeldekabel Dt. Telekom vertreten durch: RP Tübingen, Ref. 9, Landestelle für Straßentechnik Die vorhandene Leitungstrasse zur Versorgung und Steuerung der vorhandenen Nebelwarnanlage kreuzt die Verbindungsrampe Füssen München. Die Verlegung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft parallel der südlichen Rampe der Betriebsumfahrt Weißinger Straße. Die Leitung wird im Verlauf des geplanten Ableitungskanals zwischen RRB10 und 11 gequert. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A A 7[Str.-km] 837,250 Stromkabel Mittelspannung 20kV Netze NGO Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft parallel der südlichen Rampe der Betriebsumfahrt Weißinger Straße. Die Leitung wird im Verlauf des geplanten Ableitungskanals zwischen RRB10 und 11 gequert. Außerdem liegt sie in der Fläche des geplanten Regenrückhaltebeckens RRB 11. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen oder Verlegungen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 63 von 83

75 Seite A A 7[Str.-km] 837,250 Stromkabel Niederspannung Netze NGO Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft parallel der südlichen Rampe der Betriebsumfahrt Weißinger Straße. Die Leitung wird im Verlauf des geplanten Ableitungskanals zwischen RRB10 und 11 gequert. Außerdem liegt sie in der Fläche des geplanten Regenrückhaltebeckens RRB 11. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen oder Verlegungen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den vorh. Verträgen 567. A A 7[Str.-km] 837,250 2 x Fm-Datenkabel NetCom BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft parallel der südlichen Rampe der Betriebsumfahrt Weißinger Straße. Die Leitung wird im Verlauf des geplanten Ableitungskanals zwischen RRB10 und 11 gequert. Außerdem liegt sie in der Fläche des geplanten Regenrückhaltebeckens RRB 11. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Notwendige Sicherungsmaßnahmen oder Verlegungen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 64 von 83

76 Seite A A 7[Str.-km] 834,560 Fernmeldekabel Dt. Telekom Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft nördlich parallel der St2021 und des befestigten Wirtschaftsweges, an den die geplante Betriebsumfahrt Langenau angebunden wird. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern. Notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG A A 7[Str.-km] 834, ,560 Fm-Datenkabel NetCom BW Die vorhandene Leitungstrasse kreuzt die A 7 und verläuft nördlich parallel der St2021 und des befestigten Wirtschaftsweges, an den die geplante Betriebsumfahrt Langenau angebunden wird. Weiterhin verläuft die Leitung entlang dem östlichen Böschungsfuß der A 7, wird von dem anzupassenden Wirtschaftsweg überbaut und kreuzt die geplante Anbindung der Betriebsumfahrt an die A 7. Die Leitung ist im Baufeld in Abstimmung mit dem zu sichern und erforderlichenfalls zu verlegen. Die Verlegung der Leitung und notwendige Sicherungsmaßnahmen werden frühzeitig mit dem abgestimmt. Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzl. Regelungen in 68 und 72 TKG. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 65 von 83

77 Seite A A 7[Str.-km] 837, ,370 LWL-Kabel (AUSA-Kabel) vertreten durch: Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Die Leitungstrasse wird zusammen mit der Abschlagsleitung der Gemeinde Elchingen /RRB11 im Sammelgraben am östlichen Böschungsfuß der A 7 entlang neu verlegt. Im Einleitungsbereich des Kanals in den Donauseitengraben schwenkt die Trasse in einen vorhandenen Weg (etwa Höhe Str.-km 838,350) nach Osten ab und führt zum bestehenden Donau-Düker. In dem Weg wird die Leitung vor-kopf eingebaut. Die Neuführung ersetzt die derzeitige Führung an der Donaubrücke. Für die Leitungsführung im Privatgrundstück zum Donau-Düker wird eine Grunddienstbarkeit bestellt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 66 von 83

