- Keine amtliche Bekanntmachung -
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- Maximilian Richter
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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Klassische Archäologie für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im Haupt- und Nebenfach (Studienordnung Magister Klassische Archäologie) Vom 13. Oktober 1993 (KWMBl II S. 1018) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung: -1-
2 Inhaltsübersicht I.Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Studiendauer, Studienpläne 4 Studienvoraussetzungen 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 6 Allgemeine Studienziele und Studieninhalte 7 Haupt- bzw. Nebenfachstudium 8 Studienabschnitte 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 10 Prüfungen 11 Studienberatung II. Hauptfachstudium 12 Aufbau und Ziele 13 Studienumfang 14 Studieninhalte und Teilbereiche der Klassischen Archäologie 15 Studienplan 16 Verteilung der Leistungsnachweise III. Nebenfachstudium 17 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang 18 Studienplan 19 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise IV. Schlußbestimmungen 20 Übergangsbestimmung, Inkrafttreten -2-
3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268) und der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister- ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S. 2), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Ziele, Inhalte Aufbau und Verlauf des Studiums für den Erwerb des akademischen Grades eines M.A. an der Universität München im Studienfach Klassische Archäologie als Haupt- und Nebenfach. 2 Studienbeginn Das Haupt- und Nebenfachstudium im Fach Klassische Archäologie kann sowohl im Sommerals auch im Wintersemester begonnen werden. 3 Studiendauer, Studienpläne (1) 1 Die Regelstudienzeit setzt sich zusammen aus einer reinen Studienzeit von 8 Semestern und der Zeit für die Magisterprüfung. 2 Die Studentin / Der Student *) soll sich nach achtsemestrigem Studium so rechtzeitig zur Magisterprüfung melden, daß sie / er die schriftliche Hausarbeit im neunten Semester abschließen und im unmittelbaren Anschluß daran die Klausur und die mündlichen Prüfungen ablegen kann. 3 Die Fristen für die Meldung zur Prüfung und die Ablegung der Magisterprüfung sind in 5 Abs. 2, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung geregelt. *) Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Studienordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. -3-
4 (2) 1 Die Studienordnung und die Studienpläne (vgl. 15 und 18 dieser Studienordnung) sind so gestaltet, daß die Studenten die Nachweise, die gem. 49 Abs. 1 der Magister-ZwPO und 6 Abs. 2 Buchst. d) der Magisterprüfungsordnung als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung vorgeschrieben sind, im jeweiligen Studienabschnitt erwerben können. (3) 1 Der Studienplan soll dem Studenten die Planung seines Studiums erleichtern, indem er unter Berücksichtigung des Studienfortschritts Empfehlungen für einen sinnvollen Studienaufbau gibt. 2 Er legt fest, welche Lehrveranstaltungen für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind. 3 Dabei ist der Gesamtumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen so bemessen, daß dem Studenten Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen, auch fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen verbleibt. 4 Der Studienplan enthält daher folgende Angaben: - Name der Lehrveranstaltung beziehungsweise Teilbereich der Klassischen Archäologie, aus dem eine Lehrveranstaltung besucht werden muß, - Zahl der zu besuchenden Semesterwochenstunden (SWS), - Veranstaltungsart beziehungsweise Unterrichtsform (vgl. 9), - Hinweis, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung (P) oder um eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) handelt *), - Empfehlung des Besuchs in einem bestimmten Semester. 4 Studienvoraussetzungen (1) 1 Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. 2 Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife können nur dann zugelassen werden, wenn sie aufgrund ihrer fachgebundenen Hochschulreife für das Magisterstudium im Fach Klassische Archäologie immatrikuliert werden können. (2) Studenten, die vor Studienantritt noch nicht über die bei der Zulassung zur Magisterzwischenprüfung nachzuweisenden Latein- und Griechischkenntnisse verfügen, müssen diese im Verlauf des Grundstudiums erwerben ( 49 Abs. 1 Nr. 1 Magister-ZwPO). *) Pflichtveranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen, die vom Studenten ausnahmslos besucht werden müssen. Als Wahlpflichtveranstaltungen sind dagegen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet, unter denen der Student gemäß der näheren Festlegung im Studienplan auswählen kann. -4-
