Das Nichtverbreitungsregime und die humanitäre Initiative

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1 Hiroshima Nagasaki Peace Study Course Script zur Vorlesung am 2. Juni 2015 Das Nichtverbreitungsregime und die humanitäre Initiative von Sascha Hach und Julia Berghofer (ICAN) Inhalt Völkerrechtlicher Kontext S. 2 Der Nichtverbreitungsvertrag (NPT) S. 3 Deutschland und die nukleare Teilhabe S. 3-4 Wege zum Verbot S. 4-5 Die Überprüfungskonferenz 2015 zum Nichtverbreitungsvertrag S. 5-9 Organisation und Struktur der Konferenz S. 6 Hauptkonfliktlinien im Nichtverbreitungsregime S. 6-7 Das Scheitern der Konferenz S. 7-8 Die Humanitäre Initiative als Fortschritt S. 8 Zusammenfassung daran krankt der NPT derzeit S

2 Völkerrechtlicher Kontext Der Atomwaffensperrvertrag bzw. Nichtverbreitungsvertrag 1 wird durch eine Reihe internationaler Vertragswerke unterstützt oder ergänzt, die bisher mehr oder weniger in Kraft getreten sind. Diese Verträge sollen bestimmte Elemente des NPT stärken oder rechtliche Lücken ausfüllen. Ein bilateraler Vertrag, der gerade in der angespannten Lage zwischen Russland und den USA infolge der Ukrainekrise wieder verstärkt Aufmerksamkeit erhält, ist START 2. Ursprünglich 1982 von der Administration Reagan initiiert, wurde START I 1991 von Bush senior und Gorbatschow unterzeichnet. Er war von 1994 bis 2009 in Kraft. Ziel war es, den Bestand an Trägersystemen für strategische Atomwaffen auf 1600 mit maximal 6000 anrechenbaren Nuklearsprengköpfen zu reduzieren. Zu den strategischen Atomwaffen gehören Interkontinentalraketen (ICBM) mit einer Reichweite von km sowie U-Boot-gestützte ballistische Raketen (SLBM). Nicht geregelt waren Raketen mit mittlerer Reichweite und Bomber. START II sah einen Abbau der strategischen Sprengköpfe auf bis pro Seite vor, trat aber niemals in Kraft, da die Russische Föderation 2002 von dem Abkommen zurücktrat. Verhandlungen über START III wurden niemals abgeschlossen. New-START sollte stattdessen ein Folgeabkommen zu START I darstellen. Obama kündete 2009 in seiner Prager Rede die Verhandlungen über einen weiteren Vertrag zwischen Russland und den USA an. Unterzeichnet wurde New Start im März 2010 von Obama und Medwedjew, die Ratifikation erfolgte Das Regelwerk sieht eine weitere Reduktion auf je strategische Atomwaffen bis 2020 vor und will die Trägersysteme auf 800 pro Partei begrenzen. Im Februar 2013 erklärte Obama, er wolle START neu aushandeln möglicherweise auch mit Blick auf taktische Kernwaffen, die bisher nicht unter den Vertrag fallen. Die Verhandlungen stocken bisher. Ein weiteres zentrales Regelwerk, dessen Umsetzung jedoch auch Anlass zu Unstimmigkeiten zwischen den Staaten darstellt, ist der Umfassende Kernwaffenteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT). Er verbietet die Durchführung jeder Art von Kernwaffenexplosionen sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke. Die Beihilfe ist ebenfalls verboten. Die Überwachung erfolgt durch die Organisation für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) mit Sitz in Wien. Es handelt sich um ein Überwachungssystem, das alle Kernwaffenexplosionen weltweit durch über 250 Messstationen registriert. Bisher haben 183 Staaten den Vertrag unterzeichnet; 164 haben ihn ratifiziert 3 (Stand März 2015). Annex 2 des Vertrags regelt, dass 44 bestimmte Staaten ratifizieren müssen, damit der CTBT in Kraft tritt, und zwar diejenigen, die per 1995 über Kernwaffentechnologie verfügten. Inzwischen haben 41 davon unterzeichnet und 36 ratifiziert. Es fehlen Ägypten, China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea und Pakistan. Der US-Senat hatte die Ratifikation bereits 1999 abgelehnt. 1Wir werden im Folgenden das Kürzel NPT für den englischen Begriff Non-Proliferation Treaty verwenden. Die Überprüfungskonferenz wird dementsprechend mit RevCon (Review Conference) abgekürzt und die Vorbereitungskonferenzen mit PrepCom (Preparatory Committee). Diese Abkürzungen werden im internationalen Umfeld sowohl von der Zivilgesellschaft als auch von den Vereinten Nationen selbst verwendet. 2START steht für Strategic Arms Reduction Treaty. 3Den Status der Ratifikation kann man auf der Homepage der CTBTO verfolgen: (letzter Zugriff am 4. Juni 2015). 2

