MIT SICHERHEIT ERNTEN

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1 MIT SICHERHEIT ERNTEN DuPont Pflanzenschutz Für den Ackerbau 2018

2 Liebe Leserinnen und Leser, Landwirte planen und handeln langfristig. Viele Erzeuger blicken, nach einer nicht ganz einfachen Saison 2017, bereits jetzt auf die kommenden Ernten. Wetter-Kapriolen mit mal zu feucht-kalten und mal zu trocken-heißen Phasen prägten den Vegetationsverlauf in dieser Saison: Die Getreide- und Rapserträge erreichten vielerorts nur ein unterdurchschnittliches Niveau. Mit einem gleichermaßen dauerhaften wie nachhaltigen Betriebsmanagement, beispielsweise durch angepasste Fruchtfolgen und konsequente Vermarktung, können Landwirte die Ertragschancen langfristig sichern. Fakt ist, mit den Markt- und Wetterrisiken wissen die Landwirte seit jeher umzugehen. Der gesellschaftlich-politische Druck auf die fortschrittliche Agrarwirtschaft ist da schon ein weitaus größeres Problem. Die zunehmende Regulierung erschwert das erfolgreiche Management der Betriebe. In allen Fällen gilt jedoch: Professionelle Landwirte sind davon herausgefordert und meistern die Lage mit bestem Know-how und erstklassigen Betriebsmitteln, gerade im Pflanzenschutz. Vor neuen Herausforderungen steht auch DowDuPont 1 : Für das fusionierte Unternehmen war 2017 ein Jahr voller Umbrüche und Veränderungen. Dr. Carin-Martina Tröltzsch, Leiterin der Geschäftseinheit Pflanzenschutz und Saatgut, stellt sich in einem Interview den kritischen Fragen und spricht über Herausforderungen und die Zukunft des Konzerns (Seite 4). Schon jetzt ist klar: DowDuPont 1 wird als schlagkräftiges Unternehmen Ihnen auch in Zukunft mit seinem umfangreichen Produkt-Portfolio, das wir in dieser Broschüre vorstellen, als kompetenter Partner zur Seite stehen. Mit maßgeschneiderten Lösungen in allen wichtigen Kulturen, umfangreichen Services, die auf dem Weg zu einer digitalisierten Landwirtschaft unterstützen, bieten wir Ihnen beste Lösungen für sichere Erträge. Viel Freude bei der Lektüre unserer Ackerbaubroschüre 2018! 1 Reg. Warenzeichen Monsanto Agrar 2 Reg. Marke der Bayer AG, Leverkusen 3 Reg. Marke der COMPO GmbH & C0. KG 4 Eingetragene Marke von BASF 5 Eingetragene Marke einer Syngenta Konzerngesellschaft 6 Warenzeichen des Industrieverbandes IVA 7 Reg. Marke, Gebrauch lizensiert an Nufarm 8 Ishihara Sangyo Koisha (ISK) 9 Eingetr. Marke der Nufarm Gruppe 10 Reg. Warenzeichen Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, FMC Corporation 11 CGNS Ltd., GB 12 Sipcam S.p.A 13 Reg. Warenzeichen/Marke ADAMA Deutschland GmbH 14 Spiess-Urania Chemicals GmbH 15 Eingetr. Marke von Borax 16 Kumai Chemical Industry Co., Ltd., Japan *1 Trademark of The Dow Chemical Company ( Dow ) or an affiliated Company of Dow. 1 Warenzeichen von DowDuPont, The Dow Chemical Company, E.I. du Pont de Nemours and Company oder einer ihrer Konzerngesellschaften. 2

3 Schnell zur gesuchten Information: Einfach Kapitel auswählen und anklicken. Im Heft zurück zum Inhalt? Einfach am Kapitelende klicken. REPORTAGEN INTERVIEW DR. CARIN-MARTINA TRÖLTZSCH. 4 GETREIDEFUNGIZIDE DuPont Credo *. 8 DuPont Acanto *. 10 DuPont Talius Top Pack. 11 EMPFEHLUNGEN Empfehlungen Getreidefungizide. 12 Wirkungsspektrum Maisherbizide. 13 MAIS DuPont Arigo. 14 DuPont Arigo B Pack. 15 DuPont Principal S Pack. 16 DuPont Cato. 17 RAPS DuPont Acanto *. 1 8 KARTOFFELN DuPont Cato. 19 DuPont Tanos. 20 DuPont Curzate M WG. 21 WISSENSWERTES DuPont Digitale Services. 22 Kanne leer? Kanne her! PAMIRA. 23 Herstellung einer Spritzbrühe. 24 Spritzenreinigung. 25 Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen. 26 Zulassungsumfang, Mindestabstände und Auflagen. 28 Auflagen und Anwendungsbestimmungen. 30 Gefahren- und Sicherheitshinweise. 33 Transport. 34 Umgang/Lagerung. 35 * Zulassungsende am

4 Wir starten mit starker Mannschaft und Innovationen durch Dr. Carin-Martina Tröltzsch ist seit September 2017 Leiterin der Geschäftseinheit Pflanzenschutz und Saatgut des fusionierten Konzerns DowDuPont 1 für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz. Die promovierte Agrarwissenschaftlerin verantwortete bereits seit März 2016 das deutsche Pflanzenschutzgeschäft für DuPont in Deutschland und Österreich, zusätzlich leitete sie die Business Unit Zentraleuropa. Zuvor war sie 20 Jahre in leitenden Positionen für DuPont in den Bereichen Entwicklung, Marketing, Vertrieb sowie Produktion und Logistik im In- und Ausland tätig. 4 Carin-Martina Tröltzsch will die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte hierzulande stärken. Die Deutschland-Leiterin der Geschäftseinheit Pflanzenschutz und Saatgut von DowDuPont 1 fordert mehr Verlässlichkeit in der Agrarpolitik und weniger Regulierungswut. In solch unsicheren Zeiten will DowDuPont 1 verlässlicher Partner der Landwirte sein. Im Interview spricht Tröltzsch über das neue Vertriebsteam und darüber, mit welchen Produkten das Unternehmen in der kommenden Saison den Landwirten zu sicheren Ernten verhelfen will.

5 DAS THEMA PFLANZENSCHUTZ STEHT UNTER POLITISCHEM DRUCK: WAS KOMMT NOCH AUF DIE LANDWIRTE ZU, UND WIE PO- SITIONIERT SICH DOWDUPONT 1? Die Agrarwirtschaft in Deutschland und Europa hat mittlerweile ein sehr hohes Niveau bei den Erträgen, den Qualitäten und auch beim Umweltschutz erreicht. Wir müssen jedoch aufpassen, dass die umweltpolitische Regulierung nicht über das Ziel hinausschießt. Politik, Gesellschaft und Wirtschaft haben eine gemeinsame Verantwortung. Die gegenwärtige Diskussion um Pflanzenschutz verläuft anders: Emotionen ersetzen oftmals wissenschaftliche Argumente. Das müssen wir ändern und endlich wieder auf eine sachliche Ebene zurückkehren. BRAUCHEN WIR EINEN RUNDEN TISCH DER GESAMTEN LEBENS- MITTELKETTE ZUM THEMA? Ja, das wäre ein guter Ansatz. Es muss eine breitere und vor allem sachliche Debatte über die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflanzenschutz geführt werden. Da sollten wir den Dialog mit dem Einzelhandel, wie etwa Aldi und Rewe, suchen. Denn die vermeintlich kritischen Verbraucher haben ihre Informationen allzu oft von interessierten Kreisen, die aus Eigeninteresse manchmal nur einen Teil der Fakten erzählen. DUPONT UND DOW HABEN ZU DOWDUPONT 1 FUSIONIERT UND VEREINEN DAMIT IHR SAATGUT- UND PFLANZEN- SCHUTZGESCHÄFT. WAS VER- SPRECHEN SIE SICH DAVON? Was Dow und DuPont bieten, passt perfekt zusammen. Die Saatgutsparte und die Sparte Pflanzenschutz wurden gebündelt, um Synergien zu nutzen. Wir werden der erste und bislang einzige Anbieter sein, der nach der Aufspaltung des Gesamtkonzerns in die drei eigenständigen Unternehmen Agrar, Material Science und Specialities komplett für die Landwirtschaft da sein wird. Ich glaube, dass man in Zeiten wie diesen als pure player besser dasteht, weil man sich ausschließlich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren kann. Bei uns werden die Landwirte von Saatgut über Beize bis hin zu Pflanzenschutz und den damit verbundenen Service bekommen. Alles aus einer Hand. WELCHE VORTEILE BRINGT DAS ABER FÜR DIE LANDWIRTE? Wir haben künftig ein besseres Port folio und können den Landwirten maßgeschneiderte Lösungen in allen wichtigen Ackerbau- und Sonderkulturen liefern. Speziell bei den Kulturen Mais und Raps werden wir aufeinander abgestimmte Produkte im Bereich Saatgut und Pflanzenschutz bieten. Landwirtschaft wird immer spezifischer. Die Erzeuger müssen den Anbau entsprechend zielgerichteter managen. WAS HABEN SIE DENN NEUES IN DER PIPELINE? Mit der Fusion bündeln wir unsere Forschung. DowDuPont 1 ist gerade in Forschung & Entwicklung erstklassig aufgestellt. Wir punkten mit neuen Wirkstoffen und Produkten und bieten den Landwirten noch besseren Service. ZUM BEISPIEL? Für das Fungizid DuPont Zorvec * erwarten wir schon bald die Zulassung. Damit setzen wir einen neuen Standard bei der Krankheitsbekämpfung in Kartoffeln und Wein. Der Wirkstoff Oxathiapiprolin, der in Zorvec * enthalten ist, gehört zu einer komplett neuen Wirkstoffgruppe und hat beispielsweise eine exzellente Wirkung gegen Phytophthora in Kartoffeln. >> 5

