Bodo Röder

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2 KONTAKT Funktion Ansprechpartner Telefon Mobil Geschäftsführung Mag. Heimo Berger Leitung Vertrieb / Verwaltung Kerstin Hauser DiplomBetriebswirtin (FH) kerstin.hauser@hafnergruppe.de Leitung Technik / Produktion Bodo Röder bodo.roeder@hafnergruppe.de Disposition Christian Jäger Axel Lehwald Disposition SBS / Sand u. Kies LKW Axel Lehwald Christian Jäger Rechnungsstellung Christina Hendrich christina.hendrich@hafnergruppe.de Finanzbuchhaltung Helga Prankl helga.prankl@hafnergruppe.de Hafner GmbH & Co. KG 305 Bruckmühl Zur Kieslände Tel Fax mail@hafnergruppe.de

3 DIN N 06 und DIN 045 BTON Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung C/0 C/0 C/0 C/0 F/C F/C ,0 9,65,0 30, ,40,95 5,40 7, ,0 9,65,0 30,65 für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung C/5 C/5 C/5 C/5 F/C F/C ,40 30,95 9,40 3, ,70,5,70 9, ,40 30,95 9,40 3,95 XC,XC XC,XC XC,XC XC,XC für Innenbauteile (trocken oder ständig nass), auch Gründungsbauteile C/0 C/0 C0/5 C0/ ,90 35,55 35,30 3, ,0 3,5 3,60 36, ,90 35,55 35,30 3,75 XC3 XC3 XC3 Bauteile in offenen oder häufig offenen Gebäuden und Feuchträumen (ohne Frost) C0/5 C0/5 C0/ ,40 39,5 49, ,70 37,5 46, ,40 39,5 49,40 XC4,XF XC4,XF XC4,XF für Außenbauteile mit Frostangriff C5/30 C5/30 C5/ ,75 43,5 5, ,05 40,55 49, ,75 43,5 5,35 für Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand WUe w/z 0,55 C5/30 C5/30 C5/ ,30 43,75 54, ,60 4,05 5, ,30 43,75 54,65 XC4,XD,XF,XA XC4,XD,XF,XA XC4,XD,XF,XA für Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand ,0 50,60, ,40 47,90 5, ,0 50,60,60 für Sichtflächen C5/ , , ,70 XC4,XD3,XF,X,XA3 XC4,XD3,XF,X,XA3 XC4,XD3,XF,X,XA3 z.b. für Fahrsilo ab Körnung geeignet. Bitte beachten C35/45 C35/45 C35/45 F/* F/* F/* 3 5** 5** ,70 56,0 7,0 5** ,00 53,40 4,40 35** ,70 56,0 7,0 XC4,XD3,XF,X,XA3 XC4,XD3,XF,X,XA3 XC4,XD3,XF,X,XA3 XC4,XD3,XF,X,XA3 C40/50 C40/50 C45/55 C45/55 F/* F/* F/* F/* ,40 5,0 59,00,40 XC4,XF,XD,XA XC4,XF,XD,XA XC4,XF,XD,XA geeignet zum Flügelglätten C5/30 C5/30 C5/30 F/* F/* F/* F/* F/* F/* ** 64** ,00 47,45 57,95 50,0 53,5 4, ** ,30 44,75 55,5 4,0 50,55, ** ,00 47,45 57,95 50,0 53,5 4,5 XC4,XD3,X,XA3 XC4,XD3,X,XA3 XC4,XD3,X,XA3 für Frostangriff mit hoher Wassersättigung u. Taumittel, chemisch stark angreifende Umgebung (LP) (LP) (LP) F/* F/* F/* ,55 70, ,95 *F/: klasse nur mit Fließmittel möglich! Bitte beachten Sie, dass für Fließmittel zusätzliche Kosten entstehen. Bei langsamer Festigkeitsnachweis nach 56 Tagen. Sorte 0 56 Tagewert. xpositionsklassen XA und XA3 geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l. Feuchtigkeitsklasse WA für alle e. ** xpositionsklasse XM Zusätzliche Schutzmaßnahmen (Schutzschichten) sind laut DIN 045 bauseits für xpositionsklasse XA3 erforderlich.

