Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 78
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1 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 78 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BSW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales der Fachhochschule Hannover vom Verk. bl. Nr. 4/2008 vom in der Fassung der 1. Änderung vom (Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind markiert) 1 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-rüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Arts. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der rüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit einschließlich der Bachelor-rüfung sechs Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in - einen dreisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und - einen dreisemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-rüfung abschließt. Die Anlagen B1 (erster Studienabschnitt) und B2 (zweiter Studienabschnitt) stellen die e, rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen, ggf. sfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und CR) dar. (3) Das Bachelor-Studium Soziale Arbeit beinhaltet flicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der flicht- und Wahlpflichtmodule beträgt 180 Credits (CR). Das Bachelor-Studium Soziale Arbeit beinhaltet 11 flichtmodule mit einer Gesamtzahl von 140 CR und Wahlpflichtmodule, von denen insgesamt 4 e ausgewählt werden müssen (2 Wahlpflichtmodule mit insgesamt 30 CR aus zwei verschiedenen erspektiven aus dem Wahlpflichtbereich 1 des Studienverlaufsplanes und zwei weitere Wahlpflichtmodule mit insgesamt 10 CR aus dem Wahlpflichtbereich 2 des Studienverlaufsplanes), so dass die notwendigen 180 CR erreicht werden. Auf den ersten Studienabschnitt entfallen die flichtmodule M1, M2, M3, M5 mit insgesamt 55 CR, wahlweise das flichtmodul M10 oder M11 mit 10 CR, ein Wahlpflichtmodul aus dem Wahlpflichtbereich 1 des Studienverlaufsplanes mit 15 CR, ein Wahlpflichtmodul aus dem Wahlpflichtbereich 2 des Studienverlaufsplanes mit 5 CR sowie ein mit einer Teilprüfungsleistung aus M4 mit 5 CR, insgesamt also 90 CR (Anlage B1, Bachelor-Studiengang erster Studienabschnitt). Auf den zweiten Studienabschnitt entfallen die übrigen flicht- und Wahlpflichtmodule mit insgesamt 90 Credits (Anlage B2 Bachelor-Studiengang zweiter Studienabschnitt). (4) e werden mit einer prüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen rüfungsleistungen bestehen kann. Die rüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. (5) Innerhalb der Regelstudienzeit jedes Studienabschnittes erbrachte, bestandene rüfungsleistungen können gemäß 11 Absatz 4 Allgemeiner Teil zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn - ein entsprechender Antrag auf Wiederholung zum nächstmöglichen Termin beim rüfungsausschuss gestellt wird und 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 1 von 28
2 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 7 von 78 - der nächstmögliche rüfungstermin, in der Regel im folgenden Semester, spätestens jedoch nach 12 Monaten wahrgenommen wird. Zeiten der Überschreitung bleiben unberücksichtigt, wenn hierfür triftige Gründe nachgewiesen werden. (6) Für das im Rahmen von M 11 abzuleistende raktikum gilt die entsprechende raktikumsordnung. 3 Vorprüfung (1) Die Zulassung zur Vorprüfung regelt 6 Allgemeiner Teil. (2) Die e sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten rüfungsanforderungen, rüfungsleistungen und sfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B1 festgelegt. 4 Bachelor-rüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-rüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im sechsten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) Die reguläre Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt ein ordnungsgemäßes Studium, das durch die erfolgreiche Ableistung von 13 prüfungen nachgewiesen wird, voraus. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Absatz 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - ein Vorschlag für das Thema der Bachelor-Arbeit, - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit, - die Nachweise über die in Absatz 1 und 3 genannten Zulassungsvoraussetzungen, - eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelor-Arbeit und - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. Mindestens eine prüfende erson muss hauptberuflich Lehrende der Fakultät V sein. Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfende erson als Erstprüferin/Erstprüfer zur Ausgabe des Themas und Betreuung der Bachelor-Arbeit bereit ist. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag aus besonderen Gründen auch zugelassen werden, wer noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund. Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichen Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (6) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen rüfungsversuche zurückgenommen werden. Über die Zulassung entscheidet das vorsitzende Mitglied des rüfungsausschusses und im Zweifelsfall der rüfungsausschuss. Die reguläre Zulassung nach Absatz 3 ist zu versagen, wenn 1. die in Absatz 1 und 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, 2. die in Absatz 4 genannten Unterlagen unvollständig sind oder 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Bachelor-Arbeit ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend bewertet worden ist. 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 2 von 28
3 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 8 von 78 (7) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 9 Wochen. Dies entspricht einem Workload von 360 Stunden = 12 Credits. 5 Teilzeitstudium In besonderen Fällen kann bei der Rückmeldung ein Teilzeitstudium für maximal ein Studienjahr beantragt werden. Während des Teilzeitstudiums können maximal 50 % der vorgegebenen Credits eines Vollzeitstudiums erworben werden. Zusammen mit dem Antrag ist eine besondere berufliche Tätigkeit, eine gleichwertige familiäre Belastung oder andere Belastung schriftlich darzulegen und nachzuweisen, dass das Studium nicht im vollen Umfang als Vollzeitstudium durchgeführt werden kann. Teilzeitstudierende haben denselben Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Bei einer Beanspruchung eines Teilzeitstudienjahres verlängert sich die Regelstudienzeit um die entsprechende Zeit. Alles Weitere regelt 11 der Immatrikulationsordnung. Das erste Semester ist nicht teilzeitgeeignet. 6 Ausnahmeregelungen (1) Dem erzielbaren Abschluss Bachelor of Arts Soziale Arbeit liegt ein festgelegter Studienablauf nach Anlage B1 und B2 zu Grunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der rüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und rüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtmodule länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 7 Übergangsbestimmungen Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im fünften oder einem höheren Semester befinden, werden nach der bisher geltenden Ordnung geprüft. Für alle anderen Studierenden gilt diese rüfungsordnung. 8 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Allgemeinen rüfungsordnung tritt auf der Basis eines Beschlusses des räsidiums ( 37 Abs.1 Ziffer 5b NHG) am Tage nach der Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover in Kraft. Beschluss FR: Genehmigung räsidium Verkündungsblatt Nr. 4/2008 vom ***** 1. Änderung: Beschluss des FR: Genehmigung des räsidiums: Verkündungsblatt Nr6/2009 vom Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 3 von 28
