Rechtsrahmen für Investitionen im Iran

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsrahmen für Investitionen im Iran"

Transkript

1 Rechtsrahmen für Investitionen im Iran vbw Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft München,

2 Iran-Geschäft Beschränkungen durch das Exportkontrollrecht Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie Rechtsanwalt Dr. Nils Harnischmacher

3 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 Grundsätzliches Rechtsgrundlagen Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) Aktuelles EU-Iran-Embargo Genehmigungsverfahren Exkurs: US-Iran-Embargo Vertiefungshinweise 3

4 Teil 1 Grundsätzliches 4

5 Grundsatz im Außenwirtschaftsrecht: Außenwirtschaftsverkehr ist (grundsätzlich) frei! ( 1 AWG). Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland. Aber Ausnahmen: Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und auswärtigen Interessen: - Exportkontrollrecht - Verbote (KrWaffKontrG, Embargo). - Genehmigungspflichten (KrWaffKontrG, AWV, Dual-Use-VO, Embargo). Definition Embargo : - Staatlich angeordnete Zwangsmaßnahme, mit der der Güterhandel mit einem Staat unterbunden wird, i.d.r als Repressalie oder um das Land zu bestimmten Handlungen zu zwingen bzw. es davon abzuhalten (vgl. Gabler); Drei Embargoarten: Waffenembargo, Totalembargo, Teilembargo. 5

6 Folgen bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht ( Embargo ): - Strafrecht (Freiheitsstrafe / Geldstrafe) - (vorsätzlicher) Embargoverstoß: bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. - Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) - Tat (fahrlässiger Verstoß gegen Embargo) - Organisationsverschulden ( 130 OWiG); Verbandsgeldbuße ( 30 OWiG) - Nebenfolgen: Verfall, Einziehung etc. - Keine Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen (mehr). - Keine Erteilung bzw. Entzug zollrechtlicher Bewilligungen (z.b. ZA, AEO) - Negatives Image Schutz: Funktionierendes Exportkontrollsystem Internal Compliance Programme - ICP" (Merkblatt zum ICP ) 6

7 Teil 2 Rechtsgrundlagen 7

8 Nationales Recht - Außenwirtschaftsgesetz (AWG) - Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) Europäisches Recht - EG-Dual-Use-VO - Embargos (z.b. Iran-Embargo) - Anti-Folter-Verordnung, [ ] Internationales Recht - Exportkontroll-Regime - Nuclear Suplier Group (NSG) - Missile Technology Control Regime (MCTR) - Wassenaar-Arrangement (WA) - Australische Gruppe (AG) US-amerikanisches - Export Administration Regulations (EAR) (Re-) Exportk.Recht - International Traffic in Arms Regulations (ITAR) - Office of Foreign Assets Control Regulations (OFAC) 8

9 EU-Iran-Embargo vor dem , dem Implementation Day - Rechtsgrundlage: VO (EU) Nr. 267 / 2012 (Iran-Embargo-Verordnung) - Wesentliche Inhalte des EU-Iran-Embargos (waren): - Verbot der Lieferung von Dual-Use-Gütern. - Weitere spezifische Verbote + Genehmigungspflichten verschiedener Güter - Lieferverbote in Schlüsselbranchen (vor allem Energiesektor) - Finanzsanktionen und Bereitstellungsverbote - Beschränkungen des Zahlungsverkehrs (Genehmigungen, Meldungen). - Mittelbare Beschränkungen (z.b. Ersatzteillieferungen) - Beschränkungen des Warenverkehrs (Vorabanmeldung an Zoll etc.) Kein Totalembargo 9

10 Teil 3 Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) 10

11 Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) - Verständigung der E3+3 Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, China und USA) am in Wien. - Als Annex A Bestandteil der am verabschiedeten UN-Resolution 2015/2231 vom Aufbau der UN-Resolution: - Annex I: Rückbau des iranischen Nuklearprogramms - Annex II: Sanktionslockerungen - Annex II: Liste der Personen und Unternehmen, bei denen personenbezogene Beschränkungen (Einfrieren von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot) aufgehoben werden sollen. - Annex III: Aussagen zum Beschaffungskanal - Annex IV: Arbeitsweise der Joint Commission - Annex V: Beschreibung des Zeitplanes betreffend der Umsetzung. 11

12 Zeitplan des JCPOA: - Finalisation Day ( ) - Unterzeichnung des JCPOA ( Gemeinsamer Aktionsplan ) - Adoption Day ( ) - Wirksamkeit des JCPOA. - Beginn des Rückbau des Nuklearprogramms durch den Iran; im Gegenzug Erlass von Gesetzen zum Abbau von Sanktionen. - Implementation Day ( ) - Änderung der Rechtslage, da IAEO festgestellt hat, dass mit dem Rückbau des Nuklearprogramms nachweislich begonnen wurde. Aufhebung nicht unmittelbar proliferationsbezogener Wirtschafts- und Finanzsanktionen und Entlistung von Unternehmen und Personen, insbesondere solcher des Energie- und Finanzsektors (Ziffer 16 des Annex V JCPOA i.v.m. Ziffer 1 Attachment 1 des Annex II JCPOA). 12