4 BTON DIN N 06 und DIN 045 ZTV Ing. BTON abweichend von DIN N 06 und 045 Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 XC4,XD3,X XC4,XD3,X Kappenbeton lt. ZTVIng. C5/30(LP) C5/30(LP) F F ,30 0,00 XC4,XF,X,XD,XA XC4,XF,X,XD,XA XC4,XF,X,XD,XA lt. ZTVIng ,00 5,00, ,30 4,30 59, ,00 5,00,00 XC4,XF,X,XD,XA XC4,XF,X,XD,XA XC4,XF,X,XD,XA lt. ZTVIng. C35/45 C35/45 C35/ ,70 56,0 7, ,00 53,40 4, ,70 56,0 7,0 STAHLFASRBTON Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle 3 xpositionsklasse Anwendungsbeispiele Stahlfaserbeton für Außenbauteile mit Beregnung und Frost, chemisch schwach angreifende Umgebung festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 0 kg C5/ , ,60 0 kg C5/ , ,95 5 kg 5 kg 30 kg 30 kg C5/30 C5/30 C5/30 C5/ ,90 9,5 93,50 97, ,0 6,55 90,0 95,5 auf Anfrage 35 kg C5/ , ,90 35 kg C5/ , ,30 XC4,XD,XF,XA 0 kg 3 65,75 5 0,05 XC4,XD,XF,XA 0 kg 65 7,0 5 4,40 XC4,XD,XF,XA XC4,XD,XF,XA XC4,XD,XF,XA XC4,XD,XF,XA 5 kg 5 kg 30 kg 30 kg ,30 95,65 99,90 04, ,60 9,95 97,0 0,55 auf Anfrage XC4,XD,XF,XA 35 kg , ,30 XC4,XD,XF,XA 35 kg 65 3,35 5 0,65 Bei langsamer Festigkeitsnachweis nach 56 Tagen. xpositionsklassen XA und XA3 geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l. **Feuchtigkeitsklasse WA für alle e.

5 BTON DIN N 06 und DIN 045 BOHRPFAHLBTON Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 Bohrpfahlbeton inbringen im Trockenen inbringen unter Wasser Unterwasserbeton C5/30 C5/30 C5/30 /F5* /F5* /F5* /F5* /F5* /F5* ,40 45,90 56,40 45,0 49,30 59, ,70 43,0 53,70 43,0 46,60 57,0 XC4,XD,XA,X XC4,XD,XA,X XC4,XD,XA,X Bohrpfahlbeton nach ZTVIng. /F5* /F5* /F5* ,0 5,30, ,0 49,60 0,0 Feuchtigkeitsklasse WA für alle vorstehenden e SONDRMISCHUNGN 4 Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle Zementgehalt in kg Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 50 F/C 00 45, , F/C 00 49, , Sondermischungen*** F/C F/C F/C F/C F/C F/C ,70 57,60 5,70 56,30 59,90 3, ,00 54,90 50,00 53,60 57,0 0,0 450 F/C , , F/C , ,65 xpositionsklassen XA und XA3 geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l. */F5: klasse F5 nur mit Fließmittel möglich! Bitte beachten Sie, dass für Fließmittel zusätzliche Kosten entstehen. **Feuchtigkeitsklasse WA für alle e. ***Sondermischungen werden nicht Güte und Fremdüberwacht. ine Gewährleistung wird ausschließlich nur für die ordnungsgemäße Zusammensetzung gegeben.