4 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 9 von 78 Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Informationen zu den Anlagen B1 und B2 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt I. Innerhalb der e können rüfungsvorleistungen gefordert werden, die aber nicht als - oder teilprüfungen gelten. In rüfungsvorleistungen soll die zu prüfende erson nachweisen, dass sie über Teile der in dem zu erwerbenden Kompetenzen verfügt. rüfungsvorleistungen werden nicht benotet. Die in den Anlagen B1 und B2 und im handbuch ausgewiesenen rüfungsvorleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung gem. 6 Allgemeinen Teils. Für die Wiederholung von rüfungsvorleistungen gilt 11 des Allgemeinen Teils sinngemäß. II. Folgende Arten von abschlussprüfungen sind zulässig: 1) Hausarbeit: Form und Umfang sind mit der prüfenden erson abzustimmen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen. Sie kann im Einzelfall auf begründeten Antrag der zu prüfenden erson um bis die Hälfte der vorgegebenen Zeit verlängert werden. Der Abgabetermin wegen nachgewiesener Erkrankung oder eines anderen gravierenden Hinderungsgrundes kann in der Regel um höchstens vier weitere Wochen hinausgeschoben werden. 2) Klausur: Die Zeitdauer bestimmt sich nach Art und Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und unter Beachtung des Gesamtmodul-CR-Wertes und wird von der prüfenden erson festgelegt. Über die Zulassung von Hilfsmitteln, die bei der Klausur verwendet werden dürfen, entscheidet die bzw. der rüfende. 3) ortfolio: Ein ortfolio soll die selbstgesteuerten und eigenverantwortlichen Lernprozesse der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele eines s widerspiegeln. Die Qualität des ortfolios orientiert sich an der strukturierten, begründeten und reflektierten Auswahl der in ihm enthaltenen Materialien. Das ortfolio setzt sich aus einem flicht- und einem Wahlpflichtteil zusammen. Der flichtteil enthält eine inhaltliche Gesamteinschätzung, eine zusammenfassende Reflexion der im erfolgten Lernentwicklung (z.b. auf der Grundlage eines Lerntagebuchs) sowie einen Begründungskommentar der zur Auswahl der im Wahlpflichtteil erfassten Dokumente. Der Wahlpflichtteil enthält eine von der zu prüfenden erson bestimmte Auswahl an Materialien (z.b. Recherchen, rotokolle, Referate, Arbeitsentwürfe etc.), mit der die zu prüfende erson ihre Lernentwicklung im Blick auf die Kompetenzziele dokumentiert. 4) Mündliche rüfung: Sie findet vor zwei rüfenden (Kollegialprüfung) als Einzelprüfung oder Gruppenprüfung mit bis zu 3 Studierenden gleichzeitig statt. Die Dauer der rüfung beträgt je rüfling in der Regel 15 bis 30 Minuten. Die wesentlichen Gegenstände der rüfung und die Bewertung der rüfungsleistung sind in einem rotokoll festzuhalten. Es ist von den rüfenden zu unterschreiben. 5) Kolloquium: siehe unter Anlage B 2 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt Die Ausführungen von Anlage B1 gelten auch für die Anlage B2. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: 1) Die Bachelor-Arbeit ist in schriftlicher und digitalisierter Form fristgemäß im rüfungsamt des jeweiligen Studienganges abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen; bei Zustellung der Arbeit durch die ost ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der ost maßgebend. Bei der Abgabe der Bachelor-Arbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit, bei einer Gruppenarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil der Arbeit, selbstständig angefertigt wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt worden sind. 2) Die Bachelor-Arbeit ist von zwei ersonen zu bewerten, von denen eine die Bachelor-Arbeit betreut haben muss. Die zweite prüfende erson wird vom rüfungsausschuss bestimmt. Bei nicht übereinstimmender Bewertung durch die rüfenden wird die Note der Bachelor-Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Alle Bewertungen sind schriftlich zu begründen. 3) Kolloquium: Ist die Bachelor-Arbeit mit mindestens ausreichend bewertet worden, muss eine mündliche Verteidigung von mindestens 30 Minuten folgen. Das Kolloquium wird von den rüfenden der Bachelor-Arbeit als Einzelprüfung oder Gruppenprüfung durchgeführt. Ein rotokoll ist zu führen. Im Übrigen gilt 23 Allgemeiner Teil. 4) Bei der Bildung der Gesamtnote des Abschlussmoduls ( 9) wird die Note der schriftlichen Arbeit im Verhältnis der Note des Kolloquiums zweifach gewichtet. 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 4 von 28
