Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1/2014. Zum Geleit. IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste. Sommersemester 2014

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1 Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1/2014 Zum Geleit Sommersemester 2014 Seit März 2012 ist die Ombudsstelle für Studierende als unabhängige und weisungsfreie Einrichtung im Hochschulqualitätssicherungsgesetz verankert, um Informations-und Servicearbeit zu leisten sowie für den gesamten Tertiärbereich die Funktion einer hochschulischen Ombudsstelle auszuüben. Diese aktuelle Frühjahrsausgabe der Informationen für Hochschul- Ombudsdienste - IHO enthält eine Fülle an Informationen über bestehende Instrumente und Verfahren, wie die Anliegen von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrenden an Hochschulen möglichst effizient und neutral behandelt werden bzw. welche aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen sich abzeichnen. Mittlerweile liegt der erste gesetzliche vorgesehene Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für das Studienjahr 2012 /2013 vor, der auch an den Nationalrat übermittelt wird. Diese Publikation bietet einerseits einen interessanten Rückblick auf die wechselhafte Geschichte der früheren Studierendenanwaltschaft. Andererseits informiert der Bericht über die Publikationen und Veranstaltungshöhepunkte der Ombudsstelle für Studierende. Die umfangreichen Statistiken belegen die große Akzeptanz dieser Einrichtung, etwa wenn es um die verstärkte Nutzung des elektronischen Serviceangebots geht. Gleichzeitig gibt die Reihung der häufigsten Anfragethemen einen Einblick in die Herausforderungen im Rahmen des hochschulischen Alltages, von der Leistungsbeurteilung bei einzelnen Prüfungen bis hin zur Finanzierung des Studiums. Die Fallfrequenz nach Hochschulinstitutionen - 87 Prozent Universitäten, zehn Prozent Fachhochschulen, zwei Prozent Privatuniversitäten und ein Prozent Pädagogische Hochschulen - ist vor dem Hintergrund der jeweiligen Studienzahlen zu sehen. Als neue Initiative gibt es heuer im Parlament ein Open Meeting, das die Ombudsstelle für Studierende für Vertreterinnen und Vertretern der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschulinstitutionen und der hochschulischen Interessensvertretungen gemeinsam mit Parlamentarierinnen und Pa- la mentariern abhalten wird. Der Ombudsstelle für Studierende wünsche ich für ihre umfangreichen Aufgaben in den Bereichen Service und Information sowie bei der Behandlung konkreter studentischer Anliegen in Kooperation mit den Hochschulinstitutionen alles Gute und viel Erfolg. Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 1

2 Inhaltsverzeichnis Geleitwort Bundesminister Mitterlehner Seite 1 Alles Neu Seite 2 Hochschul-Ombudsstellen in Österreich und Europa Seite 3 ENOHE-Konferenz Warschau Seite 7 Neue ENOHE-Webpage Seite 8 Ombudsstelle legt Parlament ersten Tätigkeitsbericht vor Seite 9 Meldungen zum Tätigkeitsbericht Seite 11 Fallbeschreibungen aus dem Tätigkeitsbericht Seite 13 Europa-Karte Seiten 16 und 17 Tätigkeitsbericht: Vorschläge an den Gesetzgeber Seite 21 Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses Seite 24 Wozu (k)eine/n Hochschulombudsfrau/mann? Seite 25 OS Aktuell: Neues Service Seite 26 Personalia Seite 27 Brauchen (Studierende) an Privatuniversitäten einen Ombudsmann? Seite 28 Literatur-Tipp: 20 Jahre FH-Recht Seite 29 Neuer Werkstatt-Bericht Mediation Seite 30 Messetätigkeiten / Termine 2014 Seite 32 Alles Neu macht normalerweise -einem berühmtem Sprichwort zufolge- zwar der Mai, aber es scheint etlichen Meldungen in dieser Ausgabe von Informationen für Hochschul-Ombudsdienste zufolge eher der März zu sein, der dies heuer (zumindest im Bereich der hochschulischen Ombudsstellen) tut. Neu ist der noch von Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mitte Dezember 2013 an das Parlament weitergeleitete Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende für das Studienjahr 2012/13, der im Februar 2014 unter dem Vorsitz des neuen Wissenschaftsministers Dr. Reinhold Mitterlehner im Wissenschaftsausschuss behandelt worden ist. Darüber gibt es in diesem IHO-Heft mehrere Artikel über wesentliche Inhalte wie anonymisierte Echtfälle sowie Vorschläge an Organe an den hochschulischen Bildungseinrichtungen, des weiteren einige Pressemeldungen sowie das Kommuniqué der Ausschuss-Sitzung dazu. Neu sind drei Ombudsstellen an Universitäten in Österreich: an der Universität Wien (dort nur für internationale Programmstudierende), an der Universität Klagenfurt sowie an der Anton Bruckner Privatuniversität in Linz. Auch in anderen Ländern tut sich organisatorisch was (siehe u.a. die Karte in der Mittelauflage), so wie sich auch bei der diesjährigen Konferenz des europäischen Netzwerkes der Hochschulombudsleute ENOHE in Warschau Mitte Mai inhaltlich was zum Thema Ombudsmen and Empowerment tun wird. Neu im Amt ist die stellvertretende Leiterin der Ombudsstelle, Maria De Pellegrin, früher an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig, und eine ausgewiesene Expertin bei der Behandlung von Studierendenanliegen. Und neu sind einige einschlägige Publikationen, über die ebenfalls berichtet wird. Hoffentlich finden sich wiederum auch für Sie interessante, neue Informationen in diesem IHO-Heft Dr. Josef Leidenfrost, MA Leiter der Ombudsstelle für Studierende 2

3 Hochschul-Ombudsstellen in Österreich und Europa: Neueste Entwicklungen Anton Bruckner Privatuniversität OÖ in Linz: Erste Ombudsstelle an einer Privatuniversität Mit der Anton Bruckner Privatuniversität OÖ hat nunmehr die dritte Hochschulinstitution in Österreich und erste Privatuniversität eine eigene Ombudsstelle für Studierende, beschlossen vom Präsidium und rückwirkend eingerichtet per 1. März Zu deren Leiter wurde Prof. Dr. Andreas Roser, bisher an der Anton Bruckner Privatuniversität für Qualitätsmanagement zuständig, bestellt und von der Studierendenvertretung gebeten, diese Funktion zu übernehmen. Die neue Einrichtung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Nähere Informationen: Prof. Dr. Andreas Roser Anton Bruckner Privatuniversität OÖ Qualitätsmanagement Wildbergstr. 18 A-4040 Linz Universität Wien: Ombudsstelle für internationale Programm-Studierende Erstmalig an österreichischen Hochschulen hat sich die Universität Wien eine eigene Ombudsstelle für internationale Studierende gegeben. Aus dem Text auf deren Homepage ( heißt es: Die Universität Wien hat eine Ombudsstelle eingerichtet, die von internationalen Programmstudierenden (=Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms wie z. B. ERASMUS oder Non-EU Student Exchange Program an der Universität Wien studieren) bei etwaigen Problemen im Zusammenhang mit dem Studium kontaktiert werden kann. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde in Form eines Mails an Dr. Lottelis Moser. Bitte stellen Sie Ihr Problem kurz dar; falls ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Universität Wien involviert ist, nennen Sie bitte den Namen. Diese Einrichtung, die dem Vizerektor für Internationales, Heinz Fassmann, untersteht, geht auf eine Empfehlung der Universitätenkonferenz im LEITFADEN für das Studium von internationalen Studierenden an österreichischen Universitäten aus dem Februar 2012 zurück, in der es heißt: 3

4 V. Hilfestellung bei Problemen Die Universität ermöglicht internationalen Studierenden die selbstständige Einholung von Informationen. Des Weiteren wird eine Ansprechperson benannt, die von Studierenden bei etwaigen Problemen kontaktiert werden kann. Nach Möglichkeit sollte hierfür eine zentrale Stelle herangezogen werden. Derartige spezielle Ombudsstellen für internationale Studierende gibt es sonst nur in Deutschland, wo vereinzelt Universitäten ähnliche Stellen wie an der Universität Wien eingerichtet haben. Auch in Deutschland stehen diese Einrichtungen mit einer einschlägigen Empfehlung der dortigen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Zusammenhang. Die Ombudsstelle an der Universität Wien wird von Mag. Dr. Lottelis Moser geleitet. Sie ist gleichzeitig auch die Leiterin des Büros für internationale Beziehungen. Für eigene inländische und ausländische Nicht-Programm- Studierende gibt es an Österreichs größter Universität noch keine eigene Ombudsstelle. Bei der Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen, die zur Vizerektorin für Lehre Christa Schnabl ressortiert, ist seit einiger Zeit allerdings eine eigene Stelle für Beschwerde- und Verbesserungsmanagement eingerichtet, an die sich Studieninteressentinnen und interessenten für die sowie Studierende an der Universität Wien mit ihren Anliegen und Problemen aus der Studienverwaltung wenden können (siehe dazu auch den einschlägigen Bericht in IHO 2012/2) Ombudsstelle für Studierende an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Als zweite öffentlich-rechtliche Universität (nach der Technischen Universität Graz) hat sich nunmehr die Universität Klagenfurt eine eigene Ombudsstelle für Studierende gegeben. Deren Leiter ist der ehemalige Rektor und emeritierter Universitätsprofessor Dr. Hans-Joachim Bodenhöfer. Auf der Homepage der Universität Klagenfurt findet sich dazu folgender Eintrag ( Kontakt Em. Univ.-Prof. Dr. Hans-Joachim Bodenhöfer Ombudsstelle für Studierende Raum Z 1.08a+b (Bereich Dekanatekanzlei) E studierenden-ombudsstelle@aau.at Termine der Sprechstunden 1. Sprechstunde: 4. April 2014, 9-11 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab einen genauen Termin unter studierenden-ombudsstelle@aau.at! Aufgaben 4

