Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST
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- Sven Holst
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1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und Schiffe Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST über Zusammenstoss von Zug (SOB) mit einem Auto auf privaten Bahnübergang vom in Dienstag 11. Oktober Ulisbach (Wattwil) Reg.-Nr.: Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@sust.admin.ch
2 Allgemeine Hinweise zu diesem Bericht Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). Es ist daher auch nicht Zweck dieses Berichts, Schuld- und Haftungsfragen zu klären. 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Dienstag, 11. Oktober 2011, um ca. 13:22 Uhr kollidierte ein Personenwagen in Ulisbach (Wattwil) auf dem unbewachten, privaten Bahnübergang (Bahn-km ) mit Zug der Schweiz. Südostbahn (SOB). Der Personenwagen verkehrte langsam auf der Flurstrasse entlang des Gleises und fuhr unmittelbar vor dem herannahenden Zug auf den Bahnübergang. Zug von Ebnat-Kappel nach Wattwil war in gleicher Richtung unterwegs und konnte trotz Achtungspfiff den Zusammenstoss nicht vermeiden. Der Autofahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starb an der Unfallstelle. Seite Ebnat-Kappel Fotos SUST Seite Wattwil 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle SUST wurde um Uhr durch die Meldestelle REGA über das Ereignis informiert. Die Rücksprache mit dem Verkehrsunternehmen ergab die Notwendigkeit einer Untersuchung der SUST in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen vor Ort. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 2/8
3 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Auf der Strecke Ebnat-Kappel Wattwil gibt es in kurzen Abständen mehrere unbewachte Bahnübergänge. Die privaten, unbewachten Bahnübergänge können teilweise mit einem Gitter geschlossen werden. Auch der Bahnübergang bei km (Unfallort) hatte ein Gitter. Dieses war geöffnet. Der Übergang ist mit einem einfachen Andreaskreuz gem. Siganlisationsverordnung (SR , Bild 3.24) gekennzeichnet. Foto: SUST Fahrtrichtung Auto 1.2 Verlauf der Fahrt / Unfallhergang Richtung Olten Die S 9, Zug 23953, verkehrte von Nesslau Neu St.Johann nach Wil und war gemäss Fahrplan pünktlich unterwegs. Als Triebfahrzeug führte Zug einen Flirt SOB. Der Führerstand vom RABe Seite A war bedient. Der Lokführer sah den Personenwagen, welcher langsam entlang des Gleises fuhr. Kurz vor dem unbewachten Bahnübergang gab der Lokführer ein Achtungssignal ab, um den Autofahrer zu warnen und leitete die Schnellbremsung ein. Der Autolenker fuhr unmittelbar von links vor dem Zug auf den Bahnübergang, womit der Zusammenstoss nicht vermieden werden konnte. 1.3 Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Tödlich Verletzte Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Am Rollmaterial RABe der SOB entstand ein Sachsachaden von ca `000.- Franken. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 3/8
4 1.5 Beteiligte Personen Lokführer Lokführer SOB Dritte männliche Person (CH-Bürger, Jahrgang 1963) 1.6 Schienenfahrzeuge Eigentümer: SOB Zugskomposition: Flirt SOB, RABe Wetter, Schienenzustand Tag, Sonne. Schienen trocken. 1.8 Bahnsicherungssysteme Der Bahnübergang ist nicht gesichert. Der Übergang ist mit einem einfachen Andreaskreuz gem. Siganlisationsverordnung (SR , Bild 3.24) versehen. Die übrigen Bahnsysteme funktionierten normal. 1.9 Zug- und Rangierfunk Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant Bahnanlagen Die Strecke Ebnat Kappel Wattwil ist einspurig. In kurzen Abständen gibt es mehrere unbewachte, private Bahnübergänge. Im Bereich der Unfallstelle verläuft die Strasse im Abstand von ca. 10 m parallel zum Gleis. Das Streckengleis war eine lange Gerade und übersichtlich Fahrdatenschreiber Der Triebwagen ist mit einer elektronischen Geschwindigkeitsmessanlage Hasler Teloc 25XX ausgerüstet. Die Fahrdaten werden elektronisch aufgezeichnet und auf einer Memory Card gespeichert. Sie wurden durch die Verkehrsunternehmung ausgelesen und ausgewertet der SUST zur Verfügung gestellt (Anlage 1). Die Auswertung der Fahrdaten ergibt, dass der Lokführer mit einer Geschwindigkeit von 84,9 km/h gefahren ist und sich somit an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von max. 85 km/h für diesen Streckenabschnitt gehalten hat. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 4/8
5 Der Lokführer hat die Schnellbremsung korrekt eingeleitet, der Anhalteweg betrug 150 Meter Befunde an den Fahrzeugen Die visuelle Kontrolle der Fahrzeuge der SOB durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. Alle Bremsen sowie die Zugsicherung waren eingeschaltet und funktionierten einwandfrei Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Feuer Es trat kein Feuer auf Besondere Untersuchungen In der Untersuchung sind keine Verstösse gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen festgestellt worden. 2 ANALYSE 2.1 Technisches Der Pendelzug Flirt war technisch in Ordnung. Der Bahnübergang war unbewacht und nicht gesichert. 2.2 Betriebliches Die Zugfahrt verlief bis zum Unfall normal ohne besondere Vorkommnisse. Vor dem privaten Bahnübergang sind für den Lokführer keine Pfeiftafeln aufgestellt. Um den Autofahrer zu warnen, hat der Lokführer trotzdem ein Achtungssignal gegeben und kurz darauf die Schnellbremsung eingeleitet. 2.3 Strassenseitig Die nötigen Signale waren angebracht. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 5/8
6 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Der unbewachte, private Bahnübergang ist nicht mit Bahn-Sicherheitseinrichtungen versehen. Strassenseitig ist ein einfaches Andreaskreuz gem. Signalisationsverordnung angebracht. Die beidseitig des Überganges angebrachte Abschrankung zum Absperren des Bahnübergangs auf der Strasse war offen. 3.2 Ursache Der Autolenker ist unmittelbar vor dem herannahenden Zug auf den Bahnübergang gefahren. Trotz Achtungspfiff und Schnellbremsung des Lokführers konnte der Zusammenstoss nicht verhindert werden. 3.3 Risikobeurteilung Ein mit Barrieren und Blinklicht ausgerüsteter Bahnübergang hätte das Risiko eines Unfalls massiv verkleinert. Auf der Strecke zwischen Ebnat-Kappel und Wattwil gibt es neun unbewachte Bahnübergänge. Diese Übergänge folgen sich teilweise in kurzer Distanz, so z.b. bei Bahnkm , und Für den betroffenen Bahnübergang (Bahn-km ) ist eine eigensichere Schrankenanlage geplant und vom BAV bewilligt. Verhandlungen mit den Grundeigentümern und der Gemeinde Wattwil zur Zusammenlegung der Bahnübergänge bei Bahn-km und führten jedoch nicht zum Erfolg. 4 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Die SUST empfiehlt, einige unbewachte Bahnübergänge zu schliessen. Die verbleibenden Bahnübergänge sind, gemäss den Vorgaben des BAV, mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen zu versehen. Bern, 12. Dezember 2011 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Bahnen und Schiffe Dieser Untersuchungsbericht wurde von der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungstelle (SUST) genehmigt (Art. 3 Abs.4 litt. G der Verordnung über die Organisation der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle vom 23. März 2011). Bern, Verteiler: gem. SR (VUU), Art 25 3 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 6/8
7 Anhang 1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 7/8
8 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 8/8
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