13 - Aufhebung unter Beibehaltung / Neufestlegung eines Kernbestandes an Sanktionen, insbesondere aus dem Nuklearbereich (Ziffer 7 der UN- Resolution 2015/2231 i.v.m. Annex B). - Beachte: Waffenembargo bleibt bestehen. - Transition Day (spätestens nach 8 Jahren, also 2023) - Weitere, vor allem proliferationsrelevante Sanktionslockerungen, sofern friedliche Nutzung von Nuklearmaterial inkl. Personen- und Unternehmenslistungen (Ziffer 20 des Annex V JCPOA i.v.m Ziffer 1 und Attachment 2 des Annex II JCPOA). - Beachte: Unberührt bleibt Iran-Menschenrechtsverletzungs-VO. - Termination Day (spätestens nach 10 Jahren, also 2025) - Vollständige Aufhebung der Sanktionen. - Beachte: Plan steht unter Bedingungen 13

14 Snap-Back-Mechanismus und Vertrauensschutz - Bei mutmaßlichen Verstößen kommt es zur Streitbeilegung vor der Gemeinsamen Kommission. Bleibt die Streitbeilegung erfolglos, treten die Sanktionen wieder automatisch in Kraft, es sei denn, der UN-Sicherheitsrat beschließt die weitere Aussetzung. - Beachte: Vertrauensschutz; Problem: Formulierung der Ziffer 37 JCPOA. [ ] provided that the activities contemplated under and execution of such contracts are consistent with this JCPOA and the previous and current UN Security Council Resolutions. und Erwägungsgrund Nr. 7 VO (EU) Nr. 1861/2015: Im Falle der Wiedereinführung von restriktiven Maßnahmen der Union wird für angemessenen Schutz für die Ausführung der Verträge gesorgt, die nach Maßgabe des JCPOA zu einem Zeitpunkt geschlossen wurden, zu dem die Sanktionen außer Kraft gesetzt waren; das erfolgt in Einklang mit früheren, zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verhängung der Sanktionen geltenden Bestimmungen. 14

15 Teil 4 Aktuelles EU-Iran-Embargo 15

16 Änderungen durch das neue Iran-Embargo (VO (EU) 1861/2015; 1862/2015): - Aufhebung von Wirtschaftssanktionen : - Verbot der Einfuhr von Rohöl, Erdölerzeugnissen, petrochemischen Erzeugnissen und Erdgas (Anhänge IV, IVA, V). - Verbot der Ausfuhr von Schlüsselausrüstung für die iranische Erdöl- und Erdgasindustrie sowie für die petrochemische Industrie (Anhang VI, VIA). - Verbote der Ausfuhr von Marineschlüsselausrüstung (Anhang VIB) - Verbot Ein- und Ausfuhr von Gold, Edelmetallen und Diamanten (Anhang VII) - Verbot der Zurverfügungstellung von Öltankern (Art. 37b) - Genehmigungspflicht für Geldtransfers (Art. 30, 30A). - Aufhebung von Sanktionslistungen (Anhänge VIII, IX, XIII und IVX) - Unternehmen der iranischen Erdöl- und Erdgasindustrie, bestimmter Einrichtungen des iranischen Nuklearsektors, iranische Kredit- und Finanzinstitute und Transportunternehmen. Beachte: nur Bereinigung, d.h. Bereitstellungsverbote existieren noch. 16

17 Aktuelle Rechtslage in Bezug auf den Handel mit dem Iran: 1. Verbote: - Waffenembargo, 74 ff. AWV - Verkauf, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr, Erwerb und Beförderung von Rüstungsgütern in den Iran / aus dem Iran (Teil I Abschnitt A Ausfuhrliste) - Erbringung von Dienstleistungen (technische Hilfe, Vermittlungsdienste) im Zusammenhang mit Rüstungsgütern (Art. 5 a EU-Iran-Embargo) - Beachte: Art. 4 Abs. 2 Dual-use-VO (militärische Endverwendung) - Güter des MTCR (Anhang III EU-Iran-Embargo) - Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr, die von dem Internationalen Exportkontrollregime MTCR erfasst werden; aber auch Einfuhr, Erwerb und Beförderung sowie technische Unterstützung (Art. 4a - 4c EU-Iran-Embargo). - Beachte: Herkunftsregime ist ausschlaggebend (Spalte 3 lesen); Listung in Anhang I der EG-Dual-Use-VO nur Orientierung (Spalte 2). 17

