Richtlinie für Betriebsstellen

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1 SbV Sammlung betrieblicher Vorschriften Abellio Rail NRW GmbH Körnerstr Hagen Ril E Richtlinie für Betriebsstellen Betriebsstandort Duisburg Hagen, am genehmigt von: Gültig ab Ronald R.F. Lünser Eisenbahnbetriebsleiter

2 SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 2 von 26

3 Verteiler: Persönlich zuzuteilen: Eisenbahnbetriebsleiter Stellvertreter des EBL Leiter Betriebsmanagement Leiter Verkehrsmanagement Leiter Instandhaltungsmanagement Örtlicher Betriebsleiter Dritten mit Aufgaben im Bahnbetrieb Lehrlokführer und Ausbilder Triebfahrzeugführer Rangierbegleiter Berichtigungen: Nummer der Berichtigung: gültig ab: berichtigt am: berichtigt von: Neudruck Eingefügt SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 3 von 26

4 SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 4 von 26

5 Inhaltsverzeichnis Bedienungsanweisung Gleisanschluss Werkstatt Duisburg Duisburg Hbf Allgemeine Bestimmungen Lage des Gleisanschlusses... 9 Definierte Anschlussgrenzen... 9 Eigentum Abellio Rail NRW... 9 Eigentum DB Netz AG... 9 Zuständigkeit... 9 Öffentliche Infrastruktur Betriebsdienstliche Bestimmungen Allgemeine Grundsätze Betriebsverfahren Geschwindigkeit Meterlasten Lademaß-überschreitung Fahrzeug-bewegungen Bremsen Gleissperren Bedienung der EOW und Betriebsablauf im Ortsstellbereich Grundsatz Technische Ausrüstung Betriebliche Regelungen Maßnahmen bei Störungen Lageplan / Fahrwegstelltafel Fahrwegstelltafel Befahren der Gleise 639 / Einfahrt aus Richtung Hbf Unzulässige Rangierfahrten Mg-Bremse Gleis Absperren des Stromabnehmers Befahren des Werkstattgleises Grundsatz Voraussetzungen Hallenkran Verständigung Grundsatz Rangierfahrt im Gleisanschluss Funkdisziplin Verständigung der Werkstatt Zusätzliche Bestimmungen für Bahnbetrieb unter Oberleitung Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Einfahrt in Gleise mit Oberleitung Schutzabstand Mitwirkung und Beobachtung Maßnahmen bei Gefahren Vorbeifahrt am Signal El SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 5 von 26

6 Vorbeifahrt am Signal El Einsatz maschinentechnischer Anlagen Allgemeine Bestimmungen Betreiber der Anlagen Betrieb nur mit Schutz-vorrichtungen Unterwiesenes Personal Ergänzende Weisungen WC-Entsorgungsstation Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen Besandungsanlage Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge (ARA) Örtliche Lage / Grundsatz Sicherungs-maßnahmen Unzulässiger Aufenthalt Feststellen der Profilfreiheit Betriebsanzeige (außen) Positionsanzeige (innen) Unterwiesenes Personal Technikgebäude Örtliche Lage Ausstattung Zugang Tankanlage der DB Energie in Gleis 641 Süd Örtliche Lage/ Grundsatz Verbot Zweck der Anlage Dokumentation Maßnahmen bei Störungen Unfallmeldestellen und Meldeplan Unfallmeldestelle DB Netz AG Meldepflicht im DB Netz Bereich Rufnummer Aufrufen von Einsatzkräften Info an Betriebsleitstelle Material für die Erste Hilfe Verbandsstoffe für Erstversorgung Unfallärzte und Krankenhäuser Gleis- und Abstellpläne Gleisplan Duisburg Vorbahnhof und Anschluss Abellio Rail NRW GmbH Abstellkonzept Duisburg Vorbahnhof SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 6 von 26

