Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016"

Transkript

1 Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016 Software. Beratung. Lösungen.

2 dbh Logistics IT AG Einer der führenden Dienstleister für Software und Beratung in der Logistik Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für Industrie & Handel, Spedition & Logistik, Schifffahrt & Hafen Hosting und Housing von Anwendungen und komplexen IT-Systemen 2

3 Zahlen, Daten, Fakten 1973 in Bremen gegründet 165 Mitarbeiter 17,0 Mio. Umsatz in 2015 > Kunden Eigenes Rechenzentrum in Bremen 3

4 Unser Portfolio Beratung, Integration, Entwicklung Zoll & Außenhandel Compliance & Risk Management Transportmanagement SAP Solutions Hafenwirtschaft Rechenzentrum IT-Services 4

5 Zoll & Außenhandel Beratung, Integration, Entwicklung Advantage Customs Zollsoftware für alle Prozesse in Europa Advantage Pre-Declaration Voranmeldung von Waren in der EU Advantage Preference Lieferantenerklärungen, Präferenzkalkulation und Warenursprung Rechenzentrum IT-Services 5

6 Compliance & Risk Management Beratung, Integration, Entwicklung Advantage Compliance Modul Sanktionslistenprüfung Prüfung von Geschäftskontakten Modul Exportkontrolle Länderprüfung auf Embargos, Dual-Use Modul Tarifierung Unterstützung bei der Einreihung in den Zolltarif Rechenzentrum IT-Services 6

7 Transportmanagement Beratung, Integration, Entwicklung CARGO ONLINE Komplettlösung zur Speditionsabwicklung mit modularem Aufbau Advantage Delivery Flexible Versandsoftware zur transparenten und effizienten Versandabwicklung inkl. Sendungsverfolgung Rechenzentrum IT-Services 7

8 Unsere Leistungen im Überblick Beratung Entwicklung IT-Services Basisberatung, Konzeption, Umsetzung Mitarbeiter mit Know-how AEO-Zertifizierung Standardsoftware Plug-ins Schnittstellen Individuelle Systemerweiterungen und -anpassungen Eigene Rechenzentren SaaS, Hosting Support Konverterservice Archivierung 8

9 Unsere Kunden (Auswahl) 9

10 Außenhandels-Compliance 10

11 Säulen der Außenhandels- Compliance Personenprüfung Länderprüfung Güterprüfung Sanktionslisten Totalembargo Gemäß» Prüfung auch bei Handels- und Vermittlungsgeschäften Ausfuhrliste Teilembargo» Unterlagencodierungen Endverwendung Waffenembargo 11

12 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus VO (EG) Nr. 881/2002 VO (EG) Nr. 2580/2001 VO (EU) Nr. 753/2011 Länderembargos US-Listen 12

13 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Verordnungen sind von jedem in der Europäischen Union zu beachten, unabhängig davon, in welchem Land sich der Geschäftspartner befindet Prüfung erstreckt sich auf alle beteiligten Personen des Geschäftes Für Beantragung des AEO / Zugelassenen Ausführers ist nachzuweisen, dass das Unternehmen seine Beschäftigten prüft (Absätze 252/253 Dienstvorschrift AEO) Keine direkten und indirekten finanziellen Vermögenswerte Keine wirtschaftlichen Ressourcen» Auszahlung von Bargeld, Kaufpreis, Schecks, Rücknahme von Waren gegen Erstattung, Lieferung einer Ware, Lagerscheine oder andere Außenwirtschaftsdokumente 13

14 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Was ist zu beachten? Vorgehen bei Treffern Rechtlicher Hintergrund Einschaltung der zuständigen Behörden Folgen für das Geschäft Zeitpunkt der Strafbarkeit 14

15 Exportkontrolle Länderprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Totalembargo, Teilembargo, Waffenembargo (Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste)» Ausfuhr von Waren (z. B. Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste, Luxusgüter)» Ein- und Durchfuhr von Waren» Dienstleistungen, Investitionen, Zahlungsverkehr, Vermittlungstätigkeit» Technische Hilfe: Montage, Wartung, Anleitung, Beratung» Personen und Gruppierungen (Regierungsmitglieder, Reisebeschränkungen) Unterlagencodierungen Übersicht Embargos: mbargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_e mbargos.pdf 15