6 Der von Dow AgroSciences entwickelte innovative Wirkstoff Arylex 2 active verspricht ebenfalls großen Erfolg. Für die aus der Arylex 2 active-produktfamilie stammenden Getreideherbizide Pixxaro 2 * EC und Zypar 2 * erwarten wir rechtzeitig zur kommenden Frühjahrssaison die Zulassung. Pixxaro 2 * EC überzeugt durch eine extrem schnelle und sichere Wirkung gegen Klettenlabkraut und ein langes Anwendungsfenster. Zypar 2 * hat ein breites Wirkungsspektrum bei ausgezeichneter Mischbarkeit, zum Beispiel mit Produkten zur Gräserbekämpfung. FUSIONEN BRAUCHEN IHRE ZEIT. WIE FINDEN STRUKTUREN UND UNTERNEHMENSKULTUREN BEI DOWDUPONT 1 ZUSAMMEN? Die Fusion von Dow und DuPont bringt naturgemäß einige Veränderungen mit sich. Neue Strukturen müssen geschaffen werden und funktionieren. Der Markt erwartet von uns einen starken Vertrieb. Und genau das stellen wir sicher. DowDuPont 1 ist vor Ort präsent. EIN GROSSTEIL DER EHEMALIGEN PFLANZENSCHUTZ-VERTRIEBS- MANNSCHAFT VON DUPONT IST DURCH DIE KARTELLRECHTLICHEN AUFLAGEN WEGGEBROCHEN. WIE SCHLIESSEN SIE DIESE LÜCKE? Sie können sicher sein, dass wir für die kommende Saison eine voll funktionsfähige Vertriebsmannschaft in den Regionen haben. Wir sagen ganz klar, es wird keine Lücken im Vertrieb geben. 6 DOW UND DUPONT HATTEN IN DER VERGANGENHEIT TEILS GANZ UNTERSCHIEDLICHE VERTRIEBS- STRUKTUREN. WERDEN SICH DIE STRUKTUREN IM VERTRIEB VON SAATGUT UND PFLANZENSCHUTZ- MITTEL MITTELFRISTIG ÄNDERN? In der Saatgutsparte planen wir derzeit keine Veränderungen der Vertriebsstrukturen. Auch beim Vertrieb von Pflanzenschutz bleibt alles wie gehabt. Wir bauen hier auf den Handel als unseren bewährten Geschäftspartner. IST FÜR DOWDUPONT 1 DER LAND- WIRTSCHAFTLICHE STRUKTUR- WANDEL NICHT EIN GUTES ARGU- MENT, PFLANZENSCHUTZ DIREKT, ALSO OHNE AGRARHANDEL, AN DIE LANDWIRTE ZU VERKAUFEN? Nein, es gibt derzeit keine Notwendigkeit, auf den Handel als Zwischenstufe zu verzichten. Die Beratung vor Ort bleibt das Nonplusultra. Allerdings darf sich der Handel nicht nur als Logistiker der Produkte begreifen, sondern

7 Die Beratung vor Ort bleibt das Nonplusultra. Gerade die junge Generation setzt auf Digitalisierung und erwartet dem Zeitgeist entsprechend Just-in-time- Lösungen. Darauf reagieren wir. Wir haben beispielsweise im Bereich IT mit dem Kauf des Unternehmens Granular wichtiges Know-how erworben, mit dessen Hilfe wir effiziente, nutzbringende Lösungen im Bereich Precision Farming anbieten können. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung zur Effizienzsteigerung der Landwirtschaft. Das kommt sowohl dem Landwirt als auch der Umwelt zugute. DowDuPont 1 positioniert sich nach der erfolgreichen Fusion beider Unternehmen neu im Agrarmarkt und startet in der kommenden Saison mit zahlreichen innovativen Produkten und Dienstleistungen durch. als unser Partner und zugleich aktiver Dienstleister der Landwirte. Unsere Produkte bestmöglich im Markt zu platzieren und den Markt zu kreieren ist eine gemeinsame Aufgabe von Industrie und Handel. Am Ende profitieren davon alle. DIE KUNDENBEDÜRFNISSE ÄNDERN SICH STÄNDIG: WIE REAGIERT DOWDUPONT 1 DARAUF? DOWDUPONT 1 KLINGT ETWAS SPERRIG. ES FEHLT EIN NEUER NAME In den kommenden Monaten wird es auch einen neuen Namen geben. Was aber viel wichtiger ist: Wir werden als zusammengeschlossenes Unternehmen am Markt durchstarten. WIE WAR DIE VERGANGENE SAISON UND WAS BRINGT 2018? Für die Landwirte war die Saison sehr unterschiedlich. Je nach Kultur und Region waren die Ernten akzeptabel bis miserabel. Aufgrund der Witterung mussten einige Landwirte desaströse Ernten in Sachen Qualität und Menge einfahren. Lediglich die Zuckerrübenanbauer dürften zufrieden sein. Für DowDuPont 1 war die Saison positiv. Wir haben in fast jeder Sparte im Markt gewonnen. Wir sind trotz eines schwierigen Marktumfeldes in Umsatz überdurchschnittlich gewachsen. Daran wollen wir in der kommenden Saison anknüpfen. Für die Landwirtschaft wünschen wir ein besseres Jahr. Mit DowDuPont 1 als Partner haben Landwirte schon mal eine gute Wahl getroffen, um sicher zu ernten. * Zulassung wird erwartet. 1 Warenzeichen von DowDuPont, The Dow Chemical Company, E.I. du Pont de Nemours and Company oder eine ihrer Konzerngesellschaften. 2 Trademark of The Dow Chemical Company ( Dow ) or an affiliated Company of Dow. 7

8 Wenn nicht jetzt, wann dann? Credo * sichert als starker und flexibler Mischpartner die Wirkung von Azolen und Carboxamiden ab. So können Sie sich auf den Erfolg ihrer Fungizid-Behandlungen in Gerste und Weizen verlassen. DuPont Credo * Produktprofil Wirkstoffgehalt FRAC-Gruppe Formulierung Produktvorteile 100 g/l Picoxystrobin, 500 g/l Chlorthalonil 11 (Picoxystrobin), M5 (Chlorthalonil) Suspensionskonzentrat (SC) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Zulassungsende Weizen, Gerste u Breit wirksam gegen alle wichtigen Blattkrankheiten u Sehr guter Schutz vor Rost, Septoria, Blatt- und Netzflecken u Starke Wirkung gegen Ramularia (in DuPont-Versuchen bestätigt) u Sehr gut kombinierbar mit allen gängigen Azolen und Azol-Carboxamiden u Effektives Resistenzmanagement durch Chlorthalonil und Picoxystrobin Anwendungsempfehlungen 2,0 l/ha in l/ha Wasser Abverkaufsfrist für den Handel endet am Aufbrauchsfrist für den Anwender endet am Im Frühjahr ab Befallsbeginn, frühestens ab BBCH 31. Bei Neubefall zweite Spritzung möglich bis spätestens BBCH 51 (in Gerste) bzw. BBCH 61 (in Weizen). Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 4 x 5 l 27,44 kg 27 Winterweizen T0 BBCH T1 BBCH 31/32 T2 BBCH T3 BBCH ,25 l/ha Credo * + Azol-Carboxamid, z. B.: 1,5 l/ha Adexar 4 1,25 l/ha Credo * + 1,25 l/ha Opus 4 Top BBCH Wintergerste T1 BBCH 31/32 T2 BBCH ,25 l/ha Credo * + Azol-Carboxamid, z. B.: 1,25 l/ha Adexar 4 oder 0,8 l/ha Aviator 2 Xpro BBCH * Zulassungsende am

9 Stark im Weizen Stark in Wirkung und Ertrag Credo * in Kombination mit Azol-Carboxamiden wirkt stark gegen Septoria und Rost bei deutlichem Mehrertrag. Kontrolle 2,5 l/ha Ceriax 4 1,25 l/ha Credo * + 1,25 l/ha Adexar 4 2,0 l/ha Credo * + 1,0 l/ha Opus 4 Top Quelle: DuPont-Versuche Septoria tritici (dt) Braunrost In Weizen Resistenzvorbeugung gegenüber NETZFLECKEN, RHYNCHOSPORIUM, RAMULARIA, SEPTORIA und ROST In Gerste Verstärkt die Wirkung auf SEPTORIA deutlich und sichert andere Wirkstoffe in ihrer Wirkung ab Gute Kontrolle von DTR: auch von Pilzen mit F129L-Mutation Sichere Kontrolle von ROST: lang anhaltender Schutz vor Infektion schützt vor späten Überraschungen Credo * Sehr starke Wirkung gegen RAMULARIA (in DuPont-Versuchen festgestellt und über Jahre bestätigt) Sichere Kontrolle von NETZFLECKEN: auch von Pilzen mit der F129L-Mutation und Carboxamid-Resistenz Starker Mischpartner für Azole und Carboxamide Ramularia-Stresstest in Wintergerste ,25 l/ha Credo * + 1,25 l/ha Adexar 4 0,65 l/ha VGM A + 0,65 l/ha VGM F (%) (dt) Quelle: DuPont-Versuche Ramularia Ramularia-Befall Fahnenblatt Ramularia-Befall F-1 Wirtschaftlicher Mehrertrag Mehrertrag Später Ramularia-Befall in der Kontrolle: 100 % auf F und F-1 Behandlung zu BBCH 49 51, keine Vorlage Credo * + Adexar 4 zeigte die beste Ramularia-Wirkung. Das schlägt sich deutlich im Ertrag nieder. l Credo * egal wo und wie, ist immer ein perfekter Mischpartner. * Zulassungsende am

10 Der Rostspezialist Rostkrankheiten können im Getreide auch spät noch hohe Ertragseinbußen verursachen. Hier gilt es keine Kompromisse einzugehen und auf Spezialisten zu setzen. Acanto * bekämpft alle Rostkrankheiten sicher und schützt den Bestand auch vor anderen wichtigen Krankheiten. DuPont Acanto * Produktprofil Wirkstoffgehalt 250 g/l Picoxystrobin FRAC-Gruppe 11 Formulierung Suspensionskonzentrat (SC) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Weizen, Gerste, Roggen, Triticale und Gräser (gem. 18 PflSchG) Weizen, Gerste, Roggen, Triticale und Gräser: 1,0 l/ha in l/ha Wasser. Maximal 2 Anwendungen Weizen, Gerste, Roggen und Triticale: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbar werden der ersten Symptome (BBCH 27 61). Gräser: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbar werden der ersten Symptome (BBCH 32 61). Zulassungsende Abverkaufsfrist für den Handel endet am Aufbrauchsfrist für den Anwender endet am Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 4 x 5 l 20 l 24,12 kg 23,77 kg Produktvorteile u Bekämpft den Rost sicher u Zeigt sehr starke Leistung gegen Blatt- und Netzflecken u Ist mit gängigen Azolen und Carboxamiden kombinierbar Anwendungsempfehlungen Winterroggen und Triticale T1 BBCH 31/32 T2 BBCH Nur in Roggen In Roggen und Triticale 0,6 0,8 l/ha Acanto * + 0,6 0,8 l/ha Folicur 2 0,6 0,8 l/ha Acanto * + 0,6 0,8 l/ha Orius BBCH Informationen zum Einsatz von Acanto * im Raps finden Sie auf Seite * Zulassungsende am

