Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG"

Transkript

1 Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV Zeit: Ort: , 10:00 15:45 Uhr BBH Berlin, Magazinstr , Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh KOM-Strom AG Stadtwerke Bielefeld GmbH Stadtwerke Gießen AG KoM-SOLUTION GmbH BBH Name Christian Barth Markus Deimel Alexander Schulz Jürgen Wenzel Peer Alverman Hermann Schmeink André Estermann Dr. Christian Dessau, Anton Voss Jens Vollprecht, Klaus-Peter Schönrock I. Begrüßung Herr Dr. Dessau und Herr Schmeink begrüßten die Teilnehmer zur zweiten Sitzung der 4. Phase und führten in die Tagesordnung ein. II. Neue Regelungen für die Bilanzierung nach dem EEG Herr Vollprecht erläuterte die Grundzüge des neuen Ausgleichsmechanismus im EEG ab Auf Nachfrage erklärte er, dass das Grünstrom-Privileg nach 37 Abs. 1 Satz 2 EEG nur mit Strommengen erfüllt werden kann, für die eine Vergütungspflicht nach den 23 bis 33 EEG besteht, also im Hinblick auf die Herkunft nur mit Grün-Strom aus deutschen EEG-Anlagen. Es sei also für Stadtwerke nicht möglich, sich mit österreichischem Wasserstrom einzudecken, um die neue hohe EEG-Umlage zu vermeiden. EEG-Strom, der nach 17 EEG direkt vermarktet wird, geht nicht in den Ausgleichsmechanismus ein und wirkt sich insoweit im Rahmen der EEG-Umlage derzeit nicht aus / Seite 1

2 Herr Deimel fragte, ob mittlerweile geklärt sei, welchen Ökostrom-Anteil Stadtwerke ab 2010 ausweisen könnten. Denn aufgrund der Änderung des Ausgleichsmechanismus erhält der Stromlieferant anders als bisher keine EEG-Strommenge mehr, zahlt aber weiterhin eine - auch noch erhöhte - EEG-Umlage. Insofern liegt noch keine Lösung vor, entgegnete Herr Vollprecht. Er wies darauf hin, dass nach 42 Abs. 1 EnWG im Jahr 2010 die Werte für das vorangegangene Jahr genannt werden dürfen. Zudem findet ja auch im Jahr 2010 noch die Abwicklung des EEG-Ausgleichs für den Zeitraum vor dem nach alter Art statt, so dass insoweit möglicherweise auch EEG-Strommengen abgenommen werden müssen. Künftig könnte der Gesetzgeber vielleicht anordnen, dass die EEG-Quote bei der Stromkennzeichnung berücksichtigt werden darf, das stünde aber noch nicht fest. Herr Wenzel berichtete, dass es in Bielefeld ein großes politisches Thema sei, wie sich der bezogene Strom zusammensetzt und was für ein Strommix in den Rechnungen angegeben werden darf. Anschließend analysierte Herr Vollprecht die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zu der neuen EEG-Umlage von 2,047 ct/kwh. Insoweit hat es wohl zum Teil - z. B. bezüglich der Kosten für den untertägigen Ausgleich und Bilanzkreisausgleich - Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur gegeben, ohne dass diese den Rechenweg im Ganzen formell abgesegnet hat. Insgesamt wird in 2010 von etwa 90 GWh EEG-Einspeisungen ausgegangen, davon über die Hälfte Windstrom onshore und etwa 28 % Biomasse. Die höchsten Vergütungen werden für Solarstrom gezahlt. Hinsichtlich der geschätzten Ausgaben für Profilservicekosten ist offenbar in Abstimmung mit der BNetzA der Betrag von 384 Mio. angesetzt worden. Dabei wurde von den Kostenansätzen für die bisherigen EEG- Vermarktungsaufgaben ausgegangen, die in den Netzentgeltbescheiden für die entsprechende Systemdienstleistung vorgesehen sind. Da im Rahmen der Anreizregulierung die Netzentgeltbescheide während der Regulierungsperiode nicht geändert werden, werden - dies legt zumindest die dazu ergangene Veröffentlichung der ÜNB nahe - übergangsweise diese Kosten aus der EEG-Umlage herausgerechnet, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Zu großzügige Schätzungen der ÜNB bei den Ausgaben für eigene Profilservicekosten fallen bei der Ist-Abrechnung im Folgejahr auf und sollen bei der nächsten Umlagebestimmung ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit der gedeckelten EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen ( 40 ff. EEG) berichtete Herr Deimel, dass die Mindestmenge von 10 GWh/a an einer Entnahmestelle zwar erst für das Folgejahr maßgeblich sei. Dennoch sei oft zu beobachten, dass Unternehmen, die diese Grenze knapp unterschreiten könnten, in den letzten Wochen des Jahres besonders viel Strom verschwenden, um im Folgejahr wieder den Härtefallantrag stellen zu können. Herr Wenzel stellte die Frage, ob denn nicht die Pflicht genüge, eine Mindestmenge von 10 GWh/a bezahlen zu müssen, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, da ja die finanzielle Belastung entscheidend sei. Herr Vollprecht war insoweit Seite 2