7 SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 7 von 26

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9 Betriebsstandort - Duisburg Bedienungsanweisung Gleisanschluss Werkstatt Duisburg Duisburg Hbf 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Lage des Gleisanschlusses (1) Die ABRN und die DB Netz AG haben Ihre Eisenbahninfrastrukturen auf der südlichen Seite im Ortsstellbereich Vorbahnhof der Betriebsstelle Duisburg Hbf, mit den unter Abs. 2 definierten Grenzen. (2) - Gleis 639 nördlich in Höhe der Gleissperre - Gleis 640 nördlich in Höhe der Gleissperre - Gleis 639 südlich in Höhe der Gleissperre - Gleis 640 südlich in Höhe der Gleissperre (3) Die rot gestrichelte Linie kennzeichnet die Eisenbahninfrastruktur des Werkstattbereiches und ist Eigentum der Abellio Rail NRW GmbH in Hagen und gehört zur Organisationseinheit: Örtliche Lage des Gleisanschlusses Definierte Anschlussgrenzen Eigentum Abellio Rail NRW Betriebsstandort Duisburg Karl-Lehr-Straße Duisburg (4) Der nicht farblich gekennzeichnete Bereich ist Eigentum der DB Netz AG und gehört zur Organisationseinheit: DB Netz AG Regionalbereich West. Eigentum DB Netz AG (5) Verwaltung und Produtktionsdurchführung: Zuständigkeit DB Netz AG Regionalbereich West Örtliche Infrastruktur Hansastrasse Duisburg SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 9 von 26

10 (6) Die DB Netz AG und die ABRN betreiben ihre Infrastrukturen im Gleisanschluss als öffentliche Eisenbahninfrastrukturen. Die technische Anbindung an den Bahnhof Duisburg Hbf erfolgt nördlich über Lichtsperrsignal 32L639X an Gleis 639 und Lichtsperrsignal 32L640X an Gleis 640, sowie über den Ortsstellbereich von südlicher Seite. Öffentliche Infrastruktur 2. Betriebsdienstliche Bestimmungen 2.1 Allgemeine Grundsätze (1) Zuführungsfahrten zwischen Duisburg Hbf und Gleisanschluss sowie Fahrten im Gleisanschluss sind Rangierfahrten gem. Ril. 408 / BRW der DB AG. Betriebsverfahren (2) Die zulässige Geschwindigkeit im Gleisanschluss beträgt: Geschwindigkeit < 5 km/h Schrittgeschwindigkeit ab Anschlussgrenze (3) Die zulässigen Radsatz- und Meterlasten im Gleisanschluss entsprechen den Werten der Streckenklasse D 4. (4) Fahrzeuge oder Sendungen mit Lademaßüberschreitungen dürfen in den Gleisanlagen des Werkstattbereiches nur nach besonderer Genehmigung des Eisenbahnbetriebsleiters verkehren. (5) Das Abstoßen und Ablaufen lassen von Fahrzeugen ist im gesamten Anschlussbereich verboten. Fahrzeuge die gemeinsam bewegt werden sollen, sind miteinander zu kuppeln. Rangierfahrten sind in geschobener oder gezogener Fahrweise erlaubt. (6) Schließen Sie beim Rangieren alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung an und achten Sie darauf, dass alle arbeitenden Druckluftbremsen eingeschaltet sind. Eine vereinfachte Bremsprobe ist durchzuführen. (7) Zur Sicherung des Werkstattpersonals sind an den beiden Hallengleisen jeweils nördlich und südlich Gleissperren eingebaut. Die Gleissperren dienen dem Arbeitsschutz in der Werkstatt. Meterlasten Lademaßüberschreitung Fahrzeugbewegungen Bremsen Gleissperren Schlüsselauflistung der Gleissperren: Gleissperre an Gleis Schlüsselsperre abgelegter Zustand Schlüsselsperre aufgelegter Zustand 639 Nord C 1 C Nord E 4 E Süd G 5 G Süd D 0 D 0 SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 10 von 26

