RICHTLINIE UNTERNEHMERBERICHT BEI KATASTERERNEUERUNGEN

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1 Amtliche Vermessung 1993 (AV93) im Kanton St.Gallen RICHTLINIE UNTERNEHMERBERICHT BEI KATASTERERNEUERUNGEN Stand 1. Februar 1999 Inhaltsverzeichnis Einleitung Operatsbeschreibung Ausgangslage Art und Ziel der Vermessungsarbeiten Beschreibung der bearbeiteten Datenebenen Fixpunkte Datenerfassung Datenaufbereitung Mengengerüst Bodenbedeckung Einzelobjekte und Linienelemente Höhen x.1 Datenerfassung x.2 Datenaufbereitung Nomenklatur Datenerfassung Datenaufbereitung Liegenschaften Vermarkung Datenerfassung Datenaufbereitung Rohrleitungen Datenerfassung Datenaufbereitung Administrative und technische Einteilungen Datenverwaltung während der Bearbeitung des Operates Datenverwaltung Personaleinsatz Technische Hilfsmittel Kosten Schlussbemerkungen Prüfung des Werkes durch den Unternehmer und Behebung der erkennbaren Mängel Aktenverzeichnis...7 Grundlage: Unternehmerbericht: RAV Arbeitsgruppe Nr. 5 "Technische Dokumente" KMVA SG, Be,Lu,Za

2 Einleitung Der Unternehmerbericht gewinnt in der reformierten amtlichen Vermessung - mit Einführung der Methodenfreiheit, - mit der Möglichkeit der etappierten (ebenenweisen) Realisierung, - mit der zunehmenden Vielfalt der möglichen Verfahren und - mit der Arbeitsvergabe nach Offerten, entscheidend an Bedeutung. Nach Art. 73 TVAV enthält der Unternehmerbericht die wichtigsten, im Laufe der ausgeführten Vermessungsarbeiten getroffenen Massnahmen, Entscheidungen und Arbeitsresultate. Die nachfolgend aufgeführte Checkliste bezieht sich auf den Unternehmerbericht für Katastererneuerungen. Der Bericht soll ausführlich und der Art des Operates angepasst sein. Insbesondere sind von der Norm abweichende Verfahren und Entscheidungen darzulegen, allenfalls mit Ausführungen, warum so verfahren wurde. Dies kann insbesondere eintreten, wenn aus wirtschaftlichen Gründen gewisse Anforderungen nicht eingehalten wurden. Der Unternehmerbericht soll hauptsächlich zwei Zielsetzungen verfolgen: 1. Den Stand der Technik reflektieren und so Grundlagen für allfällige spätere Katastererneuerungensarbeiten sein 2. Bestandteil der Qualitätsdokumentation sein und die entsprechenden Angaben enthalten Operatsbeschreibung Gemeinde, Los, Fläche, Toleranzstufen, Beitragszonen Beschreibung des Perimeters ( inkl. Plan) Nutzung des Gebietes Beschreibung des Vertragsumfanges, Inhalt der Vermessung (ebenenweise, evtl. analog dem Datenverwaltungsdokument gegliedert) Vertragstermine Auftraggeber Auftragnehmer (beteiligte Büros, Subunternehmer, Regelung der Verantwortlichkeiten) Vergabe der Arbeiten nach Tarif, Offerte, Aufwand, Ergebnisse einer allfälligen Submission kommunale und kantonale Mehranforderungen 2 Ausgangslage Ausgangslage aus vermessungstechnischer Sicht (Ergebnisse des Vorprojektes, unvermessenes Gebiet, Zustand und Alter des bestehenden Vermessungswerkes, Nachführungsstand, vorangegangene Meliorationsarbeiten, vermessungstechnische Grundlagen (LFP 1 und 2, HFP 1 und 2), angrenzende Vermessungswerke) Eventuell Verweis auf das bestehende Vorprojekt 3 Art und Ziel der Vermessungsarbeiten Art der Arbeiten (z.b. Ersterhebung, Erneuerung, prov. Numerisierung) Aeussere Anlässe, welche die Neubearbeitung der Vermessung ausgelöst haben (z.b. Aufbau eines LIS, Planbeschaffung für grössere Bauprojekte, vorangegangene Güterregulierung) Ziele, welche mit der Vermessung verfolgt werden

