Mitgliederversammlung Am im Tennisheim des SV-Lochhausen

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1 Mitgliederversammlung 2017 Am im Tennisheim des SV-Lochhausen

2 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

3 Begrüßung Herzlich willkommen zur Jahreshauptversammlung der Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.v. Die Einladung erfolgte fristgerecht am per und mit der Post (wenn keine Mailadresse vorlag) Gäste sind uns willkommen und dürfen zu Diskussionen beitragen, an Abstimmungen können sie jedoch nicht teilnehmen.

4 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung Tagesordnung Gibt es Einwände gegen die Tagesordnung? Protokoll der Mitgliederversammlung vom Protokoll Herr Feierlein verliest das Protokoll zur letzten Mitgliederversammlung vom

5 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

6 Berichte 1. Vorsitzender Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr, dass Sie heute Abend zu uns gekommen sind. Dies zeigt uns um so mehr wie groß das Interesse an unserem Ort ist. Das dörfliche Lochhausen Langwied wird sich in den nächsten Jahren erheblich verändern. Die anstehenden Bauvorhaben mit ca Wohnungen werden von 2500 neuen Mitbürgern bezogen.

7 Berichte 1. Vorsitzender Dies bedeutet für unseren Stadtbezirk eine große Herausforderung in allen Lebensbereichen. Zusätzliche Menschen bedeuten mehr Verkehr, weniger Grün und volle S-Bahnzüge. Aber sie bieten auch die Chance auf Verjüngung, mehr Gemeinschaft und neue Infrastruktur. Dies gilt es alles neu zu gestalten und bewährtes zu bewahren, daher werden wir uns weiterhin in die Entscheidungsprozesse einbringen und unsere Meinung in geeigneter Form kundtun. Es gibt viele Herausforderungen in Lochhausen und Langwied. Lassen Sie uns dies gemeinsam angehen. Wir zählen auf SIE! Vielen Dank, Jürgen Umseher

8 Berichte Kassenwart Teil 1 Mitglieder 206 Verschiedenes Werbung Weihnachtsgruß in der Aubinger Zeitung Sparkasse Verwahrentgeld (Strafzinsen) à 3 Monate ca. 12,70

9 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

10 Der Verein wurde 1957, also vor 60 Jahren gegründet. Die Satzung wurde in dieser Zeit bereits 2 Mal geändert. 1974, nach 17 Jahren und 1993, nach wiederum 19 Jahren. Das heißt, dass unsere heutige Satzung bereits 24 Jahre besteht. Die Veränderungen der Gesellschaft machen es manchmal nötig, dass man an seinen Statuten arbeitet. Das haben wir gemacht und wollen es Ihnen heute vorstellen. Wichtig, der Zweck und die Ziele des Vereines werden nicht verändert!

11 Veränderungen im Groben: Vorstand verkleinern Ausschuss verkleinern Wahlperiode verlängern Einbindung elektronischer Kommunikation Verpflichtung auf Lastschrifteinzug für neue Mitglieder

12 Satzung Satzung der Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.v. vom Name und Sitz des Vereins Die Bürgervereinigung Lochhausen-Langwied e.v., im folgenden "Bürgervereinigung" (BV-LOLA) genannt, hat ihren Sitz in München- Lochhausen-Langwied und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht München - Registergericht - unter VR 5938 eingetragen.

13 2. Zweck und Aufgaben des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ziel der BV-LOLA ist, die gemeinsamen örtlichen Belange des Stadtteils Lochhausen-Langwied wahrzunehmen und die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten und zu fördern. Hierbei ist der Verein insbesondere bestrebt, die dörfliche Struktur von Lochhausen und Langwied sowie die bestehenden Frei- und Erholungsräume zu erhalten und vorhandene Landschaftsschutzgebiete auszubauen. Bei Planungen der Stadt, von Landes- und Bundesbehörden setzt sich die BV-LOLA dafür ein, dass schädliche Auswirkungen auf die Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung und die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst geringgehalten werden.

14 3. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

15 4. Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der BV-LOLA steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Sitz im Bereich des früheren Stadtbezirks 40- Lochhausen-Langwied (Stand Juli 1992) haben. Ausnahmegenehmigungen durch den Vorstand sind in einer Einzelfallentscheidung möglich. Der schriftliche Antrag auf Beitritt zur BV-LOLA ist an den Vorsitzenden zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft. Der schriftliche Mitgliedsantrag ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Mitgliedschaft kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Gleiches gilt für die Ausübung von Mitgliedsrechten. Der Verein verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

16 5. Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Ein Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muss dem Vorsitzenden spätestens am 30. November zugehen. Wenn ein Mitglied durch sein Verhalten grob gegen die Interessen der BV-LOLA verstößt oder diese anderweitig schädigt, kann dieses nach Anhörung durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann weiterhin erfolgen, wenn ein Mitglied über ein Jahr mit seinem Beitrag im Rückstand ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Dagegen kann das Mitglied innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand einlegen. Der Vorstand entscheidet endgültig.