11 Gesunder Start für Ihr Getreide Blattkrankheiten müssen früh bekämpft werden, um die Infektions kette effektiv zu unterbrechen und spätere Ertragseinbußen zu minimieren. Der Talius Top Pack setzt hier an. Er hilft das Getreide vor frühen Krankheiten zu schützen und dem Bestand einen guten Start im Frühjahr zu sichern. DuPont Talius Top Pack Produktprofil Wirkstoffgehalt FRAC-Gruppe Formulierung Talius : 200 g/l Proquinazid, Opus 4 Top: 84 g/l Epoxiconazol, 250 g/l Fenpropimorph 13 (Proquinazid), 3 (Epoxiconazol), 5 (Fenpropimorph) Talius : Emulsionskonzentrat (EC) Opus 4 Top: Suspoemulsion (SE) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Talius Opus 4 Top Weizen, Gerste, Roggen, Triticale Weizen, Gerste, Roggen, Triticale 0,25 l/ha Im Frühjahr ab Befallsbeginn, frühestens ab BBCH 25. Bei Neubefall zweite Spritzung möglich bis spätestens BBCH 61. 1,5 l/ha Im Frühjahr ab Befallsbeginn, frühestens ab BBCH 25. Bei Neubefall zweite Spritzung möglich bis spätestens BBCH 61. Produktvorteile u Früher Schutz für Ihr Getreide u Starke Wirkung gegen Septoria, Mehltau, Braun- und Gelbrost, Netzflecken und Rhynchosporium u Hilft frühen Befallsaufbau zu verhindern u Ertragsabsicherung von Anfang an Top im Preis Top in der Leistung Talius Top Pack Anwendungsempfehlung Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Triticale T1 BBCH 31/32 0,2 0,25 l/ha Talius + 1,0 1,25 l/ha Opus 4 Top BBCH 11

12 Empfehlungen DuPont Getreidefungizide Winterweizen T0 BBCH T1 BBCH 31/32 T2 BBCH T3 BBCH Ertrag und Qualität absichern! Ertragsrelevante Blattetagen schützen! Infektionen früh stoppen! Bekämpfung von Fusarium und später Blattund Ährenkrankheiten Rundumschutz gegen alle wichtigen Blattkrankheiten Basisfungizid gegen Septoria und Mehltau 0,25 l/ha Talius + 1,25 l/ha Opus 4 Top 1,25 l/ha Credo * + Azol-Carboxamid, z. B.: 1,5 l/ha Adexar 4 1,25 l/ha Credo * + 1,25 l/ha Opus 4 Top TAL TAL PIC Azol TAL Bei spätem Mehltau: zusätzl. 0,25 l/ha Talius PIC Bei Starkbefall mit Rost: zusätzl. 0,5 l/ha Acanto * BBCH Wintergerste T1 BBCH 31/32 T2 BBCH Abschlussbehandlung gegen alle wichtigen Krankheiten mit besonderer Stärke gegen Ramulari collo-cygni 1,25 l/ha Credo * + Azol-Carboxamid, z. B.: 1,25 l/ha Adexar 4 oder 0,8 l/ha Aviator 2 Xpro Bei frühem Krankheitsbefall mit Mehltau, Rhynchosporium, Zwergrost und Netzflecken 0,25 l/ha Talius + 1,25 l/ha Opus 4 Top BBCH Winterroggen und Triticale Abschlussbehandlung mit besonderer Stärke gegen Rost Gegen frühe Blattkrankheiten wie z. B. Mehltau, Septoria und Rhynchosporium T1 BBCH 31/32 0,25 l/ha Talius + 1,25 l/ha Opus 4 Top T2 BBCH ,6 0,8 l/ha Acanto * g/ha Tebuconazol BBCH 12 * Zulassungsende am

13 Wirkungsspektrum DuPont Maisherbizide Produkt Arigo Principal S Pack Cato Bemerkungen Basisaufwandmenge Wirkung gegen aufgelaufene Hirsen und Unkräuter 300 g/ha Arigo + 0,3 l/ha FHS Inkl. Bodenwirkung gegen Neuauflauf von Hirsen und Unkräutern 75 g/ha Principal + 0,25 l/ha FHS + 2,5 l/ha Successor 10 T Wirkung gegen aufgelaufene Hirsen und Unkräuter 50 g/ha Cato + 0,3 l/ha FHS Ungräser Ackerfuchsschwanz WWWW WWWW WWWW Ausfallgetreide WWWW WWWW WWWW Borstenhirse, Grüne WWWW WWWW WW Fingerhirse, Arten WWW WW W Hirse, Gabelblütige WWWW WWWW WW Flughafer WWWW WWWW WWWW Hühnerhirse WWWW WWWW WWWW Kulturhirse, Ausfall- WWW WWW WW Mohrenhirse, Wilde WWWW WWWW WWWW Rispe, Einjährige WWWW WWWW WWWW Windhalm, Gemeiner WWWW WWWW WWWW Weidelgras, Arten WWWW WWWW WWWW Quecke, Gemeine WWWW WWWW WWWW WWWW sehr gute bis gute Wirkung WWW gute Wirkung bis max. BBCH 12 des Ungrases bzw. BBCH 14 des Unkrautes WW unterdrückende Wirkung W nicht ausreichende Wirkung Die angegebene Wirkung bezieht sich jeweils auf den Einsatz der genannten Produkte in der angegebenen Aufwandmenge. Die Unkräuter sollten nicht größer als BBCH 14 sein, die Ungräser nicht größer als BBCH 13. Ackerfuchsschwanz Borstenhirse, Grüne Quecke, Hühnerhirse Gemeine Quecke, Gemeine Ehrenpreis, Arten Gänsefuß, Weißer Kamille- Arten Klettenlabkraut Knöterich, Floh- Raps, Ausfall- Stiefmütterchen, Acker- Storchschnabel, Schlitzblättriger Produkt Arigo Principal S Pack Cato Bemerkungen Basisaufwandmenge Wirkung gegen aufgelaufene Hirsen und Unkräuter 300 g/ha Arigo + 0,3 l/ha FHS Inkl. Bodenwirkung gegen Neuauflauf von Hirsen und Unkräutern 75 g/ha Principal + 0,25 l/ha FHS + 2,5 l/ha Successor 10 T Wirkung gegen aufgelaufene Hirsen und Unkräuter 50 g/ha Cato + 0,3 l/ha FHS Unkräuter Amarant, Arten WWWW WWWW WWWW Ampfer, Arten WW WW W(W) Bingelkraut, Einjähriges WWWW WWWW WWWW Ehrenpreis, Persischer WWWW WWWW W Erdrauch, Gemeiner WWW W W Franzosenkraut WWWW WWWW WWWW Gänsefuß, Bastard WWWW WWWW W Gänsefuß, Weißer WWWW WWWW W Hederich WWWW WWWW WWWW Hellerkraut, Acker- WWWW WWWW WWWW Hirtentäschelkraut WWWW WWWW WWWW Hohlzahn, Arten WWWW WWW WW(W) Hundskamille, Acker- WWWW WWWW WWWW Hundspetersilie WWWW WWWW WWW Kamille, Echte WWWW WWWW WWWW Kamille, Geruchlose WWWW WWWW WWWW Kletten-Labkraut WWWW WWWW WWW Knöterich, Ampferblättriger WWW WWW WW Knöterich, Floh- WWWW WWWW WW Knöterich, Landwasser- WW W W Knöterich, Vogel- WWW WWW W Knöterich, Winden- WW WW W Melde, Gemeine WWWW WWWW WW Nachtschatten, Schwarzer WWWW WW(W) W Portulak WWWW WWWW WWWW Rainkohl, Gemeiner WWW WWWW WWW Raps, Ausfall- WWWW WWWW WWWW Rauke, Besen- WWWW WWWW WWWW Rauke, Weg- WWWW WWWW WWWW Reiherschnabel, Schierlings- WWW WWW W Senf, Acker- WWWW WWWW WWWW Senf, Schwarzer WWWW WWWW WWWW Sonnenblumen, Ausfall- WWWW WWWW WWWW Stechapfel, Gemeiner WWWW WWWW W Stiefmütterchen, Acker- WWW WWWW WW Storchschnabel, Kleiner WW(W) WWWW WW Storchschnabel, Rundblättriger WW(W) WWWW WW Storchschnabel, Schlitzblättriger WW(W) WWWW WW Taubnessel, Rote WWWW WWWW WWW Taubnessel, Stengelumfassende WWWW WWWW WWWW Vergissmeinnicht, Acker- WWWW WWWW WWWW Vogelmiere WWWW WWWW WWWW Zweizahn, Dreigeteilter WWWW WWWW WWWW WWWW sehr gute bis gute Wirkung WWW gute Wirkung bis max. BBCH 12 des Ungrases bzw. BBCH 14 des Unkrautes WW unterdrückende Wirkung W nicht ausreichende Wirkung 13

14 Basis für unkrautfreien Mais Arigo ist ein sehr breit wirksames und flexibel einsetzbares Basisherbizid für Ihren Mais. Durch die Kombination zweier Sulfonylharnstoffe (Nico- und Rimsulfuron) mit einem Triketon (Mesotrione) wird ein sehr breites Spektrum an Hirsearten, Ungräsern und Unkräutern sicher erfasst. DuPont Arigo Produktprofil Wirkstoffgehalt HRAC-Gruppe Formulierung Arigo : 360 g/kg Mesotrione, 120 g/kg Nicosulfuron, 30 g/kg Rimsulfuron Arigo : B (Nicosulfuron, Rimsulfuron), F2 (Mesotrione) Arigo : Homogenes Granulatgemisch Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Mais 330 g/ha Arigo + 0,3 l/ha Formulierungshilfsstoff (FHS) Nachauflauf des Mais BBCH Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 6 x (1 kg + 1 l) 3 kg + 3 l 14,61 kg 6,91 kg Produktvorteile u Sichere Bekämpfung aller relevanten einjährigen Unkräuter inkl. Schwarzem Nachtschatten u Weites Anwendungsfenster in der Bekämpfung verschiedenster Hirsearten u Hohe Wirkungssicherheit und vorbeugendes Resistenzmanagement durch die Kombination zweier Wirkmechanismen in einem Produkt u Effektive Kontrolle aller bedeutenden Ungräser und Quecke* u Terbuthylazinfreies Produkt Anwendungsempfehlungen Einmalbehandlung g/ha Arigo + 0,25 0,3 l/ha FHS (+ 0,25 0,3 l/ha Bromoxynil 235) + Bodenherbizid** (z. B. 2,5 l/ha Successor T 10 ) Spritzfolge Bodenherbizid** 250 g/ha Arigo + 0,25 l/ha FHS (+ 0,25 0,3 l/ha Bromoxynil 235) BBCH * Quecke zum Zeitpunkt der Bekämpfung nicht größer als 20 cm. ** Aktuelle(n) Zulassungsstand und -auflagen der o. g. Herbizide in den einzelnen Kulturen beachten!

