Protokoll der 4. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III. Unternehmen. ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh

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1 Protokoll der 4. Sitzung der AG Strom- und Gasbilanzkreise, Phase III Zeit: Ort: , 10:15 16:15 Uhr BBH Berlin, Magazinstr , Berlin Teilnehmer: - Unternehmen Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG ehw- Energiehandelsgesellschaft West mbh KOM-Strom AG Stadtwerke Bielefeld GmbH Stadtwerke Gießen AG Technische Werke Ludwigshafen AG KoM-SOLUTION GmbH BBH Name Michael Krzysanowski Markus Deimel Dr. Thomas Heider Jürgen Wenzel Peer Alverman Samuel Ghebremaskel André Estermann Dr. Christian Dessau Christian Thole Dr. Pascal Heßler Dr. Wieland Lehnert I. Begrüßung Herr Dr. Dessau begrüßte die Teilnehmer und entschuldigte Frau Dr. Zenke und Herrn Schmeink, die aufgrund kurzfristiger anderer dringender Termine nicht an der Sitzung teilnehmen konnten. Herr Thole führte anschließend in die Tagesordnung ein. II. Rechtsfragen zu GABi Gas / Praxisbericht GABi Gas Auf Wunsch der Teilnehmer wurde die rechtliche Darstellung von Dr. Heßler jeweils mit Praxiserfahrungen von Herrn Estermann ergänzt. Damit wurden die beiden Tagesordnungspunkte verbunden. Dr. Heßler erläuterte zunächst die Mitteilung der BNetzA vom zur Umsetzung der GABi Gas. In dieser Mitteilung hat die BNetzA die Rahmenbedingungen für das Datenclearing dargelegt, das wegen des nur ungenügenden Funktionierens der / DOC Seite 1

2 Datenmeldeprozesse gemäß GABi Gas zwischen Ausspeisenetzbetreiber (ANB), Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) und Bilanzkreisverantwortliche (BKV) erforderlich geworden ist. Nach der Mitteilung der BNetzA sind für den Übergangszeitraum bis Abweichungen von den Vorgaben der GABi Gas im Hinblick auf Bilanzkreisabrechnungen zulässig, für den Zeitraum Oktober/November 2008 sogar geboten. Die Vorstellungen der BNetzA für die Bilanzkreisabrechnung entsprechen insoweit dem bereits bekannten Branchenstandard der BKN: Verzicht auf Strukturierungsbeiträge, Anwendung symmetrischer Ausgleichsenergiepreise und Bilanzierungsperiode von bis zu einem Monat. Die BNetzA gibt mit der Mitteilung nicht vor, dass die BKN insoweit von GABi Gas abweichen müssen, verdeutlicht aber, dass bei einer Abrechnung gemäß der Mitteilung vom die BNetzA das Verhalten eines BKN nicht als missbräuchlich ansehen würde. Dies soll ausdrücklich sogar für den Fall gelten, dass einem BKV durch eine Abrechnung gemäß der Mitteilung höhere Kosten entstehen als bei einer Einhaltung der GABi Gas. Herr Estermann hielt es für möglich, dass ein solcher Fall bei der KoM- SOLUTION eintreten wird. Nachteil wäre dann, dass man nicht mithilfe eines Missbrauchsverfahrens vor der BNetzA eine bessere Abrechnung erzwingen kann und allein auf den Zivilrechtsweg verwiesen wäre. Dr. Heßler betonte, dass sich die BKN deshalb mit einem Entgegenkommen bei der Bilanzkreisabrechnung relativ leicht tun, weil hiermit einhergehende Mindererlöse durch eine Erhöhung der Regelenergieumlage kompensiert werden. Im Endeffekt zahlen daher ohnehin die BKV, etwa über eine erhöhte Regelenergieumlage, die entstandenen Kosten. Letztlich wird derjenige BKV, der ungeachtet der Schwierigkeiten in den betroffenen Zeiträumen zutreffend bilanziert hat, bestraft, da auch ihn die zukünftig erhöhte Regelenergieumlage treffen wird. Herr Estermann gab einen Überblick, wie alle BKN das Datenclearing für den Zeitraum Oktober 2008 bis einschließlich März 2009 umsetzen sowie einen weiteren Überblick, wie die BKN die Bilanzkreisabrechnungen durchzuführen gedenken. Anders als die übrigen BKN sehen Gasunie ab Dezember 2008 bzw. RWE ab kein Datenclearing mehr vor. Auffallend ist, dass allein E.ON Gastransport (EGT) und NetConnect Germany (NCG) statt der nach BNetzA zulässigen Bilanzierungsperiode von einem Monat eine Tagesbilanzierung angekündigt haben. Aufgrund der Erfahrungen im Strombereich erwartete Herr Estermann, dass die ersten Gasbilanzkreisabrechnungen noch weitaus fehlerhafter sein dürften. Besondere Probleme hat KoM-SOLUTION bzgl. der erforderlichen Daten in den Ausspeisenetzen der RWE Westfalen-Weser-Ems in den RWE-Marktgebieten. Dort habe man monatelang gar keine Daten bekommen und habe, da eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber nicht möglich war, eigene Daten an RWE Transportnetz Gas versendet. Wie RWE Transportnetz Gas im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung vorgehen werde, sei noch Seite 2