18 - Beachte: Umgehungsverbot (Art. 41 EU-Iran-Embargo) - Beispiel (BAFA): Ersatzteillieferung für gelistetes Gut für Reparatur. - Bereitstellungsverbot (Anhänge VIII, IX, XIII, XIV) - unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen, Einrichtungen oder Organisationen. - Beachte: finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile aller Art. - Beachte: mittelbare Bereitstellung, d.h. Empfänger ist nicht gelistet, wird aber von einem Unternehmen beherrscht, dass gelistet ist. - Bei einer Beteiligung von mehr als 50 % wird verbotene mb BV vermutet; aber: Widerlegung im Einzelfall möglich (Ratsdokument 9068/13). - Beachte: Art. 42 Abs. 1 EU-Iran-Embargo: Ausführer haftet, wenn Kenntnis von Verstoß oder Grund zur Annahme ( Anhaltspunkte ). - Iran-Menschenrechtsverordnung - Ausfuhr von Gütern zum Zweck der internen Repression (Anhang III) - Bereitstellungsverbot (Anhang I). 18

19 2. Genehmigungspflichten: - NSG-Güter (Art. 2a - d, Anhang I EU-Iran-Embargo) - Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr von nuklearrelevanten Gütern, die von dem Internationalen Exportkontrollregime NSG erfasst werden, aber auch Dienstleistung (technische Unterstützung) und Kauf, Einfuhr und Beförderung aus dem Iran. - Beachte: Güter sind Teilmenge von Anhang I EG-Dual-Use-VO, aber Kontrollregimelistung ist entscheidend (Spalte 3 lesen). - Beachte: Bei Überschneidung von Anhang I und III hat Anhang III (Verbot) den Vorrang, wie z.b. Position 2B209 ( Fließdrückmaschinen ) - Sonstige proliferationsrelevante Güter, Iran-Güter (Art. 3a - d, Anhang II Iran-Embargo) - Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr sowie technische Unterstützung, aber auch Kauf, Einfuhr und Beförderung aus dem Iran. 19

20 - Unternehmensbezogene Software (Art. 10d, Anhang VIIA) - Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr von Software für die Unternehmensressourcenplanung, sofern diese für die Verwendung in der Nuklear- und militärischen Industrie speziell konzipiert wurde; sowie auch Erbringung von Dienstleistungen (technische Unterstützung, Vermittlung). - Grafite, Rohmetalle, Metallhalberzeugnisse (Art. 15a, Anhang VIIB) - Verkauf, Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr sowie technische Unterstützung. - Beachte: Erweiterung auf Güter, die vorher nicht gelistet waren (z.b. bestimmte Stabstähle (Stangen) aus nichtrostendem Stahl (Nr. 2)). - Beachte: Kriterium für Listung ist HS-Code und Warenbeschreibung (P); in der Praxis wirft dies Fragen auf, da Begrenzung bereits durch (Zwischen-)Überschriften erfolgen soll und nicht erst durch Hinweis ex. - Einfuhr von NSG-Gütern und Gütern des Anhangs II ( Iran-Güter ) - Kauf, Einfuhr und Beförderung aus dem Iran. 20

21 3. BEACHTE: Beschränkungen des allgemeinen Exportkontrollrechts: - Dual-use-Güter des Anhangs I Dual-use-VO (Art. 3 Dual-use-VO; AG / WA) - Beachte: doppelte Erfassung möglich, z.b. Werkzeugmaschinen (Nr. 1.B.2 Iran-Embargo und Nr. 2B001 Anhang I Dual-use-VO). - Dual-use-Güter des Teil I B der Ausfuhrliste (12 nationale Dual-use-Güter) - Catch-all-Vorschriften (kritische Endverwendung: ABC-Waffen, Raketentechnologie, miltärische Endverwendung, zivile Nuklearanlagen), Art. 4 Abs. 2 Dual-use-VO, 9 AWV - Anti-Folter-VO; - Feuerwaffen-VO - Also: Prüfung des (komplexen) Iran-Embargos in das ICP aufnehmen, d.h. 1. Listung der beteiligten Personen (Bereitstellungsverbot)? 2. Listung des Gutes? je nach Regime: Verbot oder Genehmigung 3. Falls keine Listung im Iran-Embargo: allgemeine EXK. und entsprechend agieren und dokumentieren (Außenwirtschaftsprüfung) 21

22 Besonderheiten des Iran-Embargos (insbesondere): - Listung des Gutes hängt ab von: - Internationalen Exportkontrollregimen / HS-Code und Warenbeschreibung. - Beachte: Güterprüfung ist zwingend erforderlich. - Ausfuhr genehmigung bereits erforderlich für Verkauf - Beachte: qualifizierte Iran-Exportklausel. - akzessorische Dienstleistungen werden erfasst (insbesondere technische Unterstützung); über diese Regelung sieht das BAFA Beschränkungen für die Lieferung nicht gelisteter Ersatzteile für gelistete Güter für gegeben an. - Handel mit iranischer Person reicht, d.h. es muss nicht an eine Person im Iran geliefert werden, auch Unternehmen außerhalb des Irans ist ausreichend (- Kriterium: Beteiligungsverhältnis). - Ausreichend ist Ausfuhr in den Iran, also bei Verbringung zunächst innerhal der EU ist Verbringungsgenehmigung erforderlich (BAFA). - Bestandteileregelung : gelistetes Gut geht nicht automatisch unter (klassische Bsp. Frequenzumwandler ) 22

