Unter 2 Aus Delegationskreisen / Aus dem Auswärtigen Amt heißt es

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1 Die wesentlichen Regelungen der Wiener Vereinbarung ( Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA ) 1. Die Anzahl der iranischen Zentrifugen wird (um mehr als zwei Drittel) drastisch reduziert, das Gros der Bestände an angereichertem Uran (mehr als 95 %) muss entweder verdünnt oder ausgeführt werden. (JCPoA Paras 2, 5, 7 Annex I Paras 27-31, 56-60) So ist sichergestellt, dass Iran über viele Jahre mindestens 12 Monate benötigen würde, um genügend spaltbares Material für den Bau auch nur einer einzigen Atombombe zusammenzubekommen. Zur Klarstellung: Wir sprechen hier von dem Uran-Material, nicht der Bombe selbst. 2. Der Iran verpflichtet sich, sein Atomprogramm bis zu 25 Jahre einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrolle zu unterwerfen. Eine Rückkehr des Iran zu den für jeden Staat geltenden Regeln der zivilen Nutzung der Kernenergie erfolgt stufenweise über einen Zeitraum von 25 Jahren. In dieser Zeit sind den nuklearen Aktivitäten des Iran enge Grenzen gesetzt und eine engmaschige Überwachung garantiert. Erst in einer späteren Phase der Vereinbarung werden die Verpflichtungen schrittweise gelockert. (JCPoA Para 15, Annex I Paras 67-71) Neue Schwerwasserreaktoren darf es nicht geben, wie auch die Wiederaufarbeitung von Brennstäben ausgeschlossen ist. Transparenz und engmaschige Überwachung aller nuklearen Aktivitäten des Iran ist sichergestellt. Bestimmte Beschränkungen gelten für 15 Jahre, z.b. Natanz als einziger Anreicherungsstandort (JCPoA Para 5, Annex I Para 27), Anreicherungsverbot in Fordow, keine Anreicherung über 3,67% (JCPoA Para 5, Annex I Para 45, 28), Begrenzung des Bestands an angereichertem Uran auf 300 kg (UF6). (JCPoA Para 7, Annex I Para 57) 3. Iran darf Forschung an und Entwicklung von neuen Zentrifugen nur in kleinem Maßstab durchführen, so dass eine sprunghafte Erhöhung der Anreicherungskapazität ausgeschlossen bleibt. (JCPoA Para 3, Annex I Paras 32ff. XX) 4. Iran unterwirft sich der umfassenden Überwachung aller Nuklearaktivitäten durch die IAEO noch über die Regeln des Zusatzprotokolls (mit der Möglichkeit zu kurzfristig angekündigten Inspektionen) hinaus. Für Aktivitäten, die von den üblichen IAEO-Inspektionsmechanismen nicht abgedeckt sind, wird eigens ein zusätzliches Zugangsverfahren eingerichtet. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Maßnahmen des JCPoA überwacht werden können. Davon sind auch militärische Einrichtungen nicht ausgenommen. (JCPoA Para 13, Annex I Para 64, 65 )

2 5. Der Forschungsreaktor in Arak wird unter Überwachung der IAEO so umgebaut, dass kein Proliferationsrisiko mehr besteht. (JCPoA Para 8, Annex I Paras 2ff.) Die tief verbunkerte Anreicherungsanlage in Fordow wird zu einem Forschungslabor umgebaut, in dem keine Urananreicherung mehr stattfinden darf. (JCPoA Para 6, Annex I Para 44ff) 6. Die Sanktionen werden schrittweise und unter strengen Auflagen aufgehoben. Die für die iranische Bevölkerung besonders spürbaren Wirtschafts- und Finanzsanktionen werden zuerst aufgehoben. (JCPoA Paras 18 ff, Annex V). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die IAEO die Umsetzung der Verpflichtungen Irans im Nuklearbereich bestätigt ( Implementation Day ) wir rechnen damit, dass dieser Moment frühestens Anfang 2016 erreicht ist. Bis dahin ändert sich die Rechtslage nicht, die Sanktionsgesetze bleiben in Kraft. Erst 5 Jahre später werden bei erfolgreicher Umsetzung der Vereinbarung auch das VN-Waffenembargo und 8 Jahre später die Sanktionen gegen das ballistische Raketenprogramm aufgehoben. Sollte die IAEO Broader Conclusion früher erreicht werden, würden die Beschränkungen jeweils früher aufgehoben werden (UNSR Resolution). 7. Die Sanktionen können im Fall eines Bruchs der Vereinbarung durch Iran wiedereingesetzt werden ( Snapback ), auch ohne dass der Sicherheitsrat einen neuen Beschluss fasst (JCPoA Para 37). Näheres wird durch eine Sicherheitsratsresolution geregelt. 8. Die Umsetzung der Vereinbarung wird von einer gemeinsamen Kommission von E3+3 und Irans überwacht und gesteuert. (JCPoA Para ix, Annex IV) 9. Die E3+3 sichern dem Iran Unterstützung beim Aufbau seines zivilen, nicht proliferationsrelevanten Atomprogramms zu (JCPoA Para 32, Annex III)

