ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT. März 2016

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1 ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT März 2016

2 AKTUELLER STAND JPOA, JCPOA UND IMPLEMENTATION DAY

3 DER JOINT PLAN OF ACTION JPOA Vereinbarung vom 24. November 2013 USA, Frankreich, Großbritannien, Russland, China, Deutschland (P5+1 bzw. E3/EU+3) und Iran Iran: Stopp und freiwillige Beschränkung des Nuklearprogramms E3/EU+3: Begrenzung und teilweise Aussetzung des Embargos und der Sanktionen ab dem 20. Januar 2014 Aufnahme von Verhandlungen über das Nuklearprogamm des Iran 2. April 2015: Grundsätzliche Einigung erzielt 14. Juli 2015: Joint Comprehensive Plan of Action - JCPOA Regelungen des JPOA galten für die Übergangszeit bis zum Implementation Day des JCPOA weiter 3

4 DER JOINT COMPREHENSIVE PLAN OF ACTION JCPOA Adoption Day JCPOA tritt in Kraft EU und USA haben die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen getroffen Implementation Day EU: Embargo und Sanktionen werden weitgehend aufgehoben USA: Secondary Sanctions werden (dauerhaft) ausgesetzt Transition Day voraussichtlich Oktober 2023 EU: Aufhebung der verbliebenen Sanktionen, insbesondere des Waffenembargos USA: Gesetzliche Aufhebung der Secondary Sanctions UNSCR Termination Day voraussichtlich Oktober 2025 UN-Sicherheitsrat: Feststellung, dass das Atomprogramm des Iran nicht mehr auf Agenda steht 4

5 EU - EMBARGOBESTIMMUNG Quelle: Baker & McKenzie und SGS

6 SANKTIONEN DER EU Listen mit Personen, Organisationen und Gruppen (Gelistete Personen) Verordnung 359/2011 bleibt bestehen Verordnung 267/2012 die meisten Einträge sind mit dem Implementation Day aufgehoben worden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen von gelisteten Personen müssen eingefroren werden Verbot, gelisteten Personen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen Unmittelbar und mittelbar 6

7 EMBARGOREGELUNGEN FÜR GÜTER Waffenembargo (EN 258/2012) Verbote für Abhör-/ Überwachungsausrüstung Güter zur internen Repression Güter des MTCR (Missile Technology Control Regime) Genehmigungspflichten Güter der Nuclear Suppliers Group Andere Güter für das Nuklearprogramm Software für industrielle Prozesse, speziell konzipiert für die Rüstungsindustrie oder die Nuklearindustrie Graphit, Rohmetalle, Metallhalberzeugnisse (Liste ist deutlich gekürzt worden) 7

8 UMFANG DER VERBOTE Verbote/ Genehmigungspflichten gelten für Verkauf, Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr Technische Hilfe Support-Leistungen, Ausbildung/ Training, Engineering, Beratung u.ä. Vermittlungsdienste Brokering, Makler-Tätigkeiten, Streckengeschäfte u.ä. Finanzmittel und Finanzhilfe Zuschüsse, Darlehen, Ausfuhrkreditversicherungen u.ä. NICHT: Entgegennahme oder Weiterleitung von Zahlungen (in Deutschland UK/ NL sehen das vermutlich anders) soweit sie sich auf Güter beziehen, die von den Embargoregelungen erfasst werden, und soweit sie für den Iran bestimmt sind 8

9 PRÜFSCHRITTE IRAN EMBARGO 1. Prüfschritt Beschränkung der Iran-Embargoverordnung (EU) Nr. 267/2012 IRAN 2. Prüfschritt Verbote oder Beschränkungen nach der sogenannten Iran-Menschenrechtsverordnung (EU) Nr. 359/2011) IRAN 3. Prüfschritt Etwaige Verbote oder Genehmigungspflichten nach den allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften EG-Dual-use Verordnung (EG) Nr. 428/2009 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Feuerwaffenverordnung (EU) Nr. 258/2012 Anti-Folterverordnung (EG) Nr. 1236/2005 EU 9