3 Der Fissile Material Cut-off Treaty stellt eine Überlegung dar, einen weiteren Vertrag auszuhandeln, der die weitere Produktion von spaltbarem Material für Nuklearwaffen verbietet. Bisher gibt es keine konkreten Gespräche darüber und auch die expliziten Inhalte des FMCT sind noch vage. Derzeit blockiert vor allem Pakistan den Beginn der Verhandlungen. Problem ist das Veto-Recht der Staaten im verhandelnden Komitee. Der Nichtverbreitungsvertrag (NPT) In der Staatengemeinschaft wird der NPT als Eckpfeiler der Abrüstung angesehen; insbesondere, wenn man das Scheitern der bereits genannten Regelwerke betrachtet. Er beinhaltet drei thematische Felder: Nichtverbreitung, Abrüstung und zivile Nutzung von Kernenergie. Für die mittlerweile 191 Vertragsparteien ergeben sich daraus drei zentrale Verpflichtungen. Erstens dürfen sie keine Atomwaffen und keine Technologien und kein Wissen über die Produktion von Atomwaffen weitergeben. Zweitens haben sich die Atommächte zur kompletten Abrüstung verpflichtet (Artikel VI). Drittens soll unter den Staaten die friedliche (zivile) Nutzung von Kernenergie gefördert werden. Mit 191 Mitgliedern 4 handelt es sich beim NPT um eines der universellsten Regelwerke überhaupt. Unter diesen Mitgliedern befinden sich fünf der neuen Atomwaffenstaaten: USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China. Nordkorea hat den Vertrag 2003 verlassen; Indien, Israel und Pakistan haben nie unterzeichnet 5. Hierin liegt gleichzeitig ein erstes Problem: Obwohl fünf Atommächte (die sogenannten P5) Vertragsparteien sind, befinden sich vier außerhalb. Ein weiteres Problem ist, dass der NPT ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der diskriminierend wirkt. Einer kleinen Gruppe von Nationen wird zugestanden, Atomwaffen zu besitzen, während sich alle anderen dazu verpflichtet haben, keine zu erwerben. Da der NPT keine zeitlichen Regelungen vorsieht, ist auch nicht klar, wann der privilegierte Status der P5 endet. Im Grunde geht es beim NPT um einen doppelten Deal. Laut Artikel VI verpflichten sich die P5 im Gegenzug zum Kernwaffenverzicht der anderen Staaten, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen [ ] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer Kontrolle. Dies stellt die einzige verbindende Verpflichtung der Atommächte zur Abrüstung in einem multilateralen Vertrag dar. Der andere Teil des Deals besteht darin, dass den übrigen Staaten das unveräußerliche Recht auf zivile Nutzung zusteht und alle sich verpflichten, den weitest möglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern. Der erste Teil des Deals wurde nie eingehalten. Deshalb gewann der zweite Teil umso mehr an Bedeutung. Daher gibt es bei den im fünfjährigen Turnus stattfindenden RevCons regelmäßig starke Spannungen (zuletzt war der Ausgang der Konferenz 2005 sehr unbefriedigend, aber auch dieses Jahr wurde kein Konsens erzielt). Die nukleare Teilhabe Deutschlands 4Als 191. Staat ist dieses Jahr Pakistan beigetreten. Israel war bei der RevCon 2015 das erste Mal als Beobachterstaat dabei. 5Selbst wenn diese Staaten in der Öffentlichkeit mal mehr, mal weniger zugeben, dass sie Atomwaffen besitzen, ist auszuschließen, dass sie keine haben. Informationsquellen sind vor allem mit Blick auf Israel Nichtregierungsorganisationen, die sich der Praxis der Regierung, über das bestehende Arsenal nicht zu sprechen, widersetzen. 3

