Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:

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1 01 Achse L ,4 bis 0+893,4 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den angegebenen Baukilometern eine Linksabbiegespur mit einer Breite von 3,25 m angebaut. Für die Herstellung der Linksabbiegespur wird der befestigte Aufbau der vorhandene Fahrbahn auf ca.1,00 m Breite zurückgeschnitten (Unterlage 14). Die Aufweitung der Fahrbahn erfolgt einseitig. Die Verziehungslängen für die Aufweitung der Fahrbahn betragen jeweils 100 m. Die angebaute Linksabbiegespur erhält entsprechend dem Bestand eine Befestigung gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse Bk10 (Asphaltbauweise), Gesamtdicke 85 cm einschließlich Verfestigung nach ZTV-E zur Verbesserung des Baugrundes. Der Neubau der Linksabbiegespur beinhaltet den Neubau und Anpassungen der bestehenden Bankette, Böschungen, Grabensysteme, einschließlich des vorh. Durchlasses, Beschilderung und Markierungsarbeiten über die Grenzen des grundhaften Ausbaues hinaus. Die süd-westlich der L 1048 bei liegende Einmündung eines Wirtschaftsweges bleibt bestehen und wird lage- und höhenmäßig an die Aufweitung angepasst. Kostenträger und Unterhaltungspflichtiger ist nach Thüringer Straßengesetz der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Stand: Seite 1 von 9

2 02 Achse L bis Neubau Wirtschaftsweg (Wirtschaftsweg 1) Wirtschaftsweg: a) b) Gemeinde Ilmtal (E/U) Im Zuge des Ausbaues der L 1048 wird zwischen den angegebenen parallel zur Landesstraße L 1048 ein Wirtschaftsweg neu gebaut. Der Neubau erfolgt entsprechend den Darstellungen in den Unterlagen 5 und 14 mit einer ungebundenen Deckschicht und einem Gesamtaufbau von 40 cm zzgl. evtl. notwendiger bodenverbessernder Maßnahmen. Entsprechend dem Arbeitsblatt Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW) Arbeitsblatt DWA-A 904 erfolgt die Herstellung als Hauptwirtschaftsweg mit einer befahrbaren Kronenbreite von 5,00 m (3,50 m Fahrstreifen, Bankett beidseitig je 0,75 m). Der Neubau des Wirtschaftsweges beinhaltet eine Ausweichstelle gemäß DWA- A 904 und einer Gesamt-Kronenbreite von 7,00 m. Die nord-östlich der L 1048 bei vorhandene Einmündung des Wirtschaftsweges auf dem Flurstück 305 Gemarkung Ehrenstein wird im Zuge des Wirtschaftsweg-Neubaus lage- und höhenmäßig angepasst. Grundlage dafür bilden die notwendigen Schleppkurven für die Einfahrt in den neu zu bauenden Wirtschaftsweg. Die Kosten für die Herstellung des Wirtschaftsweges trägt der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Ilmtal. 03 Achse L ,50 Zufahrt Wirtschaftsweg Wirtschaftsweg: a) Gemeinde Ilmtal (E/U) b) - Die vorhandene Zufahrt zu dem Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 231 Gemarkung Nahwinden und dem Flurstück 306 Gemarkung Ehrenstein wird im Zuge des Neubaus des Wirtschaftsweges 2 zurückgebaut. Die Seitenbereiche der L 1048 werden entsprechend angepasst. Stand: Seite 2 von 9

3 04 Achse L ,50 bis 1+623,50 Ausbau Wirtschaftsweg (Wirtschaftsweg 2) Wirtschaftsweg: a) Gemeinde Ilmtal (E/U) b) Gemeinde Ilmtal (E/U) Der südlich der L 1048 liegende vorhandene Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 238/230 Gemarkung Nahwinden wird zwischen und des Wirtschaftsweges, wie in Unterlage 5 dargestellt, grundhaft ausgebaut. Der Wirtschaftsweg erhält einen Oberbau in Asphaltbauweise (Unterlage 14) mit einem Gesamtaufbau von 40 cm zzgl. evtl. notwendiger bodenverbessernder Maßnahmen. Auf dem Abschnitt zwischen und wird ein Deckentausch der Deckschicht ohne Bindemittel gegen eine Asphaltdecke vorgenommen. Entsprechend dem Arbeitsblatt Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW) Arbeitsblatt DWA-A 904 erfolgt die Herstellung als Hauptwirtschaftsweg mit einer befahrbaren Kronenbreite von 5,00 m (3,50 m Fahrstreifen, Bankett beidseitig je 0,75 m). Der Neubau des Wirtschaftsweges beinhaltet eine Ausweichstelle gemäß DWA- A 904 und einer Gesamt-Kronenbreite von 7,00 m. Die Kosten für die Herstellung des Wirtschaftsweges trägt der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Ilmtal. Stand: Seite 3 von 9

