Statistische BerichteStatistische Berichte Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen 2016

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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische BerichteStatistische Berichte Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts Bestell-Nr. K , (Kennziffer K V j/16)

2 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts Bestell-Nr. K (Kennziffer K V j/16)

3 Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße 51, Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon Telefax Internet: Erschienen im Januar 2018 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationen. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 2018 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 5 Adoptionen... 5 Hinweise... 6 Tabellenteil Adoptionen 1. Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und deren Staatsangehörigkeit sowie Trägergruppen Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen und Art der Unterbringung vor Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen und Familienstand der abgebenden Eltern Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach Land der Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen und Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern sowie zum Zweck der Adoption ins Inland geholte Kinder und Jugendliche Adoptionsvermittlung 2016 nach Trägergruppen Adoptionswesen 2016 nach kreisfreien Städten und n Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen und Maßnahmen des Familiengerichts 1. Kinder und Jugendliche unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften 2016 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit Kinder und Jugendliche 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 44 SGB VIII erteilt wurde sowie Tagespflegepersonen 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht Maßnahmen des Familiengerichts für Kinder und Jugendliche 2016 aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls Kinder und Jugendliche unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, mit Beistandschaften und in Pflege 2016 sowie Tagespflegepersonen 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht nach kreisfreien Städten und n Maßnahmen des Familiengerichts und Sorgeerklärungen 2016 nach kreisfreien Städten und n Vorläufige Schutzmaßnahmen 1. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Unterbringung während der Maßnahme und vorangegangenen Gefährdungseinschätzungen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund und Anregendem der Maßnahme IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

5 Seite 3. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und ihrer Beendigung sowie Trägergruppen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund sowie nach Dauer der Maßnahme Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach Migrationshintergrund, Geschlecht, unmittelbarem Anlass der Maßnahme, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie Anlass der Maßnahme 6.1 Insgesamt Keine ausländische Herkunft der Eltern (kein Migrationshintergrund) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen und Migrationshintergrund sowie dem Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach Alter und Geschlecht, Anregung der Maßnahme und vorangegangenen Gefährdungseinschätzungen sowie kreisfreien Städten und n IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

6 5 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistiken ist das am in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Auskunftspflichtig sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der freien Jugendhilfe. Im vorliegenden Statistischen Bericht werden die Ergebnisse der Statistik über Adoptionen und Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts im Jahr 2016 veröffentlicht. Adoptionen Bei einer Annahme als Kind (Adoption) durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson erhält das Kind den rechtlichen Status eines ehelichen Kindes des annehmenden Ehepaares bzw. der annehmenden Person. Auch die im Ausland nach dortigem Recht vollzogenen Adoptionen ausländischer Kinder und Jugendlicher durch deutsche Annehmende werden erfasst, soweit das zuständige Jugendamt davon erfährt. Die Adoption soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Die Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose darüber ermöglichen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind- Verhältnis entsteht. Mit der Einwilligung der leiblichen Eltern in die Annahme ruht die elterliche Sorge; das Jugendamt wird (Amts-)Vormund für das Kind während der Dauer der Adoptionspflege. Adoptionen können wegen fehlender Erklärungen gemäß 1760 BGB oder von Amts wegen gemäß 1763 BGB aufgehoben werden. Als abgebrochene Adoptionspflegen zählen alle während der Probezeit vor der Annahme gemäß 1744 BGB abgebrochenen Pflegeverhältnisse. Eine vorgemerkte Adoptionsbewerbung ist ein Antrag auf Adoption. Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche sind diejenigen, bei denen die Sorgeberechtigten bereit sind, das Kind zur Adoption freizugeben. Darunter fallen nicht die Kinder und Jugendlichen, die sich bereits in Adoptionspflege befinden. Die Vermittlung zur Adoption freigegebener Minderjähriger und das vorbereitende Verfahren werden von den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und der Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