3 skeptisch, da 41 EEG von selbst verbrauchter Strommenge spricht und ein anderes Verständnis auch zur Aufweichung der Ausnahme führen würde, die grundsätzlich wohl eng auszulegen sei. Herr Vollprecht ging auf das Eckpunktepapier der BNetzA zur Regelung von Detailfragen bei der neuen Vermarktung von EEG-Strom ein. Für die Vermarktung ist keine bestimmte Börse vorgesehen. Die künftige Entwicklung der EEG-Umlage mit einer Mittelfristprognose ist angedacht, was aus Vertriebssicht für die Kalkulation von Produkten und Preisen dringend nötig ist (vgl. insoweit auch die gemeinsame Internetseite der ÜNB ). Hinsichtlich der unterjährigen Meldung der Letztverbraucher-Menge an den ÜNB tauschten sich die Teilnehmer aus, wie gut man diese Menge prognostizieren sollte. Abschließend erläuterte Herr Vollprecht zwei bewilligte Ausnahmen für die Vattenfall- Regelzone hinsichtlich der Abwicklung des Belastungsausgleichs für Aufgrund der hohen Windeinspeisung und der beschränkten Abnahme in dieser Regelzone hat die BNetzA Vattenfall gestattet, EEG-Mengen auch OTC innerhalb der Regelzone zu veräußern und nicht nur über die Börse. Darüber hinaus darf Vattenfall regelzonenintern negative EEG- Reserve vorhalten. Die Diskussion um solche Ausnahmeregelungen dürfte sich für die Abwicklung der Zeit nach dem noch verschärfen, weil es dort um die gesamte EEG-Menge und nicht nur um die Abweichung von Ist-Einspeisung zu Monatsbandlieferung geht. Die Teilnehmer waren sich einig, die Abwicklung weiter kritisch zu beobachten und die BNetzA auf problematische Punkte hinzuweisen. III. Praxis-Rückblick zum neuen Gasmarkt Herr Estermann, der inzwischen nicht mehr bei der KoM-Solution tätig ist, bewertete die Entwicklung des Gas-Marktes in den letzten vier Jahren und verglich die Entwicklung mit dem Strommarkt. Die noch vor vier Jahren als revolutionär empfundenen Ziele für den Gasmarkt sind in großem Umfang erreicht worden. Die Liquidität und die Entwicklung von Gasbörsen seien noch sehr beschränkt. Die Teilnehmer erwarteten aber insoweit eine zügige und auch deutlich schnellere Entwicklung als im Strommarkt vor etwa 10 Jahren, gerade weil sich Drittanbieter derzeit am Spotmarkt eindecken und mit deutlich günstigeren Angeboten auf den Markt gehen. Herr Estermann plädierte dafür, gegenseitig die Erfahrungen des Strom- und Gasmarktes auszutauschen (Standardgeschäftsprozesse schon im Gas, noch nicht im Strom; Bilanzierungszeitraum entsprechend Handelszeitraum im Gas, aber noch nicht im Strom; symmetrische Ausgleichsenergiepreise im Strom, noch nicht im Gas; marktorientiertere Regelenergiepreise im Strom; Entwicklung zu supranationalen Regelzonen im Strom). Seite 3