3 offen. Anschließend wurde zwischen den Teilnehmern diskutiert, ob es aus Sicht des BKV sinnvoll sei, die von den BKN übermittelten SLP-Werte für die Nominierung zu übernehmen, auch wenn deren Unrichtigkeit offensichtlich sei, oder ob man besser eigene Näherungswerte nehmen sollte. Eine generelle Antwort hierauf, so das Fazit von Herrn Thole, gebe es in dem momentan noch sehr unsicheren Umfeld nicht. Weiter berichtete Dr. Heßler von dem nunmehr fertig gestellten und am veröffentlichten Leitfaden zur Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechungen (MMMA). Herr Wenzel fügte an, dass einzelne Ausspeisenetzbetreiber namentlich die Stadtwerke Steinfurt und Gießen bereits entsprechende Abrechnung für RLM-Stellen übersandt hätten. Allerdings gehe es bei RLM-Kunden auch nur um geringe Beträge und die Durchführung der Abrechnung sei nicht so kompliziert wie für SLP-Kunden. Für SLP-Stellen gab es, insbesondere weil aufgrund des noch andauernden Datenclearings die bilanziellen Werte fehlten, nach Mitteilung der Teilnehmer noch keine Abrechnungen. Anschließend diskutierten die Teilnehmer das Problem der vielfach hohen Differenzen zwischen physikalischer Messung und bilanzieller SLP-Allokation und die Ungenauigkeit der SLP-Profile als deren Ursache. Herr Estermann sieht als Schlüssel für bessere SLP eine verbesserte Datenbasis bei allen ANB an. Herr Krzysanowski vertrat ebenfalls die Auffassung, dass hier eine fortlaufende bzw. jährliche Aktualisierung zu einer erheblichen Verbesserung beitragen kann. Als weitere Ursachen wurden die Ungenauigkeit der Sigmoidfunktion sowie der Temperaturprognosen genannt. Dr. Heßler informierte über den Stand des Missbrauchsverfahrens der BNetzA gegen EGT und NCG wegen der besonderen von GABi Gas abweichenden Vorgabe eines gesonderten Hub-Vertrages neben dem normalen Bilanzkreisvertrag. Im Rahmen des Verfahrens hatten EGT/NCG ein erläuterndes Produktangebot bei der BNetzA eingereicht, das sich aber weitgehend darauf beschränkte, den bekannten Hub-Vertrag als Produkt Bilanzkreisvertrag Trade anzupreisen. Die Mitglieder der AGSGB hatten hierzu bereits schriftlich Stellung genommen und die Forderung der Abschaffung der Sonderbedingungen von EGT/NCG gegenüber der BNetzA bekräftigt. Eine Rückäußerung der BNetzA liegt noch nicht vor. Herr Estermann stellte den Teilnehmern die Ergebnisse einer Studie zu Netzkontoständen vor, die KoM-SOLUTION gemeinsam mit der Trianel-Service bei einer Vielzahl von Stadtwerken durchgeführt hat. Herr Estermann zeigte beispielhaft die Entwicklung von Netzkontoständen bei einzelnen Stadtwerken auf. Auffallend war der Zusammenhang zwischen den Netzkontosalden und einer Marktgebietsüberlappung in den Ausspeisenetzen. Gerade ANB mit Marktgebietsüberlappung weisen höhere Salden auf. Markgebietszusammenlegungen führen zu einem Sinken von Netzkontosalden und mindern damit weitergehend den Einsatz von Regelenergie. Seite 3