78 Seite 67 VII.) Landespflege Im Zuge des Straßenausbaues sind landespflegerische Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zum Artenschutz erforderlich. Sie sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und beschrieben. Details sind insbesondere den Maßnahmenplänen, Unterlage 9.2 und dem Maßnahmenverzeichnis Unterlage 9.3 zu entnehmen Gestaltungsmaßnahme G1 Gestaltungsmaßnahme G2 Gestaltungsmaßnahme G8 Gestaltungsmaßnahme G A bis , nordseitig A bis , südseitig A bis , südseitig A bis , nordseitig A bis , nordseitig A bis , nord- Gestaltungsmaßnahme G13 Gestaltungsmaßnahme G31 seitig A bis , südseitig Gestaltungsmaßnahme G32 a) b) Entwicklung von Landschaftsrasen auf den nordexponierten Böschungsflächen, Pflanzung von Hecken und Baumreihen Entwicklung von Landschaftsrasen auf den südexponierten Böschungsflächen (magere Böschungsgestaltung), gruppenweise Pflanzung von Einzelbäumen und Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen auf den nordexponierten Böschungsflächen, Pflanzung von Einzelbäumen / Baumreihen und Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen auf den südexponierten Böschungsflächen (magere Böschungsgestaltung), gruppenweise Pflanzung von Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen auf den nordexponierten Böschungsflächen, Pflanzung von Einzelbäumen und Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen, Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken im Bereich der Anschlussstelle Ulm-Ost Entwicklung von Landschaftsrasen, Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken im Bereich der Anschlussstelle Ulm-Ost inklusive einer möglichst naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr und Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 67 von 83

79 Seite 68 A bis , nordseitig A bis , südseitig A bis , beidseitig A bis , nordseitig A bis , südseitig der A 8 A bis , nord- Gestaltungsmaßnahme G33 Gestaltungsmaßnahme G34 Gestaltungsmaßnahme G36 Gestaltungsmaßnahme G39 Gestaltungsmaßnahme G40 Gestaltungsmaßnahme G47 seitig A bis , südseitig Gestaltungsmaßnahme G49 A bis , südseitig Gestaltungsmaßnahme G50 Entwicklung von Landschaftsrasen auf den nordexponierten Böschungsflächen, Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen auf den südexponierten Böschungsflächen (magere Böschungsgestaltung), Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken Eingrünung des Unterführungsbauwerkes bei (BW 33) inklusive Zuwegung durch Entwicklung von Landschaftsrasen und Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken Eingrünung des Trassenabschnittes von der Unterführung des öffentlichen Feldweges Weitfelder Höfe bis inklusive der PWC-Anlage (Richtungsfahrbahn Stuttgart) durch Pflanzung von Einzelbäumen und Hecken Eingrünung des Trassenabschnittes von der Unterführung des öffentlichen Feldweges Weitfelder Höfe bis inklusive der PWC-Anlage (Richtungsfahrbahn München) durch Pflanzung von Einzelbäumen und Hecken Entwicklung von Landschaftsrasen auf den nordexponierten Böschungsflächen, Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Hecken, Eingrünung der Anschlussstelle Oberelchingen durch Pflanzung von Baumreihen und Heckenstrukturen Eingrünung der Anschlussstelle Oberelchingen durch Pflanzung von Baumreihen und Heckenstrukturen inklusive einer möglichst naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens Naturnahe Gestaltung des Lärmschutzwalles, dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit durchgängigen Heckenstrukturen, auf der südexponierten Böschung Entwicklung eines abwechslungsreichen Mosaiks aus Magerstandorten, Einzelbäumen und Schlehenhecken Plan-Nr und Plan-Nr und Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 68 von 83

