Euler Hermes Aktiengesellschaft
|
|
|
- Johanna Straub
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach , Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/ Fax +49 (0) 40/ Hamburg, DN /MFA / / a/ Exporteur: - MFA soweit bekannt: / Kennzeichen: wie Sie sicherlich wissen, bestehen EU-Embargoverordnungen und Sanktionen mit Bezug auf Russland und die Ukraine, die eventuell auch Ihrem Deckungsantrag zugrunde liegende Geschäfte betreffen können. Aus diesem Grund übersenden wir Ihnen anliegend eine von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung, mit der Sie bestätigen sollen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sind, die Sanktionsrelevanz dieser Geschäfte zu prüfen, und zum Schluss gekommen sind, dass die Geschäfte sanktionskonform sind. Da bei einem Verstoß gegen Sanktionsvorschriften nicht nur die Haftungsbefreiung des Bundes unter der Ausfuhrgewährleistung, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung droht, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass im Rahmen von etwaig betroffenen Ausfuhrgeschäften eine besonders sorgfältige und umfassende Prüfung der Sanktionsvorschriften erfolgt. Bei nach einer eigenverantwortlichen Prüfung bestehenden Zweifeln an der Ausfuhrgenehmigungspflicht sollte immer ein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung oder ein Nullbescheid beim BAFA beantragt werden. i Euler Hermes Aktiengesellschaft Tel. +49 (0) 40/ Treuhandkonto: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Postfach , Hamburg Fax +49 (0) 40/ Deutsche Bundesbank Filiale Hamburg Dr. Gerd-Uwe Baden Hausanschrift: [email protected] IBAN: DE Vorstand: Ronald van het Hof, Vorsitzender; Gasstraße 27, Hamburg BIC: MARKDEF1200 Silke Grimm, Ulrich Nöthel, Edna Schöne Gläubiger-ID: DE37ZZZ Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registergericht: Hamburg HRB
2 Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Blatt 2 zum Schreiben vom Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns in der beiliegenden Erklärung genannten Verordnungen und Gesetze die sanktions- und exportkontrollrechtlichen Vorschriften nicht vollständig abbilden und Ihnen die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ausfuhrgeschäftes und dessen Finanzierung obliegt. Wir bitten Sie, die beiliegende Erklärung zu Ihrem Deckungsantrag nach entsprechender Prüfung und Unterzeichnung an uns zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Anlage i Euler Hermes Aktiengesellschaft Tel. +49 (0) 40/ Treuhandkonto: Vorsitzender des Aufsichtsrats: Postfach , Hamburg Fax +49 (0) 40/ Deutsche Bundesbank Filiale Hamburg Dr. Gerd-Uwe Baden Hausanschrift: [email protected] IBAN: DE Vorstand: Ronald van het Hof, Vorsitzender; Gasstraße 27, Hamburg BIC: MARKDEF1200 Silke Grimm, Ulrich Nöthel, Edna Schöne Gläubiger-ID: DE37ZZZ Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registergericht: Hamburg HRB
3 ERKLÄRUNG ZUM GELTENDEN AUSFUHR- UND SANKTIONSRECHT Zum Antrag auf Deckung einer isolierten Finanzkreditdeckung vom Bitte senden Sie diese Erklärung zurück an: Euler Hermes Aktiengesellschaft Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Postfach Hamburg per oder per Fax: 0 40/ Bank: DN-Nr.: / MFA-Nr. (soweit bekannt): / / a/ Exporteur: - MFA soweit bekannt: / Wir versichern, a) dass wir das jeweils geltende Ausfuhr- und Sanktionsrecht und hierbei insbesondere folgende Vorschriften (jeweils in der geltenden Fassung) bezüglich des dem Deckungsantrag zugrundeliegenden Sachverhaltes beachtet haben: die einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 05. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) sowie /2 die aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine ergangenen EU Verordnungen in ihrer durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen angepassten Fassung: o Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 05. März 2014 o Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 o Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 o Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
4 und b) dass wir auch zukünftig die oben genannten Vorschriften sowie etwaige Änderungen und Ergänzungen dieser Vorschriften und etwaige im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine zukünftig ergehende Rechtsakte beachten werden. I. Warenbezogene Ausfuhrverbote bzw. Genehmigungspflichten Die von uns zu exportierende Ware ist ausfuhrgenehmigungspflichtig. ja nein (Nur in diesem Fall sind die Fragen unter Nr. 1 zu beantworten) 1. Bei den von uns zu exportierenden Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und/oder Technologien (im Folgenden: Güter) oder (Dienst-)Leistungen handelt es sich insbesondere nicht um Güter oder (Dienst-)Leistungen, die in einer in Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine ergangenen Sanktionsverordnung der EU und insbesondere in Anhang II der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (bestimmte Technologien, die in der Ölindustrie zum Einsatz kommen können) genannt oder gelistet sind die nach der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 in der jeweils geltenden Fassung (EG-Dual-Use-Verordnung) ausfuhrgenehmigungspflichtig sind oder eine Unterrichtung erfordern. die nach dem Außenwirtschaftsgesetz i.v.m. der Außenwirtschaftsverordnung, insbesondere nach Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (Anlage zur AWV) ausfuhrgenehmigungspflichtig sind. 2. Sollten vor oder nach dem Versand exportkontrollrelevante, embargorelevante und/oder sanktionsrelevante Änderungen im Hinblick auf das oben genannte Geschäft auftreten, werden wir diese Umstände der deckungsnehmenden Bank unverzüglich mitteilen und eine Versendung mit dieser abstimmen. II. Verbote und Genehmigungspflichten bzgl. gelisteter Personen und Einrichtungen Uns ist bekannt, dass sämtlichen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen des jeweils geltenden Ausfuhr- und Sanktionsrechts (insbesondere in den jeweiligen Anhängen der vorgenannten EU-Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung) gelistet sind, und für die damit ein sog. Bereitstellungsverbot gilt, weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden noch zugutekommen dürfen. 2