4 Auf deutscher Seite ist die Einbindung in das Nuklearprogramm der NATO ein Problem, das sich in Hinsicht auf den NPT stellt. Deutschland selbst ist kein Atomwaffenstaat. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO sind derzeit jedoch amerikanische Nuklearwaffen in verschiedenen europäischen Ländern stationiert. Etwa 20 davon lagern im rheinland-pfälzischen Büchel, die anderen befinden sich in Belgien, Italien, den Niederlanden und in der Türkei. Dies stellt einen Verstoß gegen eine zentrale Prämisse des NPT dar dass nämlich Atomwaffen nicht an Nicht-Atomwaffenstaaten weitergegeben werden dürfen. Da aber im NPT nicht klar geregelt ist, ob die bloße Stationierung einer Weitergabe gleichkommt, und es hierzu auch kein entsprechendes Urteil des Internationalen Gerichtshofs 6 gibt, ist der Fall unklar. Deutschland stellt also Bundeswehrpiloten des Jagdbombengeschwaders 33 der Luftwaffe sowie Trägersysteme zum Atomwaffeneinsatz (Tornado-Kampfflugzeuge) bereit und führt regelmäßig Einsatzübungen durch. Auf der politischen Ebene ist Deutschland Mitglied in der Nuclear Planning Group der NATO. Dadurch wird Einflussnahme auf die Nuklearstrategie möglich, sowie auf die Stationierung der Kernwaffen und deren Einsatzplanung. Die USA verfolgen derzeit ein breit angelegtes Modernisierungsprogramm, das vor allem die in Europa stationierten B61-Bomben betrifft 7. Bei den in Büchel gelagerten Waffen handelt es sich um taktische Atomwaffen. Bis 2005 gab es auf deutsche Boden noch 308 weitere Atomwaffen, unter anderem in Ramstein. Westerwelle kündete zu seinen Zeiten als Außenminister den Abzug des verbleibenden Arsenals an. Von diesen Plänen will die deutsche Politik derzeit nichts wissen. Die Politik der Bundesregierung unterstützt die Idee einer Atomwaffenkonvention, die die schrittweise Abrüstung unter strenger Kontrolle. Dabei würde es sich um einen Verbotsvertrag handeln, der die Atommächte mit einbezieht. Wege zum Verbot Ein bereits im NPT angelegter Gedanke ist die Etablierung einer Atomwaffenkonvention. Ein solcher Vertrag würde Atomwaffen umfassend verbieten (also deren Produktion, Einsatz, Handel, Lagerung), nicht nur die Weiterverbreitung, wie es derzeit der Fall ist. Ein Beispiel, das analog oft verwendet wird, ist das Verbot anderer Waffentypen. Die Biowaffenkonvention, die Chemiewaffenkonvention, die Landminen- und Streubombenkonventionen werden heute als nicht mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar angesehen; ihre Auswirkungen im Einsatz werden als so verheerend eingestuft, dass ein Verbot als angemessene Antwort fungiert. Für Nuklearwaffen wurde bisher kein derartiger Vertrag ausgehandelt. Jedoch setzen sich seit 1995 Nichtregierungsorganisationen (z.b. IALANA und INESAP) dafür ein, dass es eine solche Konvention auch für Atomwaffen gibt hatte Costa Rica einen Vorschlag als offizielles UN-Dokument eingereicht, das von IALANA und INESAP ausgearbeitet worden war. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach sich zudem 2008 öffentlich für eine Konvention aus. 6Wo kein Kläger, da kein Verstoß. Nur Staaten können vor dem IGH klagen und dieser wird nur aktiv, wenn beide Seiten sich seiner Rechtsprechung unterwerfen. 7Das Modernisierungsprogramm der B61 (sog. B61 Mod. 12-Programm) wurde 2012 mit Kosten in Höhe von sechs Milliarden US-Dollar angegeben. Ziel ist die schrittweise Steigerung der Einsatzmöglichkeiten durch gezieltere Eingrenzung der Sprengkraft auf 50 Kilotonnen TNT. 4