5 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend den Bestimmungen in 4 Abs. 7 der Magisterprüfungsordnung und 7 der Magister-ZwPO. 6 Allgemeine Studienziele und Studieninhalte (1) 1 Die Klassische Archäologie ist eine historische Disziplin, die sich mit der materiellen Kultur des griechisch-römischen Altertums befaßt. 2 Das Studium der Klassischen Archäologie soll fundierte Kenntnisse des Faches vermitteln sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse wissenschaftlich zu reflektieren. 3 Beruflich wird wird die Klassische Archäologie ausgeübt an Universitäten, Museen, an Forschungsinstituten mit archäologischer Zielsetzung, im Bereich der Landesdenkmalpflege, in der wissenschaftlichen Reiseleitung, in den Medien. 4 Für Studium und Beruf werden neben Griechisch und Latein Kenntnisse der modernen Sprachen (besonders Englisch, Französisch und Italienisch) dringend empfohlen. (2) Der Student der Klassischen Archäologie soll sich mit den grundlegenden Erkenntnissen seines Faches auseinandersetzen, sich detailliertes Fachwissen aneignen, die verschiedenen gebräuchlichen wissenschaftlichen Methoden kennen- und handhaben lernen und so die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, orientiert am jeweils aktuellen Forschungsstand des Faches, erwerben. (3) Der Student der Klassischen Archäologie sollte während seines Studiums Einblick in verschiedene Berufsfelder wie Museums- und Ausgrabungstätigkeit gewinnen. 7 Haupt- bzw. Nebenfachstudium 1 Das Studium der Klassischen Archäologie ist im Magisterstudiengang im Haupt- und Nebenfach möglich. 2 Der Kandidat kann daneben als Haupt- beziehungsweise Nebenfach ein Fach wählen, das in den in 1 der Magisterprüfungsordnung genannten Fakultäten vertreten und in dem Anhang zur Magisterprüfungsordnung aufgeführt ist. 3 Aus anderen Fakultäten kann das Nebenfach nur in Ausnahmefällen gewählt werden (vgl. 2 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung). -5-
6 8 Studienabschnitte Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das im Hauptfach mit der Zwischenprüfung abschließt, und in ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich die Magisterprüfung anschließt. 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw. Unterrichtsformen vermittelt: - Vorlesungen (V) - Proseminare (PS) - Kolloquien (K) - Übungen (Ü) - Hauptseminare (HS) - Exkursion mit vorbereitender Lehrveranstaltung (E) 10 Prüfungen (1) Die Zwischenprüfung wird nach Maßgabe der Magister-ZwPO abgelegt ( 49 Abs. 2 und 3 Magister-ZwPO). (2) Die Magisterprüfung wird nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung abgelegt. Sie umfaßt die Prüfungsteile: - Schriftliche Hausarbeit (Hauptfach) - Klausurarbeit (Hauptfach) - Mündliche Prüfungen im Hauptfach und in zwei Nebenfächern. -6-
7 (3) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere über die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten, ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung. 11 Studienberatung (1) 1 Die zentrale Studienberatung an der Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge bei fachübergreifenden Problemen. 2 Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden: - vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen - bei geplantem Wechsel des Studienganges - in allen Fragen von Zulassungsbeschränkungen. (2) 1 Die Fachstudienberatung wird in der Verantwortung der Philosophischen Fakultät für Altertums- und Kulturwissenschaften durch die hierfür vom Institut für Klassische Archäologie benannten Fachstudienberater durchgeführt. 2 Für Studienanfänger werden in der Regel Einführungsveranstaltungen abgehalten. 3 Der Student sollte die Fachstudienberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - bei Aufnahme des Studiums - bei noch fehlenden fachspezifischen Studienvoraussetzungen - in allen Fragen der Studienplanung - nach nicht bestandenen Prüfungen - bei Wechsel der Studienkombinationen - nach Hochschulwechsel. (3) Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Magister-Zwischenprüfungsordnung und der Magisterprüfungsordnung ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und M.A. zuständig. -7-