16 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Rüstungsgüter und Feuerwaffen» Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A = Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial» Feuerwaffen-VO, Art. 4 Abs. 1 Dual-Use-Güter» VO (EG) Nr. 428/2009 Anhang I» Ausfuhrliste Teil I Abschnitt B 16

17 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Anti-Folter-Verordnung (EG-VO Nr. 1236/2005) Kriegswaffenkontrollgesetz ( 17 u. 18) (KWKG) (Komplementärgenehmigung) Chemiewaffenübereinkommen (Verbot chemischer Waffen) 17

18 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Genehmigungspflicht für Lieferungen innerhalb der EU (Waffen, Munition, Rüstungsgüter) Genehmigungspflicht bei Weiterlieferung in Drittländer (genehmigungspflichtige Ware, kritisches Zielland) Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Rüstungsgüter) Software, Dienstleistungen, technische Unterstützung 18

19 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Umschlüsselungsverzeichnis Abschnitt A / Abschnitt B Umschlüsselung von Statistischer Warennummer auf Ausfuhrlistennummern Nicht rechtsverbindlich Aktualität problematisch 19

20 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung 20

21 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste Prüfung der technischen Parameter» Besonders konstruiert = technische Beschaffenheit, der technische Unterschied muss klar erkennbar sein, die militärische Verwendbarkeit allein reicht nicht aus» Bestandteilsregelung» Abfrage beim Lieferanten (technische Parameter, Ausfuhrlistennummer)» Endverbleibserklärung privat / amtlich (in der Regel bei Beantragung einer Genehmigung) 21

22 Exportkontrolle Güterprüfung Endverwendung Art. 4 EG-VO (Verwendung der Güter für ABC-Waffen / Flugkörper, konventionelle Rüstung oder Bestandteile zuvor illegal ausgeführte Rüstungsgüter) 9 AWV (Verwendung chemische, biologische oder Kernwaffen (Benannter Länderkreis))» Der Export ist genehmigungspflichtig, wenn der Ausführer Kenntnis über die Verwendung nach Art. 4 EG-VO oder 9 AWV hat oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle darüber informiert wird 22

23 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfweg: Unterlagencodierung Codierungen / Codes, die sich aus der klassischen Exportkontrolle ergeben Andere Rechtsgebiete: z. B.» Artenschutz (CITES, Hunde- und Katzenfelle)» Kulturgüter» Ozon-Verordnung 23

24 Außenhandels-Compliance Aufwand & Nutzen Ausfuhrverantwortlichen benennen Qualifizierte Mitarbeiter auswählen und einbinden Verantwortlichkeiten festlegen Weiterbildung Ermittlung des kontrollrelevanten Artikelstamms Unternehmensbezogen prüfen, ob alle Rechtsgebiete relevant sind Arbeitserleichterung durch firmenpolitische Entscheidungen 24

25 Außenhandels-Compliance Aufwand & Nutzen Festlegung des Prüfungszeitpunkts und des Prüfungsablaufs (Anlagen-/Systemgeschäft Massengüter) Arbeits- und Organisationsanweisungen Unterstützung durch EDV-Systeme Schnittstelle zum Ausfuhrverfahren Verfahrenserleichterungen der Zollverwaltung 25

26 Qualität für Ihren Erfolg. dbh Logistics IT AG Corinna Tamminga Martinistr I Bremen Tel: I Fax: corinna-.tamminga@dbh.de I 26

Zolllösungen aus der Cloud. Software. Beratung. Lösungen.

Zolllösungen aus der Cloud. Software. Beratung. Lösungen. Zolllösungen aus der Cloud Software. Beratung. Lösungen. dbh Logistics IT AG Überblick Einer der führenden Dienstleister für Beratung und Software in der Logistik Entwicklung und Umsetzung von Lösungen

Mehr

Outsourcing von IT in der Transport- und Logistikwirtschaft Forumsveranstaltung des AK Risiko + Recht Hamburg, 09.11.2012

Outsourcing von IT in der Transport- und Logistikwirtschaft Forumsveranstaltung des AK Risiko + Recht Hamburg, 09.11.2012 Outsourcing von IT in der Transport- und Logistikwirtschaft Forumsveranstaltung des AK Risiko + Recht Hamburg, 09.11.2012 Beratung. Software. Lösungen. Agenda Vorstellung dbh Outsourcing von Informationstechnologie

