Trägerschaftsdialog vom 17. Januar 2018

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1 Trägerschaftsdialog vom 17. Januar 2018 Stadt Luzern, Kinder Jugend Familie

2 Ziele Information und Austausch zwischen der Stadt und den Trägerschaften Stärkung der Trägerschaften

3 Inhalt Stand der Entwicklungen zu den neuen Qualitätsrichtlinien ab 2019 Neuerungen bezüglich Aufsicht & Bewilligung von familienergänzenden Institutionen Voraussetzungen zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen ab 2019 gemeinsame Anliegen aufnehmen

4 Stand Entwicklungen Teilrevision Reglement ab 2019 Bericht und Antrag Teilrevision zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und Förderangebote Okt 2017 Änderungen im Reglement Jan. 2018/2019 Änderungen in der Verordnung zum Reglement Anpassung der BG-Tarife Jan Neue Qualitätsrichtlinien Kitas, Horte, Tagesfamilienvermittlung, in Kraft Jan Definitive Umsetzungsrichtlinien Juni 2018 Leitfaden für die Institutionen Herbst

5 Wichtigste Änderungen im Reglement Reglement über die Familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote 2018, (Tischvorlage) Frühe Förderung, Art. 2 2 g. Eigene Qualitätsrichtlinien für die Stadt Luzern, Art. 6 3 Umsetzung der HIG-Massnahmen (BG)

6 Änderungen in der Verordnung zum Reglement - Anpassung der BG-Tarife ab 2018 Neue BG- Tarife: siehe Homepage der Stadt Insbesondere für Familien mit unterem Einkommen sind die Tariferhöhungen spürbar, für Familien mit mittlerem und höherem Einkommen sind Wirkungen der Tariferhöhung wegen HIG- Massnahmen in bestimmten Fällen nicht spürbar

7 Neue Qualitätsrichtlinien für Kitas, Horte, Tagesfamilienvermittlung Qualitätsrichtlinien für Kitas, Horte, Tagesfamilienvermittlungsstelle (Tischvorlage) Warum? Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Situation in der Stadt Verbesserung der Qualität in den Institutionen, insbesondere Managementqualität und Prozessqualität Stärkung der bestehenden Institutionen (gesättigter Markt, Stabilisierung der Angebote nach der Anschubfinanzierung

8 Wichtigste Änderungen in den Qualitätsrichtlinien und Aufsicht ab 2019 (Stand Jan. 2018, definitiv zirka Aug. 2018)

9 Aufsichtszyklus ab 2019 Zyklus Inhalt Form Ergebnissicherung Jahr 1 Bewilligungserteilung 1. In der Regel unbefristet 2. Ev. befristet Prüfung Gesuch, angemeldeter Besuch, Arbeit mit Trägerschaft Entscheid Jahr 3 (7, 11,...) Überprüfung Prozessqualität (Kitas mit nationalem Q- Label QualiKita werden berücksichtigt) Angemeldete Besuche in Kita bei Leitung und Trägerschaft Bericht oder Selbstevaluation Kitas, Protokoll Jahr 5 (9, 13,...) Überprüfung Strukturqualität (verschlankte Gesuchseingabe) Prüfung Dokumente, angemeldeter Besuch in Kita bei Leitung und Trägerschaft Protokoll Unangemeldete Besuche bei Bedarf (z. B. in den Jahren 2, 4, 6,...)

10 Änderung Qualitätsrichtlinien Trägerschaft I alt Die Form der Trägerschaft muss rechtlich und organisatorisch definiert, die Abgrenzung zwischen Trägerschaft und Leitung der Kita geregelt und schriftlich festgelegt sein (Kompetenzen, Pflichten, Zuständigkeiten, Informationsfluss, Funktionsbeschreibung, Organigramm usw.). neu Die strategische Leitung stellt sicher, dass die Qualität der Betreuung, Erziehung und Bildung insbesondere hinsichtlich des Kindeswohls gewährleistet ist. Die Trägerschaft überprüft die Qualität und die Konzepte regelmässig, entwickelt diese weiter und leitet bei Bedarf geeignete Massnahmen ein. Die Trägerschaft weist die entsprechenden Kompetenzen aus