6 BTON AKKORD DI GNRATION VORTIL: qualitativ:» basierend auf DIN N 06 und 045» sehr fließfähig» kein Ausbluten» dauerhaft und dicht» erhöhter Wassereindringwiderstand» herausragende Oberflächenergebnisse für Sichtflächen wirtschaftlich:» geringerer Personal und Maschineneinsatz» günstig bei enger Bewehrungslage und anspruchsvoller Geometrie» kürzere inbauzeiten» leicht verdichtbar» neue Wege in Ausführung und Technik Bitte beachten Sie den erhöhten Schalungsdruck sowie die Dichtigkeit der Schalung! BTON AKKORD die Generation Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 5 leicht verdichtbarer für Innen u. Außenteile in sehr fließfähiger C5/30 C5/30 C5/ ,95 50,0,0 5,65 54,90 5, ,5 47,50 5,50 4,95 5,0 3,0 auf Anfrage BTON AKKORD primo die F5 / Generation mit Stahlfasern Bitte beachten: ab 30kg Stahlfasern eingeschränktes Fließverhalten max F5 möglich! Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele Stahlfaserbeton () für Außenbauteile mit Beregnung und Frost, chemisch schwach angreifende Umgebung festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 0 kg 0 kg C5/30 C5/ ,75, ,05 79,30 5 kg 5 kg 30 kg 30 kg C5/30 C5/30 C5/30 C5/30 F5 F ,0 90,45 93,65 97, ,50 7,75 90,95 95,0 auf Anfrage 35 kg 35 kg C5/30 C5/30 F5 F ,65 06, ,95 04,5 Akkord Primo auf Anfrage Bei langsamer Festigkeitsnachweis nach 56 Tagen. Feuchtigkeitsklasse WA für alle e.

7 BTON DIN N 06 und DIN 045 PFLASTRBTON Verkaufspreise Netto zzgl. gesetzl. MwSt. /m 3 frei Baustelle xpositionsklasse Anwendungsbeispiele festigkeitsklasse Größtkorn (mm) Überwachungsklasse schnelle kurze Ausschalfristen vorzugsweise bei sehr kühler Witterung, hohe mittlere normale Ausschalfristen mittlerer und kühler Witterung, normale langsame lange Ausschalfristen mittlerer und hoher Temperatur, geringe /m 3 C/5 C0 0 30,95 0, ,95 Pflasterbeton XC,XC C/0 C , , ,55 XC3 C0/5 C , , ,75 XF C5/30 C0 50 4, , ,95 600kg Zement Schlämme , , ,35 INKORNBTON / FILTRBTON inkornbeton Filterbetone nach keiner Norm 3 0 7,0 07 3,0 06 3,0 6 ZUSATZMITTL Sonderleistungen erhöhung durch Fließmittel Stufe erhöhung durch Fließmittel Stufe Verarbeitbarkeit bis 5 Stunden Verarbeitbarkeit über 5 Stunden Menge inheit Preis je m 3 4,0 je m 3,00 je m 3 4,00 je m 3 auf Anfrage KONSISTNZKLASSN Frischbeton Akkord beschreibung Klasse Ausbreitmaß (mm) / Verdichtungsmaß sehr steif C0 >,46 steif F/C < 340 plastisch F/C weich sehr weich fließfähig F sehr fließfähig ZUSATZINFORMATION Folgende Maßnahmen sind nach DIN 045 bauseits erforderlich: a) Zusätzliche Oberflächenbehandlung bei XM b) Zusätzliche instreuung von Hartstoffen nach DIN 00 bei XM3 c) Zusätzliche Schutzmaßnahmen (Schutzschichten) bei XA3