5 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 10 von 78 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt M 01 Erstsemesterprojekt 15 9 Mündliche rüfung 15/180 Exemplarisch eine als gesellschaftlich und professionell für die Soziale Arbeit relevante Aufgabenstellung in Teamarbeit erkennen, bearbeiten und Arbeitsergebnisse präsentieren können (problembasiertes Lernen in rojektform). Aufnahme und Weiterentwicklung studienbezogener Motivationen. flicht 1.01 Einführung in das und räsentation des zu bearbeitenden roblems flicht 1.02 Mentoring-Gruppen flicht 1.03 Recherchetechniken flicht 1.04 räsentationstechniken flicht 1.05 Hochschulöffentliche räsentation der Ergebnisse flicht 1.06 Auswertung des Erstsemesterprojekts flicht Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens , , Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 5 von 28
6 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 11 von 78 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt M 02 Wissenschaft der Sozialen Arbeit und ihre Bezugsdisziplinen Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse über Soziale Arbeit als Wissenschaft und deren Bezugsdisziplinen 15 6 Hausarbeit 15/180 flicht 2.01 Überblick über den Gegenstand Sozialer Arbeit flicht 2.02 Überblick der Handlungszusammenhänge flicht 2.03 Studienberatung und -planung flicht 2.04 Geschichte der Sozialen Arbeit flicht 2.05 Analytische Methoden zur roblembeschreibung Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 6 von 28
7 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 12 von 78 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt M 03 Gesellschaftliche Bedingungen Sozialer Arbeit Hausarbeit 15/180 rüfungsvorleistung: Referat oder Sitzungsprotokoll Die Studierenden sollen (am Beispiel) lernen, soziale robleme in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu erkennen und zu analysieren. Der erspektivwechsel in den Lehrveranstaltungen (strukturelle und ökonomische Bedingungen, soziale Lage, rechtliche Rahmenbedingungen, sozialstaatliche Entwicklungen und Handlungsstrategien) soll dazu beitragen, lösungsorientiert mit Interessensgegensätzen umzugehen, um potentielle individuelle und gesellschaftliche Handlungsstrategien zu eruieren. flicht Entwicklung einer aktuellen Frage flicht Theorien zu Macht und Herrschaft flicht Ökomomische Rahmenbedingungen flicht 3.04 Recht: Existenzsichernde Sozialleistungen Wahlpflicht angebot 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 7 von 28
8 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 13 von 78 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt M 04 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit Erarbeitung einer professionellen Wissensbasis und Vermittlung von Rechtsberatungs- und Gestaltungskompetenz, Ressourcennutzungskompetenz sowie anwendungsbezogenen, berufspraktischen Fähigkeiten Klausur Die Studierenden sind verpflichtet, im ersten Studienabschnitt nach Wahl ein und die dazugehörende Teilprüfung zu absolvieren. Voraussetzung für die Zulassung zur prüfung ist eine bestandene rüfungsvorleistung. flicht 4.01 rivatrecht 6 5 K 2 5/180 flicht 4.02 Öffentliches Recht flicht 4.03 Strafrecht 6 5 K 2 5/ K 2 5/ Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 8 von 28
9 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 14 von 78 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt M 04 Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit Erarbeitung einer professionellen Wissensbasis und Vermittlung von Rechtsberatungs- und Gestaltungskompetenz, Ressourcennutzungskompetenz sowie anwendungsbezogenen, berufspraktischen Fähigkeiten Klausur Im zweiten Studienabschnitt sind die im ersten Studienabschnitt nicht abgeschlossenen e und die dazu gehörigen prüfungen zu absolvieren. Voraussetzung für die Zulassung zu den prüfungen ist neben der im ersten Studienabschnitt erbrachten Vorleistung eine weitere bestandene rüfungsvorleistung. flicht 4.01 rivatrecht 6 5 K 2 5/180 flicht 4.02 Öffentliches Recht flicht 4.03 Strafrecht 6 5 K 2 5/ K 2 5/ Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 9 von 28