23 Teil 5 Genehmigungsverfahren 23

24 Dem Antrag eizufügende Unterlagen: - Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV 1 / AV 2) - Endverbleibserklärung (zwecks Prüfung Genehmigungsfähigkeit ) - Private Endverbleibserklärung (EVE); Amtliche Endverbleibserklärung (EVE) - Beachte: Güter Anhang I (NSG) und II (Iran-Güter): spezielle EVE, d.h. Anhang I: Briefbogen des zuständigen staatlichen Stelle im Iran (je nach Verwendung; wenn nicht nuklear: Ministry of Industry and Trade of Iran; Anhang II: Briefkopf des Kunden im Iran (keine staatliche Stelle). - Technische Unterlagen (Bezeichnung, technisches Datenblatt, Verwendung etc.) - Beachte: Fragebögen zur Einstufung (z.b. Werkzeugmaschinen). - Vertragsunterlagen, Firmenprofile, Rollen- / Projektbeschreibung). Besonderes Genehmigungsverfahren NSG-Güter (Anhang I) - Zustimmung durch Sicherheitsrat Vereinten Nationen ( Procurement Channel ) - Darstellung aller Beteiligten. - Genaue Beschreibung des Gutes (auf English; Ersatzteil reicht nicht). - Auflage in der Ausfuhrgenehmigung: Meldung an das BAFA über Ausfuhr. 24

25 Teil 6 Exkurs: US-Iran-Embargo 25

26 Zuständige Behörde für das Iran-Embargo: - Office of Foreign Assets Control Regulations (OFAC) US-Iran-Embargo: - Rechtsgrundlage: Iranian Transaction and Sanctions Regs. (ITSR) - Beachte 2012: Secondary Sanctions on Non-US-Companies. Folgen des Implementation Day am : - Streichung von gelisteten Personen auf der SDN-Liste. - Lockerung der Secondary Sanctions, d.h. Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle einer US-Person stehen (insbesondere selbständige Tochtergesellschaften), können sich Genehmigung für Handel mit auf der SDN-gelisteten Iraner einholen. General Licence H. - Aufhebung der Executive Order EO , , , Beachte: es bleiben die Primary Sanctions - Exportverbot von US-Personen, von US-Waren, vom US-Territorium. - also auch: Verbot des Re-Exports für Nicht-US-Personen, falls de miminis - Regel (10 %) greift. 26

27 Teil 7 Vertiefungshinweise 27

28 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Deutsche Zollverwaltung Österreichische Zollverwaltung Information Note des EAD (Europäischen Auswärtigen Dienstes) Information Note des US Department of the Treasury Informationen der Vereinten Nationen 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Ansprechpartner Dr. Talke Ovie Hafenweg Münster Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) talke.ovie@hlw-muenster.de Dr. Nils Harnischmacher Hafenweg Münster Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) nils.harnischmacher@hlw-muenster.de 29

30 A DISCLAIMER Dieser Vortrag beruht auf dem Rechtsstand Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Angaben in der Präsentation dienen der Veranschaulichung. Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei HARNISCHMACHER LÖER WENSING Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Hafenweg Münster Eine Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. 30

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten

Mehr

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU

Mehr

Iran-Sanktionen nach dem Implementation Day ( )

Iran-Sanktionen nach dem Implementation Day ( ) Iran-Sanktionen nach dem Implementation Day (16.1.2016) 1/ Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Übersicht 1. Iran-Embargo vor dem 16.1.2016 2. Iran-Embargo nach dem 16.1.2016

Mehr

Das Iran Embargo. Stand Mai

Das Iran Embargo. Stand Mai Das Iran Embargo Stand Mai 2016 http://www.bafa.de/ Übersicht 1. Die Meilensteine der Lockerung des Iran-Embargos 2. Überblick aktuelle Rechtslage 3. Verbote und Genehmigungspflichten der Verordnung (EU)

Mehr

NRW-Länderworkshop Iran

NRW-Länderworkshop Iran NRW-Länderworkshop Iran unternehmer nrw in Kooperation mit AHV NRW e.v. Düsseldorf, 16.06.2016 Exportkontrollrechtliche Rahmenbedingungen beim Iran-Geschäft - Fallstricke und weiterhin bestehende Einschränkungen

Mehr

Neustart des Iran- Geschäfts

Neustart des Iran- Geschäfts Neustart des Iran- Geschäfts Sanktionen Stand und Ausblick Referent: Stephan Müller Übersicht JCPOA UN-Resolution Zeitplan weiter bestehende Beschränkungen Handlungsoptionen und Risiken US perspective

