Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA)

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA) Gina Schmied, Stv. Leiterin Ressort Sanktionen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Exportdialog der IHZ, Luzern,

2 Inhalte Sanktionen der Schweiz gegenüber der Islamischen Republik Iran Der Joint Comprehensive Plan of Action («JCPOA») und der Abbau von Sanktionen Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Wichtige Informationsquellen 2

3 Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran 2012 EU-Sanktionen 2011 Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR ) UNO-Sanktionen 2007 Verordnung vom 14. Februar 2007 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz; SR ) 3

4 Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) 4

5 Abbau der Sanktionen gegenüber Iran JPOA: JCPOA: Finalization Day Adoption Day Implementation Day Suspendierung gewisser Massnahmen 13.8 / Verlängerung der Suspendierung Aufhebung bisher suspendierter Massnahmen Grundsatzentscheid: Aufhebung von Sanktionen Totalrevision Sanktionsverordnung Inkrafttreten der totalrevidierten Verordnung Verordnung vom 11. November 2015 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR ) Zukunft: 2023 : Transition Day 2025 : Termination Day 5

6 Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Was wurde in der Schweiz aufgehoben? Handelsverbote bzw. Meldepflichten (Güter im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich, Öl, Diamanten, Banknoten und Münzen) Investitionsverbote im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich Finanzsanktionen (Geldtransferbeschränkungen, Verbote neuer Bankbeziehungen, sanktionsspezifische Sorgfaltspflichten, Verbote betreffend staatliche Anleihen) Versicherungs-, Rückversicherungsverbote sowie Beschränkungen bezüglich der Unterstützung des Handels 6

7 Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Welche Sanktionen verbleiben? Verbote betreffend Trägersysteme (MTCR), Rüstungsgütern, Gütern zur internen Repression, Ausrüstung zu Überwachungszwecken Bewilligungspflichten für Nuklear- und Dual-Use Güter (NSG Part 1 und Part 2) sowie für entsprechende Dienstleistungen, Investitionen und Beteiligungen («Procurement Channel») Finanzsanktionen: Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot sowie entsprechende Meldepflicht Reisesanktionen, Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen, Verbot bestimmter Wartungsdienste 7

8 «Procurement Channel» für Nuklear- und Dual-Use Güter 8

9 Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Handelsvolumen Schweiz- Iran Rückgang nach 2008 Wiederanstieg seit 2014 Schweizer Direktinvestitionen Bilaterale Wirtschaftsverträge Investitionsschutzabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Flugverkehrsabkommen Besuch von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann in Iran mit Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation ( Februar 2016) «Road Map» Dialoge in verschiedenen Bereichen, inkl. Wirtschaftsdialog und Finanzdialog 9

10 Wichtige Informationsquellen: 10

11 Wichtige Informationsquellen: 11

12 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg Bern 12

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