5 So fortschrittlich diese Idee auch war und ist bisher sind keine konkreten Handlungen erfolgt, und es ist nicht zu erwarten, dass sich in naher Zukunft etwas in den zuständigen UN-Gremien bewegt. Daher ist die Idee von NGOs und internationalen Kampagnen wie der International Campaign to Abolish Nuclear Wespons (ICAN), dass ein Verbot von Atomwaffen auch außerhalb der UN und zunächst ohne die Atomwaffenstaaten erfolgen kann. Bei Nuklearwaffen handelt es sich um die einzige noch erlaubte Massenvernichtungswaffe dies stellt eine völkerrechtliche Lücke dar, die aus der Sicht von ICAN durch einen Verbotsvertrag geschlossen werden kann. Indem die Atommächte nicht Teil des Vertrags sind, wird zwar auf ein gewisses Maß an Universalität verzichtet das schließt aber nicht aus, dass eine Norm, die von einem Teil der Staatengemeinschaft vertreten wird, sich nicht in Folge zu einem universellen Standard weiterentwickeln kann. Deshalb fordert ICAN ein verbindliches völkerrechtliches Verbot von Atomwaffen, und tritt dafür ein, dass dieser Prozess auf jeden Fall angestoßen wird gleich, ob die Atommächte mitziehen oder nicht, ob es einen Konsens der Staaten gibt oder nicht. Immer mehr Staaten teilen diese Ansicht und stellen wie wir die humanitären Folgen von Atomwaffen in den Vordergrund. Im März 2013 wurde in Oslo eine Staatenkonferenz über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen ausgerichtet, an der 128 Staaten teilnahmen. Mit dabei waren auch Indien und Pakistan. Das heißt noch lange nicht, dass auch genauso viele Staaten einen Verbotsvertrag ohne die Atommächte unterstützen würden, dazu ist der politische Druck, der von ihnen ausgeht, zu groß. Die P5 haben außerdem die Konferenz boykottiert. Es zeigt jedoch eine wachsende Bereitschaft, diese Fragen offen zu diskutieren und einen Prozess für ein Verbot anzustoßen. Im Februar 2014 fand in Nayarit in Mexiko eine Folgekonferenz statt, an der sogar 146 Staaten teilnahmen und die katastrophalen globalen Auswirkungen von Atomwaffendetonationen und die mangelnden Krisenreaktionsmechanismen diskutierten. Die jüngste Konferenz in Wien mit 158 Teilnehmern (darunter erstmals auch USA und Großbritannien) brachte ein erstes konkretes Dokument hervor, die sogenannte Österreichische Selbstverpflichtung 8. Diese ruft die Staatengemeinschaft dazu auf, sich öffentlich zu einem Verbotsvertrag zu bekennen. Mittlerweile haben sich bereits 107 Nationen angeschlossen. Die Überprüfungskonferenz 2015 zum Nichtverbreitungsvertrag Vergangenen April/Mai fand im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York die Überprüfungskonferenz (RevCon) zum NPT statt. 191 Staaten debattierten vier Wochen lang über den Vertragstext sowie über weitere Schritte zur Umsetzung des Artikel VI, der innerhalb des NPT naturgemäß einer der strittigsten Punkte ist. ICAN hat die gesamte Konferenz mit einer Delegation aus insgesamt sieben Leuten abgedeckt, die meist zeitversetzt anwesend waren. Unsere Aufgabe bestand in der Organisation einer eigenen Rahmen-Veranstaltung, in regelmäßiger Berichterstattung 9 und dem Kontakt zu anderen NGOs und 8Ursprünglich international als Austrian Pledge bekannt geworden, heißt es nun Humanitarian Pledge, da sich mittlerweile die Mehrheit der Staaten angeschlossen hat. 9In Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung, (letzter Zugriff am 3. Juni 2015) 5

6 Diplomaten. Neben ICAN Deutschland waren auch andere ICAN-Delegationen, unter anderem aus Norwegen, Australien und Österreich anwesend. Im Folgenden soll auf den formalen Aufbau sowie auf die Struktur der Konferenz an sich eingegangen werden. Danach analysieren wir die Hauptkonfliktlinien, die in diesem Jahr zu erkennen waren, und ziehen hier auch den Vergleich zur Vorbereitungskonferenz (PrepCom) in Anschließend geht es um das Scheitern der Konferenz um die Tatsache also, dass die Staatengemeinschaft in den vier Wochen nicht zu einem im Konsens beschlossenen Abschlussdokument gekommen ist. Es werden die Gründe diskutiert sowie die Reaktionen einzelner Staaten