4 Herr Estermann kritisierte, dass teilweise Transparenz - Anforderungen aufgestellt würden, die niemandem weiterhelfen oder die niemand wirklich nutzt, etwa bei der Veröffentlichung des Regelenergieeinsatzes. Die Abrechnung der Gas-Bilanzkreise schreite weiter voran, das frühere Gegeneinander von BKV und BKN sei mehr zu einem Miteinander geworden. Die Bilanzkreiskooperation der KoM-Solution sei jetzt in allen 6 Marktgebieten mit Bilanzkreisen tätig, würde weiter wachsen und könne somit hohe Vorteile für die einzelnen Teilnehmer mit sich bringen. Restprobleme bei der Umsetzung im Gasbereich seien die Regelenergiebeschaffung und die Regelenergie-Umlage. Daneben sorgt die Abwicklung der Lastprofile noch immer für Probleme. Was eine gaswirtschaftlich tolerable Abweichung des Netzkontos sei, stünde nicht fest. Ontras schlage insoweit eine monatliche Grenze von 6,5 % vor, die KoM-Solution gehe aufgrund ihrer Studien eher von 10 % aus. Die ursprüngliche Idee, für deutschlandweit agierende Händler die Abwicklung mit einheitlichen SLP-Vorgaben der TU München zu erleichtern, sei gescheitert, da jeder Netzbetreiber diese Profile unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten anpassen müsse, um Überallokationen zu begrenzen. Herr Estermann war jedoch zuversichtlich, dass diese restlichen Probleme in den nächsten Jahren gelöst werden und betonte die rasante und insgesamt doch sehr erfolgreiche Entwicklung des Gasmarktes in den letzten Jahren. IV. Rechtliche Aspekte zur Gasbilanzierung Herr Schönrock ging zunächst auf die abgeschafften Hub-Verträge bei NCG / E.ON GT ein. Die BNetzA werde das entsprechende Missbrauchsverfahren demnächst einstellen, nennenswerte Unterstützung bei der Erstattung von Hub-Entgelten sei von der BNetzA nicht zu erwarten. Da eine Aufrechnung gegen Bilanzkreisforderungen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht vertraglich ausgeschlossen sind, müssen die Hub-Entgelte aktiv zurückgefordert werden. Die Teilnehmer waren sich einig, dass ein gemeinsames Vorgehen insoweit sinnvoll sei. Die von Herrn Schönrock bereits erbetenen Angaben zur Höhe der Erstattungsforderungen wollten die Teilnehmer übermitteln, damit dann ein gemeinsames Rückforderungsschreiben gegen NCG / E.ON GT verfasst wird. Hub-Entgelte wurden von NCG / E.ON GT gegenüber den einzelnen Bilanzkreisverantwortlichen der Bilanzkreiskooperation geltend gemacht, ebenso wie die Übertragungsentgelte am VP. Hinsichtlich der Übertragungsentgelte ergab sich nach Abstimmung mit den Teilnehmern, dass alle vier Bilanzkreisnetzbetreiber insoweit noch ähnliche Entgelte erheben und zwar sowohl für den übertragenden als auch für den empfangenden Bilanzkreis (insgesamt 18 bzw. 20 / TWh). Die beigefügte Präsentation ist insoweit angepasst. Diese Entgelte werden unter Vorbehalt gezahlt. Gegen diese Entgelte käme ein gesondertes Vorgehen in Betracht, etwa in Gestalt eines Missbrauchsverfahrens bei der BNetzA. Die Entwicklung der Seite 4

