Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA)
|
|
- Reiner Beyer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA) Gina Schmied, Stv. Leiterin Ressort Sanktionen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Exportdialog der IHZ, Luzern,
2 Inhalte Sanktionen der Schweiz gegenüber der Islamischen Republik Iran Der Joint Comprehensive Plan of Action («JCPOA») und der Abbau von Sanktionen Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Wichtige Informationsquellen 2
3 Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran 2012 EU-Sanktionen 2011 Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR ) UNO-Sanktionen 2007 Verordnung vom 14. Februar 2007 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz; SR ) 3
4 Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) 4
5 Abbau der Sanktionen gegenüber Iran JPOA: JCPOA: Finalization Day Adoption Day Implementation Day Suspendierung gewisser Massnahmen 13.8 / Verlängerung der Suspendierung Aufhebung bisher suspendierter Massnahmen Grundsatzentscheid: Aufhebung von Sanktionen Totalrevision Sanktionsverordnung Inkrafttreten der totalrevidierten Verordnung Verordnung vom 11. November 2015 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR ) Zukunft: 2023 : Transition Day 2025 : Termination Day 5
6 Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Was wurde in der Schweiz aufgehoben? Handelsverbote bzw. Meldepflichten (Güter im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich, Öl, Diamanten, Banknoten und Münzen) Investitionsverbote im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich Finanzsanktionen (Geldtransferbeschränkungen, Verbote neuer Bankbeziehungen, sanktionsspezifische Sorgfaltspflichten, Verbote betreffend staatliche Anleihen) Versicherungs-, Rückversicherungsverbote sowie Beschränkungen bezüglich der Unterstützung des Handels 6
7 Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Welche Sanktionen verbleiben? Verbote betreffend Trägersysteme (MTCR), Rüstungsgütern, Gütern zur internen Repression, Ausrüstung zu Überwachungszwecken Bewilligungspflichten für Nuklear- und Dual-Use Güter (NSG Part 1 und Part 2) sowie für entsprechende Dienstleistungen, Investitionen und Beteiligungen («Procurement Channel») Finanzsanktionen: Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot sowie entsprechende Meldepflicht Reisesanktionen, Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen, Verbot bestimmter Wartungsdienste 7
8 «Procurement Channel» für Nuklear- und Dual-Use Güter 8
9 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Handelsvolumen Schweiz- Iran Rückgang nach 2008 Wiederanstieg seit 2014 Schweizer Direktinvestitionen Bilaterale Wirtschaftsverträge Investitionsschutzabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Flugverkehrsabkommen Besuch von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann in Iran mit Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation ( Februar 2016) «Road Map» Dialoge in verschiedenen Bereichen, inkl. Wirtschaftsdialog und Finanzdialog 9
10 Wichtige Informationsquellen: 10
11 Wichtige Informationsquellen: 11
12 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg Bern 12
Sanktionen. SECO-Exportkontrolltagung 2015
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat
MehrIran-Sanktionen nach dem Implementation Day ( )
Iran-Sanktionen nach dem Implementation Day (16.1.2016) 1/ Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Übersicht 1. Iran-Embargo vor dem 16.1.2016 2. Iran-Embargo nach dem 16.1.2016
MehrStatus quo zur Abwicklung von Akkreditiven und Zahlungen. Gefallene Sanktionen: Neue Chancen im Iran Aussenwirtschaftsforum Donnerstag,
Status quo zur Abwicklung von Akkreditiven und Zahlungen Gefallene Sanktionen: Neue Chancen im Iran Aussenwirtschaftsforum Donnerstag, 11.02.2016 Agenda 1. Übersicht Iran Sanktionen Seite 3 2. Zahlungsverkehr
MehrMarktpotentiale im Nahen und Mittleren Osten H ELENE R A N G, GESCHÄFTSFÜHREN DER VORSTA N D N UMOV
Marktpotentiale im Nahen und Mittleren Osten 14. AUGUST 2017 / WIRTSCHAFTSTAG NAHER UND MIT TLERER OSTEN H ELENE R A N G, GESCHÄFTSFÜHREN DER VORSTA N D N UMOV Gliederung I. Die Region des Nahen und Mittleren
MehrEmbargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt
Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle
MehrWas bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen
Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten
MehrDas Iran Embargo. Stand Mai
Das Iran Embargo Stand Mai 2016 http://www.bafa.de/ Übersicht 1. Die Meilensteine der Lockerung des Iran-Embargos 2. Überblick aktuelle Rechtslage 3. Verbote und Genehmigungspflichten der Verordnung (EU)
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan vom 12. August 2015 (Stand am 4. März 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG),
MehrExportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen
Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung
MehrVerordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak 1
Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak 1 946.206 vom 7. August 1990 (Stand am 1. Februar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 22.