4 Weiter zeigte Herr Estermann Übersichten mit den aktuellen Ständen der Regelenergieumlagenkonten der BKN. Auffallend ist die sehr unterschiedliche Entwicklung der Konten (z.b. Gasunie H-Gas mit positivem Saldo von 40 Mio. und NCG mit negativem Saldo von 10 Mio. ). Bei NCG/EGT ist zweifelhaft, ob die Zahlen stimmen, da der Stand zunächst bei Null war und dann in mehreren Monaten keine Veränderung gegenüber dem Vormonat ausgewiesen wurde. WINGAS hat z.b. bislang gar keine Zahlen veröffentlicht. Insofern überrascht es nicht, dass auch die Entwicklung der Regelenergieumlage für den Zeitraum ab April 2009 sehr unterschiedlich ist. Zum Teil sind keine Erhöhungen vorgenommen worden, während etwa NCG die Regelenergieumlage von freilich eher niedrigem Niveau um mehr als 240 % erhöht hat. Auch zum Stand der Bilanzkreisabrechnungen der BKN legte Herr Estermann eine Übersicht vor. Während für die Gaswirtschaftsjahre 2006/07 und 2007/08 bis auf EGT Abrechnungen durchgeführt wurden, hat bislang nach eigener Aussage für das laufende GWJ bislang lediglich RWE die ersten Monate abgerechnet. KoM-SOLUTION hat allerdings bislang auch von RWE keine Abrechnung erhalten. Positiv ist hingegen die Entwicklung bei den Marktgebietszusammenlegungen. Aufgrund neuester Entwicklungen werden voraussichtlich schon zum nur noch 3 H-Gas- und 2 oder 3 L-Gas-Marktgebiete existieren. Für KoM-SOLUTION ist das sehr erfreulich, da die Bilanzkreiskooperation Gas damit zum kommenden GWJ mit dann mehr als 20 Teilnehmern auf alle Marktgebiete ausgedehnt werden kann. III. Engpass- und Kapazitätsmanagement Gas Herr Thole stellte zunächst die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vom für die Novellierung der GasNZV vor. Auch hier ist vorgesehen, dass die Reduzierung der Marktgebiete auf insgesamt zwei vorgegeben werden soll. Als wirklich neu zu bezeichnen ist der Ansatz, Zugangserleichterungen für neue Kraftwerke und neue Speicher zu gewährleisten, nach dem Vorbild der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (Kraft-NAV). Hinsichtlich der ebenfalls in den Eckpunkten enthaltenen Neuordnung des Systems der Vergabe von Kapazitäten ist zu erwarten, dass die BNetzA dem BMWi mit einer eigenen Festlegung zuvor kommen wird. Ob die neue GasNZV noch 2009 verabschiedet werden kann, dürfte fraglich sein. Die BNetzA hat hingegen am einen Workshop zum Kapazitäts- und Engpassmanagement abgehalten und am Eckpunkte hierzu veröffentlicht, die voraussichtlich noch 2009 in einer Festlegung umgesetzt werden. Herr Thole stellte das Eckpunktepapier und die Vorstellungen der BNetzA im Überblick vor. Für Einzelheiten wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen. Bis zum wird GEODE hierzu eine Stellungnahme abgeben. Herr Thole wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Teilnehmer im Termin am dazu einen Seite 4

