Info-Brief. die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst

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1 Info-Brief Eine Herausforderung Nach langen Diskussionen verabschiedete der Bayerische Landtag am 11. Juli 2002 einstimmig das Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen (ILSG) in Bayern. Das Gesetz trat am 1. September 2002 in Kraft. Die Eckpunkte des Gesetzes sind Ausgabe 1/ die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst die Überführung der bisherigen Rettungsleitstellen in Integrierte Leitstellen (ILS) die Gründung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die einheitliche Notrufabfrage und Alarmierung durch die ILS. Zu den Aufgaben der ILS nach Artikel 2 des ILSG gehören: Entgegennahme aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstige Hilfeersuchen und Informationen für Rettungsdienst und Feuerwehr im Leitstellenbereich Alarmierung der erforderlichen Einsatzkräfte und -mittel Begleitung aller Einsätze In dieser Ausgabe: Planungsgruppe 2 Unterstützung der Einsatzleitung. Der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Donau-Iller, in welchem die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen vertreten sind, hat 2007 den Betreiberzuschlag für die ILS dem Bayerischen Roten Kreuz erteilt. Die ILS Donau- Iller wird künftig ihren Sitz in Krumbach haben, wo derzeit die Rettungsleitstelle für den Bereich der vier Kreisverwaltungsbehörden ist. Soweit eine kurze Zusammenfassung. Nun klingt das oberflächlich betrachtet ganz einfach, eine ILS zu planen und in Betrieb zu nehmen. Seit Frühjahr 2008 laufen bereits die intensiven Planungen für die ILS. Allerdings muss man unumwunden zugeben, so leicht ist es nicht, ein derartiges Projekt zu realisieren. Daher hat der Lenkungsausschuss, in dem der Betreiber, der ZRF und die Kreisverwaltungsbehörden vertreten sind, am 4. Mai 2009 beschlossen, eine Planungsgruppe zur Koordination der ILS-Alarmplanung einzusetzen, um die weiteren Schritte besser abgestimmt voranzubringen und alle Beteiligten ausreichend darüber zu informieren. ILS-Projektierung 3 Grundsätze der Alarmierungsplanung Schritte der Alarmierungsplanung Einsatzstichwörter Einsatzmittelketten Bereichszonenplanung

2 Seite 2 Planungsgruppe der ILS Donau-Iller Wolfgang Strauch, Geschäftsführer des Zweckverbandes Wolfgang Strauch ist seit 2000 juristischer Staatsbeamter und war von 2003 bis 2008 Geschäftsführer für öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Günzburg. Seit 2006 ist er nebenamtlich Geschäftsführer des Zweckverbandes. Horst Schömer, ILS-Systemverwaltung, Alarmplanung Rettungsdienst Horst Schömer trat 1988 in die Feuerwehr Mindelaltheim (Landkreis Günzburg) ein und war dort zunächst als Gerätewart, von 1992 bis 1996 als Gruppenführer und von 1994 bis 1996 als stellvertretender Kommandant tätig. Durch einen Wohnortwechsel bedingt, setzte er ab 1997 seinen aktiven Feuerwehrdienst bei der Feuerwehr Ichenhausen (Landkreis Günzburg) fort, wo er von 1998 bis 2005 als Gruppenführer tätig war. Seit 1995 ist Horst Schömer hauptberuflich bei der Rettungsleitstelle Krumbach als Disponent, seit 1997 auch als Systemverwalter der Leitstelle tätig. Nach dem Besuch des Anpassungslehrgangs für Disponenten Feuerwehr-Modul II (10 Wochen SFS-Regensburg) und des Anpassungslehrgangs für Disponenten Rettungsdienst- Modul II (5 Wochen BF Augburg) hat er zwischenzeitlich die Systemadministration für die künftige Integrierte Leitstelle Donau-Iller übernommen. Hans-Peter Schneider, Alarmplanung Feuerwehren Kreisbrandmeister Hans-Peter Schneider aus Mindelheim (Landkreis Unterallgäu) betreut seit 1993 den Fachbereich "EDV, Funk, Kommunikationstechnik" der Kreisbrandinspektion im Landkreis Unterallgäu. Zu diesem Fachbereich gehört auch die technische und organisatorische Betreuung der Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz und die dazu gehörende Alarmplanbearbeitung. Er war 1994 und 1995 maßgeblich an der Realisierung der aktuellen Alarmierung in Form der Erst- und Nachalarmierung beteiligt. Zu allen Fachthemen zeichnet er auch im Auftrag des Kreisbrandrates in der Aus- und Fortbildung verantwortlich. Seit 2004 ist Hans-Peter Schneider auch Leiter des Fachbereichs 7 "Datenverarbeitung, Kommunikation, ILS, Funk" beim Bezirksfeuerwehrverband Schwaben e.v. Weiter vertritt er die Interessen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. in der Projektgruppe "DigiNet", Teilprojekt Schulung, des Bayerischen Innenministeriums. Die Projektgruppe "DigiNet" soll die Einführung des Digitalen BOS-Funk in Bayern realisieren. Seine "Heimatfeuerwehr" ist seit 1976 die Freiwillige Feuerwehr Mindelheim, wo er als Führungsdienstgrad tätig ist. Hauptberuflich ist Hans-Peter Schneider Leiter des Sachgebiets 19 "EDV und Informationstechnik" der Stadt Mindelheim. Hubert Stolp, Vertreter der 4 Kreisverwaltungsbehörden, Alarmplanung KatS Hubert Stolp ist seit 2002 Leiter des Sachgebiets 21 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" beim Landratsamt Unterallgäu. Wolfgang Strauch Horst Schömer Hans-Peter Schneider Hubert Stolp Aufgaben der Planungsgruppe - Vorbereitung und Steuerung der Entscheidungsfindung, Überwachung der laufenden Prozesse - Koordination der Fachplanung, Klärung von Problemstellungen - Entwicklung und Ausgabe eines Newsletters/Infobriefes - Durchführung von Schulungen, Informationsveranstaltungen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen.