15 Einer für alle Fälle Der Arigo B Pack kombiniert die sehr gute Wirkung von Arigo gegen Ungräser, Hirsearten sowie dikotyle Unkräuter mit der blatt aktiven Wirkung von Bromoxynil 235 u. a. gegen Windenknöterich. DuPont Arigo B Pack Produktprofil Wirkstoffgehalt HRAC-Gruppe Formulierung Arigo : 360 g/kg Mesotrione, 120 g/kg Nicosulfuron, 30 g/kg Rimsulfuron Bromoxynil 235: 235 g/l Bromoxynil Arigo : B (Nicosulfuron, Rimsulfuron), F2 (Mesotrione) Bromoxynil 235: C3 Arigo : Homogenes Granulatgemisch Bromoxynil 235: Emulsionskonzentrat (EC) Zulassungsumfang Herbizid Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Arigo / Mais 330 g/ha Arigo + 0,3 l/ha Formulierungshilfsstoff (FHS) Nachauflauf des Mais BBCH Bromoxynil 235 / Mais 1,5 l/ha Bromoxynil 235 BBCH Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 3 kg + 3 l + 3 l 10,24 kg 36 Arigo Wirkungsstark gegen Ungräser, Hirsen und Unkräuter In Kombination mit einem Bodenpartner stellt Arigo eine starke Lösung mit anhaltender Wirkung gegen alle relevanten Ungräser, Hirsen und Unkräuter dar. Durch die Wahl eines entsprechenden Tankmischpartners kann so auf standortspezifische Anforderungen eingegangen werden. Terbuthylazinhaltig Terbuthylazin-/ S-Metolachlorfrei 300 g/ha Arigo + 0,3 l/ha FHS + 3 l/ha Successor 10 T 300 g/ha Arigo + 0,3 l/ha FHS + 3 l/ha TMP (Terbuthylazin + S-Metolachlor) 300 g/ha Arigo + 0,3 l/ha FHS + 2,5 l/ha Activus 13 SC Quelle: DuPont Feldversuche Wirkungsgrad % W Ackerfuchsschwanz W Einj. Rispe W Hühnerhirse W Quecke TMP = Tankmischpartner W Gr. Borstenhirse 15

16 Der Chef im Mais Der Principal S Pack vereint die sehr gute Gräserleistung des vorwie gend blattaktiven Principal mit dem Bodenherbizid Successor 10 T. Damit steht eine starke Komplettlösung zur Verfügung; z. B. für Standorte mit einer Mais-Getreide-Fruchtfolge und einer Verunkrautung von Gräsern, Hirsen und Unkräutern. DuPont Principal S Pack Produktprofil Wirkstoffgehalt HRAC-Gruppe Formulierung Principal : 429 g/kg Nicosulfuron, 107 g/kg Rimsulfuron Successor 10 T: 300 g/l Pethoxamid, 187,5 g/l Terbuthylazin Principal : B, Successor 10 T: K3 (Pethoxamid), C1 (Terbuthylazin) Principal : Homogenes Granulatgemisch Successor 10 T: Suspoemulsion (SE) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Principal Mais 90 g/ha Principal + 0,3 l/ha Formulierungshilfsstoff (FHS) Nachauflauf des Mais BBCH Successor 10 T Mais 4 l/ha Successor 10 T BBCH Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 300 g + 1 l + 10 l 600 g + 2 l + 2 x 10 l 13,2 kg 26,2 kg Produktvorteile u Bekämpfung aller bedeutenden Ungräser wie z. B. Hirsearten, Gemeine Quecke, Einjährige Rispe, Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten etc. u Breites Wirkungsspektrum gegen zahlreiche Unkräuter wie z. B. Weißer Gänsefuß, Storchschnabel, Knöterich-Arten etc. u Kombination unterschiedlicher Wirkstoffgruppen für ein vorbeugendes Resistenzmanagement u Sehr gute Kulturverträglichkeit Anwendungsempfehlung Einmalbehandlung 75 g/ha Principal + 0,25 l/ha FHS + 2,5 l/ha Successor 10 T (+ 0,3 l/ha B235 9 )* BBCH * Bei weit entwickelten Unkräutern oder trockenen Anwendungsbedingungen empfiehlt sich zur Wirkungsabsicherung die Zugabe von Bromoxynil (z. B. B235 9 ). 16

17 Das Ass im Ärmel Cato ist ein bewährter Nicosulfuronfreier Mischpartner zur Kontrolle von Gräsern im Mais, einschließlich Quecke. Cato erzielt eine sichere Wirkung sowohl bei trockenen als auch bei feuchten Bodenbedingungen. DuPont Cato Produktprofil Wirkstoffgehalt HRAC-Gruppe Formulierung 250 g/kg Rimsulfuron B Wasserdispergierbares Granulat (WG) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Jetzt neue Zulassung bis Mais 50 g/ha Cato + 0,3 l/ha Formulierungshilfsstoff (FHS) oder im Splitting verfahren gem. Zulassung Nachauflauf des Mais BBCH Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 5 x (120 g + 0,72 l) 4 x (500 g + 3 l) 6,266 kg 18,29 kg Produktvorteile u Gegen alle bedeutenden Ungrasarten im Mais u Nicosulfuron-frei: keine Einsatzbeschränkungen bei Mais nach Mais u Günstige Abstandsauflagen im Splittingeinsatz u Wirkungssicherheit unabhängig von der Bodenfeuchte u Bekämpft Kletten-Labkraut, Raps, Kamille und Amarant u In Mais und Kartoffeln zugelassen Anwendungsempfehlungen Hühnerhirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3-Blatt-Stadium, Einjähriges Rispengras, Ackerfuchsschwanz g/ha Cato + 0,18 l/ha FHS BBCH Hühnerhirse während der Bestockung, Borstenhirse bis Bestockungsbeginn, Faden- und Bluthirse bis 3-Blatt-Stadium, Weidelgräser, Flughafer, Trespenarten g/ha Cato + 0,24 l/ha FHS Gemeine Quecke g/ha Cato + 0,3 l/ha FHS (nicht in Mischungen einsetzen) Splittingeinsatz gegen Gemeine Quecke (Abstand: 8 14 Tage) g/ha Cato + 0,18 l/ha FHS + Mischpartner g/ha Cato + 0,12 l/ha FHS Bei der Angabe von Aufwandmengenbereichen sind die Mengen je nach Anwendungsbedingungen und Unkrautgröße/-spektrum schlagspezifisch zu bemessen. Aktuelle(n) Zulassungsstand und -auflagen der o. g. Herbizide in den einzelnen Kulturen beachten! 17

18 Clevere Kontrolle Wer clever ist, greift zu Acanto * und profitiert von seiner starken und lang anhaltenden Wirkung. Flexibel im Einsatz, bekämpft es Sclerotinia im Raps sicher und das bei günstigen Abstandsauflagen. Acanto * kombiniert eine sichere Krankheitskontrolle mit deutlichen Ertragseffekten. DuPont Acanto * Produktprofil Wirkstoffgehalt 250 g/l Picoxystrobin FRAC-Gruppe 11 Formulierung Suspensionskonzentrat (SC) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Zulassungsende Raps 1,0 l/ha in l/ha Wasser. Maximal eine Anwendung Abverkaufsfrist für den Handel endet am Aufbrauchsfrist für den Anwender endet am Zur Blüte (BBCH 60 69) Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 4 x 5 l 20 l Produktvorteile 24,12 kg 23,77 kg u Bekämpft Sclerotinia sicher u Schützt den Raps und ermöglicht stabil hohe Erträge u Flexibel einsetzbar: solo oder mit Mischpartner u Erfasst auch Alternaria-Rapsschwärze (in DuPont-Versuchen festgestellt) u Auch im Getreide zugelassen Anwendungsempfehlungen Strategie 1 Strategie 2 Mit Acanto * solo von besonders langer Wirkungsdauer profitieren. Mit Acanto * als Mischpartner günstige Lösungen in der Wirkung absichern! z. B. 1,0 l/ha Acanto * red. Tebuconazol oder Thiophanat-methyl + 0,6 l/ha Acanto * Blüte 79 BBCH Informationen zum Einsatz von Acanto * in Getreide und Grassamenvermehrung finden Sie auf Seite 10. * Zulassungsende am Blütenblätter in der Blatt achsel ein idealer Nährboden für Sclerotinia-Sporen Typische Sclerotinia-Infektion ausgehend von der Blattachsel Vermorschte Stängel durch fortgeschrittene Infektion 18

19 Das Ass im Ärmel Hohe Wirkungsgrade sind bei der Unkrautbekämpfung ein Muss für jeden Kartoffelanbauer. Mit Cato steht ein Herbizid zur Bekämpfung von Ungras- und Unkrautprob lemen im Kartoffelanbau zur Verfügung, das angepasst an die jeweilige Situation sehr flexible Lösungen ermöglicht. Cato wirkt ebenfalls gut gegen Hirsen und Quecken. Eine separate Gräserbehandlung kann mit Cato eingespart werden. DuPont Cato Produktprofil Wirkstoffgehalt HRAC-Gruppe Formulierung 250 g/kg Rimsulfuron B Wasserdispergierbares Granulat (WG) CATO Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Jetzt neue Zulassung bis Kartoffel Palettenplan Versandeinheit 5 x (120 g + 0,72 l) 4 x (500 g + 3 l) 50 g/ha Cato + 0,3 l/ha Formulierungshilfsstoff (FHS) oder im Splittingverfahren gem. Zulassung Bruttogewicht je VE 6,266 kg 18,29 kg Frühjahr, BBCH der Kultur nach dem Auflaufen der Unkräuter/Ungräser Versandeinheiten je Palette Produktvorteile u Sichere Wirkung auf viele Unkräuter und alle in Kartoffeln relevanten Ungrasarten u Wirkungssicherheit unabhängig von der Bodenfeuchte u Flexible Aufwandmenge je nach Situation u Günstige Abstandsauflagen im Splittingeinsatz Anwendungsempfehlungen Einmalanwendung bei Ungräsern (einschließlich Quecke) und breitblättrigen Unkräutern Splittinganwendung (2 Behandlungen im Abstand von 8 14 Tagen), bei mehreren Unkrautwellen oder zur Queckenbekämpfung g/ha Cato + 0,3 l/ha FHS g/ha Cato + 0,18 l/ha FHS g/ha Cato + 0,12 l/ha FHS Bei der Angabe von Aufwandmengenbereichen sind die Mengen je nach Anwen dungsbedingungen und Unkrautgröße/-spektrum schlagspezifisch zu bemessen. Aktuelle(n) Zulassungsstand und -auflagen der o. g. Herbizide in den einzelnen Kulturen beachten! 19

20 Der vielseitige Teamplayer Tanos ist ein über viele Jahre bewährtes Kartoffelfungizid mit Wirkung gegen Krautfäule und Alternaria*. Während Cymoxanil im Inneren der Kartoffelpflanze gegen Phytophthora wirkt (systemisch), entfaltet Famoxadon an der Pflanzen ober fläche seine protektive Wirkung. DuPont Tanos Produktprofil Wirkstoffgehalt 250 g/kg (oder 25 %) Famoxadon (Famoxate ) 250 g/kg (oder 25 %) Cymoxanil FRAC-Gruppe 11, 27 Formulierung Wasserdispergierbares Granulat (WG) TANOS Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt Kartoffel 0,7 kg/ha in l/ha Wasser Maximal 2 Anwendungen pro Kultur und Jahr BBCH der Kultur, bei Infek tionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 4 x 3,5 kg 15,3 kg 24 Produktvorteile u Stark gegen latenten Befall und Stängelphytophthora u Überzeugend bei Stoppspritzung u Protektive Wirkung gegen Alternaria* u Vielseitig einsetzbar in der Spritzfolge u Regenbeständig *Nach DuPont eigenen Erfahrungen. Jetzt Zulassung bis Phytophthora infestans Alternaria 20