5 Regelenergie-Umlagen kann erst näher bewertet werden, wenn die Bilanzkreisabrechnungen und die Mehr-/Mindermengen-Abrechnungen durchgeführt sind. Herr Schönrock schilderte Lösungsansätze gegen Überallokationen, einerseits bezogen auf die Verteilnetzbetreiber, andererseits bezogen auf den Gasbezug. Er berichtete über geplante Missbrauchsverfahren gegen Verteilnetzbetreiber, die dauerhaft erheblich überallokieren und sehenden Auges ihr Lastprofilverfahren aus Respekt von den Vorgaben der TU München nicht anpassen und damit die Lieferanten im Netz bewusst schädigen. Bei einer solchen Verweigerungshaltung sei ein Schadenersatz berechtigt. Wenn sich der Netzbetreiber aber bemühe, Abweichungen zwischen Messung und Allokation zu vermeiden, sei es rechtlich nicht so leicht, ihm nachzuweisen, dass er Pflichten verletzt habe. Die jetzt seit genehmigten Fernleitungsnetzentgelte haben vielfach zwar zu Senkungen der Entry-Entgelte, aber auch zu Steigerungen von Exit-Entgelten geführt. Herr Schönrock empfahl, mit Vorlieferanten über die Weitergabe der Vorteile aus gesunkenen Netzentgelten zu verhandlen, und zwar auch für den Zeitraum bis September/Oktober Die BNetzA will nur für den Zeitraum Sept./Oktober 2008 bis eine Mehrerlösabschöpfung durchführen. Für den Zeitraum davor rechtfertigt 3 Abs. 3 Satz 5 GasNEV aber kein Behalten-Dürfen der überzahlten Netzentgelte. Ansprüche aus Überzahlungen im Jahr 2006 verjähren zum Anschließend ging Herr Schönrock auf die Privilegien für Biogas-Bilanzkreise ein. Die Regelungen dafür fußen auf dem altem stündlichem Bilanzierungssystem mit Basisbilanzausgleich. Danach gilt ein Bilanzierungszeitraum von 12 Monaten, keine Grenze für die stündliche Flexibilität, eine kumulierte Toleranz von 25 % bezogen auf die eingespeiste Jahres-Menge, und es gibt eine zusätzliche Möglichkeit des ex-post-balancing für diese Flexibiltät zwischen Biogasbilanzkreisen. Inzwischen hat die BNetzA den beigefügten Leitfaden dazu mit Stand vom als gute Grundlage begrüßt. Bis auf Thyssengas haben die vier Bilanzkreisnetzbetreiber diesen Stand aber noch nicht in ihre Sonderbedingungen für Biogasbilanzierung integriert. Trotz Klärung der letzten Unklarheiten ist der Leitfaden bisher noch nicht offiziell zur Anlage 5 der KoV III geworden. V. Festlegungen der BNetzA zum Engpassmanagement Strom Herr Dr. Dessau erläuterte die Verfahrensregulierungen der BNetzA gegenüber den vier ÜNB zum Engpassmanagment Strom. Diese Verfahrensregulierungen haben zur Folge, dass die ÜNB die sich nach diesen Vorgaben ergebenden Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten im Rahmen der Anreizregulierung ansetzen können. Wegen der Einzelheiten zum Inhalt der Vorgaben wird auf den Inhalt der Festlegungen BK /262/264/269 und den dort jeweils beigefügten freiwilligen Selbstverpflichtungen Seite 5

6 verwiesen. Die Genehmigungen beruhen noch auf dem System der Buchung von Kapazitäten an Grenzübergangspunkten und der expliziten Auktion bei Engpässen. Das neue Modell einer rein lastflussbasierten Kapazitätsberechnungsmethode an Engpassstellen, bei der es rein auf den Saldo tatsächlicher Energieflüsse und nicht auf vertragliche Buchungen ankommt, wird von transpower und Vattenfall in der Region Central Eastern Europe vorgeschlagen (vgl. BK /139). Die BNetzA will auch die obigen Genehmigungen durch Widerrufe anpassen, wenn das Modell der lastflussbasierten Kapazitätsberechnung ausgereift ist. VI. Festlegung zur Vermeidung des Gegeneinanderregelns Herr Voss beschrieb, dass die BNetzA im Verfahren BK zur Vermeidung von Kosten durch Gegeneinander-Regeln in den vier Regelzonen inzwischen ein Gutachten von E-bridge / TU Dortmund eingeholt hat, um die beiden Varianten Zentraler Netzregler und Netzregelverbund zu bewerten. Das Modell Zentraler Netzregler bedeutet, dass es nur noch eine deutsche Regelzone gibt, mithin für jeden Händler nur noch einen Bilanzkreis. Die technische Netzregelung würde zentral vorgenommen. Amprion bevorzugt nachvollziehbarer Weise dieses Modell, weil Amprion schon jetzt für die technisch-physikalische Netzregelung in Europa zuständig ist und damit die erforderlichen Aufgaben des Netzreglers kurzfristig erfüllen kann. Bei einer Entscheidung für dieses Modell würde Amprion die Rolle des zentralen Netzreglers für Deutschland übernehmen. Das alternative Modell des Netzreglerverbundes bedeutet ein Bestehenbleiben von vier Regelzonen und mithin von vier Bilanzkreisen für Deutschland pro Händler. Es werden lediglich die Ungleichgewichte saldiert und auf die Regelzonen verteilt. Die drei anderen ÜNB (transpower, 50hertz und EnBW) praktizieren dieses Modell in ihren drei Regelzonen seit einigen Monaten. Nach Auskunft der Teilnehmer ist der Regelenergiepreis in diesem gemeinsamen Trizonesien volatiler geworden als in drei Einzelzonen vorher. Das Gutachten spricht sich im Ergebnis wohl eher für den Zentralen Netzregler aus, indem es dort weit höhere gesamtwirtschaftliche Vorteile sieht. Damit ist zu erwarten, dass die BNetzA im Ergebnis auch das Modell Zentraler Netzregler vorschreiben wird. Wie schnell das passiert und welche Umsetzungsfrist dabei gelten soll, steht noch nicht fest. VII. Abschluss und nächste Sitzung Am Schluss der Sitzung dankte Herr Schmeink den Teilnehmern für lebhafte Diskussion und den Referenten für die gute Vorbereitung. Die nächsten Termine dieser Phase finden statt Seite 6