8 INFORMATIONN 7 Preisbasis ist der Weitere Kostenerhöhungen für Zuschlagsstoffe, Zusatzund Bindemittel, Fracht, etc. müssen wir weitergeben. Ladezeit Montag Freitag Uhr durchgehend. Für Lieferungen außerhalb dieser Zeit fallen Zuschläge an (siehe Zuschläge). In den Wintermonaten sind Änderungen möglich. Frachtvergütung Für Selbstabholung 5,50/m³ Veränderung der Jede Veränderung des s durch zusätzliche Wasserzugabe auf der Baustelle über die festgelegte klasse hinaus, sowie Zugaben von Fremdstoffen ist unzulässig und führt zum unmittelbaren Ausschluss unserer Gewährleistung. Zusatzstoffe / Zusatzmittel etc. Preise für Lieferung und Dosierung im Werk auf Anfrage des Kunden. Zugabe von nicht werkseigenen Zusatzstoffen / Zusatzmitteln etc. bewirken die Aufhebung der Gewährleistungspflicht. Güteüberwachung Die Güteüberwachung erfolgt sowohl in unserer Prüfstelle, als auch aufgrund der Mitgliedschaft beim Bayerischen BaustoffÜberwachungsverein BAYBÜV e.v. ntladedauer / Wartezeit Die ntladezeit beträgt pro m³ gelieferte Ware 6 Minuten (ab Beginn ntladung). Bei Überschreitung der ntladezeit müssen wir je angefangene 0 min 0,00 in Rechnung stellen. Bei Wartezeit auf ntladung gilt gleicher Berechnungsansatz. Überschreitet die ntladezeit die Vorschriften der DIN N 06 und DIN 045, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch für die Güte des s. Verweigerung der Annahme Wird die Annahme von bestelltem ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir für den Aufwand,00/m³. Restbetonentsorgung 40,00/m³ SRVICLISTUNGN Laborleistungen Unsere Prüfstelle Bruckmühl berät Sie in allen Fragen rund um den. prüfungen führen wir gerne in Ihrem Auftrag durch. Unsere Laborleistungen werden nach Absprache berechnet. Spezialbetone e mit besonderen igenschaften erstellen wir auf Anfrage. Hierfür ist vor Lieferung ein ausreichender Zeitvorlauf für die ignungsprüfung erforderlich. ZUSCHLÄG Kunststofffasern Zugabe von Kunststofffasern (900g/m³) berechnen wir mit 9,00/m³. Fasern sind nicht statisch anrechenbar. Dosierzuschlag Sofern in Abstimmung mit den Lieferanten Zusatzstoffe / Zusatzmittel etc. bauseitig gestellt werden, wird eine Dosiergebühr von 4,50/m³ berechnet. Mindermengenzuschlag Bei Lieferungen mit weniger als 4 m 3 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 30,00 pro Fuhre. ntfernungszuschlag Bei Baustellen außerhalb unseres Lieferbereiches von 0 km berechnen wir einen ntfernungszuschlag nach Vereinbarung. Heizzuschlag Während der kalten Jahreszeit liefern wir vorgewärmten entsprechend den Vorschriften der DIN Für das Vorwärmen sowie für die Verwendung von Warmwasser berechnen wir einen Heizzuschlag von 4,0/m 3. Nachtzuschlag Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, Montag Freitag Uhr, berechnen wir einen Aufschlag von 9,00/m³. Zwischen Uhr auf Anfrage. Samstagszuschlag Samstags berechnen wir einen Aufschlag von,00/m³. Bei Lieferungen von weniger als 30 m³ wird eine Mindestpauschale von 50, berechnet. Skontierfähiger Betrag Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Alle Preise in dieser Preisliste sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Gerichtsstand Ist der Sitz unserer Verwaltung.

9 SAND & KIS Artikel inheit frei Bau (bis 0 t) frei Bau (ab 0 t) ab Werk Sand 0/4 gew. * to. 9,50,50 5,00 Körnung 4/ *,70 5,70,0 Körnung / * to. 4,70 3,70 0,0 Körnung /3 * 4,40 3,40 9,90 Mischkies 0/ gew. 9,00,00 4,50 Mischkies 0/ gew. to. 7,0,0,70 Mischkies 0/3 gew.,0 5,0,70 Brechsplitt /5 Bruchschotter ca. 0/45 fein to. 0,50,0 9,50 5,0,00,70 Straßenkies 0/3 4,50 3,50 0,00 Frostschutzkies WandkiesAuffüllkies to. 4,00 3,00 3,00,00 9,50,50 Rollkies 3x 3,50,50 9,00 Mineralbeton 0/ to.,50 7,50 4,00 Bitumenfräsgut 0/3 gebrochen to.,50,50,00 recyclingmaterial to. Preis auf Anfrage * Überwacht durch BAYBÜV e.v. Die freibau Preise gelten bis zu einer ntfernung von 5 km ab Högling. bis 5 km 35,00 Mindermengenzuschlag für Lieferungen unter 0 t und einer ntfernung: 5 0 km 40, km 45, km 50,00 Anfahrt mit Mischerfahrzeugen bis 5 km 9,50 / to. Glasschaumschotter Geocell Korngröße ca mm Preis auf Anfrage Technische Daten unter Lieferung oder Abholung als loses Schüttgut, alternativ im Big Bag je 3 m 3 und m 3.