MehrIRAN - Sanktionen Veränderungen nach dem Implementation Day
IRAN - Sanktionen Veränderungen nach dem Implementation Day WKÖ/AWO 11.2.2016 Dr. Gerta Mlejnek WKÖ/FHP LÄNDEREMBARGOS - Allgemein zielorientierte wirtschaftliche Maßnahmen gegen ein bestimmtes Land/bestimmte
MehrIran-Embargo: Aktuelle Entwicklungen
IHK Rostock: Wirtschaftstag Iran am 16. November 2015 Iran-Embargo: Aktuelle Entwicklungen Dr. Hartmut Henninger, Rechtsanwalt, GvW Graf von Westphalen, Hamburg Referent an der Hamburger Zollakademie Disclaimer:
MehrRechtsrahmen für Investitionen im Iran
Rechtsrahmen für Investitionen im Iran vbw Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft München, 11.01.2017 Iran-Geschäft Beschränkungen durch das Exportkontrollrecht Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie Rechtsanwalt
MehrVerordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz
MehrDual-Use. SECO-Exportkontrolltagung 2015
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Dual-Use Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat
MehrVeranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010
Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Absicherung von Exportrisiken in Bezug auf Ausfuhrrestriktionen Beate Bischoff, Geschäftsfeldleiterin Corporate Banking BHF-BANK Inhalt
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea Änderung vom 22. Februar 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 18. Mai 2016 1 über Massnahmen gegenüber
MehrNeustart des Iran- Geschäfts
Neustart des Iran- Geschäfts Sanktionen Stand und Ausblick Referent: Stephan Müller Übersicht JCPOA UN-Resolution Zeitplan weiter bestehende Beschränkungen Handlungsoptionen und Risiken US perspective
MehrIn der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.
Herausforderung Exportkontrolle In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten. Albert Einstein Wozu dient die Exportkontrolle? Ziele Wahrung der Menschenrechte Sicherung des Internationalen
MehrI01 Sachstand Iran-Embargo. DICO Informationspapier. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle
I01 Sachstand Iran-Embargo DICO Informationspapier Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: Februar 2016 Inhalt I 2 1. Aktueller Sachstand 3 2. Hintergrund 3 3. Umsetzung in der Europäischen Union
MehrDie Export Compliance-Verantwortung des Spediteurs
TAGUNG Die Export Compliance-Verantwortung des Spediteurs Der erfolgreiche Umgang mit Export Compliance-Risiken als Wettbewerbsvorteil 14. OKTOBER 2016 UNIVERSITÄT LUZERN, FROHBURGSTRASSE 3, 6002 LUZERN
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige
MehrInformatorischer Vermerk über die Aufhebung von EU-Sanktionen nach dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) Brüssel, den 23.