11 2.2. Bedienung der EOW und Betriebsablauf im Ortsstellbereich (1) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer im EOW-Bereich Duisburg rangieren, müssen Sie folgende Regelungen beachten: Grundsatz Grundlegendes Regelwerk ist die Ril Ortsstellbereiche und die Ril Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen. (2) Im gesamten Abstellbereich wird die Stellung der einzelnen Weichen durch Weichensignale (WLM = Weichenlage- und Ordnungsmelder) mit den Lichtsignalstellungen Wn 1 oder Wn 2 angezeigt. Technische Ausrüstung Dauerlicht: Blinklicht: Die Weiche ist in Endlage Die Weiche läuft um oder es liegt eine Störung vor Befahren der Weiche von der Spitze: Das Einstellen von Rangierstraßen kann als Start-Ziel-Einstellung an der Fahrwegstelltafel am Gleis 647 oder durch Vorgezogene Bedienstellen (VB) mit Schlagtastern unmittelbar vor den einzelnen Weichen erfolgen. Die Fahrwegstelltafel ist ggf. vor dem Bedienen mittels Vierkant einzuschalten. Befahren der Weiche vom Herzstück: Für das Stumpfbefahren ist keine besondere Fahrweganforderung erforderlich. Nach Befahren des Doppelschienenschalters (DSS) erfolgt die Weichenumstellanforderung. Wenn in diesem Moment keine andere Umstellanforderung vorliegt, wird die Weiche umgestellt. Um die Freimeldung der Weiche zu erreichen, muss stets über den DSS (ca. 3-4 m hinter dem Grenzeichen) hinausgefahren werden. Abgestellte Fahrzeuge müssen stets hinter dem DSS abgestellt werden. Grenzzeichenfreies Abstellen ist nicht ausreichend. (3) Der Tf ist im oben genannten Abstellbereich für das Stellen der Weichen und Rangierstraßen zuständig. Der özf Duisburg Hbf als betrieblich örtlich zuständiger Mitarbeiter (BözM) hat keinen Einfluss auf den Rangierbetrieb, er kann weder die Lage der Weichen noch das Besetztsein von Gleisen erkennen. Betriebliche Regelungen Bei Rangierfahrten innerhalb der Abstellanlage entfällt die Verständigung des Ww nach BRW Abs. 1 (1) a) 1. Sind gleichzeitig mehrere Rangierfahrten im Abstellbereich unterwegs, müssen ggf. andere Tf, die Fahrzeugbewegungen durchführen, nach Ril Abs. 1 (1) d) 2. verständigt werden. Für das Bewegen von Fahrzeugen innerhalb der Abstellanlage ist keine besondere Zustimmung erforderlich. Der Tf kann eine Rangierfahrt in Bewegung setzen, wenn die nächstgelegene Weiche nach der Anforderung in die gewünschte Endlage eingelaufen ist und der WLM Ruhelicht anzeigt oder die Meldeleuchte Zielgleisausleuchtung an der Fahrwegstelltafel mit einem weißen Ruhelicht die eingestellte Rangierstraße bestätigt. SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 11 von 26

