Statistischer Bericht

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1 Statistischer Bericht L III 2 j / 11 Personal im öffentlichen Dienst im Land Berlin am statistik Berlin Brandenburg

2 Impressum Statistischer Bericht L III 2 j / 11 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im Juni 2012 Preis pdf-version: kostenlos Excel-Version: kostenlos Druck-Version: 8, EUR Herausgeber Zeichenerklärung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 weniger als die Hälfte von 1 Behlertstraße 3a in der letzten besetzten Stelle, Potsdam jedoch mehr als nichts info@statistik-bbb.de nichts vorhanden Angabe fällt später an ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Tel / Zahlenwert nicht sicher genug Fax Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, x Tabellenfach gesperrt Potsdam, 2012 p vorläufige Zahl Auszugsweise Vervielfältigung und r berichtigte Zahl Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. s geschätzte Zahl

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 Tabellen Statistischer Bericht L III 2 j / 11 Seite statistik Berlin Brandenburg 1 Entwicklung im Personalstand 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungs- 2.1 Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, bereichen und Dienstverhältnis... 8 Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Vollzeitbeschäftigte 2.2 Beschäftigte nach Aufgabenbereichen nach Beschäftigungsbereichen und Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht 1.3 Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigungsbereichen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen 2.5 Beschäftigte der Hauptverwaltung nach und Dienstverhältnis Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Beschäftigte in Ausbildung 2.6 Beschäftigte der Bezirksverwaltung nach Beschäftigungsbereichen nach Dienstverhältnis, und Dienstverhältnis Einzelplänen und Bezirken Frauen nach Beschäftigungs- 2.7 Beschäftigte der Bezirksverwaltung bereichen und Dienstverhältnis nach Dienstverhältnis Beschäftigte des Bundesdienstes im Land 2.8 Beschäftigte der rechtlich selbstständigen Berlin nach Beschäftigungsbereichen Einrichtungen in öffentlicher nach und Dienstverhältnis Dienstverhältnis Beschäftigte der Einrichtungen in privater nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis... 35

4 4 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Bezeichnung der Statistik Personalstandstatistik Berichtszeitraum Stichtagserhebung zum des jeweiligen Jahres Periodizität jährlich Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in privater mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die Zweckverbände und das Bundeseisenbahnvermögen und im Bereich des mittelbaren öffentlichen Dienstes die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank, die Sozialversicherungsträger und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher. Die rechtlich selbstständigen Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen. Rechtsgrundlagen Die Personalstandstatistik wird entsprechend den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I. S. 438), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz-BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I. S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Zweck und Ziele der Statistik Erhebungsinhalte Die Beschäftigten, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu den auskunftspflichtigen Dienststellen stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln dieser Stellen beziehen, werden nach folgenden Erhebungsmerkmalen erfasst: Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Art, Umfang und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Laufbahngruppe, Einstufung, Dienst- oder Lebensaltersstufe, Ortszuschlagsstufe oder Stufe des Familienzuschlags, Bruttobezüge im Berichtsmonat (Juni), gegliedert nach Bezügebestandteilen, Dienst- oder Arbeitsort sowie bei den in einem Dienstverhältnis stehenden Personen der Wohnort, Einzelplan, Kapitel und Aufgabenbereich. Zweck der Statistik Die Ergebnisse der Personalstandstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die dort zu treffenden Regelungen erfordern sehr detaillierte statistische Ergebnisse, die den jeweils gefragten Sachverhalt eingehend beleuchten. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken. Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht besteht, stellt die Personalstandstatistik die einzige umfassende Datenquelle zur Ergänzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Bundesagentur für Arbeit und der Daten der Rentenversicherungsträger dar und fließt damit in Arbeitsmarktstatistiken und in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein. Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung Die Personalstandsdaten werden überwiegend von zentralen Personalabrechnungsstellen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen auf elektronisch auswertbaren Datenträgern geliefert. Bei einzelnen Berichtsstellen, die dieses Verfahren nicht anwenden können, werden die Daten mit einem Fragebogen erfasst. Es handelt sich bei der Personalstandstatistik um eine Vollerhebung. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Bei allen Einheiten des Bundes und solchen, an denen mehrheitlich der Bund beteiligt ist, wird die Befragung zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die übrigen Einheiten werden von dem Statistischen Amt der Länder befragt. Die Bundes- und einzelnen Länderergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in aggregierter Form geführt. Merkmale Öffentlicher Dienst Unmittelbarer und mittelbarer öffentlicher Dienst. Unmittelbarer öffentlicher Dienst e und des Landes, Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände. Hierzu gehören Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbstständige Einrichtungen (z. B. Eigen- und Landesbetriebe). Mittelbarer öffentlicher Dienst Sozialversicherungsträger und andere Einrichtungen in öf-