Mehr

Iran-Embargo: Aktuelle Entwicklungen

Iran-Embargo: Aktuelle Entwicklungen IHK Rostock: Wirtschaftstag Iran am 16. November 2015 Iran-Embargo: Aktuelle Entwicklungen Dr. Hartmut Henninger, Rechtsanwalt, GvW Graf von Westphalen, Hamburg Referent an der Hamburger Zollakademie Disclaimer:

Mehr

I01 Sachstand Iran-Embargo. DICO Informationspapier. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle

I01 Sachstand Iran-Embargo. DICO Informationspapier. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle I01 Sachstand Iran-Embargo DICO Informationspapier Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: Februar 2016 Inhalt I 2 1. Aktueller Sachstand 3 2. Hintergrund 3 3. Umsetzung in der Europäischen Union

Mehr

Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA)

Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA) Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen

Mehr

Exportkontrolle Aktuell

Exportkontrolle Aktuell Exportkontrolle Aktuell Informationsdienst des BAFA Sonderausgabe 01/2016 Änderungen des Iran-Embargos Der Implementation Day Sonderausgabe Sanktionslockerungen in Kraft gesetzt Nach dem die Internationale

Mehr

Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos

Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über die anstehenden Schritte zur Änderung der

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Merkblatt für den Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern BAFA Stand: 01. 03. 2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter

Mehr

Leitfaden zur Exportkontrolle

Leitfaden zur Exportkontrolle Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen

Mehr

Sanktionen. SECO-Exportkontrolltagung 2015

Sanktionen. SECO-Exportkontrolltagung 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat

Mehr

Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick

Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick Wirtschaft Evilina Lir Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

IRAN - Sanktionen Veränderungen nach dem Implementation Day

IRAN - Sanktionen Veränderungen nach dem Implementation Day IRAN - Sanktionen Veränderungen nach dem Implementation Day WKÖ/AWO 11.2.2016 Dr. Gerta Mlejnek WKÖ/FHP LÄNDEREMBARGOS - Allgemein zielorientierte wirtschaftliche Maßnahmen gegen ein bestimmtes Land/bestimmte

Mehr

Vorsicht Exportkontrolle

Vorsicht Exportkontrolle Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der

Mehr

Exportkontrolle. Ein Einstieg

Exportkontrolle. Ein Einstieg Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche

Mehr

Status quo zur Abwicklung von Akkreditiven und Zahlungen. Gefallene Sanktionen: Neue Chancen im Iran Aussenwirtschaftsforum Donnerstag,

Status quo zur Abwicklung von Akkreditiven und Zahlungen. Gefallene Sanktionen: Neue Chancen im Iran Aussenwirtschaftsforum Donnerstag, Status quo zur Abwicklung von Akkreditiven und Zahlungen Gefallene Sanktionen: Neue Chancen im Iran Aussenwirtschaftsforum Donnerstag, 11.02.2016 Agenda 1. Übersicht Iran Sanktionen Seite 3 2. Zahlungsverkehr

Mehr

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt

Mehr

Export von Drohnentechnologie

Export von Drohnentechnologie Export von Drohnentechnologie A. Einleitung Ausfuhr von Drohnensystemen 2015-2012 inkl. Zubehör durch israelische Firmen: 3,5 Milliarden Euro US Exporte: 1,5 und 2,3 Milliarden Euro 2015: Öffnung des US

Mehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Mehr

Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft

Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft Veranstaltung der IHK Lippe zu Detmold am 26. Oktober 2015 Russland-Embargo Auswirkungen auf das Exportgeschäft Dr. Lothar Harings Rechtsanwalt und Partner, GvW Graf von Westphalen, Hamburg/Brüssel Gründer

Mehr

Embargos und Finanzsanktionen - Ein (un)lösbares Problem für Banken?

Embargos und Finanzsanktionen - Ein (un)lösbares Problem für Banken? Embargos und Finanzsanktionen - Ein (un)lösbares Problem für Banken? Einleitung 1 Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten, insbesondere in Syrien und der Islamischen Republik Iran, rückt das

Mehr

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung

Mehr

Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh

Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh Exportkontrolle Aktuelles zum Embargo gegen Russland, Krim und Sewastopol, Ukraine Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht Enthaftung für die Geschäftsführung? Matthias Merz Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Nach dem Implementation Day

Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Nach dem Implementation Day Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos Nach dem Implementation Day Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos 2 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über Änderungen der

Mehr

Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016

Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016 Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016 Software. Beratung. Lösungen. dbh Logistics IT AG Einer der führenden Dienstleister für Software und Beratung in der Logistik