12 Während der Rangierfahrt muss der Fahrweg und seine Signale nach BRW Abs. 4 (1) beobachtet werden. An der Fahrwegstelltafel können folgende Anzeigen abgelesen werden: weißes Dauerlicht: Der Fahrweg ist bis zum Ziel eingestellt weißes Blinklicht: Der Fahrweg nur teilweise eingelaufen oder belegt rotes Dauerlicht: Der Fahrweg ist nicht einstellbar oder eine andere Anforderung für den gewünschten Fahrweg ist eingestellt Auf der Fahrwegstelltafel ist das Gleisbild dargestellt und eine Bedienungsanleitung in Kurzform angebracht. Das Gleis 629 ist zum Verkehrsgleis erklärt. Das bedeutet, dass in diesem Gleis keine Rangierfahrten bzw. Züge abgestellt werden dürfen. Das Gleis dient ausschließlich den Rangierfahrten vom Hauptbahnhof in die Abstellgleise bzw. zur Tankanlage. Rangierfahrten aus der Abstellanlage durch Gleis 629 in Richtung Hbf sind nur im Ausnahmefall und mit besonderer Zustimmung des özf Duisburg Hbf zulässig. Rangierfahrten in Richtung Hbf erfolgen unmittelbar aus den Abstellgleisen. Der Tf meldet sich mit den Angaben für die nachfolgende Zugfahrt über GSM-R beim özf Duisburg Hbf. Die Zustimmung zu dieser Fahrt erfolgt durch Signalstellung Sh 1 an dem Lichtsperrsignal des jeweiligen Gleises (Gleis ). Bei Störungen im Funkbetrieb erreichen Sie den özf Duisburg Hbf unter der Tel.-Nr.: oder über die WL-Anlage am Gleis 96 Für die Fahrten aus Gleis 629 (aus Richtung Hbf) in Richtung Gleis 647 sind die Weichen im Fahrweg Richtung Gleis 647 mit Vorzugslage gesteuert. Das heißt, dass sich diese Weichen (Ausnahme: Weiche 355) nach dem Befahren immer in diese Grundstellung einlaufen. Die gleiche Regelung gilt für die Weichen, die in Richtung Wasch- bzw. Tankanlage führen. (4) Bei Bedienung der nachfolgend genannten Tasten ist der Umstellschutz im Weichenbereich nicht funktionsfähig. Es ist auf andere Rangierfahrten zu achten! Maßnahmen bei Störungen Sollte die Weiche nicht umlaufen, besteht die Möglichkeit, die Weichenumstellung durch Bedienen der Weichenhilfstaste (WHT) mittels Vierkant einzuleiten. Die WHT befindet sich unmittelbar am Weichensignal. SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 12 von 26

13 Bei Störungen in der Achszählerfassung, kann die Achszähleinrichtung mit der Achszählgrundstellungstaste (AzGrT) mittels DB 21 in Grundstellung gebracht werden. Aufgefahrene Weichen können mit Hilfe Weichenauffahrtaste (WAT) mittels DB 21 in Endlage gebracht werden. Nach dem Auffahren einer Weiche ist eine Kontrolle der Weichenzunge auf Beschädigung erforderlich. Diese Unregelmäßigkeit und andere Störungen sind dem betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter (BözM) zu melden. Die AzGrT und die WAT befinden sich an einem zentralen Schaltschrank. In Abschnitt (5) befindet sich ein Lageplan der EOW-Anlage, in Abschnitt (6) eine Abbildung der Fahrwegstelltafel. SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 13 von 26

14 (5) Lageplan / Fahrwegstelltafel SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 14 von 26

15 (6) Fahrwegstelltafel ESTW-Duisburg SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 15 von 26

16 2.3 Befahren der Gleise 639 / 640 (1) Bekommen Sie als Tf den Auftrag die Gleise 693 Nord oder 640 Nord zu befahren, müssen Sie sich das Freisein dieser Gleise vor dem Abmelden beim zuständigen Weichenwärter Duisburg von der Leitstelle NRN bestätigen lassen. (2) Sie dürfen mit elektrischen Fahrzeugen in Gleise mit spannungslosen Fahrleitungsabschnitten oder in Gleisabschnitte ohne Fahrleitung nur mit gesenktem Stromabnehmer einfahren. Schwungfahrten insbesondere in die Werkstatthalle sind nicht zulässig. (3) Das Gleis 640 ist innerhalb der Werkstatthalle ein Messgleis. Als Tf ist das Benutzen der Mg-Bremse (Bremsprobe) in diesem Teil des Gleises daher zu unterlassen. (4) Vor der Einfahrt in die Hallengleise ist der Stromabnehmer über das Schlüsselventil abzusperren um zu verhindern, dass dieser bei ungewollter Betätigung Schäden am Fahrzeug und/oder der Infrastruktur verursacht. Einfahrt aus Richtung Hbf Unzulässige Rangierfahrten Mg-Bremse Gleis 640 Absperren des Stromabnehmers SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 16 von 26