10 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 15 von 78 Anlage B 1 Erster Studienabschnitt M 05 und -inhalte sychosoziale Grundlagen professionellen Handelns 10 9 ortfolio 10/180. Die Studierenden können Lernprozesse und die psychische Entwicklung im biografischen Kontext erklären und verstehen. Sie analysieren die Bedingungen und Gründe sowie den Verlauf und die Regulation von (eigenen und fremden) Handlungen. Dabei beziehen sie sich sowohl auf soziale als auch auf individuelle rämissen und Ziele. Auf dieser Basis können sie in professionellen Situationen Entscheidungen treffen, Handlungen planen und ihr Vorgehen reflektieren. Schließlich sind sie in der Lage, Lernprozesse zu verstehen und zu gestalten. flicht 5.01 Erleben, Handeln, Lernen flicht 5.02 Entwicklung im Lebenslauf flicht 5.03 Soziale Situation und individuelle Disposition flicht 5.04 Von der Theorie zur Didaktik 3 3,5,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 10 von 28
11 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 78 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt M 06 Handlungskompetenz für Soziale Beratung 10 7 Mündliche rüfung 10/180 Die Studierenden sollen Einzelne und Gruppen in verschiedenen Lebenslagen, Grenzsituationen professionell begleiten und beraten können. Beratungskonzepte und methoden der Beratung werden kennen gelernt, eingeübt und sollen unter Berücksichtigung der Situation, der Rollen, der Organisation und der Zielgruppen angewendet werden können. Fachliche und persönliche Kompetenzen, die zu gelingendem Leitungshandeln in Gruppen und zur Gestaltung konstruktiver Gruppenprozesse befähigen, werden erworben. Durch Selbstklärung wird die Voraussetzung für gelingende Beratung und Gruppenleitung geschaffen, sowie die Herausbildung einer kompetenten Berater- und Beraterinnenpersönlichkeit entwickelt. flicht 6.01 Grundlagen der Beratung flicht 6.02 Kontextbezogenes Beratungshandeln flicht 6.03 Gruppenbezogene Selbsterfahrung Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 11 von 28
12 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 17 von 78 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt M 07 Ethik und Ethos der Sozialen Arbeit 10 8 Hausarbeit 10/180 Ethik soll als Tiefendimension der Sozialen Arbeit aufgezeigt und als elementare Reflexionsebene von sozialarbeiterischer raxis, von Sozialarbeitswissenschaft und sozialarbeiterischem Selbstverständnis (über die Ausbildung eines Berufsethos) entwickelt werden. flicht 7.01 Anthropologie flicht 7.02 Einführung in die Ethik flicht 7.03 Berufsethos/-ethik,5,5,5 flicht 7.04 Organisations- und Wirtschaftsethik,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 12 von 28
13 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 18 von 78 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt M 08 Wissenschaft Soziale Arbeit Gegenstandsbestimmung der Sozialen Arbeit vor der dem Hintergrund aktueller und historischer Entwicklungen der Gesellschaft, Analyse sozialer robleme und Zuordnung von Theorien, Handlungskonzepten und Methoden. Hausarbeit 15/180 flicht 8.01 Geschichte der Sozialen Arbeit flicht 80.2 Soziale Arbeit als rofession und Disziplin flicht 8.03 aradigmen Sozialer Arbeit flicht 8.04 Alktuelle Theorien Sozialer Arbeit flicht 8.05 Quantitative Sozialforschung flicht 8.06 Qualitative Sozialforschung Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 13 von 28
14 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 78 Anlage B 2 Zweiter Studienabschnitt M 09 Abschlussmodul Bündelung des im Studium erworbenen Wissens unter raxisbezug auf der Basis sozialarbeitswissenschaftlicher Aspekte Gesamt 15/180 flicht 9.01 Selbstständige Bearbeitung des Themas 9.02 Kolloquium zur Vorbereitung und Begleitung der Bachelor-Arbeit flicht 9.03 Mündliche Verteidigung der Bachelor-Arbeit Bachelor - Arbeit 2 Kolloquium Bei der Bildung der Gesamtnote des Abschlussmoduls wird die Note der schriftlichen Bachelor- Arbeit im Verhältnis zur Note der mündlichen Verteidigung zweifach gewichtet. 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 14 von 28