Mehr

Unter 2 Aus Delegationskreisen / Aus dem Auswärtigen Amt heißt es

Unter 2 Aus Delegationskreisen / Aus dem Auswärtigen Amt heißt es Die wesentlichen Regelungen der Wiener Vereinbarung ( Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA ) 1. Die Anzahl der iranischen Zentrifugen wird (um mehr als zwei Drittel) drastisch reduziert, das Gros

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 02.03.2015

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten

Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft Zahlen, Daten, Fakten Stand: Januar 2016 Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. 1 1. Rückblick - Bedeutung Russlands für die sächsische Wirtschaft

Mehr

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste

Mehr

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Zoll und Export 2011 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Mehr

7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember 2015. Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten

7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember 2015. Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten 7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember 2015 Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten Dr. Thomas Jennen http://www.bafa.de/ Güterlisten Ausfuhrliste Anlage 1 zur Außenwirtschaftsverordnung Teil

Mehr

Russland Sanktionen. Praxisbericht Export-Compliance im Unternehmensalltag. Dr. Janine Rechel

Russland Sanktionen. Praxisbericht Export-Compliance im Unternehmensalltag. Dr. Janine Rechel Russland Sanktionen Praxisbericht Export-Compliance im Unternehmensalltag Dr. Janine Rechel AGENDA 1. Relevanz Außenwirtschaftskontrolle im Unternehmen ( Compliance ) 2. Konkret: Übersicht Sanktionen Russland

Mehr

Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran

Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211, Grundsatz-

Mehr

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 01.02.2016

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 01.02.2016 Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 01.02.2016 land Einfuhr- Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992 Aserbaidschan OSZE-

Mehr

Transaktion genehmigt!

Transaktion genehmigt! Transaktion genehmigt! Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens

Mehr

Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik.

Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik. Das Iran Embargo Allgemeiner Teil Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik http://www.bafa.de/ Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle

Mehr

Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation. Häufig gestellte Fragen

Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation. Häufig gestellte Fragen Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Häufig gestellte Fragen Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Ha ufig gestellte Fragen Nachfolgend werden folgende häufig gestellte

Mehr

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export Inhalte 1. Dual-Use-Erzeugnisse 2. Kritische Länder 3. Terrorlisten 4. Boykott-Erklärung 5. Umschlüsselungsverzeichnis 6. Ausfuhrliste 7. Verantwortlichkeiten 1. Dual-Use-Erzeugnisse EU-Verordnungen gelten

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 17. Dezember 2015 Teil II 430. Verordnung: Änderung der Ersten Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011) 430. Verordnung

Mehr

Leitfaden. Exportkontrolle

Leitfaden. Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr RA Johannes Rudolph ADM Steuerberatungsgesellschaft mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff

Mehr

Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland

Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland Johannes Kepler Universität Linz 03.12.2014 Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland Matthias Merz Geschäftsführer matthias.merz@awa-austria.at Sanktionen im Überblick Sanktionen angesichts der Lage

Mehr

Gesetzliche Grundlagen. Indikatoren für eine automatisierte Embargo- Überwachung in Versicherungen und Finanzinstituten

Gesetzliche Grundlagen. Indikatoren für eine automatisierte Embargo- Überwachung in Versicherungen und Finanzinstituten Gesetzliche Grundlagen Indikatoren für eine automatisierte Embargo- Überwachung in Versicherungen und Finanzinstituten Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle der Kundenbestände

Mehr

LEITFADEN ZUR HANDELSKONTROLLE FEBRUAR 2014

LEITFADEN ZUR HANDELSKONTROLLE FEBRUAR 2014 LEITFADEN ZUR HANDELSKONTROLLE FEBRUAR 2014 LEITFADEN ZUR HANDELSKONTROLLE 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Was ist Handelskontrolle? 3 2 Was Sie wissen sollten 3 3 Wer ist betroffen? 4 4 Was Sie tun sollten 4 4.1

Mehr

ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT. März 2016

ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT. März 2016 ÜBERBLICK IRAN JCPOA EMBARGO BANKEN - EXPORTZERTIFIKAT März 2016 AKTUELLER STAND JPOA, JCPOA UND IMPLEMENTATION DAY DER JOINT PLAN OF ACTION JPOA Vereinbarung vom 24. November 2013 USA, Frankreich, Großbritannien,

Mehr

AEB White Paper Die fünf verbreitetsten Mythen über Exportkontrolle

AEB White Paper Die fünf verbreitetsten Mythen über Exportkontrolle AEB White Paper Die fünf f verbreitetsten Myth hen über Exportkontrolle Und drei Gründe, Fakten zu schaffen 1 Inhaltsverzeichnis Executive Summary 3 Compliance Kein Buch mit sieben Siegeln 4 Exportkontrolle

Mehr

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 01.08.2016

Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 01.08.2016 Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 01.08.2016 land Einfuhr- Beförderungsbeschränkun Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992