17 2.4 Befahren des Werkstattgleises 640 (1) Zur Sicherung der Werkstattpersonale, ist das Werkstattgleis durch das Auflegen und Verschließen der Gleissperren (nördlich und südlich) zu sichern. Die Schlüssel der Gleissperren befinden sich in dieser Zeit beim verantwortlichen Schichtführer. (2) Die Betriebswerkstatt gilt als Arbeitsstätte. Sie wird mit dieser Vorschrift zum Vorsichtsbereich erklärt. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Vor Einfahrt in die Werkhallen haben Sie als Tf stets anzuhalten und folgende Voraussetzungen zu prüfen: Grundsatz Voraussetzungen Rolltore sind vollständig geöffnet Es ragen keine Gegenstände in das Profil Der Hallenkran ist nicht in Betrieb Die klappbaren Geländer der Dacharbeitsbühne befinden sich in Grundposition Die verstellbaren Pratzen der Hebeböcke müssen sich in Grundposition befinden. Der eingefahrene Zustand wird bei eingeschalteter Hebebockanlage durch eine grüne Kontrollleuchte signalisiert. Diese befindet sich am nördlichen Ende der Dacharbeitsbühne Hemmschuhe und Festlegemittel sind entfernt Arbeiten im Gleisbereich sind eingestellt Keine Querung von Flurförderfahrzeugen Keine Kabel oder Leitungen liegen auf dem Gleis Das Befahren der Gleisarbeitsgruben im Hallengleis 640 ist ausdrücklich nur erlaubt, wenn sich keine Personen in der Arbeitsgrube aufhalten. (3) In den Werkhallen ist das Rangieren bei gleichzeitigem Betrieb des Hallenkrans verboten. Zur Sicherstellung des Rangierverbotes wird mittels Dienstanweisung festgelegt, dass die Fernbedienung der Krananlage während der Rangierfahrt unter festem Verschluss zu halten ist. Hallenkran SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 17 von 26

18 2.5 Verständigung (1) Die Verständigung mit dem Ww Dhf erfolgt über GSM-R im RoR Verfahren. Zur Verständigung mit anderen Rangierfahrten oder der Betriebsleitstelle/Werkstatt dürfen Sie Ihr Diensthandy nutzen. (2) Die Verständigung bei Rangierfahrten im Gleisanschluss erfolgt mit Ihrem Diensthandy oder mit Rangiersignalen. Die Werkstatt übernimmt die Aufgaben einer Rangieraufsicht. Rangiervereinbarungen werden zwischen Ihnen als Tf und der Werkstatt getroffen. (3) Bei der fernmündlichen Verständigung über Hand- oder Zugfunk halten Sie Funkdisziplin und wiederholen und bestätigen die Anweisungen wörtlich. (4) Bevor Sie als Tf Fahrzeugbewegungen im Werkstattbereich ausführen, müssen Sie hierüber die Werkstatt der ABRN verständigen. Die Rufnummer befindet sich auf dem Zusatzschild unterhalb des Ra 11 an der Anschlussgrenze. Grundsatz Rangierfahrt im Gleisanschluss Funkdisziplin Verständigung der Werkstatt SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 18 von 26

