Unterschrift (Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen)
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- Eduard Hase
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1 Einschreibung zum DMV BRC MX 2-Takt Cup & DMV motocross-shop.de Ladies Cup Bitte deutlich lesbar ausfüllen! DMV MX Cups Einschreibung Robin Hannes Berkenrother Str Nümbrecht auf FB #2TaktCup #MXLadiescup Ich bin im Besitz folgender Lizenz: c DMSB J-Lizenz c DMSB C-Lizenz c DMSB B-Lizenz c DMSB A-Lizenz Lizenznummer Cup: c Ladies c 2-Takt Vorname: Straße: PLZ/Ort: Geburtsdatum/-ort: Telefon: Handy: Club: Team: AMB/MyLaps Transponder-Nr.: DMV-Mitglieds-Nr.: Es empfiehlt sich eine DMV-Mitgliedschaft. In der Sportmitgliedschaft reduziert sich die C-Lizenz Gebühr! Einschreibegebühr: 25,- (15,- f. DMV-Mitgl.) Betrag in bitte in Bar beifügen! Wunsch-Startnummer: # 2018 Bei Überschneidungen haben Fahrer aus dem Vorjahr das Anrecht! In diesem Fall kontaktieren wir Euch. Fabrikat: Modell: Hubraum: ccm Baujahr: Es gibt in beiden Cups nur eine Klasse/Wertung geben. Einzig der beste 125ccm Fahrer beim 2T-Cup sowie die beste 85ccm Fahrerin im LC werden zusätzlich geehrt. Um den Zuschauern trotzdem den Überblick zu geben, wer wieviel Kubik fährt empfehlen wir im 2T-Cup folgende Untergrund- & Ziffern-Farben für die Tafeln: bis 125ccm schwarz mit weißer Zahl bis 250ccm weiß mit schwarzer Zahl ab 500ccm gelb mit schwarzer Zahl (z.b. 144ccm = weiß mit schwarzer Zahl) Um mit der WMX kompatibel zu sein, empfiehlt es sich im Ladies Cup blaue untergründe mit weißen Zahlen zu verwenden. Bitte lasst auf eurer Front-Tafel die oberen 5cm frei. Jede/r bekommt von uns einen farbigen Serien-Sticker. Name/Tel. Nummer Angehörige/r für Notfälle: Mit der Einschreibung erkenne ich an, dass meine Daten an die entsprechenden Veranstalter des DMV MX 2-Takt-Cups / DMV MX Ladies Cup weitergegeben werden. Ort, Datum Unterschrift (Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen) Die Einschreibung ist nur mit vollständig ausgefülltem und unterzeichnetem Haftungsverzicht gültig!
2 Haftungsausschluss zu allen Veranstaltungen des DMV MX 2-Takt / Ladies Cups 2018 Ladies: Schnaitheim, Tensfeld, Genthin, Reutlingen, Itterbeck, Werl, Teutschenthal 2-Takt: Aufenau, Moorgrund, Kamp-Lintfort, Frankenthal, Beuern, Triptis, Aichwald, Werl, Crailsheim, Holzgerlingen Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber und Fahrer Bewerber/Fahrer versichern, dass die in der Nennung sowie die auf dem Technischen Datenblatt gemachten Angaben richtig und vollständig sind, der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe gewachsen ist, das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, es für von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technische Nachuntersuchungen den Techn. Kommissaren ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von den Internationalen Sportgesetzen der FIM (Federation Internationale de Motocylisme) und UEM (Union Européenne de Motocyclisme), dem Deutschen Motorrad- Sportgesetz (DMSG), der Rechts- und Verfahrensordnung (RuV0), der DMSB-Ausschreibung Teil A, den Austragungsbedingungen, den Technischen Bestimmungen und den sonstigen FIM-/UEM und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben, sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden, diese Regelungen und Bestimmungen und die Erklärung in dieser Nennung mit ihrer Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden, der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, Veranstalter und die Sportwarte jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregelten Sportrechtsweg zu beschreiten, sie von den Dopingbestimmungen des DMSB und den darin enthaltenen Bestimmungen Kenntnis genommen haben, insbesondere von den nach Dopingverstößen auszusprechenden Zulassungssperren und von ihren Verpflichtungen, die sich aus den sportgesetzlichen Bestimmungen, Ausschreibungsbestimmungen, Reglements, den Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings ergeben, sowie von ihren Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten nach dem Doping-Kontroll-System Kenntnis genommen haben. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie diese Regelungen anerkennen und die Durchführung der Kontrollen bei Wettbewerben und außerhalb des Wettkampfes unterstützen werden, Erklärungen von Bewerber/Fahrer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an den DMSB oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Es wird versichert, dass der Fahrer Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Der Fahrzeugeigentümer unterzeichnet die separate Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/Fahrer/Beifahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus u.u. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt/Veranstaltungsarzt, Rennleiter/Fahrtleiter, Sportkommissare)., Ort, Datum PLZ Wohnort Straße/Nr. Name Vorname Unterschrift (Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen)
3 Nennformular DMSB Motorradsport 2018 Herausgegeben vom DMSB für Veranstaltungen im Regelungsbereich des DMSB (nicht FIM-/ FIM- Europe-Prädikat-Wettbewerbe). Auch auszugsweiser Nachdruck, Fotokopie oder Speicherung auf Datenträger für Veranstaltungen außerhalb des DMSB-Regelungsbereichs ist nicht gestattet. Anschrift des Veranstalters Wird vom Veranstalter ausgefüllt Nennungseingang: Nenngeld EUR bar / Scheck / Überweisung am: Versand der Nennungsbestätigung / Veranstaltungsunterlagen am: Klasse: Lizenzausstellende Föderation: Alle Unterlagen bitte senden an: Bewerber Fahrer Beifahrer (ohne Angaben erfolgt Versand an Fahrer) Start-Nr. Bitte vollständig und deutlich ausfüllen und unterschreiben! / Ausfüllbare PDF NENNUNG für (Achtung! Doppelstarter unbedingt 2. Nennformular ausfüllen!) (Titel der Veranstaltung lt. Kalender) Datum Hiermit nenne(n) ich/wir für obige Veranstaltung (Klasse bzw. Lizenzart sowie ggf. Prädikat ist angekreuzt bzw. angegeben) Straßenrennsport Gleichmäßigkeitsprüfung mit hist. Motorrädern Supermoto Motocross Enduro Trial Bahnsport Motoball Moto 1 Kl. A Kl. O S 1 65 KL.E1 Senioren Kl. 1 Speedway Motoball Super STK 1000 Kl. B Kl. P S 2 85 Kl. E2 Kl. F Senioren Langbahn Moto 2 Kl. C Kl. R S 3 MX 1 Kl. E3 Damen Kl. 2 Solo STK 600 Kl. E Kl. S S 4 MX 2 Kl. E1B Quad Kl. 3 SWG SBK 750 Kl. F Kl. T S 5 Open Kl. E2B SWG Kl. 4 Junior Lightweight O Kl. H Kl. U SWG Kl. E3B Klassik Kl. 5 Shorttrack Lightweight S Kl. J Kl. V Quad Jugend Enduro Freestyle Kl. K Kl. W MX Junioren SpeedKart Kl. L Kl. X 2-Takt Kl. M Kl. Y Ladies Kl. N Kl. Z Die Klasse ist ausgeschrieben für folgendes DMSB-Prädikat: (Int.) DM DMSB-Meisterschaft X Cup/Senior-Cup Pokal Jugend-Klasse Ich bin im Besitz nachstehender Dauerstartnummer Bewerber Adresse: Bewerber-Bezeichnung (nur ein Bewerber möglich; Angaben ausschließlich gemäß gültiger FIM-/DMSB-Bewerber-/Hersteller-Lizenz) für das betr. Jahr Telefon: FIM-/DMSB-Bewerber-/Hersteller-Lizenz-Nr.: Motorradmarke: Transponder-Typ: Nr.: Fahrer Beifahrer (bzw. 2. Fahrer bei Langstreckenwettbewerben) Vorname: PLZ/Adresse: Straße: Vorname: PLZ / Adresse: Straße: geboren am: Staatsangehörigkeit: geboren am: Staatsangehörigkeit: Tel.: Fax: Tel.: Fax: FIM FIM-Europe Inter H Inter A B J C FIM FIM-Europe Inter H Inter A B J C DMSB-Startzulassung Fahrer/Beifahrer (DSZ) Lizenz. Nr. Ich beantrage die V-Lizenz. Die Gebühr von 42.- ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten Krankenkasse / Sitz der Krankenkasse: DMSB-Startzulassung Fahrer/Beifahrer (DSZ) Lizenz. Nr. Ich beantrage die V-Lizenz. Die Gebühr von 42.- ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten Krankenkasse / Sitz der Krankenkasse: DMSB-Nennformular Motorradsport, Version 1/18, letzte Änderung am Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigten Veranstaltungen gestattet! Seite 1 von 4
