Gymnasium Ulricianum Aurich

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1 Gymnasium Ulricianum Aurich Von-Jhering-Straße Aurich Termine, Informationen, Kennenlernen: Infoveranstaltung Tag der offenen Tür : 11. Januar 2017 um 19:30 im Foyer : 03. März 2017 von 15:00 bis 18:00 Uhr Schnupperunterricht : 06. März. bis 10. März 2017 Infoveranstaltung : 24. April 2017 um 17:00 Uhr im Foyer *) Die Anmeldungen für den Jahrgang 5 am Gymnasium Ulricianum Aurich werden am Dienstag : 25. April in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch : 26. April in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag : 27. April in der Zeit von bis Uhr Freitag : 28. April in der Zeit von bis Uhr Samstag : 29. April in der Zeit von bis Uhr im Gymnasium Ulricianum Aurich, Sek I-Büro, Altbau, 1. OG entgegen genommen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen in Kopie mit: 1. Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses 2. Kopie der Geburtsurkunde, 4. ggf. Bewilligungsbescheid *), 5. Original des Anmeldebogens und Ausleihvertrages f. d. Schulbücher *), 6. ggf. Original der Erklärung zur Sorgeberechtigung *). Schröder Schulleiter *) Wir informieren Sie gerne am , um Uhr im Foyer des Ulricianums über die Bereiche, zu denen Sie bei der Anmeldung Entscheidungen treffen müssen: die Bläserklassen und die Fremdsprachen, die ihr Kind bereits jetzt auswählen muss, falls es eine Bläserklasse besuchen möchte. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen diese Entscheidung erst im zweiten Halbjahr des 5. Jahrgangs treffen. In unserer Veranstaltung werden wir Ihnen zunächst einen Überblick über unsere Strukturen geben und dann haben Sie Gelegenheit, sich genauere Informationen bei den zuständigen Fachleuten für die Bläserklassen und die Fremdsprachen zu holen. *) Die Formulare in dieser PDF-Datei auf der Homepage eingestellt:

2 Anmeldung für die Klasse 5 Gymnasium Ulricianum Aurich Von-Jhering-Straße 15, Aurich Telefon / Homepage: Hiermit melden wir unser Kind am Gymnasium Ulricianum Aurich zum Schuljahr 2017/18 an. Aufnahme des Schulbesuchs: Nachname des Kindes: Vornamen (Rufname unterstreichen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geburtsort: Geburtsland: Zuzug nach Deutschland: Jahr Muttersprache: Verkehrssprache: _ Konfession/Religionszugehörigkeit: TEILNAHME am Religionsunterricht: evangelisch katholisch Werte und Normen Straße, Hausnummer: PLZ, Wohnort: Telefon: (Rufnummer) (Notfall vormittags erreichbar) (vormittags erreichbar) Das Kind lebt in einem Haushalt mit: Vater Mutter _ Abgebende Grundschule: Einschulungsjahr Grundschule: Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf: ES GE HÖ KM LE SE SR (Kopie vom Gutachten muss vorgelegt werden Anlage) Integrationshelfer für Klasse 5 beantragt: ja nein Mutter: (Nachname, Vorname) Telefon und/oder Handy Vater: (Nachname, Vorname) Telefon und/oder Handy (ggf. beruflich) (ggf. beruflich) Mutter Vater: (falls abweichend zur Adresse des Kindes) Von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Sorgeberechtigen benötigt die Schule zusätzlich eine Erklärung über die Sorgeberechtigung (Anlage IV)

3 Wenn das Kind nicht mit Vater und/oder Mutter in einem Haushalt lebt - Sorgeberechtigter: Wenn die Familie durch eine Dritte Person betreut oder unterstützt wird (z. B. Flüchtlingshelfer): (Nachname, Vorname und Status) (Adresse) Mein Kind möchte in die Bläserklasse: (Telefonnummer, Handynummer und -Adresse) die 2.Fremdsprache muss schon gewählt werden (Anlage) Mein Kind möchte, sofern keine organisatorischen Notwendigkeiten entgegenstehen, mit der folgenden Schülerin/Schüler in eine Klasse: 1. Wenn der 1. Wunsch nicht berücksichtigt werden kann, möchte mein Kind mit der Schülerin/dem Schüler 2. oder 3. in eine Klasse. Mein Kind ist an erkrankt (freiwillige Angabe). Eine Beschreibung der Erkennung und Erste-Hilfe-Maßnahmen fügen wir auf einem gesonderten Blatt dieser Anmeldung bei.!!! Nur von der Schule auszufüllen!!! vorzulegende Unterlagen erhalten abgegeben Kopie vom Halbjahreszeugnis Klasse 4 1. Halbjahr Kopie vom Versetzungszeugnis Klasse 4 2. (1. und 2. Halbjahr) folgt Antrag auf Lernmittel (evtl. mit Bewilligungsbescheid, s. Antrag - wird zeitnah veröffentlicht) für Bläserklassen - Anmeldungen: Fragebogen zur 2. Fremdsprache - Anlage I Kopie Gutachten Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Kopie der Geburtsurkunde Fotoerlaubnis - Anlage II freiwillige Mitteilung: Hinweis zur Erkrankung - Anlage III Sorgerechtserklärung - Anlage IV Belehrung nach 34 Infektionsschutzgesetz (ISFG) Anlage IV freiwillige Mitteilung für Förderkreis oder VEU - Anlage VI Ich versichere, dass alle Angaben richtig sind. Änderungen werde ich umgehend im Sekretariat I mitteilen. Ort, Datum Unterschrift der/des Sorgeberechtigten Nur von der Schule auszufüllen! (bitte immer mit Kürzel bestätigen!) Annahme Beratungen DANIS Sonstiges