7 am Dienstag, den und Donnerstag, den Die Tagesordnungen der nächsten Termine werden jeweils gesondert vorab übersandt. Klaus-Peter Schönrock Rechtsanwalt Seite 7

Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG

Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III Zeit: Ort: 03.03.2009, 10:15 16:00 Uhr BBH Berlin, Magazinstr. 15-16, 10179 Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs

Mehr

Protokoll der 4. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen. ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh

Protokoll der 4. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen. ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh Protokoll der 4. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III Zeit: Ort: 09.06.2009, 10:15 16:15 Uhr BBH Berlin, Magazinstr. 15-16, 10179 Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs

Mehr

Protokoll der 1. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG

Protokoll der 1. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV. Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG Protokoll der 1. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase IV Zeit: Ort: 01.09.2009, 10:00 16:15 Uhr BBH Berlin, Magazinstr. 15-16, 10179 Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs

Mehr

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Oktober 2016 www.bdew.de Einflussfaktor EEG-Umlage: Einspeisevergütung Der EEG-Wälzungsmechanismus gilt nach Ausgleichsmechanismus-Verordnung

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Kalenderjahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 1 für das Kalenderjahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG - Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA):

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Netzbetreiber: Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000796 Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1 - Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber:

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Kalenderjahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU): Stadtwerke Velbert GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA): 20002525 - Regelverantwortliche(r)

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 i.v.m. 72 EEG 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 i.v.m. 72 EEG 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 i.v.m. 72 EEG 2014 EEG-Einspeisung im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:

Mehr

Prognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB

Prognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Prognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB (Stand 15. Oktober 2009) EEG-Umlage nach AusglMechV Grundlagen der Ermittlung Prognose der Einnahmen Prognose der Ausgaben

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01

Mehr

Die Rolle der Bilanzkreisnetzbetreiber

Die Rolle der Bilanzkreisnetzbetreiber BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt GABi Gas Die Rolle der Bilanzkreisnetzbetreiber Dr. Stephanie Kussel Beisitzerin Beschlusskammer

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Strom (Leistungsbeziehungen)

Umsatzsteuerliche Behandlung der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Strom (Leistungsbeziehungen) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Netzbetreiber: Netzgebiet: Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Sersheim und Oberriexingen Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000386 - Netznummer bei

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Netzbetreiber: Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001441 Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1 - Vorgelagerte(r)

Mehr

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 1 Netzbetreiber: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001285 Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerte

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2010 bei der Amprion GmbH

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2010 bei der Amprion GmbH Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2010 bei der Amprion GmbH Stand: Oktober 2011 Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet,

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft (GGEW AG)

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft (GGEW AG) Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2015 Netzbetreiber: GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft (GGEW AG) Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000495 Netznummer der

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG- Jahresabrechnung 2012 bei der Amprion GmbH

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG- Jahresabrechnung 2012 bei der Amprion GmbH Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG- Jahresabrechnung 2012 bei der Amprion GmbH Stand: September 2013 Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet,

Mehr

Bericht der STEAG GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der STEAG GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der STEAG GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: STEAG GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002447 Regelzonen:

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2016

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2016 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG zur EEG-Jahresabrechnung 2016 Stand: Oktober 2017 AMPRION GMBH Seite 2 von 5 Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG verpflichtet,

Mehr

Wie kommt EEG-Strom zum Kunden?