8 II. Hauptfachstudium (1) 1 Das Hauptfachstudium gliedert sich in - Grundstudium ( Fachsemester) und - Hauptstudium ( Fachsemester). 12 Aufbau und Ziele (2) Im Grundstudium wird inhaltlich und methodisch in das wissenschaftlicher Arbeiten und in die verschiedenen Teilbereiche der Klassischen Archäologie eingeführt; es werden fundierte Überblickskenntnisse und erste Spezialkenntnisse im Fach Klassische Archäologie vermittelt. (3) 1 Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. 2 Erst in dieser Phase des Studiums ist es sinnvoll, eine stärkere Spezialisierung auf ein Teilgebiet des Faches ins Auge zu fassen. 13 Studienumfang Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen beträgt nach Maßgabe der Lehrveranstaltungen gemäß 15 - im Grundstudium etwa 34 SWS - im Hauptstudium etwa 34 SWS insgesamt etwa 68 SWS. 14 Studieninhalte und Teilbereiche der Klassischen Archäologie (1) Das Studium umfaßt folgende Teilbereiche und Studieninhalte: -8-
9 1. Griechische und Römische Archäologie a) nach Epochen: geometrische und archaische Zeit, Klassik, Hellenismus, Römische Republik, Kaiserzeit, Spätantike; b) nach Gattungen, insbesondere Architektur, Plastik, Malerei; c) gattungsübergreifende kulturelle Einheiten (wie Heiligtum, Stadt, Herrscherideologie). 2. Archäologische Praxis und Methode a) Bestandsaufnahme und Dokumentation; b) Analyse von Form und Inhalt (Typologie, Ikonographie, Stil); c) historische Interpretation. 3. Nachbarkulturen und -disziplinen a) Archäologie der Etrusker und der altitalischen Völker, griechische Vorgeschichte; b) Die Nachbarn der Griechen und Römer, Archäologie der römischen Provinzen; c) Einführung in die zum archäologischen Arbeiten notwendigen Nachbardisziplinen wie: Numismatik, Epigraphik, Religionsgeschichte. 4. Wissenschafts- und Rezeptionsgeschichte. (2) 1 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß es sich bei der Auflistung in Absatz 1 nicht um eine Klassifikation im strengen Sinne handelt. 2 Die in Absatz 1 getrennt aufgeführten Studieninhalte können sich daher im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen überschneiden. 3 Die Klassische Archäologie ist eine Kulturwissenschaft und wird in Lehrveranstaltungen, die zum Teil in den Münchner Museen stattfinden, exemplarisch vermittelt. 4 Eine bestimmte Reihenfolge der Lehrveranstaltungen ist weder in Grund- noch Hauptstudium vorgeschrieben. 5 Der Student kann seine Lehrveranstaltungen in jedem Semester selbst zusammenstellen und hat lediglich darauf zu achten, daß er die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im vorgeschriebenen Umfang besucht. -9-
10 15 Studienplan Die Studieninhalte und die Gliederung des Studiums im Hauptfach sind im einzelnen in folgender Übersicht (Studienplan) zusammengestellt: Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht Im Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester): Vorlesungen griechische Archäologie 6 V WP Vorlesungen römische Archäologie 6 V WP einführendes Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie 4 PS P Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie 3 PS WP Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie oder 1 Übung Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den in 14 Abs. 1 genannten Teilbereichen: 1 Proseminar, 3 Übungen, auch aus den Bereichen 14 Abs.1 Nrn. 2, 3, 4; Museumsveranstaltungen 3 PS/Ü WP 12 PS, Ü WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Grundstudium SWS insgesamt: PS V, PS, Ü P WP Im Hauptstudium (5. bis 8. Fachsemester): Vorlesungen in griechischer und römischer Archäologie 8 V WP Hauptseminare (je 1 in griechischer und in römischer Archäologie) 6 HS WP Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den in 14 Abs. 1 genannten Teilbereichen: darunter nach Möglichkeit 2 Hauptseminare, 4 Kolloquien, 2 Übungen (insbes. unter Berücksichtigung von Methode, Nachbardisziplinen); Exkursionen 20 HS, K, Ü, E WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Hauptstudium SWS insgesamt: V,HS,K Ü,E P WP -10-