5 5 fentlich-rechtlicher, die unter der Rechtsaufsicht der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. e Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden. Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (i. d. R. Eigenbetriebe, Landes- und Sondervermögen). Sozialversicherungsträger Einrichtungen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes. Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Landes oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. Hierzu zählen z. B. die Zusatzversorgung der Gemeinden/Gemeindeverbände, Studentenwerke, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und das Amt für Statistik. Einrichtungen in privater Rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Aufgabenbereich Die Hauptorganisationsbereiche gliedern sich in und. Die weitere Untergliederung erfolgt in Abstimmung mit der Finanzstatistik auf der Grundlage des geltenden staatlichen Funktionsplanes bzw. des kommunalen Gliederungsplanes. Die Zusammenfassung der staatlichen und kommunalen Aufgabenbereiche wird entsprechend dem Schlüssel der Finanzstatistik vorgenommen. Vollzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrages verkürzt wurde, welche ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit, auch wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden. Teilzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (einschl. aller Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden unabhängig vom gewählten Modell). Altersteilzeit Ermöglicht älteren Beschäftigten eine frühere Beendigung des aktiven Berufslebens (Blockmodell) oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Teilzeitmodell). Altersteilzeit kann überwiegend mit Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, vereinbart werden. Während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. In der Personalstandstatistik werden alle Altersteilzeitbeschäftigte als Teilzeitbeschäftigte nachgewiesen, unabhängig davon, welches Modell gewählt wurde und in welcher Phase sie sich befinden. Phasen der Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird in der ersten Hälfte der gesamten Altersteilzeit die vorherige Arbeitszeit bei gekürzten Bezügen beibehalten (Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Beschäftigte vom Dienst freigestellt (Freistellungsphase). Die gekürzten Bezüge werden dabei weiter gezahlt. Altersteilzeit im Teilzeitmodell Beim Teilzeitmodell der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit die Hälfte der vorherigen Arbeitszeit. Arbeitszeitfaktor Der Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit, bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Der Arbeitszeitfaktor wird zur Berechnung des Vollzeitäquivalents verwendet. Tarifliche Vereinbarungen, die die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bei gleichzeitiger Absenkung der Bezüge beschränken, führen zu einer Absenkung des Arbeitszeitfaktors. Da die Arbeitszeiten, die mit einem Arbeitszeitfaktor von 100 % korrespondieren, vertraglich oder gesetzlich unterschiedlich festgelegt sind, kann das Arbeitsvolumen (in Stunden) nicht mit Hilfe dieses Faktors errechnet werden. Vollzeitäquivalente Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeitsoder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. Die Vollzeitäquivalente werden mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet. Geringfügig Beschäftigte Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt. Ohne Bezüge Beurlaubte Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines

6 6 Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Bedienstete, die - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - durch eine Ernennungsurkunde in das nverhältnis berufen worden sind. Richter Berufsrichter in Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z. B. Ministerien) tätig sind; auch zu Richtern auf Probe ernannte Gerichtsassessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig sind. In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiter, nicht aber. in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den n nicht enthalten. Personal in Ausbildung in Ausbildung sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ablei- sten (Referendare, Inspektor- und Assistentanwärter sowie Anwärter für den einfachen Dienst). Zu den n in Ausbildung gehören Auszubildende für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, ferner Pflegepersonal in Ausbildung für den mittleren (Lernschwestern, -pfleger) und den einfachen Dienst (Pflegehilfeschüler), Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis ableisten, Personen, die für eine Ausbildung im nverhältnis vorbereitet werden (z. B. Dienstanfänger) und Praktikanten mit Ausbildungsvertrag (Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr). Wegen des Erhebungsstichtages 30. Juni wird die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben. mit Zeitvertrag in einem befristeten privatrechtlichen Vertragsverhältnis, z. B. Beschäftigte mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, AFG- Beschäftigte nach 260 ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Doktoranden, Diplomanden, Werkstudenten; in der Regel aus einmaligen Mitteln bezahlte Kräfte. Einstufung Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs-, Entgelt-, Vergütungs- und Lohngruppen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtages maßgeblich waren.