4 05 Achse L ,80 bis 2+676,60 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den angegebenen Baukilometern eine Linksabbiegespur mit einer Breite von 3,25 m angebaut. Für die Herstellung der Linksabbiegespur wird der befestigte Aufbau der vorhandene Fahrbahn auf ca.1,00 m Breite zurückgeschnitten (Unterlage 14). Die Aufweitung der Fahrbahn erfolgt einseitig. Die Verziehungslängen für die Aufweitung der Fahrbahn betragen jeweils 100 m. Die angebaute Linksabbiegespur erhält entsprechend dem Bestand eine Befestigung gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse Bk10 (Asphaltbauweise), Gesamtdicke 85 cm einschließlich Verfestigung nach ZTV-E zur Verbesserung des Baugrundes. Der Neubau der Linksabbiegespur beinhaltet den Neubau und Anpassungen der bestehenden Bankette, Böschungen, Grabensysteme, einschließlich des vorh. Durchlasses, Beschilderung und Markierungsarbeiten über die Grenzen des grundhaften Ausbaues hinaus. Die südlich der L 1048 bei liegende Einmündung eines Wirtschaftsweges bleibt bestehen und wird lage- und höhenmäßig an die Aufweitung angepasst. Kostenträger und Unterhaltungspflichtiger ist nach Thüringer Straßengesetz der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Stand: Seite 4 von 9

5 06 Achse L bis 3+885,55 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den angegebenen Baukilometern eine Linksabbiegespur mit einer Breite von 3,25 m angebaut. Für die Herstellung der Linksabbiegespur wird der befestigte Aufbau der vorhandene Fahrbahn auf ca.1,00 m Breite zurückgeschnitten (Unterlage 14). Die Aufweitung der Fahrbahn erfolgt einseitig. Die Verziehungslängen für die Aufweitung der Fahrbahn betragen jeweils 100 m. Die angebaute Linksabbiegespur erhält entsprechend dem Bestand eine Befestigung gemäß RStO 12 für die Belastungsklasse Bk10 (Asphaltbauweise), Gesamtdicke 85 cm einschließlich Verfestigung nach ZTV-E zur Verbesserung des Baugrundes. Der Neubau der Linksabbiegespur beinhaltet den Neubau und Anpassungen der bestehenden Bankette, Böschungen, Grabensysteme, einschließlich des vorh. Durchlasses, der Schutzeinrichtungen, Beschilderung und Markierungsarbeiten über die Grenzen des grundhaften Ausbaues hinaus. Die nördlich und südlich der L 1048 bei liegenden Einmündungen der vorhandenen Wirtschaftswege werden zurückgebaut und um ca. 118 m in östliche Richtung verschoben (siehe 07 und 08). Kostenträger und Unterhaltungspflichtiger ist nach Thüringer Straßengesetz der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Stand: Seite 5 von 9

6 07 Achse L bis Neubau Wirtschaftsweg (Wirtschaftsweg 3) Wirtschaftsweg: a) - b) Gemeinde Remda-Teichel (E/U) Im Zuge des Ausbaues der L 1048 wird zwischen den angegebenen parallel zur Landesstraße L 1048 und auf ca. 110 m entlang der K 111 ein Wirtschaftsweg neu gebaut. Er schließt direkt an den bereits nördlich parallel der L 1048 verlaufenden Wirtschaftsweg an. Der Neubau erfolgt entsprechend den Darstellungen in den Unterlagen 5 und 14 in Asphaltbauweise und einem Gesamtaufbau von 40 cm zzgl. evtl. notwendiger bodenverbessernder Maßnahmen. Entsprechend dem Arbeitsblatt Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW) Arbeitsblatt DWA-A 904 erfolgt die Herstellung als Hauptwirtschaftsweg mit einer befahrbaren Kronenbreite von 5,00 m (3,50 m Fahrstreifen, Bankett beidseitig je 0,75 m). Der Neubau des Wirtschaftsweges beinhaltet 3 Ausweichstellen gemäß DWA- A 904 und einer Gesamt-Kronenbreite von 7,00 m. Die nördlich der L 1048 bei vorhandene Einmündung des bereits fertig gestellten Wirtschaftsweges wird im Zuge des Wirtschaftsweg-Neubaus (W 3) zurückgebaut. Die Einmündung auf die L 1048 verschiebt sich um ca. 118 m in östliche Richtung ( 3+728,50). Am Bauende mündet der Wirtschaftsweg in die Kreisstraße K 111. Die neuen Einmündungen sind entsprechend den notwendigen Schleppkurven dimensioniert. Der Rückbau und der Neubau der Einmündungen beinhalten Anpassungen an die Fahrbahn und die Seitenbereiche der L 1048 und der K 111. Die Kosten für die Herstellung des Wirtschaftsweges trägt der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Remda Teichel. Stand: Seite 6 von 9