3 Seite 3 ILS-Projektierung Integrierte Leitstelle ILS Donau-Iller Projektaufbau Lenkungsausschuss Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Planungsgruppe Koordination Alarmplanung Betreiber BRK-Landesgeschäftsstelle Stab Feuerwehralarmplanung Stab KatS/FüGK Planungsgruppe 1 ILS Prozessorganisation Planung und Einrichtung (einschl. Personalqualifikati- Planungsgruppe 2 Gebäude Planungsgruppe 3 Technik, Daten und Kommunikation Planungsgruppe 4 Qualitätsmanagement Stab Rettungsdienst Stammdatenverwaltung Rechtliche Grundlagen Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2002 das Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen (ILSG) beschlossen. Das ILSG trat am 1. September 2002 in Kraft. Eckpunkte des Gesetzes sind unter anderem: - die gemeinsame Nutzung der Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst - die Festlegung von Regionalleitstellen in den Grenzen der Rettungsdienstbereiche von 1974 (1. AVBayRDG), - die Betreiberentscheidung durch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, - die Notrufabfrage und Alarmierung nur durch Integrierte Leitstellen - Wegfall der Nachalarmierungsstellen - Bildung von Abschnittsführungsstellen (Kreiseinsatzzentrale). Alarmierungsbekanntmachung (ABek) Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zum Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen (ILSG) die Bekanntmachung zur Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, kurz Alarmierungsbekanntmachung (ABeK), erlassen, veröffentlicht im Allgemeinen Ministerialamtsblatt vom 28. Dezember 2005, Seite 540 ff. Hintergründe der Neufassung der ABeK sind unter anderem: - Die flächendeckende Errichtung Integrierter Leitstellen erfordert eine Anpassung der Alarmierung an die Möglichkeiten moderner Einsatzleittechnik. - Die reibungslose Zusammenarbeit der ILS macht eine landesweit einheitliche Software notwendig, wofür einheitliche Standards benötigt werden.