7 7

8 8 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Jahr Öffentlicher Dienst Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

9 9 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

10 10 1 Entwicklung im Personalstand 1.2 Vollzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Jahr Öffentlicher Dienst Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

11 11 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

12 12 1 Entwicklung im Personalstand 1.3 Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

13 13 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

14 14 1 Entwicklung im Personalstand 1.4 Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Jahr Öffentlicher Dienst Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

15 15 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

16 16 1 Entwicklung im Personalstand 1.5 Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Jahr Öffentlicher Dienst Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

17 17 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

18 18 1 Entwicklung im Personalstand 1.6 Frauen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst Unmittelbarer Landesdienst Land - Hauptverwaltung Land - Bezirksverwaltung Krankenhäuser Krankenhäuser

19 19 Mittelbarer Landesdienst Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher darunter: Hochschulen Jahr

20 20 1 Entwicklung im Personalstand 1.7 Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Berlin nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Jahr Beschäftigte Vollzeitbeschäftigte und Richter Teilzeitbeschäftigte und Richter Bundesdienst Unmittelbarer Bundesdienst darunter Bund ¹ Mittelbarer Bundesdienst darunter Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes einschließlich Berufs- und Zeitsoldaten

21 21 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Insgesamt Darunter Frauen Beschäftigungsverhältnis Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Beschäftigte Richter Vollzeitbeschäftigte Richter Teilzeitbeschäftigte Richter Vollzeitäquivalente Richter Nachrichtlich: Teilzeitbeschäftigte T1 und Richter Teilzeitbeschäftigte T2 und Richter Teilzeitbeschäftigte ohne Altersteilzeit und Richter Altersteilzeitbeschäftigte und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Arbeitsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Freistellungsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und Richter ohne Bezüge Beschäftigte und Richter geringfügig Beschäftigte

22 22 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Vollzeitäquivalente Fkz. Aufgabenbereich Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Allgemeine Dienste /02 Politische Führung und zentrale Verwaltung¹ dar.: Politische Führung Innere Verwaltung Hochbauverwaltung Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Schulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.: Polizei Öffentliche Ordnung Brandschutz Rechtsschutz dar.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Verwaltungsgerichte Arbeits- und Sozialgerichte Justizvollzugsanstalten Sonstige Rechtsschutzaufgaben Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung² /12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen dar.: Unterrichtsverwaltung Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien, Kollegs Gesamtschulen Sonderschulen Berufliche Schulen Sonstige schulische Aufgaben Hochschulen dar.: Universitäten Hochschulkliniken Kunsthochschulen Fachhochschulen /15 Sonstiges Bildungswesen /17 Wissenschaft, Forschung³ /19 Kultureinrichtungen Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben⁴ dar.: Sozialamt, Sozialhilfe- und Landeswohlfahrtsverband Jugendämter

23 23 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Vollzeitäquivalente Fkz. Aufgabenbereich Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher 214 Versorgungsämter Soziale Einrichtungen Arbeitslosenhilfe Arbeitsschutz Einrichtungen der Jugendhilfe dar.: Tageseinrichtungen für Kinder Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung dar.: Krankenhäuser und Heilstätten Maßnahmen des Gesundheitswesens Park- und Gartenanlagen Badeanstalten Sportstätten Umwelt- und Naturschutzbehörden Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung⁵ dar.: Sonstiges Wohnungswesen Kataster- und Vermessungsverwaltung Raumordnung und Landesplanung Müllbeseitigung und -verwertung Sonstige Kommunale Dienste Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftsunternehmen⁶ dar.: Straßenverkehrsunternehmen Lotterie, Lotto, Toto Sonstiges einschl. auswärtiger Angelegenheiten 2 einschl. kultureller Angelegenheiten 3 einschl. Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4 einschl. Wiedergutmachung 5 einschl. kommunaler Gemeinschaftsdienste 6 einschl. allgemeinem Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