10 BESONDERHEITEN IM IRAN-GESCHÄFT Vertragliche Absicherung für besondere Sanktionsrisiken Snapback-Mechanismus Ob es Übergangsregelungen für Altverträge geben wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab Erlass von Sanktionen gegen weitere Unternehmen Die Wahl vom bestätigt den Kurs der Iranischen Regierung (Staatssekretär Steinlein auf dem Deutsch Iranischen Wirtschaftsforum im Berlin) US-amerikanische Einflüsse Isolierung aller Mitarbeiter mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit von Geschäften mit dem Iran Anweisungen an Mitarbeiter für Reisen in die USA/ Schaffung von Prozessen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter während US-Reisen in Iran-Geschäfte einbezogen werden Schaffung von Compliance-Abteilungen und/ oder Zuständigkeiten für die Zustimmung zu wichtigen Geschäften außerhalb der USA Genaue Kenntnis aller Zulieferungen für Produkte und Projekte 10

11 ZAHLUNGSVERKEHR

12 AKTUELLE SITUATION Die iranischen Banken sind seit Mitte Februar ans SWIFT System angeschlossen. Seit Anfang März (KW10) sind die Banken auch wieder ans TARGET2 angeschlossen sind. Dies bedeutet, dass die iranischen Banken Gelder transferieren können. Iranische Banken müssen Ihr Compliancessystem entwickeln Vorgelagerte Regelung der Altschulden in Höhe von 500 Mio. (Euler Hermes) Absicherungskredite können bei der Euler Hermes schon beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt auch schon aber sie werden noch nicht abgeschlossen. 12

13 AKTUELLE SITUATION Eine Alternative ist die EIH (Europäisch-Iranische Handelsbank), die bereits erste Akkreditive aus Teheran schon avisiert. Auch die EIH übernimmt Absicherungen für 365 Tages Finanzierungen. Weiterhin Bestand der primary sanctions in den USA Strikte Trennung aller Zahlungsströme mit Iran-Bezug von Zahlungsströmen mit US-Bezug Viele Banken haben Sorge, gegen die Secondary Sanctions der Amerikaner bzw. der Annexes des JCPOA zu verstoßen. Abklärung der Zahlungswege mit Bank/ Banken in Deutschland Prüfen, ob Zahlungen für Embargo-Güter bei Banken mit NL- oder UK- Hintergrund landen evtl. Einrichtung Schaffung von alternativen US unabhängigen Konten/ Bankinstitutionen (z.b. Sparkassen) 13

14 PRODUKTZERTIFIZIERUNG FÜR DEN IRAN - IMPORT

15 ZERTIFIZIERUNG IM EXPORT Was ist ein Zertifikat? Bestätigung der Konformität von Gütern mit nationalen Normen und Vorschriften durch speziell akkreditierte Behörden bzw. Institute. Funktionen: Voraussetzung für die Einfuhr der zertifizierungspflichtigen Produkte (Teil der Importverzollungsdokumente) Erfüllung von Akkreditivbedingungen Zur Vorlage bei Zoll / Bank / Binnenmarkt (Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt) etc. 15

16 IRAN ZERTIFIZIERUNG Erfordernisse für Iran Importe ISIRI Institute of Standardization and Industrial Research of Iran bestimmt Zertifizierungspflicht und Prüfbedingungen, internationale oder ISIRI Norm (seit Anfang der 20. Jahrhunderts) Seit 1996 Pre-Shipment Inspections Seit 2003 verpflichtende unabhängige technische Bewertung von Produkten (COI / VOC) Zertifikat kann zusätzlich im Akkreditiv vorgeschrieben sein oder für andere Bankzwecke 16

17 IRAN ZERTIFIZIERUNG Arten der Zertifizierung/Inspektion Pflichtige Zertifizierung (COI + COC) Liste mit pflichtigen Warentarifnummern Prüfung nach ISIRI-Standards oder von ISIRI anerkannten internationalen Standards Musterprüfungen in akkreditierten (von ISIRI anerkannten) Laboren Kommerzielle Zertifikate (PSI) Forderungen zwischen den Vertragsparteien, können aber z.b. für Akkreditivgeschäfte gefordert sein Zu prüfende Parameter werden zwischen Vertragsparteien vereinbart 17