10 BTONPUMP MIT VRTILRMAST MITPRIS Mastgröße (Reichhöhe) Reichweite bis 4 m 0 m m 4 m 3 m m 36 m 3 m 4 m 3 m Mindesteinsatzpauschale Mindestbetrag pro insatz! /pauschal 370,00 390,00 465,00 60,00 740,00 bis 0 m 3 /pauschal 370,00 390,00 465,00 60,00 740,00 bis 0 m 3 /pauschal 475,00 495,00 570,00 705,00 55,00 bis 30 m 3 /pauschal 555,00 575,00 65,00 750,00 900,0 bis 50 m 3 /m 3,50 7,60 9,00,90 6,50 bis 75 m 3 /m 3,00,70 7,30 0,90 5,00 bis 00 m 3 /m 3 5,50 5,90,70 9,0,90 bis 50 m 3 /m 3 3,50 5,40,60,60 0,00 über 50 m 3 /m 3,50 3,50 4,50 7,0,40 9 Mietpreis / Stunde / Std nur bei Unterschreitung der Mindestfördermenge erfolgt Stundenberechnung (Abrechnung je angefangene /4 Stunde) Mindestfördermenge / Stunde bei Unterschreitung Abrechnung nach Std. 30,00 50,00 0,00 30,00 390,00 MINDSTNS JDOCH MINDSTINSATZPAUSCHAL 5 m 3 m 3 0 m 3 0 m 3 0 m 3 Standortwechsel auf der Baustelle /pauschal 60,00 60,00 65,00 65,00 90,00 Vergebliche An und Abfahrt /pauschal 0,00 0,00 30,00 30,00 590,00 pumpen mit größeren Reichweiten auf Anfrage SONDRLISTUNGN / ZUSCHLÄG Schlauchverlängerung /lfm 7,00 Keine Auswaschmöglichkeit/ Restbetonentsorgung /pauschal 90,00 Zuschlag Sonderbetone (Stahlfaserbetone u.ä.) /m 3,70 Zuschlag. Maschinist /Std 55,00 Nachtzuschlag zusätzl. je insatz Montag Freitag (.00 Uhr 6.00 Uhr ) nach Absprache Samstagszuschlag zusätzl. je insatz (0.00 Uhr.00 Uhr ) /pauschal 5,00 (.00 Uhr 4.00 Uhr ) /pauschal 0,00 Sonn und Feiertagszuschlag nach Absprache

11 ! Unsere Preise basieren auf den derzeitigen Lohn, Material und Maschinenkosten. Auf die Mindesteinsatzpauschalen, Sonderleistungen und Zuschläge werden keine Rabatte gewährt! BMRKUNGN: Die insatzzeit beinhaltet Aufbau, Pumpvorgang, Abbau und Reinigung der Pumpe und ist Grundlage bei einer eventuellen Abrechnung nach Stunden bei Unterschreitung der Mindestfördermenge. ine Abrechnung nach Stunden erfolgt ausschließlich bei Unterschreitung der Mindestfördermenge. Wartezeiten auf der Baustelle werden zum Stundenmietsatz abgerechnet. Der ndschlauch am Verteilermast darf gemäß Herstellerangaben hängend nicht verändert werden. Das Pumpen von Sonderbetonen (LP, Leichtbeton, selbstverdichtender ) erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung ohne Gewähr. DR INSATZ VON BTONPUMPN STZT FOLGND BAUSITIG LISTUNGN VORAUS: in einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg sowie ein gesicherter Standplatz muss vorhanden sein. ine eventuell notwendige Straßensperre muss vom Auftraggeber rechtzeitig veranlasst werden. ine ausreichende Anzahl an Hilfskräften zum Auf und Abbau der bestellten Rohr/Schlauchleitungen muss zur Verfügung gestellt werden. Zum Anpumpen ist vom Auftraggeber ausreichend Schlempe zur Verfügung zu stellen. Nach Beendigung des Pumpeinsatzes müssen auf der Baustelle folgende Möglichkeiten vorhanden sein: Reinigung von Pumpe, Rohr/Schlauchleitungen. Ablagerung von Restbeton. Bei Wegfall dieser Möglichkeiten erfolgt eine Berechnung. 0 TRANSPORTBTONMISCHR MIT AUFGBAUTM ALUFÖRDRBAND DI GÜNSTIG LÖSUNG FÜR SCHWIRIG BAUSTLLN: Wir fördern Ihnen neben der Klassen CO auch strich und Kies bis Größtkorn 3 mm durch unseren Fahrmischer mit aufgebautem teleskopierbaren (bis m) AluFörderband auf die Baustelle und bieten Ihnen über den bisherigen Pumpservice hinaus hiermit eine interessante Alternative. Die ntladezeit sowie die Berechnung deren Überschreitung richtet sich nach den allgemeinen ntladezeiten (siehe Seite 6). Material und entsprechende Frachtkosten werden gesondert berechnet. LISTUNGSPRIS insatzpauschale Preis / 95,00 pro insatz Förderung von,00 pro m 3 Förderung von Kies Mietpreis Mietdauer berechnet: 6,00 pro Tonne 90,00 pro Std Abfahrt Werk Bruckmühl Ankunft Werk Bruckmühl