80 Seite 69 A 7: Str.-km 834,275 Gestaltungsmaßnahme G51 Gestaltungsmaßnahme G52 Gestaltungsmaßnahme G53 Gestaltungsmaßnahme G54 A bis , südseitig A bis , nordseitig A bis , südseitig A bis , südseitig A bis , südseitig A bis , nord- Gestaltungsmaßnahme G56 Gestaltungsmaßnahme G57 seitig A bis , nordseitig Gestaltungsmaßnahme G60 Gestaltungsmaßnahme G61 Pflanzung einer Streuobstwiese von Einzelbäumen / Baumreihen, Anlage von Feldgehölzen und Schlehenhecken sowie Entwicklung von Landschaftsrasen und Blühstreifen innerhalb des dem Lärmschutzwall vorgelagerten Bereich Entwicklung eines abwechslungsreichen Mosaiks aus Magerstandorten und Pflanzung von Einzelbäumen im Bereich der südexponierten Böschung dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite inklusive der südlich angrenzenden Flächen mit durchgängigen Heckenstrukturen und Einzelbäumen Pflanzung von Streuobstwiesen, Einzelbäumen / Baumreihen, Anlage von Schlehenhecken sowie Entwicklung von Landschaftsrasen innerhalb des der Autobahnböschung bzw. dem Lärmschutzwall vorgelagerten Bereichs Naturnahe Gestaltung des Lärmschutzwalles, dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit durchgängigen Heckenstrukturen, auf der südexponierten Böschung Entwicklung eines abwechslungsreichen Mosaiks aus Magerstandorten, Einzelbäumen und Schlehenhecken dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit durchgängigen Heckenstrukturen, im unteren Böschungsbereich Entwicklung von Landschaftsrasen (magere Böschungsgestaltung) im Wechsel mit Einzelbäumen / Baumreihen und Schlehenhecken Entwicklung von Landschaftsrasen und lockere Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit Heckenstrukturen und Einzelbäumen Entwicklung von Landschaftsrasen und Pflanzung von vier Einzelbäumen im Bereich der Betriebsumfahrt Langenau Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr und Plan-Nr und Plan-Nr und Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 69 von 83

81 Seite 70 A bis 0+605, südseitig der Abbiegespur zur A 7 A bis 0+980, südseitig der Abbiegespur zur A 7 im Bereich der südlichen Planfeststellungsgrenze, westseitig der A A A A Gestaltungsmaßnahme G62 Gestaltungsmaßnahme G64 Gestaltungsmaßnahme G66 A bis , südseitig Gestaltungsmaßnahme G67 Vermeidungsmaßnahme V3 Vermeidungsmaßnahme V4 Zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung und Rodungsarbeiten: Baulichen Arbeiten sind außerhalb der Brutzeit der heimischen Vogelarten durchzuführen. Rodungsmaßnahmen sind außerhalb der Brutzeit zwischen dem 01. Oktober und dem 01. März durchzuführen. Rodung von Höhlenbäumen im Oktober unter Aufsicht der Umweltbaubegleitung, zur Konfliktvermeidung mit baumhöhlennutzenden Fledermäusen (keine endoskopische Untersuchung von Baumhöhlen, stattdessen rechtzeitiges Verschließen der Baumhöhlen um eine Besiedelung durch Fledermäuse zu verhindern, Durchführung der Maßnahmen in enger fachlicher Abstimmung mit der Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Südbayern) Vermeidungsmaßnahme V5 a) b) a) - b) - a) - b) - Naturnahe Gestaltung des Lärmschutzwalles, dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit durchgängigen Heckenstrukturen, auf der südexponierten Böschung Entwicklung eines abwechslungsreichen Mosaiks aus Magerstandorten, Einzelbäumen und Schlehenhecken; möglichst naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltebeckens Naturnahe Gestaltung des Lärmschutzwalles, dichte Bepflanzung der nordexponierten Böschungsseite mit durchgängigen Heckenstrukturen, auf der südexponierten Böschung Entwicklung eines abwechslungsreichen Mosaiks aus Magerstandorten, Einzelbäumen und Schlehenhecken Naturnahe Gestaltung der Regenrückhaltebecken inklusive der angrenzenden Restflächen Entwicklung von Landschaftsrasen auf den Böschungs- und Straßennebenflächen, lockere Bepflanzung der autobahnbegleitenden Böschung sowie sonstiger Restflächen mit Heckenstrukturen und Einzelbäumen Anpflanzung von flächenhaften Gehölzen entlang der Autobahn als Lebensraumausgleich für diverse Freibrüter (Umfang der Neuanpflanzung mindestens flächengleich zu notwendigen Rodungen - Umsetzung im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen) Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 70 von 83