18 IRAN ZERTIFIZIERUNG Prüfung der Ware Iranischer Importeur erstellt Inspection Application Physische Abnahme der Produkte (Inspektion) beim Verkäufer / Hersteller Qualitäts- und Quantitätskontrolle Verpackungs- und Markierungskontrolle Dokumentenprüfung (Analysezertifikate, Testprotokolle) Verladekontrolle (in Container, auf LKW oder Schiff) Spezialfälle: Audits nach GMP (Lebensmittel, Hygieneprodukte) oder price verification Kosten der Inspektion sind meist vom Verkäufer zu tragen 18

19 IRAN ZERTIFIZIERUNG Ministry of Health (MoH) zusätzlich Erlaubnis Zoll kontrolliert neben COC oder PSI auch Erlaubnis des MoH Erlaubnis kann nur von einem iranischen Agenten (Repräsentant/Filiale des Herstellers) beantragt werden Genaue Liste von notwendigen Unterlagen/Nachweisen erst nach Antragstellung Good Manufacturing Practice Audits durch vom MoH akkreditierte Auditoren i.d.r. 1-mal jährlich Auch verpflichtend für Hersteller von Nahrungsmitteln, Getränken, Hygieneprodukten, Medizinprodukten, Medizingeräten 19

20 IRAN ZERTIFIZIERUNG Dokumente für Inspektion Inspection Application des Importeurs Proforma Invoice mit Zolltarifnummern und involvierten Banken (für Embargocheck) Ggf. BAFA Nullbescheid oder Exportgenehmigung Produktbeschreibung, Datenblätter, Spezifikationen Material- und Analysezertifikate Interne Testprotokolle und Testprozedur Packlisten 20

21 IRAN ZERTIFIZIERUNG Serienprodukte Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Audits bzw. ISO 9001ff) Nachweise von Typenprüfungen CB-Protokolle, CE-Zertifikate EU-Zulassungen Nachweise über den Einsatz des Produktes in anderen Ländern FSC Free Sales Certificate (MoH) Mit o.g. Nachweisen kann der Umfang der Lieferungsbezogenen Prüfungen minimiert werden (nur visuelle Qualität + Quantität keine Labortests) 21

22 IRAN ZERTIFIZIERUNG Do s and don ts Immer physische Kontrolle der Ware und Verpackung am Lieferlos, keine Typenprüfung Wenn Test im Fabriklabor ohne Akkreditierung, dann immer unter Aufsicht des Inspektors Achtung bei Wahl der Zolltarifnummern, der Normen und Nennung in Dokumenten (Importeure und Banken wissen oft nicht, welche Standards für welche Produkte) Vorlaufzeiten großzügig bemessen, insbesondere bei Erstlieferungen Mit Vorbereitung des Versandes immer warten, bis Inspection Application des Importeurs bzw. Scope der Inspektion geklärt ist Ggf. Anpassung von Verträgen/Lieferpapieren an abgestimmte anzuwendende Normen 22

23 IRAN ZERTIFIZIERUNG Folgen bei Fehlern und Verstößen Ware bleibt im Zoll hängen Bei mehrfachen Verstößen gegen Bestimmungen können Lieferant, iranischer Importeur und Prüffirma durch ISIRI bzw. Zoll von Iran Importen suspendiert werden. Vorsicht vor Gefälligkeitszertifikaten (ohne Prüfung oder mit Falschbestätigung von Parametern) ISIRI führt zunehmend eigene Nachkontrollen durch! 23

24 INSPEKTION PRÜFUNG VERIFIZIERUNG ZERTIFIZIERUNG TRAINING BERATUNG OUTSOURCING

25 DATEN & FAKTEN 5,9 5,9 2014: ,7 5,7 2015: 25

26 SGS GLOBAL & LOKAL

27 ONE BRAND ONE COMPANY 27

28 SCHNITTSTELLE ZU UNSEREN KUNDEN Beschaffung Fertigung BERATUNG ADVANCED SERVICES ZERTIFIZIERUNGEN Entwicklung INSPEKTIONEN CORE SERVICES Logistik PRÜFUNGEN Design In-Service 28

29 Gunnar Siebert Industrial Materials & Manufacturing (M&M) Strategic Business Unit Manager SGS Germany GmbH Rödingsmarkt 16 D Hamburg Phone: Mobile: Fax:

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