Informatorischer Vermerk über die Aufhebung von EU-Sanktionen nach dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) Brüssel, den 23. Januar 2016 1. Einleitung 1.1. Hintergrund und Überblick Mit diesem informatorischen
MehrÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT. März 2016
ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT März 2016 AKTUELLER STAND JPOA, JCPOA UND IMPLEMENTATION DAY DER JOINT PLAN OF ACTION JPOA Vereinbarung vom 24. November 2013 USA, Frankreich, Großbritannien,
MehrAussenwirtschaftspolitik:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftspolitik: Chancen und Herausforderungen für die exportierende
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien Änderung vom 16. Juli 2012 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 16 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1, verordnet: I Die
MehrMerkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos
Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über die anstehenden Schritte zur Änderung der
MehrVerordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung
Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung vom 13. Mai 2015 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung 1, verordnet:
MehrVerordnung über die Gebühren im Ausländerrecht *
. Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht * Vom 6. Mai 003 (Stand. März 03) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel 8 und 9 der Verordnung vom 4. Oktober 007 ) über
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea Änderung vom 3. Juli 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 25. Oktober 2006 1 über Massnahmen gegenüber
MehrEntwicklungen des Iran-Embargos. Ein Jahr nach Eintritt des Implementation Day
Entwicklungen des Iran-Embargos Ein Jahr nach Eintritt des Implementation Day Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Straße
MehrUnter 2 Aus Delegationskreisen / Aus dem Auswärtigen Amt heißt es
Die wesentlichen Regelungen der Wiener Vereinbarung ( Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA ) 1. Die Anzahl der iranischen Zentrifugen wird (um mehr als zwei Drittel) drastisch reduziert, das Gros
MehrDie wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Russland, sowie Hamburg und St. Petersburg
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Russland, sowie Hamburg und St. Petersburg Dr. Gabriele Kötschau, Stellvertretende Geschäftsführerin Leiterin der Vertretung in St. Petersburg Wirtschaftsforum
MehrVerordnung. vom 16. November 2016
Verordnung über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder (TAFV 3) vom 16. November 2016
MehrERLÄUTERUNGEN ZUM AUSFÜLLEN VON SCHICHTPLÄNEN
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz ABAS ERLÄUTERUNGEN ZUM AUSFÜLLEN VON SCHICHTPLÄNEN Sie
MehrMerkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos
Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos - Implementation Day - Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos 1 Einfu hrung Hohmann Rechtsanwälte Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über
MehrDie AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB
Unternehmensgruppe AWB Die AWB Ein starker Partner Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine Johannes Kepler Universität Linz, 06. Mai 2015 RA Nikolaus Voss Geschäftsführer AWB
MehrFreihandelsabkommen Schweiz China
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatsekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Freihandelsabkommen Schweiz China Das Verhandlungsergebnis Dr. Christian Etter Botschafter,
MehrSchwerpunkte der Tourismuspolitik des Bundes
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Standortförderung Schwerpunkte der Tourismuspolitik des Bundes 2016-2019 Tag der
MehrZahlungsverkehr mit dem Iran Abwicklungsmöglichkeiten und gesetzliche Vorgaben
Zahlungsverkehr mit dem Iran Abwicklungsmöglichkeiten und gesetzliche Vorgaben RLB Steiermark/Beatrix Narath 4. April 2017 Historie zum Iran-Geschäft Beschluss des Rates 2010/413/GASP, L 195 vom 26.07.2010
MehrDialog International: Eröffnung der vbw Repräsentanz in Teheran
Dialog International: Eröffnung der vbw Repräsentanz in Teheran Sonntag, 01.11.2015 um 16:30 Uhr vbw Repräsentanz Teheran, Unit 3, Navak Building, Navak Street Nr. 17, Africa (Nelson Mandela) Boulevard,
MehrMerkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Nach dem Implementation Day. Stand: September 2016
Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Nach dem Implementation Day Stand: September 2016 Einfu hrung Mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das iranische Nuklearprogramm und dem
MehrVerbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland
Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt
MehrAbgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Dezember 2001 Inkrafttreten: 1. Januar 2002
0.812.101 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 190 ausgegeben am 20. Dezember 2001 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Geltung der schweizeri-
MehrEntwicklungen des Iran-Embargos
Entwicklungen des Iran-Embargos Aktueller Sachstand: 2017 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn
MehrVerordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes
8.0 Verordnung zum Vollzug des eidgenössischen Arbeitsgesetzes Vom 5. April 005 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
MehrVerstösse, welche mit einer Dienstleistungssperre sanktioniert wurden, werden auf der öffentlichen RESA-Liste im Internet publiziert.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Basierend auf Art. 9 Entsendegesetz
MehrFAQ - Sperrung von Vermögenswerten von politisch exponierten Personen (PEP) aus Ägypten, Tunesien und der Elfenbeinküste Verordnungen des Bundesrates
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA FAQ - Sperrung von Vermögenswerten von politisch exponierten Personen (PEP) aus Ägypten, Tunesien und der Elfenbeinküste Verordnungen des
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea Änderung vom 18. Oktober 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 18. Mai 2016 1 über Massnahmen gegenüber
MehrGibt es in der Schweiz Bedarf an einer verbindlicheren und formalisierteren Qualitätssicherung in der Eignungsbeurteilung?