3 Bekommen Inspektoren Zugang zu militärischen Anlagen? Es gilt: Alles, was vereinbart ist, kann auch überprüft werden. Und zwar lückenlos und ohne Schlupflöcher. Iran verpflichtet sich, das IAEO Zusatzprotokoll vorläufig anzuwenden und dann zu ratifizieren. Bereits das garantiert der IAEO umfassenden Zugang überall dort, wo es den Verdacht auf nukleare Aktivitäten gibt. Zusätzlich haben wir einen Zugangsmechanismus zur Überprüfung der Teile der Vereinbarung geschaffen, die über die normalen IAEO-Regeln hinausgehen. Weder im Zusatzprotokoll noch bei dem neugeschaffenen Zugangsmechanismus wird zwischen militärischen und nichtmilitärischen Anlagen unterschieden. Wie funktioniert der neue Zugangsmechanismus für Inspektionen? Dieser Mechanismus sieht vor, dass Iran Einspruch gegen Inspektionen erheben kann. Am Ende entscheidet aber die Gemeinsame Kommission, wo die E3+3 durch Mehrheitsentscheidung das letzte Wort haben. Mit allen Einspruchs- und Beratungsfristen ist der Zugang innerhalb von 24 Tagen sichergestellt. Andernfalls droht die Wiedereinsetzung von Sanktionen.

4 Sanktionsaufhebung wann? Die Sanktionen werden nicht heute aufgehoben, sondern erst dann, wenn die IAEO bestätigt, dass Iran seinen Verpflichtungen im Nuklearbereich nachgekommen ist. Wann das ist, liegt in erster Linie an Iran, vielleicht in einigen Monaten. Dann haben wir jedenfalls den Beweis, dass Iran es mit der Vereinbarung ernst meint und in einem wichtigen Bereich sein Verhalten geändert hat. Das Waffenembargo bleibt zunächst 5 Jahre, das Embargo gegen das ballistische Raketenprogramm 8 Jahre in Kraft. Sollte die IAEO Broader Conclusion früher erreicht werden, würden die Beschränkungen jeweils früher aufgehoben werden.. Ist die Aufklärung der möglichen Atomwaffenprogramme der Vergangenheit (PMD) Voraussetzung für die Sanktionaufhebung? Die IAEO hat sich dafür mit dem Iran auf einen Fahrplan verständigt, wie die noch offenen Fragen aus der Vergangenheit in den nächsten Monaten geklärt werden sollen. Die Sanktionen werden erst aufgehoben, wenn dieser Fahrplan abgearbeitet ist. Das ist eine gute Lösung, weil sie die Autorität der IAEO unterstreicht und klarmacht, dass sich kein Staat sich seinen Verpflichtungen nach dem Nichtverbreitungsvertrag entziehen kann. Wie funktioniert der Snapback -Mechanismus? Wir haben sichergestellt, dass bei einer Verletzung der Vereinbarung durch Iran die Sanktionen umgehend wieder eingesetzt werden können, und zwar auch dann, wenn der Sicherheitsrat etwa durch ein Veto blockiert ist. Das Verfahren wird durch die Sicherheitsrats-Resolution geregelt: Wenn einer der E3+3-Staaten dem Sicherheitsrat eine erhebliche Nichterfüllung der Vereinbarung meldet, beginnt eine 30-Tage-Frist, innerhalb der der Sicherheitsrat eine Resolution zur weiteren Aussetzung der Sanktionen beschließen kann. Beschließt der Sicherheitsrat keine solche Resolution, so treten die Sanktionen automatisch wieder in Kraft.

5 Die Vereinbarung verschiebt die iranische Atombombe nur, Iran bleibt atomarer Schwellenstaat Wenn der Iran Jahre lang seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung umfassend nachgekommen ist und die IAEO bestätigt hat, dass es keinerlei Anhaltspunkte mehr für ein Atomwaffenprogramm gibt, dann sind wir in einer neuen Realität. Mit Blick auf die Dynamik in der Gesellschaft wird der Iran in 15 Jahren nicht mehr dasselbe Land sein. Wenn der Iran aus der außenpolitischen Isolierung herauskommt, wird er sich auch innenpolitisch verändern. Schon nach der Verständigung in Lausanne hat die junge Generation in den Straßen gefeiert. Sie hofft offenbar auf die ganz irdischen Dinge: Kontakte zum Rest der Welt, Reisen, mehr Freiheit. Sanktionsaufhebung bringt Iran Geld für Terrorismusunterstützung Die Sanktionen waren immer als Hebel gedacht, um Iran dazu zu bringen, sein Atomprogramm unter internationale Kontrolle zu stellen. Das haben wir erreicht. Damit können wir zufrieden sein. Wir machen uns keine Illusionen: Nicht alle Probleme im Verhältnis zu Iran sind mit dieser Vereinbarung ausgeräumt. Und es ist nicht auszuschließen, dass die Gegner einer Einigung nun versuchen werden, die Umsetzung der Vereinbarung zu torpedieren. Die heutige Einigung stärkt auch im Iran diejenigen, die für friedliche Beziehungen mit den Nachbarn eintreten, weil sie wissen, dass die Menschen in Iran mehr erwarten als Kriegsrhethorik.

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