Mehr

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen

Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)

Mehr

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle

DICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle DICO Arbeitspapier A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: August 2016 Inhaltsverzeichnis I 2 1. EINLEITUNG 4 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Mehr

Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010

Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Absicherung von Exportrisiken in Bezug auf Ausfuhrrestriktionen Beate Bischoff, Geschäftsfeldleiterin Corporate Banking BHF-BANK Inhalt

Mehr

Matthias Machnig Staatssekretär

Matthias Machnig Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Dr. Wolfgang Schäube, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin НAusАNsСНRIFТ Scharnhorststraße

Mehr

Optimierte IT-Systeme für den JadeWeserPort und dessen Kunden Andreas Grunwald dbh Logistics IT AG

Optimierte IT-Systeme für den JadeWeserPort und dessen Kunden Andreas Grunwald dbh Logistics IT AG Optimierte IT-Systeme für den JadeWeserPort und dessen Kunden Andreas Grunwald dbh Logistics IT AG Beratung. Software. Lösungen. dbh Logistics IT AG Überblick Einer der führenden Dienstleister für Beratung

Mehr

Exportkontrolle mit S-CHECK

Exportkontrolle mit S-CHECK Exportkontrolle mit S-CHECK 2011 TIA innovations GmbH 11.02.2011 Bedeutung der Exportkontrolle Der Grundsatz unseres Außenwirtschaftsgesetzes besagt, dass der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs-

Mehr

Leitfaden zur Exportkontrolle

Leitfaden zur Exportkontrolle Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen

Mehr

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt

Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle

Mehr

E-VSF-Nachrichten N

E-VSF-Nachrichten N E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 9 06 8. Juli 06 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen der

Mehr

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten

Mehr

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,

Mehr

SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Smarte IT-Lösungen

SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Smarte IT-Lösungen SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Smarte IT-Lösungen 2 Inhaltsverzeichnis 3 4 6 8 10 11 12 14 15 dbh Logistics IT AG Kernkompetenzen und Überblick Zoll & Außenhandel Lösungen für Zollabwicklung in ganz Europa

Mehr

Roadmap Customs Solutions 2016/2017 Martin de Vries, dbh Logistics IT AG

Roadmap Customs Solutions 2016/2017 Martin de Vries, dbh Logistics IT AG Roadmap Customs Solutions 2016/2017 Martin de Vries, dbh Logistics IT AG Software. Beratung. Lösungen. Zollrechtliche Änderungen 8 Zollrechtliche Änderungen Wichtigste Änderungen ATLAS 8.7 Neue Nachrichten

Mehr

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export Inhalte 1. Dual-Use-Erzeugnisse 2. Kritische Länder 3. Terrorlisten 4. Boykott-Erklärung 5. Umschlüsselungsverzeichnis 6. Ausfuhrliste 7. Verantwortlichkeiten 1. Dual-Use-Erzeugnisse EU-Verordnungen gelten

Mehr

LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION

LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION Verwalten und kalkulieren mit Advantage Preference VERWALTUNG VON LIEFERANTENERKLÄRUNGEN PRÄFERENZKALKULATION WARENURSPRUNGSERMITTLUNG SCHNITTSTELLEN ZU VORSYSTEMEN

Mehr

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland

Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt

Mehr

SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT

SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT Nachhaltig und transparent mit Advantage Compliance SANKTIONSLISTENPRÜFUNG. EXPORTKONTROLLE TAGESAKTUELLER CONTENT.. ZOLLTARIFLICHE WARENEINREIHUNG. AUTOMATISIERTE PROZESSABLÄUFE

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG Stand: 01.03.2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

Stand: EXPERIUM. Produktbeschreibung

Stand: EXPERIUM. Produktbeschreibung Stand: 05.12.2018 EXPERIUM Produktbeschreibung Verfasser BEXDID: Alexander Haun HAA-201808-004 Stand: 05.12.2018 Version: 0.1 Verwendung: Intern Partner Öffentlich Einschränkung: n.v. Status: Entwurf Final

Mehr

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.