82 Seite A A Vermeidungsmaßnahme V6 Vermeidungsmaßnahme V7 a) - b) - a) - b) - Während der Bauphase ist im Aktivitätszeitraum der heimischen Reptilien eine Umweltbaubegleitung vorzusehen um eine Besiedelung temporärer baubedingter Lebensräume zu erkennen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zum Schutz dieser Populationen in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen. Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Schutzgut Boden im Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken wie DIN und DIN Aufstellung eines Bodenschutzkonzeptes und Durchführung eines Bodenmanagements (vor Baubeginn, vorbereitend für die Bauausführung) unter Einbeziehung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten (Massenbilanz, Darstellung der geplanten Bereiche für den Abtrag, Auftrag und die fachgerechte Zwischenlagerung von Böden, s. u.) Auf allen zu bebauenden und zu befestigenden Flächen wird vor Beginn der Baumaßnahme der Oberboden separat abgetragen, unverdichtet und unvermischt gelagert und frühest möglich für Vegetationszwecke wieder verwendet Trennung von humosem Oberboden und Unterboden beim Bodenabtrag, Lagerung und Wiedereinbau Der Mutterboden wird bis zur Wiederverwendung in Mieten abseits des Baubetriebes mit einer Schütthöhe von max. 2 m gelagert. Die Mieten werden profiliert, geglättet und vor Vernässung geschützt. fachgerechter Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen, frühzeitige Wiederbegrünung, Zwischenansaat offen liegender Böden Lagerung und Wiederverwendung des humosen Oberbodens werden mit den Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten abgestimmt. Verzicht auf Bodenauftrag im Wurzelbereich von bestehenden Gehölzen (nach RAS LP 4) Entsieglung und Rekultivierung der Flächen erfolgt gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken wie DIN und DIN Schutz vor Bodenverdichtung und -verschmutzung, Verwendung druckmindernder Auflagen (Baggermatratzen, Bohlenverlegung etc.), Tiefenlockerung von Böden Verwendung von Staub- und Sichtschutzmaßnahmen Ausweisung von bodenkundlichen Tabuflächen im Rahmen der Auswahl der Baustelleneinrichtungsflächen Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 71 von 83

83 Seite A bis , südseitig A bis , nordseitig Unterführungsbau-werk (BW 34) bei Baukm , beidseitig 608. Überführungsbauwerk (BW 31) bei Baukm Unterführungsbauwerk (BW 34) bei Baukm Vermeidungsmaßnahme V12 Vermeidungsmaßnahme V23 Vermeidungsmaßnahme V37 Vermeidungsmaßnahme V14 Vermeidungsmaßnahme V38 a) b) a) - b) - Pflanzen einer Hecke als Fledermausleitstruktur bzw. Nahrungshabitat bzw. zum Sichtschutz der dahinterliegenden Habitate für Offenlandarten Plan-Nr und Pflanzen einer Hecke Plan-Nr Pflanzen von Hecken und Einzelbäumen als Fledermausleitstruktur bzw. Nahrungshabitat Plan-Nr Bauzeitenregelung Über-/Unterführungen: Während der Aktivitätszeit der Fledermäuse (Ende März bis Ende Oktober, abhängig von der jährlichen Witterung) dürfen die baulichen Maßnahmen nur bei Helligkeit durchgeführt werden, auf eine nächtliche Beleuchtung ist zu verzichten. Außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse sind aus artenschutzrechtlicher Sicht auch bei Dunkelheit Arbeiten an den Querungsbauwerken zulässig. Bauzeitenregelung Über-/Unterführungen: Während der Aktivitätszeit der Fledermäuse (Ende März bis Ende Oktober, abhängig von der jährlichen Witterung) dürfen die baulichen Maßnahmen nur bei Helligkeit durchgeführt werden, auf eine nächtliche Beleuchtung ist zu verzichten. Außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse sind aus artenschutzrechtlicher Sicht auch bei Dunkelheit Arbeiten an den Querungsbauwerken zulässig. Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 72 von 83