5 Die Ombudsstelle ist eine besondere Instanz in Konfliktfällen, in denen Probleme im Bereich Lehre & Studium auf herkömmlichem Wege, also durch die primär zuständigen Stellen (Institutsvorstand/-vorständin, Studienprogrammleitung, ÖH-Studienvertretung bzw. Fakultätsvertretung, ÖH-Referate, Studienabteilung, Studienrektorat) nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Sie ist also nicht die erste Anlaufstelle in studienbezogenen Anliegen, sondern soll dann aufgesucht werden, wenn herkömmliche Lösungs- und Vermittlungswege versagt haben. In solchen Konfliktfällen kann die Ombudsstelle Studierende in Studien-, Lehr-, Prüfungs-, und Verwaltungsangelegenheiten beraten und unterstützen. Sie nimmt Kontakt mit den Verantwortlichen auf und bemüht sich gemeinsam mit diesen um Lösungen. Sie ist unabhängig und behandelt die Anliegen vertraulich. Das Recht, die Ombudsstelle für Studierende anzurufen, steht allen Studierenden der Universität Klagenfurt zu. Welche Befugnisse hat die Ombudsstelle nicht? Die Ombudsstelle für Studierende berät und vermittelt in studentischen Anliegen und bemüht sich gemeinsam mit den Betroffenen um die Lösung von Problemen. Sie kann in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen abgeben. Die Angehörigen der Universität unterstützen die Arbeit der Ombudsstelle für Studierende und geben die erforderlichen Auskünfte. Die Ombudsstelle für Studierende kann nicht Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen) ändern, Bescheide aufheben, in laufende Verfahren eingreifen, vor Gericht vertreten, Universitätsangehörigen Weisungen erteilen. Nationale Ombudsstelle für Studierende Auch die nationale Ombudsstelle für Studierende steht allen in- und ausländischen Studierenden bei Fragen und Problemen zum Studium zur Verfügung. Universität Oslo hat Ombudsfrau Seit Februar 2013 hat die Universität Oslo (Universitetet i Oslo; gegründet 1811, fast Studierende, als erste norwegische Universität eine eigene Ombudsstelle für Studierende. Diese neue Stelle wird von Marianne Høva Rustberggard geleitet. Im on-line-mission Statement heißt es unter anderem: The student ombudsperson provides independent support for students at UiO. The ombudsperson has a duty of confidentiality, and can be contacted entirely without obligation. ( Mit dieser neuen Ombudsstelle an einer norwegischen Universität verfügen nunmehr 18 europäische Länder über derartige Einrichtungen: Belgien, Dänemark, Deutschland, England und Wales, Frankreich, Holland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweden, die Schweiz und Spanien. Der Großteil dieser Stellen ist jeweils dezentral vor Ort, direkt an den Institutionen angesiedelt (siehe auch die Europa-Karte in der Mittelauflage dieser IHO-Ausgabe). Zumeist wurden sie aufgrund von Eigeninitiativen der jeweiligen Hochschulleitungen geschaffen. In einigen Ländern gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen zur Einführung von Ombudsstellen an Hochschulen, so z. B. in Spanien oder in Kroatien. Für England und Wales sowie in Österreich gibt es gesetzliche Vorkehrungen für zentrale Ombudsstellen, in ersterem Falle das Office of the Independent Adjudicator for Higher Education OIAHE, die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in zweiterem. 5

6 Student Ambassador an der Universität Kopenhagen An der Universität Kopenhagen in Dänemark gibt es seit Anfang 2013 eine Art Studentenombudsfrau, den Student Ambassador. Auf deren Homepage ( steht zu lesen: The Student Ambassador at the University of Copenhagen is the first of its kind in Denmark. The position of Student Ambassador was created as part of the action plan initiated by the University Rector in the wake of the case of the former brain researcher Milena Penkowa. In that case, a student was wrongly accused of theft, and it was subsequently decided that the University needed to do a better job of helping students who become involved in disciplinary cases at the University of Copenhagen. The original plan was to establish the position as a student ombudsman. However, according to the Legal Affairs Committee of the Danish Parliament, ombudsman is a protected title reserved for two institutions the Ombudsman of the Danish Parliament and the Danish Consumer Ombudsman. Consequently, the name student ambassador was chosen instead. Tina Kaare ist der erste Student Ambassador an der Universität Kopenhagen. Sie hat 2001 ihr Jus-Studium an dieser Universität abgeschlossen und zunächst für das Danish Immigration Service als Head of the Asylum Unit und dann der Bürgerservice-Stelle gearbeitet. Tina hat nebenbei Kurse in Legal System und Legal Methodology an der Universität Kopenhagen unterrichtet. Sie war auch in einem Studierenden- Mentoring-Programm tätig und war Mitarbeiterin des Danish Centre for Information on Gender, Equality and Diversity (KVINFO). Neueste Entwicklungen in Deutschland Neben den Ombudsstellen für gute wissenschaftliche Praxis an nahezu allen deutschen Universitäten gibt es an etlichen Hochschulen auch eigene Ombudsstellen für Studierende bzw. Einrichtungen zum Beschwerdemanagement. Derzeit gibt es aktuell in zwei deutschen Bundesländern weitere Bemühungen zur Einrichtung derartiger bzw. ähnlicher Stellen. Hessen Im rot-grünen Koalitionsabkommen Verlässlich gestalten Perspektiven eröffnen. Hessen steht unter der Überschrift Moderne Hochschulen: Verantwortung, Beteiligung und Transparenz zu lesen: Wir wollen ein Beschwerdesystem für Studierende zu Studienbedingungen als Teil des Qualitätsmanagements der Hochschulen verpflichtend einführen. (S. 75) Baden-Württemberg Im Anhörungsentwurf zum Dritten Hochschulrechts-Änderungsgesetz von Baden- Württemberg vom 15. Oktober 2013 heißt es auf Seite 165: Das Gesetz sieht die verbindliche Einführung von Betreuungsvereinbarungen zwischen den Promovierenden und ihren betreuenden Hochschullehrer/innen vor. Für Konfliktfälle wird an den Hochschulen eine Ombudsperson eingesetzt. Wir werden über die weiteren Entwicklungen im nächsten IHO berichten. 6

7 11. ENOHE-Jahreskonferenz Mai 2014 Warschau Higher Education Ombudsmen and Empowerment Bereits zum elften Mal hält heuer das europäische Netzwerk der Hochschulombudsleute ENOHE (European Network of Ombudsmen in Higher Education) eine Jahreskonferenz ab, diesmal in Warschau und damit erstmals in einem osteuropäischen Land. Tagungsort der vom 15. bis 17. Mai 2014 stattfindenden Tagung ist die Universität Warschau, das Konferenz-Hauptthema lautet Higher Education and Empowerment: How to Make it Work Die Rolle von Hochschul-Ombudsleuten besteht vorrangig darin, für Studierende und andere Angehörige von Hochschulinstitutionen durch unabhängige, unparteiische und auf Tatsachenüberprüfung basierende Interventionen die verschiedensten Anliegen möglichst effizient zu behandeln. Dazu zählt auch das Konzept des empowerment, also die selbstverantwortliche und selbstbestimmte Vertretung eigener Interessen, hier die Unterstützung von Involvierten, damit diese bei der Problemlösung durch ihren eigenen Beitrag zu möglichst zufriedenstellenden Ergebnissen kommen können. Die Anwendung des Konzeptes des empowerment ist an drei Gruppen gerichtet: an Studierende, an Entscheidungsträgerinnen und träger an den Hochschulinstitutionen sowie an die Ombudsleute selbst. Drei Konferenz-Subthemen: Empowerment für Studierende, Hochschulen und Ombudsleute Die Studierenden sind mehr und mehr an qualitätsvoll hoher und zeitgerecht garantierter Lehre, Forschung und generell an einem funktionierenden Studienbetrieb interessiert. Die zu untersuchenden Themen sind welche Rechte und Verantwortlichkeiten die Studierenden dabei haben, wie sollten sie sich und auch ihre offiziellen Studierendenvertreterinnen und vertreter im Bedarfsfalle mit Ombudsleuten zusammenschließen? Welche Konfliktlösungsmechanismen könnten aus Sicht der Studierenden zur Anwendung kommen? Diesen Fragen widmet sich das Konferenz-Subthema Empowering Students. Hochschulinstitutionen sollten an den Fragen interessiert sein, wie sie durch Ombudsstellen befähigt werden, aus der Norm fallende Studierendenanliegen und Konflikte zu behandeln. Welche Vorteile bringt einer Hochschule ein Ombudsmann? Wie sollen und können Verantwortliche vor Ort (Rektorinnen und Rektoren, Dekaninnen und Dekane, Institutsvorstände) auf von Ombudsstellen aufgezeigte Probleme reagieren und sollten sie überhaupt? Dazu gibt es Beiträge unter dem Subthema Empowering Universities. Ombudsleute schließlich sind in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten und reduzierter Ressourcen selbst ein Ziel des empowerment, wenn es gilt, entsprechende offizielle Ombuds- Stellen neu zu schaffen bzw. bestehende nicht abzuschaffen (wie dies in Nordamerika und sehr vereinzelt auch in Europa in jüngster Zeit der Fall gewesen ist). Wie können Ombudsstellen ihre Leistungen demonstrieren und ihren Nutzen unter Beweis stellen? Was sind die Vorteile miteinander Erfahrungen auszutauschen, von Trainingsveranstaltungen und professioneller Weiterentwicklung? Wie sinnvoll und notwendig Fallstudien und öffentlich gemachte Empfehlungen sein können wird genauso analysiert wie die Weiterentwicklung des Ombudsmann-Konzeptes als solches, unter dem Subthema Empowering Ombudsmen. Nähere Informationen zum Programm, zu den Arbeitskreisen und Plenarsitzungen mit jeweils mehreren Rednerinnen und Rednern aus europäischen Ländern und aus Übersee sowie Anmeldedetails und Hotelhinweisen sind abrufbar unter 7