7 6 Hinweise Städteregion Aachen Änderung des Gebietsstandes Seit dem 21. Oktober 2009 bilden die Stadt Aachen und die Gemeinden des aufgelösten s Aachen nach dem Aachen-Gesetz die Städteregion Aachen. Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des s Aachen und besteht als Gemeindeverband aus Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen. Die Stadt Aachen ist regionsangehörig und hat zugleich die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Aachen-Gesetzes. Aufgrund der hierarchisch aufgebauten Systematik der Amtlichen Gemeindeschlüssel kann diese Doppelrolle in der regionalen Struktur einer statistischen Kreistabelle nicht dargestellt werden. Bei den Gruppierungen Kreisfreie Städte wird somit die Stadt Aachen nicht mehr aufgeführt, sondern falls für die jeweilige Statistik Gemeindeergebnisse vorliegen als kreisfreie Stadt Aachen in einer darunter-position zur Städteregion Aachen ausgewiesen. In diesem Fall gehen die Werte der Stadt Aachen nicht mehr in die Summe der kreisfreien Städte ein, sondern in die Summe der. Eine Vergleichbarkeit dieser Summen mit den Ergebnissen nach dem früheren Gebietsstand ist somit nicht mehr gegeben. Abkürzungen AdVermiG = Adoptionsvermittlungsgesetz BGB = Bürgerliches Gesetzbuch bzw = beziehungsweise krfr. Stadt = kreisfreie Stadt SGB VIII = Achtes Buch Sozialgesetzbuch % = Prozent Zeichenerklärung (nach DIN ) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll r berichtigte Zahl Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

8 7 Adoptionen IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

9 8 1. Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und deren Staatsangehörigkeit sowie Trägergruppen Geschlecht Alter von... bis unter... Jahr(en) Trägergruppe verwandt davon Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern Stiefvater/ Stiefmutter Adoptierte Kinder und Jugendliche nicht verwandt deutsch davon (Spalte 1) Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern nichtdeutsch deutsch/ nichtdeutsch Insgesamt Männlich zusammen unter Weiblich zusammen unter Insgesamt unter öffentliche Träger anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen nach 2 AdVermiG sowie anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach 4 AdVermiG Deutsche Zusammen unter männlich weiblich öffentliche Träger anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen nach 2 AdVermiG sowie anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach 4 AdVermiG Nichtdeutsche Zusammen unter männlich weiblich öffentliche Träger anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen nach 2 AdVermiG sowie anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach 4 AdVermiG Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

10 2. Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen und Art der Unterbringung vor Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens 9 Adoptierte Kinder und Jugendliche Geschlecht Alter von bis unter Jahr(en) leibliche Eltern davon Art der Unterbringung vor Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens leiblicher Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner/in alleinerziehender leiblicher Elternteil Adoptivelternteil mit Partner/-in 1) Großeltern/ sonstige Verwandte Pflegefamilie Heim Krankenhaus (nach der Geburt) unbekannt Insgesamt Männlich zusammen unter Weiblich zusammen unter Insgesamt unter Deutsche Zusammen unter männlich weiblich Nichtdeutsche Zusammen unter männlich weiblich ) nur bei Sukzessivadoption IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

11 10 3. Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen und Familienstand der abgebenden Eltern Adoptierte Kinder und Jugendliche Geschlecht Alter von bis unter Jahr(en) ledig davon zu Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens Familienstand der abgebenden Eltern/des sorgeberechtigten Elternteils verheiratet, zusammenlebend verheiratet, getrennt lebend geschieden verwitwet eingetragene Lebenspartnerschaft 1) Eltern sind tot Familienstand unbekannt Insgesamt Männlich zusammen unter Weiblich zusammen unter Insgesamt unter Deutsche Zusammen unter männlich weiblich Nichtdeutsche Zusammen unter männlich weiblich ) nur bei Sukzessivadoption Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