3 Umschreibung der durch den Besteller verlangten Produkte (z.b. Pläne für das Grundbuch im Rahmenformat, spezielle Liegenschaftsbeschriebe, System der Blatteinteilung, Massstäbe, weitere verlangte Auszüge aus dem Grunddatensatz, kommunale Mehranforderungen) Koordination mit anderen Vermessungsarbeiten (z.b. im Auftrage der Bundesbahnen, des Militärs) Beschreibung der bearbeiteten Datenebenen Im Kapitel 4 des Unternehmerberichtes sind alle technischen Angaben zur bearbeiteten Vermessung zusammenzufassen. Empfohlen wird, den Bericht nach den bearbeiteten Ebenen, evtl. nach den eingesetzten Vermessungsmethoden zu gliedern. Es sind Aussagen zur Datenerfassung, zur Datenaufbereitung und, über das ganze Operat am Schluss zusammengefasst, zur Datenverwaltung während der Bearbeitungsdauer erwünscht. 4.1 Fixpunkte Darstellung des generellen Konzeptes der Fixpunktbearbeitung (Bezugsrahmen, Projektionssystem, Lagerung,...) Verweis auf einen eventuell bestehenden detaillierten technischen Bericht Fixpunkte (von einem früherem Los, Vorprojekt,...) Datenerfassung Probleme bei der Datenübernahme Sicherstellungsmassnahmen der korrekten Datenübernahme (Massnahmen gegen Übertragungs- und Abschreibefehler,...) Verwendete Datenquellen (Winkelbücher, Koordinatenlisten, Koord.-files,...) Kombination alte/neue Messungen Versicherung und Auswahl der LFP 3 (inkl. sekundäre Zeichen) und der HFP 3. Netzanlage, erreichte Punktdichte pro TS (gegenüber der verlangten Punktdichte) Wahl der Messmethode (GPS, Aerotriangulation usw.) Codierung und Numerierung der Fixpunkte Eingesetzte Instrumente und deren Prüfung vor, während und nach der Messung Datenaufbereitung Datenfluss Erfassung bis Aufbereitung Eingesetzte Hard- und Software zur Berechnung der Fixpunktnetze, Version Nr. Methodenwahl (Ausgleichung, Transformation, Interpolation, Massstabsfaktor(en),...) Massnahmen zur Fehlererkennung (Aufdeckung alter Messfehler, Bezugsfehler (z.b. falsch rekonstruierte alte Polygonpuntke), Massstabsfehler,...) Statistische Auswertung der erreichten Genauigkeits- und Zuverlässigkeitswerte (bei der Messung und in der Ausgleichung, graphische Darstellungen), gegebenenfalls getrennt nach Fixpunktepochen (übernommene Messungen, neu erhobene Messungen, übernommene PP,...) Spannungen im übergeordneten Fixpunktnetz und Begründung Festpunktwahl Auswirkungen der Ausgleichung auf bestehende Fixpunkte in den angrenzenden Vermessungswerken Mengengerüst Anzahl Fixpunkte, getrennt nach Toleranzstufe und Fixpunktkategorie

4 4.2 Bodenbedeckung 4.3 Einzelobjekte und Linienelemente 4.4 Höhen In der Regel werden die Ebenen "Bodenbedeckung" und "Einzelobjekte und Linienelemente", häufig auch die Ebene "Höhen" (Höhen im Kt. St. Gallen praktisch nie), mit ein und derselben Methode erhoben. Es kann sinnvoll sein, diese drei Ebenen auch im Unternehmerbericht als Einheit zu behandeln. Ueber die Ergebnisse der Photogrammetrie berichtet in der Regel der Photogrammeter. 4.x.1 Datenerfassung Datenquellen (vorhandene und verwendete Materialien und Daten) Genereller Massnahmenplan zur Aufdeckung von Nachführungsrückständen Wahl der Messmethode (terrestrisch, GPS, Photogrammetrie, terrestrische Lückenergänzung) Vorbereitungsarbeiten: Flugplanung, Signalisierung, Photoflug, Identifizierung, Organisationspläne,... Codierung Erhebung der Gebäudegrundrisse 4.x.2 Datenaufbereitung Datenfluss Erhebung bis Aufbereitung Umarbeitung bestehender Materialien und Daten Feldbegehungen, Dokumentation der Ergebnisse (Organisationspläne) Eingesetzte Instrumente Eingesetzte Hard- und Software zur Berechnung der Situationspunkte Übernahme von photogrammetrischen Daten Behandlung von Lückenzonen Ev. statistische Auswertung der Gebietsaufteilung Photogrammetrie: Der Bericht des Photogrammeters soll umfassen: Flugplanung, Kamera, Bildmassstab, Fotomaterial, Flugdatum, Signalisation, Fotoflug, Art der Auswertung, eingesetzte Hard- und Software (inkl. Versionnr.) der photogrammetrischen Auswertung/ev. Aerotriangulation, Identifizierung, erzielte Resultate, Archivierungsort, Nomenklatur Datenerfassung Datum und Umfang der zu Grunde liegenden Nomenklaturliste Prüfung der Nomenklaturliste und Entscheid der Nomenklaturkommission, allfällige Beschwerden Mitwirkende Personen Codierung Datenaufbereitung Art der Abgrenzung. Bearbeitung der Nomenklaturpläne. Massstab