8 Neue ENOHE Webpage: Bei der zehnten Jahreskonferenz des europäischen Netzwerkes der Hochschulombudsstellen ENOHE (European Network of Ombudsmen in Higher Education) in Oxford, England im April 2013 wurde von den anwesenden Delegierten das sogenannte Oxford Resolution beschlossen. Neben Punkten wie zur zukünftigen Ausrichtung des Netzwerkes, zur Professionalisierung seiner Angebote und zur vereinsmäßigen Konstituierung des Netzwerkes enthält es auch eine Forderung, die elektronischen Services von ENOHE auszubauen und zu aktualisieren. Mit Jahresbeginn 2014 ging nunmehr eine neue Homepage on-line, die unter anzusteuern ist und etliche Menüpunkte auf der Startseite anbietet, die ein komfortables Weitersurfen ermöglichen: Events, Contact Us, Members Area. Im Bereich für Mitglieder stehen auch zahlreiche Publikationen von ENOHE, die bisher erschienen sind, als herunterladbare Dokumente zur Verfügung. Die Homepage wird von der englischen Partnerorganisation des Netzwerkes, dem Office of the Independent Adjudicator for Higher Education (OIAHE) im Rahmen von dessen Reaching- Out-Programmes serviciert. Themenvorschläge, Anregungen, Kritik sind willkommen unter die die genannte Homepage inhaltlich betreut. 8

9 Ombudsstelle für Studierende legt dem Parlament ersten Tätigkeitsbericht 2012/13 vor, Wissenschaftsausschuß diskutiert darüber Das Studienjahr 2012/13 war das erste, in dem die von der 2011 gesetzlich verankerte und am 1. März 2012 neu eingerichtete Ombudsstelle für Studierende einschlägige Informations- und Servicearbeit für die hochschulischen Bildungseinrichtungen geleistet sowie Anliegen von Studieninteressentinnen und -interessenten, Studierenden und ehemaligen Studierenden behandelt hat. Aus den Erfahrungen in beiden Bereichen, Informations- und Servicearbeit sowie Behandlung von Anliegen im Rahmen der Ombudstätigkeit ist der erste Tätigkeitsbericht 2012/13 entstanden. Er bringt weder Namen von Institutionen noch von Personen und auch keine Frequenzaufzählung von Anliegen pro hochschulischer Bildungseinrichtung, sondern versucht eine Mischung aus Routine-Alltagsarbeit und situationsbezogener Bearbeitung von Individualanliegen darzustellen. Dies wird durch Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen bzw. an den Gesetzgeber ergänzt. Steigende Studierendenzahlen, steigende Anliegen Im Wintersemester 2012/13 gab es im österreichischen Hochschulraum insgesamt Studierende davon waren Inländerinnen und Inländer. An den öffentlichen Universitäten waren insgesamt österreichische Studierende zugelassen. An 11 Privatuniversitäten studierten Inländerinnen und Inländer Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft betrieben ein Fachhochschulstudium, österreichische Studierende ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule. Dazu kamen insgesamt internationale Studierende. Der Großteil von ihnen, nämlich fast 90%, kam aus Europa, rund drei Viertel davon waren EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. An den öffentlichen Universitäten betrug der Anteil internationaler Studierender rund 25 %, an Privatuniversitäten rund 39 %. An Fachhochschulen betrug der Ausländeranteil 14 %, an Pädagogischen Hochschulen 5%. Für sie alle ist die Ombudsstelle für Studierende zuständig. Die Statistik zeigt, dass es mittlerweile im heimischen Tertiärsystem in den letzten Jahren nicht nur einen beträchtlichen Zuwachs an Studierenden gab. Diese befinden sich aufgrund der Diversität des Systems auch in sehr unterschiedlichen Situationen im Bezug auf Aufnahme und Zulassung zum Studium sowie Absolvierung und Abschluss eines solchen. Je nach der Größe der Institution variieren die studentischen Erwartungshaltungen an den Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb ihrer jeweiligen Hochschulinstitutionen. Neben speziellen studentischen Informations- und Betreuungsauch neutrale, unabhängige studentische Ombudsstellen Spezielle studentische Informations- und Betreuungsstellen existieren bereits an etlichen Hochschulinstitutionen, an öffentlichen Universitäten z.b. der student.point ( an der Universität Wien (die im Wintersemester 2012/13 allein insgesamt Studierende hatte). Eine ähnliche spezielle 9

10 Informationsstelle für Studierende gibt es auch an der Karl-Franzens-Universität Graz: 4students ( Ebenfalls an der Universität Wien gibt es, wie andernorts bereits erwähnt, eine eigene Stelle für Beschwerde- und Verbesserungsmanagement bei der Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen, die speziell für die sehr vielschichtigen Aspekte der Administration von Studierenden und ihren Daten zuständig ist ( univie.ac.at/ansprechpersonen/beschwerde-und-verbesserungsmanagement/). Einer der im Tätigkeitsbericht 2012/13 der Ombudsstelle für Studierende enthaltenen Vorschläge an die Hochschulinstitutionen ist es zu überlegen, ob vor Ort neben der Einrichtung von speziellen studentischen Informations- und Beratungsstellen auch die Schaffung von neutralen, unabhängigen studentischen Ombudsstellen sinnvoll ist, an die sich Studierende bei (meist ja auch vor Ort entstehenden und oft nur dort lösbaren) Anliegen, Problemen oder auch Missständen wenden können. Größe und Struktur von Institutionen sind bei solchen Überlegungen sicherlich wesentliche Kriterien und nicht alle werden dabei dieselben Bedürfnisse haben. Zwei österreichische Hochschulinstitutionen, wie im Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle aufgezeigt (im Kapitel ), haben bereits eigene lokale Ombudsstellen: - die Technische Universität Graz und - die Fachhochschule der WKW Wien. Seither sind dazugekommen (siehe eigene Artikel dazu in dieser IHO-Ausgabe): - die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und - die Anton Bruckner-Privatuniversität OÖ Veranstaltungen zum Thema hochschulische Ombudsstellen 30. April 2014, Technische Universität Graz Am 30. April 2014 findet an der Technischen Universität Graz eine Arbeitstagung zum Thema WOZU (K)EINE/N HOCHSCHULOMBUDSFRAU/MANN statt, bei der verschiedenste Themen rund um hochschulische Ombudsstellen behandelt werden (siehe Artikel auf S. 25 dieser IHO-Ausgabe bzw. die Homepage der Ombudsstelle unter oder Menüpunkt Veranstaltungen ). Ende des Sommersemesters 2014, Parlament, Wien Gegen Ende des Sommersemesters 2014 werden Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter, Hochschulvertreterinnen und Hochschulvertreter sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem Open Meeting im Parlament zur Diskussion des ersten Berichtes und für Überlegungen zum nächstjährigen Tätigkeitsbericht eingeladen. Näheres dazu ab Mitte Mai auf der Homepage der Ombudsstelle für Studierende, siehe oben, unter Veranstaltungen. Reaktionen auf den Tätigkeitsbericht 2012/13 der Ombudsstelle für Studierende können an die -adresse os.tb1213@bmwfw.gv.at oder josef.leidenfrost@bmwfw.gv.at geschickt werden. 10

11 Meldungen zum ersten Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende Wo Studierende der Schuh drückt: Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge und Studienbedingungen (Meldung der Parlamentskorrespondenz vom 9. Jänner 2014) Wien (PK) Im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 (HS-QSG) wurde unter anderem auch die Ombudsstelle für Studierende gesetzlich verankert. Nun liegt der erste Bericht der Ombudsstelle über das Studienjahr 2012/13 dem Nationalrat vor ( III-35 d.b.). Er gibt Auskunft darüber, wie die Ombudsstelle ihren gesetzlichen Auftrag der Informations- und Servicearbeit erfüllt. Neben Statistiken zu den Beratungsfällen finden sich auch anonymisierte Beschreibungen ausgewählter Fälle und daraus abgeleitete Vorschläge der Ombudsstelle, die sich an Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber richten. Ombudsstelle für Studierende als Instrument der Qualitätssicherung Das 2012 in Kraft getretene HS-QSG brachte zahlreiche Neuerungen im Bereich der Qualitätssicherung der tertiären Bildungseinrichtungen. Es ist die gesetzliche Basis für die Arbeit der Ombudsstelle für Studierende, die sich über mehrere Zwischenschritte aus der bereits 1997 eingerichteten Studierendenanwaltschaft entwickelt hat. Ihre Aufgabenbereiche umfassen sowohl die persönliche Beratung und Vermittlung von Studierenden als auch die Beratung der Bildungseinrichtungen und internationale Kooperationen. Sie ist eine weisungsfrei gestellt Einrichtung, jedoch keine Behörde und kann somit keine rechtsvollziehende Handlungen setzen oder Rechtsauskünfte erteilen. Sie ist auch keine Aufsichtsbehörde für öffentliche Universitäten. Die personelle Ausstattung umfasste im Jahr 2013 zehn Personen: den Leiter der Ombudsstelle, eine Assistentin, den stellvertretenden Leiter, vier ReferentInnen sowie einen Lehrling und eine Praktikantin. Diese MitarbeiterInnen bearbeiten ein sehr weites Themenfeld und stellen Kontakte zu Organen und Angehörigen an Hochschulinstitutionen, studentischen und hochschulischen Interessensvertretungen als auch zu Beratungs- und Interessensvertretungseinrichtungen außerhalb des universitären Bereichs her. Neben der direkten persönlichen Beratungstätigkeit hat die Ombudsstelle eine Reihe von Beratungsbroschüren aktualisiert oder neu verfasst. Statistik zur Tätigkeit der Ombudsstelle Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte bearbeitete die Ombudsstelle für Studierende im Studienjahr 2012/13 insgesamt 505 Anliegen in Form schriftlicher Verfahren. Zu Semesterende steigert sich üblicherweise das Aufkommen der Anliegen. Der Großteil davon, etwa 71 %, konnte von der Ombudsstelle selbst positiv erledigt werden. Bei 16 % der Anliegen wurde an andere Institutionen oder Organisationen weiterverwiesen. In den restlichen Fällen wurde von den EinbringerInnen entweder keine Zustimmung zur weiteren Bearbeitung gegeben (2 %), oder sie stellten sich als hinfällig heraus (5 %). 6 % der Fälle waren zum Berichtszeitpunkt noch unerledigt. 11