12 4. Adoptierte Kinder und Jugendliche 2016 nach Land der Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen und Verwandschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern sowie zum Zweck der Adoption ins Inland geholte Kinder und Jugendliche 11 Adoptierte Kinder und Jugendliche Land der Staatsangehörigkeit Zum Zweck der Adoption ins Inland geholte Kinder und Jugendliche männlich weiblich davon (Spalte 1) im Alter von bis unter Jahren davon (Spalte 1) Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern 12 und Stiefvater/ nicht unter verwandt mehr Stiefmutter verwandt Bundesrepublik Deutschland Europäische Union zusammen darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Europa zusammen darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Afrika zusammen darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Amerika zusammen darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Asien zusammen darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Übrige darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) Insgesamt darunter zum Zweck der Adoption ins Inland geholt 1) ) Nur ausländische Kinder und Jugendliche werden berücksichtigt. 5. Adoptionsvermittlung 2016 nach Trägergruppen Gegenstand der Nachweisung Insgesamt Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen nach 2 Abs. 2 AdVermiG Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen nach 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG im Berichtsjahr Ausgesprochene Adoptionen 1) Aufgehobene Adoptionen 2 2 x Abgebrochene Adoptionspflegen x am Jahresende Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche x davon x männlich x weiblich Vorgemerkte Adoptionsbewerbungen 2) Vorgemerkte Adoptionsbewerbungen auf je eines/einen zur Adoption vorgemerkten Kindes/Jugendlichen 3) x In Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche x davon x männlich x weiblich x 1) einschl. Adoptionen durch Tätigwerden von Auslandsvermittlungsstellen 2) einschl. Bewerbungen bei anerkannten Auslandsvermittlungsstellen gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG 3) Berechnung ohne Bewerbungen/Vormerkungen bei anerkannten Auslandsvermittlungsstellen nach 4 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG. IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

13 12 6. Adoptionswesen 2016 nach kreisfreien Städten und n Adoptierte Kinder und Jugendliche Verwaltungsbezirk darunter (Spalte 1) ausländische davon (Spalte 1) männliche weibliche zusammen zusammen Kinder und Jugendliche darunter (Spalte 1) angenommene Kinder und Jugendliche durch deutsche Adoptiveltern darunter Verwandtenadoptionen Anteil an Spalte 5 in % darunter durch Stiefeltern zusammen Anteil an Spalte 5 in % Kreisfreie Städte Düsseldorf , ,4 Duisburg , ,3 Essen , ,6 Krefeld ,1 8 57,1 Mönchengladbach , ,3 Mülheim an der Ruhr ,0 1 20,0 Oberhausen ,0 3 60,0 Remscheid ,7 6 85,7 Solingen , ,0 Wuppertal ,0 6 50,0 Kleve , ,0 Mettmann , ,5 Rhein-Kreis Neuss , ,7 Viersen , ,6 Wesel , ,1 Regierungsbezirk Düsseldorf , ,5 Kreisfreie Städte Bonn ,3 5 83,3 Köln , ,7 Leverkusen , ,0 Städteregion Aachen ,0 9 33,3 darunter krfr. Stadt Aachen ,0 0,0 Düren ,5 5 62,5 Rhein-Erft-Kreis , ,2 Euskirchen ,8 8 88,8 Heinsberg , ,0 Oberbergischer Kreis , ,6 Rheinisch-Bergischer Kreis , ,3 Rhein-Sieg-Kreis , ,8 Regierungsbezirk Köln , ,3 Kreisfreie Städte Bottrop , ,0 Gelsenkirchen ,0 3 75,0 Münster ,0 8 28,5 Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