Wie kommt EEG-Strom zum Kunden? Wie kommt EEG-Strom zum Kunden? EEG-Wälzmechanismus Larissa Hipp Gliederung: Das Erneuerbare Energien Gesetz Wälzmechanismus gemäß EEG 1. Aufwärtswälzung 2. Horizontalwälzung 3. Abwärtswälzung (vertikaler

Mehr

Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin

Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin Protokoll der 2. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II Zeit: Ort: 18.10.2007, 10:00 15:15 Uhr Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin Teilnehmer: Unternehmen

Mehr

Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin

Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin Protokoll der 3. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II Zeit: Ort: 23.01.2008, 10:00 16:00 Uhr Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin Teilnehmer: Unternehmen

Mehr

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf AG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010)

Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (2010) Foliensatz zur Energie-Info Erneuerbare Energien und das EEG in Zahlen (21) Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung, EEG-Vergütungssummen und regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme

Mehr

Protokoll der 5. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin

Protokoll der 5. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II. Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, Berlin Protokoll der 5. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase II Zeit: Ort: 13.05.2008, 10:15 16:15 Uhr Kanzleiräume von Becker Büttner Held, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin Teilnehmer: Unternehmen

Mehr

Bericht der E-Werk Schweiger GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der E-Werk Schweiger GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der E-Werk Schweiger GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr: 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: E-Werk Schweiger GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:

Mehr

1. Einleitung. 2. Systematik des EEG. Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

1. Einleitung. 2. Systematik des EEG. Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: EAM Energie GmbH Monteverdistraße 2 34131 Kassel Betriebsnummer

Mehr

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Leipzig GmbH Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens:

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Jahr 2015 Netzbetreiber: Stadtwerke Gengenbach Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 100000080 Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerte(r)

Mehr

WSW Netz GmbH. Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

WSW Netz GmbH. Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): WSW Netz GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01

Mehr

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der Stadtwerke Leipzig GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Leipzig GmbH Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens:

Mehr

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015

Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Düsseldorf AG nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 : EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Düsseldorf AG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

GABi Gas. (Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln im Gassektor) Corbinian Schöfinius

GABi Gas. (Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln im Gassektor) Corbinian Schöfinius GABi Gas (Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln im Gassektor) Corbinian Schöfinius Tagesbilanzierung Tagesbilanzierung verbessert den Wettbewerb bei der Gasversorgung: mehr Zeit

Mehr

Prognose der EEG-Umlage nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB

Prognose der EEG-Umlage nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Prognose der EEG-Umlage nach AusglMechV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB (Stand 15. Oktober 2010) EEG-Umlage nach AusglMechV EnBW Transportnetze AG Grundlagen der Ermittlung Prognose der Einnahmen

Mehr

Vermarktung von Windenergie

Vermarktung von Windenergie Vermarktung von Windenergie Serafin von Roon Vermarktung von Windenergie Serafin von Roon München, 13. Mai 2011 1 Windkraft in Deutschland Entwicklung bis heute Starkes Wachstum in den letzten 20 Jahre

Mehr

UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW

UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW UMSETZUNGSLEITFADEN FÜR DIE ABWICKLUNG DER KWKG-UMLAGE FÜR UNTERNEHMEN MIT DER BESONDEREN AUSGLEICHSREGELUNG IN DER REGELZONE DER TRANSNETBW NETZWIRTSCHAFT MARKTZUGANG & ERNEUERBARE EEG & UMLAGEN ( NME)

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-Gesetz EEG 2014) sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Überlandzentrale Wörth/I.- Altheim Netz AG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001614 Vorgelagerter

Mehr

Ergebnisprotokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe Gas der GEODE in Berlin am , 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ergebnisprotokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe Gas der GEODE in Berlin am , 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Ergebnisprotokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe Gas der GEODE in Berlin am 25.02.2009, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr I. Teilnehmer - Name Brühl, Dr. Götz Christensen, Sven Couval, Dominique Däuper, Olaf Diermann,

Mehr

Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen

Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen Workshop der Bundesnetzagentur Beschlusskammer 6 Bonn, 05.12.2013 www.bundesnetzagentur.de Tagesordnung Das konsultierte Zielmodell Wesentliche

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Stadtwerke Bad Tölz GmbH An der Osterleite 2 83646 Bad Tölz und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet 1

Mehr

PG Lastprofile: Höhe des Pauschalierungszuschlags bei Netznutzungsentgelten für SLP-Kunden bei Anwendung des Synthetischen Lastprofilverfahrens