12 Bei den zehn häufigsten Themenkategorien, in denen jeweils mehr als 40 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen wurden, standen die Fragen zu Leistungsbeurteilung und Studienbeitrag, an erster Stelle. Hier gab es jeweils mehr als 50 Fälle, die bearbeitet wurden. Fast ebenso viele Fälle wurden in die Kategorie "Sonstiges" eingeordnet, die ein breites Spektrum umfasst, das von Fragen der Führung akademischer Titel über ÖH-Wahlen zu Disziplinarfragen reichte. Ebenfalls über 40 Fälle verzeichnete man bei Fragen der Zulassung zum Studium und die Studienbeihilfe betreffend. Zwanzig oder mehr Fälle gab es zu den Themenbereichen Zulassungsregelungen, Probleme mit der Betreuung durch ProfessorInnen, schlechte Studienbedingungen, Durchlässigkeit des Universitätssystems sowie Studieren mit Behinderung. Aufgeschlüsselt nach dem Typus der Bildungseinrichtung betrafen 87 % der abgeschlossenen Anliegen Universitäten, 10 % Fachhochschulen, 2 % Privatuniversitäten und 1 % Pädagogische Hochschulen. Ombudsstelle muss noch weiter bekannt gemacht werden Der Bericht enthält auch anonymisierte Fallbeispiele aus der Praxis der Ombudsstelle sowie aus dieser Beratungstätigkeit abgeleitete Vorschläge an Hochschulen und an den Gesetzgeber. So wird etwa angeregt, dass alle hochschulischen Bildungseinrichtungen Studierende gezielt über die Möglichkeit informieren, sich an die Ombudsstelle zu wenden. Ombudsstelle für Studierende: 505 Verfahren im ersten Arbeitsjahr (Meldung der Parlamentskorrespondenz vom 20. Februar 2014) Thema des Wissenschafts-Ausschusses am 19. Februar 2014 war der erste Tätigkeitsbericht der neuen Ombudsstelle für Studierende, die gemäß dem 2012 in Kraft getretenen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz im Studienjahr 2012/13 ihre Arbeit aufgenommen hat ( III-35 d.b.). Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte hat die Ombudsstelle in ihrem ersten Arbeitsjahr 505 schriftliche Verfahren durchgeführt. 71 % konnten positiv erledigt werden. Am meisten Beschwerden gab es in Bezug auf Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge, Studienzulassungen und die Studienbeihilfe, erläuterte der Leiter der Ombudsstelle für Studierende Josef Leidenfrost. Der Start der neuen Einrichtung wurde von den Abgeordneten positiv gewertet. SPÖ- Abgeordnete Andrea Kuntzl erkundigte sich, inwieweit man künftig noch genauere Darstellungen konkreter Problemfälle in den Bericht aufnehmen könne, ohne dabei Verschwiegenheitspflichten zu verletzen. Der Leiter der Ombudsstelle sagte, er nehme die Anregung einer genaueren Kategorisierung der Fälle gerne auf. Der Bericht der Ombudsstelle für Studierende wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Kapitel 5 aus dem Tätigkeitsbericht 12

13 Anonymisierte Fallbeschreibungen aus dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle 2012/13 Gemäß 31 Abs. 3 HS-QSG 2011 hat die Ombudsstelle für Studierende jedes Anliegen von Studierenden, Studieninteressentinnen und -interessenten sowie von ehemaligen Studierenden zu behandeln. Gemäß 31 Abs. 4 ist sie berechtigt, Informationen zu in den von diesen Personen vorgebrachten Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der hochschulischen Bildungseinrichtungen (oder allenfalls anderer Institutionen) einzuholen. Diese sind wiederum verpflichtet, der Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen. Nachfolgend werden nunmehr einige anonymisierte Echtfälle aus dem Berichtszeitraum für den Tätigkeitsbericht 2012/13 dargestellt, wobei (wenn vorhanden) die jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungstexte bzw. andere Regelungen angeführt bzw. die Sachverhaltsdarstellungen sowie die Ergebnisse der Behandlung der Anliegen dargestellt wurden. Aufnahmeverfahren für zwei Studien an zwei öffentlichen Universitäten am selben Tag [ 124b UG 2002 idgf] Sachverhalt Eine Studienwerberin wollte sich für zwei Studien mit unterschiedlichen Aufnahmeverfahren an verschiedenen Universitäten, Universität A und Universität B, bewerben und hatte damit an den dafür vorgesehenen Aufnahmeverfahren teilzunehmen. Nachdem die Aufnahmeverfahren für eines der beiden Studien österreichweit - und damit auch an Universität A - am selben Tag stattfanden, gab es keine Möglichkeit, bei Zeitgleichheit der Aufnahmeverfahren an der Universität B am dortigen Aufnahmeverfahren in voll erforderlichem Ausmaß teilzunehmen. (Auch die Wahl des Studienortes erfolgte bei der Voranmeldung, sodass ein späterer Studienplatztausch zwischen den Hochschulstandorten nicht mehr möglich war.) Das Aufnahmeverfahren für das andere Studium fand an Universität B in mehreren Stufen statt, beginnend mit der Online-Registrierung über schriftliche Aufnahmetests bis hin zu persönlichen Interviews. Besagte Studienwerberin wurde zu einem persönlichen Gespräch an Universität B in zeitlicher Übereinstimmung genau an jenem Tag eingeladen, an dem der Test an Universität A stattfinden sollte. Sie wandte sich an die Ombudsstelle für Studierende, um sich nach der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für das persönliche Gespräch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an Universität B zu informieren. Diese hatte der Studienwerberin gegenüber bereits erklärt, dass dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei. Maßnahme von Seiten der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende nahm Kontakt mit der für die Aufnahmeverfahren zuständigen Stelle an Universität B auf und erkundigte sich nach der Möglichkeit einer Verschiebung des persönlichen Gesprächs aus beschriebenen Gründen. Die Universität B war dazu nicht bereit und verwies auf das Mitteilungsblatt, in dem ausdrücklich angeführt ist, dass Termine zu mündlichen Gesprächen nach erfolgter Einteilung nicht verschiebbar sind. Keine Lösung möglich Dies wurde von der Ombudsstelle für Studierende der Studienwerberin mitgeteilt, sie musste sich für einen der beiden Termin bzw. ein Bewerbungsverfahren entscheiden. 13

14 Administrativer Fehler bei einem Aufnahmeverfahren [keine konkrete Norm betreffend] Sachverhalt Auch für Universitätsstudien gibt es mittlerweile Zulassungsverfahren, die in mehreren Phasen verlaufen. Zunächst muss sich die Studienwerberin bzw. der Studienwerber online registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Bearbeitungsnummer generiert. Danach bekommt sie / er eine Zahlungsaufforderung für die Kostenbeteiligung am Aufnahmeverfahren. Geht der Beitrag rechtzeitig auf das Universitäts-Konto ein, so erhält sie / er eine Einladung zum schriftlichen Aufnahmeverfahren. Ein Studienwerber wandte sich an die Ombudsstelle für Studierende und bat um Hilfestellung. Er hatte sich fristgerecht registriert, eine Bestätigung derselben sowie eine Zahlungsaufforderung für Kostenbeteiligung blieben jedoch aus. Mehrmals hatte er versucht, Kontakt mit der zuständigen Stelle an der Universität Y aufzunehmen, um zu klären, warum er keine weiteren Benachrichtigungen bekommen hatte. Dabei wurde er lediglich wiederholt weiterverwiesen. Schließlich erhielt er ein Schreiben, dass die Frist zur Einzahlung abgelaufen sei und er daher am Aufnahmeverfahren nicht mehr teilnehmen könne. Maßnahmen seitens der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende nahm Kontakt mit der zuständigen Stelle an der Universität Y auf und bat, den Fall nochmals zu überprüfen. Lösung möglich Es stellte sich heraus, dass es bei der administrativen Bearbeitung der Registrierungen eine Verwechslung mit einem anderen Studienwerber gegeben hatte. Der Fehler wurde unverzüglich behoben und dem Studienwerber die Möglichkeit gegeben, auch nach Ablauf der Frist den Beitrag einzuzahlen und so zum Aufnahmeverfahren zugelassen zu werden. Abschluss von Lehrgängen nicht ausreichend für die Zulassung zum Diplomstudium an einer öffentlichen Universität [ 51 Abs. 2 Z 26, 54 Abs. 3, 64 Abs. 1 UG 2002 idgf] Sachverhalt Eine Studienwerberin wollte sich für ein Studium bewerben, wurde jedoch von einer Universität (informell) mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht die Voraussetzungen zur Zulassung erfülle. Die Betroffene hatte zwei Lehrgänge universitären Charakters absolviert. Da sie keine Reifeprüfung abgelegt hatte, war für diese Lehrgänge die Zulassung anhand einer der Studienberechtigungsprüfung ähnlichen Prüfung erfolgt. Maßnahmen von Seiten der Ombudsstelle für Studierende Gemäß 64 Abs. 1 UG 2002 kann die allgemeine Universitätsreife durch eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachgewiesen werden. Auch 51 Abs. 2 UG 2002 ist heranzuziehen, wonach der Umfang der Studien im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben ist. Das Arbeitspensum eines Jahres hat 60 Anrechnungspunkte zu betragen. Der Arbeitsaufwand für Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen. Keines der im konkreten Fall von der Betroffenen abgeschlossenen Studien entsprach mehr als 120 ECTS Punkte. Keine Lösung möglich Die Entscheidung der zuständigen Organe der Universität Z, die Studienwerberin nicht zum ordentlichen Studium zuzulassen, war gesetzeskonform. Die Ombudsstelle für Studierende teilte dies der Betroffenen in einem erklärenden Schreiben mit. 14