84 Seite beidseitig der A 8 innerhalb der Waldflächen Großer Gehrn und Großer Forst 610. beidseitig der A 8 innerhalb der Waldflächen Großer Gehrn und Großer Forst 611. beidseitig der A 8 innerhalb der Waldflächen Großer Gehrn und Großer Forst Vermeidungsmaßnahme V15 Vermeidungsmaßnahme V16 Ausgleichsmaßnahme ACEF 17 a) - b) - a) - b) - a) b) Bauzeitenregelung ephemere Gewässer (Amphibien): Bei Beginn der Bauarbeiten innerhalb der Aktivitätszeit (Anfang März bis Ende Juli) der vorkommenden Amphibienarten, sind die potentiellen Amphibienlebensräume im betroffenen Straßenrandbereich innerhalb der Waldflächen Großer Gehrn und Großer Forst durch die Umweltbaubegleitung zu kontrollieren. Sollten dabei relevante Amphibienarten gefunden werden, sind in diesen Teilbereichen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Maßnahmen durchzuführen Fl.-Nrn.475, 1662/1, 1662/2, 1663, 1664, 1668, 1669, 1670, 1671, 1671/2, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1678, 1680, 1681, 1682, 1683, 1684, 1685, 1686, 1688/3, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 1701, 1702, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1709, 2013, 2016, 2019/1 Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Fl.-Nrn. 366/1, 366/12, 366/2, 366/3, 366/4, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8 Stadt Langenau, Gemarkung Göttingen Fl.-Nrn. 242, 242/2 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Bei der Ausweisung der temporären Arbeitsflächen und der Baustellenverkehrsflächen sind die potentiellen Lebensräume der Haselmaus zu beachten und durch eine Umweltbaubegleitung zu sichern Fl.-Nrn.475, 1662/1, 1662/2, 1663, 1664, 1668, 1669, 1670, 1671, 1671/2, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1678, 1680, 1681, 1682, 1683, 1684, 1685, 1686, 1688/3, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 1701, 1702, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1709, 2013, 2016, 2019/1 Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Fl.-Nrn. 366/1, 366/12, 366/2, 366/3, 366/4, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8 Stadt Langenau, Gemarkung Göttingen Fl.-Nrn. 242, 242/2 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Ausbringen von insgesamt 20 Fledermauskästen Fl.-Nrn.475, 1662/1, 1662/2, 1663, 1664, 1668, 1669, 1670, 1671, 1671/2, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1678, 1680, 1681, 1682, 1683, 1684, 1685, 1686, 1688/3, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 1701, 1702, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1709, 2013, 2016, 2019/1 Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Fl.-Nrn. 366/1, 366/12, 366/2, 366/3, 366/4, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8 Stadt Langenau, Gemarkung Göttingen Fl.-Nrn. 242, 242/2 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 73 von 83

85 Seite A bis , nordseitig A bis , südseitig Vermeidungsmaßnahme a) - Aufbau eines gestuften Waldmantels V18 b) - Vermeidungsmaßnahme V19 A bis , nordseitig A bis , nordseitig Vermeidungsmaßnahme V24 Vermeidungsmaßnahme V41 A bis , südseitig 613. A , nordseitig Vermeidungsmaßnahme V45 Vermeidungsmaßnahme V20 A bis , südseitig 614. Flurnummer 238 und 239, Gemeinde El- Vermeidungsmaßnahme V26 Waldausgleich W48 a) - b) - a) - b) Fl.-Nrn.475, 1702, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1709, Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Aufbau eines gestuften Waldmantels Fl.-Nrn. 1662/1, 1662/2, 1663, 1664, 1668, 1669, 1670, 1671, 1671/2, 1672, 1673, 1674, 1675, 1676, 1678, 1680, 1681, 1682, 1683, 1684, 1685, 1686, 1688/3, Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Aufbau eines gestuften Waldmantels Fl.-Nrn. 475, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699, 1700, 2016, 2019/1, Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Aufbau eines gestuften Waldmantels Fl.-Nr. 242/2 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Fl.-Nrn. 366/1, 366/12, 366/2, 366/3, 366/4, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8 Stadt Langenau, Gemarkung Göttingen Aufbau eines gestuften Waldmantels Fl.-Nr. 242 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Maßnahmen zum Schutz der Waldameisenpopulation (Erfassung und ggf. Umsiedlung der Waldameisenvölker im Jahr vor Baubeginn) Fl.-Nr. 1707, 1708 Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Maßnahmen zum Schutz der Waldameisenpopulation (Erfassung und ggf. Umsiedlung der Waldameisenvölker im Jahr vor Baubeginn) Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr und Plan-Nr und Plan-Nr Plan-Nr Fl.-Nrn. 1675, 1676 Stadt Ulm, Gemarkung Jungingen Waldausgleich nach BayWaldG bzw. dem Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 74 von 83