5 Wir versichern, dass wir die diesbezüglichen Verbote und Genehmigungspflichten im Rahmen der Abwicklung des zur Deckung beantragten Exportgeschäftes einhalten. III. Rechtliche Änderungen Wir versichern, die deckungsnehmende Bank über eintretende etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbot, einer Ausfuhrbeschränkung und/oder der Ausfuhrgenehmigungspflicht des zur Deckung beantragten Exportgeschäftes stehen, unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Ausfuhrgenehmigungspflicht oder ein Ausfuhrverbot oder eine Ausfuhrbeschränkung erst zu einem späteren Zeitpunkt begründet wird oder eine bereits erteilte Ausfuhrgenehmigung oder ein erteilter Nullbescheid von den zuständigen Behörden widerrufen oder zurückgenommen wird. Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift 3
Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland
Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt
Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen
Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 09.03.2017
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten
Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung
praktische informationen
praktische informationen voranfrage zur einbeziehbarkeit ausländischer zulieferungen dezember 2014 praktische informationen voranfrage zur einbeziehbarkeit ausländischer zulieferungen 2 Der Bund bietet
Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt
Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 13.03.2017
Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.
Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE Beispiel: Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG Stand: 01.03.2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft
DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle
DICO Arbeitspapier A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: August 2016 Inhaltsverzeichnis I 2 1. EINLEITUNG 4 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Feuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO
Feuerwaffenverordnung der EU Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU 2 Hintergrund Zum 30.09.2013 tritt die Feuerwaffen-Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vom 14.03.2012
Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,
Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt BEARBEITET VON ZAM Häfner TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015
1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise:
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt TEL 0800/8007-545-1 FAX 022899/680187584
Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation. Häufig gestellte Fragen
Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Häufig gestellte Fragen Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Ha ufig gestellte Fragen Nachfolgend werden folgende häufig gestellte
Sicher exportieren mit Hermesdeckungen
Sicher exportieren mit Hermesdeckungen Erneuerbare Energien in Kasachstan Frankfurt, 08. September 2014 Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb
Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen
Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU
Exportkontrolle mit S-CHECK
Exportkontrolle mit S-CHECK 2011 TIA innovations GmbH 11.02.2011 Bedeutung der Exportkontrolle Der Grundsatz unseres Außenwirtschaftsgesetzes besagt, dass der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und
Asylverfahren des/der
D1324 Bearbeitende Stelle: Referat Außenstelle Karlsruhe Hausanschrift: Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Postanschrift: Postfach 1733 76006 Karlsruhe Tel.: 07219653-0 Fax: 07219653199 Bundesamt für
Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 13.03.2017
Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte)
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 16. April 2014 (OR. en) 2011/0310 (COD) LEX 1494 PE-CONS 86/14 COMER 110 PESC 358 CONOP 36 ECO 49 UD 102 ATO 31 COC 972 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN
Solarenergie auf den Philippinen
Solarenergie auf den Philippinen Modelle der Exportunterstützung und -absicherung Ulrich Schulte Lünzum, PricewaterhouseCoopers AG Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Absicherung von Exporten nach Indien mit Hilfe staatlicher Garantien
Absicherung von Exporten nach Indien mit Hilfe staatlicher Garantien René Kienast, Firmenberater Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb
Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen
Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste
PUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION
ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat
Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern
Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern Datenschutz & Compliance Referent: Dr. Christoph Bausewein Rechtsanwalt Köln, 25. November 2014 1 Dr. Christoph Bausewein Anti-Terrorlisten-Screening bei Mitarbeitern
Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran
Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211, Grundsatz-
Transaktion genehmigt!