4 Anlage I Sprachenwahlbogen für die Bläserklasse 5 des Gymnasiums Ulricianum Aurich Von-Jhering-Straße 15, Aurich Arbeitsvermerk Eingang : Beratung: Wir wünschen, dass unser Kind in die Bläserklasse aufgenommen wird. Unser Kind wählt als 2. Fremdsprache: Latein Französisch Abgebende Grundschule: Für telefonische Rückfragen: Vorwahl / Rufnummer (Ort und Datum) (Unterschrift des/der Sorgeberechtigten) Anmerkungen: Das Gymnasium Ulricianum Aurich bietet die Bläserklassen an. Die Klasseneinteilung erfolgt auf der Grundlage der Wahl der 2. Fremdsprache. Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind für die Bläserklasse anzumelden, werden gebeten, diesen Wahlbogen auszufüllen. Über die Aufnahme in eine Bläserklasse entscheidet die Schulleitung. Bearbeitung durch die Schule RS: Begründung: Aufnahme: ja nein (Ort und Datum) (Koordinator Sek I)

5 ANLAGE II Gymnasium Ulricianum Aurich Von-Jhering-Straße Aurich Tel Fotoerlaubnis für die Schulzeit am Gymnasium Ulricianum Aurich Während gemeinsamer schulischer Veranstaltungen (Projektarbeit, Unterrichtsgang, Sportfest, Wandertag, Exkursion, ) ist es üblich, dass durch Lehrer oder beauftragte Schüler Fotos der Klasse bzw. einzelner Schüler beispielsweise für die Homepage, Veröffentlichungen in der Presse oder für den Schuljahresbericht und für die interne Datenbank der Schulleitung/Verwaltung angefertigt werden. Dafür benötige ich Ihre Zustimmung. Ich möchte Sie bitten, den folgenden Abschnitt ausgefüllt zurück zu geben. Mit freundlichen Grüßen Schröder, Schulleiter Hinweis: Die Bilder und Berichte bleiben auch nach Abgang von der Schule in den vorgenannten Medien. Vor- und Nachname des Kindes:. Bitte ankreuzen! o Hiermit stimmen wir zu, dass von unserem Kind Fotos angefertigt und auch veröffentlicht werden dürfen. o Wir erteilen keine Fotoerlaubnis und belehren unser Kind, dass es sich selbstständig aus dem Fokus des Fotos entfernt. Datum: Unterschrift der Eltern bzw. Sorgeberechtigten

6 Gymnasium Ulricianum Aurich, Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Anlage III Erklärung zur Sorgeberechtigung Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift Anschrift Telefon Telefon Sorgeberechtigt: ja nein Sorgeberechtigt: ja nein Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist dies durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung nachzuweisen. Bei getrennt lebenden / geschiedenen Eltern: Die Schülerin / der Schüler lebt bei der Mutter dem Vater Unterschrift der Mutter Unterschrift des Vaters V o l l m a c h t (für Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben) das Ausfüllen ist freigestellt - Hiermit bevollmächtige ich (Name der Mutter oder des Vaters, der die Interessen des Kindes gegenüber der Schule wahrnimmt) die Interessen meiner Tochter/meines Sohnes (Name der Schülerin/des Schülers) in allen schulischen Angelegenheiten gegenüber des Gymnasiums Ulricianum Aurich und der Schulbehörde zu vertreten. Die Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf. Ort, Datum Unterschrift des bevollmächtigenden Elternteils Kenntnisnahme der Klassenleitung: Ort, Datum und Kürzel

7 Anlage IV GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. Seite 1 von 2 Stand:

8 Anlage IV, Seite 2 Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.b. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) Kinderlähmung (Poliomyelitis) ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr- Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft ansteckungsfähige Lungentuberkulose Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien bakterielle Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Typhus oder Paratyphus hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) virusbedingtes Seite 2 von 2 Stand:

9 Anlage V Freiwillige Mitteilung für den Förderkreis des Gymnasiums Ulricianum Aurich: Ich bin bereits Mitglied im Förderkreis Gymnasiums Ulricianum Aurich. Ich möchte Mitglied im Förderkreis des Gymnasiums Ulricianum Aurich werden. Aurich, den Unterschrift Freiwillige Mitteilung für den VEU (Verein Ehemaliger Ulricianer): Ich bin bereits Mitglied im VEU. Ich möchte Mitglied im VEU werden. Aurich, den Unterschrift

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