86 Seite 75 chingen, Gemarkung Oberelchingen 615. Flurnummer 1879 Gemeinde Leibertingen, Gemarkung Kreenheinstetten Flurnummer 2268, 2269, 2270, 2271, 2272, 2273 Gemeinde Giengen an der Brenz, Gemarkung Hohenmemmingen Flurnummer 1656 Gemeinde und Gemarkung Emeringen Flurnummer 672 Gemeinde Schelklingen, Gemarkung Hausen Waldausgleich W73 a) - b) - Waldausgleich W74 Waldausgleich W75 Waldausgleich W76 Waldausgleich nach dem Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Sicherung durch Grunddienstbarkeit Waldausgleich nach dem Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Sicherung durch Grunddienstbarkeit Waldausgleich nach dem Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Sicherung durch Grunddienstbarkeit Waldausgleich nach dem Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) Sicherung durch Grunddienstbarkeit Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 75 von 83

87 Seite A bis , nordseitig Vermeidungsmaßnahme V42 a) - b) - temporärer Leit- und Kollisionsschutz für Fledermäuse. Die Installation des mobilen Schutzzauns von mindestens 4 m Höhe ist beidseitig der Trasse anzubringen und muss spätestens zeitgleich mit der Rodung des bestehenden Waldrandes in diesem Trassenabschnitt erfolgen. Plan-Nr und A bis , südseitig Vermeidungsmaßnahme V44 Fl.-Nr. 242/2 Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Fl.-Nrn. 366/1, 366/12, 366/2, 366/3, 366/4, 366/5, 366/6, 366/7, 366/8 Stadt Langenau, Gemarkung Göttingen temporärer Leit- und Kollisionsschutz für Fledermäuse. Die Installation des mobilen Schutzzauns von mindestens 4 m Höhe ist beidseitig der Trasse anzubringen und muss spätestens zeitgleich mit der Rodung des bestehenden Waldrandes in diesem Trassenabschnitt erfolgen. Plan-Nr und westlicher Teil der geplanten Ausgleichsflächen im Leipheimer Moos (Gemeinde Leipheim, Gemarkung Riedheim) 618. östlicher Teil der geplanten Ausgleichsflächen im Leipheimer Moos (Gemeinde Leipheim, Gemarkung Riedheim) Ausgleichsmaßnahme ACEF 69 Ausgleichsmaßnahme A 70 a) b) a) - b) Fl.-Nr. 242, Gemeinde Elchingen, Gemarkung Oberelchingen Schaffung von extensiv genutzten Grünland- und Ackerflächen sowie Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenbereichen im Leipheimer Moos (Ausgleich der Beeinträchtigungen der Eingriffe in den Lebensraum von Offenlandarten - insbesondere der Feldlerche) Fl.-Nrn. 1445, 1452, 1454, 1460, 1462, 1464, 1470, 1474, 1476 Stadt Leipheim, Gemarkung Riedheim Schaffung von extensiv genutztem Grünland, sowie Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenbereichen im Leipheimer Moos Fl.-Nrn. 313/4, 313/5 StadtLeipheim, Gemarkung Riedheim Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 76 von 83

88 Seite im Bereich der Gemeinde und Gemarkung Asselfingen liegende Flurstücke des Ausgleichsflächenkonzeptes 620. im Langenauer Ried gelegener Teil der Ausgleichsflächenkonzeption (Gemeinde und, Gemarkung Langenau) Ausgleichsmaßnahme ACEF 71 Ausgleichsmaßnahme A 72 a) - b) a) - b) Schaffung von extensiv genutztem Grünland sowie Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenbereichen nordwestlich der Mooswald-Seen Fl.-Nrn. 2469, 2584/2 Gemeinde und Gemarkung Asselfingen Schaffung von extensiv genutztem Grünland, sowie Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenbereichen im Langenauer Ried Fl.-Nrn. 7438/1, 7438/10 Stadt und Gemarkung Langenau Plan-Nr Plan-Nr I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 77 von 83