PG Lastprofile: Höhe des Pauschalierungszuschlags bei Netznutzungsentgelten für SLP-Kunden bei Anwendung des Synthetischen Lastprofilverfahrens PG Lastprofile: Höhe des Pauschalierungszuschlags bei Netznutzungsentgelten für SLP-Kunden bei Anwendung des Synthetischen Lastprofilverfahrens Datum: 27.03.2003 1. Ausgangssituation Beim Synthetischen

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2016

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2016 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001697 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Elektrizitätsversorgungsunternehmen: swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur:

Elektrizitätsversorgungsunternehmen: swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002086

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG Einspeisungen im Jahr 2017 Netzbetreiber (VNB): GELSENWASSER Energienetze GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016

Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001836 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Bericht gemäß 52 Abs. 1 EEG - EEG-Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001071 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): GELSENWASSER Energienetze

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001697 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Jahresmeldung Übersicht Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität vermiedene

Jahresmeldung Übersicht Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität vermiedene 03.09.2018 Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG 2017) v. 21.07.2014 geändert am 17.07.2017 (BGBl. I S. 2532) Angabe von Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und

Mehr

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung

Mehr

EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg

EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg Gunjan Shah Masters in Regenerative Energie System Coach: Herr Andreas Grübel Inhalt 1. Ein Blick auf das EEG 2. Der alten Ausgleichmechanismus- (Einführung

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter

Mehr

Ein-/Ausspeisepunkt GÜP/ MÜP 0, Ausspeisepunkt NAP/ NKP 0,

Ein-/Ausspeisepunkt GÜP/ MÜP 0, Ausspeisepunkt NAP/ NKP 0, Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2017 Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (Entry-Exit-System)

Mehr

Bericht der Lechwerke AG nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der Lechwerke AG nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der Lechwerke AG nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Lechwerke AG Schaezlerstr. 3 86150 Die Betriebsnummer der Lechwerke AG bei

Mehr

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte EEG Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1 Wirtschaftliche Folgen Jahr 1991 (Stromeinspeisungs-gesetz) Eingespeiste Energiemenge in TWh 1,0 50 1992 1,3 80 1993 1,6 100

Mehr

Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs.

Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs. Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs. 1 EEG, ausgelöst von 50Hertz Transmission GmbH als Verursacher

Mehr

Stadtwerke Wernigerode GmbH. nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr 2015

Stadtwerke Wernigerode GmbH. nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Wernigerode GmbH nach 77 Abs. 1 Nr. 3 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Wernigerode GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000098 Netznummer

Mehr

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom , Az. BK ( GABi Gas )

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom , Az. BK ( GABi Gas ) BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt GABi Gas Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.05.2008, Az. BK7-08-002 ( GABi Gas

Mehr

WSW Netz GmbH. Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr Vorbemerkung. 2. Grundsystematik. 3.

WSW Netz GmbH. Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG-Einspeisungen im Jahr Vorbemerkung. 2. Grundsystematik. 3. WSW Netz GmbH Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 212 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 11781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

vorrangig an Halle Netz Einleitung

vorrangig an Halle Netz Einleitung Bericht gemäß 777 Abs. 1 Gesetz Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung E von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlagen) Der Strom wird entweder an den Netzbetreiber (1a)

Mehr

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000996 Netznummer der Bundesnetzagentur:

Mehr

1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt

1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt Preisliste (Einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) 1 Entgelte für die Netznutzung...2 1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt 1-...2 1.2 für Kunden mit registrierender

Mehr

Kooperationsvereinbarung V

Kooperationsvereinbarung V Kooperationsvereinbarung V Agenda 1. Kooperationsvereinbarung V 2. Änderungen Bilanzkreisvertrag zum 01.10.2012 3. Monatliche Netzkonto-Abrechnung 2 Gründe für KoV-Änderung Anpassungsbedarf ergibt sich

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal (4399901729759) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und.... (Name, Adresse) - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab *

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab * Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab 01.01.2014* * Die endgültige Festlegung der Erlösobergrenze für die 2. Anreizregulierungsperiode

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Biomasse Geothermie Windenergie an Land

Biomasse Geothermie Windenergie an Land EEG-Mengentestat 2015 auf Basis von WP-Prüfungsvermerken: 29.07.2016 Angaben zu Stromeinspeisemengen und Vergütungen nach EEG EEG-Strom-Einspeisemengen nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene

Mehr

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Muster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und zwischen EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg und Zuordnungsvereinbarung - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Vorläufiges Preisblatt der Erdgas Mittelsachsen GmbH für den Netzzugang Gas