14 Noch: 6. Adoptionswesen 2016 nach kreisfreien Städten und n 13 Adoptionsvermittlungen Verwaltungsbezirk in Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche vorgemerkte Adoptionsbewerbungen vorgemerkte Adoptionsbewerbungen je zur Adoption vorgemerkten Kindes/Jugendlichen 1) am Jahresende Kreisfreie Städte Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid 1 Solingen 2 5 Wuppertal 9 27 Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Regierungsbezirk Düsseldorf Kreisfreie Städte Bonn 6 14 Köln Leverkusen 1 3 Städteregion Aachen 9 46 darunter krfr. Stadt Aachen 24 Düren Rhein-Erft-Kreis 5 50 Euskirchen 1 11 Heinsberg Oberbergischer Kreis 2 8 Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Regierungsbezirk Köln Kreisfreie Städte Bottrop 1 19 Gelsenkirchen 1 5 Münster ) Berechnung ohne Bewerbungen/Vormerkungen bei anerkannten Auslandsvermittlungsstellen nach 4 AdV IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

15 14 Noch: 6. Adoptionswesen 2016 nach kreisfreien Städten und n Adoptierte Kinder und Jugendliche Verwaltungsbezirk darunter (Spalte 1) ausländische davon (Spalte 1) männliche weibliche zusammen zusammen Kinder und Jugendliche darunter (Spalte 1) angenommene Kinder und Jugendliche durch deutsche Adoptiveltern darunter Verwandtenadoptionen Anteil an Spalte 5 in % darunter durch Stiefeltern zusammen Anteil an Spalte 5 in % Borken ,0 9 90,0 Coesfeld , ,7 Recklinghausen , ,1 Steinfurt , ,4 Warendorf ,0 7 70,0 Regierungsbezirk Münster , ,9 Kreisfreie Stadt Bielefeld , ,1 Gütersloh , ,3 Herford , ,7 Höxter ,0 2 50,0 Lippe , ,9 Minden-Lübbecke , ,3 Paderborn ,0 4 50,0 Regierungsbezirk Detmold , ,3 Kreisfreie Städte Bochum , ,1 Dortmund , ,5 Hagen ,6 7 63,6 Hamm ,7 7 77,7 Herne ,5 5 62,5 Ennepe-Ruhr-Kreis ,3 8 53,3 Hochsauerlandkreis ,0 6 50,0 Märkischer Kreis , ,5 Olpe Siegen Wittgenstein Soest , ,5 Unna , ,4 Regierungsbezirk Arnsberg , ,2 Nordrhein-Westfalen , ,7 Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

16 Noch: 6. Adoptionswesen 2016 nach kreisfreien Städten und n 15 Adoptionsvermittlungen Verwaltungsbezirk in Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche vorgemerkte Adoptionsbewerbungen vorgemerkte Adoptionsbewerbungen je zur Adoption vorgemerkten Kindes/Jugendlichen 1) am Jahresende Borken Coesfeld 3 1 Recklinghausen Steinfurt Warendorf Regierungsbezirk Münster Kreisfreie Stadt Bielefeld Gütersloh 3 11 Herford 4 19 Höxter 4 6 Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Regierungsbezirk Detmold Kreisfreie Städte Bochum Dortmund Hagen Hamm Herne Ennepe-Ruhr-Kreis 7 12 Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe 4 10 Siegen Wittgenstein 5 Soest 3 30 Unna Regierungsbezirk Arnsberg Nordrhein-Westfalen ) Berechnung ohne Bewerbungen/Vormerkungen bei anerkannten Auslandsvermittlungsstellen nach 4 AdV IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

17 16 Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen und Maßnahmen des Familiengerichts Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