89 Seite 78 VIII.) Sonstiges 701. A 8 Verkehrsbeeinflussungsanlage vertreten durch: RP Tübingen, Ref. 9, Landestelle für Straßentechnik Die im gesamten Streckenabschnitt vorhandene Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) wird nach dem Ausbau der BAB einschließlich der erforderlichen Anschlussleitungen wieder hergestellt. Dies umfasst die Verkehrszeichenbrücken und die Anzeigequerschnitte. Die Verkabelung mit Steuerleitung und Stromversorgung liegt derzeit überwiegend südlich der A 8. Die Leitungen werden in die geplante Sammelleerrohrtrasse auf der Nordseite verlegt. Die geplante Erneuerung der Anlage ist als separate Maßnahme nicht Gegenstand der Planfeststellung A A Nebelwarnanlage vertreten durch: RP Tübingen, Ref. 9, Landestelle für Straßentechnik Arbeitsstreifen jeweiliger Grundstückseigentümer gem. Grunderwerbsverzeichnis Die im gesamten Streckenabschnitt vorhandene Nebelwarnanlage mit Einfluss auf die VBA wird nach dem Ausbau der BAB einschließlich der Erfassungsgeräte und erforderlichen Anschlussleitungen wieder hergestellt. Die geplante Erneuerung der Anlage ist als separate Maßnahme nicht Gegenstand der Planfeststellung. Für den Ausbau der A 8 und die Folgemaßnahmen ist ein Arbeitstreifen entlang der Trasse erforderlich. Die Breite des Arbeitsstreifens beträgt regelmäßig 10 m, in Waldflächen wird die Breite zur Eingriffsminimierung auf eine Breite von 5m reduziert gemessen ab der geplanten Erwerbsgrenze. Im Bereich von Parallelwegen und Entwässerungsgräben entlang der Böschungen liegen diese Anlagen innerhalb des Arbeitsstreifens. Die Flächen, die nicht endgültig für den Ausbau der A 8 mit Folgemaßnahmen erforderlich sind werden nach Fertigstellung der Maßnahmen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt und stehen dann den Eigentümern wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Der vorübergehende Nutzungsentzug wird den Eigentümern außerhalb des Planfeststellungsverfahrens nach Entschädigungsrecht erstattet. bauzeitlich: endgültig: jeweiliger Grundstückseigentümer gem. GE-Verzeichnis I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 78 von 83

90 Seite A , , , , , Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen (BE-Flächen). jeweiliger Grundstückseigentümer gem. Grunderwerbsverzeichnis Für den Ausbau der A 8 und die Folgemaßnahmen sind punktuelle Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen entlang der Trasse erforderlich. Die Flächen werden nach Fertigstellung der Maßnahmen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt und stehen dann den Eigentümern uneingeschränkt zur Verfügung. Die Flächen, die nicht endgültig für den Ausbau der A 8 mit Folgemaßnahmen erforderlich sind werden nach Fertigstellung der Maßnahmen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt und stehen dann den Eigentümern wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Der vorübergehende Nutzungsentzug wird den Eigentümern außerhalb des Planfeststellungsverfahrens nach Entschädigungsrecht erstattet. bauzeitlich: endgültig: jeweiliger Grundstückseigentümer gem. GE-Verzeichnis I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 79 von 83

91 Seite A 8 Nordseite: , , Südseite: , , , , , Bauzeitlicher Schutzzaun a) b) bauzeitlich Zum Schutz der angrenzenden schutzbedürftigen Flächen wird bauzeitlich ein Schutzzaun am Rand des Baufeldes (Arbeitsstreifen/ BE-Flächen) entsprechend den Festlegungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan hergestellt (Vermeidungsmaßnahmen V21, V22, V25, V35, V43, V46, V55, V58, V59, V63, V65). Der Schutzzaun wird nach Fertigstellung der Maßnahmen wieder zurück gebaut. bauzeitlich: I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 80 von 83