11 Änderung Qualitätsrichtlinien Trägerschaft II Konkret heisst dies Für die Bereiche Pädagogik Betriebsführung (Qualitätsentwicklung und sicherung, sowie Personalführung) Finanzierung muss die Trägerschaft die Kompetenzen mittels Berufserfahrung/ Fähigkeitszeugnisse/ Diplome/ Weiterbildungen nachweisen können

12 Kitaleitung alt Als ausgebildete Kitaleitung gelten Fachpersonen Betreuung Kinder (FaBeK) und andere anerkannte pädagogische Berufsleute mit anerkanntem Abschluss im Führungsbereich (ab 16 Plätzen obligatorisch). neu... hat mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Betreuung

13 Änderung Qualitätsrichtlinien Betriebskonzept I alt Qualitätsentwicklung (7.8) (...) Das Kitapersonal setzt sich mit der Prozess- und Ergebnisqualität auseinander (Eltern- und Mitarbeiterzufriedenheit) und evaluiert seine Tätigkeiten regelmässig. neu Das Betriebskonzept regelt: (...) die systematische Überprüfung der Struktur-, Prozess-, Orientierungs- und Managementqualität

14 Änderung Qualitätsrichtlinien Betriebskonzept II Konkret heisst dies Die Anforderungen bezüglich «systematische Überprüfung der Struktur-, Prozess-, Orientierungs- und Managementqualität» werden im Rahmen der Prozessqualität überprüft. Wie, wird zurzeit noch ausgearbeitet

15 Änderung Qualitätsrichtlinien Ausgebildete Betreuungspersonen I alt Das Fachpersonal verfügt über eine anerkannte Ausbildung als: Kleinkinderzieher/-erzieherin (KKE) oder Fachperson Betreuung Kinder (FaBeK) oder Fachperson Betreuung generalistische Ausbildung oder Dipl. Kindererzieher/-erzieherin HF oder eine verwandte Ausbildung gemäss der von der Dach OdA-S1 (Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales) herausgegebenen Fachkräfteliste. neu (...) Jede Trägerschaft beschäftigt mind. eine ausgebildete Betreuungsperson mit einem anerkannten Abschluss auf Tertiärniveau (z. B. HF Kindererziehung, HF Sozialpädagogik). Für 30 belegte Plätze muss eine solche tertiär ausgebildete Betreuungsperson zu 100 Stellenprozenten angestellt sein. Bei weniger oder mehr belegten Plätzen gilt das das prozentuale Verhältnis

16 Änderung Qualitätsrichtlinien Ausgebildete Betreuungspersonen II Konkret heisst dies Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist bis Alle tertiär ausgebildeten Personen gemäss Liste «Savoir Social» werden anerkannt. Die Pflegeberufe mit tertiärem Abschluss werden nicht anerkannt, da sie über keine pädagogische Ausbildung verfügen, mit Äquivalenz werden jene Diplome immer noch anerkannt. Das Branchenzertifikat von kibesuisse wird als tertiärer Abschluss anerkannt, da jene Personen über ausreichend Führungserfahrung verfügen

17 Änderung Qualitätsrichtlinien Praktikantinnen und Praktikanten I alt Praktikantinnen und Praktikanten gelten als nicht ausgebildet. neu Praktikantinnen und Praktikanten sind während ihrer Tätigkeit durch eine ausgebildete Betreuungsperson regelmässig anzuleiten. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen maximal ein Jahr in derselben Trägerschaft beschäftigt werden

18 Änderung Qualitätsrichtlinien Praktikantinnen und Praktikanten II Konkret heisst dies Ein Konzept zur Begleitung von Praktikantinnen und Praktikanten liegt vor. Es definiert minimale Standards für die regelmässige Betreuung und Begleitung: mindestens zwei Stunden Begleitung pro Woche (5 Stellenprozente) wie die Berufseignung abgeklärt wird Einführung ins pädagogische Konzept und die pädagogische Arbeit