19 3. Zusätzliche Bestimmungen für Bahnbetrieb unter Oberleitung 3.1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Anschlussgleise 639 Nord, 640 Nord, 639 Süd und 640 Süd sind mit Oberleitung überspannt. Neben den allgemeinen Regelungen zum Verhalten im Gleisbereich ist dort wegen der vom elektrischen Strom ausgehenden Gefahr erhöhte Vorsicht geboten. Sie als Tf müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Leitungen von Anlagen des elektrischen Bahnbetriebes unter Spannung ( V) stehen, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass die betreffenden Teile abgeschaltet und bahngeerdet sind. (2) Sie dürfen mit elektrischen Fahrzeugen und gehobenem Stromabnehmer nur in einen Gleisabschnitt einfahren wenn die Fahrleitung unter Spannung steht. (3) Die hohe Spannung hat zur Folge, dass nicht nur unmittelbare Berührungen, sondern auch mittelbare Berührungen über Gegenstände, z.b. Stangen, Wasserstrahl, tödlich wirken können. Sie als Tf müssen deshalb einen Schutzabstand von mindestens 1,5 m zu Spannung führenden Teilen einhalten. Dies gilt nicht nur für den eigenen Körper, sondern auch für mitgeführte Arbeitsmittel. Sie dürfen die Tritte und Bühnen, Dächer und Vorbauten der Fahrzeuge, die höher als 2 m über Schienenoberkante liegen, nicht besteigen. (4) Jeder Betriebsbedienstete hat auf den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen des elektrischen Bahnbetriebes, insbesondere der Fahrleitung (z.b. auf lose Hänger, angerissene Trag- und Spannseile, durchhängende Oberleitungen, gebrochene Isolatoren, Blitzschutzanlagen, schiefe Masten, Verschlüssen von Schaltern) zu achten. (5) Über Betriebsgefährdene Zustände haben Sie den Fahrdienstleiter Duisburg Hbf sofort zu verständigen. Bei Gefahr ist die erforderliche Sperrung des Gleises und das Herbeiholen von Hilfe zu veranlassen. Gleichermaßen haben Sie zu veranlassen, dass die Fahrleitung soweit notwendig möglichst bald abgeschaltet und bahngeerdet wird. Bis zum Eintreffen der DB-Hilfskräfte ist die Gefahrenstelle zu sichern, sich nähernde Personen sind zu warnen. Grundsatz Einfahrt in Gleise mit Oberleitung Schutzabstand Mitwirkung und Beobachtung Maßnahmen bei Gefahren 3.2 Vorbeifahrt am Signal El 6 (1) In den Gleisen 639 Nord und 640 Nord befinden sich die Signale El 6 in der Oberleitung. Abweichend von den in der Ril. 301 genannten Regeln, dürfen Sie mit Fahrzeugen der BR 1429/2429 (FLIRT³) an diesen El 6 Signalen vorbeifahren, um den rückliegenden Gleisfreimeldeabschnitt frei zu fahren. Als Tf halten Sie hierzu vorher an dem entsprechenden Signal an und fahren dann mit Schrittgeschwindigkeit bis höchstens zur Gleissperre vor. Bis hierhin ist sichergestellt, dass sich der Stromabnehmer Ihres Fahrzeuges noch unter der Fahrleitung befindet. Vorbeifahrt am Signal El 6 SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 19 von 26

20 4. Einsatz maschinentechnischer Anlagen 4.1 Allgemeine Bestimmungen (1) Betreiber der unter Punkt 4 genannten maschinentechnischen Anlagen ist der Instandhaltungsbetrieb. (2) Maschinen, Anlagen und Geräte dürfen ohne die für sie erforderlichen Schutzvorrichtungen in keinem Fall in Betrieb genommen werden. Ohne ausdrückliche Anweisung des Verantwortlichen dürfen Sie Schutzvorrichtungen keinesfalls entfernen oder verändern. Maschinen, Anlagen und Geräte dürfen Sie nur zu den Zwecken benutzen, zu denen sie bestimmt sind. (3) Die maschinentechnischen Anlagen und Geräte dürfen außer zur Abwendung einer Gefahr nur von unterwiesenen und autorisierten Personen genutzt und eingesetzt werden. (4) Für die Nutzung und den Einsatz der unter Punkt 4 genannten maschinentechnischen Anlagen innerhalb der Gleisinfrastruktur, sind vom Leiter des Instandhaltungsbetriebes in Ergänzung zu dieser Bedienungsanweisung detaillierte Weisungen zu erstellen. Diese Weisungen haben auch die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Umwelt- und Brandschutz zu berücksichtigen. Betreiber der Anlagen Betrieb nur mit Schutzvorrichtungen Unterwiesenes Personal Ergänzende Weisungen SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 20 von 26