18 1. Kinder und Jugendliche unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften 2016 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit 17 Kinder und Jugendliche am Jahresende Geschlecht Staatsangehörigkeit gesetzliche Amtsvormundschaft unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft zusammen bestellte Amtspflegschaft darunter Unterhaltspflegschaften bestellte Amtsvormundschaft mit Beistandschaften Anzahl Insgesamt männlich weiblich Deutsche x männlich x weiblich x Nichtdeutsche x männlich x weiblich x Prozent Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 männlich 54,7 52,2 61,2 69,7 50,8 weiblich 45,3 47,8 38,8 30,3 49,2 Deutsche 68,1 89,9 x 52,4 96,2 männlich 35,0 46,1 x 28,1 48,9 weiblich 33,1 43,8 x 24,3 47,3 Nichtdeutsche 31,9 10,1 x 47,6 3,8 männlich 19,7 6,1 x 41,6 1,9 weiblich 12,3 4,0 x 6,0 1,9 2. Kinder und Jugendliche 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 44 SGB VIII erteilt wurde sowie Tagespflegepersonen 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht Geschlecht Kinder und Jugendliche am Jahresende Vollpflege davon in Wochenpflege Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht Anzahl Insgesamt männlich x weiblich x Prozent Insgesamt 100,0 100,0 100,0 x männlich 55,6 55,8 x weiblich 44,4 44,2 100,0 x IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

19 18 3. Maßnahmen des Familiengerichts für Kinder und Jugendliche 2016 aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls Kinder und Jugendliche im Berichtsjahr Eingeleitete Maßnahme des Familiengerichts zusammen männlich weiblich davon im Alter von bis unter Jahren zusammen davon im Alter von bis unter Jahren unter unter Insgesamt davon Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß 1666 Abs. 2 bis 4 BGB Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB darunter nur des Personensorgerechts darunter nur des Aufenthaltsbestimmungsrecht Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

20 4. Kinder und Jugendliche unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, mit Beistandschaften und in Pflege 2016 sowie Tagespflegepersonen 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht nach kreisfreien Städten und n 19 Verwaltungsbezirk unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft gesetzliche Amtsvormundschaft bestellte Amtspflegschaft darunter in Unterhaltspflegschaften Kinder und Jugendliche am Jahresende bestellte Amtsvormundschaft mit Beistandschaften für die eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde Vollpflege davon in Wochenpflege Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht Kreisfreie Städte Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Regierungsbezirk Düsseldorf Kreisfreie Städte Bonn Köln Leverkusen Städteregion Aachen darunter krfr. Stadt Aachen Düren Rhein-Erft-Kreis Euskirchen Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Regierungsbezirk Köln Kreisfreie Städte Bottrop Gelsenkirchen Münster IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

21 20 Noch: 4. Kinder und Jugendliche unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, mit Beistandschaften und in Pflege 2016 sowie Tagespflegepersonen 2016, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht nach kreisfreien Städten und n Verwaltungsbezirk unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft gesetzliche Amtsvormundschaft bestellte Amtspflegschaft darunter in Unterhaltspflegschaften Kinder und Jugendliche am Jahresende bestellte Amtsvormundschaft mit Beistandschaften für die eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde Vollpflege davon in Wochenpflege Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht Borken Coesfeld Recklinghausen Steinfurt Warendorf Regierungsbezirk Münster Kreisfreie Stadt Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Regierungsbezirk Detmold Kreisfreie Städte Bochum Dortmund Hagen Hamm Herne Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe Siegen-Wittgenstein Soest Unna Regierungsbezirk Arnsberg Nordrhein-Westfalen Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

22 5. Maßnahmen des Familiengerichts und Sorgeerklärungen 2016 nach kreisfreien Städten und n 21 Maßnahmen des Familiengerichts davon Sorgeerklärungen Verwaltungsbezirk Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinderund Jugendhilfe gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß 1666 Abs. 2 bis 4 BGB Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB darunter nur des Personensorgerechts zusammen darunter nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts darunter durch Entscheidung des Familiengerichts Kreisfreie Städte Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Regierungsbezirk Düsseldorf Kreisfreie Städte Bonn Köln Leverkusen Städteregion Aachen darunter krfr. Stadt Aachen Düren Rhein-Erft-Kreis Euskirchen Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Regierungsbezirk Köln Kreisfreie Städte Bottrop Gelsenkirchen Münster IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

