Anmeldebogen Flex Klassen
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- Hede Morgenstern
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1 Merkblatt Hort Liebe Eltern, Besuchsjahr 2014 / 2015 Sie haben die Absicht Ihr Kind im Hort der Gemeinde Güntersleben anzumelden. Wir betreuen Kinder der Ignatius-Gropp-Volksschule Güntersleben. Alle angemeldeten Kinder können auch die Ferienbetreuung buchen. Kinder aus anderen Schulen bis zur 6. Klasse können unsere Ferienbetreuung in Anspruch nehmen. Um Sie bei Ihrer Anmeldung zu unterstützen, möchten wir Ihnen wichtige Informationen geben: Vorrangig sind die Hortplätze an Kinder zu vergeben, die den Hort während der Schulzeit besuchen. Kinder, die den Hort ausschließlich in den Ferien besuchen, können deshalb nur im Rahmen der darüber hinaus noch freien Plätze aufgenommen werden Schulzeit Unsere Öffnungszeiten sind während der Schulzeit: 06:30 07:30 Uhr Frühtreff im Kindergarten Erdenstern Nach Schulende bis 16:30 Uhr Betreuung in den Gruppen nach Stundenplan bis 16:30 Uhr Geh-/Abholzeiten 14:00 Uhr 15:30 Uhr ab 16:00 Uhr Die reguläre Verweildauer Ihres Kindes sollte von Schulende bis 16:00 Uhr sein. Die Geh- und Abholzeiten 14:00 Uhr und 15:30 Uhr sollten Sie nur dann nutzen, wenn Ihr Kind regelmäßige Termine vor 16:00 Uhr hat. Dazu gehören u.a. Angebote der örtlichen Vereine, der Kirche oder der Schule. Die Spätbetreuung endet um 16:30 Uhr. Die festen Geh- und Abholzeiten bringen Ruhe und Struktur in den Gruppenalltag. Die Kinder entwickeln schneller einen Gemeinschaftssinn, weil sie verlässliche Freundschaften schließen können. Feste, Ausflüge und Projekte können besser von uns geplant und durchgeführt werden, da mehr gemeinsame Zeit zur Verfügung steht und alle Kinder teilhaben können. Klare Strukturen verhindern Missverständnisse in Bezug auf die Betreuungszeiten. Unsere Tagesstruktur nach Schulende: Schulende bis 13:00 Uhr Freies Spiel, Zeit zum Entspannen oder Bewegen, Projektarbeit 13:00-13:20 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13:20-14:00 Uhr Gemeinschaftsaktionen, Geburtstagsfeiern, Projektarbeit 14:00 15:00/15:30 Uhr Hausaufgabenzeit in den Klassenzimmern 15:00/15:30 16:00 Uhr Angebote wie Spiele in der Turnhalle und auf dem Sportplatz, Projektarbeit 16:00-16:30 Uhr Spätbetreuung, gemeinsame Aktivitäten, freies Spiel. Die Mindestbuchungszeit beträgt 3 bis 4 Stunden täglich. Die Hausaufgabenbetreuung findet für alle angemeldeten Kinder in den Klassenräumen der Schule statt. Die Schüler werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Pädagogischer Freitag Am Freitag betreuen wir keine Hausaufgaben. Wir nutzen die freie Zeit für Angebote und Projekte. Sie haben die Möglichkeit ein warmes Mittagessen zu bestellen. Da Einzelheiten und v.a. der Preis noch nicht feststehen, erfolgt die verbindliche Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt. Es wäre aber hilfreich, wenn Sie uns unverbindlich Ihre voraussichtliche Entscheidung bei der Buchung mitteilen. Die Übersicht über die Schließtage 2014/2015 erhalten Sie mit der Anmeldung. Konzeption Im Internet unter steht die Konzeption des es. 1
2 Ferienzeit Unsere Öffnungszeiten in den Ferien sind: 07:00 Uhr 08:00 Uhr Frühtreff im Kindergarten Erdenstern 08:00 Uhr 16:30 Uhr Betreuung im Hort Geh-/Abholzeiten 13:00 Uhr 14:00 Uhr ab 16:00 Uhr Tagesstruktur in den Ferien: 07:00 08:00 Uhr Frühbetreuung im Kindergarten Erdenstern 08:00 09:00 Uhr Bring- und Kommzeit, Betreuung im Hort 09:00 13:00/14:00 Uhr Pädagogische Kernzeit mit verschiedenen Angeboten 13:00-13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14:00 16:00 Uhr Gruppenzeit mit Spielen und Aktionen 16:00 16:30 Uhr Spätbetreuung, freie Spielzeit, Gesellschaftsspiele, Vorlesen. Die Struktur im Tagesablauf und tägliche Rituale geben den Kindern Sicherheit und Vertrauen. Die Mindestbuchungszeit beträgt 3 bis 4 Stunden täglich. Unser Programmangebot in den Ferien hängt unmittelbar mit den Buchungszeiten zusammen. Um in Würzburg kulturelle und