15 Nach FH-Bachelorabschluss Probleme bei der Zulassung zum Masterstudium an einer öffentlichen Universität [ 58 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) 1991 idgf] Sachverhalt Ein Studierender schloss das Bachelorstudium an der Fachhochschule Y erfolgreich ab und wollte im Anschluss zu einen Masterstudium an der Universität Z zugelassen werden. Die zuständige Stelle lehnte ihn jedoch in einem formlosen Schreiben mit der Begründung ab, dass die absolvierte Fachrichtung an der Fachhochschule Y nicht ausreichend für die Zulassung zum angestrebten Studium an der betreffenden Universität Z sei. Man schlug dem Studienwerber ein Informationsgespräch vor und bot ihm an, in ein Bachelorstudium einzusteigen, sich das absolvierte Fachhochschulstudium vollständig anerkennen zu lassen und die zusätzlich erforderlichen Prüfungen nachzuholen. Der Studierende kontaktierte die Ombudsstelle für Studierende und wollte wissen, ob das konkrete Schreiben als Bescheid zu betrachten sei und daher eine Einspruchsfrist einzuhalten wäre bzw. welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stünden, falls er keine Einigung mit dem zuständigen studienrechtlichen Organ erzielen könne. Maßnahmen der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende informierte den Studienwerber, dass es sich bei der Mittteilung um keinen Bescheid im Sinne des 58 AVG 1991 idgf handle, sondern um eine informelle Mitteilung. Es wurde ihm empfohlen, die Ausstellung eines Bescheides im Sinne des 58 AVG zu beantragen, da es sich in seiner Angelegenheit immerhin um die Ablehnung zur Zulassung an einer Universität handelt und er nötig sei für weitere rechtliche Schritte. Empfohlene Schritte Die konkreten Schritte und Maßnahmen, die dem Studienwerber im gegenständlichen Fall empfohlen wurden, bestanden in der Beantragung eines Bescheids im Sinne des 58 AVG, der eine Begründung enthalten muss, weshalb das absolvierte Fachhochschulstudium nicht ausreichend für die Zulassung im angestrebten Masterstudium sei sowie den Hinweis auf das Rechtsmittel der Berufung an die nächsthöhere Instanz, also den Senat. Probleme bei der Zulassung zum Studium an einer öffentlichen Universität wegen Vorlage eines vorläufigen ausländischen Reifeprüfungszeugnisses [ 64 Abs. 1 UG 2002 idgf] Sachverhalt In manchen europäischen Ländern werden Originalreifeprüfungszeugnisse erst zu einem (viel) späteren Zeitpunkt nach der Reifeprüfung den Absolventinnen und Absolventen vom zuständigen nationalen Bildungsministerium zugesandt, an nationalen Hochschulen wird ein vorläufiges Zeugnis als Zulassungsnachweis akzeptiert. Eine Studienwerberin mit einem solchen Zeugnis beantragte die Zulassung zum Studium als ordentliche Studierende an der Universität X. Diese Zulassung wurde informell abgelehnt, da die Studienwerberin noch kein endgültiges Zeugnis vorlegen konnte. Daraufhin wandte sie sich an die Ombudsstelle für Studierende und ersuchte um Auskunft, welche Maßnahmen es gäbe, um doch noch im kommenden Semester ihr Studium beginnen zu können. Maßnahmen seitens der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende führte Recherchen zum Anliegen der Studienwerberin durch und setzte sich mit dem zuständigen Organ der Universität zur Klärung des Sachverhaltes in Verbindung. Dieses verwies auf 64 Abs. 1 UG 2002, wonach ein ausländisches Zeugnis, welches auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation dem österreichischen Reifeprüfungszeugnis äquivalent ist, benötigt wird, um die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen. Daher könnten weder sonstige Dokumente noch Kopien als Ersatz für das Original-Reifeprüfungszeugnis vorgelegt werden. Das einzige zur Verfügung stehende Mittel für die Betroffene sei, beim Bildungsministerium des Herkunftslandes anzusuchen, das Originaldokument frühzeitig auszustellen. Österreichkarte 15

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17 Lösung möglich Die Studienwerberin setzte sich mit dem Ministerium im Heimatland in Verbindung und konnte dort erreichen, dass das Reifezeugnis zügig übermittelt wurde. Dadurch konnte sie wie gewünscht noch für das betreffende Semester zugelassen werden. Nachweis der Deutschkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung an einer öffentlichen Universität [ 63 Abs. 10 ivm 63 Abs. 11 UG 2002 idgf] Sachverhalt Eine Studienwerberin, die in einem europäischen Land ihre Reifeprüfung absolviert hatte, wollte an der Universität A zum Studium zugelassen werden. Ihr Reifeprüfungszeugnis wurde von der Universität A jedoch nicht als Zulassungsvoraussetzung anerkannt, da sie dadurch keinen Nachweis ihrer Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau (=Selbstständige Sprachverwendung) erbracht habe. Die Studienwerberin hatte allerdings in ihrem Heimatland im Unterrichtsfach Deutsch maturiert. Zwei nationale Instanzen ihres Heimatlandes bestätigten die Absolvierung der Deutsch- Reifeprüfung und somit ihre Kenntnisse auf B2-Niveau. Im Zuge der Reifeprüfung im Heimatland wurden sowohl das Hörverständnis als auch die Schreib- und Lesefähigkeiten in der deutschen Sprache überprüft. Auch die grammatikalischen und sprachlichen Kompetenzen wurden festgestellt. Somit wären grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt gewesen. Die Mutter der Studienwerberin und diese selbst wollten wissen, ob es möglich wäre, noch für das kommende Semester zum Studium zugelassen zu werden. Die Möglichkeiten, die sich boten, waren, entweder die abgelegte Reifeprüfung doch noch als Zulassungsvoraussetzung anerkannt zu bekommen oder den geforderten Sprachkenntnisnachweises durch eine weitere Deutschprüfung bis zum Ende der Nachfrist zu erbringen. Maßnahmen der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende setzte sich mit dem zuständigen Organ der Universität A in Verbindung und wies auf 63 Abs. 10 UG 2002 hin: Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache, sofern und soweit diese für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich ist, nachzuweisen. Obwohl die konkrete Universität die erfolgreiche Absolvierung aufgezählter Sprachzertifikate verlangt, sieht 63 Abs. 10 UG 2002 vor, dass der Nachweis auch insbesondere durch ein Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erbracht werden kann. Im gegenständlichen Fall erfüllte die Studierende zweifelsfrei dieses Kriterium. Lösung möglich Nach nochmaligem Kontakt der Ombudsstelle für Studierende mit dem zuständigen Organ konnte die Studienwerberin doch noch ohne weitere Auflagen zugelassen werden. Verbot des Kopierens von Multiple-Choice-Tests an einer Fachhochschule [ 13 Abs. 6 FHStG 1993 idgf] Sachverhalt Eine Studierende übte Kritik an der Regelung ihrer Fachhochschule, wonach in der Studienund Prüfungsordnung das Kopieren von Multiple-Choice-Prüfungen verwehrt wurde. Sie hielt diese Bestimmung für unzulässig und wandte sich an die Ombudsstelle für Studierende. Gemäß 13 Abs. 6 FHStG 1993 idgf ist Studierenden Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn die Studierenden dies binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangen. Die Studierenden sind zudem berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Dass eine Bestimmung, Unterlagen wie Multiple-Choice-Fragen ausgenommen wären, ist im Gesetz nicht explizit 18

18 erwähnt. Die Regelung der Fachhochschule, wonach die Prüfungsordnung der betroffenen Fachhochschule einen Verweis auf die Bestimmung des 79 Abs. 5 UG 2002 idgf enthält, in dem das Recht auf das Anfertigen von Fotokopien Multiple-Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items explizit ausgenommen ist, ist nach Ansicht der Ombudsstelle für Studierende contra legem. Maßnahmen der Ombudsstelle für Studierende Die Ombudsstelle für Studierende nahm mit der betreffenden Fachhochschule Kontakt auf und machte sie auf diesen Umstand aufmerksam. Eine Änderung der Bestimmung ist durchgeführt worden. Schwierigkeiten zwischen Doktorandinnen und Doktoranden und Betreuerinnen und Betreuer Anliegen Immer wieder erreichen die Ombudsstelle für Studierende Anliegen von Dissertantinnen und Dissertanten, bei denen es sich um Probleme zwischen der Dissertantin / dem Dissertanten und der Betreuerin / dem Betreuer handelt. Beklagt werden dabei eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Betreuungsleistung, Probleme auf persönlicher Ebene bis hin zu Vorwürfen des Mobbings durch die betreuenden Personen. Erschwerend wirkt dabei, dass die Dissertantin bzw. der Dissertant oft auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin / Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist und dadurch die Betreuerin / der Betreuer auch direkte Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter ist. Ein Studierender, der im Zuge seines Doktoratsstudiums als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut tätig war, beklagte, von seinem Betreuer ungerecht behandelt und persönlich gemobbt zu werden. Er beschimpfe ihn am Arbeitsplatz. Seinen Kolleginnen und Kollegen würden Auslandsreisen zu Kongressen mit Kostenübernahme genehmigt werden, er jedoch dürfe nicht einmal an nationalen Veranstaltungen teilnehmen. Das persönliche Verhältnis zwischen dem Doktoranden und dem betreuenden Professor verschlechterte sich dadurch zunehmend. Der Studierende wandte sich daraufhin an die Ombudsstelle für Studierende mit der Bitte um Herbeiführung eines Gesprächs zur Klärung der Situation mit dem Professor sowie dem Rektorat. Die Ombudsstelle für Studierende bot den beteiligten Personen die Teilnahme an einem vermittelnden Gespräch vor Ort an. Es wurde jedoch von den Verantwortlichen kein Bedarf gesehen, wodurch ein solches nicht zustande kam. Der Doktorand fand eine neue Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter und führte auch seine Dissertation an einer anderen Universität fort. Keine Lösung möglich Die Ombudsstelle für Studierende konnte keine Lösung im Sinne des Doktoranden erreichen, da die personenbezogenen Konflikte bereits zu sehr eskaliert waren. Plagiatsvorwürfe gegen eine Studentin im Diplomstudium an einer öffentlichen Universität Sachverhalt Ein Professor legte die Betreuung einer Diplomarbeit nieder mit der Begründung, die Diplomarbeit beinhalte zu viele Zitate, die unter anderem aus nicht gekennzeichneten Übersetzungen stammten. Die Studierende wollte aber dennoch ihre überarbeitete Diplomarbeit fertigstellen und einreichen, da sie unter starkem Zeitdruck stand, weil ihr Studium bald auf ein Bachelor- / Masterstudium umgestellt werden würde. Sie ersuchte, dass bezüglich des endgültigen Vorlagetermins eine Kulanzlösung getroffen werden sollte, damit sie noch ausreichend Zeit zur Überarbeitung haben würde, um ihr Studium im alten Curriculum abzuschließen. Der Studierenden wurde die Möglichkeit eingeräumt, ihre Diplomarbeit einzureichen und elektronisch hochzuladen. Im Zuge der 19