21 Die smarte Lösung Curzate M WG ist eine teilsystemische Fungizidkombination zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln. DuPont Curzate M WG Produktprofil Wirkstoffgehalt FRAC-Gruppe Formulierung 45 g/kg (4,5 %) Curzate (Cymoxanil) 680 g/kg (68 %) Mancozeb 27, M3 Wasserdispergierbares Granulat (WG) Zulassungsumfang Indikation Kultur Aufwandmenge Einsatzzeitpunkt CURZATE M WG Kartoffel 2,3 kg/ha in l Wasser/ha Maximal 3 Anwendungen Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 10 Tagen Palettenplan Versandeinheit Bruttogewicht je VE Versandeinheiten je Palette 10 kg 10,23 kg 50 Produktvorteile u Beide Wirkstoffe von Curzate M WG ergänzen sich bestens in ihrer Wirkungsweise u Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zur vorbeugenden Behandlung bei normalem Infektionsdruck u Staubarme Granulatformulierung u Zusatzwirkung gegen Alternaria* * Nach DuPont eigenen Erfahrungen. Jetzt Zulassung bis Anwendungsempfehlungen Normaler Infektionsdruck: Phytophthorabekämpfung + Alternariavorsorge Tanos 0,7 kg/ha Curzate M WG 2,3 kg/ha Mittlerer bis hoher Infektionsdruck: Phytophthorabekämpfung + Alternariavorsorge Tanos 0,5 kg/ha + Ranman 8 Top 0,4 l/ha oder Tanos 0,5 kg/ha + Shirlan 5 bzw. Carneol 13 0,3 l/ha Stoppspritzung 2 Behandlungen im Abstand von 3 4 Tagen 1. Spritzung: Tanos 0,7 kg/ha + Shirlan 5 bzw. Carneol 13 0,4 l/ha 2. Spritzung: Curzate M WG 2,3 kg/ha + Ranman 8 Top 0,5 l/ha BBCH /

22 Bremerhaven Bremen Oldenburg Münster Dortmund Düsseldorf Siegen Köln Aachen Bonn Koblenz Hannover Bielefeld Frankfurt Trier Mainz Mannheim Saarbrücken Karlsruhe Stuttgart Freiburg Konstanz Kassel Kiel Hamburg Braunschweig Göttingen Würzburg Ulm Augsburg Erfurt Nürnberg München Rostock Schwerin Neubrandenburg Stendal Potsdam Magdeburg Dessau Halle Leipzig Chemnitz Gera Regensburg Passau Berlin Frankfurt Cottbus Dresden DuPont Digitale Services WWW. AGRAR.DUPONT.DE AKTUELL NEU SCHNELL Jederzeit für Sie erreichbar: Informationen rund um unsere Produkte und weiterführende Fachinformationen, die ausgewählte Themen des Pflanzenschutzes aufgreifen. DUPONT ONLINE-BIBLIOTHEK DUPONT BERATUNG AUCH VOR ORT Das DuPont Team im Außendienst steht dem Anwender bei der Beantwortung individueller Fragestellungen kompetent zur Seite. Wir setzen auch bei unseren Mitarbeitern auf nachhaltige und langjährige Zusammenarbeit. Nur so ist gewährleistet, dass ein erfahrenes Team mit exzellenter Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung am Markt vor Ort gemeinsam mit Ihnen angepasste und praxisbewährte Lösungen für Ihr Unternehmen erarbeitet. DUPONT ONLINE-BIBLIOTHEK Unter de finden Sie alle wichtigen Informationen zu DuPont Produkten. Sicherheitsdatenblätter, Broschüren sowie produktspezifische Informationen können Sie an Ihre Interessen angepasst auswählen und herunterladen. Somit haben Sie immer alle relevanten Informationen zur Hand! BESUCHEN SIE UNSERE VIRTUELLEN VERSUCHSFELDER DuPont FeldTour DUPONT FELDTOUR Die DuPont FeldTour startet bereits in die zweite Saison! Hier können Sie Versuchsfelder virtuell begleiten. Es werden spannende Aufnahmen mithilfe von Drohnen, Zeitraffer-Kameras und digitalen Mikro skopen gezeigt! Schauen Sie rein unter DUPONT MITARBEITER VOR ORT Ermitteln Sie Ihren zuständigen DuPont Ansprechpartner online auf unserer Internetseite: Wählen Sie einfach Ihren Standort oder klicken Sie direkt auf Ihre Region in der Karte und Ihr DuPont Mitarbeiter vor Ort wird angezeigt für eine kompetente Beratung rund um Pflanzenschutz-Produkte und -Services von DuPont. DUPONT.DE Alle Videos zu Themen rund um den Pflanzenschutz finden Sie auf dem YouTube-Kanal von DuPont Pflanzenschutz. DUPONT INFOPARTNER Mit der kostenlosen DuPont InfoPartner Applikation haben Sie alle wichtigen Informationen der DuPont Pflanzenschutzprodukte kompakt in einer App. Der digitale Produktkatalog ist leicht zu bedienen und hilft Ihnen schnell die gewünschte Information zu finden. DuPont InfoPartner QR-Code für App Store DuPont InfoPartner QR-Code für Google Play DUPONT AGRARECHO ZIELGERICHTETE INFORMATIONEN ZU IHREN KULTUREN Mit dem AgrarEcho bietet DuPont einen Service an, der Ihnen Informationen zu aktuellen Themen aus dem Pflanzenschutz direkt an Ihre -Adresse sendet. Sie erhalten ziel gerichtete Empfehlungen zu DuPont Produkten sowie weitere Hintergrundinformationen. Abonnieren Sie das kostenlose AgrarEcho schnell und einfach unter

23 Kanne leer? Kanne her! PAMIRA Leere Behälter von Pflanzenschutz- und Flüssigdüngemitteln mit dem PAMIRA-Logo können überall in Deutschland an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden auch andere Verpackungen (z. B. volumenflexible Verpackungen, wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier), die leer und mit dem PAMIRA-Logo gekennzeichnet sind. DIE RÜCKNAHME IST GEBÜHRENFREI FÜR DEN LANDWIRT. Wann gelten die angelieferten Behälter als leer? Antwort: wenn sie gespült, restentleert und trocken sind. Das Spülen soll bereits beim Ansetzen der Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem Tank beigegeben werden. Dies entspricht guter landwirtschaftlicher Praxis. An der Sammelstelle sind die Behälter offen anzuliefern. Behälter über 50 Liter müssen vorher durchtrennt werden. Die Verschlüsse müssen separat abgegeben werden. Die Sauberkeit der Verpackungen überprüft ein geschulter Mitarbeiter an der Sammelstelle. Ungespülte Behälter und Verpackungen mit Produktresten werden nicht angenommen. Sie müssen vom Landwirt als Sondermüll entsorgt werden. Der Kunde erhält über die zurückgenommenen Verpackungen einen Nachweis, der die ordnungsgemäße Entsorgung bescheinigt. PAMIRA garantiert die umwelt- und gesundheitsverträgliche Verwertung aller eingesammelten Verpackungen in Deutschland. 88 Prozent der Verpackungen werden werkstofflich recycelt und primär zur Herstellung von Kabelschutzrohren eingesetzt. Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt zwischen Mai und November statt, wobei die einzelnen Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind. Orte und Termine sind beim Handel, über die regionale Presse oder über das Internet ( zu erfahren. APP ZUM DOWNLOAD In der kostenlosen PAMIRA-App finden Sie Sammelstellen und Termine in Ihrer Nähe. Außerdem ist eine Erinnerung an die Sammeltermine integriert, sobald Sie Ihre Sammelstelle als Favorit definieren. Die App gibt es für iphone und Android-Handys. Pamira-App QR-Code für App Store Pamira-App QR-Code für Google Play = eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e. V. Hinweise zur Abfallbeseitigung. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Bei größeren Mengen den PRE Service nutzen ( Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Hinweis für den Käufer Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des Produktes in der verschlossenen Originalpackung den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht. Für irgendwelche direkten oder indirekten Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder Anwendung des Produktes sind wir nicht verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse, können zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Folgen haften wir nicht. 23

24 Herstellung einer Spritzbrühe ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN Die Herstellung einer Spritzbrühe aus mehreren Pflanzenschutzmitteln erfordert die Beachtung einiger Grundregeln. Grundsätzlich ist bei der Herstellung von Tankmischungen genau den Hinweisen der Hersteller in den Gebrauchsanleitungen zu folgen. Es sollten nur Produktkombinationen zum Einsatz kommen, die von den Herstellern freigegeben wurden. Bestehen Zweifel an der Kombinierbarkeit von bestimmten Pflanzenschutzmitteln, sollte vor der Befüllung des Spritztanks in einem kleinen Behälter ein Mischbarkeitstest durchgeführt werden. Dies ist jedoch kein Allheilmittel viele Mischbarkeitsprobleme treten in der Praxis erst beim wiederholten Befüllen des Spritztanks auf. Außerdem sagt ein erfolgreicher Mischbarkeitstest bzw. die technische Mischbarkeit von Pflanzenschutzmitteln an sich nichts über die Pflanzenverträglichkeit der Mischung oder etwaige Wirkungsbeeinträchtigungen aus. Bei Fragen oder Zweifeln sollte immer Rücksprache mit den Herstellern genommen werden. HERSTELLUNG DER SPRITZBRÜHE Vor dem Ansetzen der Spritzbrühe sollte der Spritztank mindestens zur Hälfte mit sauberem Wasser (verunreinigtes Wasser muss gefiltert werden!) befüllt werden. Nun das Rührwerk einschalten. Jetzt die Pflanzenschutzmittel in vorgeschriebener Reihenfolge (siehe rechts) in den Spritztank geben. Entleerte Pflanzenschutzmittel-Behälter sollten sofort gründlich mit Wasser ausgespült werden, das Spülwasser ist der Spritzbrühe beizugeben. 24 Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln P 1. Wasserlösliche Folienbeutel P 2. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP P 3. Suspensionskonzentrate: SC P 4. Wasserlösliche Konzentrate: SL P 5. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE P 6. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC P 7. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe P 8. Flüssigdünger und Spurennährstoffe Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist. Sollte es während der Tankmischungsprozedur zur Ausfällung/Schleimbildung/Eindickung/Gerinnung etc. kommen, ist es unbedingt notwendig, das Problem zu beheben, bevor mit den nächsten Tankmischungsschritten fortgefahren wird. Sofern die korrekte Tankmischungsreihenfolge eingehalten wurde, treten Probleme meist erst nach der Zugabe von EC-Formulierungen, Ölen, Flüssigdüngern oder Spurenelementen auf. Hierbei können beginnende Ausfällungen oftmals durch die Zugabe eines nichtionischen Netzmittels wieder in Lösung gebracht werden. Zur Unterstützung ist so viel Wasser wie möglich zuzugeben. Größere Mengen an Pulvern oder Granulaten nicht zu schnell einfüllen, damit sie sich auflösen können. Setzen Sie nie mehr Spritzbrühe an, als Sie wirklich benötigen. AUSBRINGUNG DER SPRITZBRÜHE Fertige Tankmischungen sollten sofort ausgebracht werden. Die befüllte Spritze darf vor allem nie für längere Zeit ohne eingeschaltetes Rührwerk stehen bleiben. Hat sich die Ausbringung der Spritzbrühe verzögert, sollte vor Wiederaufnahme der Arbeiten überprüft werden, ob eine Entmischung stattgefunden hat. Nach Beendigung der Pflanzenschutzarbeiten ist auf eine sofortige, ordnungs- und sachgemäße Reinigung der Pflanzenschutzspritze zu achten (z. B. mit All Clear Extra).