Im Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Zoll und Export 2011 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Mehr

Inhaltsübersicht Alphabetische Inhaltsübersicht der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer

Inhaltsübersicht Alphabetische Inhaltsübersicht der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer Alphabetische der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer AG, Formular 900 AG/CWÜ, Formular 911 AG/E1, Formular 902 AG/E2, Formular 903 AG/W, Formular 901 Allgemeine Genehmigung nach dem KWKG, Erste Verordnung

Mehr

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper

Haftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt

Mehr

EINHALTUNGSERKÄRUNG ZUR ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSREGULIERUNG. Wichtiger Hinweis:

EINHALTUNGSERKÄRUNG ZUR ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSREGULIERUNG. Wichtiger Hinweis: Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie dieses Dokument vollständig und gewissenhaft aus. Sie können das Dokument auf unserer Webseite unter: http://www.misumi-europe.com/de/upload-enduser-agreement im PDF

Mehr

ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN

ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN ZOLL UND AUSSENHANDEL MIT ADVANTAGE CUSTOMS ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN SOFTWARE BERATUNG LÖSUNGEN ADVANTAGE CUSTOMS ADVANTAGE CUSTOMS: ALLE ZOLLVERFAHREN MIT EINER SOFTWARE Zollabwicklung ist in jedem

Mehr

ZOLL UND AUSSENHANDEL MIT ADVANTAGE CUSTOMS ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN

ZOLL UND AUSSENHANDEL MIT ADVANTAGE CUSTOMS ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN ZOLL UND AUSSENHANDEL MIT ADVANTAGE CUSTOMS ZOLLABWICKLUNG EINFACH MANAGEN ADVANTAGE CUSTOMS ADVANTAGE CUSTOMS: ALLE ZOLLVERFAHREN MIT EINER SOFTWARE Zollabwicklung ist in jedem Unternehmen ein sensibler

Mehr

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.

Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw. Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE Beispiel: Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte)

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige

Mehr

SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT

SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT WELTWEIT RECHTSKONFORM HANDELN MIT ADVANTAGE COMPLIANCE SICHERES COMPLIANCE MANAGEMENT SOFTWARE BERATUNG LÖSUNGEN ADVANTAGE COMPLIANCE ADVANTAGE COMPLIANCE: GLOBALEN ANFORDERUNGEN GERECHT WERDEN BEI GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Mehr

Leitfaden. Exportkontrolle

Leitfaden. Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr RA Johannes Rudolph ADM Steuerberatungsgesellschaft mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 13.03.2017

Mehr

Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen

Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen Fachdialog Sicherheitsforschung Hamburg, 23.11.2012 Holger Beutel Bundesamt für

Mehr

Qualität für Ihren Erfolg. SAP GTS. Die Lösung für den globalen Außenhandel

Qualität für Ihren Erfolg. SAP GTS. Die Lösung für den globalen Außenhandel Qualität für Ihren Erfolg. SAP GTS Die Lösung für den globalen Außenhandel 2 Vereinfachte Prozesse und höhere Produktivität im Global Trade Management Die Anforderungen an Unternehmen im grenzüberschreitenden

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Mehr

Transaktion genehmigt!

Transaktion genehmigt! Transaktion genehmigt! Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens

Mehr

WHITEPAPER Sanktionslistenprüfung Mit der richtigen Software auf der sicheren Seite. Rechtskonforme Compliance was ist zu beachten?

WHITEPAPER Sanktionslistenprüfung Mit der richtigen Software auf der sicheren Seite. Rechtskonforme Compliance was ist zu beachten? WHITEPAPER Sanktionslistenprüfung Mit der richtigen Software auf der sicheren Seite Rechtskonforme Compliance was ist zu beachten? 1 Was bedeutet Sanktionslistenprüfung für Unternehmen? Die Europäische

Mehr

SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Intelligente IT-Lösungen

SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Intelligente IT-Lösungen SOFTWARE. BERATUNG. LÖSUNGEN. Intelligente IT-Lösungen 2 Inhaltsverzeichnis 3 4 6 8 10 11 12 14 dbh Logistics IT AG Kernkompetenzen und Überblick Zoll & Außenhandel Lösungen für Zollabwicklung in ganz