4 Seite 4 Grundsätze der Alarmierungsplanung - Schnellst mögliche Alarmierung - Der Situation angemessene Alarmierung - Das schnellst verfügbare, geeignete Einsatzmittel - Flächendeckende Planung - Objekt- und ereignisbezogene Planung - Planung möglichst auf Einsatzmitteltypen bezogen - Landesweit einheitlich vorgegebene Einsatzstichwörter für die Bereiche Feuerwehr, Rettungsdienst, Sonstige - Einsatzstichwörter können kombiniert werden - Ergänzung durch Einsatzstichwort-Module - Schlagwörter als Hilfsmittel für die Disponenten Besonderheit Feuerwehr: Bei Feuerwehreinsätzen muss die zuständige Ortsfeuerwehr immer alarmiert werden! Vorteile der einsatzmittel-typbezogenen Alarmierung - Es werden die Einsatzmittel alarmiert, die vor Ort benötigt werden und den Einsatzort am schnellsten erreichen. - Bei Nichtverfügbarkeit von Einsatzmitteln ermittelt das Einsatzleitsystem (ELS) automatisch Ersatz. - Bei Alarmstufenerhöhung ermittelt das ELS automatisch die nächstgelegenen Einsatzmittel. - Die Einheiten wissen, für welche Aufgabe sie alarmiert werden und können bedarfsgerecht ausrücken. - Die Einsatzmittelketten an den Einsatzstellen werden vereinheitlicht. - Fahrzeugneubeschaffungen oder -verlegungen können in der Planung einfach und flexibel nachgeführt werden. Weitere Änderungen durch neue ABeK: - Einführung von Einsatzstichwort-Modulen zur Unterstützung bei der zusätzlichen Alarmierung fester Einsatzmittelketten. - Einführung von Infoeinsätzen zur Arbeitserleichterung oder Dokumentation von Tätigkeiten in der ILS. - Einführung von Schlagwörtern zur Erleichterung der Disposition (im Rettungsdienst insbesondere zur Qualitätssicherung).

5 Seite 5 Schritte der Alarmierungsplanung Stammdatenerfassung Grundlage des Datenbanksystems der Leitstellensoftware ELDIS III BY sind die Stammdaten. Hierzu zählen sowohl bei den Feuerwehren, als auch beim Rettungsdienst und anderen Organisationen: - Stärkedaten - Erreichbarkeiten - Fahrzeuge - Geräte und Material - Standorte (Feuerwehrhäuser, Rettungswachen usw.) Mit der Erfassung der Stammdaten wurde im Frühjahr 2008 begonnen, dieser aufwändige Prozess dauerte mehrere Monate, zumal die Erfassung nach bestimmten Vorgaben erfolgen musste. Seit Oktober 2008 erfassen bzw. übertragen die Sachbearbeiterinnen in den Sachgebieten der Landratsämter in Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu (das Landratsamt Unterallgäu in Zusammenarbeit mit der Stadt Memmingen) die Stammdaten in ELDIS III. Diese Maßnahme ist in einem ersten Schritt fast abgeschlossen. Die Stammdateneingabe kann aber nie endgültig beendet werden. Sie ist künftig permanent und zeitnah weiter zu pflegen, da sie eine wichtige Grundlage der Alarmierung darstellt. Vor allem die Feuerwehren müssen bereits jetzt alle ihre Stammdaten permanent pflegen und Änderungen sofort an die Landratsämter weitergeben. In den Landkreisen Neu-Ulm und Unterallgäu und der Stadt Memmingen erfolgt dies mithilfe einer Online-Datenbank, aus welcher dann bei Änderungen durch die jeweiligen Feuerwehren automatisch eine Benachrichtigung an die Sachgebiete der Landratsämter erfolgt. Ähnlich wird auch im Landkreis Günzburg verfahren. In den Sachgebieten werden dann die geänderten Stammdaten unmittelbar im Leitstellensystem eingepflegt. Die Stammdatenerfassung und -pflege betrifft aber auch weitere Daten von - allen anderen Organisationen - Gemeinden - weiteren wichtige Stellen. Auch diese Daten müssen erfasst und künftig permanent seitens der Landratsämter und der Stadt Memmingen gepflegt und der ILS zur Verfügung gestellt werden. Einsatzstichwörter Zu den Grundsätzen der künftigen ILS-Alarmierung gehören die landesweit einheitlich vorgegebenen Einsatzstichwörter für die Bereiche Feuerwehr, Rettungsdienst und sonstige Einheiten. Nachstehend eine Übersicht der landesweit einheitlichen Einsatzstichwörter:

6 Seite 6 Einsatzstichwörter Brand THL RD Sonstige Module Infoeinsätze B 1 Benzin aus Pkw Absicherung Beleuchtung EL BWB Abnahme B 2 Bombendrohung Bergrettung Eingleisen FüGK Angemeldete Feuer B 2 Person Bombenfund Betreuung Erkundung Gefahrstoff Apothekenauskunft B 3 Gasaustritt Eisunfall 1 Hilfe/Sonstiges FW HÖRG BMA Probe B 3 Person Gebäudeeinsturz Eisunfall 2 Hubschrauberlandung Hundestaffel BMA Störung B 4 Gefahrstofffund klein Hilfe/Sonstiges RD Motorradstreife KEZ Eigenunfall B 5 Geruch Infekt Notfallseelsorge Messen Giftnotruf ÖEL B 6 Großtierrettung Infekt Gruppe 4 Psychosoziale Unterstützung Hochwassermeldung B 7 Öl Land Intensiv 1 THW-Bereitschaft Rettungszug Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst B 8 Öl Wasser Intensiv 2 Tragehilfe SANEL Luftbeobachtung B 8 P Aufzug Intensiv 3 Überörtlicher Einsatz Schwerg. Pat. Öffentlichkeitsarbeit B 9 P eingeklemmt Intensiv 4 Suche Probealarm B Atom P Rettung aus Höhen und Tiefen B Bio P Straßenbahn Krankentransport Arzt Krankentransport UG ÖEL San-Dienst UG SAN-EL Sicherheitswache B BMA P Strom MANV 1 Warnen Unwetterwarnung B Boot P U-Bahn MANV 2 Verkehrssicherung B Chemie P verschüttet RD 1 Wachbesetzung B Elektroanlage P Wohnung RD 1 Neugeboren Zahnarztnotdienst B Explosion P Zug RD 2 B Schienentunnel Rettungskorb RD 2 Kind B Schiff THL 1 RD 3 B Straßentunnel THL 2 RD 4 B Wald THL Atom RD 5 B Zug THL Bio Rettungsdienst Einsatzleitung THL Chemie THL Wasser Tauchunfall Überörtlich RD Unwetter Wassernot 1 VU 1 Wassernot 2 VU 2 Wassernot 3 VU 3 VU Flugzeug 1 VU Flugzeug 2 VU Schiff Kollision VU Schiff Leck VU Straßenbahn VU Zug

7 Seite 7 Einsatzmittelketten Anhand der landeseinheitlich vorgegebenen Einsatzstichwörter müssen nun so genannte Einsatzmittelketten gebildet werden. Die Festlegungen, welche Einsatzmittel für das jeweilige Stichwort in der Erstalarmierung zu alarmieren sind, werden in den Planungsstäben - Stab Feuerwehralarmplanung - Stab KatS/FüGK - Stab Rettungsdienst getroffen. Die dort vertretenen Führungskräfte sind um ihren Job nicht zu beneiden. So wurden beispielsweise im Dezember 2008 und Januar 2009 im Stab Feuerwehralarmplanung, in welchem die Kreisbrandräte Robert Spiller (Landkreis Günzburg), Alfred Raible (Landkreis Neu-Ulm), Franz Gaum (Landkreis Unterallgäu) und Stadtbrandrat Hans Hirschmeier (Stadt Memmingen) vertreten sind, die Grundlagen der Einsatzmittelketten gebildet. Die Problematik besteht darin, die doch unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Landkreisen unter einen Hut zu bekommen. Gerade bei den Feuerwehren gibt es regional unterschiedliche Fahrzeug- und Gerätebestände, welche in der Bereichsfolge der Alarmierung zu teils unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Beispiel einer Einsatzmittelkette Beispiel: Einsatzstichwort B 4 = Brand landwirtschaftliches Anwesen Einsatzmittel für die Erstalarmierung nach derzeitigen Überlegungen: - Ortsfeuerwehr - ca bis 4000 Liter Löschwasser - 16 Pressluftatmer - 1 Ex-Warngerät - 1 Wärmebildkamera - 2 Überdruckbelüfter l Schaummittel - 1 Drehleiter - 1 Mehrzweckfahrzeug - 3 TS 8/8 (PF PN ) - Führungskräfte der Kreisbrandinspektion - 1 Rettungswagen (für Eigenabsicherung) Im realen Alarmierungsfall durch die Leitstellensoftware sucht sich das System in der Reihenfolge der Entfernungen zur Schadensstelle alle Feuerwehren aus, die neben der Ortsfeuerwehr mit den angeforderten und vorhandenen Einsatzmitteln zur Verfügung stehen. Das Problem ist, jetzt in der Planungsphase zu erkennen, was später tatsächlich bei der Alarmierung passiert.