17 6. Mitgliedsbeitrag Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe des Beitrages fest. Der Beitrag wird am Anfang des Jahres über das Lastschriftverfahren eingezogen.

18 7. Organe Organe des Vereins sind: der Vorstand der Ausschuss die Mitgliederversammlung

19 8. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden dem Stellvertreter dem Kassier (Kassenwart) dem Schriftführer Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei der anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam, allerdings nur im Verhinderungsfall. Die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

20 Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins. Die Geschäftsverteilung regelt der Vorstand unter sich. Vorstandssitzungen sind schriftlich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn dies eines der Vorstandsmitglieder unter Angabe des Grundes verlangt. Die schriftliche Einladung mit Tagesordnung soll den Vorstandsmitgliedern spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin zugegangen sein. Über den wesentlichen Sitzungsverlauf ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden mitzuunterzeichnen.

21 9. Der Ausschuss Der Ausschuss soll sich aus mindestens 3 Mitgliedern zusammensetzen. Die Ausschussmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Ausschuss unterstützt und berät den Vorstand. Die Ausschussmitglieder können vom Vorstand nach Bedarf mit Aufgaben der örtlichen Belange betraut werden. Der Ausschuss kann für sich Sitzungen abhalten. Die Ausschussmitglieder können zu Vorstandssitzungen miteingeladen werden.

22 10. Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, auf Führung und Tätigkeit der BV-LOLA Einfluss zu nehmen. Die wesentlichen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind Wahl des Wahlausschusses Wahl der Mitglieder des Vorstands Wahl des Ausschusses Wahl von 2 Revisoren Festsetzung des Mitgliedsbeitrages Beratung und Verabschiedung von Anträgen aus der Mitgliederschaft Beschlussfassung über Satzungsänderungen Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

23 Die Mitgliederversammlung findet grundsätzlich einmal in jedem Geschäftsjahr statt. Die schriftliche Einladung mit Tagesordnung muss allen Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor der Versammlung zugegangen sein. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen eine Woche vorher dem Vorsitzenden zugehen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie wird vom Vorsitzenden - während der Durchführung von Wahlen vom Wahlausschussvorsitzenden - geleitet. Die Versammlung beschließt, soweit nichts Anderes bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In persönlichen Angelegenheiten sind die betroffenen Mitglieder nicht stimmberechtigt.

24 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich geheim, können aber durch Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder auch offen durchgeführt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorsitzenden beantragt. über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, in die alle Beschlüsse und Wahlergebnisse unter Angabe der jeweiligen Stimmzahlen aufzunehmen sind. Die Niederschrift ist vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

25 11. Revisoren Die Revisoren prüfen jährlich die Kassenführung des vorangegangenen Geschäftsjahres. Über das Prüfungsergebnis wird in der Mitgliederversammlung berichtet.

26 12. Definitionen Der Begriff schriftlich steht für Brief, Fax und gängige digitale Kanäle.

27 13. Satzungsänderungen Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Vereinsmitglieder beschlossen werden.

28 14. Auflösung des Vereins Der Verein kann nur durch Beschluss einer Dreiviertelmehrheit einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vereins wird dessen Vermögen nach Beschluss des Vorstandes einem gemeinnützigen Zweck zugeführt, der nach Möglichkeit den Bürgern von Lochhausen und Langwied zugutekommt.

29 Die Satzung wurde in Abänderung der Satzung vom und der Fassung vom durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom geändert und neu gefasst.

30 Diskussion Abstimmung

31 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

32 Wohnbau in Lochhausen und Langwied Henschel/Federseestraße Siehe Planskizze PDF Ca. 460 Wohneinheiten Besucherstellplätze (je 6 WE ein PP) Osterangerstraße Ca. 400 Wohneinheiten Spatzenwinkel Ca. 120 Wohneinheiten (11655qm / 96qm = Anzahl WE)

33 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

34 RamaDama 10.März 2018 um 09:00 Uhr wollen wir wieder aufräumen. Treffpunkt: Parkplatz vor dem Tennisheim des SV-Lochhausen Der Abfallwirtschaftsverband München wird uns hierbei wieder finanziell unterstützen. Es gibt eine Brotzeit und Getränke für alle Helfer

35 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

36 Anträge Parksituation an der Kirche St. Michael

37 Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollgenehmigung 2. Berichte 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers (Kassenwart) 3. Bericht zur Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes 3. Vorstellung und Beschluss über die neue Satzung 4. Wohnbau in Lochhausen und Langwied 5. Ramadama am 10.März Behandlung von Anträgen 7. Verschiedenes

38 Verschiedenes Fotos von Verkehr Langwieder Haide

39 BV-LoLa im Internet BV-LoLa im Internet Facebook Seite: Facebook Gruppe:

40 Bürgervereinigung Lochhausen Langwied e.v. - Gemeinsam mehr erreichen. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT UND IHR ENGAGEMENT FÜR LOCHHAUSEN UND LANGWIED AUCH IN 2018.

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