15 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 20 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 10 Kultur, Ästhetik und Medien Mündliche rüfung 10/180 Eine rüfungsvorleistung Kenntnis von Theorie und raxis der Wahrnehmung und Gestaltung, Ausbildung von Schlüsselkompetenzen wie Empathie, kommunikative Kompetenz, Fähigkeiten zum Querdenken. flicht Gesellschaftliche Aspekte von Kultur, Kommunikation und Medien flicht Theorie und raxis der sinnlichen Wahrnehmung flicht Ästhetische raxis 2 1,5 4 2,5 flicht Öffentlichkeits-arbeit flicht Soziale Kulturarbeit in der raxis Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 15 von 28
16 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 21 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 11 raktikum 10 2 Erfahren und reflektieren von Sozialer Arbeit im beruflichen Alltag. Überprüfen der im Studium erwobenen Wissensbasis hinsichtlich ihrer raxisrelevanz. Erprobung professioneller Handlungskompetenzen in der Berufspraxis. Selbstreflexion zu erson und Beruf. Gewinnen von Lernimpulsen für das weitere Studium. flicht Vorbereitung auf das Blockpraktikum flicht raktikum in der beruflichen raxis incl. An leitung und Beurteilung. Begleitung durch die Hochschule. flicht Nachbereitung des raktikums und raktikumsbericht 0,6 0,25 Hausarbeit 10/180 Das geht über 2 Semester mit dem Hauptteil Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Wegen der besonderen Lage von Mo 11 zwischen zwei Semestern sind sowohl die Belegpflicht als auch die Anrechnung der CR flexibler, als in anderen en. 0,8 8,40 Die Ordnung für das im Rahmen dieses s abzuleistenden raktikums findet sich im handbuch. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die ordnungsgemäße Absolvierung des raktikums, die Teilnahme an den Seminaren zur raktikumsvor- u. -nachbereitung incl. der begleitenden Studientage und die schriftliche Hausarbeit (raktikumsbericht / Arbeitsfeldanalyse). 0,6 1,35 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 16 von 28
17 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 22 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 12 Migration und Soziale Arbeit Aneignung der Schlüsselqualifikation interkulturelle / rassismuskritische / migrationspädagogische Kompetenz Hausarbeit 15 / 180 flicht Migration und Gesellschaft flicht Diskriminierung und Rassismus flicht Ausländerrecht / Asylrecht flicht Kultur, Sprache, Sozialisation flicht Handlungsstrategien und -methoden Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 17 von 28
18 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 23 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 13 Gender und Soziale Arbeit 15 Kompetenz zur Entwicklung neuer Geschlechterverhältnisse in Feldern Sozialer Arbeit und Analyse sowie Anwendung von Instrumenten und Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und demokratie. Ansätze neuer Geschlechterverhältnisse werden entwickelt. 8 Hausarbeit 15/180 Voraussetzung für die Zulassung zur abschlussprüfung ist eine bestandene rüfungsvorleistung in Form eines Sitzungsprotokolls oder eines Referates flicht Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung flicht Gesellschaftliche Bedingungen und olitik 2 4 flicht Analysen und Recherchen 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 18 von 28
19 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 24 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 14 Geschichte und Funktion von Religion in Gesellschaft und Kultur Die Studierenden lernen, Religion als Teilsystem zu begreifen, das Einfluss auf das Wertesystem nimmt. Sie entwickeln ein Verständnis für den Wandel und die gesellschaftliche Bedeutung von Religion, den Einfluss kultureller und religiöser Werte für die soziale und diakonische Arbeit. Sie reflektieren den Zusammenhang von Ethnizität und Religion in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa zu reflektieren und zu argumentieren Hausarbeit 15/180 flicht Religion und Gesellschaft flicht Mensch und Moral flicht Religion und Alltagskultur flicht Lernwerkstatt Religion flicht Religion in Kultur und Medien,5, ,5 2 3,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 19 von 28