auf den Ausgang der Konferenz. Daran anschließend kommen wir auf das humanitäre Projekt als Fortschritt im und außerhalb des NPT zu sprechen. Organisation und Struktur der Konferenz Die RevCon finden im 5-jährigen Turnus statt; dazwischen werden drei PrepComs abgehalten. Die nächste PrepCom wird 2017 stattfinden. Vor dem Hintergrund, dass die Konferenz dieses Jahr gescheitert ist, wäre es würde man die humanitäre Bewegung nicht mit ins Kalkül beziehen in den nächsten zwei Jahren schwierig, überhaupt ein Forum zu finden, in dem über nukleare Abrüstung verhandelt werden kann. 191 Staaten waren dieses Jahr vertreten. Der Beitritt Palästinas dieses Jahr kann dabei lediglich als Bestreben gewertet werden, den eigenen Status als völkerrechtlich anerkannter Staat voranzutreiben. Implikationen für den NPT ergeben sich eher aus dem Beobachterstatus Israels. Bislang hatte Israel weder an den NPT-Konferenzen noch an den humanitären Konferenzen teilgenommen. Ein Grund für die Annäherung an das NPT-Forum könnte sein, dass sich USA 2010 die Interessen Israels nicht mehr vertreten haben. Der Beobachterstatus könnte in diesem Sinne einen Versuch darstellen, wieder ein Maß an politischer Kontrolle zurückzugewinnen. Im Verlauf der Konferenz zeigte sich, dass dies auch tatsächlich gelungen ist. Neben den Staatendelegationen waren zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen akkreditiert. Insbesondere aus Japan gab es viele Teilnehmer, auch aus dem universitären Umfeld, da die RevCOn mit dem 70. Jahrestag der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zusammenfiel. In den ersten zwei Wochen fand die Plenardebatte statt, in der die Staaten in Statements ihre Positionen klarstellen und eher formale Aussagen machen. Traditionell bekennt man ich beispielsweise affirmativ zum NPT, moniert den lack of progress in der Debatte oder drückt Hoffnungen auf einen positiven Ausgang der Konferenz aus. Ab der dritten Woche trafen sich die Delegierten in den Main Committees I-III (MC) und den dazugehörigen Subsidiary Bodies. Die MC sind öffentlich zugänglich für die Vertreter der Zivilgesellschaft, die Subsidiary Bodies stellen ein nicht zugängliches Gremium dar. Inhaltlich ging es in MC I um Fragen der Abrüstung und Proliferation, in MC II um die Errichtung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Mittleren Osten und in MC III um die zivile Nutzung von Kernenergie. Zu Konflikten und Spannungen kommt es naturgemäß vor allem in den MC I und II; MC III stellt ein weniger belastetes Themenfeld dar. Hauptkonfliktlinien im Nichtverbreitungsregime 6

7 Bei der PrepCom 2014 fiel in der Plenardebatte vor allem auf, dass zwei Konfliktfelder einen zentralen Raum eingenommen haben. Zum einen waren dies die Ukrainekrise und der Bruch des Budapester Memorandums durch Russland, das die territoriale Integrität der Ukraine sicherstellt. Zum anderen hatten die Marshall-Inseln im Vorfeld der Konferenz eine Klage beim IGH eingereicht, die sich gegen alle neun Atomwaffenstaaten richtet. Die Marshall-Inseln sind von den USA zwischen den 40er und 50er Jahren für fast 70 Atomwaffentests missbraucht worden. Einzelne Teile der Inselgruppe, wie beispielsweise das Bikini-Atoll sind noch heute unbewohnbar, aufgrund der hohen Strahlenbelastung. Da von den Atomwaffenstaaten nur Indien den IGH anerkannt hat, ist nicht damit zu rechnen, dass die USA auf die Klage reagieren werden. Zudem ist diese auch von einem nationalen Gericht abgewiesen worden. Die Statements der Marshall-Inseln und die Diskussion um die Ratifikation des CTBT stießen aber besonders bei den humanitär ausgerichteten Staaten und der Zivilgesellschaft auf großes Interesse und Anteilnahme ist die Klage des Inselstaats ziemlich in den Hintergrund gerückt. Auch der Bruch des Budapester