Vorläufiges Preisblatt der Erdgas Mittelsachsen GmbH für den Netzzugang Gas Vorläufiges Preisblatt der Erdgas Mittelsachsen GmbH für den Netzzugang Gas Gesamtentgelt inkl. vorgelagerter Netze Gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2018, voraussichtlich gültig ab 01.01.2018 Bei diesem

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gemeindewerke Cadolzburg eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HR 7611 -Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Vor- und Nachname / Straße, Hausnummer PLZ, Ort Registergericht:

Mehr

vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum sowie EEG-Umlage für

vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum sowie EEG-Umlage für 21.11.2016 Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG ) v. 21.07. Angabe von Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und vermiedene Netzentgelte aus regenerativer Erzeugung.

Mehr

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas * * Die Festlegung der Erlösobergrenze für die 2. Anreizregulierungsperiode für das Jahr 2013 ist

Mehr

Rückblick KoV IX, Ausblick KoV X. John Usemann Berlin, 12. September 2017

Rückblick KoV IX, Ausblick KoV X. John Usemann Berlin, 12. September 2017 Rückblick KoV IX, Ausblick KoV X John Usemann Berlin, 12. September 2017 Agenda 1. Umsetzung der GaBi Gas 2.0 in die Kooperationsvereinbarung 2. Erste Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung IX -

Mehr

MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN

MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN 00 EINLEITUNG 01 DAS DEUTSCHE BILANZIERUNGSSYSTEM 02 AUSWIRKUNGEN BEI EIGENVERBRAUCH 03 BILANZIELLE

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

Einsatz von Ausgleichsenergie

Einsatz von Ausgleichsenergie Einsatz von Ausgleichsenergie rebap 2011/2012 Benjamin Hoffmann Andreas Grübel Niklas Bogner 04.10.2012 04.10.2012 Einsatz von Ausgleichsenergie - rebap 2011/2012 1 These Zunehmender Anteil an Direktvermarktung

Mehr

Erbringung von Redispatch und SDL durch KWK-/EE-Anlagen. aus ÜNB-Sicht

Erbringung von Redispatch und SDL durch KWK-/EE-Anlagen. aus ÜNB-Sicht Erbringung von Redispatch und SDL durch KWK-/EE-Anlagen aus ÜNB-Sicht ME Agenda 1. EE-RD Motivation und aktueller Stand 2. Systemdienstleistungen aus EE 1. Regelleistung 2. Sonstige SDL 3. Marktliche Beschaffung

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC) als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und ////////////////////als

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Flughafen Energie & Wasser GmbH, Flughafen Schönefeld, 12521 Berlin BDEW-Codenummer : 9907654000009 und VDEW-Codenummer : - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Anlage

Mehr

Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab (veröffentlicht am

Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab (veröffentlicht am Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2018 (veröffentlicht am 29.11.2017) Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam

Mehr

Meldung der Stadtwerke Torgau GmbH an die 50 Hertz Transmission GmbH

Meldung der Stadtwerke Torgau GmbH an die 50 Hertz Transmission GmbH Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen Verteilnetzbetreiber (VNB): Stadtwerke Torgau GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000663 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Bericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 Absatz 1 Nr. 2 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2015

Bericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 Absatz 1 Nr. 2 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Bericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 Absatz 1 Nr. 2 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens: 10003164 1. Einleitung Netzbetreiber

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Stadtwerke Windsbach 10001469 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Die Entwicklung des Strommarktes Strommarktgesetz und EEG 2017

Die Entwicklung des Strommarktes Strommarktgesetz und EEG 2017 Die Entwicklung des Strommarktes Strommarktgesetz und EEG 2017 Dr. Kathrin Goldammer, Reiner Lemoine Institut 23. September 2016 1 Dr. Kathrin Goldammer Einführung in das Bilanzkreismanagement Inhalt Entwicklung

Mehr

1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt

1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt Preisliste (Einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) 1 Entgelte für die Netznutzung...2 1.1 für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung -Preisblatt 1-...2 1.2 für Kunden mit registrierender

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen den SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim - im Folgenden VNB genannt - Und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Endgültiges Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab Stand

Endgültiges Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab Stand Endgültiges blatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2018 Stand 31.12.2017 Gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG besteht die Verpflichtung, die für das Folgejahr geltenden bzw. voraussichtlich geltenden Netzentgelte

Mehr