19 Änderung Qualitätsrichtlinien Räume, Grösse und Ausstattung alt Zusätzlich zu den üblichen Nebenräumen (Küche, WC, Büround/oder Gesprächsraum, Stauräume usw.) müssen pro Kind mind. 6 Quadratmeter Spielfläche mit genügend Tageslicht zur Verfügung stehen. neu Zusätzlich zu den üblichen Nebenräumen (Küche, WC, Personal-WC, Büro- und/oder Gesprächsraum, Stauräume usw.) müssen pro Kind mindestens 5.5 Quadratmeter Spielfläche mit genügend Tageslicht zur Verfügung stehen

20 Änderung Qualitätsrichtlinien Tagesfamilienvermittlung I alt Als Grundausbildung wird eine Ausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich und entsprechende Berufserfahrung empfohlen. neu Vermittlerin hat einen anerkannten Abschluss. Betreuung über Nacht Tageseltern und Nannys welche pro Jahr mehr als 30 Betreuungen über Nacht anbieten, benötigen eine entsprechende Bewilligung für die Familienpflege

21 Änderung Qualitätsrichtlinien Tagesfamilienvermittlung II Konkret heisst dies: Die Vermittlungsperson verfügt über eine tertiäre Ausbildung (Sozialpädagogik, Sozialarbeit). Es braucht eine Bewilligungen als Pflegefamilie bei 30 Betreuungen über Nacht oder mehr

22 Übergangsregelung Aufsichtszyklus 2 Beispiele Beispiel 1 Überprüfung Strukturqualität (wie bisher) Überprüfung Prozess- & ev. Strukturqualität (neu) Überprüfung Strukturqualität (neu) Bewilligung bisher Unbefristete Bewilligung, Änderung der Bewilligung bei Auflagen Beispiel 2 Bewilligungsverlängerung (bisher) Überprüfung Prozess- & ev. Strukturqualität (neu) Überprüfung Strukturqualität (neu) Bewilligung bisher Unbefristete Bewilligung, Änderung der Bewilligung bei Auflagen

23 Voraussetzungen zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen ab 2019 (Stand Jan. 2018, definitiv zirka Aug. 2018) siehe Tischvorlage Warum? Antwort auf das Postulat 314, faire Arbeitsbedingungen für das Personal in Kindertagesstätten Reaktion auf aktuelle Diskussionen und Forderungen von Verbänden und Gewerkschaften

24 Weitere Informationen Kitatarife in der Stadt Luzern (Stand Dez. 2016) Tarife* Median Max. Min. g.t. Tarif Baby g.t. Tarif Kleinkind * In den Tarifen sind unterschiedliche Leistungen enthalten

25 Trägerschaftsformen der Kitas in der Stadt Luzern (Stand Ende 2017) Vereine 11 GmbH 15 Einzelfirma/öff.-rechtl. Anstalt 2 AG 4 Stiftung

26 Betreuungsaufwändige Kinder in Kitas Resultate der Umfrage 2017 (Erhebung Aug. 2017) Anzahl betroffene Kitas Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand (BA) 9 Von total 33 Kitas TAF nicht befragt 28 davon 13 im KITAplus Programm Erhöhter Personalaufwand 24 davon 13 im KITAplus Programm Gründe für den erhöhten Aufwand 1. Verhaltensauffälligkeiten 2. Auffällige Sprachentwicklungen 3. Behinderungen

27 Vorgehen bei Gefährdung von Kindern in Kitas Rolle der Trägerschaften Leitfaden für Kitas: Vorgehen bei Gefährdung von Kindern Melderecht, in Zukunft Meldepflicht

28 Frühe Förderung der Stadt Luzern Angebote Netzwerk Frühe Förderung 2 x jährlich Frühe Sprachförderung, Weiterbildungsangebot für Spielgruppen und Kitas, Kontakt: Ursula Zihlmann ursula.zihlmann@stadtluzern.ch, Hausbesuchsprogramm der Mütter- Väterberatung Ausblick Frühe Sprachförderung gemäss Art. 55 kantonales Volksschulgesetz, Prüfung der Einführung

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