Mehr

ZOLL, AUSENHANDEL UND COMPLIANCE MIT SAP SOLUTIONS KOMPATIBLE LÖSUNGEN FÜR SAP

ZOLL, AUSENHANDEL UND COMPLIANCE MIT SAP SOLUTIONS KOMPATIBLE LÖSUNGEN FÜR SAP ZOLL, AUSENHANDEL UND COMPLIANCE MIT SAP SOLUTIONS KOMPATIBLE LÖSUNGEN FÜR SAP SAP SOLUTIONS SAP SOLUTIONS KOMPLETTLÖSUNG FÜR AUSENHANDEL UND VERSAND ZOLL, AUSENHANDEL UND MEHR MIT dbh Im globalen Handel

Mehr

Leitfaden Exportkontrolle

Leitfaden Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA, FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA, FAfStR Hajo Nohr RA, FAfStR Heiko Panke RA, FAfStR Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Stefan Dinkhoff ADM Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom

Mehr

Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik.

Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik. Das Iran Embargo Allgemeiner Teil Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik http://www.bafa.de/ Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle

Mehr

ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN

ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN PRÄFERENZMANAGEMENT MIT ADVANTAGE PREFERENCE ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN SOFTWARE BERATUNG LÖSUNGEN ADVANTAGE PREFERENCE ADVANTAGE PREFERENCE: BAUEN SIE IHRE WETTBEWERBSVORTEILE

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 16.03.2018

Mehr

Gesamtinhaltsverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Die Autoren.... 7 Franz-Josef Drees... 7 Annette Reiser... 7 Michael Connemann... 8 1 Ausfuhren und Zoll... 15 1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlagen... 15 1.1.1 Rechtliche Ausfuhrregeln und

Mehr

SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR. Ihre Lösung für eine sichere Compliance

SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR. Ihre Lösung für eine sichere Compliance SAM 3 DER SANKTIONS-MONITOR Ihre Lösung für eine sichere Compliance UNSERE LEISTUNGEN. IHR WETTBEWERBSVORTEIL. FORMAT Software Service GmbH Wer mit Außenhandel, Zoll und Versandabwicklung zu tun hat, kennt

Mehr

Exportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete

Exportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Exportkontrolle Allgemeines Obwohl

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge) vom 18. September 2018 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)

Mehr

Qualität für Ihren Erfolg. Advantage Compliance. Sanktionslistenprüfung und Exportkontrolle

Qualität für Ihren Erfolg. Advantage Compliance. Sanktionslistenprüfung und Exportkontrolle Qualität für Ihren Erfolg. Advantage Compliance Sanktionslistenprüfung und Exportkontrolle 2 Gehen Sie bei Ihren Geschäftsbeziehungen auf Nummer sicher! Die Themen Sicherheit und rechtskonformes Handeln

Mehr

Qualität für Ihren Erfolg. CARGO ONLINE. Die Speditionslösung für alle Transportträger

Qualität für Ihren Erfolg. CARGO ONLINE. Die Speditionslösung für alle Transportträger Qualität für Ihren Erfolg. CARGO ONLINE Die Speditionslösung für alle Transportträger 2 Effizient, flexibel und transparent - Transportmanagement mit CARGO ONLINE Effiziente Abläufe, flexible Handlungsspielräume,

Mehr

PRÄFERENZMANAGEMENT MIT ADVANTAGE PREFERENCE ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN

PRÄFERENZMANAGEMENT MIT ADVANTAGE PREFERENCE ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN PRÄFERENZMANAGEMENT MIT ADVANTAGE PREFERENCE ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN ADVANTAGE PREFERENCE ADVANTAGE PREFERENCE: BAUEN SIE IHRE WETTBEWERBSVORTEILE AUS Die korrekte Ursprungsermittlung

Mehr

Feuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO

Feuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU 2 Hintergrund Zum 30.09.2013 tritt die Feuerwaffen-Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vom 14.03.2012

Mehr

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015

Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015 Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

1 von , 10:14

1 von , 10:14 1 von 5 29.08.17, 10:14 Drucken Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Infoletter möchten wir heute über die exportkontrollrechtlichen Auswirkungen des Beitritts der Republik Kroatien in die EU sowie

Mehr

Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick

Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick Wirtschaft Evilina Lir Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Mehr

DAS GUTE GEFÜHL, IN DER LOGISTIK PERFEKT AUFGESTELLT ZU SEIN

DAS GUTE GEFÜHL, IN DER LOGISTIK PERFEKT AUFGESTELLT ZU SEIN DAS GUTE GEFÜHL, IN DER LOGISTIK PERFEKT AUFGESTELLT ZU SEIN SOFTWARE VON dbh SOFTWARE BERATUNG LÖSUNGEN HÖCHSTE EFFIZIENZ FÜR IHRE WARENSTRÖME Märkte wandeln und verändern sich von Tag zu Tag, manchmal

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017

Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018 Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16.