5 Liegenschaften Vermarkung Evtl. Beschrieb von Vermarkungsarbeiten (Versicherungsarten) Datenerfassung Methode der Datenerfassung Verwendete Datenquellen (Stationsblätter, Handrisse, Koordinatenfiles,...) Kontrolle der Datenerfassung Codierung der Grenzpunkte Datenaufbereitung Datenfluss Erhebung bis Aufbereitung Massnahmen zur Fehlererkennung Genereller Massnahmenplan bei Ergänzungsmessungen, nicht kontrollierbaren GP Eingesetzte Instrumente Eingesetzte Hard- und Software zur Berechnung und Aufbereitung des Parzellennetzes, Version Nr.. statistische Auswertung der erreichten Genauigkeits- und Zuverlässigkeitswerte (grafische Darstellungen) evtl. Aussagen zum Nummernplan Vergleich der alten mit den neuen Unterlagen (Flächen, Pläne, Register); ev. Korrekturmutationen Behandlung angrenzender Vermessungswerke Ausgabe der Pläne für das Grundbuch 4.7 Rohrleitungen Datenerfassung Methode der Datenerfassung (z.b. Neuaufnahme, Uebernahme bestehender Daten; Aufnahme der Leitungstrassees, georteter Leitungspunkte, Aufnahme von Trasse-Signalen bei Gasleitungen) Codierung der Leitungspunkte Auffinden der Leitungstrassees (z.b. Ortung) Datenaufbereitung Datenfluss Erhebung bis Aufbereitung. Herkunft, Uebernahme und Integration von bestehenden Daten. Eingesetzte Hard- und Software zur Berechnung und Aufbereitung des Leitungsnetzes. Statistische Auswertung der erreichten Genauigkeits- und Zuverlässigkeitswerte. 4.8 Administrative und technische Einteilungen Im Unternehmerbericht soll speziell darauf eingegangen werden, welche administrativen und technischen Einteilungen im Rahmen der Vermessungsarbeiten erhoben, aufbereitet und verwaltet werden. 4.9 Datenverwaltung während der Bearbeitung des Operates Im Kapitel 4.9 soll der Unternehmer kurz sein Konzept der Datenverwaltung und Datensicherung während der laufenden Vermessung und die Nachführung der Daten in dieser Zeit um

6 - 6 - schreiben. Eventuell Verweis auf das angewandte Datenverwaltungsdokument und Sicherungskonzept. 5 Datenverwaltung Das Kapitel 5 des Unternehmerberichtes ist den folgenden Fragen zu widmen: Mit welchem System (Hard- und Software) wird das aufgearbeitete und genehmigte Vermessungswerk inskünftig verwaltet? Wer besorgt die Nachführung der Daten nach der Genehmigung? Ueber welche Schnittstelle werden die Daten übergeben, falls ein Unternehmerwechsel stattfindet? Bei externer Vergabe Bericht über den Datenaustausch und Zusammenarbeit mit Nachführungsgeometer 6 Personaleinsatz Benennung des eingesetzten Personals mit Ausbildungsstand und Einsatzart 7 Technische Hilfsmittel Übersicht der eingesetzten Hilfsmittel in den verschiedenen Ebenen. Prüfung der Hilfsmittel (Eingesetzte Instrumente und deren Prüfung vor, während und nach der Messung, Hard- und Software) 8 Kosten Finanzielles Ergebnis in einer Kostenzusammenstellung (soweit mit den Grundsätzen der Submission und der Methodenfreiheit zu vereinbaren) Ausserordentliche Mehrkosten, grosse Sonderaufwendungen, Abweichungen vom Kostenvoranschlag / von der Offerte Finanzierung der Arbeiten (Bund, Kanton, Gemeinde, Grundeigentümer, gelegentliche Benützer und Dauerbenützer) 9 Schlussbemerkungen Effektiver Abgabetermin, mit Begründung allfälliger Terminverlängerungen, Terminverzögerungen. Besondere Schwierigkeiten in der Bearbeitung der Vermessung. Erfahrungen mit der Methodenwahl in den einzelnen Ebenen. Generelle Aussage über die Aktualisierung. Zusammenarbeit mit der Gemeindebehörde und der Vermessungsaufsicht (Angaben zum Ablauf der Verifikationsarbeiten). Zusammenarbeit mit allfälligen Subunternehmern. Uebernahmen von Daten aus Beständen anderer Vermessungsdienste (z.b. SBB, Militär). Oeffentliche Auflage (Datum, Ort, Auflagebestandteile, Bekanntmachung, Auskunftserteilung durch den verantwortlichen Unternehmer) Anzahl und Erledigung der Einsprachen

7 Prüfung des Werkes durch den Unternehmer und Behebung der erkennbaren Mängel Erklärung, dass das Werk durch den Unternehmer geprüft und alle erkennbaren Mängel behoben worden sind. 11 Aktenverzeichnis aufgegliedert nach Akten die der Nachführung unterliegen (TVAV Anhang B, Art.64) die der Dokumentation dienen (TVAV Art.88) die zu archivieren sind (TVAV Art.88) inklusive Archivierungsort Bemerkung: Beilage: Akten welche durch das ausführende Büro erstellt wurden. Anhang: Akten welche nicht durch das ausführende Büro erstellt wurden (Gerätebeschreibungen, Kalibrierungsprotokolle, evtl. Prüfungsprotokolle etc.). Weiter ist die Richtlinie für die Erstellung des Technischen Berichts für die Provisorische Numerisierung sinngemäss anzuwenden (Weisung für die Provisorische Numerisierung, Anhang A).

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