8 Seite 8 Bereichszonenplanung Aktuell in Bearbeitung ist die Bereichszonenplanung. Neben der Stammdatenerfassung und -pflege und den Einsatzmittelketten ist die Bereichszonenplanung das dritte, maßgebliche Kriterium der Alarmplanung. Als Grundlage bei der Feuerwehralarmplanung dienen, wie bei der bisherigen mit der Software BASIS entwickelten Alarmplanung, die Gemarkungsgrenzen in den Gemeinden. Da es jedoch in der ILS-Alarmplanung keine politischen Grenzen mehr gibt, werden aus den Gemarkungszonen heraus die Bereichszonen entwickelt und nach den in der ABek vorgegebenen Gesichtspunkten festgelegt bzw. geändert oder angepasst. Maßgebend ist dabei immer die Ermittlung des nächstgelegenen Einsatzmittels und die Festlegung der örtlich zuständigen Feuerwehr. Hier spielt das Geoinformationssystem (GIS) im Leitstellensystem eine wesentliche Rolle, da die Orte-Straßen-Hausnummern-Datenbanken der bayerischen Vermessung mit den festgelegten Zonen verknüpft werden. Dies stellt sicher, dass die Disponenten der Leitstelle künftig die Standortermittlung von Schadensereignissen besser ermitteln können. Seitens der Feuerwehren sind die grundsätzlichen Zonenplanungen ermittelt worden und kommen nun im Juli 2009 in die Abstimmungsphase. Danach werden sie im Herbst 2009 in das GIS-System eingepflegt. Anhand der vorgenannten Zonengrundlage beplant dann der Rettungsdienst seine Bereichszonen. Hierbei besteht die Schwierigkeit, dass es beim Rettungsdienst natürlich wesentlich weniger Rettungswachen gibt im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Feuerwehrhäuser. Bei den Bereichszonenplanungen muss auch berücksichtigt werden, dass die Alarmplanungen über die Landkreis- und ILS-Grenzen hinaus gehen müssen, was wiederum eine Abstimmung mit benachbarten ILS-Bereichen und bei uns auch mit den angrenzenden Leitstellenbereichen in Baden-Württemberg abgestimmt werden muss. Nach den derzeitigen Zeitplanungen sollen die Maßnahmen bis November 2009 soweit abgeschlossen sein. Für die Feuerwehren bedeutet dies jedoch keine Pause: Für besondere Gebäude (z. B. historische Bauten, Heime, Industrieanlagen), besondere Verkehrswege (z. B. Autobahnen, Bahnlinien) und andere besondere Lagen müssen noch eigene Planungen festgelegt werden.

9 Wie geht es weiter? In den vergangenen Wochen bestand die Aufgabe der Planungsgruppe vor allem darin, eine Fülle von Informationen zu prüfen, zu recherchieren, abzustimmen. Dies geschah auch durch verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Hersteller der Leitstellensoftware, der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried, dem Bayerischen Innenministerium und weiteren, an der ILS-Planung beteiligten externen Stellen. Insgesamt sind die derzeitigen Planungsmaßnahmen in einem guten Zeitplan, wenngleich auch die Löwenarbeit noch bevorsteht. Für die weiteren Planungsschritte in den kommenden Monaten wird durch die Planungsgruppe hierfür eine Agenda erstellt. Diese kann jedoch erst dann ermittelt werden, wenn feststeht, wann die Leitstellentechnik am künftigen Standort der ILS in Krumbach zur Verfügung steht. Denn bestimmte Maßnahmen, wie die Ermittlung von Bereichsfolgen, kann nur auf dem eigenen Leitstellensystem erfolgen. Weitere Informationen erfolgen im nächsten Infobrief, der nach der Sommerpause erscheinen wird. Sie finden uns auch im Internet: Infobrief der Planungsgruppe Koordination Alarmplanung ILS Donau-Iller Redaktionelle Bearbeitung: Hans-Peter Schneider Horst Schömer Mail: Um allen die Möglichkeit zu bieten, sich über die Planungsfortschritte zur ILS Donau-Iller zu informieren, baut die Planungsgruppe derzeit auch eine Webseite auf: Hier gibt es auch die Möglichkeit, sich im Newslettersystem einzutragen, um beispielesweise auch regelmäßig diesen Info-Brief zu erhalten.

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