21 4.2 WC-Entsorgungsstation (1) Die ABRN betreibt auf dem Grundstück der DB Netz AG (mit Gestattungsvertrag) WC-Entsorgungsanlagen. Zwei dieser Anlagen befinden sich zwischen den Gleisen 638 und 639 auf nördlicher Seite, die andere zwischen den Gleisen 634 und 635 auf südlicher Seite. (2) Die WC-Entsorgung MP-WA YTS 0004 von Vogelsang ist als eine Mehrlplatz-Entsorgungsanlage (T-System) mit seitlich abgesetzter Unterflurpumpe ausgeführt. Zur Anlage gehört ein Frischwasseranschluss, Abwasseranschluss, Adapteraufsatz für Tankspülung und eine Außenbeleuchtung. Über diese Anlage werden die Fahrzeuge von Fäkalien entsorgt und mit Frischwasser versorgt. (3) Die Anlage darf nur durch eingewiesenes und autorisiertes Personal bedient werden. Die Wartungs- und Betriebsvorschriften des Herstellers sind zwingend einzuhalten. Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen 4.3 Besandungsanlage (1) Die ABRN betreibt auf dem Grundstück der DB Netz AG (mit Gestattungsvertrag) eine Besandungsanlage. Diese Anlage besteht aus Zwei Verteilstationen, die sich zwischen den Gleisen 638 und 639 auf nördlicher Seite befinden. (2) Die Besandungsanlage der Firma Klein ist eine Druckluft- Besandungsanlage. (3) Die Anlage darf nur durch eingewiesenes und autorisiertes Personal bedient werden. Die Wartungs- und Betriebsvorschriften des Herstellers sind zwingend einzuhalten. Örtliche Lage der Anlage Bauart Unterwiesene Personen SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 21 von 26

22 4.3 Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge (ARA) (1) Im Hallengleis 639 befindet sich eine Außenwaschanlage für Schienenfahrzeuge. Dieseltriebwagen dürfen diese Anlage mit eigener Kraft befahren, Elektrotriebwagen müssen wegen der fehlenden Oberleitung mit einem entsprechenden Rangiergerät in die Halle gezogen oder geschoben werden. Die Anlage darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. (2) Das Gleis 639 ist grundsätzlich kein Arbeitsgleis. Für Waschvorgänge ist es nicht erforderlich das Gleis mit den Gleissperren abzusichern. Bei Arbeiten in der Halle, z. B. an der ARA selbst oder ausnahmsweise an einem Fahrzeug, ist das Gleis entsprechend der Arbeitsschutzvorschriften mit den Gleissperren abzusichern. Handeln Sie entsprechend Abschnitt 2.4, Absatz (1). (3) Aufgrund des fehlenden Sicherheitsraumes zwischen Schienenfahrzeug und Waschportal ist ein Aufenthalt in diesem Bereich während des Waschvorganges unzulässig. (4) Vor Beginn der Waschfahrt haben Sie zu prüfen ob das Hallengleis 639 frei von Hindernissen ist und keine Gegenstände ins Profil der Fahrzeugumgrenzung hineinragen. (5) Neben den Hallentoren befindet sich auf nördlicher und südlicher Seite je eine Betriebsanzeige der ARA. Diese Anzeige ist kein Signal im Sinne der Eisenbahn-Signalordnung. Die Betriebsanzeige kann u. a. folgende Zustände Anzeigen: Örtliche Lage / Grundsatz Sicherungsmaßnahmen Unzulässiger Aufenthalt Feststellen der Profilfreiheit Betriebsanzeige (außen) oranges Licht: weißes Licht: ARA ist in Betrieb / Waschvorgang läuft ARA ist in Grundstellung (6) In der Halle der ARA befindet sich je Fahrtrichtung eine Positionsanzeige. Auf nördlicher Hallenseite befindet sich diese auf der rechten Seite und auf südlicher Hallenseite links. Diese Anzeige ist kein Signal im Sinne der Eisenbahn-Signalordnung. Die Anzeige dient dazu, dem Tf die korrekte Position in der ARA anzuzeigen. Die Positionsanzeige kann folgende Bilder Anzeigen: Positionsanzeige (innen) weißer Pfeil nach oben: Weiter vorfahren, Endposition noch erreicht nicht rotes Licht: Anhalten, Endposition zum Waschvorgang erreicht weißer Pfeil nach unten: Zu weit vorgefahren SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 22 von 26