4 NENNGELD Nenngeld in Höhe von Euro ist der Nennung als Scheck in bar beigefügt, wurde per Post/Bank überwiesen Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Bewerber Fahrer Beifahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeugs ist. Bewerber, Fahrer/Beifahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und unterschreiben. Fahrer/Beifahrer mit einer Veranstaltungslizenz oder DMSB-Startzulassung (DSZ) Ich erkläre mit meiner Unterschrift ausdrücklich, dass - mir zum Zeitpunkt der Beantragung der Veranstaltungslizenz oder DSZ keine gesundheitlichen Mängel oder körperliche Behinderungen bekannt sind, die eine Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, - ich zum Zeitpunkt der Beantragung der Veranstaltungslizenz oder DSZ nicht Inhaber einer anderen Fahrerlizenz (Jahreslizenz) des DMSB oder einer anderen Mitgliedsföderation der FIM/ FIM-Europe für das laufende Jahr bin. Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, - es für von den Sportkommissaren von Amts wegen angeordneten technischen Nachuntersuchungen den Techn. Kommissaren ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt wird und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von den Internationalen Sportgesetzen der FIM (Fédération Internationale de Motocylisme) und FIM-Europe, den Anti-Doping- Regelwerken der FIM, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz (DMSG), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), der FIM und FIM-Europe, den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit - berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie in den internationalen Sportgesetzen der FIM/FIM-Europe, dem DMSG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den in den internationalen Sportgesetzen der FIM/FIM- Europe, dem DMSG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping-Bestimmungen der FIM/FIM-Europe definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentürmern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIM, der FIM-Europe, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e.v., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.v. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB- Verbandsarzt, Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. Ort X X X Unterschrift des Bewerbers Unterschrift des Fahrers Unterschrift des Beifahrers bzw. 2. Fahrers X X Bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzl. Vertreter Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen, wenn zutreffend (Fahrer) nur möglich bei Jahreslizenz: Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt Nächste Angehörige des Fahrers: Datum Bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzl. Vertreter Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen, wenn zutreffend (2. Fahrer/Beifahrer) nur möglich bei Jahreslizenz: Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen des anderen Elternteils bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt Anschrift: Tel.-Nr. Fax.-Nr. Nächste Angehörige des Beifahrers bzw. 2. Fahrers: Anschrift: Tel.-Nr. Fax.-Nr. DMSB-Nennformular Motorradsport, Version 1/18, letzte Änderung am Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigten Veranstaltungen gestattet! Seite 2 von 4
5 Achtung: Die stark umrandeten Teile werden vom Veranstalter bzw. den zuständigen Sportwarten ausgefüllt! Die übrigen Sektionen sind vom Fahrer/Bewerber vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen (bei unvollständigen Angaben keine Abnahme!). Technisches Datenblatt Bewerber: Fahrer: Beifahrer bzw. 2. Fahrer: Angaben zum Fahrzeug Fabrikat: Modell: Baujahr: Rahmen-Nr.: Motor-Marke: Straßensport Off-Roadsport Start-Nr.: Klasse (Klassenbezeichnung gem. Nennformular) Lizenzausstellende Föderation: 2. Motorrad*) Fabrikat: Modell: Baujahr: Rahmen-Nr.: Motor-Marke: Hubraum: ccm 4-Takt / 2-Takt Hubraum: ccm 4-Takt / 2-Takt (anzugeben ist nicht die Hubraumklasse, sondern der tatsächliche Hubraum) (anzugeben ist nicht die Hubraumklasse, sondern der tatsächliche Hubraum) Hub: mm / Bohrung: mm Hub: mm / Bohrung: mm Motor-Nr.: Motor-Nr.: Anzahl der Zylinder und Gänge: / Anzahl der Zylinder und Gänge: / Vergaser-Durchlass: mm Vergaser-Durchlass: mm Gewicht (ohne Kraftstoff): kg Gewicht (ohne Kraftstoff): kg Pol. Kz.: Pol. Kz.: *) Angaben nur erforderlich, falls ein 2. Motorrad unter Beachtung der Wettbewerbsbestimmungen eingesetzt werden kann und evtl. eingesetzt werden soll. Transponder Typ: Nr. : Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer und Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training,Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentürmern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIM, der FIM-Europe, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e.v., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.v. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ort/Datum Unterschrift des Eigentümers (bei Firmen auch Firmenstempel) Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift Straßensport Off-Roadsport DMSB-Nennformular Motorradsport, Version 1/18, letzte Änderung am Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigten Veranstaltungen gestattet! Seite 3 von 4
6 Wird vom Veranstalter ausgefüllt! Dokumentenabnahme Uhrzeit Lizenz-Nr. Bewerber: Lizenz-Nr. Fahrer: Lizenz-Nr. Beifahrer / 2. Fahrer: Führerschein (soweit erforderlich): Führerschein (soweit erforderlich): Ausgabe der Veranstaltungsunterlagen: geprüft bzw. erledigt: Unterschrift Wird von den Techn. Kommissaren ausgefüllt! Technische Abnahme (Unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen sowie der speziellen Wettbewerbsbestimmungen) Vorgeschriebene Abnahmezeit Uhr Bitte vollständig und deutlich ausfüllen! Ausrüstung Fahrer Schutzhelm Bekleidung / Stiefel überprüft: keine Beanstandungen Motorrad / Motorräder 2. Motorrad Beifahrer Schutzhelm Bekleidung / Stiefel 2. Motorrad überprüft: keine Beanstandungen Beanstandungen Kfz.-Papiere Haltegriffe Ölablassschraube / Sicherung 2. Motorrad 2. Motorrad Rahmen Zündausschalter / -unterbrecher Hintere Schwinge Gabel Primärkettenschutz Hinterrad-Felge Steuerkopflager Primärkettenbolzen Hinterr.-Speichen, -Achsen, -Lager Vorderrad-Felge Motor-, Getriebeaufhängung Hinterer Reifen Vorderr.-Speichen, -Achsen, -Lager Auspuffaufhängung Hintere Radabdeckung Vorderer Reifen Auspuffverlegung Hinterrad-Kotflügel Vorderrad-Kotflügel Tank, Tankdeckel, Tankschaum Fußrasten Lenker / Lenker-Befestigung Ölauffangbehälter Startnummernschilder / Start-Nr. Handhebel Motorentlüftung Verkleidung / Kanten Bremsen Airbox Bodenfreiheit / Schräglage Drehgriff Ölfilter Beleuchtung Schutzhelm für die Dauer der Veranstaltung eingezogen: Hersteller: ECE-Nr. Geräuschkontrolle: : db(a) 2. Motorrad: db(a) Sonstiges / Bemerkungen: Wiedervorführung erforderlich Unterschrift(en) des / der Techn. Kommissars(e) DMSB-Nennformular Motorradsport, Version 1/18, letzte Änderung am Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigten Veranstaltungen gestattet! Seite 4 von 4
7 Infos zur Einschreibung / Ablauf 2018 In diesem Dokument findet Ihr das Datenblatt um Euch im DMV BRC MX 2-Takt Cup bzw. im DMV motocross-shop.de Ladies Cup 2018 einzuschreiben. Füllt dies bitte vollständig, deutlich lesbar aus und sendet uns das Original inkl. der Einschreibegebühr (25,- ) per Post. Für DMV Mitglieder verringert sich die Einschreibegebühr (15,- ), zudem kann man mit der Sport-Mitgliedschaft eine deutlich vergünstigte DMSB C-Lizenz kaufen. Die DMV-Mitgliedschaft beinhaltet auch einen Pannenschutz, Club- Magazin etc. Infos hierzu gibt Sandro Melchiori Melchiori@dmv-motorsport.de Tel.: Der DMV ehrt am Jahresende lediglich die drei besten DMV-Mitglieder auf seiner Gesamtmeisterfeier. Zusätzlich findet Ihr auf den folgenden Seiten auch das DMSB Nennformular 2018 (4 Seiten). Füllt dies bitte ebenfalls aus und sendet es uns mit. Lasst dabei aber bitte die folgenden Felder unbedingt offen, da diese variieren. Seite 1 im Nennformular: - Anschrift des Veranstalters - Titel der Veranstaltung & Datum Sinn der Sache ist, dass wir Eure Daten in Listen aufnehmen und den Veranstaltern unproblematisch zur Verfügung stellen