erlebnispädagogische Angebote wahrnehmen zu können, müssen Sie für Ihre Kinder bis 14:00 Uhr buchen. Auch Ausflüge in der näheren Umgebung und hauswirtschaftliche Angebote können nur durch einen erweiterten Zeitrahmen entspannter ablaufen. Wir bitten Sie dies bei Ihrer Buchung zu bedenken. Ferienbetreuung Sie erhalten mit der Anmeldung einen Terminplan über unsere Betreuungstage in den Ferien für das Schuljahr 2014 / Bitte tragen Sie sobald wie möglich ein, wann Ihr Kind die Ferienbetreuung in Anspruch nimmt und geben diesen zu Beginn des Besuchsjahrs im Hort ab Da das Besuchsjahr in den beginnt, informieren Sie uns bitte bei der Anmeldung, ob Ihr Kind bereits ab die Ferienbetreuung in Anspruch nimmt. Um das Ausfüllen des Buchungsbelegs zu erleichtern, bieten wir Ihnen folgende Hilfen an: Die Mindestbuchungszeit muss auf jeden Fall gebucht werden. Zusätzliche Angebote können dazu gebucht werden. Die Summe ergibt die Buchungszeit / Tag und die dafür vom Gemeinderat beschlossene Gebühr. Eine Änderung des Buchungszeitvolumens ist nur zum und zum eines Besuchsjahres oder bei wichtigem Grund möglich und bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Hortteam. Wir helfen Ihnen gerne. 2
3 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Ab wann: Antrag auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung für das Besuchsjahr 2014 / 2015 Name des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße und Nr. PLZ / Wohnort Konfession Geschlecht w m Staatsangehörigkeit Welche Sprachen spricht das Kind? deutsch Das Kind hat bereits eine Einrichtung besucht Ja Nein Wenn ja, welche? Vorname und Geburtsdatum der Geschwister *) 1. geb. am Weitere Geschwister *) 2. geb. am 3. geb. am Personensorgeberechtigte/Mutter Personensorgeberechtigter/Vater Name Vorname Straße und Nr. PLZ/ Wohnort Telefon Telefon dienstlich Mobilfunknummer Beruf *) Staatsangehörigkeit Herkunftsnationalität Konfession *) Familienstand *) Bei den mit *) gekennzeichneten Feldern handelt es sich um gesondert erbetene freiwillige Angaben. Besonderheiten des Kindes (Behinderung, von Behinderung bedroht, Krankheiten, Allergien usw.): Bemerkungen/ Gruppenwunsch: Neben den oben genannten Personenberechtigten sind zur Abholung des Kindes berechtigt: Die Bestimmungen der Satzungen für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Güntersleben und der Kindertagesstätten-Gebührensatzung sind mir/uns bekannt und werden anerkannt. Die Satzungen sind in den Einrichtungen ausgehängt und sind auch im Internet unter zu finden. Mit meiner / unserer Unterschrift bestätige/n ich / wir die verbindliche Anmeldung Ort, Datum Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) 3
4 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Buchungen für das Besuchsjahr 2014 / 2015 Flex-Klasse(n) Schulzeit Familienname: Geburtsdatum: Vorname: Aufnahmedatum: Buchungszeiten für: Mindestbuchungszeit Frühbetreuung Spätbetreuung 3 bis 4 Std. täglich von Schulende bis 16:00 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 06:30 Uhr bis 07:30 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr Buchungszeit täglich insgesamt: Diese Buchungszeit muss mindestens auch für die Ferienbetreuung gezahlt werden Betreuungsbeginn spätestens Geh- und Abholzeiten ab Schulende (frühestens ab 11:20 Uhr) 14:00 Uhr, 15:30 Uhr, ab 16:00 Uhr Betreuung an Ferientagen wird nicht benötigt Ferienzeit Bitte beachten: Wenn eine Betreuung an Ferientagen benötigt wird, müssen mindestens 15 Ferientage gebucht werden. Betreuung an Ferientagen wird benötigt Betreuung an Ferientagen wird benötigt Buchungszeiten: Mindestbuchungszeit Mittagsbetreuung Frühbetreuung Frühbetreuung Nachmittagsbetreuung Spätbetreuung 3 bis 4 Std. täglich von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr 2 Std. täglich zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 1 Std. täglich zusätzlich von 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr Buchungszeit täglich insgesamt: Falls die Buchungszeit geringer ist als während der Schulzeit, ist die Buchungszeit für die Schulzeit für 12 Monate zu zahlen Betreuungsbeginn spätestens Geh- und Abholzeiten 09:00 Uhr 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, ab 16:00 Uhr 4