20 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 25 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M15 Sozialmanagement Die Studierenden erwerben anwendungsorientierte Kenntnisse in Management-Techniken und Instrumenten, sie trainieren die Analyse- und Organisationsfähigkeit und entwickeln Handlungskompetenz auf dem Feld der Führungs- und Leitungsfunktionen in sozialen Einrichtungen. ortfolio 15/180 flicht Einführung in das Sozialmanagement flicht Methoden des Management: Organisationsund ersonalentwicklung, Qualitäts- und rojektmanagement flicht Grundlagen des Rechnungswesens, des Conrollings und der Finanzierung Sozialer Einrichtungen flicht Der Einsatz allgemeiner Anwendungsprogramme in sozialen Organisationen flicht Spezifische Anwendungsprogramme für die Dokumentation sozialer Aufgaben flicht Unternehmensethik, Ehrenamtsmanagement und neue soziale Verantwortung der Wirtschaft Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 20 von 28
21 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 26 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 16 Wahrnehmen, Forschen, Analysieren, Handeln Sozialraumorientierung als Handlungsprinzip Die Studierenden gewinnen einen Überblick über Handlungsstrategien und Methoden im Sozialen Raum. Sie können zentrale Begriffe und Theorien unterscheiden und anwendungsbezogen übertragen. Sie lernen verschiedene Formen der Wahrnehmung von Sozialräumen und Methoden der raxisforschung kennen und wenden diese an. Sie erstellen eine Sozialraumanalyse und entwickeln bedarfsgerechte Handlungsansätze Sozialer Arbeit Mündliche rüfung 15/180 flicht Sozialräumliche Theorien und Analyseverfahren flicht Erkundung und Erhebung im Feld I flicht Erkundung und Erhebung im Feld II flicht Netzwerkarbeit 1 1,5 2 3,5,5 flicht Beteiligungsformen und -verfahren flicht Sozialräumliche Konzeptentwicklung flicht Angeleitete raxisreflexion 1 1,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 21 von 28
22 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 27 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 17 Theorie und raxis der Jugendhilfe Kinder- und Jugendarbeit ortfolio 15/180 Aus dem Bereich 17.1 bis 17.6 sind insgesamt 5 Veranstaltungen als flicht zu belegen. Wahlweise kann 17.4 oder 17.5 belegt werden Erlernen, verstehen und kritische Interpretation der psychischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Gegebenheiten auf dem Hintergrund gesellschaftlicher Bedingungen im Erziehungs- und Sozialisationsprozess der Kinder und Jugendlichen. Dabei kommt dem Bezug zur aktuellen Lebenswelt besondere Bedeutung zu. Kenntnisse und Auseinandersetzung mit den institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Jugendhilfe. Kenntnisse und Umgang mit den relevanten gesetzlichen Grundlagen. Kinder- und jugendpolitische Standorte analysieren und kritisches Engagement entwickeln. rofessionell handeln können in unterschiedlichen raxisfeldern, in differenzierten z. T. roblem- und Konfliktsituationen sowie unterschiedlichen Zielgruppen. Hierzu gehört auch die Reflexion eigener Einstellungen, Interessen und Motive. flicht flicht flicht Wahlpflichtangebot Wahlpflichtangebot Erziehung, Bildung und Sozialisation Jugend, Jugendarbeit, Jugendhilfe Veränderungsprozesse der Jugendhilfe in Verbindung mit sozioökonomischen Bedingungen Jugendhilfe im behördlichen Kontext Soziale Arbeit und ädagogik in der Schule flicht Rechtliche Rahmenbedingungen,5,5,5 2 3 Walweise 17.4 oder Walweise 17.4 oder ,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 22 von 28
23 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 28 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 und -inhalte M 18 Diakoniewissenschaft Die Entstehung und Entwicklung einer sozialen Berufsidentität vor dem Hintergrund einer christlichen Traditionsbildung wahrnehmen und verstehen lernen; Diakonie in ihrer institutionellen Struktur im Rahmen der Freien Wohlfahrtspflege als einen gewachsenen Teil sozialer Arbeit einordnen und christliche Begründungszusammenhänge diakonischen Handelns kennenlernen und anwenden können. flicht Soziale und diakonische Traditionen flicht Wohlfahrtsarbeit zwischen Staat und Markt 6 5 K 2 5/ Hausarbeit 10/ Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 23 von 28