12 SPZIALBAUSTOFF CALCIUMSULFAT FLIßSTRICH Materialgruppe Beschreibung Bezeichnung Artikelnummer Verkaufspreis in /m 3 CAF Calciumsulfat CAC ,50 CAF Calciumsulfat CAC5 F ,50 CAF Calciumsulfat CAC ,50 Calciumsulfat Fließestrich mit schneller Belegereife in Verbindung mit Fußbodenheizung und Bautrockner auf Anfrage Farbige Calciumsulfat Fließestriche auf Anfrage ZUSATZPRODUKT Bei Bedarf bitte mitbestellen. Verkaufspreise strichnetz,50 /m Absperrwinkel 4,50 /lfm DÄMMA DUR Die ultraleichte, plastische und pumpfähige Dämm und Ausgleichschicht, fix und fertig im Fahrmischer angeliefert Materialgruppe Beschreibung Bezeichnung Artikelnummer Verkaufspreis in /m 3 Dämmadur Dämm und Ausgleichschicht DD ,00 Dämmadur A Dämm und Ausgleichschicht Baustoffklasse A nach DinN 350 DDA 473 auf Anfrage

13 SPZIALBAUSTOFF STRICHPUMP Menge insatz inheit Preis Pumpeinsatz ab 0 m 3 m 3 33,00 Pumpeinsatz bis 0 m 3 pauschal 75,00 Wartezeit Pumpe auf Pumpbeginn je 0 min 5,00 inkl. Bedienungspersonal und 40 m Schlauchleitung Schlauchverlängerung über 40 m lfm 4,00 NORMAL MAURMÖRTL Materialgruppe Beschreibung Bezeichnung Artikelnummer Verkaufspreis in /m 3 NM NormalMauermörtel MGIIaM ,00 NM NormalMauermörtel MGIIIM ,00 Lieferung Mörtel bis 5 km ntfernung ab m 3 / entsprechende Wannen müssen kundenseitig vorbereitet sein / Abholung im Werk nach Absprache ZUSCHLÄG Art insatz inheit Preis Wartezeit: Fahrmischer auf ntladung je 0 min 0,00 ntladezeitüberschreitung: 5 min pro m 3 ntladezeit sind im Preis enthalten Für darüber hinausgehende ntladezeit berechnen wir Heizzuschlag: während der kalten Jahreszeit liefern wir vorgewärmte Produkte entsprechend normativen Anforderungen je 0 min 0,00 je m 3 4,0 ntsorgung Restmaterial je m 3 60,00 Mindermenge: Bei einer Abnahme von weniger als 4 m 3 je Lieferung berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von Samstagzuschlag: Für Lieferungen am Samstag (nur mit Voranmeldung) berechnen wir pauschal 30,00 je m 3,00