92 Seite A Wildschutzzaun (mit Barrierefunktion für Kleinsäuger) Entlang der A 8 befinden sich beidseitig abschnittsweise Wildschutzzäune. Die vorhandenen Zäune werden im Baufeld für die Bauzeit zurückgebaut. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden die Zäune entsprechend der neuen Straßengeometrie und der Anforderungen aus dem Ausbau sowie entsprechend den Festlegungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Anschluss an weiterführende Bestandszäune wieder hergestellt (Vermeidungsmaßnahmen V10, V11, V29, V30, V68) Zwischen in Kombination als Amphibienschutzzaun (V27, V28) bis AK Ulm/Elchingen südseitig der A 8 bzw. bis Baukm südseitig der Rampe zur A I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 81 von 83

93 Seite A Sicht-, Leit- und Blendschutzwall a) b) Gemeinde Elchingen Im Zuge der Umgestaltung des bestehenden Knotenpunktes AS Oberelchingen/GVS (Alte Autobahn) zum Kreisverkehrsplatz wird die GVS aus östlicher Richtung her verlegt und den neuen Gegebenheiten angepasst. Zur Verbesserung der Leitwirkung und frühzeitigen Erkennbarkeit der Streckenführung des motorisierten Verkehrs sowie zur Absetzung des parallel südlich geplanten Grünweges öfw - wird am südlichen Fahrbahnrand des geplanten Kreisverkehrsplatzes und der angepassten GVS ein Sicht-, Leit- und Blendschutzwall in einer Höhe von 1,50 m hergestellt. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit. Gemeinde Elchingen 708. A Sicht-, Leit- und Blendschutzwall a) b) Im Zuge der Umgestaltung der AS Oberelchingen wird die überführte Hauptrampe direkt in die Verbindungsrampen Nord, Rifa Karlsruhe, überführt. Zur Verbesserung der Leitwirkung und frühzeitigen Erkennbarkeit der Streckenführung sowie zur Absetzung des parallel westlich geplanten Rad- und Gehweges wird am west-/nördlichen Fahrbahnrand der geplanten Rampe ein Sicht-, Leit- und Blendschutzwall in einer Höhe von 1,50 m hergestellt. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit A Geländeauffüllung a) b) Die Fläche zwischen der GVS Alte Autobahn und der A 8 wird etwa ab Höhe der beginnenden Dammlage der A 8 in Fahrtrichtung München bis zum geplanten RRB 10 an der St 2021 erhöht und modelliert. Die derzeit vorhandene Senke wird um im Mittel 5m aufgefüllt. Damit wird das Landschaftsbild vor und in Verbindung mit dem entlang der BAB geplanten Lärmschutzwall verbessert. Vorhandene Entwässerungsgräben in Süd-Nord-Richtung werden entsprechend der geplanten Gestaltung neu geführt. Am künftigen Dammfuß der BAB wird ein Graben, der durch den Ausbau überbaut wird, zur Ableitung von Außengebietswasser wieder hergestellt. Die Auffüllung ist vorgesehen aus Überschussmassen, die beim Neubau der DB-Neubaustrecke Karlsruhe Ulm anfallen. Die Flächen werden als landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzflächen genutzt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 82 von 83

94 Seite A , Grundwasserpegelmessstellen verlegen Zweckverband Landeswasserversorgung Baden-Württemberg Die vorhandene Pegelmessstelle südlich am Böschungsfuß der A 8 wird von der geplanten Böschung überbaut. Der Pegel wird in Abstimmung mit dem Betreiber verlegt. Zweckverband Landeswasserversorgung Baden-Württemberg 711. A Grundwasserpegelmessstellen zurückbauen Betreiber konnte nicht ermittelt werden Die vorhandene Pegelmessstelle südlich am Böschungsfuß der A 8 wird von der geplanten Böschung überbaut. Der Pegel wird ersatzlos zurückgebaut. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 83 von 83

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