Memorandums, das immerhin die Grundlage für eine aggressivere NATO-Politik in Europa (auch unter Einbezug zahlreicher osteuropäischer Staaten) darstellt, war ein Thema, das in der Plenardebatte nur okkasionell erwähnt wurde. Stattdessen hat die Diskussion um eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren Osten (die sogenannte MEWMDFZ) erheblich an Bedeutung gewonnen; sie ist quasi zum Schlüsselthema der gesamten Konferenz avanciert. Nordkorea war sowohl dieses als auch letztes Jahr ein Spannungsfeld, das nur am Rande behandelt wurde da hier keine konkreten Schritte in Aussicht stehen, solange Nordkorea auf dem diplomatischen Wege nicht zu erreichen ist. Das Scheitern der Konferenz Wie bereits angedeutet, kam die Konferenz zu keinem positiven Ausgang. Am Ende der vierwöchigen Verhandlungsphase stand kein im Konsens beschlossenes Dokument, dass weitere konkrete Abrüstungsschritte und die Stärkung von Transparenz und insbesondere von Artikel VI vorsieht. Hier bietet sich ein kurzer Rückblick auf die RevCon 2010 an, die einen Prototyp für eine erfolgreiche NPT- Debatte darstellt. Die damalige Konferenz wurde von der Zivilgesellschaft als progressives Momentum gewertet. Damals standen die Staaten nach einer ebenfalls gescheiterten Konferenz in 2005 unter Schock. Daraus entwickelte sich eine Dynamik, den NPT voranzutreiben. Die Staatengemeinschaft einigte sich auf einen Aktionsplan, bestehend aus 64 konkreten Schritten, die im Konsens beschlossen wurden. Laut einer Analyse der NGO Reaching Critical Will wurde von diesen Schritten jedoch gerade einmal eine Handvoll tatsächlich umgesetzt 10. Am Ende eines vielversprechenden Prozesses stand daher die Ernüchterung, dass kein wirklicher Fortschritt erzielt wurde. Die Situation 2015 knüpfte an diese Entwicklung (oder besser: Nicht-Entwicklung) an, in dem Sinne, dass bereits im Vorfeld starke Zweifel daran geäußert wurden, dass ein positives Ergebnis erreicht werden könne. Bereits in der dritten Woche zeichnete sich ab, dass die Konferenz scheitern würde, nachdem es zwischenzeitlich erst im MC I und dann im MC II zu eklatanten Unstimmigkeiten kam. Vordergründig machten insbesondere die Staaten selbst Israels Einfluss auf die USA zum Anlass für das Scheitern. Frustration herrschte am letzten Tag der RevCon nicht primär angesichts des Scheiterns an sich, sondern angesichts der Tatsache, dass ein Nicht-NPT-Mitglied einen derartigen 10Vgl. NPT Action Plan Monitorin Report von Reaching Critical Will: (letzter Zugriff am 3. Juni 2015). 7

8 machtpolitischen Einfluss auf die Verhandlungen genommen hatte und die Verhandlungen über die Situation im Mittleren Osten bis auf weiteres blockierte. Ein anderer, noch heiklerer Grund für den negativen Ausgang der Konferenz ist aber vor allem in der zunehmenden Polarisierung der Staatengemeinschaft zu sehen. Während sich die P5 und irhe Unterstützerstaaten als Realisten sehen, die einem pragmatischen Schritt-für-Schritt-Ansatz in der Abrüstung folgen, stehen auf der anderen Seite die 159 Nationen, die sich bisher der humanitären Initiative angeschlossen haben. Sie sprechen sich dafür aus, die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen in den Fokus der Abrüstungsbemühungen zu stellen. Der Terminus der katastrophalen Konsequenzen ist 2010 einvernehmlich in das Abschlussdokument aufgenommen worden. Die humanitäre Initiative wird von den restlichen Staaten meist als emotionalisiert, unpragmatisch, irrational oder romantische Idee abgetan. In der abschließenden Sitzung äußerten sich die USA, vertreten durch die Staatssekretärin für Abrüstung, Rose Gottemoeller, dass man das Scheitern der Konferenz bedaure und beklagten, dass einige versucht [haben], auf zynische Weise den NPT zu manipulieren und verwiesen auf ihre longstanding principles, die