5 Entwurf erstellen und soweit möglich mit den Teilnehmern der AGSGB abstimmen. Ausführliche Gelegenheit zur Stellungnahme besteht für die Mitglieder der AGSGB jedenfalls auch im Rahmen der angekündigten verschiedenen Festlegungsverfahren zur Umsetzung der unterschiedlichen Eckpunkte zum Kapazitäts- und Engpassmanagement. IV. Die Novelle des EEG-Belastungsausgleichs Im abschließenden Vortrag stellte Herr Dr. Lehnert die geplante Neuregelung für eine Änderung des EEG-Belastungsausgleichs in Form einer Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vor. Nach einer ersten Veröffentlichung eines Referentenentwurfs im März 2009 wurde am der in einigen Punkten abgeänderte Entwurf durch die Bundesregierung verabschiedet. Geplant ist, dass der Bundestag seine für das Wirksamwerden erforderliche Zustimmung noch vor der Sommerpause (also voraussichtlich spätestens bis zum ) erteilt, damit ein Inkrafttreten zum gewährleistet ist. Inhaltlich soll durch die neue Verordnung die bisherige physische Stromwälzung zwischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Energieversorgern durch eine rein finanzielle Wälzung ersetzt werden. Kernpunkt des neuen Wälzungsmechanismus ist die Vermarktung des EEG- Stroms durch die ÜNB, deren Erträge auf einem EEG-Konto erfasst werden mit dem Ziel, die EEG-Belastung insgesamt zu mindern. Die Teilnehmer sahen es als sehr kritisch an, dass nach dem neuen Entwurf die Vermarktung des gesamten EEG-Stroms am Spotmarkt erfolgen muss. Herr Dr. Heider wies darauf hin, dass eine wirtschaftliche Vermarktung durch die ÜNB hierdurch de facto ausgeschlossen sein dürfte. Die großen zusätzlichen EEG- Mengen würden den Spotmarkt erheblich beeinflussen. Besser wäre es, wenn dem ÜNB trotz aller erforderlichen Überwachung hier mehr Spielraum gelassen würde bzw. eine Teilvermarktung auf Terminmärkte vorgesehen würde, um den Spotmarkt zu entlasten. Es sei zu erwarten, dass sich die großen deutschen Energieversorger etwa als Betreiber großer Kraftwerke jeweils kurzfristig mit billigen oder sogar negativ bepreisten Spotstrommengen eindecken könnten, während z.b. Stadtwerke keine Möglichkeit hätten, für kurzfristige Strommengen als Nachfrager zu fungieren. Gleichzeitig würden die EEG-Kosten erhöht, weil auf dem EEG-Konto nur geringe Erlöse eingingen. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Verabschiedung der Verordnung wurde diskutiert, ob insoweit noch eine Einflussnahme auf einzelne Bundestagsabgeordnete sinnvoll sein könnte. Herr Dr. Lehnert sagte zu, sich dazu mit den weiteren Gremien der GEODE, insbesondere auch der GEODE-Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien / KWK abzustimmen und dann ein solches Schreiben ggf. noch zu entwerfen. Wie in der vom inzwischen mitgeteilt, hat sich die GEODE entschieden, die grundsätzlich zu begrüßende Reform des Belastungsausgleichs nicht zu gefährden. Auf die Schwächen der Seite 5

6 Verordnung gerade hinsichtlich der Vorgabe einer ausschließlichen Spotmarktvermarktung soll aber hingewiesen werden, um insoweit möglichst bald eine Änderung zu erreichen. Nachdem über den Punkt der Vermarktung sehr intensiv diskutiert wurde, stellte Dr. Lehnert noch die sonstigen Neuerungen des Verordnungsentwurfs vor. In der kommenden Sitzung soll die Frage des EEG-Belastungsausgleichs noch einmal Thema sein, da dann voraussichtlich auch die endgültigen Regelungen fest stehen. V. Abschluss und nächste Sitzung Am Schluss der Sitzung dankte Herr Thole sämtlichen Teilnehmern für die Teilnahme und die lebhafte Diskussion. Angesichts der Abwesenheit von Herrn Schönrock und Dr. Dessau wurde noch kein konkreter Termin für die nächste Sitzung vereinbart, aber ein Termin Anfang September 2009 angedacht. Der nächste Termin wird mit Übersendung des Protokolls bekannt gegeben. Die Tagesordnung dazu wird gesondert vor dem nächsten Termin übersandt. Dr. Pascal Heßler Rechtsanwalt Seite 6

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