25 Spritzenreinigung Pflanzenschutzmittel stellen hohe Anforderungen an die Spritzenreinigung. Neben den Wirkstoffen sind in ihnen auch Trägerstoffe, Netz- und Lösungsmittel enthalten. Wasser allein löst die aus diesen komplexen Produkten entstehenden Beläge kaum. Daher ist die Verwendung eines Spritzenreinigers für eine sachgerechte Reinigung unabdingbar. SPRITZENREINIGUNG VON AUSSEN? Zusätzlich zu der Innenreinigung sollte eine Pflanzenschutzspritze von Zeit zu Zeit auch außen gereinigt werden. Diese Reinigung ist erforderlich, weil sich während der Spritzarbeit auch außen an der Spritze Beläge anlagern (besonders am Gestänge), die später vom Regen wieder abgewaschen werden. Hierdurch können Pflanzenschutzmittel unkontrolliert in die Umwelt gelangen. WANN SOLL GEREINIGT WERDEN? Eine sachgerechte Spritzenreinigung hat unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten zu erfolgen. Längere Standzeiten der ungereinigten Spritze Spritzenreinigung die Basis des fachgerechten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln Ursachen für Übertragung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen von einer Spritzen füllung in die nächste:. Restmengen an Spritzflüssigkeit in der Spritze. Reste nicht gelöster Pflanzenschutzmittel. Angelagerte Spritzflüssigkeit/ Wirkstoffe. Einlagerung von Wirkstoffen in vorhandene Alt - Beläge (Schmierfilm, feste Ablagerung) in der Spritze während der Spritzarbeit Eine regelmäßige, sachgerechte Reinigung der Pflanzenschutzspritze von innen und außen unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten hilft, Schäden an Kulturpflanzen durch übertragene Pflanzenschutzmittel- Wirkstoffe zu verhindern. fördern die Belagsbildung, weil sich aus stehender Spritzflüssigkeit Beläge bilden bzw. in einer leeren Spritze vorhandene Beläge an Spritzfass, Pumpen, Schläuchen, Filtern und Düsen antrocknen. Eine unmittelbare Reinigung verhindert, dass sich Wirkstoffe in der Spritze festsetzen, die oft erst viele Tankfüllungen später durch andere Pflanzenschutzmittel mit hohem Lösungsmittelanteil wieder aktiviert werden und zu Schäden an den als Nächstes behandelten Kulturen führen können. WO SOLL GEREINIGT WERDEN? Flüssigkeiten mit Resten von Pflanzenschutzmitteln dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen. Daher sollte eine Spritzenreinigung von innen und außen immer auf einer Anwendungsfläche erfolgen. Die Außenreinigung auf dem Acker sollte mithilfe einer Waschbürste und Wasser aus dem Zusatztank durchgeführt werden, bei großen Geräten sollte ein von der Zapfwelle oder hydraulisch angetriebener Hochdruckreiniger verwendet werden. 25

26 Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen In jedem akuten Vergiftungsfall muss der Vergiftete sofort aus dem Arbeitsbereich gebracht werden. Der Vergiftete soll im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum in die stabile Seitenlage gebracht werden. Jede übermäßige Bewegung und Anstrengung des Vergifteten muss vermieden werden. Atemwege des Vergifteten freimachen! Bei Verlegung der Atemwege durch zurückfallende Zungenwurzel Kopf in den Nacken überstrecken. Mit den Fingern Fremdkörper (z. B. Zahnprothese) herausnehmen. Beschmutzte und beengende Kleidung entfernen! Gesicht und Haut mit Wasser und Seife von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln reinigen. Bei Giftaufnahme durch den Mund (jedoch nicht bei reizenden oder ätzenden Mitteln) viel Wasser trinken. Bei Nichtbewusstlosen Erbrechen herbeiführen durch Trinken von warmer Kochsalzlösung (1 Esslöffel auf 1 Glas Wasser) oder durch Reizung der Rachenhinterwand (Finger in den Hals stecken). Gaben von Medizinalkohle (2 3 Esslöffel Granulat oder Tabletten mit Wasser zu einer Aufschwemmung verrührt) können im Magen-Darm-Kanal noch nicht resorbierte Giftstoffe binden. Niemals Rizinusöl, Milch, Eiweißprodukte oder Alkoholika verabreichen, da diese Mittel die Resorption der Giftstoffe beschleunigen! Bei Aussetzung der Atmung muss künstliche Atemspende gegeben werden! Die Atemspende mit dem Munde wird grundsätzlich von Mund zu Nase ausgeführt (unter Verwendung eines dazwischen zu bringenden Taschentuches). Bei künstlicher Atemspende muss der Vergiftete auf dem Rücken liegen und sein Kopf stark zurückgebeugt werden. Die ersten Beatmungsstöße sind entscheidend! Nach 10 bis 20 kräftigen Atemstößen 30 Sekunden Pause! Dann ohne Kraftanstrengung weiterbeatmen. Bei schwerer Vergiftung unverzüglich Rettungswagen oder Feuerwehr benachrichtigen! Ist dies nicht möglich, so müssen die Arbeitskollegen den Vergifteten so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, eine Rettungsstation oder eine Arztpraxis bringen! Möglichst alles, was auf Art und Menge des Giftes hinweist (Gebrauchsanleitung, Verpackung, Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel-Rest, Erbrochenes usw.), für den Arzt bereithalten. In vielen Fällen treten das Unwohlsein bzw. die Vergiftungserscheinungen erst Stunden nach der Aufnahme des Pflanzenschutzmittels auf. Ist eine Vergiftung zu befürchten, wenn Verschlucken von Pflanzenschutzmitteln, eine anhaltende Benetzung der Haut oder ein längeres Einatmen von Spritznebel erfolgte, so ist mit den Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufsuchen des Arztes, nicht zu warten, bis ein Unwohlsein auftritt. Der Erfolg der Hilfsmaßnahmen wird durch frühzeitige Behandlung wesentlich begünstigt. Insbesondere bei Kindern muss ohne jeden Verzug ein Krankenhaus aufgesucht werden. Aus demselben Grunde ist ein Unwohlsein am Abend nach dem Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln ernst zu nehmen und ein Arzt (Krankenhaus) zu informieren. 26

27 Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen Berlin Information und Beratung Giftnotruf Berlin Charité-Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin Tel.: Notruf Fax: Internet: Hindenburgdamm 30, Berlin Bonn Information, Beratung, Behandlung* Informationszentrale gegen Vergiftungen Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn Tel.: Notruf Fax: oder Fax: Internet: Adenauerallee 119, Bonn Erfurt Information und Beratung Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen c/o HELIOS Klinikum Erfurt Tel.: (Diensthabender) Fax: Internet: Nordhäuser Straße 74, Erfurt Freiburg Information und Beratung Universitätsklinikum Freiburg Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Vergiftungs-Informations-Zentrale Tel.: Notruf Fax: Internet: Mathildenstraße 1, Freiburg Göttingen Information und Beratung Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) Universitätsmedizin Göttingen Georg-August-Universität Tel.: Notruf oder (med. Fachpersonal) Fax: Internet: Robert-Koch-Straße 40, Göttingen Briefpost: Göttingen Greifswald Information Homburg Information, Beratung, Behandlung Mainz Information, Beratung, Behandlung München Information, Beratung, Behandlung Rostock Diagnostik und Behandlung für Kinder und Jugendliche Institut für Pharmakologie Universitätsmedizin Greifswald Saarländisches Informations- und Beratungszentrum für Vergiftungsfälle Klinik für Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie Universitätsklinikum des Saarlandes Giftinformationszentrum (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum Mainz Abteilung für Klinische Toxikologie und Giftnotruf München II. Medizinischen Klinik rechts der Isar der Technischen Universität München Landeszentrum für Diagnostik und Therapie von Vergiftungen, Universität Rostock, Medizinische Fakultät, Kinder- und Jugendklinik Tel.: (nur h) oder oder (nach h) Fax: Tel.: Notruf oder Tel.: (Sekretariat) Fax: Tel.: Notruf oder Fax: Tel.: Notruf Fax: Tel.: Fax: Internet: pharmako Felix-Hausdorff-Straße 3, Greifswald Internet: giftzentrale Kirrberger Straße, Gebäude 9, Homburg/Saar Internet: Langenbeckstraße 1, Mainz Internet: Ismaninger Straße 22, München Internet: Ernst-Heydemann-Straße 8, Rostock Quelle: Industrieverband Agrar e. V., Mainzer Landstraße 55, Frankfurt/Main, Stand: Februar 2017 * Nur Kinder im Rahmen der allgemeinen Behandlung, keine Hämoperfusion. 27