Mehr

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016

8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Aktuelles aus dem BAFA: Neue Endverbleibsdokumente Dr. Björn Griebel (Zivilgüter) Valerie Hermesmeier (Rüstungsgüter) http://www.bafa.de/ 21 Außenwirtschaftsverordnung

Mehr

In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.

In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten. Herausforderung Exportkontrolle In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten. Albert Einstein Wozu dient die Exportkontrolle? Ziele Wahrung der Menschenrechte Sicherung des Internationalen

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 16.03.2018

Mehr

FORMAT-WUP. Ihre Lösung für Lieferantenerklärungen

FORMAT-WUP. Ihre Lösung für Lieferantenerklärungen FORMAT-WUP Ihre Lösung für und Präferenzkalkulation UNSERE LEISTUNGEN IHR WETTBEWERBSVORTEIL FORMAT Software Service GmbH Wer mit Außenhandel, Zoll und Versandabwicklung zu tun hat, kennt die zahlreichen

Mehr

Exportkontrolle. Ein Einstieg

Exportkontrolle. Ein Einstieg Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan vom 12. August 2015 (Stand am 4. März 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG),

Mehr

WHITEPAPER BREXIT UND MÖGLICHE FOLGEN Wie geht es weiter mit den zollrechtlichen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich?

WHITEPAPER BREXIT UND MÖGLICHE FOLGEN Wie geht es weiter mit den zollrechtlichen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich? WHITEPAPER BREXIT UND MÖGLICHE FOLGEN Wie geht es weiter mit den zollrechtlichen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich? BREXIT UND ZOLLABWICKLUNG MÖGLICHE SZENARIEN UND LÖSUNGSANSÄTZE FAZIT UND AUSBLICK

Mehr

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo vom 22. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 des Embargogesetzes vom 22. März 2002 1 (EmbG), in Ausführung

Mehr

Vorwort 9. 3 Ausfuhrkontrolle Die Reihenfolge der Prüfungen Stolpersteine in der Praxis 51

Vorwort 9. 3 Ausfuhrkontrolle Die Reihenfolge der Prüfungen Stolpersteine in der Praxis 51 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1 Einführung in SAP Global Trade Services 13 1.1 Ausfuhr mit GTS 14 1.2 Das zweistufige Normalverfahren 16 1.3 Datenübertragung an GTS 19 1.4 Replikation

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 16.03.2018

Mehr

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise:

1. Grundsätzliche Änderungen zur bestehenden Verfahrensweise: POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt TEL 0800/8007-545-1 FAX 022899/680187584

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 09.03.2017

Mehr

Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren

Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren Software, Beratung und Services für Außenwirtschaft und Logistik Schneller und rechtssicher ausgeliefert dank SAP -integrierter Tarifierung und

Mehr

Vorsicht Exportkontrolle

Vorsicht Exportkontrolle Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der

Mehr

Fortbilden bequem online am Arbeitsplatz!

Fortbilden bequem online am Arbeitsplatz! Web Based Trainings Ihr flexibles und zeitsparendes Online-Training mit Fortbilden bequem online am Arbeitsplatz! Schon ab 75, (zzgl. 19% MwSt.) Beratung + Bestellung: EUWISA GmbH wbt@euwisa.com Tel.:

Mehr

Qualität für Ihren Erfolg. Intelligente IT-Lösungen für Ihre Logistikprozesse

Qualität für Ihren Erfolg. Intelligente IT-Lösungen für Ihre Logistikprozesse Qualität für Ihren Erfolg. Intelligente IT-Lösungen für Ihre Logistikprozesse 2 3 Inhalt dbh Logistics IT AG Kernkompetenz und Überblick dbh 4 Customs Solutions Lösungen für Compliance und Außenhandel

Mehr

vom 2. Oktober 2000 (Stand am 4. März 2016)

vom 2. Oktober 2000 (Stand am 4. März 2016) Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban 1 vom 2. Oktober 2000 (Stand am 4. März 2016) Der Schweizerische