24 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 19 Gesundheit, Krankheit und Behinderung im sozialen Zusammenhang Gesundheit, Krankheit und Behinderung als soziale hänomene kennen und analysieren und als Handlungsfeld Sozialer Arbeit entdecken lernen ortfolio 15/180 flicht Gesundheit, Krankheit und Behinderung unter gesellschaftlichen Bedingungen flicht Gesundheit, Krankheit und Behinderungen unter institutionellen Bedingungen flicht Lebenslagen und Lebensweisen von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung flicht Hilfe,Begleitung, Förderung; rävention und Gesundheitsförderung flicht Begleitete rojektpraxis Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 24 von 28
25 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 30 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 20 European and International Aspects of Social Work and Healthcare Die Studierenden besitzen theoretische, analytische, sowie kommunikative Kompetenzen als Akteure im internationalen Kontext. Sie haben einen Überblick zur internationalen Forschung und Entwicklung Sozialer Arbeit bzw. des Gesundheitswesens. Sie verfügen über die erspektive von unterschiedlichen roblembearbeitungsvarianten in verschiedenen sozialpolitischen Kontexten. Sie haben Kenntnisse über Fachbegriffe in einer ausgewählten Fremdsprache, können Fachartikel im Original lesen und im Kern verstehen. Sie sind in der Lage Fachdiskussionen in der entsprechenden Fremdsprache zu führen. 5 5 Hausarbeit 5/180 Das wird in einer Fremdsprache angeboten, in der Regel Englisch Voraussetzung: Grundkenntnisse in der englischen Sprache. flicht Europäische und internationale gesundheits- und Sozialsysteme flicht Fachenglisch, Fachtürkisch, andere Fremdsprachen flicht Soziale roblemlagen im internationalen Kontext 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 25 von 28
26 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 31 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 M 21 Aktuelle Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf sozialarbeiterisches Handeln 5 4 Hausarbeit 5/180 Bis zu zwei Lehrveranstaltungen zum jeweils aktuellen Themengebiet sind formal so ausgestaltet, dass der Gesamtworkload erreicht wird. Die Studierenden sollen an konkreten Beispielen lernen, dass und wie aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen sowohl neue roblemlagen generieren (können) als auch die Rahmenbedingungen sozialarbeiterischen Handelns affizieren. Dies schließt ein, dass die Studierenden politische Urteilsfähigkeit als Bestandteil professioneller Handlungskompetenz erkennen und entwickeln (bei Bedarf ) Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 26 von 28
27 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 32 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 und -inhalte M 22 Bildungsprozesse beobachten, begleiten und gestalten 5 4 Hausarbeit 5/180 Verständnis für das Verhältnis von Bildung und Gesellschaft entwickeln. Bildungsauftrag und Bildungskonzepte, insbesondere im christlichen und interreligiösen Kontext, befragen können. Entwicklung der Fähigkeit, Bildungsprozesse beobachten, begleiten und gestalten zu können. flicht Bildung und Gesellschaft flicht Bildungsprozesse beobachten und gestalten,5,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 27 von 28
28 Nr. 9/2009 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 33 von 78 Anlage B 1 / 2 Wahlweise Erster oder Zweiter Studienabschnitt gem. 2 Absatz 3 und -inhalte M 23 Gemeindepädagogisch arbeiten mit Zielgruppen 5 4 Hausarbeit 5/180 Religiös orientierte Bildungsangebote mit Menschen verschiedenen Alters im Kontext kirchlicher Arbeit theologisch und religionspädagogisch reflektiert konzipieren, planen, flicht Modelle und Konzepte kirchlicher Bildungsarbeit mit Zielgruppen durchführen und evaluieren. flicht Beispiele kirchlicher Bildungsarbeit mit Zielgruppen,5,5 1. Änderung des Besonderen Teils rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit Seite 28 von 28
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