28 Zulassungsumfang, Mindestabstände und Auflagen Produkt Wirkstoff Kulturen Indikation Basisaufwandmenge Wasseraufwandmenge Acanto g/l Picoxystrobin Weizen Echter Mehltau, Septoria-Blattdürre, Blatt- und 1,0 l/ha l/ha Spelzenbräune, DTR-Blattdürre, Braunrost, Gelbrost Gerste Echter Mehltau, Netzfleckenkrankheit, Blattfleckenkrankheit, Zwergrost Roggen Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit, Braunrost Triticale Septoria-Arten Raps Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) 1,0 l/ha l/ha Gräser Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze 1,0 l/ha l/ha Genehmigung gem. 18 PflSchG Arigo 360 g/kg Mesotrione 120 g/kg Nicosulfuron 30 g/kg Rimsulfuron Mais Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 330 g/ha Komp. A + 0,3 l/ha Komp. B l/ha Arigo B Pack Arigo : 360 g/kg Mesotrione 120 g/kg Nicosulfuron 30 g/kg Rimsulfuron Bromoxynil 235: 235 g/l Bromoxynil Mais Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 300 g/ha Arigo Komp. A + 0,3 l/ha Arigo Komp. B + 0,3 l/ha Bromoxynil l/ha Cato 250 g/kg Rimsulfuron Mais, ausgenommen zur Saatguterzeugung Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Kartoffel, ausgenommen zur Pflanzguterzeugung 50 g/ha Cato Komp. A + 0,30 l/ha Cato Komp. B 50 g/ha Cato Komp. A + 0,30 l/ha Cato Komp. B l/ha l/ha Credo g/l Picoxystrobin 500 g/l Chlorthalonil Weizen Septoria tritici, Gelbrost, Braunrost, DTR-Blattdürre 2,0 l/ha l/ha Gerste Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium secalis, Echter Mehltau 2,0 l/ha l/ha Credo + Opus 4 Top Pack Curzate M WG Credo + : 100 g/l Picoxystrobin 500 g/l Chlorthalonil Opus 4 Top: 84 g/l Epoxiconazol 250 g/l Fenpropimorph 45 g/kg Cymoxanil 680 g/kg Mancozeb Weizen Echter Mehltau, Septoria-Blattdürre, Gelbrost, Braunrost, DTR-Blattdürre, Blatt- und Spelzenbräune 1,25 l/ha Credo + + 1,25 l/ha Opus 4 Top l/ha Gerste Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit, Netzfleckenkrankheit, Gelbrost, Zwergrost Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule (Phytophtora infestans) 2,3 kg/ha l/ha Principal S Pack Principal : 429 g/kg Nicosulfuron 107 g/kg Rimsulfuron Successor 10 T: 300 g/l Pethoxamid 187,5 g/l Terbuthylazin Mais Ungräser und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 75 g/ha Principal Komp. A + 0,25 l/ha Principal Komp. B + 2,5 l/ha Successor 10 T l/ha Talius 200 g/l Proquinazid Weizen, Gerste, Roggen, Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 0,25 l/ha l/ha Talius Top Pack Talius : 200 g/l Proquinazid Opus 4 Top: 84 g/l Epoxiconazol, 250 g/l Fenpropimorph Weizen Gerste Roggen Triricale Echter Mehltau, Septoria- Blattdürre, Gelbrost, Braunrost, DTR-Blattdürre, Blatt- und Spelzenbräune Echter Mehltau, Gelbrost, Zwergrost, Blattfleckenkrankheit, Netzfleckenkrankheit Echter Mehltau, Braunrost, Blattfleckenkrankheit Echter Mehltau, Septoria-Arten 0,25 l/ha Talius + 1,25 l/ha Opus 4 Top l/ha Tanos 250 g/kg Famoxadon 250 g/kg Cymoxanil Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 0,7 kg/ha l/ha 28 + Zulassungsende am

29 Einsatzzeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (BBCH 27 61). Wartezeit (Tage) Auflage 35 NW468 NW606 NW605-1 Mindestabstände zu Oberflächengewässern Hinweise 10 m reduzierte Abstände 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Auflage NW262 NW264 Auflage zum Schutz angrenzender Nichtzielflächen Nützlinge NB6641 NN270 NN361 NN3842 NN160 NN165 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. F Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten F Symptome (BBCH 32 61). Frühjahr, BBCH (BBCH 12 18) der Kultur F NW468 NW605-1 NW606 NW706 Frühjahr, BBCH (BBCH 13 18) der Kultur 60 Frühjahr, BBCH der Kultur nach dem Auflaufen der Unkräuter/Ungräser. Frühjahr, BBCH der Kultur (5 cm bis 20 cm Wuchshöhe). Nach dem Auflaufen, Frühjahr. Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, frühestens ab dem Stadium BBCH 31 (1 Knotenstadium), eine zweite Behandlung bei Neubefall, spätestens im Stadium BBCH 61 (Beginn der Blüte). Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, frühestens ab dem Stadium BBCH 31 (1 Knotenstadium), eine zweite Behandlung bei Neubefall, spätestens im Stadium BBCH 51 (Beginn des Ährenschiebens). Ab Frühjahr bei Befallsbeginn, frühestens ab dem Stadium BBCH 31 eine zweite Behandlung bei Neubefall, in Weizen spätestens BBCH 61, in Gerste spätestens BBCH 51. F F F NW468 NW605-1 NW606 NW705 NW706 NW468 NW642 NW605-1 NW606 NW705 NW468 NW607 NW706 NW468 NW607 NW706 Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 10 m Randstreifen 20 m bei > 2 % Hangneigung Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 10 m Randstreifen 5 m bei > 2 % Hangneigung Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 5 m Randstreifen 5 m bei > 2 % Hangneigung Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten Randstreifen 20 m bei > 2 % Hangneigung Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten Randstreifen 20 m mit Bewuchs bei > 2 % Hangneigung 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * 50 % 5 m, 75 %* 90 % * 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NT108 NG200, NG326-1 NG327 NW262 NW264 NW265 NT102 NT108 NG200 NG326-1 NG327 NW262 NW264 NW265 NT108 NW262 NW263 NW265 NW262 NW264 NG331 NW262 NW264 NG331 5 m unbehandelt + auf 20 m mindestens 75 % Driftreduktion auf 20 m mindestens 75 % Driftreduktion 5 m unbehandelt + auf 20 m mindestens 75 % Driftreduktion 5 m unbehandelt + auf 20 m mindestens 75 % Driftreduktion NB6641 NN1001 NN1002 NB6641 NN1001 NN1002 NB6641 NN160 NN165 NN170 NN1842 NB6641 NN2842 NB6641 NN270 NN2842 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Im Nachauflauf vom 2 4-Blatt-Stadium des Maises eingesetzt. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist das 2 4-Blatt-Stadium der Unkräuter bzw. vom Auflaufen bis Bestockungsbeginn der Ungräser. Erste Anwendung im Frühjahr bei Befallsbeginn ab BBCH 25 (5 Bestockungstriebe sichtbar). Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. 14 NW468 NW607-1 F F NW468 NW605-1 NW606 NW706 NW468 NW605 NW606 Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 10 m Randstreifen 20 m bei > 2 % Hangneigung Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 5 m 75 % 20 m, 90 % 10 m 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 %* 50 % 5 m, 75 %*, 90 %* VA271 NW262 NW264 NW265 NT102 NT103 NG200 NG326-1 NG327 NW262 NW264 NW265 NW262 NW264 NW265 5 m unbehandelt oder mindestens 50 % Driftreduktion auf 20 m mindestens 90 % Driftreduktion NB6641 NN2001 NN3002 NB6641 NN200 NN1001 NN1002 NB6641 NN134 NN270 NN2842 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome ab Stadium BBCH 25, bei Neubefall zweite Spritzung möglich bis spätestens Stadium BBCH 61. F NW468 NW605 NW606 NW701 Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten 10 m Randstreifen 10 m mit Bewuchs bei > 2 % Hangneigung 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW262 NW264 NW265 NB6641 NN270 NN2842 NN134 Vorbeugend bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab BBCH 40 bis max. BBCH 89 der Kartoffel. Abstand: 7 bis 14 Tag(e). 14 NW468 NW607-1 NW706 Einsatz nur mit verlustmindernden Geräten Randstreifen 20 m mit Bewuchs bei > 2 % Hangneigung 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW262 NW264 NB6641 NN1001 NN2002 Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist 6 Abs. 2 PflSchG zu beachten. F die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. 29

30 Auflagen und Anwendungsbestimmungen NB-Auflage NB6641 NG-Auflagen NG200 Bienenschutz Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Auflagen zum Grundwasserschutz Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden. NG327 NG331 NN-Auflagen NN100 NN1001 NN1002 NN130 NN134 NN1513 NN160 NN161 NN165 NN170 NN180 NN1842 NN1844 NN191 NN200 NN2001 NN2002 NN234 NN270 NN2842 NN3001 NN3002 NN361 NN3842 NT-Auflagen NT101 NT102 NT103 NT106 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendug von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. Die maximale Aufwandmenge von 2000 g Chlorthalonil pro Hektar und Jahr darf auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden. Auflagen zum Schutz von Nutzorganismen Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Abstandsauflagen zum Schutz von Flora und Fauna Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. 30

31 Auflagen und Anwendungsbestimmungen NT-Auflagen NT108 NW-Auflagen NW262 NW263 NW264 NW265 NW468 NW605 NW605-1 NW606 NW607 NW607-1 NW608-1 NW609-1 NW642-1 NW701 NW705 NW706 EO-Auflagen und SB- Auflagen EO005-1 EO005-2 SB001 SB005 SB010 SB110 Abstandsauflagen zum Schutz von Flora und Fauna Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Auflagen zum Schutz von Wasserorganismen Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Auflagen zum Schutz des Anwenders SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. SPo5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. 31

32 Auflagen und Anwendungsbestimmungen EO-Auflagen und SB- Auflagen SB166 SB199 Auflagen zum Schutz des Anwenders Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierende Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. SE-, SF-, SS- und ST- Auflagen SE110 SE1201 SF1891 SF SS110 SS120 SS1201 SS206 SS210 SS2101 SS220 SS2202 SS530 SS610 ST1102 Auflagen zum Schutz des Anwenders Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. WG-, WH-, WP-, WW- Auflagen WG734 WH915 WH916 WH9161 WH951 WH952 WH960 WP704 WP734 WP775 WW7091 WW742 WW750 WW762 WW764 sonstige Auflagen zur Anwendung Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das hohe Nachbaurisiko hinzuweisen. Insbesondere sind gefährdete Folgekulturen zu benennen und Möglichkeiten für das Risikomanagement zu beschreiben. Sortenempfindlichkeit bei Mais beachten. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. 32

33 Gefahren- und Sicherheitshinweise Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenhinweise H302 H304 H315 H317 H318 H319 H332 H335 H336 H351 H360Df H361d H361fd H373 H410 H411 EUH071 EUH208 EUH EUH EUH EUH EUH EUH EUH EUH401 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wirkt ätzend auf die Atemwege. Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Napthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Harnstoff-Formaldehyd-Kondensat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 P102 P201 P202 P260 P261 P264 P270 P271 P272 P273 P280 P310 P312 P314 P330 P331 P363 P391 P301+P310 P302+P352 P304+P340 P305+P351+P338 P308+P310 P308+P311 P308+P313 P333+P313 P337+P313 P362+P364 P405 P403+P233 P501 SP1 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. (zutreffendes angeben). Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. (zutreffendes angeben). Nach Gebrauch gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. (zutreffendes angeben). Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI HAUTREIZUNG ODER -AUSSCHLAG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI ANHALTENDER AUGENREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächen-gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). 33