von einigen Staaten unterminiert würden. Südafrika, das als einziges Land bisher sein Atomwaffenprogramm vollständig gestoppt hat, verglich den NPT mit einem Apartheid- Regime, da eine Minderheit der Mehrheit ihre Regeln aufoktroyiere. Die Humanitäre Initiative als Fortschritt Trotz der Unstimmigkeiten, die die RevCon dominierten, ist ein deutlicher Fortschritt mit Blick auf die humanitäre Bewegung als Ganzes zu erkennen und insbesondere hinsichtlich der Humanitarian Pledge. Bis zum Ausgang der RevCon hatte sie bereits 107 Unterzeichner. Initiiert wurde die Humanitarian Pledge von der österreichischen Regierung. Auf der humanitären Konferenz im Dezember 2014 wurde die Selbstverpflichtung präsentiert, die von allen Regierungen unterzeichnet werden kann, die sich für ein komplettes Verbot von Atomwaffen auch außerhalb des NPT aussprechen wollen. Anfänglich Mitglieder umfassend, ging die Zahl an Unterzeichnern insbesondere während der RevCon noch einmal stark nach oben, was auch an dem Einfluss zivilgesellschaftlicher Vertreter auf einzelne Staaten lag. Von den P5 und ihren Unterstützern, also auch der deutschen Regierung als Teil der nuklearen Teilhabe der NATO, wird der Humanitarian Pledge vorgeworfen, den NPT durch ein neues Regelwerk ersetzen zu wollen und damit einen Ausritt der Atomwaffenstaaten zu riskieren. Wie sich aus dem Vertragstext der Pledge ergibt, wird jedoch eine Ergänzung angestrebt, nicht ein Ersatz des NPT. Dort heißt es: Austria calls on all states parties to the NPT to renew their commitment to the urgent and full implementation of existing obligations under Article VI, and to this end, to identify and pursue effective measures to fill the legal gap for the prohibition and elimination of nuclear weapons and Austria pledges to cooperate with all stakeholders to achieve this goal. Hier zeigt sich ein deutlicher Bezug zu den bereits existierenden Verpflichtungen, wie sie im NPT angelegt sind. Beabsichtigt ist lediglich die tatsächliche Umsetzung dieser Verpflichtungen, die durch ein Verbot unterstützt würde. Zusammenfassung daran krankt der NPT derzeit Im Mittleren Osten ist kurz- und mittelfristig keine Einigung zu erwarten. Von den meisten Staaten (auch den P5-Unterstützern) wird zudem immer wieder auf den lack of progress innerhalb der NPT- Verhandlungen verwiesen, und darauf, dass man enttäuscht darüber sei. Die P5 selbst stellen ihre 8

9 Abrüstungsschritte als ausreichend dar wobei vor allem Großbritannien und die USA die zahlenmäßige Reduktion ihres Arsenals als Abrüstung darstellen, gleichzeitig aber Modernisierung verfolgen wodurch sich Auf- und Abrüstung gegenseitig aufheben. Außerdem blockiert die Polarisierung der Staaten den gesamten Prozess. Die Minderheit will ihre Position nicht anerkennen, bei den humanitär ausgerichteten Staaten kommt es zu Frustration und zu dem Gefühl, als Staaten nicht ernstgenommen zu werden. Daraus resultiert bezogen auf das NPT-Forum Fatalismus auf allen Seiten. Die Atommächte wissen, dass sie ihre Position nicht ohne weiteres vertreten können, wenn sich 107 Staaten humanitär verpflichtet haben und fast 160 die humanitäre Bewegung als solche unterstützen. Gleichzeitig sehen die humanitären Staaten den NPT nicht mehr als das Forum an, in dem progressive Schritte eingeleitet werden können war der Schock oder die Entrüstung darüber, dass man zu keinem Konsens gekommen ist, wesentlich größer was auch den Aktionsplan von 2010 ermöglichte. Dieses Jahr schien man allgemein damit gerechnet zu haben, dass kein finales Dokument zustande kommen würde. Sollte der NPT auch in Zukunft noch völkerrechtlich Relevant bleiben, dann scheinen eine Ergänzung von außerhalb und das unmittelbare Verbot von Nuklearwaffen unumgänglich. 9

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