Transaktion genehmigt! Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens
Die IHK informiert: Selbstauskunft für Zugelassene Ausführer. Entscheidungshilfe zum Fragebogen Selbstauskunft für Zugelassene Ausführer (ZA)
Entscheidungshilfe zum Fragebogen (ZA) Viele Unternehmen nehmen bei der Ein- und Ausfuhr vereinfachte Zollverfahren in Anspruch. Insbesondere die Anschreibeverfahren vereinfachen die Zollprozeduren wesentlich
Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld
Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld c/o Vorstandssekretariat OT Bitterfeld Lindenstraße 27 06749 Bitterfeld-Wolfen Antragsnummer: S / / (wird durch die Stiftung vergeben)
AUFTRAG DES EUWAX Gold Inhabers an seine depotführende Bank
Seite 1 von 6 Erläuterungen zum Formular: vom EUWAX Gold Inhaber auszufüllen von der Depotbank auszufüllen AUFTRAG DES EUWAX Gold Inhabers an seine depotführende Bank Lieferverlangen (WKN: EWG2LD) Anzahl
Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO
www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/kfqk/ Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO A. Allgemeines I. Aufsicht über Prüfer für
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Aktuelles aus dem BAFA: Neue Endverbleibsdokumente Dr. Björn Griebel (Zivilgüter) Valerie Hermesmeier (Rüstungsgüter) http://www.bafa.de/ 21 Außenwirtschaftsverordnung
Kennzeichen. Vorname (Rufname) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis)
Eingangsstempel (Rentenversicherungsträger) Versicherungsnummer Mitgliedsnummer des Versorgungswerks Deutsche Rentenversicherung Bund Dezernat 5010 - BKZ 5111 10704 Berlin Antrag auf rückwirkende Befreiung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und
Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com Zoll und Export 2011 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
Verpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln 615,00 EUR Verwaltungsgebühr fällig mit Antragstellung Antrag auf Zulassung
Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper
Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt
Version. 1 Stand:
Version. 1 Stand: 15.11.2010 Information des Bundesministeriums der Finanzen für Wirtschaftsbeteiligte zur Umsetzung der Vorabanmeldepflicht aus der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (Restriktive Maßnahmen
DICO Leitlinie. L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle
DICO Leitlinie L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Disclaimer I 2 Stand: Mai 2017 Disclaimer DICO Leitlinien richten sich an Compliance-Praktiker.
Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017
' 'Marientorgraben 3-5 '90402 Nürnberg TRACES TRAdeControl and Expert System der Europäischen Kommission Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017 TRACES Einführung Aus Drittländern in die
Die AWB. Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine. RA Nikolaus Voss. Unternehmensgruppe AWB
Unternehmensgruppe AWB Die AWB Ein starker Partner Update: Sanktionsmaßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ukraine Johannes Kepler Universität Linz, 06. Mai 2015 RA Nikolaus Voss Geschäftsführer AWB
Bitte beantworten Sie alle Sie betreffenden Fragen vollständig. Sie beschleunigen damit den Ablauf des Verfahrens.
Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach 56 IfSG in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach 31 IfSG oder einer Absonderung nach 30 IfSG Wichtige Hinweise vor dem Ausfüllen Bitte
Unterschriftsproben der Inhaber, persönlich haftenden Gesellschafter, Partner, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer 1. Vertretungsberechtigung
und bei eingetragenen Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Kontoform (z.b. Kontokorrentkonto, Depot) 3 4 Anlage
Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen in Katar. Kirstin Hoeren, Euler Hermes Aktiengesellschaft
Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen in Katar Kirstin Hoeren, Euler Hermes Aktiengesellschaft Köln, 12.06.2015 Seite 2 Deutsche Exporteure können wirtschaftliche und politische
Technologietransfer und Dual-Use-Güterkontrolle Szenarien, Haftung, Lösungsansätze Cologne Compliance Panel 2016 Matthias Merz
Technologietransfer und Dual-Use-Güterkontrolle Szenarien, Haftung, Lösungsansätze 14.03.2016 3. Cologne Compliance Panel 2016 Matthias Merz Geschäftsführender Gesellschafter AWB Steuerberatungsgesellschaft
praktische informationen
praktische informationen hermesdeckungen spezial Prämienberechnung oktober 2010 praktische informationen hermesdeckungen spezial Prämienberechnung aus welchen elementen setzen sich die kosten zusammen?