34 Transport Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung von Pflanzenschutzmitteln Versandgebinde ADR ADR Unterabschnitt Handelsname EAN-Code der kleinsten Einheit Inhalt Bruttogewicht kg Art Anzahl pro Palette UN Nr. Bezeichnung im Beförderungspapier Gefahrzettel Ver packungsgruppe Tunnelbeschränkungscode Multiplikator Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Acanto * x 5 l Kanister 24,12 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Picoxystrobin) 9 III E Acanto * l Kanister 23,77 Kanister 3H Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Picoxystrobin) 9 III E Arigo x (1 kg + 1 l) Kanister 14,61 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mesotrione, Nicosulfuron, Rimsulfuron) Komponente A 9 III E Arigo Arigo kg + 3 l Kanister 6,91 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mesotrione, Nicosulfuron, Rimsulfuron) Komponente A 9 III E Arigo Arigo B Pack kg + 3 l + 3 l Kanister 10,24 Karton 4 G / 3082 Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mesotrione, Nicosulfuron, Rimsulfuron) Komponente A Arigo Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Bromoxyniloctanoat, Sovent Naphta) (Bromoxynil 235) 9 III E Cato x (120 g + 0,72 l ) Dose/Flasche 6,266 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Rimsulfuron) Komponente A 9 III E Cato x (500 g + 3 l) Dose/Flasche 18,29 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Rimsulfuron) Komponente A 9 III E Credo * x 5 l Kanister 27,44 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Picoxystrobin, Chlorothalonil) 9 III E Credo * Opus 4 Top Pack l + 5 l Kanister 12,493 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Picoxystrobin, Chlorothalonil) Credo * Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Fenpropimorph, Epoxiconazol, Solvent Naphta) Opus 4 Top 9 III E Curzate M WG kg Sack 10,23 Sack 5M Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mancozeb) 9 III E DuPont Trend x 5 l Kanister 22,38 Karton 4 G 27 Principal S Pack Principal S Pack g + 1 l + 10 l Dose/Kanister 600 g + 2 l + 2 x 10 l Dose/Kanister 13,2 Karton 4 G 24 26,2 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Nicosulfuron, Rimsulfuron Principal -Komp. A Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Pethoxamid/Terbuthylazin- Lösung) Successor 10 T Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Nicosulfuron, Rimsulfuron) Principal -Komp. A Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Pethoxamid/Terbuthylazin- Lösung) Successor 10 T 9 III E III E Tanos x 3,5 kg Sack 15,3 Karton 4 G Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Famoxadon, Cymoxanil) 9 III E * Zulassungsende am

35 Umgang/Lagerung Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung von Pflanzenschutzmitteln Handelsname Verwendungszweck Formuliertyp Angaben zu den Inhaltsstoffen Wirkstoffe andere kennzeichnungspflichtige Stoffe Symbole / Piktogramme Signalwort Kennzeichnung gem. CLP-VO 1272/2008 (EG) H- und P-Sätze Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Lagerklasse LGK Flammpunkt C nicht geeign. Löschmittel Lagertemperatur nicht unter C nicht über C Acanto * Fungizid Suspensionskonzentrat 250 g/l (22,5 Gew.-%) Picoxystrobin Achtung H: 410 EUH: 208, 401 P: 391, nicht entflammbar Wasservollstrahl 5 Arigo Komp. A im Arigo B Pack Herbizid Granulat 360 g/kg (36 Gew.-%) Mesotrione 120 g/kg (12 Gew.-%) Nicosulfuron 30 g/kg (3 Gew.-%) Rimsulfuron Achtung H: 410 EUH: 208, 401 P: 391, (Pack) Wasservollstrahl 0 Arigo Komp. B im Arigo B Pack Netzmittel flüssig 900 g/l (90 Gew.-%) Isodecylalkoholethoxylat Gefahr H: 302, 318 EUH: 071, 401 P: 101, 102, 261, 270, 280, , , (Pack) > 110 Wasservollstrahl 5 50 Bromoxynil 235 im Arigo B Pack Herbizid Emulsionskonzentrat 235 g/l Bromoxynil (als Octansäureester 342 g/l) conc. 32,9 % w/w Gefahr H: 302, 315, 317, 304, 336, 361d, 410 EUH: 401 P: 202, 264, 270, 271, 272, 273, , , 331, , , (Pack) > 65 Wasservollstrahl 0 30 Cato Komp. A Herbizid Granulat 250 g/kg (25 Gew.-%) Rimsulfuron Achtung H: 410 EUH: 401 P: 101, 102, 270, (Pack) Wasservollstrahl 0 Cato Komp. B Netzmittel flüssig 900 g/l (90 Gew.-%) Isodecylalkoholethoxylat Gefahr H: 302, 318 EUH: 071, 401 P: 101, 102, 261, 270, 280, , , (Pack) > 110 Wasservollstrahl 5 50 Credo * Fungizid 500 g/l (39,37 Gew.-%) Chlorthalonil 100 g/l (7,87 Gew.-%) Picoxystrobin Achtung H: 317, 332, 335, 351, 410 EUH: 401 P: 201, 261, 280, , , 363, 391, , > 100 Suspensionskonzentrat Wasservollstrahl 0 Curzate M WG Fungizid Granulat 45 g/kg (4,5 Gew.-%) Cymoxanil 680 g/kg (68 Gew.-%) Mancozeb Achtung H: H317, H361fd, H410 EUH: 401, 208 P: 101, 102, 201, 280, , , , 391, 405, Wasservollstrahl 0 30 DuPont Trend Netzmittel flüssig 900 g/l (90 Gew.-%) Isodecylalkoholethoxylat Gefahr H: 302, 318 EUH: 071, 401 P: 101, 102, 261, 270, 280, , , > 110 Wasservollstrahl 5 50 Opus 4 Top im Credo * Opus 4 Top Pack und Talius Top Pack Fungizid Suspoemulsion 84 g/l (8,2 Gew.-%) Epoxiconazol) 250 g/l (24,5 Gew.-%) Fenpropimorph Gefahr H: 332, 351, 360Df, 411 EUH: 208, 401 P: 201, 271, 280, , 405, D (Pack) > 100 Solvent Naphta, Fettalkoholethoxylat Wasservollstrahl Principal Komp. A im Principal S Pack Herbizid Granulat 429 g/kg (42,9 Gew.-%) Nicosulfuron 107 g/kg (10,7 Gew.-%) Rimsulfuron Achtung H: 410 EUH: 401 P: 391, (Pack) Wasservollstrahl 0 Principal Komp. B im Principal S Pack Netzmittel flüssig 900 g/l (90 Gew.-%) Isodecylalkoholethoxylat Gefahr H: 302, 318 EUH: 071, 401 P: 101, 102, 261, 270, 280, , , (Pack) > 110 Wasservollstrahl 5 50 Successor 10 T im Principal S Pack Herbizid Suspoemulsion 300 g/l (28 Gew.-%) Pethoxamid 187,5 g/l (17,5 Gew.-%) Terbuthylazin Achtung H: 302, 315, 319, 410 EUH: 208, 401 P: 280, , , , , (Pack) > 105 Wasservollstrahl 0 30 Talius im Talius Top Pack Fungizid Emulsionskonzentrat 200 g/l (20,53 Gew.-%) Proquinazid Calciumdodecylbenzolsulfonat Gefahr H: 315, 318, 351, 410 EUH: 401 P: 101, 102, 201, 280, , , 405, D (Pack) > 74 Wasservollstrahl 0 Tanos Fungizid Granulat 250 g/kg (25 Gew.-%) Cymoxanil 250 g/kg (25 Gew.-%) Famoxadon Achtung H: 302, 317, 361fd, 373, 410 EUH: 401 P: 101, 102, 201, 260, 270, 280, , , , 391, 405, Wasservollstrahl 0 30 * Zulassungsende am

36 Außendienstmitarbeiter in den Regionen TEAM NORD-WEST TEAM OST Boris Erb Mobil: (01 60) berb@dow.com Benno Rübsamen Mobil: (01 71) bruebsamen@dow.com Konstantin Zindler Mobil: (01 60) kzindler@dow.com Bastian Mertenskötter Mobil: (01 73) bastian.mertenskoetter@dupont.com Ulrich Hebenstreit Mobil: (01 71) uhebenstreit@dow.com Jochen Schröder Mobil: (01 71) jschroeder1@dow.com Dirk-Christian Bötger Mobil: (01 60) dboetger@dow.com Dr. Ulrich Bachem Mobil: (01 71) ulrich.bachem@dupont.com Melanie Krings Mobil: (01 51) mkrings@dow.com Hansjochen Rudzok Mobil: (01 71) hrudzok@dow.com Heinrich Dinges Mobil: (01 71) hdinges@dow.com Steffen Gunkel Mobil: (01 51) sgunkel@dow.com Dr. Bertram Edner Mobil: (01 71) dednerdr@dow.com Julia Uherek Mobil: (01 51) juherek@dow.com Ulrich Mast Mobil: (01 71) umast@dow.com Enrico Dittmann Mobil: (01 60) edittmann@dow.com Wolfgang Röhnert Mobil: (01 73) wolfgang.roehnert@dupont.com Anja Kämmer Mobil: (01 71) akaemmer@dow.com Axel Zschoche Mobil: (01 71) azschoche@dow.com Jörg Pitschel Mobil: (01 60) joerg.pitschel@dupont.com TEAM SÜD Dr. Tobias Meinhold Mobil: (01 71) tmeinhold@dow.com Edgar Balzer Mobil: (01 71) ebalzer@dow.com Andreas Hetterich Mobil: (01 71) ahetterich@dow.com Fabian Groß Mobil: (01 51) fgross@dow.com Dr. Annette Sachs Mobil: (01 71) asachs@dow.com Uwe Conrad Mobil: (01 71) uconrad@dow.com Walter Kraut Mobil: (01 71) walter.kraut@dupont.com Pascal Greiner Mobil: (01 60) pgreiner@dow.com Dr. Christine Beckereit Mobil: (01 71) cbeckereit@dow.com Andrea Huber Mobil: (01 75) ahuber@dow.com Dr. Kerstin Hofmann Mobil: (01 51) khofmann@dow.com VERTRIEB DEUTSCHLAND Verkaufsleitung Deutschland Karl-Martin Schaber Mobil: (01 71) karl-martin.schaber@dupont.com Account Management Bernd Trauth Mobil: (01 71) btrauth@dow.com Regionale Verkaufsleitung Nord-West Andrea Behn Mobil: (01 71) abehn@dow.com Fachberatung Nord-West Dr. Annelene Blanke Mobil: (01 71) ablankedr@dow.com Regionale Verkaufsleitung Ost Dr. Torsten Hentsch Mobil: (01 71) thentsch@dow.com Fachberatung Ost Dr. Stefan Dolej Mobil: (01 75) sdolej@dow.com Regionale Verkaufsleitung Süd Edgar Balzer Mobil: (01 71) ebalzer@dow.com Fachberatung Süd Gerhard Brunner Mobil: (01 73) gerhard.brunner@dupont.com Fachberatung Sonderkulturen Dr. Norbert Metz Mobil: (01 71) nmetz@dow.com Beratungstelefon: (0,06 /Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min.) DuPont im Internet: agrar.dupont.de DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH Hugenottenallee Neu-Isenburg Tel: Fax: Diese Broschüre ersetzt nicht die Gebrauchsanleitung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Bitte beachten Sie Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchs anleitung. Alle mit oder gekennzeichneten Produkte sind markenrechtlich geschützt für E. I. du Pont de Nemours and Company oder eine ihrer Konzerngesellschaften. Copyright 2017 Stand der Zulassung: November 2017

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