19 elektronischen Plagiatsüberprüfung bestätigten sich die erhobenen Vorwürfe. Die Studierende wandte sich daraufhin mit ihrem Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende. Keine Lösung möglich Aufgrund der internen Plagiatsprüfregelungen und der Konsequenzen daraus war keine Beurteilung der Diplomarbeit im alten Curriculum mehr möglich. Die Studierende musste in den neuen Studienplan wechseln. Betreuung für Dissertation [ 80 Abs. 1 ivm 81 Abs. 3 und 82 Abs. 1 UG 2002 idgf, studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität] Sachverhalt Ein Dissertant wollte nach mehreren Jahren Unterbrechung seines Doktoratstudiums seine Dissertation erneut einreichen. Er wurde auf Antrag von seiner Universität ordnungsgemäß zum Doktoratsstudium zugelassen. Da der ehemalige Betreuer bereits pensioniert war, hatte der Studierende Probleme, eine neue Betreuerin bzw. einen neuen Betreuer für sein Dissertationsgebiet zu finden. Er wandte sich daher an die Ombudsstelle für Studierende mit der Bitte um Hilfestellung. Maßnahmen seitens der Ombudsstelle Die Ombudsstelle für Studierende nahm Kontakt mit dem Rektorat der Universität auf und beschrieb die Schwierigkeiten des Doktoranden. Das Rektorat wies darauf hin, dass es problematisch sei, einen Betreuer für die damals verfasste Dissertation zu finden, da der Professor, der diese Dissertation seinerzeit betreute hatte, bereits in Pension sei und am Institut keine Expertin oder kein Experte auf dem sehr speziellen Dissertationsgebiet zu finden sei. Lösung möglich Die Paragraphen 82 ivm mit 80 und 81 des UG 2002 führen aus, dass die genaueren Regelungen von Dissertationen in der jeweiligen Satzung und dem entsprechenden Curriculum des betreffenden Studiums an der Universität festzulegen sind. In der Satzung der betroffenen Universität ist auch eine diesbezügliche Regelung enthalten. Sollte keine Betreuerin bzw. kein Betreuer zu finden sein, so bestimmt das zuständige Organ auf Vorschlag des Doktoratsbeirates zwei Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) als Gutachterinnen bzw. Gutachter. Mindestens eine oder einer der beiden muss eine einschlägig ausgewiesene externe Person sein, d. h. einer anderen Universität angehören. Die / Der Doktoratsstudierende muss die Möglichkeit haben, einen Antrag an das studienrechtliche Organ zu richten, über den dann bescheidmäßig zu entscheiden ist. Diese Regelung wurde dem Studenten von der Ombudsstelle für Studierende mitgeteilt, der sich mit dem Schreiben an den Institutsvorstand wandte, der dadurch weitere Schritte einleiten konnte. 20

20 Tätigkeitsbericht: Vorschläge an den Gesetzgeber Die Ombudsstelle für Studierende gab angesichts der im Studienjahr 2012/2013 gemachten Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung des 31 HS-QSG 2011 zu von ihr behandelten Anliegen in ihrem Tätigkeitsbericht auch Vorschläge an die Gesetzgeberin bzw. den Gesetzgeber ab: der Vorschlag, dass behinderten Studienwerberinnen und -studienwerbern auch bei Aufnahme- und Zulassungsverfahren eine abweichende Feststellungsmethode ermöglicht werden soll, wenn die Studierende oder der Studierende eine längere andauernde Behinderung nachweist, die ihr bzw. ihm die Ablegung des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderung des Aufnahme- und Zulassungsverfahrens durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden der Vorschlag, die in 54 Abs. 8 UG 2002 idgf normierte Regelung, in Curricula für Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anzahl sowie das Verfahren zur Vergabe der Plätze festzulegen und zu beachten, dass den bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst, weiters die Regelung im Bedarfsfall überdies Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten mit dem 59 Abs. 7 UG 2002 idgf zu harmonisieren der Vorschlag, bei dem im 59 Abs. 6 UG 2002 idgf festgelegte Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden, die Begriffe länger andauernde Behinderung und deren Nachweis genauer zu determinieren der Vorschlag, die in 79 Abs. 1 UG 2002 idgf geregelte Möglichkeit, dass das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ bei Auftreten eines schweren Mangels bei der Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung nach Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufheben kann, von schwerer Mangel auf Mangel (in Analogie zum 21 FHStG 1993 idgf geregelt) abzuändern der Vorschlag, im selben die Antragsfrist auf bescheidmäßige Aufhebung einer Prüfung von zwei auf vier Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung zu verlängern der Vorschlag, im Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) die Regelungen bezüglich Zulassungsverfahren für behinderte Studienwerberinnen und Studienwerber auch mit abweichenden Prüfungsmethoden in deren Aufnahmeverfahren zu verankern. Die Regelung zu abweichenden Prüfungsmethoden sollte auch in die Studien- und Prüfungsordnungen sowie explizit in den Ausbildungsverträgen von Fachhochschulen aufgenommen werden, um so eine spezielle Regelung für die Bedürfnisse jeder einzelnen behinderten Studienwerberin oder jedes einzelnen behinderten Studienwerbers zu finden. Vorschläge an Organe und Gesetzgeber Im 31 Abs. (5) HS-QSG 2011 findet sich folgender Passus zur beratenden Tätigkeit der Ombudsstelle für Studierende: Die Ombudsstelle kann den Organen von Bildungseinrichtungen beratend zur Verfügung stehen. Aus der dieser Beratungstätigkeit im vergangenen Berichtsjahr ergaben sich aus Sicht der Ombudsstelle für Studierende eine Reihe von Anregungen, die über die individuellen Anlassfälle hinaus auch für die Organe und Angehörigen der Hochschulinstitutionen wertvoll sein können und die daher nachfolgend angeführt werden: 21

21 der Vorschlag, dass alle hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß 31 Abs. 1 HS-QSG 2011 die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden, generell in geeigneter Form in ihren gedruckten wie elektronischen Publikationen veröffentlichen (wie z.b. die Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien in ihrem Studienführer) der Vorschlag, dass Organe und Angehörige aller hochschulischen Bildungseinrichtungen gemäß 31 Abs. 1 HS-QSG 2011 ihre Stellungnahmen gegenüber der Ombudsstelle für Studierende namentlich unterzeichnen und datieren der Vorschlag an die Organe der öffentlichen Universitäten, das in 19 Abs. 2 Z 2 UG 2002 per Satzung einzurichtende für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organ an der jeweiligen Institution mit der genauen Bezeichnung (zur Diversität der Begriffe siehe die Liste im Kapitel dieses Tätigkeitsberichtes), deren Aufgabenbereichen und den Instanzenzügen entsprechend bekanntzumachen der Vorschlag, dass öffentliche Universitäten im Zuge der gemäß 66 Abs. 3 UG 2002 festgelegten Informationstätigkeit für Studierende bei der Zulassung zum Diplomoder Bachelorstudium über die wesentlichen Bestimmungen des Universitätsrechts und des Studienförderungsrechts, die studentische Mitbestimmung in den Organen der Universität etc. auch über die Möglichkeit für Studierende informieren, dass diese sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wenden können (so wie die Technische Universität Graz auf ihre seit 1. März 2013 eingerichtete eigene Ombudsstelle für Studierende hinweist und informiert, der Vorschlag, Studierenden in Analogie zu 92 Abs. 4 UG 2002 idgf (Studienbeitragsbefreiung eines Elternteils, der sich überwiegend um die Betreuung von Kindern bis zum siebenten Geburtstag kümmert) den Erlass des Studienbeitrages auch bei Pflege eines Angehörigen zu ermöglichen (wie z.b. von der Wirtschaftsuniversität Wien beschlossen in ihrer Satzung, Satzungsteil Teil D. Studierende, 22, Vereinbarkeit von Studium und familiären Verpflichtungen; der Vorschlag an die zuständigen Organe an Hochschulinstitutionen, für alle Angehörigen von Hochschulinstitutionen (gemäß 94 Abs. 1 UG 2002 idgf sind dies an öffentlichen Universitäten auch Studierende) die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Mediation in mittel- bis hocheskalierten Fällen zu geben (wie dies beispielsweise die Universität Innsbruck dzt. schon jetzt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck anbietet, die sich in einer universitätsinternen Konfliktsituation befinden und sich eine professionelle Begleitung bei der Konfliktbearbeitung wünschen mediation/) der Vorschlag, dass Privatuniversitäten die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu wenden, in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen der Vorschlag, dass (nach in der Privatuniversitäten-Jahresberichtsverordnung in 5 Abs. 2 e, Studien, in der 14. Sitzung des Board der AQ Austria am beschlossenen Regelung, dass Ausbildungsverträge ein berichtspflichtiges Element in den Jahresberichten zu sein haben), Privatuniversitäten auch mit jeder Studentin bzw. jedem Studenten nach erfolgter Aufnahme tatsächlich einen solchen Ausbildungsvertrag abschließen; dieser könnte folgende Mindestinhalte umfassen (Zitat nach der Broschüre der Ombudsstelle für Studierende zum Thema Stichwort? Privatuniversitäten! ): 22

22 Beginn des Studiums Beurlaubung Bezeichnung des Studienprogrammes und des akademischen Grades Bezeichnung der Vertragspartner (Privatuniversität und Studierende) Dauer der Ausbildung Einverständniserklärung der bzw. des Studierenden zur automationsunterstützten Be- und Verarbeitung ihrer bzw. seiner Daten Erklärung der Privatuniversität, der bzw. dem Studierenden nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen das entsprechende Abschlusszeugnis auszustellen Folgen einer Vertragsverletzung Gründe für die Auflösung eines Vertrages Gültiges Curriculum Hinweis auf Akkreditierung Kosten der Ausbildung (zu entrichtende Leistungen des Studierenden, Studiengebühren) und die Zahlungsmodalitäten Ort und Datum des Vertragsabschlusses Rechte und Pflichten des Studierenden und der Privatuniversität (Hausordnung) der Vorschlag, dass Fachhochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu wenden, in ihre Ausbildungsverträge aufnehmen der Vorschlag, dass die Fachhochschulen mit bereits eingerichteten Ombudsstellen, so z.b. die Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien, an der es seit 2007 eine vor Ort eingerichtete Ombudsstelle für Studierende gibt ( diese in die Ausbildungsverträge mit ihren Studierenden aufnehmen so wie auch einen Hinweis auf die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Vorschlag, dass Pädagogische Hochschulen die Information über die Möglichkeit für Studierende, sich mit Anliegen an die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu wenden, entsprechend publizieren 23