23 (7) Die Durchführung einer Waschfahrt und die Bedienung der Waschanlage dürfen Sie nur durchführen, wenn Sie hierzu unterwiesen sind. Dabei haben Sie insbesondere die Bestimmungen der Bedienungsanweisung für die Waschanlage zu beachten. Unterwiesenes Personal 4.4 Technikgebäude (1) Im nördlichen Bereich der Werkstatt neben dem Gleis 640 und vor den Gleisen 641 Nord und 642 Nord befindet sich das Technikgebäude. (2) Im Technikgebäude befinden sich Anlagen zur Drucklufterzeugung und zur Abwasseraufbereitung der ARA. Zusätzlich werden hier auch Reinigungsmittel für die ARA gelagert. (3) Der Zugang zum Technikgebäude ist nur befugtem und unterwiesenem Personal gestattet. Örtliche Lage Ausstattung Zugang 5. Tankanlage der DB Energie in Gleis 641 Süd (1) An Gleis 641 Süd befindet sich eine Tankanlage der DB Energie. Bei Tankvorgängen sind die aushängenden Bestimmungen, sowie Bedienungsanweisungen einzuhalten. (2) Umgang mit offenem Licht und Feuer sowie Rauchen im Bereich der Tankstation sind absolut untersagt. (3) Die Tankanlage ist nur für die Betankung von Triebfahrzeugen vorgehalten. Das Betanken von Straßenfahrzeugen ist nicht zulässig. (4) Für die Fahrzeuge der ABRN erfolgt die Erkennung mittels Transponder. Dokumentieren Sie die getankte Menge an Dieselkraftstoff im Übergabebuch des Fahrzeuges. (5) Bei Störungen an der Tankanlage informieren Sie umgehend den Fahrdienstleiter Duisburg Hbf und die zuständigen Stellen der DB Energie GmbH: Örtliche Lage/ Grundsatz Verbot Zweck der Anlage Dokumentation Maßnahmen bei Störungen Zentrale Servicestelle Tankdienste DB Energie GmbH Tel.: 0361 / Tel.: 040 / SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 23 von 26

24 6. Unfallmeldestellen und Meldeplan 6.1 Unfallmeldestelle DB Netz AG (1) Bei Unregelmäßigkeiten, welche im Bereich des Vorbahnhofs und / oder an den Anlagen der Oberleitung / sonstigen Anlagen auftreten, verständigen Sie sofort den Fahrdienstleiter Duisburg Hbf. Meldepflicht im DB Netz Bereich DB Fahrdienstleiter Duisburg Hbf Rufnummer (2) Das Aufrufen von weiteren Rettungs- und Einsatzkräften sowie ggf. Bergetechnik obliegt für den Bereich der DB Netz AG der DB selbst. (3) Im Anschluss daran haben Sie umgehend die Betriebsleitstelle der ABRN zu informieren, welche den Diensthabenden aus der Notfallbereitschaft der Abellio-Betriebsleitung verständigt. Aufrufen von Einsatzkräften Info an Betriebsleitstelle 6.2 Material für die Erste Hilfe (1) Verbandsstoffe und Material für die Erstversorgung von Unfallverletzten finden Sie in nachfolgenden Räumen. Die Aufbewahrungsstellen sind mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Verbandsstoffe für Erstversorgung Werkhalle (mehrfach) Verwaltungsgebäude (mind. einer je Etage) Dacharbeitsbühne (2) Nachfolgende Krankenhäuser in Duisburg sind am Verletzungsartenverfahren beteiligt: Unfallärzte und Krankenhäuser BG Klinikum Duisburg BG Klinikum Duisburg Großenbaumer Allee Duisburg Tel.: Fax: info@bg-klinikum-duisburg.de SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 24 von 26

25 7. Gleis- und Abstellpläne 7.1 Gleisplan Duisburg Vorbahnhof und Anschluss Abellio Rail NRW GmbH SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 25 von 26

26 7.2 Abstellkonzept Duisburg Vorbahnhof SbV/ Ril E/ Stand März 2017 Seite 26 von 26

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