5 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Gebühr / Monat Schulzeit Buchungszeit / Tag Erstkind Zweitkind 3 bis 4 Std. 109,50 85,50 4 bis 5 Std. 119,50 95,50 5 bis 6 Std. 129,50 105,50 Summe Gebühr / Monat Ferienzeit Buchungszeit / Tag Erstkind Zweitkind 3 bis 4 Std. 109,50 85,50 4 bis 5 Std. 119,50 95,50 5 bis 6 Std. 129,50 105,50 6 bis 7 Std. 139,50 115,50 7 bis 8 Std. 149,50 125,50 8 bis 9 Std. 159,50 135,50 9 bis 10 Std. 169,50 145,50 Summe Mit meiner / unserer Unterschrift bestätige/n ich / wir die eingetragene Buchung Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) 5
6 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Keine Ferienbetreuung Berechnung der Gebühr / Monat Buchungszeiten in Schulzeit und Ferienzeit stimmen überein Buchungszeit in Ferienzeit ist länger als in Schulzeit Ferienbetreuung an Tagen (Buchungszeit Ferienzeit ist länger) Gebühr / Monat Ferienzeit Minus Gebühr / Monat Schulzeit Differenz Differenz geteilt durch 12 Monate plus Gebühr Schulzeit zu zahlende erhöhte Monatsgebühr - = 12= + = Ferienbetreuung an Tagen (Buchungszeit Ferienzeit ist länger) Gebühr / Monat Ferienzeit Minus Gebühr / Monat Schulzeit Differenz Differenz mal 2 geteilt durch 12 Monate plus Gebühr Schulzeit zu zahlende erhöhte Monatsgebühr - = x2 12= + = Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder derselben Personensorgeberechtigten in einer der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wird bei unterschiedlich hohen Gebühren das Kind mit der höheren Gebühr, bei gleich hohen Gebühren das ältere Kind, als Erstkind gerechnet. Es gelten die Bestimmungen der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung der Gemeinde Güntersleben in der jeweils geltenden Fassung. Die Satzungen sind in den Einrichtungen ausgehängt und sind auch im Internet unter zu finden. Mit meiner / unserer Unterschrift bestätige/n ich / wir die eingetragene Buchung Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) In EDV erfasst am: von: 6
7 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Schließtage und Ferienbetreuung im Schuljahr 2014/2015 Ferien Datum Anzahl der Tage Buchung 1. Woche 2. Woche 3. Woche Herbstferien Buß- und Bettag Weihnachtsferien geschlossen Rosenmontag Faschingsdienstag geschlossen Faschingsferien Osterferien 1. Woche Osterferien 2. Woche Pfingstferien 1.Woche Pfingstferien 2.Woche 1.Woche 2.Woche 3.Woche 4.Woche 5.Woche geschlossen geschlossen geschlossen Keine Ferienbetreuung Ferienbetreuung an Tagen (Buchungszeit Ferienzeit ist länger) Ferienbetreuung an Tagen (Buchungszeit Ferienzeit ist länger) Ein weiterer Schließtag ist der Betriebsausflug der Gemeinde Güntersleben im Juni. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt. 7
8 Gemeinde Güntersleben Würzburger Str. 17 Schulstraße Güntersleben Güntersleben Tel Tel Mittagessen im Hort für das Besuchsjahr 2014 / 2015 Familienname: Geburtsdatum: Vorname: Aufnahmedatum: Der wird auch für das kommende Schuljahr warmes Mittagessen anbieten. Um für das neue Schuljahr eine Qualitätsverbesserung hinsichtlich Essen an Freitagen und in den Ferien herbeizuführen, werden wir den derzeitigen Lieferant verlassen und uns bis September 2014 um einen anderen Lieferservice bemühen, der unseren Qualitätsansprüchen entspricht. Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauere Auskunft geben, dennoch bitten wir sie Ihr Interesse an einer Warmverpflegung auf diesem Vordruck zu vermerken. Die Kosten werden sich vermutlich pro Essen zwischen 2,70 und 3,00 bewegen. Wochentage Montag Ja (bitte ankreuzen) Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sobald wir uns für einen Anbieter entschieden haben, werden wir Sie Informieren. 8