Mehr

Konsequenzen für den Asset-Tausch von Gazprom und Wintershall

Konsequenzen für den Asset-Tausch von Gazprom und Wintershall Unterabteilung Europa Fachbereich Europa EU-Sanktionen gegenüber Russland Konsequenzen für den Asset-Tausch von Gazprom und Wintershall 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 EU-Sanktionen gegenüber Russland

Mehr

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen

Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 Hintergrund

Mehr

Im Blickpunkt. U.S. Exportkontrollreform. Stand der Initiative und Bedeutung für deutsche Unternehmen. Von Elizabeth Livengood und David Lommtazsch

Im Blickpunkt. U.S. Exportkontrollreform. Stand der Initiative und Bedeutung für deutsche Unternehmen. Von Elizabeth Livengood und David Lommtazsch 13. März 2014 Im Blickpunkt U.S. Exportkontrollreform Stand der Initiative und Bedeutung für deutsche Unternehmen Von Elizabeth Livengood und David Lommtazsch US-Präsident Barack Obama hat im Jahr 2009

Mehr

Custom & Compliance Service. Kontaktdaten: Telefon: +49 (0)7803 502 4430 Telefax: +49 (0)7803 502 4439 info@gtconsulting.de

Custom & Compliance Service. Kontaktdaten: Telefon: +49 (0)7803 502 4430 Telefax: +49 (0)7803 502 4439 info@gtconsulting.de Custom & Compliance Service ATLAS und DELT@ Im-/Exportabwicklung EU/US Boykottlistenprüfung Kontaktdaten: Telefon: +49 (0)7803 502 4430 Telefax: +49 (0)7803 502 4439 Mail: Homepage: info@gtconsulting.de

Mehr

Zertifizierungsverfahren nach 9 AWG, 2 AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG)

Zertifizierungsverfahren nach 9 AWG, 2 AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG) Zertifizierungsverfahren nach 9 AWG, 2 AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG) Zertifizierungsverfahren 2 Einleitung Am 10. Juni 2009 wurde die Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen

Mehr

CUSTOMS NEWS. Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - ISSUE 22 \\ 01. September Sehr geehrte Damen und Herren,

CUSTOMS NEWS. Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - ISSUE 22 \\ 01. September Sehr geehrte Damen und Herren, CUSTOMS NEWS ISSUE 22 \\ 01. September 2014 Außenwirtschaftsrecht - Embargo Russland - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH, Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote F:\SOZIA\Vorlagen per 2009\Infoschreiben\110918_Exportkontrolle.doc Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über den rechtlichen

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.v. Zoll und Exportkontrolle - Aktuelle Fragestellungen für Frachtführer und Spediteure

Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.v. Zoll und Exportkontrolle - Aktuelle Fragestellungen für Frachtführer und Spediteure Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.v. Zoll und Exportkontrolle - Aktuelle Fragestellungen für Frachtführer und Spediteure Bonn, 13.11.2014 Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie Inhaltsverzeichnis Teil

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8504 18. Wahlperiode 19.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14 (Ventile und Pumpen) vom 1. Dezember 2014 I. Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen,

Mehr

Checkliste und Tools für Ihre sichere Abwicklung.

Checkliste und Tools für Ihre sichere Abwicklung. Wasserdichte im Aussenhandel? und für Ihre sichere Abwicklung. www.znet-group.com Seite 2 Was erwartet Sie heute? > Wer ist die znet group? > Was ist wasserdichte? > Wann ist erst korrekt? > Wie wäre dies

Mehr

Exportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete

Exportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Exportkontrolle Allgemeines Obwohl

Mehr

Umsetzung der Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran

Umsetzung der Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran Was bedeuten die Sanktionserleichterungen für Unternehmen? 1. Überblick über die Sanktionserleichterungen Umsetzung der Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran 2. Fortgeltende Sanktionen 3. Neue Möglichkeiten

Mehr

Erfahrungen mit dem 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Verfolgung von Verstößen gegen Abfallverbringungsrecht

Erfahrungen mit dem 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Verfolgung von Verstößen gegen Abfallverbringungsrecht Erfahrungen mit dem 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Verfolgung von Verstößen gegen Abfallverbringungsrecht Pfrogner, LUNG Oktober 2014 Abfallverbringung: Gliederung des Vortrages 1. Einführung in die grenzüberschreitende

Mehr

BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES

BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES 31.7.2014 L 229/13 BESCHLUSS 2014/512/GASP S RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren R RAT R EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und

Mehr

Aktuelles aus der Exportkontrolle

Aktuelles aus der Exportkontrolle Aktuelles aus der Exportkontrolle Schwerpunkt: Russland/Ukraine Stand: GASP Beschluss 2014/455 vom 14.07.2014 Matthias Merz München, den 21.07.2014 Ihre Themen in der Exportkontrolle Incoterms Zoll (Ausfuhr)

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/4928. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/4928. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/4928 07.07.89 Sachgebiet 74 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache

Mehr

SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR. Ihre Lösung für eine sichere Compliance

SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR. Ihre Lösung für eine sichere Compliance SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR Ihre Lösung für eine sichere Compliance UNSERE LEISTUNGEN. IHR WETTBEWERBSVORTEIL. FORMAT Software Service GmbH Wer mit Außenhandel, Zoll und Versandabwicklung zu tun hat, kennt

Mehr

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015 Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Außenwirtschaftstag 6. November 2008

Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Vortrag: Vorsicht Exportkontrolle Zeitrahmen: 16:00-16:45 Uhr Christina Kechagias, IHK München Inhaltsübersicht I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Bundesministerium IW für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT

Mehr

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung Reimar Angersbach Kai Pawlowski http://www.bafa.de/ Ziel und Historische Entwicklung Thema: Überprüfung und Fortentwicklung

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012 (*) DES RATES vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran zuletzt geändert durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 397/2014 DES RATES vom 16. April 2014 (**)

Mehr

Sanktionen Russland, Krim & Ukraine Überblick

Sanktionen Russland, Krim & Ukraine Überblick Außenwirtschaft ERFA Russland-Sanktionen Sanktionen Russland, Krim & Ukraine Überblick 20. August 2014, Frankfurt Klaus Friedrich, VDMA Außenwirtschaft Sanktionen Russland/Krim/Ukraine EU-VO 833/2014 (Russland)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis 3. Die Bestimmung des Lieferortes Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis... 269 A. Luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen auf österreichischer, europäischer und internationaler

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Merkblatt. Länderunabhängige Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Merkblatt. Länderunabhängige Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung Merkblatt Länderunabhängige Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29, 65760 Eschborn Internet: www.ausfuhrkontrolle.info

Mehr

AWG-Novelle Änderungsübersicht

AWG-Novelle Änderungsübersicht AWG-Novelle Änderungsübersicht AWG-Novelle 2 I. Einleitung Mit dem am 13.06.2013 bekannt gegebenen Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWG-Novelle) wird das bisherige Außenwirtschaftsgesetz

Mehr

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Sanktionsklauseln. Dr. Dieter Schwampe Dabelstein & Passehl Hamburg

Sanktionsklauseln. Dr. Dieter Schwampe Dabelstein & Passehl Hamburg Sanktionsklauseln Dr. Dieter Schwampe Dabelstein & Passehl Hamburg 1 Sanktionen: Welchen Effekt haben sie? Verbot von Versicherungen Es ist verboten, Versicherungen oder Rückversicherungen bereitzustellen

Mehr

Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak 1

Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak 1 Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak 1 946.206 vom 7. August 1990 (Stand am 1. Februar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 22.

Mehr

II. Tabellarischer Überblick über die Anti-Terrorismusmaßnahmen

II. Tabellarischer Überblick über die Anti-Terrorismusmaßnahmen Abkürzungsverzeichnis... 19 Einleitung... 23 A. Aktuelle Diskussion zur Terrorismusbekämpfung und die Einordnung der vorliegenden Problematik... 23 B. Die Sanktionsregime mit ihren Terrorlisten und ihre

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2012R0267 DE 23.12.2012 005.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012 DES RATES vom

Mehr

osborneclarke.com Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015

osborneclarke.com Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015 Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015 Dr. Christoph Torwegge, LL.M. (Bristol) Hamburg 1 Update Außenwirtschaftsrecht 4. Quartal 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen das Außenwirtschaftsrechts

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und

Mehr

Quelle: Fundstelle: ABl. L 88 vom 24.3. 2012, 1 Kennung: A 02 01-31

Quelle: Fundstelle: ABl. L 88 vom 24.3. 2012, 1 Kennung: A 02 01-31 Gesamte Norm Abkürzung: VO 267/2012 Ausferti- 23.03.2012 gungsda- tum: Gültig ab: 24.03.2012 Quelle: Fundstelle: ABl. L 88 vom 24.3. 2012, 1 Kennung: A 02 01-31 Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Merkblatt. Genehmigungsverfahren nach Art. 30/30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 ( Iran-Embargo-Verordnung ) Inhalt

Merkblatt. Genehmigungsverfahren nach Art. 30/30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 ( Iran-Embargo-Verordnung ) Inhalt Stand: Februar 2014 Merkblatt Genehmigungsverfahren nach Art. 30/30a der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 ( Iran-Embargo-Verordnung ) Inhalt 1. Einführung... 1 2. Genehmigungspflichtige

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2012R0267 DE 08.04.2015 013.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012 DES RATES vom

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 31.03.2016 I. Vorbemerkung Gemäß 21 Absatz 2 Außenwirtschaftsverordnung

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012 (*) DES RATES vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran zuletzt geändert durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/230 DES RATES vom 12. Februar 2015 (**) DER

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 18.10.2015 L 274/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2015/1861 S RATES vom 18. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen

Mehr

Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran

Merkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211, Grundsatz-

Mehr