können. Trotzdem muss ein Haftungsverzicht vorliegen. Der Plan ist, dass wir dem Veranstalter die Unterlagen (bzw. nach Möglichkeit nur eine Liste) dann per Mail senden, sodass er es ausdruckt und Euch bei der Anmeldung zum Unterschreiben vorlegen kann. Allerdings solltet Ihr Euch sicherheitshalber ein ausgefülltes Nennformular zur Hand haben um Stress zu vermeiden, falls es nicht gedruckt wurde/vorliegt, schaden kann es nicht, Infos gibt es wie immer vorab per Mail. Gastfahrer MÜSSEN die Nennformulare mitbringen! Einige Veranstalter werden die Nennung per Vorstart.de abwickeln, hierzu erstellt euch dort bitte bereits jetzt ein Profil und macht euch mit der Nennungsabwicklung vertraut! Es gibt vor Ort keine C-Lizenzen mehr, diese können nur im Voraus beim DMSB beantragt werden. Tageslizenzen können nur noch per DMSB-App gekauft werden. Während der Saison könnt Ihr als eingeschriebene Fahrer/innen dann bis spätestens 14 Tage vor dem Renntermin mit ein paar Klicks auf der neuen Website / nennen sofern die Nennung über uns läuft. Dies erfahrt ihr über Info Mails und auf unseren Facebook-Seiten. Die Nenngebühr kann dann Bar vor Ort gezahlt werden, sollte ein Veranstalter dies bereits zum Nennschluss (14 Tage vor der Veranstaltung!) verlangen, so ist es direkt zusammen mit einem Nennformular dorthin zu senden oder bei Nennungen via Vorstart.de zu überweisen. Nachnennungen können akzeptiert werden, sollten uns/dem Veranstalter aber die Daten bzw. die Nenngebühr (sofern vorab gefordert) nicht rechtzeitig vorliegen, muss damit gerechnet werden, dass man nicht starten darf, Nachnenngebühr zahlen muss und somit Gastfahrer nachrücken... Für die einzelnen Veranstaltungen informieren wir euch per Mail über die jeweiligen Nennverfahren, Zeitpläne, Besonderheiten usw. Die meisten kennen es schon, aber trotzdem nochmal der Hinweis: Checkt immer mal eure Mails und lest sie auch bis zum Ende! Zum Teil gibt es Infos zu mehreren Veranstaltungen in einer Mail! Einschreibe- und später auch Starter- und Ergebnislisten findet Ihr ebenfalls auf unserer Website, sofern der Veranstalter dies nicht selbst in die Hand nimmt oder ggf. Nennungsbestätigungen versendet. Last but not least sind auch die Facebook News in der Website eingebettet. Darüber kommunizieren wir auch einiges aber nicht alles. Die Apps beider Cups findet man in den App-Stores und beziehen sich auf die FB-News, sollte es mal kurzfristige Änderungen im Zeitplan oder ähnliches geben, habt ihr es damit sofort auf dem Display. Genug gelesen. Ausfüllen, abschicken und Herzlich Willkommen im Cup!
Dragster Test & Tune Session
Dragster Test & Tune Session Im Rahmen der Public Race Days am 01. und 02. August 2015 auf dem Hockenheimring haben Dragster-Teams die Möglichkeit ihre Fahrzeuge für die NitrOlympX einzustellen. Zu beachten
Test- und Einstellfahrten 03.04.2010
Test- und Einstellfahrten 03.04.2010 Am 03. April 2010, von 9 Uhr bis ca. 18 Uhr werden vom MC- Zwickau e.v. im ADMV e.v. auf dem Gelände der Baywa in Neumark Test- und Einstellfahrten für Rallyefahrzeuge
Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort
Nennungsschluss (18.07.11) reduzierte Nenngebühr (11.07.11) Bitte alle Unterlagen mit der POST schicken, NICHT per E-mail oder Fax!
Nennung 26 th NitrOlympX Nennungsschluss (18.07.11) 250,- Badischer Motorsport Club e.v. Motodrom D-68766 Hockenheim reduzierte Nenngebühr (11.07.11) Sparkasse Heidelberg Konto 620 43 76 BLZ 672 500 20
Anmeldung 1. offenes 4-Stunden-Mofarennen 19.09.2015 Nidda/Oberhessen. Nennung
Nennung 1. offenes 4-Stunden-Mofarennen MSC Nidda e.v. im ADAC 19. September 2015 Hiermit melden wir uns verbindlich für das o.g. 4-Stunden-Mofarennen an. Start-Nr.: Wird vom Veranstallter eingetragen!
1. freies ADAC Renntraining am 15.08.07
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Vorläufige Nennung zur 5. Silvretta E-Auto Rallye Montafon, 03. bis 06. Juli 2014 Nennschluss ist der 31. März 2014
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