Merkblatt zur Anti-Folter-Verordnung
Merkblatt zur Anti-Folter-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher
Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Igor Sufraga Euler Hermes AG Berlin, den 07.05.2015 Durchführer Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure
Leitfaden zur Exportkontrolle
Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen
Änderung der Zulassungskriterien der Eurex Clearing AG Access Policy
eurex clearing rundschreiben 117/15 Datum: 9. Oktober 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Änderung der Zulassungskriterien der Eurex
Neustart des Iran- Geschäfts
Neustart des Iran- Geschäfts Sanktionen Stand und Ausblick Referent: Stephan Müller Übersicht JCPOA UN-Resolution Zeitplan weiter bestehende Beschränkungen Handlungsoptionen und Risiken US perspective
Projekt-Nr.: (wird von der Kulturstiftung vergeben) Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg Schlossstraße 92 D Stuttgart
ProjektNr.: (wird von der Kulturstiftung vergeben) Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes BadenWürttemberg Schlossstraße 92 D70176 Stuttgart Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass
Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland. Igor Sufraga, Euler Hermes AG
Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Igor Sufraga, Euler Hermes AG Berlin, 12.05.2015 Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure unterstützt Die
DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)
DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe
Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1. Dezember 2014 I. Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen,
Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Telefon: Wohnort: Ich beantrage die Anerkennung als
Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten
Exportkontrolle. Ein Einstieg
Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche
Antwort. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/4928. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/4928 07.07.89 Sachgebiet 74 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen
EZB-ÖFFENTLICH. An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute. Frankfurt am Main, 28. Juli 2017
DANIÈLE NOUY Vorsitzende des Aufsichtsgremiums EZB-ÖFFENTLICH An: die Geschäftsleitung bedeutender Institute Frankfurt am Main, 28. Juli 2017 Öffentlicher Leitfaden zu den nach Artikel 248 Absatz 1 der
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Koblenz Rheinstraße 24 56068 Koblenz Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mit Zweigniederlassung
Jedem Kind seine Kunst
I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands
Instrument der Exportkreditgarantien zur Unterstützung von Exporten nach Belarus
Instrument der Exportkreditgarantien zur Unterstützung von Exporten nach Belarus Business Breakfast Belarus Nürnberg, 09.07.2015 René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Seit über 60 Jahren werden deutsche
Frau / Herrn. Straße, Hausnummer. PLZ, Ort. Telefon. Geburtstag
Ausbildungsvertrag Zwischen der Trackademy GmbH und Frau / Herrn Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Geburtstag Im folgenden Fahrlehreranwärter genannt, wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen: 1.
Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters Von Richter am Amtsgericht Frank Frind, Hamburg, Richter am Amtsgericht Dr. Thorsten Graeber, Potsdam, Richter am Amtsgericht Ulrich Schmerbach, Göttingen,
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name: Vorname Name und Anschrift der Versandapotheke
Anlage 4 Ausnahmebegehren
Empfänger Schleswig-Holstein Netz AG Abteilung NW-S Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn Anlage 4 Ausnahmebegehren Absender Schleswig-Holstein Netz AG Bilanzkreismanagement und Steuerung Kundenservice
PRÜFLISTE. Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung
Antragsnummer... PRÜFLISTE Bewertungsbogen: formal-administrative Bewertung Projekttitel: Lead Partner: Prioritätsachse: Name der bewertenden Person, Abschlussdatum der Bewertungsetappe 1 Die formale Bewertung
ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)
ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der
Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III MAT Name: Adresse: /Kd. Nr.: Tel.: PLZ: Ort: E-Mail: Agentur für Arbeit / Jobcenter Antrag auf einen
Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt
Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45
Aussetzen von. Aussetzen bis. Einzeldauerauftrag mit Auftragsnummer:
UniCredit Bank AG S E P A - D A U E R A U F T R A G * OE-Nr. Kontonummer des Auftraggebers Neuzugang (alle nachfolgenden notwendigen Daten vollständig ausfüllen) Kontoinhaber: Name, Vorname, Firma Änderung
Einladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016
Günther-Wagner-Allee 17, 30177 Hannover WKN 585 090 ISIN DE0005850903 Zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 07. Juni 2016, um 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr), im HANNOVER CONGRESS CENTRUM
Vertretungsberechtigung/Unterschriftsprobenblatt/ Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking für eingetragene Firmen und juristische Personen
Vertretungsberechtigung/nblatt/ : Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen Handelsbank