9 Anlage 1 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Kindertageseinrichtung oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieheroder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit Abwehr geschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Kindertageseinrichtung bzw. Schule gehen darf, wenn: 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Kindertageseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung oder der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausoder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Dieser Belehrungsbogen wurde im Wesentlichen übernommen vom: Robert Koch-Institut, Nordufer 20, Berlin (Hrsg.); 9
10 Anlage 2 Einwilligungserklärung zur Zusammenarbeit mit der Grundschule Das Kind besucht die Klasse in der Schule_ Die gemeinsame Verantwortung für das Kind erfordert eine regelmäßige und enge Zusammenarbeit von Eltern, Kindertageseinrichtung und Schule. Die Eltern legen der Kindertageseinrichtung jedes Schuljahr eine Ausfertigung des Stundenplans vor. Zudem legen die Eltern eine Namensliste der Lehrkräfte vor, aus der sich ergibt, welche Fächer sie jeweils unterrichten und wer die Klassenleitung innehat. Um das Kind in seinen Lern- und Entwicklungsprozessen bestmöglich zu fördern und bei Problemen (z.b. Hausaufgaben) gezielt zu unterstützen, willigen die Eltern ein, dass die Kindertageseinrichtung bei Bedarf Mitteilungen über das Kind an die Schule macht oder mit einzelnen Lehrkräften Fachgespräche über das Kind führt. Hierbei werden Erkenntnisse über die Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes, Meinungen über Ursachen etwaiger Probleme gegenseitig ausgetauscht und erörtert sowie eine Abstimmung herbeigeführt, welche Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtung und Schule ergriffen werden. Die Kindertageseinrichtung wird die Eltern über die wesentlichen Gesprächsinhalte mit Lehrkräften informieren. Soweit bei der Hausaufgabenbetreuung Anzeichen wahrgenommen werden, die auf einen Bedarf des Kindes nach weitergehender Unterstützung hindeuten, wird die Kindertageseinrichtung unverzüglich das Gespräch mit den Eltern suchen und das weitere Vorgehen mit ihnen besprechen. Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) Diese Erklärung wurde übernommen von: Reichert-Garschhammer, Eva: Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) (2007) 10
11 Anlage 3 Einwilligungserklärung in das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Vor- und Familienname des Kindes: Hiermit willige ich ein, dass Fotoaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt und auf denen das Kind bzw. die Eltern selbst abgebildet sind, für Jahresberichte, Chroniken und/oder Internet-Präsentationen der Kindertageseinrichtung verwendet werden dürfen, Filmaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung über den Betreuungsalltag erstellt und auf denen das Kind abgebildet ist, auf Elternabenden, in kommunal politischen Gremien und anderen Kreisen einer interessierten Öffentlichkeit vorgeführt werden dürfen, Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Kindertageseinrichtung erstellen und auf denen auch das Kind abgebildet ist, in der Presse und im Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden (z. B. Gewalt unter Kindern). Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) Diese Erklärung wurde entnommen und leicht überarbeitet aus: Reichert-Garschhammer, Eva: Qualitätsmanagement im Praxisfeld Kindertageseinrichtung (Bayern), Stand: September 2001 Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) (Hrsg) 11
12 Anlage 4 Selbständiger Heimweg Mein Kind ist verkehrstüchtig und mit dem Heimweg vertraut. Wir sind / ich bin einverstanden, das unser / mein Kind nach dem Besuch der Einrichtung alleine nach Hause läuft. Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (bei gemeinsamer Sorge: Vollmacht durch den anderen Elternteil wird versichert) Notfallnummern / Arzt / Krankenkasse Bitte mit Telefonnummern und Adresse Notfallnummer: Hausarzt: Krankenkasse: Wichtig: Bitte zeigen Sie uns zeitnah das Impfbuch und das U-Heft. 12
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