14 DINSTLISTUNGN ABBRUCH AUSHUB NTSORGUNG RCYCLING MASCHINNVRLIH ntsorgungskosten Unbelastetes Aushubmaterial Z0 ohne organische Bestandteile in unserer Kippe in: 305 Bruckmühl,00 /m 3 ODR 5,00 /to Annahme von reinem, asphalthaltigem Straßenaufbruch in unserem Standort: 305 Bruckmühl 0,00 /to 3 Annahme von sortenreinem, unbelastetem bruch in unserem Standort: 305 Bruckmühl unbewehrter bewehrter,00 /to 4,00 /to Fahrzeugwaage in unserem Standort 305 Bruckmühl vorhanden.! Bitte beachten Sie: Der Herkunftsnachweis muss einen Tag vor Anlieferung des Materials vorliegen. ine Annahme ohne vorhandenen Nachweis ist nicht möglich! Das entsprechende Formular hierfür können Sie bei uns anfordern, oder Sie finden dieses auch auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt ntsorgung Aushub. Maschinenverleih inkl. Personal 4Achser Std. 6,00

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen Für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen. Geltung. Die folgenden Bedingungen sind Inhalte aller zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton, Sand und Kies, Natursteinen und anderen Baustoffen, nachfolgend als Ware bezeichnet. Allgemeine inkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmen im Sinne des 4 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt.. Angebot Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Ware (sorte, eigenschaften und menge, Kies, Sandsorten und menge) ist alleine der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und verzeichnisse. 3. Lieferung und Abnahme 3. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. 3. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/ Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche ingriffe oder wirtschaftliche Verhältnisse, bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an notwendig Roh und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare reignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Liefererschwernissen/ verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren. 3.3 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Käufers bei Abruf haftet dieser. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das ntleeren muss unverzüglich, zügig ( m³ in höchstens 0 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichneten Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des mpfangs bevollmächtigt sowie unser Liefer/ verzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. 3.4 Bei verweigerter verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. 4. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 5. Mängelansprüche 5. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. 5. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen und darf nicht weiterverarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren ntdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel für die 43 Abs. b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. ine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz genannten Fällen entbehrlich. 5.3 Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden. Wird vom Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem verzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die inhaltung der vorgegebenen Rezeptur. 5.4 Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. in Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß 43 Abs. b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach 43 Abs. b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder rfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; in diesen Fällen ist die rfüllung der Rügepflicht gemäß Ziff. 5. Satz 3 nicht erforderlich. 6. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder rfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder nicht außerhalb der Ware liegt und der Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware resultiert. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Schäden. ine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 7. Sicherungsrechte 7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen rfüllung unsere Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Zinsen) unser igentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen rfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser igentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. 7. ine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne das uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sachen zum Wert unserer Ware ( Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der rfüllung der in Ziff. 7. Satz aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses igentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen rfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7. Satz fort. 7.3 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der rfüllung unserer Forderungen nach Ziff.7. Satz schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 7.4 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der rfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7. Satz diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf inräumung von Sicherheiten gem. 64, 64 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamt offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im inzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7. Satz an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 7.5 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der einbezogenen Beträge bleibt unberührt. 7.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 7.7 Der Käufer hat alle Sachen, welcher in unserem igentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. r hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zu Last fallende notwendige Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen. 7. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der rfüllung unserer Saldoforderung. 7.9 Der Wert unserer Ware im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl.0%. 7.0 Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehende Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 0% übersteigt.. Preis und Zahlungsbedingungen. rhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berechtigung zu einer rhöhung des NettoVerkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 4 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung..3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückhaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist..4 Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie rsatz unseres sonstigen Verzugsschadens..5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist..6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine rfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren instellung in laufende Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 9. Baustoffüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen. 0. rfüllungsort und Gerichtsstand Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist rfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein ntstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechselund Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.. Generalklausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 4

16 HAFNR BTON GMBH & CO KG Postfach Bruckmühl Zur Kieslände 305 Bruckmühl Telefon: +49 (0)06 / 7050, Werk 70, Fax 0 mail@hafnergruppe.de

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