Mehr

Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Rechtliche Grundlagen der Exportkontrolle - Was Sie wissen müssen 19

Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Rechtliche Grundlagen der Exportkontrolle - Was Sie wissen müssen 19 Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17 A. Rechtliche Grundlagen der Exportkontrolle - Was Sie wissen müssen 19 1. Gegenstand, Ziele und Werkzeuge des Exportkontrollrechts 19 I. Der

Mehr

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote

Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote F:\SOZIA\Vorlagen per 2009\Infoschreiben\110918_Exportkontrolle.doc Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über den rechtlichen

Mehr

Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren

Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren Teil II: Erläuterungen zu Allgemeinen Genehmigungen für Güter des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (ohne

Mehr

Praxisbeispiel SCHOTT AG:

Praxisbeispiel SCHOTT AG: Praxisbeispiel SCHOTT AG: Organisation Zoll - Exportkontrolle Unternehmensfilm https://www.youtube.com/embed/4heqvnesyjk 2 Lecture Title, Name of Speaker, dd/mm/yyyy 3 Lecture Title, Name of Speaker, dd/mm/yyyy

Mehr

Zoll Vortrag AEB beim Zollforum Bayern Übersicht. Zoll: gestern - heute - morgen. Entwicklungen im Zollrecht. 1 Entwicklungen allgemein

Zoll Vortrag AEB beim Zollforum Bayern Übersicht. Zoll: gestern - heute - morgen. Entwicklungen im Zollrecht. 1 Entwicklungen allgemein Vortrag AEB beim forum Bayern 2009 2009 Übersicht 1 Entwicklungen allgemein 2 Vorausanmeldungen 3 Risk-Management Elektronische abwicklung J. Pröckl : gestern - heute - morgen Entwicklungen im recht Zentralisierung

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und

Mehr

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom

Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 13.03.2017

Mehr

Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Änderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt BEARBEITET VON ZAM Häfner TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584

Mehr

Grundzüge der Exportkontrolle

Grundzüge der Exportkontrolle Grundzüge der Exportkontrolle Hintergründe System Regelungen von Nils Weith, Ass. jur., Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin Christof Wegner, Ass. jur., Oberregierungsrat

Mehr

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom

Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 20.11.2017

Mehr

Grundlagen der Exportkontrolle und des Zolls

Grundlagen der Exportkontrolle und des Zolls SEMINAR Grundlagen der Exportkontrolle und des Zolls Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben 13. November 2018 I Dortmund 21. November 2018 I Frankfurt am Main THEMEN Exportkontrolle - Warum

Mehr

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen) Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und

Mehr

vom 4. Oktober 2011 Art. 1

vom 4. Oktober 2011 Art. 1 946.222.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 464 ausgegeben am 7. Oktober 2011 Verordnung vom 4. Oktober 2011 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen

Mehr

Print Equipment. S-CHECK / Referenzbericht. Das Unternehmen beschäftigt 59 Mitarbeiter und bedient über 4500 Kunden in rund 40 Ländern.

Print Equipment. S-CHECK / Referenzbericht. Das Unternehmen beschäftigt 59 Mitarbeiter und bedient über 4500 Kunden in rund 40 Ländern. Print Equipment S-CHECK / Referenzbericht Das Unternehmen beschäftigt 59 Mitarbeiter und bedient über 4500 Kunden in rund 40 Ländern. Auf Nummer Sicher gehen Wenn ein Unternehmen in Deutschland Waren importiert

Mehr

Allgemeine Genehmigungen (AG)

Allgemeine Genehmigungen (AG) Allgemeine Genehmigungen (AG) Bezeichnung Regelungsbereich Güterkreis Voraussetzungen Nebenbestimmungen/Hinweise AG Nr. EU 001 vom 24.8.2009 BAnz. Nr. 129 vom 1.9.2009, S. 3043 Ausfuhr von Gütern mit doppeltem

Mehr

Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten

Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern,

Mehr

Leitfaden Exportkontrolle

Leitfaden Exportkontrolle Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA FAfStR Hajo Nohr RA Heiko Panke RA Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Dr. Thomas Weiß Geschäftsführer: RA FAfStR Dr.

Mehr