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Personal Gibt es in der Schweiz Bedarf an einer verbindlicheren und formalisierteren
MehrEinführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung
8.00 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung vom. April 994 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des
MehrVerordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB)
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra. [Signature] [QR Code] Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB) Änderung
MehrVerordnung über das Anwaltsregister
Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)
MehrDie Zusammenarbeit zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Arbeit Internationale Arbeitsfragen Die Zusammenarbeit zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen
MehrVerordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle
Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der
MehrSicherheitsdatenblatt
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober
MehrÜberblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen
Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen Dipl.-Ing. Karl LEBEDA, BMWFW Abt. C2/9 Außenwirtschaftskontrolle November 2016 Organisation BMWFW Center 1 Center 2 Sektion
MehrWir danken für lhre vom 18. Marz 2013, in der Sie um Einsicht in Akten ersuchen.
Schw eiz erische Ei dgenosse nsc haf1 Confédération sui sse Confederazione Svizze ra Co nfedera ziu n svizra Eidgenóssisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für
MehrVerordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle
Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) 831.143.32 vom 3. Dezember 2008 (Stand am 15. Oktober 2010) Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
Vorblatt - Ausbau der Handels- und Investitionsströme Ziel(e) Die EU ist für Australien ein wichtiger Handelspartner und Auslandsinvestor. Ziel des neuen Abkommens ist es, die engen wirtschaftlichen Beziehungen
MehrWeshalb Wachstum? Dr. Simon Jäggi Leiter Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik. 29. Oktober 2015, Forum Kirche und Wirtschaft, Kappel am Albis
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Wachstum und Wettbewerbspolitik Weshalb Wachstum? Dr. Simon Jäggi Leiter Ressort Wachstum und
MehrMerkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran
Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211, Grundsatz-
MehrNr. 843 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (kantonale Lebensmittelverordnung)
Nr. 843 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (kantonale Lebensmittelverordnung) vom 5. Dezember 995* (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
MehrAutonome Aussenwirtschaftspolitik
Autonome Aussenwirtschaftspolitik Auf dem Gebiet der Nonproliferation standen die 7Entwicklungen im Nuklearbereich im Iran und in Nordkorea im Zentrum der Aufmerksamkeit. Gegen mehrere Staaten wurden Embargomassnahmen
MehrGemeinsam erfolgreich
Gemeinsam erfolgreich Investitionsland Iran Februar 2016 1 Agenda 01 Iran allgemeine Informationen 02 Geschäftliche Rahmendaten 03 Ihre Ansprechpartner 2 Agenda 01 Iran allgemeine Informationen 02 Geschäftliche
MehrBericht über die Tätigkeiten der Banken mit Sitz in der Schweiz im Rahmen des Programms Oil-for-Food der Vereinten Nationen (EBK-Bericht Oil-for-Food
Bericht über die Tätigkeiten der Banken mit Sitz in der Schweiz im Rahmen des Programms Oil-for-Food der Vereinten Nationen (EBK-Bericht Oil-for-Food ) 27. Oktober 2005 1 Programm Oil-for-Food der Vereinten
MehrMDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Nichttarifarische Massnahmen MDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU Christophe Perritaz
MehrNr. 991 Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz) (Stand 1.
Nr. 99 Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz) vom. Mai 986* (Stand. Januar 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt
MehrAbkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit
Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 7. Dezember 2007 In Kraft
MehrCETA Aktuell. Rechtliche und handelspolitische Aspekte
CETA Aktuell Rechtliche und handelspolitische Aspekte Silke Helmholz, Referatsleiterin Internationales Wirtschaftsrecht u. internationale Handelspolitik, IHK Region Stuttgart 2016 IHK Region Stuttgart
MehrImplementation Day: Iran-Embargo gelockert nicht aufgehoben!