24 24 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Einstufung Insgesamt Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Darunter Frauen Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher und Richter... B 11 - B 5... B 4... B 3... B 2, B 1... R 8 - R 4... R 3... R 2... R 1... C 4... C 3... C 2... C 1... W 3... W 2... W 1... A 16 hd, A 16 hd+z... A 15 hd... A 14 hd... A 13 hd... A 16 gdl - A 13 gdl... A 13 gds, A 13 gds+z... A A A 10 gd... A 9 gd... A 9 mds+z... A 9 mds... A 8... A 7... A 6 md... A 6 eds... A 5 eds... A 4 - A in Ausbildung... höherer Dienst... gehobener Dienst... mittlerer Dienst... einfacher Dienst

25 25 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Darunter Frauen Einstufung Insgesamt Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Außertariflich, E 15Ü... E E E E E 11, E 11a-b... E 10, E 10a... E 9, E 9a-d... E 8, E 8a... E 7, E 7a... E 6... E 5... E 4, E 4a... E 3, E 3a... E 2, E 2Ü... E nicht zuordenbar¹ in Ausbildung höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst , die nicht den Tarifverträgen TVöD/TV-L und BAT/MTArb/BMT-G zugeordnet werden können.

26 26 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Darunter Frauen Alter in Jahren Insgesamt Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlicher und jünger und älter Durchschnittsalter... 45,6 46,7 48,8 47,6 42,2 45,9 47,1 48,7 47,7 41,6

27 27 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte der Hauptverwaltung nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Epl./ Kap. Nr. Bezeichnung und Richter Vollzeitäquivalente Altersteilzeit Vollzeitbeschäftigte Insgesamt Teilzeitbeschäftigte Hauptverwaltung der Hauptverwaltung Abgeordnetenhaus Abgeordnetenhaus Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof Regierende/r Bügermeister/in Senatskanzlei Personalüberhang Kulturelle Angelegenheiten Brücke Museum Gedenkstätte Deutscher Widerstand Landesarchiv Leistungen an die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Inneres und Sport Politisch-Administrativer Bereich und Service Personalüberhang Sport Olympiapark Sportforum Verfassungsschutz Polizeipräsident - Behördenleitung und Stab Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Zentrale Aufgaben Landeskriminalamt Zentraler Service Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin Berliner Feuerwehr - Landesbranddirekor Direktion Nord Direktion Süd Direktion West Service Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Leitung Einwohnerwesen Kraftfahrzeugwesen Ausländerangelegenheiten Entschädigungsleistungen Standesamt I Landesverwaltungsamt Logistikservice Zentraler Personalservice Personalverwaltung Zentraler Personalservice Versorgung und Beihilfe Justiz Politisch-Administrativer Bereich und Service Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Generalstaatsanwaltschaft

28 28 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte der Hauptverwaltung nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Epl./ Kap. Nr. Bezeichnung und Richter Vollzeitäquivalente Altersteilzeit Vollzeitbeschäftigte Insgesamt Teilzeitbeschäftigte 0612 Staatsanwaltschaft Amtsanwaltschaft Kammergericht Landgericht Amtsgericht Charlottenburg Amtsgericht Köpenick Amtsgericht Lichtenberg Amtsgericht Mitte Amtsgericht Neukölln Amtsgericht Pankow-Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Spandau Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Amtsgericht Tiergarten Amtsgericht Wedding Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Verwaltungsgericht Sozialgericht Justizvollzugsanstalt Charlottenburg Justizvollzugsanstalt für Frauen Justizvollzugsanstalt Hakenfelde Justizvollzugsanstalt Moabit Justizvollzugsanstalt Plötzensee Justizvollzugsanstalt Tegel Jugendstrafanstalt Jugendarrestanstalt Justizvollzugskrankenhaus Soziale Dienste der Justiz - Gerichts- und Bewährungshilfe Integration, Arbeit und Soziales Politisch-Administrativer Bereich und Service Beauftragter für Integration und Migration Personalüberhang Soziales Arbeit und Berufliche Bildung Arbeitsgerichtsbarkeit Landesamt für Gesundheit und Soziales - Leitung und Service Gesundheit Versorgung Soziales Deutsche Dienststelle (WASt) Bildung, Wissenschaft und Forschung Politisch-Administrativer Bereich und Service Personalüberhang Grundsatzfragen der Schularten und -formen sowie der Schulentwicklung Berufliche und zentral verwaltete Schulen; Weiterbildung Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Grundschulen

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