23 Kommuniqué des Wissenschaftsausschusses vom 19. Februar 2014 über den Tätigkeitsbericht 2012 / 13 der Ombudsstelle für Studierende 24

24 WOZU (K)EINE/N HOCHSCHUL-OMBUDSFRAU/MANN? Arbeitstagung an der Technischen Universität Graz, 30. April 2014, Uhr Die Tagung beginnt mit der Begrüßung und Eröffnung durch Sektionschef Mag. Elmar Pichl (in Vertretung von Herrn Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft), Rektor o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Harald Kainz, Technische Universität Graz, Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien sowie von Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Anschließende Hauptreferate werden gehalten von o. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Sünkel, Altrektor Technische Universität Graz, zum Thema Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Der Plan / Die Idee, gefolgt von Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller, dem ersten, im März 2013 bestellten Ombudsmann der Technischen Universität Graz, Graz zum Thema Der Ombudsmann an der Technischen Universität Graz: Die Wirklichkeit / die Umsetzung. Über den Bereich der Fachhochschulen sprechen sodann Ing. Mag (FH) Michael Heritsch, MSc, Geschäftsführer der FHWien der WKW, Wien, Wirtschaftskammer Wien über Die Ombudsstelle an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Der Plan / die Idee, gefolgt von O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl, Ombudsfrau der FH Wien der WKW, Wien zum Thema Die Ombudsfrau an der Fachhochschule der Wirtschaftskammer Wien: Die Wirklichkeit ein siebenjähriger Erfahrungsbericht. Ao. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre, Karl Franzens Universität Graz, Graz, wird über Warum die KFU Graz keine weitere Ombudsstelle für Studierende braucht sprechen, Helga Nolte von der Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland über Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: ein Erfahrungsbericht aus Deutschland. Dr. Josef Leidenfrost, MA, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien referiert schließlich abschließend über Von Beschwerden, Missständen und Unzulänglichkeiten über Anliegen zu Vorschlägen : Vierzehn Jahre Alltagserfahrungen eines (zentralen) Hochschulombudsmannes Nachmittags werden zwei parallele Arbeitskreise abgehalten, Ombudsmann JA / NEIN: Pros und Kontras zur Einrichtung einer Ombudsstelle (Impulsreferat: Dipl.Ing. Dr. techn. Siegfried Koller; Moderation: O. Univ.-Prof. Dr.phil. Dr. h.c. Konrad Helmut); sowie Wie eine Ombudsstelle einrichten: Organisatorische Verankerung, Struktur, Personal, Zuständigkeiten (Impulsreferat: O. Univ.-Prof. Dr. Monika Petermandl / Dr.phil. Josef Leidenfrost, MA; Moderation: FH-Prof. Priv.-Doz. Dr. Martin Lehner) Die Veranstaltung schließt um ca. 15:45 Uhr mit einer Abschlussrunde zu Zukunftsempfehlungen. Nähere Informationen und Anmeldung via 25

25 OS Aktuell: Neues Service der Ombudsstelle für Studierende Seit Beginn des Sommersemesters 2014 bietet die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ein neues on-line-service an, die neue Homepage-Rubrik OS Aktuell. Unter / beim Menüpunkt OS Aktuell möchte die Ombudsstelle über ihre Tätigkeiten für alle Studierenden aller Hochschulen des heimischen Tertiärbereiches informieren. Dazu gehören Informationen über Seminare, Tagungen und Konferenzen (eigene und fremde), genauso wie Berichte über wichtige offizielle Sitzungen im und neue Publikation aus dem Bereich der Hochschulen. Themenvorschläge werden unter info@bmwfw.gv.at gerne entgegengenommen. BMWF Am 29. Jänner 2014 ist vom Nationalrat die jüngste Novelle zum Bundesministerium 1986 verabschiedet worden. Nach erfolgter Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (siehe ist damit aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung das neue Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geworden. Der neue Ressortleiter (er war bereits am 16. Dezember 2013 mit der Amtsführung des alten BMWF betraut worden) ist nunmehr offiziell Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner (reinhold.mitterlehner@bmwfw.gv.at). Der bisherige Wissenschaftsminister, Univ.- Prof. Dr. Karlheinz Töchterle (der im Parlament gegen die Zusammenlegung der beiden Ressorts per Gesetzt gestimmt hatte) bekleidet nunmehr im Parlament die Funktion des Wissenschaftssprechers der Österreichischen Volkspartei ( karlheinz.toechterle@parlament.gv.at oder karlheinz.toechterle@oevp.at). 26

26 Gerhard Höllerer: Ehemaliger stellvertretender Hochschulombudsmann nunmehr Richter am neuen Bundesverwaltungsgericht Mit Beginn dieses Jahres wurde Mag. iur. Gerhard Höllerer zum Bundesrichter am neuen Bundesverfassungsgericht ernannt. Er ist somit einer der beiden ersten blinden Richter Österreichs. Als stellvertretender Leiter unterstützte er von 2008 bis 2013 zunächst die Studierendenanwaltschaft und dann die Ombudsstelle für Studierende tatkräftig und war unter anderem auch für die Rechte von Studierenden mit Behinderung und die bessere Etablierung von Barrierefreiheit an österreichischen Hochschulen verantwortlich. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung konnte er im Laufe seiner Tätigkeit bei der Ombudsstelle vielen Studierenden mit ihren Problemen helfen. Das Stichwort - Heft für Studierende mit Behinderungen, das auch in Braille-Schrift und als Audio- Datei verfügbar ist, wurde von ihm als Sonderprojekt betreut. Personalia im BMWFW: Frau Sektionschefin Dr. Elisabeth Freismuth wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 mit der Funktion der Leitung der Sektion III des BMWFW weiterbestellt. Herr MR Mag. Heribert Wulz ist mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2014 mit der Funktion des stellvertretendenen Leiters der Sektion I des BMWFW betraut worden. Maria De Pellegrin: Neue Hochschul-Ombudsfrau im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. phil. Maria De Pellegrin, die bisherige Behindertenbeauftragte der Wirtschaftsuniversität Wien und davor jahrzehntelange Leiterin des Studienmanagements an derselben Universität, übernahm Mitte März 2014 die Funktion der stellvertretenden Leiterin der Ombudsstelle für Studierende (maria.de.pellegrin@bmwfw.gv.at) und damit die Stellvertretung von Hochschulombudsmann Leidenfrost. Maria De Pellegrin (rechts im Bild), gebürtige Wienerin und passionierter Leserin, begann ihre Laufbahn in der Hochschulverwaltung Seither war und ist sie in verschiedenen Funktionen an der Wirtschaftsuniversität tätig gewesen und hat zuletzt auch bei der Übersiedlung von der Augasse auf den Welthandelsplatz nächst Prater mitgewirkt. In ihren Jahren in der Studierendenadministration hat sie etliche Generationen von Studierenden betreut. Hauptherausforderungen in jüngerer Zeit waren dabei wiederholte Studienplanwechsel aufgrund der Umstellung der hochschulischen Studienarchitektur auf das sogenannte Bologna- System. Maria De Pellegrin, die selbst zwei gstudierte Kinder hat, behandelte die Kundinnen und Kunden in ihrem Büro stets so, wie sie ihre eigenen Kinder behandelt haben wollte. 27

27 Brauchen (Studierende an Privatuniversitäten) einen Ombudsmann Als ein Teil der Qualitätssicherung? Arbeitstagung und Tagungsbericht Am 23. September 2013 fand an der New Design University in St. Pölten die Tagung Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann als Teil der Qualitätssicherung? statt, die gemeinsam mit der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria veranstaltet wurde. Zu den Zielgruppen zählten Akteurinnen und Akteure aus den Privatuniversitäten sowie Interessierte aus dem Umfeld des Privatuniversitäten- Sektors. Privatuniversitäten spielen international eine immer bedeutender werdende Rolle. In Österreich gibt es derzeit 12 private Hochschuleinrichtungen, die sich einerseits aus Zuwendungen (z.b. seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer), andererseits aus Studienbeiträgen finanzieren. Der Privatuniversitätssektor macht etwa 2% aller Studierenden Österreichs aus und verzeichnete im Studienjahr 2011/12 die höchste Zuwachsrate des Hochschulsektors (+12%). Themenschwerpunkte der Veranstaltung Ziele der Veranstaltung waren u.a. die Analyse der zukünftigen institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria und den österreichischen Privatuniversitäten. Im Verlaufe der Veranstaltung ging man unter anderen der Frage auf den Grund, inwiefern Bedarf an einer offiziellen, österreich-weiten Studierendenvertretung auf Seiten der Studierenden besteht und welche Rolle die Ombudsstelle für Studierende bei der Qualitätssicherung spielt bzw. spielen kann. Die Ombudsstelle für Studierende als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von Studierenden des gesamten tertiären Sektors in Österreich, also auch für Privatuniversitäten, hat des Öfteren Lösungen für Anliegen aus dem Bereich der Privatuniversitäten, die an sie herangetragen wurden und die nicht vor Ort zu klären waren, gefunden hat. Im Rahmen von Diskussionen stellte sich der Nutzen und die Notwendigkeit von offiziellen sowie inoffiziellen Studierendenvertretungen an Privatuniversitäten heraus. Die Wiederaufnahme von Privatuniversitäts- Studierenden per Gesetz in die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wurde thematisiert, auch die Einführung von Matrikelnummern im Bereich der Privatuniversitäten. Als Grundstein für Qualitätssicherung wurde die Notwendigkeit von privatrechtlichen Ausbildungsverträgen an Privatuniversitäten für die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Seiten, also der Studierenden wie auch der Hochschulinstitution, bezeichnet. Sprecherinnen und Sprecher waren Dr. Achim Hopbach (Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria), MR Dr. Siegfried Stangl (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung), MR Dr. Josef Leidenfrost, MA (Ombudsstelle für Studierende), Rektor Univ.-Prof. Dr. Karl Wöber (Präsident der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz), Viktoria Spielmann (Generalsekretärin der Österreichischen Hochschülerinnen und -hochschülerschaft) sowie Maximilian Kopp (Vorsitzender der Studierendenvertretung an der UMIT). 28