Implementation Day: Iran-Embargo gelockert nicht aufgehoben! Am 14. Juli 2015 ( Finalisation Day ) haben sich Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, die Russische Föderation und die
MehrVerordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Libyen
Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Libyen vom 21. Februar 2011 1 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung 2, verordnet: 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
MehrExportkontrolle Aktuell
Exportkontrolle Aktuell Informationsdienst des BAFA Sonderausgabe 01/2016 Änderungen des Iran-Embargos Der Implementation Day Sonderausgabe Sanktionslockerungen in Kraft gesetzt Nach dem die Internationale
MehrVerordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. (Art. 10 Freizügigkeitsabkommen und Art. 10 Anhang K EFTA-Übereinkommen)
Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten
MehrVerordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit
Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM) 1 511.12 vom 24. November 2004 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien Änderung vom 17. Dezember 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 8. Juni 2012 1 über Massnahmen gegenüber Syrien wird wie folgt geändert:
MehrVerordnung über den Stab Bundesrat Nationale Alarmzentrale
Verordnung über den Stab Bundesrat Nationale Alarmzentrale vom 27. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 96 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 1, verordnet: Art.
MehrArbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung - Mitarbeiterentsendung / Gesamtarbeitsverträge
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsmarktaufsicht Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung -
MehrPreisbekanntgabe in Textilreinigungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Preisbekanntgabe in Textilreinigungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. September 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen und Zweck
MehrVerordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )
8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0
MehrVerordnung über die Bewilligung von Lotterien und gewerbsmässigen Wetten
955.32 Verordnung über die Bewilligung von Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 9. Mai 939 (Stand. Januar 995) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf den Landsgemeindebeschluss
MehrReglement zur Berufsbildung der Lernenden an der ETH Zürich
RSETHZ 604 Reglement zur Berufsbildung der Lernenden an der ETH Zürich vom 4. Juni 04 Die Schulleitung der ETH Zürich, gestützt auf Artikel 4 Absatz Buchstabe k der Verordnung über die Organisation der
MehrVerordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit
Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM) 1 511.12 vom 24. November 2004 (Stand am 16. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat,
MehrBundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) 941.10 vom 22. Dezember 1999 (Stand am 1. Januar 2007) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 99,
MehrVerordnung über das Informationssystem VIP-Service
Verordnung über das Informationssystem VIP-Service (IVIPS-Verordnung) vom 18. November 2015 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997
MehrVerordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten
Verordnung über Beiträge an die Bekämpfung von Krankheiten 818.161 vom 2. Dezember 1985 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 38 Absatz 1 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 1, Artikel
MehrVorsicht Exportkontrolle
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der
MehrVerstösse, welche mit einer Dienstleistungssperre sanktioniert wurden, werden auf der öffentlichen RESA-Liste im Internet publiziert.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Basierend auf Art. 9 Entsendegesetz
MehrVerwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen
Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen vom 9. Mai 06 (Stand. August 06). Die Regierungen der Kantone Luzern und Obwalden,
MehrEidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Standortförderung KMU-Politik Steuererleichterungen im Rahmen des Gesetzes zugunsten
MehrVerordnung über die Adoptionsvermittlung
Verordnung über die Adoptionsvermittlung (VAdoV) vom 29. November 2002 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 269c Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs 1 (ZGB) sowie auf Artikel 26 des Bundesgesetzes
MehrVerordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea 946.231.127.6 vom 18. Mai 2016 (Stand am 2. Juni 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes
MehrCorporate Social Responsibility «CSR»
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftliche Fachdienste Corporate Social Responsibility
MehrRUSSLAND: GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN UND CHANCEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Exportdialog Russland - Kasachstan, 28. April 2015, IHZ, Luzern Yves Morath, Leiter RUSSLAND: GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN UND CHANCEN FÜR SCHWEIZER UNTERNEHMEN Russland: Geschäftsmöglichkeiten und Chancen für
MehrUmsetzung der Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran
Was bedeuten die Sanktionserleichterungen für Unternehmen? 1. Überblick über die Sanktionserleichterungen Umsetzung der Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran 2. Fortgeltende Sanktionen 3. Neue Möglichkeiten
MehrBundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) 941.10 vom 22. Dezember 1999 (Stand am 1. Januar 2016) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 99,
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2010D0413 DE 03.08.2012 007.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B C1 BESCHLUSS 2010/413/GASP DES RATES vom 26.
MehrVerordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung)
Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume (Naturschutzverordnung) Vom 17. September 1990 (Stand 1. Januar 2010) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt
Mehr