23 22 Noch: 5. Maßnahmen des Familiengerichts und Sorgeerklärungen 2016 nach kreisfreien Städten und n Maßnahmen des Familiengerichts davon Sorgeerklärungen Verwaltungsbezirk Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinderund Jugendhilfe gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB Aussprache von anderen Geboten oder Verboten gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß 1666 Abs. 2 bis 4 BGB Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger gemäß 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB darunter nur des Personensorgerechts zusammen darunter nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts darunter durch Entscheidung des Familiengerichts Borken Coesfeld Recklinghausen Steinfurt Warendorf Regierungsbezirk Münster Kreisfreie Stadt Bielefeld Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Regierungsbezirk Detmold Kreisfreie Städte Bochum Dortmund Hagen Hamm Herne Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe Siegen-Wittgenstein Soest Unna Regierungsbezirk Arnsberg Nordrhein-Westfalen Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

24 23 Vorläufige Schutzmaßnahmen IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

25 24 1. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und Trägergruppen sowie nach Unterbringung während der Maßnahme und vorangegegangenen Gefährdungseinschätzungen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Trägergruppe Maßnahme erfolgte auf eigenen Wunsch wegen Gefährdung (dringende Gefahr) bei einer geeigneten Person davon (Spalte 1) Unterbringung während der Maßnahme in einer Einrichtung in einer sonstigen betreuten Wohnform (Spalte 1) Schutzmaßnahme aufgrund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung 1) männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei alleinerziehendem Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in eigener Wohnung ohne feste Unterkunft an unbekanntem Ort Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe ) Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

26 2. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund und Anregendem der Maßnahme 25 Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund Kind/ Jugendlichen selbst Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Eltern/ Elternteil soziale Dienste/ Jugendamt davon Maßnahme wurde angeregt durch Polizei/ Ordnungsbehörde Lehrer/-in, Erzieher/-in Ärztin/ Arzt Nachbarn/ Verwandte Sonstige männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Ingesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

27 26 3. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor der Maßnahme und ihrer Beendigung sowie Trägergruppen Alter von... bis unter... Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Trägergruppe 1) Rückkehr zu dem/der Personensorgeberechtigten Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Rückkehr in die Pflegefamilie oder das Heim Übernahme durch ein anderes Jugendamt Maßnahme endete mit 2) Einleitung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung Einleitung erzieherischer Hilfen außerhalb des Elternhauses sonstiger stationärer Hilfe keiner anschließenden Hilfe männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei alleinerziehendem Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamile bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in eigener Wohnung ohne feste Unterkunft an unbekanntem Ort Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe Maßnahme erfolgte auf eigenen Wunsch wegen Gefährdung (dringende Gefahr) ) 0hne Mehrfachzählungen 2) einschließlich Mehrfachzählungen Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

28 4. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund sowie nach Dauer der Maßnahme 27 Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche davon mit Dauer der Maßnahme von... Tag(en) und mehr männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

29 28 5. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2015 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme 1) Integrationsprobleme im Heim/in der Pflegefamilie Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Überforderung der Eltern/ eines Elternteils Anlass der Maßnahme 2) Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen Suchtprobleme des Kindes/ Jugendlichen männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei alleinerziehendem Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in eigener Wohnung ohne feste Unterkunft an unbekanntem Ort ) ohne Mehrfachzählungen 2) Für jedes Kind oder jeden Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts IT.NRW

30 Noch: 5. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2016 nach persönlichen Merkmalen, Migrationshintergrund, Aufenthalt vor sowie Anlass der Maßnahme 29 Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund Aufenthalt vor der Maßnahme Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche Trennung oder Scheidung der Eltern Anlass der Maßnahme 2) Wohnungsprobleme unbegleitete Einreise aus dem Ausland Beziehungsprobleme sonstige Probleme männlich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils weiblich unter Zusammen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Insgesamt unter Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei alleinerziehendem Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform Krankenhaus (nach der Geburt) in einer Wohngemeinschaft in eigener Wohnung ohne feste Unterkunft an unbekanntem Ort ) Für jedes Kind oder jeden Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden IT.NRW Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2016 Adoptionen, Pflege, Vormundschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts

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