28 Literatur-Tipp: 20 Jahre Fachhochschul-Recht Jubiläen in der Hochschul- und Wissenschaftspolitikgeschichte dieses Landes gibt es nicht oft, dafür aber unverhofft haben die ersten Fachhochschul-Studiengänge in Österreich ihren Studien- und Lehrbetrieb aufgenommen. Grund genug, dass aus diesem Anlass im Neuen Wissenschaftlichen Verlag in der Serie der Schriften zum Wissenschaftsrecht, herausgegeben von Walter Berka, Christian Brünner und Werner Hauser, der Band 20 Jahre Fachhochschulrecht erschienen ist. Neben gleich sieben Geleitworten (von Bund, Land Steiermark, Stadt Graz und der FH Joanneum) enthält der Band (mit rund 460 Seiten) 29 Fachbeiträge zu den Themenbereichen Entwicklungstendenzen und aktueller Stand, Grundlagen sowie zu Sonderfragen im FH-Bereich. Die Autorinnen und Autoren sind insgesamt ausgewiesene Expertinnen und Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten bzw. in ihrem ehemaligen und aktuellen Tätigkeitsbereichen, wie der Salzburger Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern Walter Berka (sein Beitrag handelt von den Kriterien der Hochschulförmigkeit ), der Grazer Wissenschafts- und Bildungsforscher Werner Hauser mit gleich zwei Beiträgen, einer exzellenten Übersicht über die wesentlichsten Inhalte der Stammfassung und der bisherigen Novellen zum Fachhochschul- Studiengesetz, sowie einer Übersicht über das Wichtigste zum Hochschul- Qualitätssicherungsrecht, der pensionierte Sektionschef des Wissenschaftsministeriums Sigurd Höllinger, in dessen Ägide seinerzeit der Gesetzeswerdungsprozess fiel (in seinem Beitrag widmet er sich der Durchsetzung des innovativen Konzeptes der Fachhochschule ) oder auch der Grazer Soziologie-Professor Manfred Prisching zum Thema Was läuft rund in der Fachhochschulentwicklung? Grundlagenthemen behandeln das Amt der Rektor/innen im FH-Bereich, Diversitätsmanagement, Arbeitsrecht oder Studierendenvertretung. Sonderfragen beinhalten Prüfungsrecht, Diplomanerkennung, Patentmanagement, FH-Forschung und Gewerberecht, sowie Erwägungen zu einem Konfliktmanagement an FHs. Somit gibt der recht um- fangreiche Band einen guten und teilweise senti- mentalen, nicht aber larmoyanten Rückblick und eine akkurate Zustandsbeschreibung vieler Aspekte des Sektors, verbunden mit Einsichten in die Grundlagen sowie Abhandlungen zu immer wieder diskussionsfördernden Sonderthemen: eine insgesamt sehr informative Publikation. 29

29 Neuer Werkstatt-Bericht der Ombudsstelle: Mediation an Hochschulen - Ein Konfliktvermittlungsinstrument auch für Studierende und junge Forscher/innen Zur gleichnamigen Doppel-Tagung der Ombudsstelle für Studierende im Frühjahr 2013 ist der neunte Bericht der OS-Werkstatt-Serie erschienen. Für den Austausch von Informationen und Erfahrungen war die Tagung gemäß 31 Abs. 2 HS-QSG 2011 zum Thema Mediation als Instrument des Konfliktmanagements an zwei Hochschulorten, in Wien und in Innsbruck, abgehalten worden. Hilfreiche Informationen über den Nutzen von Mediation an Hochschulen können in den nunmehr veröffentlichten Präsentationen und Handouts nachgeschlagen werden. Hierarchien als Real-Verfassung Universitäten und Hochschulen sind aufgrund ihrer Realverfassungen hierarchische Gebilde. Dass es daher vor Ort zu Problemen und Spannungen kommen kann, ist wahrscheinlich. Die Ombudsstelle für Studierende hat aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass neben studienrechtlichen Angelegenheiten viele Probleme von Studierenden vor allem auch auf personenbezogene Konflikte zurückzuführen sind. Konflikte können dabei durch eine gestörte soziale Interaktion oder durch zu strikte Regel-Exekution bzw. aus einer Kombination beider Faktoren entstehen. Bei Mediation handelt es sich um ein strukturiertes freiwilliges Verfahren mit dem Ziel der Beilegung eines Konfliktes. Die Mediatorin oder der Mediator übernimmt dabei den Part einer unparteiischen Vermittlerin oder unparteiischen Vermittlers und versucht, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen aller Parteien entspricht. Mediation wurde in den letzten Jahren mit wachsendem Erfolg als Ergänzung bzw. Alternative zu formellen, formaljuristischen und behördlichen Verfahren in vielen Gesellschaftsbereichen etabliert. Ein Wechsel von einer offiziellen Streit- zu einer informellen Verhandlungskultur ist im Gange, der auf dem Bedürfnis nach neuen Umgangsformen beruht. Mediation an Hochschulen Mediation an Hochschulen ist international vor allem im angelsächsischen Bereich mittlerweile für alle Hochschulangehörigen (Studierende, Lehrende, Verwaltungspersonal, technisches Personal, etc.) gang und gäbe und wird auch in Österreich mancherorts bereits (zumindest in Teilbereichen) angeboten. Hierzulande wird Mediation zur Konfliktbehandlung und -lösung vor allem für Hochschul-Mitarbeiterinnen und - mitarbeiter eingesetzt. Mediation für Studierende sowie Jungforscherinnen und -forscher steht als Konfliktbearbeitungsmethode derzeit noch eher selten zur Verfügung. Die Notwendigkeit würde jedoch auch in diesem Bereich bestehen, um beispielsweise etwaige aufkommende Konfliktsituationen entspannen zu können. 30

30 UG 2002-Schiedskommissionen: Mediative Elemente einsetzen Zudem sieht das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien ( 43 des Universitätsgesetz 2002) vor, dass an öffentlichen Universitäten von den sogenannten Schiedskommissionen bei der Vermittlung in Streitfällen zwischen Universitätsangehörigen (wozu auch Studierende gem. 94 Abs. 1 UG 2002 zählen) mediative Elemente eingesetzt werden sollen. Eine diesbezügliche Empfehlung findet sich auch in der Europäischen Charta: Europäische Impulse für Forscherinnen und Forscher. Um weitere Impulse in Richtung Mediation zu setzen und diese möglicherweise in absehbarer Zeit flächendeckend im Hochschulbereich anbieten zu können waren Mitüberlegungen für diese beiden Veranstaltungen. Ein weiteres Ziel der Veranstaltung war es, den Anwesenden einen Einblick zu geben, welche Art von Vermittlungstechniken inklusive Mediation bzw. mediativen Techniken in welchen Konfliktsituationen an Hochschulen von wem bereits jetzt eingesetzt werden. Beitragende Beiträge im Tagungsband stammen von: Dr. Josef Leidenfrost, MA (Ombudsstelle für Studierende), Dr. Friedrich Reif-Breitwieser (Rechtsanwalt und eingetragener Mediator Wien), Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz (Karl-Franzens-Universität Graz), Jenna Brown (Ombudsfrau der University of Denver, Colorado, Denver, USA), Dr. Lothar Matzenauer, ehemaliger Vizerektor für Personal und Recht der Universität für Bodenkultur Wien, Vorsitzender der Schiedskommissionen an den Technischen Universitäten Graz und Wien), Mag. Katharina Kolaritsch (Juristin / Mediatorin, Graz) sowie Mag. Isabella Göschl (Universität Innsbruck, Leitung Stabsstelle Personalentwicklung). Der Werkstattbericht Nummer 9 ist sowohl über die Homepage der Ombudsstelle für Studierende ( dort Publikationen anklicken) elektronisch zugänglich als auch bei der Ombudsstelle kostenlos bestellbar: cindy.keler@bmwfw.gv.at 31

31 Messetätigkeiten der Ombudsstelle 2014 Die Ombudsstelle nimmt auch 2014 wieder an verschiedensten hochschulischen Messe- Aktivitäten als Aussteller teilnehmen. Begonnen wurde mit der Teilnahme an der viertägigen Berufs- und Studieninformationsmesse in Wien Anfang März. Neben einem eigenen Stand der Ombudsstelle gab es auch ein Interview mit dem Ombudsmann für Studierende auf der Messebühne. Eine weitere Veranstaltung, an der die Ombudsstelle zu Semesterbeginn teilnahm, waren die ÖH-Info Days an der Wiener Universität, organisiert von der dortigen ÖH, Mitte März Am 27. März 2014 fand die diesjährige Verwaltungsmesse des Bundes statt, bei der die Ombudsstelle ebenfalls vertreten war. Es handelt sich dabei um eine Fachkonferenz für Informations- und Kommunikationstechnologien in der Bundes- und Landesverwaltung. Im Herbst 2014 finden zwei Messen in den Bundesländern statt: die Tiroler Berufs- und Studieninformationsmesse 2014 in Innsbruck vom Oktober ( sowie die Kärntner Berufs- und Studieninformationsmesse 2014 in Klagenfurt vom November 2014 ( in der Klagenfurter Messe. Die Ombudsstelle für Studierende nimmt, so wie deren Vorgängerorganisation, die Studierendenanwaltschaft, wieder am Tag der offenen Tür am Minoritenplatz 5 in Wien am 26. Oktober in den Repräsentationsräumen der Bildungsministerien im Palais Starhemberg teil. Veranstaltungen / Tagungen der Ombudsstelle Mai 2014, Wien, BMWFW: Studierende in Ausnahmesituationen und ihre Anliegen: Alltags-Erfahrungen und Lösungswege Ende Juni 2014, Wien, Parlament: Open Meeting für Hochschulen und Politik 21. November 2014, Salzburg, Universität Salzburg: Hochschulen für die zweite Lebenshälfte: Neue Herausforderungen IMPRESSUM und OFFENLEGUNG Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Postadresse: Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel (Sekretariat) iho@hochschulombudsmann.at / info@hochschulombudsfrau.at / Die Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO erscheinen zweimal pro Jahr. Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und Ausland Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2014/15. 32

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