7 08 Achse L Zufahrt Wirtschaftsweg Zufahrt Wirtschaftsweg: a) Gemeinde Remda-Teichel (E/U) b) Gemeinde Remda-Teichel (E/U) Die vorhandene Verbindung zwischen der L 1048 und dem Wirtschaftsweg südlich der L 1048 zum Regenrückhaltebecken 2 wird im Zuge des Neubaus der Linksabbiegespur an der L 1048 zurückgebaut und um ca. 118 m in östliche Richtung verschoben. Die neue Einmündung der Verbindung liegt bei 3+728,50 der L Die Verbindung wird als Wirtschaftsweg ausgebaut. Der Neubau erfolgt entsprechend den Darstellungen in den Unterlagen 5 und 14 in Asphaltbauweise und einem Gesamtaufbau von 40 cm zzgl. evtl. notwendiger bodenverbessernder Maßnahmen. Entsprechend dem Arbeitsblatt Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW) Arbeitsblatt DWA-A 904 erfolgt die Herstellung als Hauptwirtschaftsweg mit einer befahrbaren Kronenbreite von 5,00 m (3,50 m Fahrstreifen, Bankett beidseitig je 0,75 m) zzgl. den notwendigen Aufweitungen für die Schleppkurven in den Einmündungsbereichen der L 1048 und des vorhandenen Wirtschaftsweges. Die Kosten für die Herstellung des Wirtschaftsweges trägt der Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Remda Teichel. 09 Achse L ,50 Zufahrt Wirtschaftsweg Zufahrt Wirtschaftsweg: a) Gemeinde Remda-Teichel (E/U) b) - Die vorhandene Zufahrt zu dem Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 345 Gemarkung Sundremda wird im Zuge des Neubaus des Wirtschaftsweges 07 zurückgebaut. Die Seitenbereiche der L 1048 werden entsprechend angepasst. Stand: Seite 7 von 9

8 10 Baufelder für die Linksabbiegestreifen Baumfällungen a) Straßenbauverwaltung, b) - Zur Realisierung des Neubaus der Linksabbiegespuren an der L 1048 einschließlich der Maßnahmen für den Neubau der Wirtschaftswege sind entlang der einzelnen Streckenabschnitte Baumfällungen notwendig. 25 Neupflanzungen werden zum Baubeginn entnommen, fachgerecht eingeschlagen und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder im Baufeld gepflanzt. Alle erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Bestandteil der Baumaßnahme und in den Unterlagen 9 und 19 dargestellt. 11 Baufelder für die Linksabbiegestreifen Baumbestand bauzeitliche Entnahme a) Straßenbauverwaltung, 26 Neupflanzungen werden zum Baubeginn entnommen, fachgerecht eingeschlagen und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder im Baufeld gepflanzt. Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). 12 Baufelder für die Linksabbiegestreifen Baumbestand a) Straßenbauverwaltung, Die direkt entlang der Baugrenzen stehenden Bäume sind einschließlich ihrer Wurzelbereiche während der Bauzeit durch entsprechende Maßnahmen zu sichern. Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Stand: Seite 8 von 9

9 13 ohne Darstellung im Lageplan Baumneupflanzungen Externe Maßnahme a) - In den Unterlagen 9 und 19 sind Landschaftspflegerische Maßnahmen (Ersatzpflanzungen) außerhalb der Baufelder zur L 1048 beschrieben. Detaillierte Angaben zur Ausführung sind den genannten Unterlagen zu entnehmen. Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Thüringen (Straßenbauverwaltung). Stand: Seite 9 von 9

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

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