11 Empfehlung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht 16 Verteilung der Leistungsnachweise (1) Die Anzahl der notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Prüfungen im Hauptfach ist in der Magister-ZwPO beziehungsweise in der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) 1 Im Grundstudium sind Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erwerben: 1. 1 einführendes Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie 2. 2 Proseminare, davon je eines in griechischer und römischer Archäologie oder 1 Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie und 1 Übung. 2 Es ist darauf zu achten, daß Leistungsnachweise aus beiden Bereichen (griechische und römische Archäologie) erworben werden müssen. (3) Im Hauptstudium sind zwei Hauptseminarscheine zu erwerben. (4) Für ein erfolgreiches Studium wird der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Grundund Hauptstudium, insbesondere der Erwerb weiterer Hauptseminarscheine auf freiwilliger Basis dringend empfohlen. -11-
12 III. Nebenfachstudium 17 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang (1) 1 Das Studium soll einen Überblick über die Hauptgebiete der Klassischen Archäologie und ihrer wissenschaftlichen Methoden vermitteln. 2 Hinsichtlich der Studieninhalte gilt 14 entsprechend. (2) Das Studium im Nebenfach umfaßt insgesamt etwa 30 Semesterwochenstunden (SWS), deren Verteilung sich aus dem Studienplan ( 18) ergibt. 18 Studienplan Empfeh lung für Semester Lehrveranstaltung Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht Vorlesungen griechische Archäologie 4 V WP Vorlesungen römische Archäologie 4 V WP einführendes Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie 4 PS P Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie 3 PS WP Proseminar in griechischer oder römischer Archäologie oder 1 Übung Hauptseminar in griechischer oder römischer Archäologie 3 PS/Ü WP 3 HS WP Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den in 14 Abs. 1 genannten Teilbereichen: darunter nach Möglichkeit 2 Übungen, auch aus den Bereichen 14 Abs. 1 Nrn. 2, 3, 4; Museumsveranstaltungen; 1 Hauptseminar in griechischer oder römischer Archäologie 9 Ü,PS,HS WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: SWS insgesamt: 4 26 PS V,PS HS,Ü P WP -12-
13 Empfeh lung für Semester Lehrveranstaltung Zahl der SWS 30 Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht 19 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise (1) 1 Voraussetzung für die Teilnahme an einem Hauptseminar ist der Nachweis von mindestens 3 benoteten Scheinen (3 Proseminare oder 2 Proseminare und 1 Übung); im übrigen gilt 16 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. 2 Darüber hinaus ist die bestandene Zwischenprüfung im Hauptfach nachzuweisen. (2) 1 Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist im Nebenfach ein Hauptseminarschein nachzuweisen. 2 Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Grund- und Hauptstudium, insbesondere der Erwerb eines weiteren Haupseminarscheins auf freiwilliger Basis wird für ein erfolgreiches Studium dringend empfohlen. IV. Schlußbestimmungen 20 Übergangsbestimmung, Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung gilt für Studenten, die ihr Studium nach dem Inkrafttreten der Studienordnung aufgenommen haben. (2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. -13-
14 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 29. und 30. Juli Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG ist eingehalten. München, den 13. Oktober 1993 Professor Dr. Wulf Steinmann Rektor Die Satzung wurde am 14. Oktober 1993 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 18. Oktober 1993 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 18. Oktober
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